Leserstimmen: Techniksünde, Leser helfen Lesern und GEG-Novelle

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)
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Eine Techniksünde, die Leserfrage zur Wärmerückgewinnung in der Produktionslüftung und die ausgebremste GEG-Novelle beschäftigen unsere Leser. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

cci-Branchenticker-Leser Wolfgang Greiner-Mai hat der Redaktion ein „Techniksünden-Juwel“ geschickt, das er nach eigener Aussage selbst „verbrochen“ hat (siehe cci249814). Bei dieser äußerst kreativen Lösung handelt es sich um ein Deckensegel für vierseitig ausblasende Umluftkühlung „Marke Eigenbau“.

Die erste Frage dazu kommt von Anton Tienes: „Sieht interessant aus. Wie erfolgt die Luftführung? Oberhalb oder unterhalb des Segels?“

Die schnelle Antwort von Wolfgang Greiner-Mai lautet: „Die Ansaugung erfolgt im freien Quadrat in der Mitte des Segels. Die konditionierte Luft tritt bei den Geräten vierseitig, seitlich aus und wird durch das Segel weitergeleitet (kalte Luft also oberhalb des Segels). Deshalb ist es auch wichtig, dass sich das Segel ‚trichterförmig‘ spannt und die Außenkanten tiefer als die Innenkanten liegen.“

Til Brandi ergänzt: „Durch Induktion wird auch warme Raumluft aus der Öffnung in der Mitte angesaugt. Hierdurch steigt die Temperatur der aus dem Umluftkühlgerät strömenden Luft oberhalb des Segels, wodurch die Gefahr von Zugerscheinungen erniedrigt und die Behaglichkeit erhöht wird.“

Von einer Planungs- und Ausführungsfirma im Bereich prozesslufttechnischer Anlagen erreichte uns die Frage, ob bei der Lüftungsanlage für eine Produktionshalle der Einbau einer Wärmerückgewinnungseinrichtung (WRG) vorgeschrieben ist oder nicht (siehe cci249921). Daraufhin haben sich prompt vier Leser zu Wort gemeldet.

Wolfgang Greiner-Mai meint hierzu etwas süffisant: „Moin aus Hamburg. Sorry, aber da regt mich allein schon die Frage auf. Wer sagt denn, dass Lüftung vorgeschrieben ist? Lassen Sie doch die Lüftung ganz weg, das ist noch sparsamer (Ironie!).“

Torsten Höninger äußert sich wie folgt: „Der Leser sollte vielleicht auch darüber nachdenken, nach welcher Laufzeit sich seine Investitionskosten durch eine effizient eingesetzte WRG zurückzahlen und dann für seine Firma im laufenden Betrieb effektiv Kosten einspart. Langfristigeres Planen ist hier durchaus sinnvoll, statt nur die Erstinvestition zu sehen.“

Reinhard Siegismund gibt zu bedenken: „Fortluft mit 35°C ohne Wärmerückgewinn fortzublasen ist seit Jahrzehnten ein Planungsfehler und heute eine Sünde. Nur wenn die nachzuliefernde Lufterneuerung unbeheizt nachströmen kann, wäre das vielleicht noch vertretbar. Aber bei dieser Luftmenge würde danach diese warme Abluft besser für andere Verbraucher zu nutzen sein. Irgendwo habe ich gelesen, dass nach einem Gesetz aus dem Jahr 2016 Wärmerückgewinn aus Abluft Pflicht sei, ich kann das zeitlich aber jetzt nicht recherchieren. Aber manchmal reicht schon Google, um das zu ergründen. Seit den 60er Jahren haben wir bei der Planung immer Wärmerückgewinn aus Abluft vorgeschlagen und nur bei sehr belasteter Fortluft wurde diese manchmal nicht gebaut. (…) Eigentlich amortisiert sich Wärmerückgewinn fast immer während der Lebensdauer der Anlage und dann müsste diese auch aus wirtschaftlichen Gründen gebaut werden! (…)“

Uwe Friemel verweist in seinem Kommentar auf die EU-Richtlinie 1253/2014 aus dem Jahr 2016 und ergänzt: „Wir versuchen ebenfalls bei jedem Industrie- Projekt eine WRG beim Auftraggeber zu positionieren, jedoch sollten die von Ihnen angesprochenen Schadstoffe und der Ex-Schutz ebenfalls wichtige Kriterien sein.“

