Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung/ Wachstumschancengesetz

(Abb. © Bundesregierung - Henning Schacht)
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Abb. © Bundesregierung – Henning Schacht)

Vor dem nahen Ende der parlamentarischen Sommerpause gibt es Neues aus Berlin zum aktuellen Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dem damit verknüpften Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und zum Wachstumschancengesetz.

Der Nachrichtendienst „The Pioneer“ berichtete am Montag (28. August) zu den aktuellen Schritten beziehungsweise Irrungen und Wirrungen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG). Zunächst wurde der CDU-Abgeordnete und Chef der Klima-Union, Thomas Heilmann, zitiert, der die „fehlende Bereitschaft, offene Fragen der künftigen Wärmeversorgung in Deutschland zu klären“, bemängelte. Nach den Plänen der Ampel solle das Gesetz, das dem Bundestag von den zuständigen Ausschüssen zur Entscheidung vorgelegt worden war, in dieser Form ohne weitere Änderungen in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause verabschiedet werden. Heilmann hatte wegen zu geringer Beratungszeit vor dem Bundesverfassungsgericht kurz vor der Sommerpause eine Verschiebung der finalen Abstimmung erwirkt.
The Pioneer berichtet weiter von einem gemeinsamen Brief an die Mitglieder der Ampel-Fraktionen, mit dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) unterdessen für das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung werben, das eng mit dem GEG verknüpft sein wird. „Wir möchten Sie bitten, dieses wichtige Vorhaben zu unterstützen und freuen uns auf die bewährt gute Zusammenarbeit im parlamentarischen Verfahren“, heißt es in dem Schreiben vom 22. August. Der offene Brief steht unter „Anhänge“.
Außerdem hat das das Bundeskabinett gestern (30. August) das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Teil des Gesetzes ist die Einführung einer degressiven AfA (Abschreibung für Abnutzung) für Wohngebäude. Dazu erklärte Geywitz: „Ich freue mich, dass mein Vorschlag zur Stärkung des Wohnungsbaus Teil des Wachstumschancengesetzes der Bundesregierung wird. Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt! Sechs Jahre lang sechs Prozent der Investitionskosten abschreiben, ohne Baukostenobergrenzen, ab einem Effizienzstandard 55 und für alle Bauprojekte ab 1. Oktober dieses Jahres sofort zum Baubeginn – das ist unser Angebot an die Bau- und Immobilienbranche, um den Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung zu bringen. Damit geben wir der Baubranche den so dringend benötigten Impuls, um in Zeiten von akutem Wohnraummangel mehr Wohnungen zu bauen. Zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Rekordhöhe und der Unterstützungsleistungen beim klimafreundlichen Neubau in Milliardenhöhe, können Bauvorhaben nun zügig umgesetzt werden.“

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