Kommentare 2025

Archiv: Auszüge der Leserstimmen aus dem Jahr 2025. Die vollständigen Kommentare finden Sie bei den verlinkten Meldungen.

Leserstimmen nach Jahren: 2026 · 2025 · 2024 · 2023

18. Dezember 2025

Neuer Gebäudetyp E

Das Eckpunktepapier des Bundesbauministeriums zum Gebäudetyp E soll das Bauen vereinfachen und Kosten senken. Mehrere Aspekte in diesem Papier haben in der TGA-Branche und in der LüKK für Diskussionen und Widerstand gesorgt. Dr.-Ing. Manfred Stahl hat sich das 13-seitige Dokument zum Gebäudetyp E genauer angeschaut. In seinem „Kommentar: Neuer Gebäudetyp E – So geht die Gesundheit den Bach runter“ (siehe cci313000) vom 17. Dezember erklärt er, warum er sich über darin empfohlene Maßnahmen gewundert und auch geärgert hat.

Joerg Gollub ist anderer Ansicht: „Das Eckpunkte Papier ist gut und richtig. Der Verzicht auf komplizierte und komplexe Prozesse bedeutet schlicht Kostenreduzierung, die die Bauherren doch dringend benötigen.“

Und Mirko Pfrötzschner schreibt: „Sehr geehrter Herr Dr. Stahl, Ihr Bericht zum Gebäudetyp E gibt sich kritisch, ist in Wahrheit aber vor allem eines: eine Verteidigung bestehender Bau- und Normstrukturen unter dem Deckmantel von Gesundheits- und Qualitätsargumenten. Aus einem freiwilligen, vertraglich geregelten Optionsmodell wird ein angeblicher Angriff auf menschenwürdiges Wohnen konstruiert. Einzelne politische Zitate dienen als Aufreger, während die eigentliche Zielsetzung, mehr Entscheidungsfreiheit jenseits nicht zwingender Normen, systematisch verzerrt wird. Abweichung vom Status quo gilt hier reflexhaft als Risiko. Besonders fragwürdig ist die Gleichsetzung von Technik mit Gesundheit. Niedrigere Raumtemperaturen oder der Verzicht auf mechanische Lüftung werden pauschal als unzumutbar dargestellt. Das ignoriert Lebensrealitäten ebenso wie die Tatsache, dass Millionen Menschen seit Jahrzehnten und teils bis heute, ohne diese Standards leben, ohne dass dies automatisch krank macht. Technik wird moralisch überhöht: mehr gilt als richtig, weniger als fahrlässig. Was völlig fehlt, ist eine ehrliche Prioritätenfrage. Ist es sozial gerecht, Bauwilligen vorzuschreiben, welche Standards sie sich leisten müssen – selbst dann, wenn sie bewusst darauf verzichten würden, um überhaupt bauen zu können? Oder geht es vielmehr darum, ein System zu bewahren, das von immer neuen Normen, Anforderungen und Beratungsleistungen lebt? Der Vorwurf, der Gebäudetyp E nütze am Ende vor allem Baukonzernen, ist dabei paradox. Gerade große Akteure profitieren von komplexen Regelwerken, während private Bauherren und Familien unter ihnen leiden. Mehr Freiheit schadet nicht den Schwachen – sie hilft ihnen. Der Bericht arbeitet mit Angst vor Komfortverlust, vor Qualitätsabbau, vor Veränderung. Was fehlt ist Vertrauen in mündige Bauherren und der Mut, anzuerkennen, dass nicht jede Norm, nur weil sie existiert, auch dauerhaft sinnvoll ist. Der Gebäudetyp E ist sicher kein Allheilmittel. Ihn jedoch vorschnell zu diskreditieren, weil er liebgewonnene Gewissheiten infrage stellt, ist kein Beitrag zur Lösung der Baukostenkrise, sondern Teil ihres Fortbestands.“

Ein weiterer Kommentar stammt von Claus Händel vom FGK. Er schreibt: „Über vereinfachtes und serielles Bauen nachzudenken ist sicherlich richtig. Grundsätzlich ist das schon heute möglich. Natürlich stellt sich die Frage der Rechtssicherheit – jetzt und vermutlich auch beim Gebäudetyp E. Ein Aspekt zu Lüftungsanlagen insbesondere Wohnungslüftungsanlagen: Bis heute ist nicht vorgeschrieben, Lüftungsanlagen in Wohngebäude einzubauen. Ausnahme sind Entlüftungsanlagen für fensterlose Bäder und WC. Das wird in keiner Weise in Frage gestellt. Schon heute entscheiden sich Bauherren aus gesundheitlichen und/oder energetischen Aspekten für eine Lüftungsanlage mit Bedarfsregelung und/oder Wärmerückgewinnung. Aus beiden Gründen eine sinnvolle und zukunftssichere Entscheidung.
Wir führen regelmäßig eine Marktabschätzung durch und seit vielen Jahren wird etwa ein Drittel der neu gebauten Wohneinheiten mit Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ausgestattet. Oft auch im geförderten Bereich – also eine aktive Entscheidung der Nutzer. In zwei Drittel der Wohneinheiten wird leider keine Lüftungsanlage eingebaut. Diese Kosten treten also gar nicht auf. Überall dort, wo auf die Kosten geschaut wird, also eigentlich nicht. Heute nicht und in der Vergangenheit nicht. Wie kann man Kostenreduzierungen prognostizieren für einen Aspekt, der gar nicht so gebaut wird. Diese Sichtweise erscheint mir äußerst fragwürdig. Die Kosten treten nur dort auf, wo sich die Nutzer aktiv dafür entscheiden. Auch die in diesem Zusammenhang kritisierte DIN 1946-6 fordert nicht den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Im Lüftungskonzept wird überprüft, ob die Randbedingungen zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen notwendig machen. Die Entscheidung darüber, was tatsächlich gemacht wird, obliegt den Nutzern und Planenden. Auch eine Fensterlüftung mit nutzerunabhängigem Feuchteschutz ist möglich. Diese Norm ist also Teil der notwendigen Informationen auch zum Gebäudetyp E.
Wie will man zukünftig ,Nullenergie-Gebäude‘ bauen, wenn aus Gründen der Gesundheit und Behaglichkeit etwa 50 % der Energie zum Fenster raus geht. Über groß dimensionierte Wärmeerzeuger (Wärmepumpen) will ich gar nicht weiter reden. Gebäude, die man heute baut, werden erst mal 50 Jahre so genutzt. Nachrüstungen sind wesentlich teurer. Man verschiebt also wieder Kosten in die Zukunft.“

