- DIBt-Zulassung für Lüftungsgeräte < 1.000 m³/h entfällt
- Abluftgeräte für Toiletten und Bäder erfordern weiterhin DIBt-Zulassungen
- Lüftungsanlagen in der MVV TB
- Verwenden von nicht-harmonisierten Normen für Lüftungsanlagen
- Inhalte und Gliederung der MVV TB
- Was sind harmonisierte Normen?
Titel
Änderungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) zur Ausgabe 2025/1
Erschienen
Entwurf Juli 2024
Umfang
187 Seiten
Ersteller
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin
Die für Anfang 2025 geplante Neufassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) enthält eine wichtige Neuheit in Bezug auf kleinere Lüftungssysteme mit Luftvolumenströmen unter 1.000 m³/h. Demnach sollen die nach der noch aktuellen MVV TB notwenigen Prüfungen und Zulassungen der Geräte durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) künftig entfallen. Darüber hinaus beschreibt der Entwurf der MVV TB auch Änderungen zur Anerkennung von nicht harmonisierten Normen für lüftungstechnische Geräte und Anlagen.
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), Bonn, der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und der Herstellerverband RLT-Geräte, beide Ludwigsburg, zur Neufassung der MVV TB geäußert. Darin begrüßen sie mehrere vorgesehene Änderungen der MVV TB, „die ein wesentlicher Schritt in Richtung einer Vereinfachung der Bauregeln und Reduzierung der Bürokratie sind, ohne die Sicherheitsanforderungen zu beeinträchtigen. Zusätzlich wird dadurch auch die Innovation von Lüftungsprodukten gefördert, da langjährige Genehmigungsprozesse entfallen“.
Die Stellungnahme der Verbände und der Entwurf der MVV TB 2025 stehen in den Anlagen zum Download zur Verfügung.
Der Beitrag wurde für cci Wissensportal von Dr. Manfred Stahl erstellt. (Stand Oktober 2024)
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