BDH: „Kommunale Wärmeplanung darf nicht zum Bremsklotz werden“

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BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt (Abb. © BDH)

Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag (17. November) das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (kurz: Wärmeplanungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz verpflichtet die Kommunen, möglichst flächendeckende Pläne zur Wärmeversorgung vorzulegen. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), Köln, hat eine Stellungnahme dazu abgegeben, die cci Branchenticker vorliegt.

Zunächste die Faktenlage: Großstädte sollen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, kleinere Städte (mit weniger als 100.000 Einwohnern) haben zwei Jahre länger Zeit: Das Wärmeplanungsgesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und ergänzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Neben der Wärmeplanung legt das Gesetz Anforderungen an den Einsatz von regenerativen Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen fest. Bis zum Jahr 2030 müssen Wärmenetze zu einem Anteil von 30 % und bis 2040 zu einem Anteil von 80 % aus regenerativen Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Neue Wärmenetze müssen bereits ab dem 1. März 2025 einen Anteil von 65 % von regenerativen Energien aufweisen. Die Wärmeplanung ist technologieoffen. Die Akteure vor Ort ermitteln und entscheiden über die wirtschaftlichste und effizienteste Wärmeversorgungsart. Dies kann eine leitungsgebundene Versorgung mittels Wärmenetz oder mit klimaneutralen Gasen oder eine dezentrale Wärmeversorgung, beispielsweise mittels Wärmepumpe, sein.
Der BDH begrüßt das Wärmeplanungsgesetz grundsätzlich. „Es ist richtig, dass die Politik auch die Kommunen in die Pflicht nimmt und die Wärmewende nicht ausschließlich den Bürgern auflastet. Der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz kann eine Lösung zur Wärmeversorgung sein“, sagt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt.
Kritisch sieht der BDH, dass die kommunale Wärmeplanung das Modernisierungstempo weiter ausbremsen könnte. Denn, so der Verband, das Durchschnittsalter der Heizungen in Deutschland liege bei über 17 Jahren. Deswegen dürfe das Gesetz nicht dazu führen, dass das Modernisierungstempo noch weiter abnimmt, weil in der Zukunft der Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein könnte. Hinzu kommt, dass zwischen der Wärmeplanung und dem Bau eines Wärmenetzes Jahre vergehen können. Diese Verzögerung geht zu Lasten der Wärmewende, kritisiert der BDH.
Ebenfalls kritisch sieht der BDH, dass die Wärmeplanung einen zu großen Fokus auf Wärmenetze setzt und ein Türöffner für Anschluss- und Benutzungszwänge sein könnte. Häufig lasse sich ein Netz nur bei hoher Anschlussdichte wirtschaftlich betreiben. Um dies zu erreichen, könnten Kommunen Anschluss- und Benutzungszwänge aussprechen und damit den freien Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher aushebeln.
Auch in Regionen, in denen Nah- und Fernwärmenetze gebaut werden, müssen laut BDH dezentrale Lösungen, wie zum Beispiel Wärmepumpen, erlaubt bleiben. Mit Blick auf die jetzt anstehende Erstellung der Wärmepläne fordert der BDH die Kommunen auf, ergebnisoffen alle örtlichen Gegebenheiten wie die vorhandenen Infrastrukturen, zentrale wie dezentrale Versorgungslösungen sowie erneuerbare Energie- und Wärmequellen zu berücksichtigen. Auch die Struktur des Gebäudebestands und das ansässige Gewerbe beziehungsweise die Industrie müssen nach den Vorstellungen des BDH in die Betrachtung einbezogen werden. Die Wärmeplanung ausschließlich auf den Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen zu reduzieren, greift nach Ansicht des BDH zu kurz.

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