Leserstimmen: Klimaresilienz und Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)
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Das Thema Klimaresilienz von Gebäuden und die Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen beschäftigen unsere Leser. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

In seinem Meinungsbeitrag „Meinung: Ohne Klimaresilienz geht es nicht“ vom 22. November (siehe cci261911) greift Thomas Reuter die Bedeutung von Wetterextremen für die Planung von Gebäuden auf.
Norbert Nadler kommentiert den Beitrag: „Bezüglich sommerlicher Extremhitze sollte die DIN 4108 Teil 2 ‚Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz‘ (2013) Abschnitt 8, eine Überhitzung der Räume verhindern (siehe auch GEG §14). Dazu müsste aber projektspezifisch gerechnet werden und vor allem mit zukünftigen Klimadaten für extrem heiße Sommer am Projektort. Weiterhin müsste der sommerliche Wärmeschutznachweis nach dieser Norm von den Bauämtern ernster genommen werden. Ein Bauphysiker berichtete, dass er über 300 sommerliche Wärmeschutznachweise durchgeführt hat. Nicht einmal haben die Bauämter Unterlagen der Berechnung angefordert oder irgendetwas nachgefragt. In einigen Bundesländern muss man nur ein Kreuz beim Antrag machen, dass der sommerliche Wärmeschutznachweis erfüllt ist. Bei der Berechnungsmethodik der DIN 4108 Teil 2 ist es allerdings auch verständlich, dass die Ergebnisse nicht sehr aussagekräftig sind. Es wird dabei zwischen Wohngebäude und Nichtwohngebäude unterschieden. Für Nichtwohngebäude wird eine standardisierte Nutzung und innere Wärmegewinne angenommen, die eher nur mit Bürogebäude vergleichbar ist. (…) Daher kann ich nur empfehlen, dass die TGA-Fachplaner eine Berechnung und Beratung des Bauherrn bezüglich Überhitzung der Räume vornehmen. Zumindest wäre eine Bedenkenanmeldung zu erwägen, wenn nicht ohnehin gekühlt werden soll. Eine erhöhte Nachtlüftung mittels Lüftungsanlage in nicht genutzten Räumen wäre schon ein Ansatzpunkt.“

Ein etwas älterer Wissensportal-Beitrag von Dr. Manfred Stahl befasst sich mit der Richtlinie VDI 6022 Blatt 1.1 ‚Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und Geräte. Prüfung von Raumlufttechnischen Anlagen (2012)‘ (siehe cci12792). Sie beschreibt sehr detailliert besonders anhand von Checklisten die bei der Hygiene-Erstinspektion einer RLT-Anlage auszuführenden Aufgaben, Tätigkeiten und Kontrollen bis zur Ausstellung der Prüfbescheinigung und der Hygiene-Kennzeichnung der Anlage. Die Zusammenfassung dient als Orientierungshilfe, auf deren Basis der Nutzer beurteilen kann, welche Bedeutung die behandelte technische Regel für seinen beruflichen Alltag hat.

Michael Andre Schneiker ist auf diesen Beitrag gestoßen und fragt sich indes: „Wo werden die Durchführungen dokumentiert und wer prüft dies? Weder Veterinäramt noch WKD (Anmerkung der Redaktion: ehemaliger Wirtschaftskontrolldienst. Heute sind für die Lebensmittelüberwachung die Bundesländer verantwortlich) haben das Fachwissen, um uns Handwerker zu unterstützen.“ Daraufhin antwortete Dr. Stahl: „Hallo Herr Schneiker, wie im Vorspann zu diesem Beitrag aufgeführt, wurde die VDI 6022 Blatt 1.1 mit Wirkung Januar 2018 vom VDI zurückgezogen, sie ist also nicht mehr gültig. Die noch in cci Wissensportal enthaltene Zusammenfassung dieser Richtlinie hat wesentlich einen ‚archivarischen‘ Hintergrund. Das ehemalige Blatt 1.1 – zumindest einige wichtige Inhalte davon – wurde in die im Januar 2018 erschienene Neufassung der VDI 6022 Blatt 1 übernommen. Ich möchte Sie bitten, zur Beantwortung Ihrer Frage somit in der aktuellen VDI 6022 Blatt 1 nachzuschauen.“

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