Mit der laufenden Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter den veränderten politischen Randbedingungen hat sich die AHO-Herbsttagung 2024 auseinandergesetzt. Sie fand am 5. Dezember mit etwa 150 Teilnehmern im Ludwig-Erhard-Haus in Berlin statt.
Seit 2022 läuft der Novellierungsprozess der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die neue HOAI soll im nächsten Jahr eigentlich verabschiedet werden. Die Modernisierung der HOAI war seinerzeit auch in den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP aufgenommen worden. Macht das Aus der Ampelkoalition der HOAI-Novelle nun einen Strich durch die Rechnung?
Bei der Mitgliederversammlung des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO), Berlin, ging die Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik aus dem für die HOAI federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Dr. Elga Bartsch, dieser Frage nach. Sie berichtete zum aktuellen Stand der HOAI-Novellierung und gab einen Ausblick, wie es mit der HOAI-Reform unter den geänderten politischen Randbedingungen weitergeht. Bartsch betonte, dass sowohl mit dem vom Bundesbauministerium (BMWSB) vorgelegten Planungsbereichsgutachten als auch mit dem vom BMWK beauftragten Honorargutachten, das kurz vor dem Abschluss steht, „beeindruckende wissenschaftliche Grundlagen und ein starkes, solides Fundament für die Weiterentwicklung der HOAI vorliegen“, auf das sich auch eine neue Bundesregierung stützen kann. Sie unterstrich, dass die fachliche Arbeit an der HOAI-Reform in ihrem Haus fortgeführt wird, gab aber auch zu verstehen, dass bis zum Februar 2025 nicht die notwendige Zeit für die Durchführung eines geordneten Novellierungsverfahrens verbleibt. Sie dankte dem Gutachterteam um Prof. Christian Stoy und allen Beteiligten aus den Kammern und Verbänden der Architekten und Ingenieure für ihre Mitwirkung am komplexen Novellierungsprozess.
Der AHO-Vorstandsvorsitzende Dipl.-Ing. Klaus Abraham machte auf der AHO-Herbsttagung deutlich, dass die Zeit zur Umsetzung der HOAI-Reform und die Aktualisierung der Leistungsbilder und der Honorartafeln drängt. Angesichts der wirtschaftlichen Randbedingungen und der Situation der überwiegend mittelständisch geprägten Planungsbüros, die mit erheblichen Kostensteigerungen konfrontiert sind, sei eine umgehende Anpassung der seit 2013 unveränderten Honorartafeln besonders für die Stadt- und Flächenplanungen von existentieller Bedeutung. Der AHO werde sich gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer und allen Kammern und Verbänden für das direkte Aufgreifen der HOAI-Reform in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung mit dem Ziel einsetzen, die HOAI-Reform schnellstmöglich abzuschließen. Er betonte aber auch, dass direkt nach Abschluss der HOAI-Novellierung eine wissenschaftliche Grundsatzuntersuchung zur Struktur, dem Planungsaufwand und den Kosten in Architektur- und Ingenieurbüros notwendig ist, um die HOAI insgesamt auf belastbare Datengrundlagen zu stellen.
Ein ausführlicher Bericht zur AHO-Mitgliederversammlung erscheint am 7. Februar in cci Zeitung 2/2025.
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Ein Mangel an den Gebührenordnungen, wie HOAI und JVEG (Honorar für Sachverständige), ist, dass diese sich an den Notwendigkeiten der Vergangenheit orientieren und vereinbarte Honorare dann für die Dauer der Bearbeitung oft mehrere Jahre, für die Zukunft gelten. Bei der HOAI wird dies ein wenig durch die „anrechenbaren Herstellkosten“ ausgeglichen, bei der JVEG nicht. – Ich erlebe es als Sachverständiger immer wieder, dass Planer auf die HOAI Nachlässe gewähren oder Teilleistungen, die geleistet wurden, nicht berechnet wurden. Es gibt Planungen für die gesamte Technik von Reinräumen für die Honorarzone II unterer Satz vereinbart wurden, obwohl es hier wirklich hohe Anforderungen an alle Einzelheiten der Technik gab. – Wie soll dann den Planern die Zeit gegeben werden, alles detailliert und sorgfältig zu entwerfen, rechnen, Alternativen bedenken? Am Ergebnis sieht man dann; hier fehlte es an Zeit für eine gute Bearbeitung! Für die Anforderung der Auftraggeber mangelfreie Leistungen zu erhalten, darf bei der Beurteilung der Leistungen der Zeitmangel des Planers nicht berücksichtigt werden. – Zugegeben: Als SV sieht man eher die negative Auslese.
Wie wäre es, wenn die Verbände, z.B. der AHO, einfach die notwendigen Regeln für die Kosten von Planungen veröffentlichen, und wer kann, bietet nach diesen an. Zumindest die richtige Honorarzone für bestimmte Anforderungen vorgeschlagen werden und auch, dass hier ein mittlerer oder der obere Satz der Honorarzone empfohlen wird. Dies zu begründen, kann doch von dem Verband formuliert werden und man überschreitet nicht die HOAI.
Freundliche Grüße Reinhard Siegismund