Umweltbundesamt: Wärmeplanung um Kälteplanung ergänzen

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Städte haben neben dem Bedarf an regenerativen Energien und Wärme auch zunehmenden Bedarf an Kälte (Abb. © Fokke Baarssen /stock.adobe.com)

In den kommenden Jahren müssen Kommunen eine Planung für ihre Fernwärmenetze vorlegen. Zeitgleich läuft die Transformation der öffentlichen Wärmeversorgung von ihrer überwiegend fossilen Grundlage hin zu erneuerbaren Energien, zum Beispiel mithilfe von Wärmepumpen. Das Umweltbundesamt (UBA), Dessau, rät Kommunen, bei ihrer Wärmeplanung gleich eine sinnvolle Kälteplanung mitzudenken.

Zum Thema Kälteplanung sagt UBA⁠-Präsident Dirk Messner: „Den Kommunen bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, Wärme- und Kälteversorgung integriert zu planen und dadurch Synergien zu realisieren und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Wärmepumpen können Wohnungen beheizen und gleichzeitig Gewerbe und Industrie mit Kälte versorgen.“

Deutschlandweit sind 6,1 Millionen Haushalte an die Fernwärmeversorgung angeschlossen, was gut 14 Prozent aller Haushalte entspricht. Auch Industriebetriebe und Gewerbeimmobilien bekommen Wärme leitungsgebunden bereitgestellt, manche erhalten auch Kälte für Prozesse oder Gebäudekühlung über Kältenetze. Wie bei der Wärme kann auch Kälte oft zentral kostengünstiger und mit geringerem Energieeinsatz verglichen mit einer verbraucherindividuellen Versorgung bereitgestellt werden, schreibt das Umweltbundesamt in einer Pressemitteilung. Und weiter: „Wärmepumpen können auch als Kältemaschinen genutzt werden, entweder parallel zur Wärmeerzeugung im Winter oder im Sommer ausschließlich für die Deckung von Kältebedarfen, wenn wenig Wärme nachgefragt wird.“

Um Kommunen bei den Planungsarbeiten zu unterstützen und die Vorteile der zentralen Kälteversorgung aufzuzeigen, hat das Umweltbundesamt das Forschungsprojekt „Nachhaltige Kälte- und Wärmeversorgung urbaner Räume“ beim Institut für Ressourceneffizienz und Energiesysteme (IREES), Karlsruhe, und dem Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu), Heidelberg, in Auftrag gegeben. Kommunen, die schon Kältenetzen betreiben, und solche, die die Errichtung eines Kältenetzes in Erwägung ziehen, sind eingeladen, sich mit ihren Erfahrungen und Hinweisen in die Untersuchung einzubringen.

Nachdem der Deutsche Bundestag das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (kurz: Wärmeplanungsgesetz) Ende 2023 beschlossen hatte, mahnte der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), Köln, die kommunale Wärmeplanung dürfe nicht zum Bremsklotz werden (siehe cci261924).

cci275055

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