Christian Fieberg ist der Meinung: „Der Gebäudetyp E ist ein erster Versuch, die Baukosten abzufedern. Wieviel das sein kann und welche Gebäude das betrifft, sollte man ruhig einmal versuchen. Das dadurch ein Zielkonflikt entsteht zwischen Kosten – (Thermischer) Behaglichkeit – Energiebedarf ist offensichtlich. Alle sprechen von Entbürokratisierung, aber mögliche Vorschläge erzeugen (teils zu recht) sofort Bedenken. Wenn wir aus diesem „lock in“ herauskommen wollen, sollten wir dem Typ E eine Chance geben. Interessant wäre hierzu eine Erfassung der tatsächlichen Kostenersparnis und mögliche Auswirkungen auf die Nutzenden.“

Und  eine anonyme Leserstimme (Anm. d. Red.: Der Name des Verfassers ist der Redaktion bekannt, er hat jedoch um eine anonyme Veröffentlichung gebeten) schreibt: „Sehr geehrter Herr Stahl, weshalb muss eigentlich die staatliche Überregulierung des Bausektors durch Energiegesetze, Bauvorschriften, zunehmend unverständliches Technisches Regelwerk und Lobbyarbeit in all diesen Bereichen etc. durch eine weitere Regel wieder dereguliert werden? Im Laufe meiner Tätigkeit haben wir uns als Planer aus dem Gebäudeplanungsgeschäft nahezu komplett zurückgezogen. Wissenschaftlich fundierte Regeln werden durch politisch geprägte Regulierungen ersetzt. Wohnhäuser sind doch keine Schlaf- und Beköstigungsbaracken für das einfache Volk. Fachleute, wie erfahrene Architekten und Ingenieure, können doch nicht mehr ernsthaft einen Bauherren beraten, der sich zum Beispiel einen schönen Alterssitz in Deutschland bauen möchte und sich einfach wohlfühlen will. Wo bleibt den bitteschön der gesunde Menschen- und Sachverstand? Zum Heizkörper und den Lichteinfall durch kleine Fensterchen etc. fiel mir spontan die sehr lesenswerte Dokumentation ein, die ich Ihnen gern weiterempfehlen möchte.
Ich sehe auch wie Sie den Haftungsfall kommen, wenn der Besteller der Behausung bei Erstellung, Erscheinungsbild und späterer Nutzung aus allen Wolken fällt.
Als Leser Ihrer Zeitung bin ich nicht mit Allem einverstanden, muss ich auch nicht. Trotzdem spiegeln die Kommentare doch zaghaft wider, dass es noch so etwas wie eine Meinungsvielfalt gibt. Ich habe den Eindruck, dass noch vor Jahren die Artikel Ihrer Zeitung mehr von den Lesern kommentiert und diskutiert wurden. Deshalb, weiter so, ruhig auch mal etwas kritischer.“

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5. Dezember 2025

Gebäudetyp E und eine Neuausrichtung

Das Eckpunktepapier des Bundesbauministeriums zum Gebäudetyp E soll das Bauen vereinfachen und Kosten senken. Die Meldung „Gebäudetyp E: VDMA lehnt Abstriche bei Sicherheit und Komfort ab“ (siehe cci312206) vom 3. Dezember greift die Haltung des Fachverbands VDMA ALT hierzu auf. Der Verband begrüßt zwar die Zielsetzung, warnt jedoch vor Einschnitten bei Gesundheit, Sicherheit und Barrierefreiheit.

Harald Rudelgass von Systemair meint dazu: „Wir unterstützen die Zielsetzung, Bauen einfacher und kostengünstiger zu machen. Gleichzeitig ist klar: Gesundheit, Sicherheit und Barrierefreiheit dürfen nicht verhandelbar sein. Eine robuste technische Grundausstattung ist unverzichtbar – für gute Luft, Energieeffizienz und langfristige Leistungsfähigkeit. Wer hier spart, riskiert hohe Folgekosten und gefährdet Standards. Darüber hinaus sollte die Vereinfachung bei Baugenehmigungen im Fokus stehen. Lange Bearbeitungszeiten kosten wertvolle Bauzeit und damit Geld. Nicht nur die Baukosten, sondern auch diese Baunebenkosten müssen reduziert werden – ohne auf die über Jahre optimierten technischen Lösungen der Industrie zu verzichten.“

Kermi richtet Management und Vertriebsorganisation neu aus. Nach dem Weggang von Alexander Kaiß übernimmt mit Kerstin Sticht und Jan Kujaw nun eine Doppelspitze die Geschäftsführung. Darüber hinaus geht aus der Meldung „Kermi stellt Geschäftsführung und Vertrieb neu auf“ (siehe cci311606) vom 27. November hervor, dass die Vertriebsteams von Kermi und Arbonia in Deutschland ihre Kräfte bündeln und künftig gemeinsam am Markt agieren.

Benjamin Meißner, Geschäftsführer der Frico Burda GmbH, findet das „sehr interessant! Die MBT Climate Group konsolidiert sich weiter und nimmt auch in Deutschland mehr und mehr Form an.“

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21. November 2025

Der ewige Kampf gegen Bürokratie

In seinem Meinungsbeitrag „Warum der ewige Kampf gegen Bürokratie scheitert, scheitern muss“ (siehe cci308817) vom 12. November schreibt Peter Reinhardt, dass er den reflexartigen Kampf gegen Bürokratie für kurzsichtig hält. Seines Erachtens sollte man abwägen, welche Bürokratie tatsächlich gebraucht werden. „Bürokratie ist kein Schicksal, sondern gestaltbar“, betont Reinhardt, und hat in Anton Pfneisl einen Fürsprecher gefunden (dessen Kommentar ist unter dem Beitrag zu finden). Nun gab es weiterer Reaktionen.

