Leserstimmen: Humor und Superhelden, Förderung, Leserfrage und Techniktag

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)
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Die Meinung „Über Humor und Superhelden“, der Meinungsbeitrag zur Förderung von Wohnraumlüftung, eine Leserfrage zur Wärmerückgewinnung für Produktionslüftung und der Techniktag beschäftigen unsere Leser. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

„Über Humor und Superhelden“ heißt die Überschrift des gestrigen Meinungsbeitrags von Sabine Andresen (siehe cci251176). Darin geht sie auf persiflierte „Nachwuchskampagnen“ für LüKK-Berufe ein, die aufgrund der humoristischen Darstellung oftmals besonders viel Aufmerksamkeit erreichen. Um auch das noch jüngere Publikum zu erreichen, könnte sie sich auch einen SHK-Anlagenbauer-Superhelden vorstellen.

Dazu meinte Arne Bast: „Mit Humor geht alles. Ich persönlich bemerke allerdings, dass unser Hauptthema Fachkräftemangel fast immer die Hauptpointe liefert und bei mir die Frustration wieder hervorholt, die ich eigentlich ausblenden wollte. Besonders sarkastisch ist das zu sehen beim Youtube-Video ,Der letzte Handwerker’. Viel besser und positiver ist doch eines meiner All Time Favourites, nämlich der Auftritt von John Goodman in (der Serie) ‚Community‘. Das Video findet man unter dem Suchbegriff ,Klimaanlagentechniker Traumberuf’.“

Und Bernhard Schöner schrieb: „Hallo Frau Andresen, Humor unterhält und weckt mehr Interesse, als betulicher, missionarischer Eifer. Allmählich kommen verschiedene Branchen (wieder) auf den Geschmack, sich dieses Stilmittels in der Kommuniktion zu bedienen. Dazu gehört es manchmal auch, dass einem das Lachen im Halse stecken bleibt, gleichzeitig werden dennoch Inhalte lieber erinnert, als ohne Spaß. Ob dies bei Kampagnen, oder bei Satire zum Einsatz kommt: Egal! Spaß ist nicht die Lösung für alle Herausforderungen der Branche, aber alles was Spaß macht, ist schon ein Erfolg. Insofern: Danke fürs Entdecken und Aufgreifen. Das LüKK-Leben ist ernst genug!“

In seinem Meinungsbeitrag „Wohnungslüftung endlich attraktiv fördern“ (siehe cci250389) vom 19. Juli hatte Dr. Manfred Stahl über ein Beispiel aus NRW zur Förderung von Lüftungsanlagen mit WRG geschrieben. Auch, wenn er diese für lobenswert erachtet, finden seiner Meinung nach in der Politik und in der Öffentlichkeit die Maßnahmen zum Energiesparen in Gebäuden bislang viel zu wenig Beachtung.

Christian Fieberg meinte hierzu: „Eine Förderung der Wohnraumlüftung ist überfällig. Aus energetischer Sicht sinnvoll, verbesserte Raumluftqualität on top. Aber, meist wirtschaftlich nicht attraktiv. Der Einbau und die Wartungskosten fressen die monetären Einsparungen auf, so dass sich die Anlagen (insbesondere zentrale KWL) oft nicht rechnen oder aber erst nach Jahrzehnten. ‚Schuld‘ sind die vergleichsweise gut gedämmten Gebäude. Hier hilft aus meiner Sicht die Kombination von Fördergeldern (bei Nachrüstung) und gesetzlichen Vorgaben bei Neubauten.“

Im Rahmen unseres Formats „Leser helfen Lesern“ hatten wir am 10. Juli die Frage einer Planungs- und Ausführungsfirma im Bereich prozesslufttechnischer Anlagen weitergereicht, ob bei der Lüftungsanlage für eine Produktionshalle der Einbau einer Wärmerückgewinnungseinrichtung (WRG) vorgeschrieben sei oder nicht (siehe cci249921). Mehrere Leser hatten sich bereits gemeldet. Nun kam ein weiterer Kommentar hinzu.

So schrieb Hans Christian Sieber: „Ich bin zwar der Ansicht, dass wirksame Energieeinsparungsmaßnahmen generell den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen – diese Ansicht hatte ich schon im Jahr 1985 bei der Planung von WRG in einem Glasfaserwerk. Hier wurde es damit möglich, die Leistung der Heizkessel von 100 % auf 10 % zu reduzieren. Also bitte immer auch die Einsparung der Infrastruktur mit berechnen. Aber wenn ich das GEG aufmerksam lese, steht dort unter §2: Der Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden ist nicht Gegenstand dieses Gesetzes, da nur ‚Klimaanlagen‘ und ‚raumlufttechnische Anlagen‘ gemeint sind, auf die sich die Forderung nach Wärmerückgewinnung §68 bezieht. Aber in § 3 ‚Begriffsbestimmungen‘ steht (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. ‚Abwärme‘ die Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen und aus baulichen Anlagen stammenden Abluft- und Abwasserströmen entnommen wird. Was das genau bedeutet, verstehe ich noch nicht ganz und stellt auch keine Forderung nach Wärmerückgewinnung dar. Dennoch kann abgeleitet werden, dass durch eine besondere Energieeinsparung auch die anderen Bereiche eines Industriegebäudes, für die das GEG gilt, sparsamer zu betreiben [sind]. Die EU-Richtlinie 1253/2014 (ERP) Artikel 1 beschreibt leider nur ‚Lüftungsanlagen‘. Prozesstechnik ist da nicht beschrieben, aber möglicherweise damit gemeint.“

Bei unserem Techniktag am 20. Juli (siehe cci250514) ging es um die Kurzstudie „Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung als nachhaltige Schlüsseltechnologie der Wärmewende“ des Verbands für Wohnungslüftung (VfW), Berlin, und um die Potenziale der Wohnungslüftung mit WRG bei Bestands- und Neubauten.

