Neues FAQ-Dokument erläutert künftige Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren

In ihrem FAQ-Dokument haben die drei Verbände Fragen und Antworten zur Ökodesign-Verordnung für Ventilatoren zusammengefasst. Die Verordnung tritt im Juli 2026 in Kraft. (Abb. © Eurovent)

Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über neue technische Regeln und Vorschriften aus der LüKK und TGA. Heute geht es um ein von den europäischen Verbänden Eurovent, AMCA und EVIA erstelltes FAQ-Dokument, das Fragen und Antworten zur ab Juli 2026 wirksamen Ökodesign-Verordnung für Ventilatoren behandelt. Diese Verordnung ersetzt die bisherige Fassung (ErP2015) von 2015.

Die ab Juli 2026 wirksame Ökodesign-Verordnung 2024/1834 „Anforderungen an Ventilatoren, die von Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden“ (ErP2026), betrifft auch Ventilatoren, die in LüKK-Geräten und -Anlagen eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Ventilatoren in RLT- und Raumklimageräten, Flüssigkeitskühlsätzen, Rückkühlern und Wärmepumpen. Laut Eurovent gibt es aber zur Umsetzung der Verordnung noch viele kritische Punkte und Fragen. Zu deren Klärung haben die LüKK-Verbände Eurovent Industry Association, AMCA Europe und EVIA als „Interpretation der Industrie zur Umsetzung der Ökodesign-Anforderungen für Ventilatoren“ im September ein gemeinsam erstelltes FAQ-Dokument veröffentlicht. Dieses wendet sich insbesondere an Hersteller von Ventilatoren und Gerätehersteller, die Ventilatoren verbauen. Im Dokument erläutern die Verbände auf 23 Seiten unter anderem Konkretisierungen im Hinblick auf die von der Verordnung betroffenen Ventilatoren, Vorgaben für CE-Konformitätserklärungen von Ventilatoren, zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und welche weiteren Anforderungen an Ventilatoren ab Juli 2027 gestellt werden. Dazu zwei Beispiele aus dem FAQ-Dokument.

Frage: Dürfen Komplettventilatoren, die die Vorgaben der bisherigen Verordnung ErP2015 erfüllen, auch noch nach Juli 2026 auf den Markt gebracht werden?

Antwort: Ja, wenn ein vollständiges und ErP2015-konformes Gerät desselben Modells bereits vor Juli 2026 in Verkehr gebracht wurde, kann es von Juli 2026 bis Juli 2027 weiter in Verkehr gebracht werden. Dazu muss die vom Hersteller ausgestellte Konformitätserklärung auf die ErP2026 und die in Anhang II (a) bis (d) genannten Ausnahmeregelungen verweisen.

Frage: Können Ventilatoren, die als ErP2015-konform deklariert und vor Juli 2026 in Verkehr gebracht wurden, nach Juli 2026 oder später in Produkte integriert werden?

Antwort: Ja, da das Produkt bereits auf dem Markt ist und die ErP2026 keine zusätzlichen Anforderungen vorsieht, dass bereits auf dem Markt befindliche Produkte ersetzt oder geändert werden müssen. Das Gleiche gilt für Ventilatoren, die während der zusätzlichen Frist gemäß der Ausnahmeregelung in Anhang II (a) bis (d) in Verkehr gebracht wurden. Somit können ErP2015-konforme Ventilatoren, die bis Juli 2027 in Verkehr gebracht wurden, auch nach Juli 2027 in Produkte integriert werden.

Das FAQ-Dokument „ Industry interpretation of ecodesign requirements for fans driven by motors with an electric input power between 125 W and 500 kW“ steht kostenfrei zum Download auf der Eurovent-Website zur Verfügung.

Ein ausführlicher Beitrag zur neuen Ökodesign-Verordnung 2024/1834 „Ventilatoren müssen effizienter werden“, der auch die ab Juli 2026 geforderten verschärften Effizienzanforderungen an Ventilatoren beschreibt, findet sich in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci287669.

Eine monatlich aktualisierte Übersicht mit mehr als 350 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK und TGA finden Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci257169. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2025 und die über 130 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, gekennzeichnet.

cci306238

Schreibe einen Kommentar

E-Paper
E-Books