DIN EN 12599 „Übergabe von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden“

Die DIN EN 12599 enthält detaillierte Vorgaben und Verfahren zur Prüfung und Abnahme von zentralen RLT-Anlagen für Nichtwohngebäude. (Abb. © Dan Hildebrandt)

Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über neue Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus der LüKK und der TGA. Heute geht es um den im August 2024 erschienenen Entwurf der DIN EN 12599 „Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen und Luftbehandlungssysteme in Nichtwohngebäuden“.

Der Normentwurf der DIN EN 12599 umfasst auf 133 Seiten (deutsch/englisch) 11 Kapitel und 9 Anhänge. Der noch gültige Weißdruck der Norm ist von Januar 2013.

Die DIN EN 12599 zählt zu den wichtigsten technischen Regeln für Leistungsnachweise, die bei der Übergabe einer zentralen Lüftungs- oder Klimaanlage und deren Komponenten ermittelt werden müssen. Dazu beschreibt der Normentwurf sehr ausführlich und detailliert Vorgaben zu Verfahren und Messgeräten, die zur Übergabe, zur Abnahme oder für allgemeine Prüfungen und Inspektionen von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden anzuwenden sind. Zu einer RLT-Anlage zählt die Norm das zentrale RLT-Gerät inklusive dessen Komponenten wie Ventilatoren, Luftfilter, Wärmeübertrager, Befeuchter und Wärmerückgewinnung. Hinzu kommen Luftleitungen, Luftdurchlässe, Volumenstromregler, Induktionsgeräte, Einrichtungen des Brandschutzes und die zugehörige MSR-Technik. Im Kapitel „Messungen der Funktionen“ geht es um Überprüfungen der Leistungen der Anlage und aller ihrer Komponenten. Bei den sehr detailliert beschriebenen Vorgehensweisen, Messverfahren und -geräten werden folgende Untersuchungsvarianten unterschieden:

– Messungen im RLT-Gerät (Luftvolumenströme, Temperaturen, Luftfilter, Leistungen der Ventilatoren und Wärmeübertrager)

– Messungen im Raum (Luftvolumenströme Zuluft und Abluft, Temperatur und Feuchte der Zuluft, Raumluftgeschwindigkeit)

– Messungen zur Dichtheit der Luftleitungen und zur Sauberkeit der Anlage.

In den neun Anhängen werden, auch mit erläuternden Grafiken, Tabellen, Checklisten und Beispielen, die zuvor beschriebenen Prüf- und Messverfahren vertieft. Zielgruppen der DIN EN 12599 sind beispielsweise Planer, Anlagenbauer und Sachverständige Lüftung/Klima, Prüforganisationen, Energieberater und Gebäudebetreiber.

Eine ausführliche Zusammenfassung des Entwurfs der DIN EN 12599 steht in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci279834.

Eine monatlich aktualisierte Übersicht zu mehr als 350 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK finden Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci257169. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2024 in blau und die über 130 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, in grün gekennzeichnet (mit zugehörigen Artikelnummern).

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3 Kommentare zu “DIN EN 12599 „Übergabe von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden“

  1. Die Leckageprüfung bei RLT-Anlagen ist zwar in der EN1507 und EN12237 beschrieben,, wird dort aber nicht richtig und für die Baustelle anwendbar dargestellt. In der EN12599 nun aber die Leckageprüfung in duct, system & component zu differenzieren, macht an dieser Stelle aus Anwender Sicht keinen Sinn und verkompliziert die Sache unnötig. Nur eine zumindest repräsentative (besser vollständige) Systemprüfung, stellt die tatsächliche Situation hinsichtlich der Leckage einer RLT-Anlage dar. Unter hygienischen und energetischen Gesichtspunkten ist jedoch noch viel schlimmer, dass die Leckageprüfung immer noch eine freiwillige Leistung darstellt und ggf. gesondert vereinbart werden muss. Solange jedoch Fachverbände immer noch die Dichtheitklasse B als Mindestanforderung betrachten, obwohl aus Sicht der VDI 6022 für die meisten Anlagen C bzw. D gilt, ist hier sicher keine Besserung in Sicht. Der Kunde bekommt in diesen Fällen jedenfalls nicht das was er bestellt hat, was er meistens natürlich gar nicht weiß oder erst beim Betrieb und den Betriebskosten feststellt.