Hans Christian Sieber schreibt: „Sehr geehrter Herr Reinhardt, vorerst möchte ich meine Ansicht zu ,Regeln‘ klarstellen.
– Verordnungen und Gesetze: es gibt im Bauordnungsrecht Gesetze die auf Landes- oder Bundesebene verfasst und demokratisch (bis auf die Lobbyisteneinflüsse) erstellt werden und einzuhalten sind. >> Abweichungen nur begrenzt möglich.
– technische Regeln, Normen und Richtlinien diese sind von einer Mehrzahl von Fachleuten erstellt und stellen die überwiegende Ansicht zu den allgemein anerkannten Vorgaben dar, das ist ebenso ziemlich demokratisch >> Abweichen möglich, soweit nicht eingeführt und eine gleichwertige Lösung gefunden wird, oder diese in den Genehmigungen verbindlich gefordert sind.
Ich bin persönlich sehr für den Abbau von bürokratischen ,Blüten‘, weigere mich allerdings damit auch generell den Abbau von Vorschriften damit zu benennen. Denn die Haftung im Streitfall wird damit nicht besonders erleichtert, vielmehr wird vor Gericht eher gefragt, ob der ,Verantwortliche‘ persönlich alles Menschenmögliche getan hat, um den Schaden zu vermeiden. Der generelle Abbau von Vorschriften und Nachweise führt dazu, dass der Verantwortliche (Betreiber mit Verkehrssicherungspflicht) zwar nicht mehr so richtig weiß, was er zu tun oder zu unterlassen hat, aber dennoch dafür verantwortlich und haftbar ist.
Mein derzeitiger Vergleich: Wir schaffen die Hochhausrichtlinie ab bis wieder ein Hochhaus brennt und alle (Populisten) dann nach dem Rechtsstaat schreien, der (,wiedermal‘) versagt hätte.
Blöd ist nur, dass derzeit auch die gemäßigten Politiker auf diesen ,Abschaffungszug‘ populistisch aufspringen, um Wechselwähler zu ködern. Ich halte es für ratsam das Zitat von Walter Scheel als Politiker als Wahlspruch zu beherzigen: ,Es kann nicht die Aufgabe eines Politikers sein, die öffentliche Meinung abzuklopfen und dann das Populäre zu tun. Aufgabe des Politikers ist es, das Richtige zu tun und es populär zu machen.‘
Dies ist mein Rat besonders an Herrn Merz und Herrn Söder in vorderster Front. Bei den Populisten von den ,Schreiparteien‘ ist dies voraussichtlich wohl nicht als Belehrung fruchtbar.
Bleibt unabhängig in der eigenen Meinung, selbstkritisch, demokratisch und lasst euch nicht vom Mainstream auf die einfachen Lösungen beschränken. Einfach war die Welt noch nie.“

Erneut zu Wort gemeldet hat sich Anton Pfneisl: „Sehr geehrter Herr Reinhardt, Thema toll von Ihnen aufbereitet. Ich habe eigentlich mit großem Echo gerechnet. Sehr viele tangiert interessanterweise das Thema augenscheinlich nicht wirklich. Obwohl am ,Stammtisch‘ drüber viel geredet und schwadroniert wird.“

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14. November 2025

Wärmepumpen, VDI-Empfehlung, DIN/TS und Bürokratie

In einem Artikel im Handelsblatt hat sich Thomas Heim, President Climate Solutions Europe bei Carrier Global Corporation, kritisch über asiatische Wärmepumpenhersteller und bestimmte Gerätetypen geäußert. Wie in der Meldung „Viessmann-Manager sorgt mit drastischen Aussagen zu Wärmepumpen für Kritik“ (siehe cci308323) vom 7. November zu lesen hält der VDKF in einem Post auf LinkedIn dagegen.

Arwid Theuer-Kock meint dazu: „Sagt jemand, der nun zu einem USA Konzern gehört.“

Woraufhin Olaf Mayer erwidert: „Hallo Herr Theuer-Kock, das bringt mich zum Schmunzeln, dieser Satz ,sagt jemand der nun zu einem USA Konzern gehört‘. Fast wie in unserer Politik. Das Problem liegt doch ganz wo anders, dass weiß Herr Heim doch auch (Denke ich). Hierzu fällt mir nur ein Satz ein: ,Warum sind wir in dieser schwierigen Lage nicht einmal fähig uns allesamt ehrlich zu machen?‘ Nur konstruktives Handel bringt uns hier weiter, alles andere ist doch Kindergarten. Wer das liebt, sollte eigentlich in eine andere Liga eintreten.“

Im aktuellen Meinungsbeitrag „Warum der ewige Kampf gegen Bürokratie scheitert, scheitern muss“ (siehe cci308817) vom 12. November geht Peter Reinhardt auf den Bürokratie-Abbau ein, mit Blick auf die LüKK. Den reflexartigen Kampf gegen Bürokratie hält er für kurzsichtig. Statt „Abbau!“ zu rufen, sollte man sich laut Reinhardt lieber fragen, welche Bürokratie wir brauchen: „Denn Bürokratie ist kein Schicksal, sondern gestaltbar.“

Auch Anton Pfneisl ist dieser Ansicht: „Ich kann dem Artikel nur voll zustimmen. Der Ruf nach Abbau der Bürokratie ist oft populistisch motiviert und kommt auch sehr häufig von einer (oft ratlosen und überforderten) Politik und ebensolchen Interessenvertretern. Und endet immer dann, wenn der Abbau von Bürokratie gegen die eigenen Interessen geht. Sinnvolle Regeln wie technische Normen, die ausgewogen ohne einseitige Produktlastigkeit, von Experten erarbeitet werden, stellen eine wertvolle Orientierungshilfe als Stand der Technik dar. Ohne technische Normen hätten wir wohl eher ,den Wilden Westen‘.“

In der Meldung „VDI-Expertenempfehlung zur adiabaten Verdunstungskühlung verzögert sich“ (siehe cci305863) vom 1. Oktober erläutert der Sachverständige Guido Hilden die Hintergründe zur Erstellung einer VDI-Expertenempfehlung. Es geht um die Frage, ob adiabate Verdunstungskühlung in RLT-Anlagen unter den Geltungsbereich der 42. BImSchV fällt. Hierzu hatten sich bereits Harald Luger, Guido Hilden und Olaf Mayer zu Wort gemeldet (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden). Mayer hatte zuletzt die Bildwahl moniert und gemeint: „Eigentlich sollten Sie bei der Expertenrunde über Legionellen in der RTL-Anlagen sprechen. Wenn ich mir hier die Grafik in Ihrem Artikel ansehe, erblicke ich eine Kühlturm-Darstellung. Das hat mit einer RTL-Anlage wenig gemeinsam.“

