Erste hitzige Anhörung zum neuen GEG im Bundestag

(Abb. © Bundestag / cci Dialog GmbH)
Trotz der Brisanz des Themas war der Bundestag zur ersten Anhörung der GEG-Novelle nur mäßig besetzt. (Abb. © Bundestag / cci Dialog GmbH)

Nachdem sich die Bundesregierung am 13. Juni noch sehr kurzfristig auf neue Rahmenbedingungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt hatte, wurde dieses am 15. Juni in einer ersten Lesung im Bundestag beraten.

Wie zu erwarten war, gab es in der fast zweistündigen hitzigen Bundestagsdebatte zur Neufassung des GEG von den verschiedenen Rednern je nach Parteizugehörigkeit sehr viel Pro oder Contra. Trotz der Brisanz des GEGs, das ja seit vielen Wochen in der Öffentlichkeit heftig diskutiert wird, war der Plenarsaal (geschätzt) nur zu etwa einem Drittel gefüllt. Direkt zu Beginn beklagte die Opposition, dass man zur Sitzung den aktuellen GEG-Neuentwurf vom 13. Juni nicht erhalten habe.
Wie geht es nun mit dem GEG weiter? Der Zeitplan zu dessen von der Regierung geplanten Umsetzung ist sehr eng: Nun wird in Ausschüssen zunächst weiter über die GEG-Novelle beraten und daran weiter gefeilt. Dann folgt eine öffentliche Anhörung (voraussichtlich um den 21. Juni). Darauf basierend soll dann bis Anfang Juli eine Ausschussempfehlung für die zweite und dritte Lesung sowie zur Abstimmung im Bundestag erstellt werden. Die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause geht vom 3. bis 7. Juli.
Wichtig ist, dass bei einem für die Regierungsparteien optimalen Verlauf des Verfahrens, das GEG wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten könnte. Wesentliche Änderungen des neuen (13. Juni) gegenüber dem bisherigen GEG-Entwurf betreffen, wie auch die Publikumsmedien ausführlich berichteten, die kommunale Wärmeplanung (Ausbauszenarien für Nah- und Fernwärme), eine erweiterte Technologieoffenheit zur Erfüllung des GEG (Wärmepumpen, Einsatz von Holz als Brennstoff, Fernwärme, solare Energie, maschinelle Lüftung mit Wärmerückgewinnung (siehe cci204913 „Meinung: WRG – die vergessene Effizienz im GEG?“) sowie viele Änderungen bei der Austauschpflicht und zum Einbau von Wärmeerzeugern in Neu- und Bestandsbauten. Hinzu kommen soziale Aspekte (Behandlung von Härtefällen bei der Finanzierung von neuen Heizungen) und bei der Förderung der Maßnahmen. Die von der Regierung erarbeiteten „Leitplanken zur weiteren Beratung des GEG“ stehen unter „Anhänge“. cci Branchenticker wird ausführlich berichten, sobald das neue GEG endgültig verabschiedet ist.
Weitere Informationen zur Bundestagssitzung am 15. Juni inklusive eines Videos der gesamten Sitzung finden Sie auf der Website des Bundestags.

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