Meinung: Nochmal die Kurve gekriegt?

(Abb. © cci Dialog GmbH)
Florian Fischer, Geschäftsführer der cci Dialog GmbH (Abb. © cci Dialog GmbH)

Mit ihrer Einigung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) behebt die Ampelkoalition einen zentralen Fehler der Wärmewende, indem sie die kommunale Wärmeplanung an den Anfang stellt.

Kompliziert statt einfach scheint das Motto der Ampelkoalition zu sein. Erst einen Tag vor der ersten Lesung im Bundestag gelang letzte Woche doch noch ein Kompromiss zum umstrittenen Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Mit dieser Einigung korrigiert die Ampel einen der wesentlichen Fehler des Gesetzentwurfs: Nun werden erst einmal die Kommunen ihre Hausaufgaben machen und eine Wärmeplanung vorlegen müssen. In den Städten wird Fernwärme meistens die sinnvollste Option für den Umstieg auf erneuerbare Energieträger sein. Viele Fachleute haben das genauso gefordert. In meiner Kolumne in der am 15. Juni erschienenen Ausgabe 7 von cci Zeitung habe ich ebenfalls dafür geworben. Insofern begrüße ich diesen Sinneswandel.
Allerdings verschiebt diese Einigung de facto den Einstieg in die Wärmewende von 2024 auf 2028. Aber besser so also ein Gesetz mit Vorgaben, die sich praktisch nicht erfüllen lassen. Teilweise ist das Fernwärmenetz schon gut ausgebaut. Einige Städte haben schon Wärmepläne aufgestellt, Baden-Württemberg hat bereits eine gesetzliche Regelung hierzu. Vielerorts wird das alles aber noch Jahre dauern. Auch die Kostenfrage für den Ausbau der Fernwärmenetze ist noch völlig offen.
„Einigung“ heißt jetzt aber nicht, dass das Gesetz in trockenen Tüchern ist. Niemand weiß, was in den nun anstehenden Lesungen im Bundestag noch passiert. Viele Fragen sind noch offen: Zwei Beispiele dazu:
Laut Einigungspapier gelten die Regelungen des GEG nicht, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Was passiert an den Orten, an in denen die kommunale Wärmeplanung nicht bis 2028 erstellt werden kann. Gilt das Gesetz dort dann gar nicht oder trotzdem? Bauministerin Klara Geywitz wollte zuletzt nur Gemeinden ab 10.000 Einwohnern zur Wärmeplanung verpflichten. Was ist mit dem großen Rest, also mit dem ländlichen Raum?
Bei meinem zweiten Beispiel geht es um das für die LüKK äußerst relevante Thema der Kältemittel in Wärmepumpen. Wir haben in unserer Titelstory von cci Zeitung 7 auf den § 71p im Entwurf des GEG hingewiesen, durch den die Bundesregierung sich selbst ermächtigen will, natürliche Kältemittel in Wärmepumpen vorzuschreiben. Was passiert nun damit, wird er ersatzlos gestrichen oder in welcher Form auch immer überarbeitet, so wie es unsere Branchenverbände fordern?
In den nächsten Wochen wird sich also zeigen, ob die Ampel nochmal „die Kurve gekriegt“ hat mit dem GEG. Jetzt gilt es, dass aus der Einigung mit den formulierten Leitplanken ein sinnvolles GEG wird. Ich wünsche es uns allen.
Was meinen Sie dazu? Ich wünsche Ihnen für heute einen wunderschönen Sommertag am längsten Tag des Jahres.

Ihr Florian Fischer
florian.fischer@cci-dialog.de

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