F-Gase-Verordnung: „Blaues Auge“ für die Branche?

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Der EU-Ministerrat hat sich auf einen eigenen Entwurf zur Revision der F-Gase-Verordnung geeinigt. (Abb. © hkama /stock.adobe.com)

Nach dem Entwurf der Europäischen Kommission und dem verschärften Beschluss des EU-Parlaments zur F-Gase-Verordnung, hat sich vergangene Woche der EU-Ministerrat auf einen eigenen Entwurf geeinigt. Da sich diese Dokumente im Hinblick auf Verbote und den vorgesehenen Phase-down für F-Gase deutlich unterscheiden, kommt es unausweichlich zum Trilog, an dessen Ende die LüKK mit einem „blauen Auge“ davonkommen könnte.

Nachdem das EU-Parlament am 30. März über seinen Entwurf zur F-Gase-Verordnung abgestimmt hat (siehe cci199965), ging es im EU-Rat zügig weiter. Bereits in seiner Sitzung am 5. April hat der Ministerrat einen eigenen Vorschlag verabschiedet. Dieser schlägt nach einer ersten Einschätzung des Verbandes Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, einen etwas moderateren Phase-down der Kältemittelquoten (Annex VII) vor und will auch die Verbote lockern (Annex IV). So werde zum Beispiel das Verbot neuer stationärer Kälteanlagen ab 2025 mit F-Gasen deutlich abgeschwächt und betreffe nur noch F-Gase mit einem GWP über 2.500. Auch das vom Umweltausschuss im EU-Parlament eingebrachte Service- und Wartungsverbot von Bestandsanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 150 taucht im Entwurf des EU-Rats nicht mehr auf.

Damit stellt sich die Lage aktuell wie folgt dar: Auf den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission zur Revision der F-Gase-Verordnung vom April 2022 hat das EU-Parlament am 30. März mit einem verschärften Entwurf reagiert (siehe cci200435). Der nun vorliegende Ratsentwurf ist dem Kommissionsentwurf wieder näher und komplettiert die Basis für Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, um im sogenannten Trilog einen Kompromiss zu finden. Wie sich dort die Kräfteverhältnisse darstellen, ist aktuell noch ebenso ungewiss wie der zeitliche Ablauf. Noch gibt es keine Ankündigung, wann der Trilog startet. Beobachter der aktuellen Lage in Brüssel gehen jedoch davon aus, dass Schweden hier bis zum Ende seiner Ratspräsidentschaft am 30. Juni „Druck machen werde“. Die noch zu findende Einigung muss dann vom EU-Parlament und -Rat förmlich angenommen werden, bevor die novellierte F-Gase-Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten kann.

Für den VDKF hat derweil dessen Präsident Karl-Heinz Thielmann gegenüber cci Branchenticker festgestellt: „Wenn sich Kommission und Rat mit ihren Vorstellungen durchsetzen, könnte die Branche mit einem blauen Auge davonkommen.“ Kritischer Punkt sei ein moderater Phase-down, um nicht den Betrieb der zig-millionen Anlagen im Bestand zu gefährden.

In cci Wissensportal folgt in Kürze eine Gegenüberstellung der wichtigsten Beschlüsse der drei beteiligten EU-Institutionen für die LüKK.

Der 126-seitige Entwurf des EU-Rates steht unter „Anhänge“ auf Englisch zum Download bereit.

cci200995

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