Heftige Kritik an den neuen BEG-Förderrichtlinien

Das BMWK hat wichtige Informationen zu den neuen BEG-Förderrichtlinien mit Bearbeitungsstand 9. Dezember in einem fünfseitigen Dokument zusammengefasst. (Abb. © BMWK)

Nach Veröffentlichung der (voraussichtlich) endgültigen Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 9. Dezember und den Anhörungen dazu am 12. Dezember (siehe cci Branchenticker vom 15. Dezember) hagelt es von vielen Verbänden und Organisationen heftige Kritik gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Und beim Lesen der neuen BEG-Fassungen hat cci Branchenticker im Bereich Wärmepumpen noch eine wichtige Änderung entdeckt.

Vorab die Änderung/Verschärfung bei Wärmepumpen in der BEG mit Stand vom 9. Dezember. Demnach werden nun bereits ab 2028 generell nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert. Gemäß BEG-Entwurf von Ende Oktober war dieser Termin noch auf 2030 festgeschrieben und wurde nun um zwei Jahre nach vorne gerückt.

Bereits am 15. Dezember berichtete cci Branchenticker über den aktuellen Stand zur Neufassung der BEG und veröffentlichte auch die drei zugehörigen BEG-Dokumente (Stand: 9. Dezember) zur Förderung von Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden und von Einzelmaßnahmen (siehe cci191923). Diese sollen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten. Nun haben sich mehrere Organisationen zur neuen BEG geäußert. Daraus einige Zitate und die Links zu den jeweiligen ausführlichen Original-Presseinformationen.

Statement der Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) vom 9.12.:
„Die Förderkonditionen, besonders für die eigentlich gewünschten klimazielkompatiblen Vollsanierungen, wurden bereits diesen Sommer massiv verschlechtert. Bis auf kleine Änderungen schreiben die neuen Förderrichtlinien zur BEG diese Fehlentscheidung für 2023 fort. Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff: „Das ist die falschmöglichste Entscheidung zur falschmöglichsten Zeit. Genau jetzt wäre eine Investitionsoffensive für energiesparende Gebäude gefragt, um die Versäumnisse der letzten Jahre schnell aufzuholen und die Energiekosten dauerhaft zu senken. Der Kurs der Bundesregierung bei der Förderung ist darum genau das Gegenteil dessen, was gerade notwendig wäre.“
Link zur Presseinformation hier.

Statement des Gebäudeenergieberaterverbands (GIH) vom 13.12.:
GIH-Bundesvorsitzender Jürgen Leppig: „Mitte des Jahres hatte die Bundesregierung die Fördersätze aus haushalterischen Gründen deutlich reduziert und sogar ganze Förderteile gestrichen. Die Folge ist, dass derzeit kaum mehr Förderanträge für ganzheitliche Sanierungen bei der KfW-Bank eingehen. Für die zweite Reformstufe hätten wir daher erwartet, dass die Sätze wieder mindestens auf ihr früheres Niveau angehoben werden – zumal ja praktisch alle Gestehungskosten in der Zwischenzeit deutlich gestiegen sind… Niedrige Fördersätze bei einer gleichzeitigen Anhebung der Standards und einem steigenden Preisniveau bedeuten, dass sich viele Eigentümer Sanierungen nicht mehr leisten können. Die neuen Förderrichtlinien sind daher eher ein Hemmschuh für die Energiewende als ein neuer Anreiz für Sanierungen“.

Statement einer Verbände-Allianz mit BDH und ZVSHK vom 13.12.
Eine Verbändeallianz mit dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und weiteren Organisationen aus der Holzwirtschaft kritisiert die neuen BEG-Anforderungen besonders für Heizungsanlagen mit Holzbrennstoffen. Speziell geht es darum, dass neue technische Vorgaben an solche Anlagen (Effizienz- und Emissionswerte), die ab 1. Januar 2023 gelten sollen, innerhalb dieser kurzen Frist von den Herstellern und Anbietern nicht nachgewiesen werden können. Momentan werden nach Schätzung des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands (DEPV) nur maximal 5 % der bisher förderfähigen Kessel und Öfen in der Lage sein, die ab Januar 2023 geforderten Voraussetzungen zu erbringen. Scheitholzvergaser, Hackschnitzelheizungen und wassergeführte Pelletkaminöfen werden damit laut Allianz vorläufig weitgehend von der Förderung ausgeschlossen, was im Heizungssektor zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung führe.
Link zur Presseinformation hier.

Das BMWK hat eine Zusammenfassung wichtiger Neuheiten zum BEG mit Stand vom 9. Dezember erstellt. Das fünfseitige Dokument finden Sie unter diesem Link.

cci191998

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