Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den zweiten Nachtragshaushalt der Ampelregierung für verfassungswidrig erklärt. Dies hat direkte Auswirkungen auf den Klimafonds, der zur Finanzierung der Energiewende und des Klimaschutzes errichtet wurde. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Berlin, fordert nun, die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) dauerhaft sicherzustellen.
Mit dem am Mittwoch dieser Woche verkündeten Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist. Demnach hätten 60 Mrd. € an nicht benötigten Krediten zur Bewältigung der Corona-Krise nicht umgeschichtet und in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) (ehemals Energie- und Klimafonds (EKF)) verschoben werden dürfen. Das Vorgehen der Ampel sei insbesondere wegen eines Verstoßes gegen die Schuldenbremse nichtig, so das Bundesverfassungsgericht.
Bei einer Pressekonferenz der Bundesregierung erklärte Finanzminister Christian Lindner vorgestern: „Ich habe heute nach §41 der Bundeshaushaltsordnung eine Sperre des Wirtschaftsplans des KTF vorgenommen, davon betroffen sind die Verpflichtungsermächtigungen, die für die Jahre ab 2024 jetzt nicht mehr belegt werden dürfen. Ausgenommen sind Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.“ Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP), Berlin, kommentiert diese Aussage wie folgt: “Wir verstehen die Äußerungen der Bundesregierung so, dass sie die Bedeutung der BEG-Förderung erkennt und nun Maßnahmen ergreift, um eine Gegenfinanzierung der BEG nicht nur für das nächste Jahr, sondern auch dauerhaft sicherzustellen.“ Der BWP appelliert an die Abgeordneten des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag, den vorliegenden Richtlinienentwurf der BEG nun wie geplant zügig zu verabschieden.
Der KTF umfasst für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 geplant insgesamt 211,8 Mrd. € und reduziert sich durch die aktuelle Entscheidung auf 151,8 Mrd. €. Die Differenz von 60 Mrd. € waren für Fördermaßnahmen im Bereich der Gebäudesanierung und Heizungstausch, für Senkungen der Strompreise und Subventionen verplant. Sabel ergänzt: „Die BEG bildet das zentrale Instrument für den Klimaschutz im Gebäudesektor. Nur auf der Grundlage einer wirksamen und verlässlichen Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz bleibt das Erreichen der Klimaziele in den nächsten Jahren überhaupt in Reichweite.“ Seines Erachtens setze die BEG wichtige wirtschaftspolitische Impulse für die Heizungs- und Gebäudesanierung und sei damit ein wichtiger Konjunkturfaktor. „Die Wärmepumpenbranche ist auf einen starken Markthochlauf eingestellt. Die damit verbundene Transformation in der Heizungsindustrie setzt verlässliche Rahmenbedingungen voraus, vor allem auch in den Förderprogrammen”, betont Sabel.
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