Einfluss steigender Energiepreise auf die Emission von Treibhausgasen

Durch den vorzeitigen Austausch von Gasheizungen ließen sich bis 2030 31 Mio. t CO2eq einsparen. (Abb. © IREES)

Welchen Effekt haben steigende Energiepreise auf die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor? Das hat das Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien (IREES), Karlsruhe, zusammen mit dem Öko-Institut und Fraunhofer ISI in einer Studie für das Umweltbundesamt untersucht. Der Sektor Gebäude schneidet demnach besser ab, als die Sektoren Industrie und Verkehr.

Bereits bei Preisen von 155 € pro MWh Erdgas im Jahr 2025 und 167 € pro MWh im Jahr 2030 sinken die Treibhausgasemissionen durch den Gebäudesektor im betreffenden Zeitraum laut der Studie um insgesamt 12 Mio. t CO2eq (CO2-Äquivalent). Nimmt man zudem an, dass Öl- und Gaskessel infolge der steigenden Preise schneller durch Wärmepumpen oder Wärmenetze ersetzt werden, können sogar 31 Mio. t CO2eq eingespart werden.
Von den Autoren der Studie wird modelliert, wie sich verschiedene CO2-Preise im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in Form steigender Energiepreise auf die Zielerreichung im Jahr 2030 auswirken. Dies wird mit einer iterativen Modellierung der Sektoren Verkehr, Industrie und Gebäude umgesetzt. Im Rahmen dieses Ansatzes werden den Sektormodellen CO2-Preispfade im BEHG exogen vorgegeben. Ausgangspunkt ist das Klimaschutzprogramm 2030 – einschließlich aller zuvor eingeführten klima- und energiepolitischen Instrumente. Diese und sonstige Annahmen bleiben im Vergleich zur Bewertung der Treibhausgasminderung des Klimaschutzprogramms 2030 unverändert.
Neben der Wahl des CO2-Preispfades unterscheiden sich die modellierten Sensitivitäten in Bezug auf ihren Planungshorizont bei Neuinvestitionen. So wird in einigen Sensitivitäten unterstellt, dass Akteure bei Ihrer Investitionsentscheidung die künftige Entwicklung der CO2-Preise berücksichtigen. Darüber hinaus wird in einigen Sensitivitäten der Austausch von Investitionsgütern wie Heizungssystemen vor Ablauf der Lebensdauer angenommen.
In sechs der zehn CO2-Preissensitivitäten wird die BEHG-Höchstmenge im Jahr 2030 – abgeleitet aus dem zum Zeitpunkt der Modellierung geltenden ESR-Minderungsziel von -38 % bis 2030 gegenüber 2005 – eingehalten. Jedoch garantiert das allein nicht zugleich die Einhaltung der zulässigen Emissionen nach der EU-Klimaschutzverordnung (ESR), da die ESR weitere Emissionen umfasst, zum Beispiel von F-Gasen.
Letztlich kommen die Autoren der Studie zu dem Ergebnis, dass die gesamt zulässige Emissionsmenge gemäß des seit 2021 geltenden Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) (siehe dazu auch cci130704) in keiner Sensitivität einghalten wird. „Jedoch erreicht zumindest der Gebäudesektor das neue KSG-Sektorziel für 2030, sofern der Austausch von fossilen Wärmeversorgungssystemen vorgezogen und die Steigerung der Energiepreise bei Investitionen antizipiert wird“, sagt IREES-Projektmanagerin Jana Deurer. Die Sektoren Verkehr und Industrie blieben hingegen in allen CO2-Preissensitivitäten hinter den neuen Sektorzielen im Jahr 2030 zurück. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das BEHG und steigende Energiepreise in diesen Sektoren nur eine begrenzte Wirkung haben. Im Verkehrssektor sind weitere Faktoren, wie die Verfügbarkeit von Alternativen wie ÖPNV notwendig. Im Industriesektor hat der EU-ETS eine höhere Relevanz als das BEHG.
Des Weiteren sei zu beachten, dass den Emissionsrückgängen durch Industrie, Gebäude und Verkehr ein nicht unerheblicher Anstieg der Emissionen der Energiewirtschaft gegenüberstehe. Dort könnten je nach Sensitivität bis zu 50 % der eingesparten Emissionen zusätzlich ausgestoßen werden.

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