Brandschutztechnik: „UKCA Mark“ ersetzt CE-Kennzeichen

Bezüglich Anforderungen und Ablauf gleicht „UKCA Marking“ laut VdS stark dem CE-Prozess (Abb. © VdS)
Bezüglich Anforderungen und Ablauf gleicht „UKCA Marking“ laut VdS stark dem CE-Prozess (Abb. © VdS)

Eine der vielen Brexit-Folgen: Ab dem 1. Januar 2023 benötigen Produkte, die bislang mittels CE-Nachweis in die Märkte von England, Schottland und Wales eingebracht werden konnten, ein „UKCA Mark“. Die seit dem 1. Januar 2021 geltende Übergangsfrist endet dann.

UKCA steht für „UK Conformity Assessed“ und darf nur durch ortsansässige Institute erstellt und vergeben werden. Darauf verweist die VdS Schadenverhütung GmbH, Köln. VdS ist ein Unternehmen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Dank Abkommen mit Partnern vor Ort könne VdS den kompletten Prozess aus einer Hand koordinieren – auf Wunsch auch in Kombination mit weiteren nationalen wie internationalen Prüfungen. Partner von VdS sind die BRE Group und UL Solutions.
„Wir koordinieren für Hersteller den gesamten Prozess. Aufwand und Time-to-Market werden deutlich reduziert, wenn wir bereits VdS- und CE-Prüfungen an den Produkten durchgeführt haben”, erklärt Gunnar Bellingen, Leiter der VdS-Laboratorien für Brandschutztechnik. Dann könne das Assessment anhand bestehender Prüfberichte erfolgen. „UKCA Marking“ gleiche bezüglich Anforderungen und Ablauf stark dem CE-Prozess. Für die meisten Brandschutzprodukte ist eine Konformitätsbestätigung durch ein notifiziertes Institut erforderlich.
Laut Statista erwirtschafteten Unternehmen in Deutschland 2018 einen Umsatz von knapp 9 Mrd. € mit Brandschutzprodukten. Zahlen zum Export nach Großbritannien liegen nicht vor.

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