Die Reaktion von Guido Hilden darauf: „Danke für Ihre Kommentare und Ihre Einschätzungen zu der Darstellung der Gesundheitsrisiken einer Verdunstungskühlanlage. Die Darstellung stammt aus dem Kommentar der VDI 2047 Richtlinienreihe und soll die vier zentralen Risikobereiche dieser Anlagen im Hinblick auf Legionellen verdeutlichen. Die im Hintergrund zu diesen Risiken dargestellte Verdunstungskühlanlage eines Einkreiskühlers (Zellenkühler) ist dafür exemplarisch gewählt und steht beispielhaft für alle Bauformen von Verdunstungskühlanlagen. Ich habe diese Darstellung zur Ergänzung der Information zur VDI-EE bewusst gewählt, da vorhandene Darstellungen aus der VDI-EE noch nicht veröffentlicht werden dürfen und weil diese vier Risikobereiche auch für adiabate Abluftbefeuchter (oder indirekte Verdunstungskühler) bestehen, wobei die Risiken in der Regel niedriger zu bewerten sind als für Einkreiskühler mit höheren Betriebstemperaturen.
Die Risiken sind vor allem bei mikrobiologisch belastetem Zusatzwasser nicht unerheblich und auch wenn Trinkwasser nachgespeist wird, kann dieses durch den saisonalen Betrieb je nach Anlagenausführung belastet sein. In einem mir bekannten Anwendungsfall wurde bei diesen Anlagen durch die Stagnationen nicht nur eine mikrobiologische Belastung des Zusatzwassers der adiabaten Abluftbefeuchter festgestellt, sondern es kam sogar zu einer Rückverkeimung der gesamten Trinkwasserinstallation. Daher ist eine einheitliche hygienische Regelung für diesen Anlagentyp zielführend und aus meiner Sichtwiese ist die VDI-EE der richtige erste Schritt.
Auf dem Bild ist übrigens kein Kühlturm dargestellt, ein Kühlturm ist nach 42.BImSchV als Naturzugkühlturm mit 200 MW ohne Lüfter definiert. Auch wenn viele Betreiber von Verdunstungskühlanlagen ihre Anlagen oft als Kühlturm bezeichnen. Verdunstungskühlanlagen in RLT-Anlagen sind eben auch Verdunstungskühlanlagen. Wenn ein Betreiber mit dem Betrieb einer Verdunstungskühlanlage eine Gefahrenquelle schafft, um die technisch günstigen Eigenschaften von Wasser zur kostengünstigen Verdunstungskühlung zu nutzen, muss er die objektspezifischen hygienischen Risiken bewerten und diese Risiken minimieren. Vor allem aber sollten die Inverkehrbringer (Planer, Hersteller und Errichter) von Verdunstungskühlanlagen die zukünftigen Betreiber über das grundsätzlich vorhandene Risiko im Betrieb dieser Anlagen informieren und über vorhandene Betreiberpflichten vor der Umsetzung informieren.
Zum Abschluss noch eine Bitte, statt über Kommentarfunktionen zu diskutieren, lassen Sie uns doch gern direkt miteinander Austauschen, um so die jeweiligen Sichtweisen gegenseitig besser zu verstehen. Ich bin grundsätzlich für diese Art der einfachen und kostengünstigen Kühlanlagen, jedoch mit ausreichender hygienischer Sicherheit. Meine Kontaktdaten finden Sie dazu im Netz unter www.ghwh.de

Ein Sachverständiger hatte sich an cci Branchenticker gewandt und in der Meldung „Leser helfen Lesern: Pauschale Auslegung von Split-Klimageräte-Leistungen“ (siehe cci307199) vom 27. Oktober einen Fall geschildert, der vor Gericht gelandet ist. Es geht dabei um Split-Klimageräte, die eine Klimafachfirma in einem Wohngebäude installiert hat. Der Hausbesitzer ist vor Gericht gezogen und hat geklagt, dass die auf Pauschalwerten berechnete Kühlleistung der Anlagen zu gering sei. Die erste Rückmeldung kam von Georg Tale (der Kommentar ist unter dem Beitrag zu finden).
Nun gibt es einen weiteren Kommentar – von Hans Christian Sieber: „Für die Auslegung der Klimaanlagen von besonderen Bauarten hier gegebenenfalls die ,Dachböden‘ ist nach meiner Erfahrung die VDI 2078 nur mit Einschränkungen zu nutzen, die Äquivalenzwerte bei den Durchdringungen sind für die Leichtbauweise ,Schuhkarton‘ nicht richtig, da die Speichermassen gering sind und schnell aufgebraucht. In einem ähnlichen Fall mit Gerichtsgutachten zeigte sich, dass die Leicht-(Holz-)bauweise keinerlei Speichermasse an 5 von 6 Seiten des Wohnraumes wirklich vorhanden ist und die Fußbodenheizung mit geringer Massivauflage wenig Speicher zu bieten hat. Auch bei äußerer Beschattung ist dennoch über die Wärmeleitung mit einem erheblichen Wärmeeintrag bei Sonnenschein im Tagesgang einer Dachgeschosswohnung von 9:00 bis 16:00 Uhr zu rechnen. Wobei für mich hier nicht die Grundflächen entscheidend sind sondern die für den sommerlichen Wärmeschutz belasteten Wände. Wärmedämmung der Umfassungswände nützen nichts wenn keine Speichermassen im Raum vorhanden sind.“

Anfang Oktober sind Neufassungen der 11 Teile der DIN/TS 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ erschienen, die die Ausgaben von 2018 ersetzen. Da das GEG auf diese Normenreihe verweist, hat sie eine hohe Bedeutung für die Bau-, TGA und LüKK-Branche. Das erfährt man auch in der Meldung „Neufassung der DIN/TS 18599 wird zur Basis für das GEG 2026“ (siehe cci307306) vom 28. Oktober.

