BAFA-Förderung von Wärmepumpen- und Kühlgeräten

Mit Inkrafttreten der BEG werden nun auch Luft/Luft-Wärmepumpen gefördert. (Abb. © Daikin)
Mit Inkrafttreten der BEG werden nun auch Luft/Luft-Wärmepumpen gefördert. (Abb. © Daikin)

Dienstag ist Normentag. Seit Einführung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind auch Luft-Luft-Wärmepumpen/Klimageräte mit ins BAFA-Förderprogramm aufgenommen worden. cci Wissensportal fasst dazu den aktuellen Stand der Förderung zusammen.

In den Programmen BEG EM „Sanierung von Wohngebäuden“ und „Sanierung von Nichtwohngebäuden“ werden Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle und an technischen Anlagen (Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung) gefördert. Sie sollen zu Verringerungen des Energieverbrauchs beitragen und/oder den Transfer zur stärkeren Nutzung von regenerativen Energien unterstützen. Neu ist, dass in Ergänzung zu wasserbasierten Wärmepumpen nun auch Luft-Luft-Wärmepumpen mit 35 % der Kosten gefördert werden, wenn diese bestimmte Effizienzvorgaben erfüllen. Dazu sind beim BAFA rund 1.200 förderfähige Geräte gelistet. Zur Förderung muss eine Luft-Luft-Wärmepumpe nicht einen Wärmeerzeuger ersetzen, sondern sie kann in Ergänzung zu diesem betrieben werden. Hinzu kommt, dass nahezu alle Luft-Luft-Wärmepumpen als Split-, Multisplit- oder VRF-Geräte im Sommer die Räume kühlen können. Eine weitere Fördermaßnahme betrifft Klimageräte und Wasserkühlsätze in Nichtwohngebäuden.

Im Beitrag „So funktioniert die BAFA-Förderung von Wärmepumpen- und Kühlgeräten“ hat cci Wissensportal die aktuellen und künftig (ab 2023) geltenden Rahmenbedingungen zur Förderung solcher Systeme zusammengefasst. Dieser Beitrag hat die Artikelnummer cci130810.

cci131368

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