Die indirekte Verdunstungskühlung und die 42. BImSchV – eine unendliche Geschichte?

(Abbildung © Condair GmbH)
Bei der indirekten Verdunstungskühlung wird auf der Abluftseite vor der Wärmerückgewinnung durch das Verdunsten von Wasser Kälteleistung erzeugt, mit der in der Wärmerückgewinnung die ins RLT-Gerät angesaugte Außenluft gekühlt wird. (Abbildung © Condair GmbH)

Im Nachgang zum Schwerpunktthema „Indirekte Verdunstungskühlung in RLT-Geräten“ in cci Zeitung 13/2023 hat der Herstellerverband RLT-Geräte der Redaktion ein Schreiben übersandt, das er zuvor an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) gesendet hatte. Zur Klärung des umstrittenen Sachverhalts hat cci Branchenticker bei der LAI nachgefragt.

In Beiträgen in cci Zeitung 13/2023 wurde ausführlich über den Einsatz von Systemen der indirekten Verdunstungskühlung in RLT-Geräten berichtet. Die Funktion der indirekten Verdunstungskühlung zeigt die Abbildung.
Gemäß dem Auslegungsfragebogen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) müssen beim Betrieb solcher Systeme umfangreiche Vorgaben der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) beachtet und ausgeführt werden. Diese werden im Beitrag „Das müssen Betreiber beachten“ in cci Zeitung 13/2023 erläutert. Die Position der LAI zum Einhalten der 42. BImSchV unterstützt der Sachverständige Jacob Kornack in seinem Beitrag „Verdunstungskühlung ist meldepflichtig“ in cci Zeitung 13/2023.
Demgegenüber verweisen LüKK-Fachleute in Statements auf Fehler und Widersprüche im LAI-Auslegungsfragebogen und fordern Korrekturen, siehe Beitrag „Experten beweisen: Die indirekte Verdunstungskühlung unterliegt nicht der 42. BImSchV“ in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci193382. Ähnliche Argumente gegen die Auslegung der LAI zur indirekten Verdunstungskühlung stehen auch in einer ausführlichen Stellungnahme, die der Herstellerverband RLT-Geräte an die LAI schickte. Dieses Schreiben finden Sie unter „Anhänge“ am Ende dieser Meldung.
Allerdings hat der Verband darauf bislang kein Antwortschreiben der LAI erhalten. Daher hat cci Zeitung zur Klärung des Sachverhalts die LAI um eine Stellungnahme gebeten. Dazu kam von der LAI folgende Antwort: „Die vom AISV einberufene AG, die sich mit Auslegungsfragen zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) befasst, hat sich der von Ihnen vorgetragenen Fragestellung zu Raumlufttechnischen Anlagen angenommen. Der fachliche Austausch dauert noch an.
Sobald das Ergebnis vorliegt, werden wir Sie darüber unterrichten.“
cci Branchenticker wird weiter berichten, sobald das von der LAI angekündigte Ergebnis vorliegt,

cci264210

Schreibe einen Kommentar

E-Paper