In diesem Zusammenhang schreibt Dr. Peter Hug, Geschäftsführer des VDMA Fachbereichs AMG, Automation + Management für Haus + Gebäude: „Die, man kann schon sagen, überfällige Überarbeitung der DIN 18599 Teil 11 begrüßen wir sehr. Damit ist die Norm weitgehend an die internationale Norm DIN EN ISO 52120 angepasst. Aufgrund der Struktur wurden allerdings Elemente der 52120 in andere Teile der 18599 eingeführt. Damit ist die deutsche Norm für die Gebäudeautomation nicht mehr so zusammenhängend und übersichtlich wie das internationale Pendant.“

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7. November 2025

CO2-Werte, Normen und Aktionsplan

Aktuell gibt es mit Blick auf die bei der Erzeugung von Strom entstehenden Treibhausgasemissionen eine große Differenz zwischen Werten im Gebäudeenergiegesetz zu denen des Umweltbundesamts und einer Studie der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA). In der Meldung „Beim CO2-Wert für Strom muss das künftige GEG dringend angepasst werden“ (siehe cci307758) vom 30. Oktober erfährt man, dass dieser Wert von großer Bedeutung bei der Berechnung der Ökoeffizienz (EPD) einer TGA- oder LüKK-Anlage ist und dass daher rasch eine Klarstellung erfolgen sollte. Spätestens im künftigen GEG 2026.

Hierzu meint Christian Fieberg: „Im Jahr 2030 sollen 80 % der elektrischen Energie aus Erneuerbaren kommen. Damit sinkt das CO2-Equivalent nochmal erheblich, um dann ab 2045 bei null zu liegen. Die Werte aus der Betriebsphase sind damit sehr volatil. Solange alle gleich rechnen, sind die Ergebnisse aber weiterhin vergleichbar. Sie haben nur keinen Bezug zu den realen CO2-Emissionen der Gebäude im Betrieb und stellen eine rein rechnerische Größe dar.“

Beim„Normenportal Gastronomie“ wurde im Bereich „Lüftungstechnik gewerbliche Küchen“ ein bislang in der Normensammlung fehlender wichtiger Baustein hinzugefügt: ein Luftmengenberechnungsprogramm auf Basis der DIN EN 16282 und der VDI 2052. Zu lesen in der Meldung „Normenportal Gastronomie um Programm zur Luftmengenberechnung ergänzt“ (siehe cci308036) vom 4. November.

Dies hat Sven Rentschler auf den Plan gerufen mit dem Hinweis: „Die Reven GmbH bietet ein kostenloses Luftmengenberechnungsprogramm auf Basis der DIN EN 16282 und der VDI 2052 online an. Einfach einloggen beziehungsweise registrieren und schon kann man mit der Berechnung beginnen. Hier der Link zur online Recomaxx-App.“

Und Hans Christian Sieber merkt an: „Zu obigem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass eine wie darin beschriebene „Luftmengenberechnung“ (beziehungsweise „Programm zur Luftmengenberechnung“) aus fachlicher Sicht wohl der falsche Begriff ist. Eine Luftmenge ist „Länge x Breite x Höhe der Luft“, sie beschreibt also ein Volumen („V“), zum Beispiel die sich in einem Raum befindende Luft. Was im Beitrag eigentlich wohl gemeint ist, müsste korrekt dargestellt werden als ein „Programm zur Luftvolumenstromberechnung“, also ein bewegtes Luftvolumen pro Zeiteinheit, das beispielsweise in m³/h („m³/s“) oder wie häufig in neueren technischen Regeln in l/s angegeben wird. Da bitte ich auch den DIN-Redaktionsausschuss darauf zu achten, dass die Begriffe nachgeprüft werden.“

Die LüKK beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Frage, ob adiabate Verdunstungskühlung in RLT-Anlagen unter den Geltungsbereich der 42. BImSchV fällt. Der VDI hat daher eine Expertenempfehlung erstellt. Die Hintergründe hierzu hat der Sachverständige Guido Hilden in der Meldung „VDI-Expertenempfehlung zur adiabaten Verdunstungskühlung verzögert sich“ (siehe cci305863) vom 1. Oktober erläutert. Hierzu hatte sich Harald Luger kritisch geäußert. Gefolgt von einer Erklärung von Guido Hilden und einer erneuten Wort-Meldung von Harald Luger (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden).
Der neuste Kommentar dazu stammt von Olaf Mayer: „Guten Morgen Herr Hilden, irgendetwas stimmt nicht bei der VDI. Eigentlich sollten Sie bei der Expertenrunde über Legionellen in der RTL-Anlagen sprechen. Wenn ich mir hier die Grafik in Ihrem Artikel ansehe, erblicke ich eine Kühlturm-Darstellung. Das hat mit einer RTL-Anlage wenig gemeinsam. Sie erlauben, dass ich Ihnen dazu folgende Anregung mit auf dem Weg geben möchte:  Vielleicht sollten Sie einfach ,praktisch‘ an die Sachen herangehen, dann werden Sie auch einvernehmliche Lösungen finden. Sachverständige sollten die Möglichkeit haben, praktisch orientiert mit VDI Normen/der 42. BImSchV arbeiten zu können. “

Die Europäische Kommission hat den Aktionsplan für Wärmepumpen aufgegeben. In der Meldung „EU-Kommission streicht Aktionsplan für Wärmepumpen“ (siehe cci308227) vom 6. November ist zu lesen, dass anstelle eines eigenständigen Plans die vorgesehenen Inhalte nun in andere europäische Strategien überführt werden sollen – nach Ansicht des VDKF ein Rückschritt.

Olaf Pielke schreibt hierzu: „Das die EU- Kommission den aufgestellten „Heat Pump Action Plan“ nicht mehr weiter verfolgt zeigt, – wie auch die gestrige Einigung bezüglich der EU- Klimaziele bis zum Jahr 2040 -, dass der EU „Green Deal“ der „Geschichte“ angehört. Die zunächst vollmundig formulierten Ziele (zum Beispiel Ausstieg aus dem Verbrenner bis 2035 oder das „since 2020 all new buildings are Zero Energy Buildings“) und dann die Infragestellung oder der Ausstieg aus dem Wärmepumpen- Aktionsplan führt im Markt nur zu einer weiteren Verunsicherung von Industrie, Handwerk und Verbrauchern. Es gibt hier keine strategische Neuausrichtung, sondern für ALLE (Industrie, Handwerk, Verbraucher) nur die Risikoentscheidung, welche Technologien sich künftig im Markt durchsetzen werden.“

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31. Oktober 2025

Leser helfen Lesern, EPBD und DTHG-Leitfaden

In einem Wohngebäude hat eine Klimafachfirma zwei Split-Klimageräte installiert. Nun klagt der Hausbesitzer vor Gericht, dass die auf Pauschalwerten berechnete Kühlleistung der Anlagen zu gering sei. In der Meldung „Leser helfen Lesern: Pauschale Auslegung von Split-Klimageräte-Leistungen“ (siehe cci307199) vom 27. Oktober schildert der hinzugezogene Sachverständige den Fall und bittet die Leser um Erläuterungen zu deren Vorgehen und Erfahrungen bei solchen Klimaprojekten.

