Alles wartet auf den Referentenentwurf des überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Aber weißer Rauch ist in Berlin noch nicht aufgestiegen, und so richtig kann man auch noch nicht einschätzen, was die Bundesregierung mit dem GEG vorhat. Der Bundesverband Wärmepumpe rechnet nicht mit einer Veröffentlichung noch im Oktober – und publiziert ein Rechtsgutachten, das Druck aufbauen soll.
Warten mag niemand, weder auf Godot wie in Samuel Becketts Theaterstück noch auf den Entwurf der Bundesregierung zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes. Und wer sich in der Warteschleife befindet, fängt gegebenenfalls an zu spekulieren oder sich in Aktivitäten zu stürzen, um die Zeit zu überbrücken. Das hat der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Berlin, mit seinem Rechtsgutachten getan.
Ganz kurz nochmal: Worum geht es eigentlich? Im vom BWP beauftragten Rechtsgutachten wurde geprüft, ob es rechtlich möglich wäre, die „Heizungsregeln“ im GEG, das heißt, Paragraf 71, zu streichen. Denn das hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag angekündigt: die „Heizungsregelungen“ der Ampelregierung wieder aufzuheben.
Aus dem Gutachten geht klar hervor, dass eine Streichung des Paragrafen 71 im GEG („Heizungsgesetz“) gegen Europarecht und deutsches Verfassungsrecht verstoßen würde und damit rechtlich überhaupt nicht haltbar wäre. Dann käme der Entwurf vor Gericht, was die Umsetzung unnötig verzögern würde. Auch der BWP schließt nach eigener Aussage eine Klage nicht aus, wenn es so käme.
Warum das Engagement des BWP für den § 71? Hier geht es um die seit Anfang 2024 im Gebäudeenergiegesetz verankerte Vorschrift, dass neue Heizungen mit mindestens 65 % regenerativen Energien betrieben werden müssen. „Diese Bestimmung, setzt verbindliches Europa- und Verfassungsrecht um“, so die Verfasserin des Gutachtens, Rechtsanwältin Dr. Miriam Vollmer, Berlin, mit Blick auf eine mögliche Neuregelung: „Der Gesetzgeber hat Spielräume, aber er darf Hauseigentümern im Gebäudeenergiegesetz nicht freistellen, weiterhin wie bisher auf Erdgas oder Heizöl zu setzen.“
Und da sind wir doch schon bei der Wärmepumpe als nahezu einzigem in Frage kommenden Produkts (außer Wasserstoff, der für die Energieversorgung aber noch nicht „reif“ ist). Das ist juristisch wie politisch heikel – schließlich soll keine Technik vom Gesetzgeber bevorzugt werden, sondern Technologieoffenheit gewährleistet werden.
Aber machen wir uns nichts vor. Die Bundesregierung hat doch sicher längst verstanden, dass sie sich mit der Aussage, man werde das „Heizungsgesetz“ abschaffen, zu weit aus dem Fenster gelehnt hat. Das erinnert an den Hund, der den Mond vergeblich anbellt. Der Mond wird sicher nicht von seiner üblichen Umlaufbahn abweichen. Die Bundesregierung hat schlicht und ergreifend die Pflicht, die novellierte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2024/1275 (EPBD) bis Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen und diese schreibt eine weitere Reduzierung fossiler Heiztechnologien verbindlich vor.
Dass fossile Energien keine Zukunft haben, bringt Werner Ottilinger, Geschäftsführer der Sauter-Cumulus GmbH, Freiburg, in einer Pressemitteilung auf den Punkt: „Fossile Energie wird teurer werden. Als Beispiel sei hier nur das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) genannt, das ab 2027 erstmals auch den Gebäudesektor betrifft: Wer mit Öl oder Gas heizt, muss dann Emissionszertifikate bezahlen.“ Immerhin hat Bundeskanzler Friedrich Merz im April in einem TV-Interview gesagt: „Die Menschen müssen irgendwann erkennen, dass es sich nicht mehr lohnt, die alte Öl- oder Gasheizung zu betreiben.“ Ob er dazu heute noch steht?
Aber warten wir einfach weiter ab. Der GEG-Entwurf wird ganz sicher kommen. Und dann ist die entscheidende Frage, was der Entwurf in Bezug auf die LüKK und die Abkehr von fossilen Energien vorsehen wird.
Sabine Andresen
sabine.andresen@cci-dialog.de
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Liebe Frau Andresen,
anlehnend an Ihren heutigen Kommentar zum GEG kann ich als Energieberater und Entwickler der Thermushaus-Konzepte an die Möglichkeiten appellieren, die Konstruktionen von hoch effizienten Gebäudehüllen mit transparenter Statik (Hallenhäuser) auszuschöpfen, die trotz hoher Nachhaltigkeit (LCA) keineswegs teuer sein müssen.
Ihren Vergleich, mit dem „heulenden Hund zum Mond“, zur Abschaffung des § 71 im GEG, halte ich für hervorragend!
Außerdem wird es Zeit, dass die Angaben aus den alten Rechenwerttabellen auf die Grundlage der „Ökobaudat“ umgestellt werden.