GEG 2024: Gebäudeautomation und Effizienzverträge ersetzen energetische Inspektionen

(Abb. © Dan Hildebrandt)
Zu energetischen Inspektionen von Klimaanlagen wurden in das GEG 2024 mehrere neue Ausnahmeregelungen aufgenommen. (Abb. © Dan Hildebrandt)

Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über neue Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus der LüKK und der TGA. Heute geht es um die Paragrafen 74 bis 78 „Energetische Inspektion von Klimaanlagen“ im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024. Die GEG-Neufassung enthält Ausnahmen, wann solche Inspektionen nicht durchgeführt werden müssen.

Gemäß § 74 „Energetische Inspektion von Klimaanlagen“ des GEG 2024 müssen Betreiber von Gebäuden, in denen Klima- und Raumkühlanlagen mit Nennleistungen über 12 kW betrieben werden, an diesen Anlagen energetische Inspektionen durchführen. Wie, wann und von wem solche Inspektionen auszuführen sind, steht in den Paragrafen 75 bis 78. Diese grundsätzlichen Anforderungen wurden ohne Änderungen aus dem bisherigen GEG in die Neufassung übernommen.
Ergänzend dazu wurde aber der § 74 des GEG 2024 um den neuen Absatz (3) erweitert. Dort steht, dass die Pflicht zur energetischen Inspektion entfällt, wenn das Gebäude mit einem System zur Gebäudeautomation, zum Gebäudemanagement und zur Gebäuderegelung ausgestattet ist. Ebenso entfällt die Inspektionspflicht, wenn die Klimaanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage
– unter eine vertragliche Vereinbarung über ein Niveau der Gesamtenergieeffizienz oder eine Energieeffizienzverbesserung (insbesondere Energieleistungsvertrag) fällt, oder wenn sie
– von einem Versorgungsunternehmen oder einem Netzbetreiber betrieben wird und demnach systemseitigen Maßnahmen zur Überwachung der Effizienz unterliegt.
Eine Lesefassung des neuen GEG steht unter der Artikelnummer cci262361.
Aufgrund dieser Ausnahmen im GEG ist zu befürchten, dass die ohnehin sehr niedrige Anzahl an durchgeführten energetischen Inspektionen nochmals sinkt. Von den etwa 400.000 inspektionspflichtigen Anlagen im Bestand wurden von 2019 bis 2022 jährlich nur etwa 2.000 bis 2.800 inspiziert, siehe cci204387.
Zu den neuen Ausnahmen im GEG 2024 schreibt Dan Hildebrandt, Ingenieurbüro TGA-Effizienz aus Leipzig, der schon mehr als 350 energetische Inspektionen durchgeführt hat, an cci Branchenticker: „Nur das Vorhandensein einer Gebäudeautomation und ein Vertrag über eine ‚Effizienzverbesserung‘ kann alles Mögliche bedeuten und heißt noch lange nicht, dass die Effizienz der Anlagen tatsächlich auch verbessert wird. Das Feststellen von relevanten Effizienzpotenzialen kann nur durch eine tatsächliche ausführliche Inspektion der Anlagen vor Ort sichergestellt werden. Hierfür hat sich die Anwendung der Norm DIN SPEC 15240 ‚Energetische Inspektion von Klimaanlagen‘ bewährt.“
Seit mehreren Jahren bietet die cci Dialog GmbH Schulungen zu „Energetischen Inspektionen an Klimaanlagen“ an, bei denen die Teilnehmer in Theorie und Praxis auf die Inspektionen vorbereitet werden. Weitere Informationen zu den Schulungen und die aktuellen Termine (Februar 2024 in Erfurt, April 2024 in München) finden Sie hier.

Eine monatlich aktualisierte Übersicht zu mehr als 350 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK finden Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci257169. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2023 in blau und die über 130 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, in grün gekennzeichnet (mit zugehörigen Artikelnummern).

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