TGA-Repräsentanz legt Positionspapier zum Gebäudetyp E vor

Frank Ernst, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin (Abb. © privat)

Anlässlich der Diskussion zur Einführung des neuen Gebäudetyps E und den damit verbundenen rechtlichen Fragen hat die TGA-Repräsentanz Berlin  ihre Positionen dem Bundesbau- und dem Bundesjustizministerium übermittelt. Die TGA-Repräsentanz sieht im seriellen Bauen und Sanieren eine zukunftsweisende besser geeignete Methode, um schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat diese Woche einen Entwurf für ein „Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung geschickt. Durch eine Änderung des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) solle es künftig einfacher möglich sein, rechtssicher auf gewisse Standards zu verzichten, heißt es aus seinem Ministerium. Mit dem sogenannten Gebäudetyp-E-Gesetz – der Buchstabe E steht hierbei für „einfach“ sowie „experimentell“ – soll es erleichtern, beim Neubau auf die Einhaltung bestimmter Komfort-Standards zu verzichten, die für die Sicherheit des Gebäudes irrelevant sind. Aktuell wird zwischen dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) abgestimmt, wie das BGB geändert werden kann, um im Vertragsrecht den Gebäudetyp E zu ermöglichen.

Frank Ernst, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin, mahnt in dem gemeinsamen Positionspapier an: „Die Diskussionen der vergangenen Monate haben jedoch gezeigt, dass mit ‚einfach‘ oft der Verzicht auf wichtige Technik gemeint ist. Neubauten werden heute so errichtet, dass Bewohner vor Lärm geschützt sind und der Energieverbrauch gesenkt wird. Solche dichten Gebäude erfordern technische Lösungen – um die Menschen in den Räumen mit frischer und gesunder Luft zu versorgen und um Schimmelbildung durch unzureichende Lüftung zu vermeiden.“ Ernst weißt darauf hin, dass höchste Standards in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz in allen Gebäuden unverzichtbar sind. „Technische Systeme sind deshalb auch in Gebäuden des Typs E notwendig, um eine dauerhafte Nutzung zu ermöglichen. Eine Beschränkung auf eine dichte Hülle allein wird nicht zur Akzeptanz dieses Gebäudetyps beitragen und dessen Nutzung sowie die Innenraumqualität erheblich einschränken“, betont Ernst weiter. Er gibt zu bedenken, dass es besonders aufwendig und kostspielig werden kann, wenn später aufgrund von Mängeln, Problemen und Beschwerden ein technisches System nachgerüstet werden muss.

Das serielle Bauen und Sanieren ist nach Ansicht der TGA-Repräsentanz besser dazu geeignet, um schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren wird hierbei auch weniger Fachpersonal benötigt. Diese Bauweise ermöglicht es, Wohn- und Nichtwohngebäude effizient, kostengünstig, ressourcenschonend und qualitativ hochwertig zu errichten, zu sanieren und Baustoffe nach Ablauf der Nutzungszeit in den Materialkreislauf zurückzuführen“, sagt Ernst.

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), Bonn, der Fachverband Gebäude-Klima (FGK), Ludwigsburg, und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte (RLT-Verband), Ludwigsburg, tragen seit zehn Jahren gemeinsam die TGA-Repräsentanz Berlin. Im Januar ist der VDMA-Fachverband Allgemeine Lufttechnik (ALT), Frankfurt, als Vierter im Bunde hinzugekommen (siehe cci267027).

Die beiden Positionspapiere der TGA Repräsentanz zum „Gebäudetyp E“ und zum „Seriellen Bauen und Sanieren“ finden Sie unter „Anhänge“.

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