USA: So will die Umweltbehörde EPA die Kälte-Klima-Verordnung verschieben

Für neue Kälte- und Klimaanlagen in amerikanischen Supermärkten soll gemäß einer von der US-Umweltbehörde EPA geplanten Verschiebung bis Ende 2031 der Einsatz von Kältemitteln mit GWP-Werten bis 1.400 erlaubt werden. (Abb. © ColleenMichaels/stockadobe.com)

In den USA sollen mehrere, für Anfang 2026 vorgesehene Verschärfungen zum Einsatz von Kältemitteln in neuen Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen verschoben werden. Dazu hat die US-Umweltbehörde EPA Ende September angekündigt, dass Verschärfungen für diese Geräte und Anlagen zum Betrieb in Supermärkten, Gewerbe- und Wohngebäuden erst Anfang 2032 in Kraft treten sollen.

Wie die amerikanische LüKK-Fachzeitung „The News“ Anfang Oktober berichtet hat, will die US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) mehrere, bisher für Anfang 2026 vorgesehene Verschärfungen zum Einsatz von Kältemitteln auf 2032 verschieben. Diese Verschiebungen sollen insbesondere für neue Kälte-/Klimaanlagen sowie Wärmepumpen zum Betrieb in Supermärkten, Gewerbe- und Wohngebäuden gelten. Dazu plant die EPA unter anderem folgende Änderungen an der noch unter Präsident Biden erlassenen nationalen Kälte-Klima-Verordnung:

– Gemäß der noch gültigen Verordnung dürfen ab Anfang 2026 in Supermärkten nur noch neue Kälte- und Klimaanlagen installiert werden, die in Abhängigkeit von der Ladengröße und der Anlagenbauart Kältemittel mit GWP-Werten von maximal 300 enthalten. Laut EPA soll es nun bis Ende 2031 erlaubt werden, in diesen Anlagen Kältemittel mit GWP-Werten bis 1.400 einzusetzen. Die bisher für 2026 vorgesehenen Verschärfungen sollen auf Anfang 2032 verschoben werden.

– Die zweite Änderung betrifft kleinere Split-, Multisplit- und Kaltwasser-Klimasysteme („light commercial“) sowie Wärmepumpen, die beispielsweise in Gewerbe- und Wohngebäuden eingesetzt werden. Bisher ist vorgesehen, dass solche Geräte, die vor dem 1. Januar 2025 hergestellt oder importiert wurden, ab Anfang 2026 nicht mehr installiert werden dürfen. Dieses Installationsverbot will die EPA ersatzlos streichen und begründet dies unter anderem wie folgt:

– In den Lagern von Herstellern, Großhändlern und Fachbetrieben befinden sich noch sehr viele Geräte mit dem Kältemittel R410 (GWP 2.088) und Herstelldatum vor 2025, die für ab Anfang 2026 ein Installationsverbot gelten würde. Diese Geräte sollen laut EPA nun unbefristet abverkauft und eingebaut werden dürfen.

– In den USA gibt es ein Lieferkettenproblem für das Kältemittel R454B (GWP 466), das in neuen Geräten R410A ersetzen soll. Dadurch wird die Herstellung dieser Geräte verzögert.

Darüber hinaus sollen laut EPA die geplanten Entschärfungen der Regelungen die Aufwände und Kosten für Käufer und Betreiber der entsprechenden Geräte und Anlagen verringern.

Wie „The News“ im Beitrag „EPA Proposes New Refrigerant Rule“ auch berichtet, haben mehrere Verbände wie beispielsweise die Food Industry Association (FMI) und der SHK-Verband Plumbing-Heating-Cooling Contractors (PHCC) die von der EPA vorgeschlagenen Verschiebungen begrüßt. Demgegenüber hat der LüKK-Herstellerverband Air-Conditioning, Heating and Refrigeration Institute (AHRI) eine kritische Überprüfung der EPA-Vorschläge und eine ausführliche Stellungnahme angekündigt. Laut AHRI würden die sehr kurzfristig vorgestellten vorgesehenen neuen Termine die mehrjährigen Planungen und Investitionen der Gerätehersteller und Kunden stören. Die meisten Unternehmen hätten bereits mit hohen Investitionen ihre Geräteproduktionen auf die vorgesehenen Verschärfungen umgerüstet und Lieferketten rund um den aktuellen Zeitplan aufgebaut.

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