Eine erste Antwort kommt von Georg Tale. Er schreibt: „Ein guter Anhaltswert sind die schon seit Jahrzehnten verwendeten 100 W Kühlleistung pro m² Raumfläche für Büroräume mit mittleren Lasten. Jeder von uns weiß, dass es in einem ausgebauten Dachboden recht warm wird, wenn dieser nicht sehr gut gedämmt ist. Also hätte ich hier einen Zuschlag von 50 % für angebracht gehalten. Mit dieser simplen Auslegung hätte es wahrscheinlich funktioniert.“

In seinem „Kommentar: Es ist mal wieder sehr dringend“ (siehe cci307591) vom 29. Oktober geht Thomas Reuter auf die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ein, die den Rahmen für Nichtwohngebäude setzt. Ab 2030 gilt dies für alle Neubauten – und auch bei Sanierungen mit Baugenehmigung. In diesem Zusammenhang fragt sich Reuter, ob die Branche vorbereitet ist.

Hierzu meint Christian Fieberg: „Die RLT-Branche hat bereits erste Ansätze zur CO2-Bilanzierung ihrer Geräte. Das ist gut und wichtig. In anderen Bereichen ist die graue Energie und der energetische Bedarf noch nicht eindeutig erfasst. Was hierbei hilft, ist ein digitales Abbild des Gebäudes (digitaler Zwilling). Um diesen zu erstellen bietet sich bei Planung, Bau und Betrieb die BIM-Methode an (Building Information Modeling). Nach dem ersten BIM-Hype der vergangenen Jahre wurde es ruhiger um BIM. Mit den politischen Vorgaben erfährt BIM eine neue Bedeutung, die ganz nebenbei das Miteinander der Gewerke verbessert. Das wirkt sich erfahrungsgemäß positiv auf die Qualität und die zeitliche Planung der Gebäude aus. Und damit letztlich auch auf die Kosten.“

Anfang Oktober ist der neue Leitfaden „Energieeffizienz im Theaterbetrieb“ präsentiert worden – ein Projekt der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft (DTHG) und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. In der Meldung „DTHG stellt Leitfaden Energieeffizienz für Theater vor“ (siehe cci306307) vom 15. Oktober erfährt man, wie Bühnen laut Leitfaden Energie sparen können – ohne Komfortverlust oder Kunstverzicht.

Dan Hildebrandt merkt dazu an: „Eine sehr interessante, jedoch wenig überraschende Studie. Ähnliche Ergebnisse würde man so auch bei der Untersuchung von Bankgebäuden, Universitäten oder Krankenhäusern und anderen NWG erhalten. Hier natürlich jeweils mit den spezifischen Nutzungs- und Gebäudeeigenschaften. Es zeigt sich, dass das reine Automatisieren, wie es im GEG §71a für viele Gebäude gefordert ist, zwar hilfreich, aber eben doch nicht ausreichend ist, um alle Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz der Anlagentechnik auszuschöpfen. Oft sind es organisatorische Anpassungen und Veränderungen an der Anlagennutzung, die Spielraum für weitere Optimierungen der Betriebszeiten oder bei Luftvolumenströmen lassen. Hier wären wir wieder bei der Notwendigkeit zur regelmäßigen, energetischen Inspektion von Klima- (und Heizsystemen), die der Gesetzgeber aber zu Gunsten von Systemen zur Gebäudeautomation den Anlagenbetreibern ersparen möchte (GEG §74, Abs.3). Es bleibt dabei: Nach meiner Erfahrung – und das gilt auch für hochautomatisierte Gebäude – kann nur die sachkundige energetische Bewertung, zum Beispiel im Rahmen der energetischen Inspektion nach GEG, einen möglichst effizienten Anlagenbetrieb gewährleisten. Andernfalls bleibt ein Großteil der im Leitfaden des DTHG genannten Potenzials zur Energieeinsparung ungenutzt.“

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24. Oktober 2025

Leser helfen Lesern „Stand der Technik“

Zur Beheizung einer neuen Sporthalle wird eine Wärmepumpe mit zwei Pufferspeichern und und jeweils ergänzenden Elektroheizstäben betrieben. Ein vom Betreiber beauftragter Sachverständiger bezeichnet diese Lösung als „nicht dem Stand der Technik entsprechend“ und verweist auf die DIN EN 15450. Der Planer bittet um Hilfe, siehe „Leser helfen Lesern: Kontroverse um Elektroheizstäbe einer Wärmepumpenanlage“ (unter cci306620) vom 16. Oktober.

Stefan Plücker, Reinhard Siegismund und Marco Leitner haben sich hierzu bereits geäußert (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden). Weitere Leserstimmen sind hinzugekommen.

