Leser helfen Lesern: Wie die Standsicherheit von Wärmepumpen nachweisen?

(Abb. © privat)
Das kann tatsächlich passieren: Bild einer umgestürzten Wärmepumpe (Abb. © privat)

Kippt eine außenaufgestellte Wärmepumpe um, ist der Ärger groß. Ein Sachverständiger für Heizungs- und Raumlufttechnik befasst sich aus aktuellem Anlass mit der Frage, wie die Standsicherheit nachzuweisen ist.

Der Leser schreibt: „Am 8.November wurde in cci Branchenticker der Meinungsbeitrag ,Mindestabstände für Wärmepumpen bundesweit aufheben’ veröffentlicht (siehe cci260104), in dem es um die Sinnhaftigkeit geht, dass dieses Thema in 16 Landebauordnungen geregelt ist. Nicht zuletzt daraus leitet sich die Frage ab, ob/welche weitere Randbedingungen bei außenstehenden Wärmepumpen neben Abstandsregeln zu beachten sind, um in der Gesamtheit Rechtskonformität zu erlangen. Insbesondere die Standsicherheit ist es, die mich beschäftigt, bin ich doch mit dem Fall einer außenaufgestellten Wärmepumpe betraut, die umgestürzt ist.“

Konkret fragt der Leser:

1. „Gibt es Landesbauordnungen, in denen der Standsicherheitsnachweis für außenstehende Wärmepumpen geregelt ist, und gibt es dazu unter den Lesern von cci Branchenticker besondere Erfahrungen? Beziehungsweise: Welche Normen und Vorschriften helfen hier weiter?“
2. „Sind belastbare Herstellerangaben bekannt, die einer juristischen Bewertung standhalten?“

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cci261401

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