Der Beitrag „Schweizer Manikins: Sensorik für wohltemperierte Büros und OP-Säle“ in cci Wissensportal und die Verabschiedung von Karl Heinz Belser beschäftigen unsere Leser, genauso wie die DIN EN 12599 „Übergabe von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden“ und der Kommentar von Dr. Manfred Stahl. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.
In zwei kooperativen Projekten wollen Forscher der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), St. Gallen/Schweiz, belastbare Daten über die Raumluftbedingungen an klimatisierten Arbeitsplatz generieren und analysieren. Dr. Andreas Six, Kommunikation/Teamleitung Redaktion an der Empa, beschreibt im Beitrag „Schweizer Manikins: Sensorik für wohltemperierte Büros und OP-Säle“ auf cci Wissensportal (siehe cci280633), wie hierfür zwei smarte Dummys das Raumklima erfassen. Die Manikins erkennen mittels Sensortechnologie und mathematischer Modellierung, ob Arbeitsplätze auf Wohlfühltemperatur sind, Patienten im OP-Saal kalte Füße bekommen oder Chirurgen unnötig schwitzen müssen. Ziel der Empa-Forscher ist, den Energiebedarf von Klimageräten und Klimaanlagen zu optimieren.
Detlef Malinowsky merkt hierzu an: „Das Forschungsprojekt klingt sehr interessant, aber ich sehe auf allen Bildern, dass nicht mit der operativen Temperatur gearbeitet wird. Die operative Temperatur (gefühlte Temperatur, Empfindungstemperatur) umfasst das Zusammenwirken von Lufttemperatur und mittlerer Strahlungstemperatur der Raumoberflächen und ist der Hauptfaktor für die thermische Behaglichkeit. Wenn wirklich nicht mit der operativen Temperatur geforscht wird, sind meines Erachtens die Ergebnisse kritisch zu bewerten.“
Daraufhin hat sich Dr. Agnes Psikuta von der Empa zu Wort gemeldet: „Die operative Temperatur kann an 46 Stellen auf der Oberfläche der Prüfpuppe berechnet werden. Die in die Oberfläche der Prüfpuppe integrierten Strahlungsflusssensoren liefern auch Strahlungstemperaturwerte und die Temperatursensoren die Lufttemperaturwerte, so dass die operative Temperatur auch unter Berücksichtigung der Luftgeschwindigkeit (Luftgeschwindigkeitssensoren sind an allen Stellen vorhanden) leicht von der HVAC-Manikin ermittelt werden kann.“
Dankbar für das Feedback schreibt Detlef Malinowsky: „Sehr geehrte Frau Psikuta, danke für die Rückmeldung, dann war meine Annahme falsch (habe ich so auf den Bildern nicht gesehen), dass nur die Raumtemperatur am Körper gemessen wird. Es wird also auch die operative Temperatur am Körper gemessen. Könnte man erfahren welcher Temperatursensor hierfür verwendet wird?“
Auch Theodor Straka hat eine Frage zu den Empa-Projekten: „Wird die Messung beziehungsweise werden die Messungen am Arbeitsplatz hinsichtlich und/oder unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 7730 durchgeführt, da diese Norm die Grundlage der PMV-PPD Messung ist?“
Die Antwort von Agnes Psikuta lautet: „Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Forschung. Die vorgestellte HVAC-Manikin zeichnet nicht nur die für die Berechnung des PMV-PPD benötigten Daten auf, sondern noch viel mehr. Die Luft- und Strahlungstemperaturen sowie die Luftgeschwindigkeit können an 46 Stellen des Körpers aufgezeichnet werden. Dies bedeutet, dass nicht nur das globale thermische Empfinden/Komfort geschätzt werden kann, zum Beispiel PMV- und PPD-Werte, sondern auch der lokale Komfort unter Verwendung anderer, komplexerer lokaler Modelle, die in der wissenschaftlichen Literatur verfügbar sind. Darüber hinaus können zwei in die Puppenoberfläche integrierte Strahlungsflusssensoren die eingehende Strahlungswärme quantifizieren und zwischen Sonnenstrahlung und Strahlung von warmen und kalten Oberflächen unterscheiden. Diese Vielzahl von aufgezeichneten Daten liefert nicht nur Basisinformationen zur Abschätzung der thermischen Behaglichkeit oder des Unbehagens, sondern gibt auch Aufschluss über deren Quellen in einer komplexen Umgebung.“
Immer dienstags informiert cci Branchenticker über neue Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus LüKK und TGA. Am 3. September ging es um den im August 2024 erschienenen Entwurf der DIN EN 12599 „Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen und Luftbehandlungssysteme in Nichtwohngebäuden“ (siehe cci279999). Direkt nach Erscheinen des Beitrags haben sich zwei Leser zu Wort gemeldet.