  2. Guten Morgen,

    die Einschätzung von Herrn Malinowsky macht mich sehr nachdenklich. Mein Erfahrungen mit Planenden ist bisher, dass man den aktuellen Stand der DIN EN 12599 schon nicht verstanden oder einfach ignoriert hat. Das hat zu Folge das abweichend der Vorgabe des §7 VOB/A in den seltensten Fälle eine eindeutige und für alle gleich zu verstehende Leistungsbeschreibung (auch) in diesem Kontext erstellt wurde. Auch die Tatsache das die VOB/C ATV DIN 18379 im Punkt 3.5 Abnahmeprüfung direkt auf diese Norm verweist (ohne Datums- bzw. Versionsangabe der Norm!) hält Planende kaum davon ab diese Norm bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen zu ignorieren. Wenn diese bisher brauchbare Norm sich nun in die beschriebene Richtung entwickeln sollte, werde meine Besprechungen und Abstimmungen zur Gestaltung und Inhalt von LV’s wohl noch umfangreicher werden müssen.

    VG M. Blumenthal

  3. Den neuen Entwurf der DIN EN 12599 sehe ich unter folgendem Motto:
    „Warum soll man etablierte, einfache Normen nicht wieder komplizierter, aufwendiger, unübersichtlicher und natürlich teurer machen und das bei 1/3 weniger Seiten“

    Beispiele:
    1. Die Luftvolumenstrommessungen werden nun nicht mehr in der DIN EN 12599 beschrieben, hier verweist man nun auf die DIN EN16211, die das ganze Thema aufgeblasen und unübersichtlich darstellt (ach ja, diese Norm kostet natürlich extra Geld)
    2. Die aktuelle Norm gilt auch für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, ich dem Entwurf werden die Wohngebäude ausgeschlossen. Hier bin ich erst nach wenigen Minuten Überlegung draufgekommen, dass ja die Physik in Wohngebäuden wohl anders funktioniert als in Nichtwohngebäuden.-) Oder brauchen wir dann für Wohngebäude eine andere kostenpflichtige Norm.
    3. Warum macht man aus einer etablierten Vollständigkeitsprüfung eine zusätzliche „administrative Prüfung“, war doch alles in der Vollständigkeitsprüfung enthalten, öfter mal was Neues oder soll es nur verwirren?
    4. Was bedeutet der Zusammenhang „Tabelle 3 — Erweiterte Messunsicherheit U von Messgrößen“ und der Satz „Dieses Dokument legt keine Toleranzen für die Bemessungswerte fest.“. Was bedeutet der Begriff „Bemessungswerte“, der stammt doch aus Kranken – und Pflegeversicherung.
    5. Zum Thema „Sauberkeit der Anlage“, wir haben doch eine VDI 6022, kann man nicht auf diese verweisen?
    6. Die Messung der Luftdichtheit von Luftleitungen wird ebenfalls beschrieben, wir haben aber doch die DIN EN 12237, DIN EN 1507, DIN EN 13180, DIN EN 1751,…, können diese nun entfallen, warum diese Doppelung an Themenbearbeitung?
    7. Das Thema „Bestimmung des Umfangs der Funktionsprüfungen bzw. -messungen“ war kurz und verständlich in der aktuelle DIN EN 12599 beschrieben, nun ist es ein aufgeblähtes, akademisches Kapitel, welches man erst nach einem Studium versteht.
    8. „Besondere Messungen“ wurden umbenannt in „Zusätzlich Messungen“, heißt eigentlich „Sondermessungen“ nach der aktuellen DIN EN 12599 (Wahrscheinlich ein Übersetzungsfehler)
    9. Die Bestimmung der Messunsicherheit wurde überarbeitet, „warum einfach, wenn es auch komplizierter geht“
    10. …

    Ich weiß nicht, wer die Überarbeitung der DIN EN 12599 vorangetrieben hat, aber „der die das“ hat keinen Bezug zur Praxis!

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