So schreibt Michael Kaß: „Der Sachverständige hat die Situation meines Erachtens richtig beurteilt. Eine Wärmepumpe mit 13 kW Heizleistung bei einer Heizlast von 25 kW deckt nur 52 % der Heizlast. Die restlichen 48 % Heizlast werden über E-Heizstäbe abgedeckt. Da sind erhöhte Energiekosten keine Überraschung. Auch das Lüftungskonzept ist ungewöhnlich. Der Verzicht auf eine klassische Wärmerückgewinnung und die Einbringung unbeheizter Zuluft trägt sicher nicht zum thermischen Komfort und Behaglichkeit in der Halle bei. Weiterhin dürfte dieses Lüftungskonzept auch seinen Anteil an den erhöhten Energiekosten beitragen.“

Martin Streit ist der Ansicht: „Zunächst finde ich das Konzept insgesamt sehr interessant und innovativ. Aber offensichtlich verstößt es gegen geltendes Regelwerk. Wir hätten uns jedoch für eine einfachere und konventionellere Lösung entschieden (Luft/Wasser-Wärmepumpe und RLT mit WRG). Aber ohne die exakten örtlichen und projektbezogenen Anforderungen zu kennen, kann das aus der Ferne eigentlich nicht bewertet werden. Was ich am Interessantesten finde, ist der Umstand der Einbringung der unbehandelten Außenluft in die Halle.. Dazu würden mich mehr Details interessieren: welche/wie viel ALD, welche Luftmengen, wie ist die Behaglichkeit planerisch bewertet und wie stellt sie sich tatsächlich dar, wie ist der Zustand der Verschmutzung durch Staub et cetera. Vielleicht liegt hier aber auch der Hase im Pfeffer und es wird für die Erwärmung der AUL doch mehr Energie benötigt, als durch das System zur Verfügung gestellt wird. Wurden bei der raumweisen Heizlast-Berechnung die (kalten) AUL-Mengen korrekt berücksichtigt?“

Ein weiterer Kommentar stammt von Olaf Mayer: „Hallo Leute, da habt ihr ja alles richtig durchdacht. Was mir immer wieder aufstößt: Es wird anscheinend immer wieder nicht beachtet oder sogar vergessen, dass bei einem Wärmepumpenbetrieb Luft/Wasser aus 1 kW elektrischer Leistung die Energie von 3 bis 5 kW Heizleistung erzeugt werden kann. Was um Himmelswillen möchte ich da mit Elektroheizstäbe in der Größenordnung von fasst 21 kW einsetzen! Nicht nur, dass die DIN EN 15450 sondern auch die DIN EN 16798 Energetische Bewertung von Gebäuden hier berücksichtigt werden muss – es handelt sich schon um eine Energiebilanz von einer Lüftungsanlage, die so nicht eingehandelt werden kann.“

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17. Oktober 2025

GEG, Leser helfen Lesern und nochmals VDI-Expertenempfehlung

Zur Beheizung einer neuen Sporthalle wird eine Wärmepumpe mit zwei Pufferspeichern und Elektroheizstäben betrieben. Ein vom Betreiber beauftragter Sachverständiger bezeichnet diese Lösung als „nicht dem Stand der Technik entsprechend“ und verweist auf die DIN EN 15450. Der Planer bittet um Hilfe, siehe „Leser helfen Lesern: Kontroverse um Elektroheizstäbe einer Wärmepumpenanlage“ (unter cci306620) vom 16. Oktober.

Als Erstes hat sich Stefan Plücker gemeldet. Er schreibt: „Wenn ich das richtig verstanden habe, sind alle Wärmequellen der Halle elektrisch der Heizstab 9 kW (primär) und zwei Heizstäbe 6 kW (sekundär) als Reserve wenn die Leistung der Wärmepumpe nicht ausreichend ist und weiterhin steht der Wärmepumpe die Abluftwärme der Halle zur Verfügung die ja aber auch nur von dem Heizstäben erzeugt wird. Somit verstehe ich die Wärmepumpe nur als Buster, der das Temperaturniveau anhebt. Hier wäre meiner Meinung nach der Kunde besser beraten gewesen, eine Luft-Wasserwärmepumpe zu verbauen und den Bivalenzpunkt der Wärmepumpe je nach Aufstellungsort so zu wählen, dass unterhalb des Bivalenzpunktes die Heizstäbe im besten Fall mit der PV-Anlage versorgt werden können. Mir stellt sich hier nicht die Frage, ob die DIN 15450 hier das Problem des hohen Stromverbrauchs ist oder das Konzept der Anlage.“

Eine weitere Rückmeldung kommt von Reinhard Siegismund: „Bei dieser Anlage stört mich der Umstand ,Außenluft strömt thermisch unbehandelt über Außenluftdurchlässe in die Halle‘. Diese hätte man wenigstens über Wärmerückgewinn aus der Abluft erwärmen können. Denn Zugerscheinungen mit Kaltluft sind nicht angenehm. Der Umweg über einen Solekreislauf und einen Speicher erscheint mir etwas umständlich. Die Fortluft nach dem Wärmerückgewinn wäre dann immer noch wärmer als die Außenluft und könnte eine Wärmepumpe als Wärmequelle dienen. Oder die Wärmepumpe nimmt die Abluft (ohne WR) als Wärmequelle, heizt die Halle über die warme Zuluft und schickt Restwärme in die Fußbodenheizung, die nur auf eine Raumtemperatur erwärmt wird, nicht als Heizfläche. Allerdings wird die Wirtschaftlichkeit dann vielleicht nicht gegeben.
Ich meine auch dieses System sollte rechnerisch energetisch und wirtschaftlich optimiert werden.“

Und Marco Leitner meint: „Die Wärmepumpe nutzt die Hallenabluft als Wärmequelle, wird daher nur zur Wärmerückgewinnung eingesetzt. Die Elektroheizstäbe ergeben dann die eigentliche Heizung. Somit handelt es sich hier um keine Wärmepumpenheizung, sondern um eine Stromheizung.“

In Ihrem „Kommentar: Der GEG-Entwurf wird heiß ersehnt“ (siehe cci306302) vom 15. Oktober vergleicht Sabine Andresen den erwarteten Referentenentwurf des überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein wenig mit Samuel Becketts Theaterstück „Warten auf Godot“.  So richtig lässt sich noch nicht einschätzen, was die Bundesregierung mit dem GEG vorhat. Der BWP hat derweil ein Rechtsgutachten publiziert, das Druck aufbauen soll. Ob noch im Oktober, im November oder zu einem späteren Zeitpunkt – der GEG-Entwurf wird kommen. Und dann ist die entscheidende Frage so Andresen, was der Entwurf in Bezug auf die LüKK und die Abkehr von fossilen Energien vorsehen wird.