Detlef Malinowsky sieht den neuen Entwurf der DIN EN 12599 „unter folgendem Motto: ‚Warum soll man etablierte, einfache Normen nicht wieder komplizierter, aufwendiger, unübersichtlicher und natürlich teurer machen und das bei 1/3 weniger Seiten‘“ und liefert hierzu einige Beispiele.
Daraufhin hat Marcel Blumenthal geschrieben: „Die Einschätzung von Herrn Malinowsky macht mich sehr nachdenklich. Mein Erfahrungen mit Planenden ist bisher, dass man den aktuellen Stand der DIN EN 12599 schon nicht verstanden oder einfach ignoriert hat. (…) Wenn diese bisher brauchbare Norm sich nun in die beschriebene Richtung entwickeln sollte, werde meine Besprechungen und Abstimmungen zur Gestaltung und Inhalt von Leistungsverzeichnissen wohl noch umfangreicher werden müssen.“
Nun ist ein weiterer Kommentar von Jörg Mez hinzugekommen: „Die Leckageprüfung bei RLT-Anlagen ist zwar in der EN1507 und EN12237 beschrieben, wird dort aber nicht richtig und für die Baustelle anwendbar dargestellt. In der EN12599 nun aber die Leckageprüfung in duct, system & component zu differenzieren, macht an dieser Stelle aus Anwender Sicht keinen Sinn und verkompliziert die Sache unnötig. Nur eine zumindest repräsentative (besser vollständige) Systemprüfung, stellt die tatsächliche Situation hinsichtlich der Leckage einer RLT-Anlage dar. Unter hygienischen und energetischen Gesichtspunkten ist jedoch noch viel schlimmer, dass die Leckageprüfung immer noch eine freiwillige Leistung darstellt und gegebenenfalls gesondert vereinbart werden muss. Solange jedoch Fachverbände immer noch die Dichtheitklasse B als Mindestanforderung betrachten, obwohl aus Sicht der VDI 6022 für die meisten Anlagen C beziehungsweise D gilt, ist hier sicher keine Besserung in Sicht. Der Kunde bekommt in diesen Fällen jedenfalls nicht das was er bestellt hat, was er meistens natürlich gar nicht weiß oder erst beim Betrieb und den Betriebskosten feststellt.“
Das langjährige Vorstandsmitglied des VDMA-Fachverbandes Automation + Management für Haus + Gebäude (VDMA AMG), Karl Heinz Belser, hat sich auf der Vorstandssitzung am 28. August in Berlin in den Ruhestand verabschiedet (siehe cci281037).
