Leserstimmen: Normen und Rückkühlerprüfungen

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)
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Der Meinungsbeitrag „Normen frei für alle“ beschäftigt unsere Leser, genauso wie der Beitrag zur Prüfung von Rückkühlwerken. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

In seinem Meinungsbeitrag „Normen frei für alle“ (siehe cci253777) vom 30. August wünscht sich Thomas Reuter, dass zumindest die Entwürfe von DIN-Normen und anderen normativen Texte frei angeboten werden. Um die in ihnen steckende Arbeit dennoch angemessen zu entlohnen, müsste seines Erachtens andere Arten der Monetarisierung gefunden werden. Bei Bauvorhaben, in denen bestimmte Normen angewendet werden und bindend sind, könnte beispielsweise ein Kostenanteil für die Normenerstellung vorgesehen werden.

Zustimmung erhält er dabei von Stavros Theodossiou: „Ich denke auch, dass die Normen leicht zugänglich sein sollten, wenn sie befolgt werden sollen. Die Preise sind exorbitant. Dies ist tatsächlich die beste Abschreckung für jeden, der bereit ist, sie zu berücksichtigen. Der Großteil der Ausgaben sollte aus anderen Quellen gedeckt werden.“

Auch David Burkhardt ist diese Thematik bekannt: „Ich lebe und arbeite zwar in der Schweiz in einem Gebäudetechnik-Planungsbüro, darf aber sagen, dass bei uns die Situation genau gleich ist wie in Deutschland. Als Mitarbeiter in diversen Richtlinienprojekten, aber auch als Sachbearbeiter in einzelnen Normenprojekten, arbeite ich, neben der Planung, mehrere hundert Stunden pro Jahr für Technische Regeln. Als Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule kenne ich den Vorteil der Dozierenden und Studierenden einer Campus-Lizenz für alle maßgeblichen Normen und teilweise auch Richtlinien. Der Wunsch nach ‚Gratiszugang‘ wird auch immer wieder an mich getragen. Ich verstehe das nur bedingt, weil die Gratismentalität auf verschiedenen Ebenen gesellschaftlich fortschreitet, auf der anderen Seite die Bereitschaft, sich mehrere Jahre im Normen- und Richtlinienwesen in Front zu engagieren, eher abnimmt. Das gleiche passiert seit Jahren im Musik- und Filmbusiness, oder auch bei der Literatur. (…)
Wie bei uns in der Schweiz können Sie in Deutschland an den öffentlich zugänglichen Hochschulbibliotheken alle DIN- und VDI-Regeln einsehen. Die DIN-Normentwürfe sind, soviel ich weiß, gratis online einsehbar. Leider sind die Gründrucke des VDI kostenpflichtig; das ist bei uns in der Schweiz anders mit den SIA- und SWKI-Regeln (…). Entwürfe sollten meiner Meinung nach gratis zugänglich sein. Aber ich kenne Leute, die deshalb nur mit Entwürfen arbeiten und sich die finalen gültigen Dokumente ’sparen‘. Einmal mehr wird hier auch wieder verwechselt zwischen Vorschriften (Gesetzen, Verordnungen) und Technischen Regeln. Die sind zum größten Teil nicht in Vorschriften eingebunden und grundsätzlich freiwillig in der Anwendung. Jedoch werden sie über Dienstleistungs- oder Werkverträge auf privatwirtschaftlicher Ebene (…) verbindlich für die Vertragspartner. Gesetzliche Vorschriften sind in der Schweiz (wie bei Ihnen) jedoch immer gratis zugänglich.
Zum Schluss eine rhetorische Frage an alle, die sich nicht bei der Erarbeitung von Normen und Richtlinien engagieren und gerne gratis Zugriff auf diese hätten: Soll ein Handwerker auch gratis sein Werkzeug im Baumarkt erhalten? Normen und Richtlinien sind unsere ‚Werkzeuge‘ für die Planung, Errichtung und den Betrieb von TGA-Anlagen. Egal, ob große oder kleine Firmen: Kosten für die im Alltag notwendigen Werkzeuge müssen irgendwann auf die Kunden abgewälzt werden. Das macht ein Dachdecker indirekt mit seinem Hammer auch.“

