Wichtige Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

(Abb. © Doc Rabe Media/Fotolia.com)

In einem Informationsflyer erläutert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wichtige Änderungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz. Diese sollen dazu beitragen, dass künftig deutlich mehr Strom aus regenerativen Quellen wie Solar und Wind erzeugt werden.

Die Änderungen betreffen unter anderem folgende Punkte:
– Stromnetzbetreiber sind zum Anschluss von Photovoltaikanlagen verpflichtet. Reagiert ein Netzbetreiber nicht unverzüglich auf das Anschlussbegehren eines Verbrauchers, darf dieser spätestens nach einem Monat seine Anlage (bis 10,8 kW) anschließen.
– Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 kW muss keine EEG-Umlage für den Eigenverbrauch gezahlt werden. Zuvor lag diese Grenze bei 10 kW. Für Anlagen über 30 kW fällt eine reduzierte EEG-Umlage von 2,6 Cent je kWh an. Zum Vergleich: Für jede aus dem Stromnetz gelieferte kWh müssen Verbraucher 6,5 Cent EEG-Umlage bezahlen.
– Bis 2030 soll die Menge an produziertem Solarstrom fast verdoppelt werden. Damit auch Mieter und Wohnungseigentümer den Solarstrom stärker nutzen können, wird der so genannte Mieterstromzuschlag erhöht. Außerdem wird die Mieterstromförderung auch für Strom gewährt, der außerhalb des Gebäudes der Photovoltaikanlage an Bewohner innerhalb desselben Quartiers geliefert wird.
– Für Solaranlagen, die vor 2001 in Betrieb genommen wurden, ist der Anspruch auf Förderung ausgelaufen. Die Regelungen des neuen Gesetzes ermöglichen es den betroffenen Anlagenbetreibern aber, weiterhin Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Für diesen Strom erhalten sie zwar keine Förderung mehr, aber einen üblichen Marktpreis vergütet. Diese Übergangsregelung gilt bis 2027.

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Ein Kommentar zu “Wichtige Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

  1. Das ist doch echt super. Endlich bis 30 kW ohne EEG-Umlage. Auch das die Anschlußbedingungen bis 10,8 kW gelockert wurden. Die Förderung ist nicht so ausschlaggebend. Interessanter sind die Einspeisevergütung 16 Cent und Verbrauchskosten von 8 Cent. Mit diesen Zahlen kann mann seine PV- oder BHKW-Anlage zusammenstellen, das lohnt sich. Das Eneuerbare Energie Gesetz, ist wie alle Einsparverordnungen in Deutschland „Schaum schlägerei“ Siehe BAFA: Bezahlung erfolgt erst immer erst nach einem Jahr. Das soll jetzt besser werden. Die BEG ist auch nicht besser, die sagen jetzt schon „Annahme Stopp“. Es sollte eigentlich besser und einfacher werden, wahrscheinlich nur in den Köpfen der jenigen, die daran auch noch >Glauben. Ich denke darüber sind wir uns alle einig: Datenschutz und Bürokratie haben soeben ihre Grenzen überschrtten. Hier müssten die Klugenköpfe daran arbeiten, es wieder Rückgängig oder wirklich einfacher zu machen. Die haben aber noch alle Zeit, sich in der Pandemie daren zu üben !!!!!!!!!
    Mit freundlichen Grüßen
    Olaf Mayer (SV)

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