- Varianten der Lüftungssysteme
- Die Raumklasse Ia
- Die Raumklasse Ib
- Eingriffsräume
- Notwendigkeit der Luftbefeuchtung
- Weitere Inhalte der DGKH-Leitlinie
- Links zu weiterführenden Beiträgen
Ende 2023 hat die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Berlin, eine aktualisierte Fassung ihrer „Krankenhaushygienischen Leitlinie für die Planung, Ausführung und Überwachung von raumlufttechnischen Anlagen für OP-Bereiche und Eingriffsräume“ veröffentlicht. Die Leitlinie orientiert sich wesentlich an den Vorgaben der DIN 1946 Teil 4 „Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens“ (2018) mit den darin beschriebenen Systemen der turbulenzarmen Verdrängungslüftung (TAV) für die Raumklasse Ia und der turbulenten Mischlüftung (TML) für die Raumklasse Ib. Hinzu kommen Verweise auf die VDI 6022 „Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte“ (2018), auf Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) sowie auf von der DGHK ergänzte Vorgaben (Links dazu stehen am Ende des Beitrags). cci Wissensportal fasst nachfolgend wichtige Informationen und Anforderungen der DGKH-Leitlinie zusammen. Für weitere Informationen steht das Original der Leitlinie unter Anhänge.
Einleitung
Bei Planung, Ausführung und Betrieb von RLT-Anlagen für Räume des Gesundheitswesens sind laut Leitlinie alle dafür geltenden technischen Regeln sowie die Empfehlungen der KRINKO zu beachten. Im Beitrag „Luftqualität im OP-Saal: Wundinfektionen, RLT-Anlagen und Disziplin“ (2018) empfiehlt die Kommission, OP-Säle mit dreifach gefilterter Zuluft aus einer Lüftungsanlage zu versorgen. Durch regelmäßige Wartung und Funktionsprüfung ist sicherzustellen, dass der jeweilige technische Standard, nach dem die RLT-Anlage geplant wurde, eingehalten wird.
Zur Ausführung der Luftführungssysteme lässt es die KRINKO in ihrer Empfehlung offen, ob OP-Säle mit turbulenzarmer Verdrängungslüftung (TAV, Raumklasse RK Ia) oder mit turbulenter Mischlüftung (TML, Raumklasse RK Ib) versorgt werden. Laut Kommission konnte zwischen den beiden Systemen kein signifikanter Unterschied in Bezug auf postoperative Wundinfektionen abgeleitet werden.
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Anhänge
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