
Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über neue Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus den Bereichen LüKK und TGA. Heute geht es um eine vom VDMA AMG neu erstellte Checkliste. Diese zeigt detailliert auf, welche Eigenschaften ein vorhandenes oder nachzurüstendes System zur Gebäudeautomation aufweisen muss, um die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes GEG zu erfüllen.
Welche Eigenschaften und Leistungen muss ein vorhandenes oder nachträglich zu installierendes System zur Gebäudeautomation (GA) aufweisen, um die im Gebäudeenergiegesetz GEG 2024 vorgeschriebenen Anforderungen zu erfüllen? Gemäß GEG müssen Eigentümer und Betreiber von Nichtwohngebäuden mit Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen ab einer Nennleistung von 290 kW nachweisen, dass ihre GA-Systeme die seit Anfang 2025 geltenden gesetzlichen Anforderungen des § 71a GEG erfüllen. Um Planer, Facility Manager und Betreiber bei der Prüfung und Umsetzung dieser Forderungen zu unterstützen, hat der Fachverband Automation + Management für Haus + Gebäude (AMG) im VDMA eine 20-seitige Checkliste zur Überprüfung der Konformität der GA mit den Vorgaben des GEG 2024 veröffentlicht. Die Checkliste mit rund 50 Detailpunkten (inklusive Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- und Klimaanlagen) gliedert sich in zwei Bereiche:
– Prüfung, ob ein Gebäude unter die Pflichten des § 71a GEG fällt.
– Prüfung, ob ein vorhandenes oder geplantes GA-System die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, einschließlich Monitoring, Datenanalyse und Kommunikationsfähigkeit.
In der tabellarischen GA-Checkliste gibt es zu allen Abfragepunkten stets die Spalten „Fragen zur Selbsterklärung“, „Nachweise für die Einhaltung der Vorschriften“, „Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften“ und „Ergebnis“. Darüber hinaus informiert das Dokument beispielsweise über Fördermöglichkeiten sowie entfallende Inspektionspflichten bei Erfüllung der Vorgaben. Laut VDMA AMG ergeben sich durch Anwenden der Checkliste für Bauherren, Planer und Gebäudebetreiber unter anderem folgende Vorteile:
– Rechtssicherheit: Vermeidung von Bußgeldern bei Nichteinhaltung.
– Effizienzsteigerung: Durch Monitoring und Automatisierung lassen sich bis zu 30 % Energiekosten einsparen.
– Förderungen: Bis zu 15 % der Kosten für Anlagentechnik und 50 % für Fachplanung sind förderfähig
„Die Checkliste hilft Gebäudeeigentümern, die komplexen Anforderungen des GEG 2024 praxisnah umzusetzen. Sie ist ein wichtiger Schritt, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern, damit erhebliche Betriebskosten zu sparen und die Klimaziele zu erreichen“, betont Dr. Peter Hug, Geschäftsführer des Fachverband AMG im VDMA. Die Checkliste findet sich unter „Anhänge“.
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