RLT-Geräte mit integrierten Wärmepumpen in der Ökodesign-Verordnung

Muss auch ein RLT-Gerät (zum Beispiel ein Dachklimagerät), das mit einer Luft-Luft-Wärmepumpe ausgestattet ist, die Vorgaben der Ökodesign-Verordnung 1253/2014 im Hinblick auf die Wärmerückgewinnung erfüllen?
Nachfolgend beantwortet Claus Händel, Fachreferent beim Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und technischer Sekretär beim europäischen RLT-Geräte- und Ventilatorenverband EVIA, die Frage.

Der Artikel wurde im September 2019 überprüft.

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Artikelnummer: cci40460

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4 Kommentare zu “RLT-Geräte mit integrierten Wärmepumpen in der Ökodesign-Verordnung

  1. Die Fortluft wird bei einer zweistufigen WRG z.B. Rotor und WP,
    PWT und WP oder KVS und WP jeweils weiter abgekühlt als wenn nur die erste Stufe der WRG in Betrieb ist.
    Einen Rotor mit Leistungsziffer über 100 ist sicherlich nur mit bestimmten Berechnungsmethoden und nur in Sonderfällen möglich.
    Hingegen eine zweistufige WRG sehr wohl über 100% WRG liegen kann.
    Heinz-Dieter Hombücher, Air 2000 GmbH 19.11.2017

  2. Die Aussage, dass mit der Wärmepumpe die Aussenluft weiter ausgekühlt werden kann als mit einem Rotor, ist falsch.
    Bei einer RLT-Anlage können wir die Aussenluft im Rotor unter minus 20 °C auskühlen ohne daß Einfriergefahr besteht.
    Bei einer Wärmepumpe gefriert bei Minustemperaturen das Kondensat im Verdampfer.
    Auch die unterschiedlichen Leistungsziffern sollten beachtet werden, beim Rotor werden, je nach Auslegung Werte über 100 erreicht.
    Rainer Lautner am 16.09.2015

  3. Die ab dem 01.01.2016 in Kraft tretende EU-Verordnung 1253/2014
    genannt Ökodesign-Richtlinie ist ein Gesetz und gilt für alle EU-Staaten.
    Diese besagt, dass alle Zuluftgeräte ZLA für Nichtwohngebäude ab einem Volumenstrom von 1.000m³/h eine WRG benötigen. Weiterhin schreibt diese Richtlinie vor, dass Geräte mit der Energieeffizienzklasse „B“ nicht mehr erlaubt sind.
    Hierdurch werden andere Verordnungen wie z. B. die ENEV in gewissen Teilen außer Kraft gesetzt.
    Dies gilt jedoch nicht für industrielle oder produktspezifische Prozesse z.B. Rechenzentren, Gewerbliche Küchen, Lackieranlagen, Motorprüfstände, Kraftwerken usw. Auch für reine Umluftgeräte gilt diese Verordnung nicht.
    Anders als die bisher bekannten Verordnungen z.B. ENEV gilt bei der Ökodesign-Richtlinie jedoch, dass ab dem Datum 01.01.2016 Geräte, welche nicht dieser Richtlinie entsprechen, gefertigt, bzw. ausgeliefert werden dürfen.
    Herbert Bopp Bopp klimatechn. Komponenten Bergisch Gladbach

  4. Allerdings gilt es in Deutschland mehrere Gesetzte gleichzeitig zu erfüllen! Auch wenn die Ökodesign hier eine Ausnahme macht gilt die ENEV in Ihrer jeweils gültigen Fassung und hier wird ab 4000 m3/h und oder 12 kW Kühlleistung eine WRG bei Neuanlagen und bei Sanierungen gefordert.
    Frank Reimann MultiCross GmbH Emmerich am Rhein

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