Ein weiterer Kommentar stammt von Martin Törpe: „Wir haben grundsätzlich verschiedene Betrachtungen, die den Einbau einer Wärmerückgewinnung in Lüftungsgeräten regeln. Das alte GEG (früher EEG) hat immer eine Wärmerückgewinnung bei Luftmengen > 4000 m3/h gefordert, außer man führte den Nachweis der ‚Nicht-Wirtschaftlichkeit‘, was in dem beschriebenen Fall wahrscheinlich wäre. Im aktuellen Entwurf zum Heizungsgesetz findet sich leider der grundsätzliche Energieeinspargedanke durch eine Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen nicht mehr wieder. Wird in der Produktionshalle ein kombiniertes Zuluft-/Abluftgerät eingebaut, darf der Gerätehersteller nur noch ein Lüftungsgerät mit einer integrierten Wärmerückgewinnung liefern. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass solch ein Gerät eingeplant wurde, da die abgesaugte Raumluft auch wieder ausgeglichen werden muss. Eine Besonderheit besteht darin, wenn die Außenluftmenge im Winter <10% der Gesamtluftmenge beträgt, dann könnte der Gerätehersteller auf den Einbau einer WRG verzichten. In diesem Fall würde das Lüftzungsgerät als Umluftgerät gelten. Man muss aber annehmen, dass dieses hier nicht zutrifft, da die belastete Raumluft ganzjährig entsteht. (…)“

Harald Luger führt hierzu aus: „Die bisherigen Antworten gehen alle in die gleiche Richtung – eine WRG lohnt sich (fast) immer. Zuerst möchte ich aber auf die eigentliche Frage eingehen: Ist eine WRG vorgeschrieben? Hierzu ein klares JEIN. Die EU-Richtlinie 1253/2014 (ERP) legt fest, dass jedes Lüftungsgerät >1.000 m³/h eine Wärmerückgewinnung haben muss. Allerdings gibt es Ausnahmen, die hier vermutlich angewendet werden könnten: ‚toxische, hochgradig korrosive oder zündfähige Umgebungen oder Umgebungen mit abrasiven Stoffen‘. Die Frage, die sich meiner Meinung stellt ist, ob es sinnvoll ist, auf eine WRG zu verzichten. Sie sprechen von einer Kostensteigerung von 50 % mit WRG, diese sehe ich nicht bei einer vollständigen Lüftungsanlage. Wenn Sie nur einen Abluftventilator ohne Filter und eine Außenluftnachströmung etc. einplanen, mag das stimmen. (…) Ich sehe hier in jedem Fall eine Amortisation, daher sollten Sie eher darüber nachdenken wie ein Gerät mit WRG einzuplanen wäre anstatt diese Lösung umgehen zu wollen. Alle Mitglieder des RLT-Herstellerverbandes können Ihnen anhand von Lebenszykluskosten sagen, wo die Reise hingeht.“

Derweil ging es im Beitrag „GEG-Novelle vorerst ausgebremst: ‚Einziges Fiasko!‘ – und weitere Reaktionen“ (siehe cci249866) um die zweite und dritte Lesung der Novelle des Gebäudeenergieeffizienzgesetzes (GEG), die das Bundesverfassungsgericht untersagt hatte. cci Branchenticker hatte erste Reaktionen auf die neuerliche Verzögerung in Sachen GEG-Novelle zusammengefasst und im Anschluss hierzu auch Leserstimmen erhalten.

Torsten Höninger: „Vielleicht sollte man die Wärmepumpe nicht so in den Fokus als Heilmittel hochleben lassen. Was Herr Ernst und Herr Hild ansprechen, finde ich sehr richtig.“

Der Kommentar von Peter Roth dazu: „Die Reaktionen aus unserer Branche zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur GEG-Novelle, die Sie dankenswerterweise eingesammelt haben, sind alle sachlich und teilweise sehr differenziert. Dass beim Beitrag von Herrn Brauneis das Wort ‚Fiasko‘ fällt, ist zwar korrekt, charakterisiert seine detaillierten Bemerkungen aber nur sehr unzureichend. Erst recht trifft Ihre Überschrift: ‚GEG-Novelle vorerst ausgebremst: ‚Einziges Fiasko!‘ – und weitere Reaktionen‘, überhaupt nicht den Stil und den Inhalt der Zitierten. Je sachlicher alle Beteiligten, auch die Presse, mit dem für unsere Zukunft so wichtigen Thema umgeht, desto schneller ist auf Fortschritte zu hoffen.“

Sven Rentschler entgegnet wiederum: „Dreht es sich bei allem wirklich ’nur‘ um Dinge wie Rechtssicherheit, Planungssicherheit, Verunsicherung und Investitionsentscheidungen? Wenn in den kommenden Jahren Millionen von elektrischen Wärmepumpen installiert werden sollen und genauso viele elektronische Autos auf die Straßen kommen, dann kommt in vielen Gemeinden und Städten das Stromnetz an seine Belastungsgrenze. Oder in anderen Worten: Nicht nur in unseren Heizräumen muss modernisiert werden, sondern auch unter unseren Straßen und Gehwegen müssen vielerorts die Stromkabel modernisiert werden! Wenn diese Stromnetze genauso ’schnell und effizient‘ ausgebaut werden, wie unsere Glasfasernetze, dann ergibt dieser übereilte Aktionismus zur Novelle des Gebäudeenergieeffizienzgesetzes überhaupt keinen Sinn. Deshalb finde ich auch die Headline ‚Einziges Fiasko“ von Peter Reinhardt mehr als getroffen und richtig!“

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