Neue EU-Norm ermöglicht mehr brennbare Kältemittel in gewerblichen Kälteanlagen

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Durch die Harmonisierung der Norm EN IEC 60335-2-89 können in gewerbliche Kühlmöbel nun bis zu 500 g Propan eingefüllt werden. (Abb. © Evdoha – stock.adobe.com)

Wie die europäische LüKK-Organisation Asercom berichtet, ist es durch die Veröffentlichung einer harmonisierten Norm für die Hersteller von gewerblichen Kälte- und Kühlgeräten nun möglich, in ihren Geräten deutlich größere Mengen brennbarer Kältemittel einzusetzen und gleichzeitig die Vorgaben zur Produktsicherheit (CE) einzuhalten.

Durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 2. August erhielt die Neufassung der Norm EN IEC 60335-2-89 (2022) „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-89: Besondere Anforderungen an gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte und Eisbereiter mit eingebautem oder fernbedientem Kältemittelaggregat oder Motorkompressor“ den Status „harmonisiert“. Die Norm behandelt Sicherheitsanforderungen an elektrisch betriebene (steckerfertige) gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte und Eisbereiter, die über einen eingebauten Verdichter verfügen oder die als Splitsysteme geliefert werden. Beispiele für solche Geräte sind Ausstellungs- und Lagerungskühlgeräte, gekühlte Rollcontainer, Bedientheken und Selbstbedienungstruhen, Gebläsekühl- und Gefriereinrichtungen. Aus der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt folgen für Hersteller und Anwender solcher Geräte drei wichtige Punkte:

  • Bislang galt für diese Gerät ohne weitere sicherheitstechnische Nachweise eine maximale Füllmenge von 150 g Kältemittel der Kategorie A3 „brennbar“ (zum Beispiel Propan, Isobutan) oder A2L „schwer entflammbar“ (zum Beispiel R1234yf, R1234ze und Mischungen). Diese Grenzfüllmenge wurde nun auf 500 g Kältemittel A3 oder 1,2 kg Kältemittel A2L angehoben. Diese neuen Grenzwerte galten zwar gemäß der Neufassung der Norm bereits seit 2019, doch die Hersteller haben sie wegen der Haftungsprobleme bei der Anwendung einer nicht harmonisierten Norm bislang in ihren Geräten nicht umgesetzt.
  • Durch die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wurde die EN IEC 60335-2-89 harmonisiert. Das bedeutet, dass sich die Hersteller dieser Geräte bei deren CE-Kennzeichnung (Konformität, Sicherheit) nun auf diese Norm beziehen können.
  • Wie Asercom berichtet, ist des durch die neue EN-Norm und der Harmonisierung nun nicht mehr erforderlich, für die Geräte eine separate Risikobewertung nach EN 378 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen“ durchzuführen, sofern die neuen Grenzwerte für A3- und A2L-Füllmengen eingehalten werden. Mit den neuen größeren Kältemittelfüllmengen steigen die Kälteleistungen der betroffenen Geräte auf etwa 5 bis 6 kW.

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