
Die nächste Ausgabe von cci Zeitung erscheint am Donnerstag, 9. Oktober. Im Beitrag „Schnellkurse bleiben erlaubt“ auf der Titelseite geht es um die jüngste Entscheidung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit, keine Mindestvorgaben für die Dauer von Zertifikatskursen zu machen. Abonnenten, die Mitglied in cci Wissensportal sind, lesen den Beitrag bereits heute.
Trotz deutlicher Kritik lehnt die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) klare Vorgaben zur Kursdauer von Zertifizierungs-Schulungen ab. In den Kursen können Personen-Zertifikate für den Umgang mit Kältemitteln im Schnellverfahren erlangt werden. Normalerweise bedarf es dafür eine mehrwöchige Schulung an einer Fachschule. Der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), Bonn, die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS), Maintal, und der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, hatten dies bereits im Mai in einer gemeinsamen Stellungnahme kritisiert. Aus Sicht der BLAC gibt es jedoch keinen Handlungsbedarf, da die EU-Durchführungsverordnung nur Prüfungsinhalte definiere. In der LüKK sorgt das für Unverständnis. Im Titelseitenbeitrag von cci Zeitung 11/2025 erläutert Torsten Wiegand die aktuelle Situation und verweist auf einen Bericht des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik (HPI), Hannover, aus dem Jahr 2009. Dort werden detaillierte Mindestanforderungen an Kursdauer und Ausstattung der Ausbildungs- und Prüfungsstätte genannt.
Sie finden den Titelseitenbeitrag untenstehend als Anhang, reserviert für Mitglieder von cci Wissensportal. Der Beitrag und die komplette Ausgabe 11/2025 von cci Zeitung stehen darüber hinaus auch als E-Paper im Webkiosk von cci Dialog zum Abruf bereit. Um das E-Paper lesen zu können, loggen Sie sich dort bitte mit Ihren Zugangsdaten (Benutzername oder E-Mail-Adresse und Passwort) ein. Bei Fragen wenden Sie sich an Brigitte Käfer (0721/565 14-32, vertrieb@cci-dialog.de)
cci306052
Anhänge
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.