Reinhard Siegismund stimmt der Meinung von Thomas Reuter zu: „Ja, liebe Kollegen, das ist auch voll meine Meinung. Wenn Entwürfe, nicht nur beim VDMA, kostenlos herunterladbar (wären), wäre das schon ein erster Fortschritt. Aber anwenden soll man dann aber den Weißdruck. Von vielen VDMA-Regeln habe ich nur den Entwurf und hoffe, dass dieser fast vollständig dem Weißdruck entspricht. Als Sachverständiger darf ich, wenn ich die Norm für ein Gutachten brauche, diese kostenlos (…) in einer Auslegestelle kopieren. Aber als früherer Planer finde ich die Preispolitik ungerecht. Immer wieder stelle ich bei Rechtsstreitigkeiten fest, dass ein Planer eine neuere Norm – oft bei einer Kleinigkeit, aber manchmal mit großer Auswirkung – nicht beachtet hat. Insbesondere kleinere Ingenieurbüros werden sich die ständigen Neuerscheinungen von Normen nicht leisten können. Und das betrifft sicher auch den Handwerker.
Dass die Mitarbeit an Normen nicht bezahlt wird, führt dazu, dass vor allem die durch die Norm betroffenen Hersteller intensiv mitarbeiten und Freiberufler kaum vertreten sind. Die Mitarbeit der Hersteller ist gut und wichtig – ohne diese geht es nicht – aber die weiteren durch die Norm betroffenen Berufe müssen mitwirken und sich das leisten können. Die Vertreter der Hochschule erhalten ihr Gehalt und bekommen die Spesen ersetzt. (…) Wir brauchen eine Lösung, wie die Erstellung einer Norm finanziert wird und wer diese Normen zu geringen Kosten erhält. Vielleicht wäre dann die Beschränkung auf Herausgabe nur als pdf-Datei eine erste kleine Hilfe. Wenn man Gesetze im Internet kostenlos herunterladen kann, warum sollte das nicht auch für unsere Regelwerke möglich sein? Regelwerke einiger Verbände sind alle oder zum Teil bereits im Netzwerk herunterladbar.“

Ralf Weikert meint hierzu: „Früher gab es weniger Regeln, dafür einen inneren Kompass, der uns richtig und falsch aufzeigte. Wenn die neue Welt von ‚vielen‘ Regeln bestimmt wird, dann sollten diese Regeln auch für alle frei zugänglich sein. Das Motto ‚Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!‘ ist für mich ein falscher Ansatz. Letztendlich geht es auch um Kosten und Angebotspreise. Einer versucht vieles einzuhalten und der andere macht einen günstigen Preis – finde den Fehler.“

Unter dem Titel „Prüfungen von Rückkühlern nicht vergessen“ (siehe cci253160) haben wir am 24. August darauf hingewiesen, dass auch Rückkühlwerke (Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme) bei Legionellenausbrüchen immer wieder als Quelle für Infektionen ausgemacht werden. Aus diesem Grund müssen Betreiber von Rückkühlwerken nach Vorgaben der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ihre Bestands- und Neuanlagen in einem Kataster (KaVKA-42.BV) anmelden und alle fünf Jahre eine Prüfung durchführen. Die Überprüfung muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einer akkreditierten Inspektionsstelle Typ A durchgeführt werden.

Ergänzend hierzu merkt Georg Tale an: „Hierbei sollten auch die adiabaten Rückkühler in RLT-Geräten nicht vergessen werden, die nach der 42. BImSchV als Verdunstungskühler eingestuft werden und damit prüfpflichtig sind.“

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