Rudolf Rabe äußerte sich hierzu wie folgt: „Keine Frage: KWL-Anlagen mit WRG können ein wichtiger Beitrag zur Energieeinsparung und somit zum Klimaschutz sein. Jedoch gibt es am Markt auch KWL-Geräte ohne WRG: da bleibt die Energieeffizienz auf der Strecke. Aber auch bei den Geräten mit WRG gibt es solche und solche: Die DIN 1946-6 unterscheidet zwei Ausführungsvarianten: Variante G, die die Grundanforderungen erfüllt und Variante H, die die Hygieneanforderungen der VDI 6022 an die Herstellung der Geräte erfüllt. Variante H wird von der DIN 1946-6 zwar empfohlen, ist aber nicht verbindlich vorgeschrieben für die Wohnungslüftung. Somit haben wir schon bei den meisten Geräten, die in der Praxis eingebaut werden, ein erhebliches Hygiene-Defizit. Richtig kritisch wird es bei der Errichtung der Anlagen: von 133 überprüften Anlagen wiesen 133 Hygienemängel auf. Und die Wartung: findet bei fast allen Anlagen nicht statt, trotz der Empfehlung in der DIN 1946-6. Hier ist Aufklärung bei den Verantwortlichen dringend angesagt. (…)“

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3 Kommentare zu “Leserstimmen: Humor und Superhelden, Förderung, Leserfrage und Techniktag

  1. Beim Techniktag am 20. Juli (siehe cci250514) ging es um die Kurzstudie „Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung als nachhaltige Schlüsseltechnologie der Wärmewende“ des ITG Dresden für den Bundesverband für Wohnungslüftung (VfW), Berlin (https://wohnungslueftung-ev.de/aktuelles/wohnungslueftung-mit-waermerueckgewinnung-alsnachhaltige-schluesseltechnologie-der-waermewende/), und um die Potenziale der Wohnungslüftung mit WRG bei Bestands- und Neubauten.
    Ich habe einige Anmerkungen und Fragen zum o.g. Kommentar von Rudolf Rabe zur Hygiene bei KWL-Anlagen: Die DIN 1946-6 unterscheidet zwischen G und H, das stimmt. Hier geht es in erster Linie aber nur um den verwendeten Filter im Gerät. Die Behauptung, dass man ohne F7 Filter ein erhebliches hygienisches Defizit habe, trifft m.E. nicht zu. Hier geht es ja nur darum, wie stark die Außenluft gefiltert wird. Hygiene wird in erster Linie durch den Luftaustausch selbst gewährleistet und nicht durch den Filter!

    Eine kritische Nachfrage drängt sich auf bei der Behauptung: „Von 133 überprüften Anlagen wiesen 133 Hygienemängel auf“. Wer hat das geprüft und welche Anlagen wurden geprüft? Zentral, dezentral? Quelle? Wenn man solch starke Thesen in den Raum stellt, sollte man wissenschaftlich genau sein und die Quellen offenlegen. Vielleicht aber auch ein Redaktionsversehen? Hat man Herrn Rabes Kommentar an der falschen Stelle (um die Quellenangabe) gekürzt? Ich bitte um Aufklärung und Substantiierung!
    Ich kann allen Leser:innen versichern, dass die Lüftungsbranche das Thema Hygiene ernst nimmt. So hat sich der VfW in seiner Satzung gesunde Innenraumluft zum Ziel gesetzt: „Neben dem Wärmeschutz und der Energieeinsparung bildet die Verbesserung des Innenraumklimas im Interesse der Gesundheit und der Hygiene des Menschen einen weiteren Schwerpunkt.“
    Diskutieren müssen wir etwaige Bedenken aber auf der Grundlage von belegten Fakten mit Quellen.

    1. Guten Tag Herr Lottes,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ein Redaktionsversehen liegt hier allerdings nicht vor. Wir haben den Kommentar von Herrn Rabe an dieser Stelle nicht gekürzt und somit auch keine Quellenangaben weggelassen.
      Beste Grüße
      Ihr cci-Dialog-Team

    2. Vielen Dank, Herr Lottes, für Ihre kritischen Anmerkungen! Nun ja, mein Kommentar war ja keine wissenschaftliche Abhandlung, vielmehr wollte ich kurz und knackig die Botschaft rüberbringen, dass beim Einbau von KWL-Anlagen sehr häufig Hygiene-Standards nicht beachtet werden, so dass tatsächlich von 133 Anlagen, die mein Kollege und Sachverständiger Herr Vinzenz Weber untersucht hatte, 133 Hygienemängel aufwiesen. Ich habe bei Herrn Weber jetzt noch einmal nachgefragt: Die Zahl der untersuchten Anlagen liegt inzwischen deutlich höher – nur bei der Mängelrate hat sich leider nichts geändert.
      Hier sehe ich großen Handlungsbedarf in Form von Schulungen insbesondere bei den Monteuren, die meistens aus dem Heizungsbauer-Gewerbe kommen und mit den Hygieneanforderungen an die Lüftungstechnik noch keinen Kontakt hatten. Hier weiß ich mich mit Herrn Lottes einig, der das Interesse des Verbandes VfW an der „Verbesserung des Innenraumklimas im Interesse der Gesundheit und der Hygiene des Menschen …“ betont. Während der VfW das Problem von der Herstellerseite aus beleuchtet, ist es mein Ansatz als Leiter der Hygiene Akademie, dass über entsprechende Weiterbildung der Monteure und der Bauleiter im Laufe der Zeit immer mehr Anlagen hygienisch sicher errichtet werden.

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