Vor einigen Monaten wurde der Diskussion um neue Pflichten für Unternehmen und Gebäudebetreiber ein neuer Begriff hinzugefügt: Taxonomie. Sicher haben viele von Ihnen bereits davon gehört, andere tasten sich erst langsam an dieses Wort und seine Bedeutung heran. Ich meine: Wir alle müssen uns schleunigst damit befassen!
Aktuell müssen in Deutschland bereits viele Unternehmen, die eine gewisse Größe haben, ein Reporting bezüglich Energieverbrauch in ihren Gebäuden erstellen. Die entsprechende Vorgabe ist in der EN 16247 (Anforderungen an Energieaudits) dokumentiert. Das Erfassen und Berichten von Energieverbräuchen ist das eine. Das andere ist, was unter dem Begriff der Taxonomie von Seiten der EU zusammengefasst ist: Denn sobald die Regelungen zur Taxonomie greifen, sind Unternehmen dazu verpflichtet, ein Energiemanagementsystem für einen optimierten Gebäudebetrieb einzuführen. Das Ziel ist, langfristig ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren. Bekanntermaßen steckt im Gebäudebetrieb großes Potenzial zur Energieeinsparung, daher teile ich diesen Ansatz der Taxonomie unbedingt. Eine Studie der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat hierzu beispielsweise ergeben, dass bei Annahme einer 50 Jahre langen Nutzung rund 65 % der Treibhausgasemissionen im Betrieb von Gebäuden anfallen und rund 35 % bei Herstellung und Rückbau der Gebäude. Allerdings meine ich auch, dass die Verpflichtungen und Aufgaben, die sich daraus für Unternehmen ergeben, erneut zu wenig sichtbar und zu undeutlich kommuniziert wurden. Denn die Kriterien der Taxonomieregelung haben enorme Konsequenzen auf die Bewertung (und damit dessen Wert) eines Unternehmens. Und wir sprechen dabei nicht nur über „die Großen“, sondern perspektivisch soll die Verpflichtung zum Reporting inklusive einer CO2-Bilanz für alle Unternehmen gelten. Diejenigen Unternehmen, die nicht nach diesen EU-Kriterien wirtschaften, werden dann in der Folge schlechter finanziert werden können. Sicher, die TGA hält viele technische Lösungen zur Implementierung eines Energiemanagementsystems, weiterer Vernetzung und damit auch Einsparung bereit, allerdings drängt mal wieder die Zeit. Die Akzeptanz solcher gesetzlicher Regelungen wäre meiner Meinung nach wesentlich höher, wenn man auch kleine und mittlere Unternehmen frühzeitig in den Kommunikationsprozesss einbinden würde und somit nicht das Gefühl entstehen würde, dass man mal wieder durch eine EU-Regelung „überrumpelt“ wird.
Ich wünsche Ihnen eine gute Woche!
Ihr Thomas Reuter
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Im Grunde genommen muss man dem Verfasser unbedingt Recht geben. In anderem Zusammenhang wurde ich aber heute vom Gewerk Elektro darüber informiert, dass mit „Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im September 2016 eine grundsätzliche Neuordnung des Messwesens vorgenommen wurde und … ein umfassenden Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bis 2 0 3 2 vorsieht“. Da hört man den Berliner Amtsschimmel wiehern, der aber anscheinend Brüssel weit hinterher galoppiert. Mal sehen, ob jemand rechtzeitig merkt, dass in Sachen Taxonomie auf’s (Treibhaus-) Gaspedal gedrückt werden muss.