Bundesverband Wärmepumpe: Stellungnahmen zu Gesetzespaket

Luft/Wasser-Wärmepumpe (Abb. © U. J. Alexander/stock.adobe.com)
Luft/Wasser-Wärmepumpe (Abb. © U. J. Alexander/stock.adobe.com)

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Berlin, hat sich zur GEG-Novelle und zum am 7. Juli im Bundestag verabschiedeten Gesetzespaket („Osterpaket“) geäußert.

So äußert sich der BWP: „Das Gesetzespaket beinhaltet einige wichtige Schritte auch aus Sicht der Wärmepumpentechnik, unter anderem durch die Anhebung der Effizienzanforderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und durch die Neugestaltung von § 14a im Energiewirtschaftsgesetz. Entscheidend für die Wärmewende und das Loslösen von Gasimporten ist aber, dass sich die Koalition nicht darauf ausruht. Im Herbst müssen wichtige weitere Maßnahmen für die Gebäudemodernisierung folgen.“
Im Folgenden Auszüge aus dem Statement des BWP:

  • Mit der ersten von drei angekündigten Gesetzesnovellen sei im Gebäudeenergiegesetz hinsichtlich der Anforderungen an neu errichtete Gebäude nachgebessert worden. Eigentlich wäre die Anhebung des Neubaustandard auf den Faktor 0,55 („Effizienzhaus 55“) schon mit der Einführung des GEG vor zwei Jahren fällig gewesen.
  • Die Absenkung des Primärenergiefaktors für Großwärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, werde zudem dazu beitragen, die Dekarbonisierung der Fernwärme voranzutreiben – diese Anpassung könne jedoch nur der Anfang sein, um Wärmepumpen in der energetischen Bilanzierung des GEG sachgerecht zu berücksichtigen. Denn der aktuelle Strommix entspreche schon längst nicht mehr dem im GEG noch veranschlagten Wert. Richtig sei schließlich auch die Vereinfachung bei der Anrechnung von eigenerzeugtem PV-Strom.
    „So richtig diese GEG-Novelle auch ist – zur Frage, wie wir von der Abhängigkeit von russischen Gasimporten, der Verbrennung fossiler Energieträger und den hohen CO2-Emissionen im Gebäudesektor loskommen, trägt sie nur wenig bei“, so BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel, „Die Heizungsindustrie und das Handwerk brauchen jetzt langfristige Planungssicherheit, um sich voll auf regenerative Wärme auszurichten. Grundlegend ist hierfür, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung gesetzlich konkretisiert, dass ab dem Jahr 2024 jede neue Heizung mit mindestens 65 % regenerative Energien betrieben werden soll. Dafür muss noch in diesem Herbst direkt die nächste GEG-Novelle angegangen werden.“
    Zu den weiteren Maßnahmen des Osterpakets zählt auch die lange erwartete Neufassung des §14a EnWG. Dieser ermöglicht die netzorientierte Steuerung von sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, um Überlastungen im Stromnetz zu vermeiden. Neben Elektroautos oder Batteriespeichern fallen auch Wärmepumpen unter diese Anlagen. Momentan, so der BWP, sei der Abschluss entsprechender Verträge für Wärmepumpennutzer häufig mit übermäßigen Kosten verbunden

cci178839

Schreibe einen Kommentar

E-Paper