Leserstimmen: Nochmal Normen und Berücksichtigung der WRG

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)
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Der Meinungsbeitrag „Normen frei für alle“ beschäftigt weiterhin unsere Leser, genauso wie der offene Brief der TGA-Professoren bezüglich der Berücksichtigung der WRG im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

Am 30. August hatte Thomas Reuter in seinem Meinungsbeitrag „Normen frei für alle“ (siehe cci253777) dafür plädiert, künftig zumindest die Entwürfe von DIN-Normen und anderen normativen Texte frei anzubieten.

Zustimmung erhielt er unter anderem von Stavros Theodossiou und Ralf Weikert die der Ansicht sind, dass die Normen leicht zugänglich sein sollten, wenn sie befolgt werden sollen.

Von seiner Arbeit in einem Schweizer Gebäudetechnik-Planungsbüro kennt David Burkhardt diese Thematik. Er versteht den Wunsch nach kostenlosem Zugang zu den Normen aber nur bedingt, „weil die Gratismentalität auf verschiedenen Ebenen gesellschaftlich fortschreitet, auf der anderen Seite die Bereitschaft, sich mehrere Jahre im Normen- und Richtlinienwesen in Front zu engagieren, eher abnimmt.“ Am Ende seines Kommentars stellt Burkhardt eine (rhetorische) Frage an alle, die sich nicht bei der Erarbeitung von Normen und Richtlinien engagieren und gerne kostenlosen Zugriff auf diese hätten: „Soll ein Handwerker auch gratis sein Werkzeug im Baumarkt erhalten?“ Die Antwort liefert er gleich mit: „Normen und Richtlinien sind unsere ‚Werkzeuge‘ für die Planung, Errichtung und den Betrieb von TGA-Anlagen. Egal, ob große oder kleine Firmen: Kosten für die im Alltag notwendigen Werkzeuge müssen irgendwann auf die Kunden abgewälzt werden.“

Als früherer Planer findet Reinhard Siegismund die Preispolitik ungerecht und stellt bei Rechtsstreitigkeiten immer wieder fest, „dass ein Planer eine neuere Norm – oft bei einer Kleinigkeit, aber manchmal mit großer Auswirkung – nicht beachtet hat. Insbesondere kleinere Ingenieurbüros werden sich die ständigen Neuerscheinungen von Normen nicht leisten können. Und das betrifft sicher auch den Handwerker.“ Weiter führt er aus: „Dass die Mitarbeit an Normen nicht bezahlt wird, führt dazu, dass vor allem die durch die Norm betroffenen Hersteller intensiv mitarbeiten und Freiberufler kaum vertreten sind. Die Mitarbeit der Hersteller ist gut und wichtig – ohne diese geht es nicht – aber die weiteren durch die Norm betroffenen Berufe müssen mitwirken und sich das leisten können. (…) Wir brauchen eine Lösung, wie die Erstellung einer Norm finanziert wird und wer diese Normen zu geringen Kosten erhält.“

Der gleichen Ansicht ist Harald Luger: „Wenn die Mitwirkung an Normen nicht vergütet wird, werden Fachleute an Normen nur Mitarbeiten, wenn sie von ihren Arbeitgebern (Hersteller, Institute, etc.) dorthin entsendet werden. Dadurch, dass in der DACH-Region die Kosten auf die Teilnehmer der Normenkomitees und deren Arbeitgeber abgewälzt werden, sinkt die Bereitschaft zur Mitarbeit. Das hat wiederum die Folge, dass wir in den europäischen Gremien unterrepräsentiert sind und somit immer mehr EU-Richtlinien vorgesetzt bekommen, die nicht ganz in unserem Sinne sind. Warum ist es in einem Land wie Deutschland nicht möglich, dass interessierte Fachleute an Normen mitarbeiten und der Einsatz von der öffentlichen Hand vergütetet wird. Wenn dann noch Normen für eine überschaubare Pauschale zum Download bereit stehen, wäre uns allen geholfen. Ich sehe hier den Staat in der Pflicht, da sonst zukünftig noch mehr Normen von stark vertretenen Ländern oder potenten Herstellern gestaltet werden und nicht von den besten Fachleuten und Experten.“

Olaf Mayer fordert mehr Planungssicherheit für alle: „Alle meine Vorredner haben das gleiche Problem und dazu sollte endlich eine Lösung gefunden werden. Bei jedem Bauobjekt sollten die Kosten für die Normen und Richtlinien für die einzelnen Arbeitsgänge aufgeschlüsselt und berechnet werden. Somit hat doch jeder (im Dschungel der Normen, die ständig neu angepasst werden, ob richtig oder falsch) eine Planungssicherheit, ob als Verbraucher oder Unternehmer. Für uns als Sachverständige würde auch dabei die Arbeit etwas erleichtert und im Vorfeld könnten Unstimmigkeiten mit den Parteien ausgeräumt werden. Mehr Transparenz für die Kostenverteilung wäre hierdurch erreicht. Das Bauen wird damit zwar nicht kostengünstiger, aber wir würden endlich einmal in den einzelnen Gewerken mehr Klarheit bekommen. Ob uns das gelingt, hängt mit von den Verbänden, aber auch von uns selbst ab. Indem wir jetzt anfangen und die Position ‚Normen und Richtlinien‘ mit in das Angebot samt Kostendarstellung darstellen.“

In einem offenen Brief setzen sich 17 TGA-Professoren führender Hochschulen und Institute dafür ein, dass die Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen auch künftig im GEG als regenerative Energie oder als Nutzung unvermeidbarer Abwärme anerkannt wird. Auf unsere Meldung „TGA-Professoren: Lüftungs-WRG muss als regenerativ gelten“ (cci253056) vom 22. August meldete sich Reinhard Siegismund, der den Eindruck gewinnt, „dass technischer Sachverstand in der Politik unerwünscht ist. Es ist nicht gut, wenn unter den Abgeordneten nur wenige Berufsstände vertreten sind und technische Berufe fast gar nicht vertreten sind. Wir sollten fordern, dass bei solchen Gesetzesvorhaben, außer Juristen und Berufspolitikern, auch Fachleute gefragt werden.“

Andreas Linck stimmte dem zu. „Es scheint, als wären technische Themen weder bei den Grünen noch bei den anderen Parteien angekommen. Es ist halt etwas anderes, von der Oppositionsbank zu mäkeln, als selbst in der Verantwortung zu sein.“

Auch Volker Margenfeld ist dieser Meinung: „Die in den meisten Fällen relativ einfache technische Umsetzung einer Wärmerückgewinnung ist schon viele Jahr(zehnt)e Stand der Technik, hat sich aber wohl noch nicht in die Gesetzgebung rumgesprochen.“

Der neuste Kommentar stammt von Andreas von Thun: „Vielen Dank, liebe Hochschulprofessoren für den guten Beitrag. Es bleibt zu hoffen, dass es die richtigen Adressaten in Berlin findet. Grundsätzlich kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass ein komplexer Sachverhalt GEG, zu einem ‚Heizungsgesetz‘ zusammengedampft wurde. Anders ist es nicht zu erklären, dass regenerative Wärmerückgewinnung augenscheinlich keine Anwendung im Gesetzesentwurf findet. Die Energie die ich erst gar nicht erzeugen muss, ist doch die ökologisch und ökonomisch sinnvollste Form! Ich kann nur hoffen, dass in einem Technologieland wie Deutschland, diese Einsicht auch den verantwortlichen Politikern verständlich gemacht werden kann.“

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