Die Meldung hat Benjamin Meißner zu folgendem Kommentar veranlasst: „Lieber Herr Belser, die Branche verliert mit Ihnen einen wahren Geschäftsmann der alten Schule mit süddeutscher Nonchalance. Alles Gute für den weiteren Weg!“
Die Antwort von Karl Heinz Belser: „Lieber Herr Meißner, vielen lieben Dank für Ihre freundlichen Zeilen und die guten Wünsche. Zum Glück bin ich ja noch am Leben. Deshalb werde ich der TGA-Branche und natürlich der Gebäudeautomation weiterhin verbunden bleiben. Unsere Gebäudetechnik finde ich noch immer super spannend. So spannend, dass ich gerne junge Menschen motivieren möchte, in der TGA ihre berufliche Zukunft zu suchen. Mal sehen, was sich da so ergibt. Ihnen auch alles Gute.“
In seinem Kommentar „Hier fehlt mir die Toleranz“ (siehe cci281325) geht Dr. Manfred Stahl auf ein mögliches Versäumnis beim Entwurf der DIN EN 12599 „Übergabe von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden“ aufgefallen, das seines Erachtens auch weitere technische Regeln der LüKK betreffen könnte: Wie werden bei Komfortparametern messtechnisch ermittelte Abweichungen von geplanten Sollwerten beurteilt? Wie groß darf die Toleranz sein?“
Reinhard Siegismund schreibt daraufhin: „Lieber Dr. Stahl, bei meiner Arbeit als Sachverständiger habe ich immer wieder Abweichungen zu beurteilen. Man sollte wissen, dass die Minimal- und Maximalwerte in den Normen und Regelwerken in den meisten Fällen wirklich nicht zu unter- oder überschreitende Werte sind. Wenn eine horizontale Abwasserleitung ohne weitere Entlüftung maximal 3 m lang sein darf, habe ich einmal bei ’nur‘ 3,15 m, das heißt 5 % Überschreitung einen erheblichen Sachschaden feststellen müssen, da dadurch ein kleiner Sifon leer gesaugt wird. Auch mussten aus so einem Grund OPs über einige Tage abgesagt werden.
Ich meine diese vorgegeben Werte (Temperatur, Luftrate, CO2, VOC, Schall, Schwingungen) sind Grenzwerte, deren Nichteinhaltung zum schlechteren hin zu beanstanden ist. Wir sollten den Planern empfehlen: diese Werte sind nicht das Ziel der Auslegung und müssen nicht gerade so erreicht werden, sondern sie sollten eher mit einer Abweichung zum Guten hin dimensioniert werden. Kleinste Mängel bei der Installation, zum Beispiel ein klein wenig höherer Druckverlust, Reduzierung der Leistung durch etwas Schmutz, etwas schlechtere Schalldämpfung, kann oder andere kleine Anpassungsprobleme führen dann nicht zu oft teuren Nachbesserungen.
Natürlich war ich verärgert in Zürich mit 51 km/h statt 50 km/h wegen Geschwindigkeitsüberschreitung einen Strafzettel zu bekommen – international über die Botschaften und die hiesige Polizei übermittelt. Ich muss doch auch auf den Verkehr schauen und nicht nur auf den Tacho. Deshalb, auch da, wären 45 oder 48 km/h richtiger gewesen, aber ich wollte rechtzeitig am Flughafen sein.
Wenn ich bei einer Abweichung zum Schlechteren keinen erkennbaren Nachteil für die Sicherheit oder den Menschen erkenne, (…) habe ich allerdings manche Abweichungen als vorhanden, aber ohne Nachteil und zu akzeptieren eingestuft, und konnte meist beide Seiten zu einem einvernehmlichen Abschluss bewegen – auch wenn sie dabei schon vor Gericht waren. Natürlich muss auch das Messgerät kalibriert sein und nach den Regeln eine Messabweichung beachtet werden. Die Luftqualität darf allerdings nie den maximal zulässigen Wert für langen oder kurzzeitigen Aufenthalt von Menschen oder Explosionsgefahr um keinen einzigen Prozent übersteigen. Das betrifft auch Überschreitungen vom zulässigen Druck , Eisbildung, Wasserabscheidung, Korrosionsschutz. Allerdings sind bei vielen Rechtsstreitigkeiten die Abweichungen vom Sollwert so erheblich, dass weitere Überlegungen sich erübrigen.“
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