Positionspapier Wohnungslüftung des FGK und BDH (März 2022)

Beitrag der Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung zur Reduktion fossiler Energien und Reduktion der CO2-Emissionen im Gebäudesektor.

Anzeige

Derzeit werden die meisten Wohnungen noch per Fensteröffnung be- und entlüftet, was aber zu starken Verlusten an Heizenergie führt. Demgegenüber können Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung (WRG) solche unnötigen Verluste vermeiden und erheblich zur Verringerung des Heizwärmebedarfs und -verbrauchs in Wohnungen beitragen. Laut einer neuen Studie des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK) und des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) ermöglicht der Betrieb solcher Anlagen Heizenergieeinsparungen (Endenergie) von etwa 25 bis 50 % und dadurch Verringerungen von CO2-Emissionen in ähnlicher Größenordnung. So kann durch einen breiten Einsatz dieser Systeme ein großer Beitrag zum Erreichen der Klimaneutralität 2045 geleistet werden – auch vor dem Hintergrund, dass im Bereich Wohnen die im Klimaschutzgesetz vorgegebenen CO2-Minderungsziele sowohl 2020 als auch 2021 nicht erreicht wurden.

Drei Szenarien zur Wohnungslüftung

Zwar entwickelt sich laut Studie der deutsche Markt für Wohnungslüftung mit WRG seit vielen Jahren gut, aber lange nicht so, wie es im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung zum hin Nullenergiehaus erwartet wird oder notwendig wäre. Im Durchschnitt wuchs der Absatz von Lüftungsgeräten (zentral und dezentral raumweise) in den letzten Jahren um weniger als 4,5 % pro Jahr. Die Branchenzahlen zeigen eine seit Jahren stagnierende Ausstattung von Neubauten mit Lüftungsanlagen mit WRG von nur etwa 36 %. Tatsächlich wird dieser Anteil noch (deutlich) geringer sein, da ja ein Teil der Geräte auch in die Sanierung von Gebäuden geht.

Zur Abschätzung der Marktentwicklung der Wohnungslüftung in den kommenden Jahren haben die Verbände die in Abbildung 1 dargestellten drei Szenarien entwickelt.

Studie Wohnungslüftung FGK und BdH
Abbildung 1: Entwicklungen zum Einsatz von Systemen zur Wohnungslüftung mit WRG gemäß den drei Szenarien bis zum Jahr 2045. (Abb. FGK/BDH)

Szenario 1: Business as usual
Dabei bleibt die Marktentwicklung für mechanische Wohnungslüftung mit WRG bis 2045 auf einem konstant niedrigen Level von 4,5 % pro Jahr.

Szenario 2: Dena-Leitstudie
Hier wird, wie in der Leitstudie der Deutschen Energie-Agentur (dena) „Aufbruch Klimaneutralität“ von Oktober 2021 angenommen, ein Marktwachstum von 8,7 % pro Jahr bis 2040 angesetzt. Danach folgt ein Null-Wachstum bis 2045.

Szenario 3: Green 45
Bei diesem Szenario sollen bis 2045 45 % der Wohngebäude mit Lüftungsanlagen mit WRG ausgestattet sein. Das dazu notwendige Wachstum beträgt 13,6 % pro Jahr.

Abbildung 1 zeigt, dass gemäß dem Szenario „Business as usual“ bis 2045 lediglich etwa 12 % und gemäß dem dena-Szenario nur knapp 20 % der Wohnungen mit Lüftungsanlagen mit WRG ausgestattet wären. Das wäre zum Erreichen der Klimaziele viel zu wenig.

Ergänzend dazu zeigt Abbildung 2 die aus den drei Szenarien und Entwicklungen folgenden möglichen Primärenergieeinsparungen bis 2045.

Studie Wohnungslüftung FGK und BDH
Abbildung 2: Mögliche Primärenergieeinsparungen in GWh/a durch Umsetzen der drei Szenarien zur Wohnungslüftung bis zum Jahr 2045 (Abb. FGK/BDH)

Wie in Abbildung 2 dargestellt, ist im Szenario „Green 45“ im Jahr 2045 durch Wohnungslüftung mit WRG eine Primärenergieeinsparung von 55,8 TWh und eine CO2-Verringerung bis 11 Mio. t pro Jahr möglich. Zudem können, so BDH und FGK, bei „Green 45“ bereits bis zum Jahr 2030 bis zu 3 Mio. t CO2 eingespart werden. Dies könnte einen bedeutenden Beitrag leisten, die 8 bis 17 Mio. t CO2-Lücke bis 2030 zu schließen.

Forderungen zu Änderungen im GEG

Auf Basis dieser Szenarien und Ergebnisse schlagen BDH und FGK im Hinblick auf die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum künftig stärkeren Einsatz der energieeffizienten Wohnungslüftung mit WRG folgende Maßnahmen vor:

  • Wärmerückgewinnung aus der Gebäudeabluft muss im GEG als regenerative Energie anerkannt werden, ähnlich wie zum Beispiel bei Wärmepumpen.
  • Im Neubau muss die Lüftung mit WRG, auch zur Sicherstellung des hygienischen Mindestluftwechsels, als verpflichtender Standard festgelegt und eine Lüftungsanlage mit WRG in das GEG-Referenzgebäude aufgenommen werden.
  • Für Sanierungsprojekte sollte, ähnlich wie für Wärmepumpen, eine attraktive Förderung angeboten werden.
    Auch in der dena-Leitstudie (Szenario 2) wird die Wohnraumlüftung mit WRG als fester Bestandteil im Gebäudebestand des Jahres 2045 gesehen, um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Die in der Studie genannte Zahl von etwa 8,8 Mio. Wohneinheiten mit mechanischen Lüftungsanlagen mit WRG bis 2045 ist jedoch nach Einschätzung von BDH und FGK zum Erreichen der Klimaziele völlig unzureichend.

Ein Link zum ausführlichen Positionspapier der Verbände (6 Seiten) ist hier (https://www.bdh-industrie.de/verband/portrait/positionspapiere).

In cci Wissensportal gibt es den Beitrag „DIN 1946 Teil 6 Wohnungslüftung: Einfache Lüftungsplanung in sieben Schritten“ als Artikelnummer cci85366 (https://cci-dialog.de/luekk_din_1946_teil_6_lueftungsplanung_in_sieben_schritten_/).

Der Beitrag wurde für cci Wissensportal von Dr. Manfred Stahl erstellt (Stand: Mai 2022)

cci173272

Schreibe einen Kommentar