Gemeinsame Stellungnahme zur Neufassung der F-Gase-Verordnung

Gemäß dem Entwurf zur künftigen F-Gase-Verordnung dürfen für Multisplit- und VRF-Klimageräte mit Leistungen über 12 kW auch über 2027 hinaus weiterhin Kältemittel mit einem GWP-Wert bis 750 eingesetzt werden. (Abb. © mike/stock.adobe.com)
Gemäß dem Entwurf zur künftigen F-Gase-Verordnung dürfen für Multisplit- und VRF-Klimageräte mit Leistungen über 12 kW auch über 2027 hinaus weiterhin Kältemittel mit einem GWP-Wert bis 750 eingesetzt werden. (Abb. © mike/stock.adobe.com)

Die Branchenverbände Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), der Bundesinnungsverband des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) und die Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen/Baden-Württemberg (LIK) haben eine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag zur Neufassung der F-Gase-Verordnung verfasst.

Auszug aus der Stellungnahme:
„Am 5. April 2022 hat die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Aktualisierung der F-Gase-Verordnung vorgelegt. Der Kommissionsvorschlag sieht eine Reihe von Änderungen vor. Die unterzeichnenden Branchenverbände des Kälteanlagenbauerhandwerks befürworten ausdrücklich alle Bemühungen, den weltweiten Treibhausgasausstoß nachhaltig zu reduzieren. Das Kälteanlagenbauerhandwerk trägt durch effiziente Lösungen und durch die Bereitstellung erneuerbarer Energien wesentlich zu den Zielen des globalen Klimaschutzes bei. Gleichwohl müssen ungewollte volkswirtschaftliche und klimapolitische Kollateralschäden vermieden werden. Ein Ausfall von Einrichtungen der Grundversorgung oder kritischen Infrastrukturen darf ebenso wenig in Kauf genommen werden wie das Ausweichen der Kunden auf klimaschädliche Alternativen. Die F-Gase-Verordnung stellt nicht zuletzt auch einen Eingriff in das Marktgefüge zuungunsten der Kältemittelnachfrager und deren Kunden dar und ist für das Kälteanlagenbauerhandwerk mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Auf die bereits eingetretenen und die zu erwartenden Auswirkungen hat sich die Branche nach bestem Wissen vorbereitet.“
Das Original-PDF mit der ausführlichen Stellungnahme steht unten unter „Anhänge“.

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