Jörg-Ulrich Bunge schreibt hierzu: „Anlehnend an Ihren Kommentar zum GEG kann ich als Energieberater und Entwickler der Thermushaus-Konzepte an die Möglichkeiten appellieren, die Konstruktionen von hoch effizienten Gebäudehüllen mit transparenter Statik (Hallenhäuser) auszuschöpfen, die trotz hoher Nachhaltigkeit (LCA) keineswegs teuer sein müssen. Ihren Vergleich, mit dem ,heulenden Hund zum Mond‘, zur Abschaffung des § 71 im GEG, halte ich für hervorragend! Außerdem wird es Zeit, dass die Angaben aus den alten Rechenwerttabellen auf die Grundlage der ,Ökobaudat‘ umgestellt werden.“

Seit geraumer Zeit beschäftigt sich die LüKK mit der Frage, ob adiabate Verdunstungskühlung in RLT-Anlagen unter den Geltungsbereich der 42. BImSchV fällt. Der VDI hat daher eine Expertenempfehlung erstellt – ein Hilfsangebot, um das übergeordnete Ziel der Hygiene voranzubringen. Die Hintergründe zur Erstellung einer entsprechenden Empfehlung hat der Sachverständige Guido Hilden in der Meldung „VDI-Expertenempfehlung zur adiabaten Verdunstungskühlung verzögert sich“ (siehe cci305863) vom 1. Oktober erläutert. Hierzu hatte sich Harald Luger kritisch geäußert. Gefolgt von einer Erklärung von Guido Hilden (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden).

Nun hat sich Harald Luger erneut zu Wort gemeldet: „Bevor hier der Eindruck entsteht, dass wir als RLT-Gerätehersteller oder der RLT-Herstellerverband gegen eine Expertenempfehlung sind, melde ich mich doch nochmal zu diesem Thema: ,Wir begrüßen jede Initiative welche Klarheit bei der hygienischen Bewertung der adiabaten Verdunstungskühlung IN RLT-Geräten bringt.‘ Ich habe mich in meinem Kommentar auf ihren Bericht bezogen, in dem über eine Veranstaltung in NRW berichtet wurde. Und by the way, die Grafik in dem Artikel (stellt einen „Kühlturm“ dar) hat technisch einfach nichts mit der Verdunstungskühlung in einem Lüftungsgerät zu tun!
Der RLT-Verband ist natürlich mit dem VDI in Kontakt um gemeinsam an einer rechtlich und technisch fundierten Vorgehensweise beim Einsatz von adiabaten Abluftbefeuchtern zu arbeiten. Und da ist es nun mal in der Sache nicht förderlich, wenn öffentlich Ansichten und Positionen diskutiert werden. Und ich wiederhole mich an dieser Stelle gerne: ,Das war und ist meiner Meinung nach keine lösungsorientierte Vorgehensweise!’“

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10. Oktober 2025

VDI-Expertenempfehlung und ein weiteres Mal WC-Abluft

Ob die adiabate Verdunstungskühlung in RLT-Anlagen unter den Geltungsbereich der 42. BImSchV fällt oder nicht, beschäftigt seit geraumer Zeit die LüKK. Mit einer Expertenempfehlung will der VDI ein Hilfsangebot machen, um das übergeordnete Ziel der Hygiene voranzubringen und technische Risiken zu minimieren. In der Meldung „VDI-Expertenempfehlung zur adiabaten Verdunstungskühlung verzögert sich“ (siehe cci305863) vom 1. Oktober erläutert der Sachverständige Guido Hilden die Hintergründe zur Erstellung einer entsprechenden Empfehlung.

Harald Luger ist davon nicht begeistert: „Und wieder einmal äußern sich ,Fachleute‘, welche eine „praxistaugliche Lösung“ erarbeitet haben, ÜBER Systeme in RLT-Geräten, anstatt MIT den betroffenen Herstellern zu sprechen. Das ist meiner Meinung nach keine lösungsorientierte Vorgehensweise!“

Guido Hilden, Sachverständiger für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, entgegnet: „Hallo Herr Luger, eine Expertenempfehlung stellt (ähnlich wie ein Kommentar) zu einer VDI-Richtlinie die Expertise der Ersteller zur Verfügung. Die Inhalte dieser VDI-EE könnten weiterentwickelt werden und als Grundlage für einen möglicherweise daraus resultierenden Gründruck einer VDI-Richtlinie herangezogen werden. Dann würde dafür ein größerer Ausschuss mit der Beteiligung aller interessierter Kreise (Ausgewogen besetzt und sicher auch mit einigen Vertretern der Hersteller dieser Anlagen!) zusammengestellt, ein Gründruck nach den Vorgaben der VDI 1000 erarbeitet, der dann mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung und Einspruchsmöglichkeiten weiter diskutiert würde und dann als Weißdruck zu einer ordentlichen VDI-Richtlinie fortgeführt werden könnte.“

Für eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in einer Schule ist laut Ingenieurbüro vorgesehen, Abluft aus den WC-Räumen an ein RLT-Zentralgerät anzuschließen. Die Planerin hatte sich diesbezüglich an die Leser von cci Branchenticker gewandt. Im Beitrag „Leser helfen Lesern: Anschluss von WC-Abluft an ein RLT-Zentralgerät“ (siehe cci304441) vom 15. September fragte sie, ob es aus der Praxis oder Wissenschaft Berichte über verkeimte RLT-Anlagen mit WC-Abluft gibt. Und, ob das Risiko gegenüber dem technischen Mehraufwand für eine Entkopplung der WC-Abluft vertretbar ist.

Reinhard Siegismund, Christian von Schwartz, Jörg Findeisen, Georg Tale und Hans Christian Sieber haben sich hierzu bereits geäußert (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden).
Der neuste Kommentar stammt von Olaf Mayer: „Seit vielen Jahren werden KWL-Lüftungsanlagen eingebaut, die generell die Abluft vom WC-Anlagen mitverwenden. Auch hier ist VDI 6022 eingeschaltet. In meiner langjährigen Laufbahn als Gutachter habe ich noch keine Auffälligkeiten von derartigen Keimen erfahren. In der Sache saugen wir doch immer Keime in die Kanäle, egal wo wir uns befinden. Schule, Büro, Gaststätten, Veranstaltungsräume etc. Eine Belastung ist immer vorhanden. Es ist schon richtig, dass eine saubere Planung mit Leckraten <0,5 % Voraussetzung sein sollte. Dann kommt die VDI 6022 wieder ins Spiel, da habe ich jetzt größere Bedenken. Wenn die Wartung nicht ordentlich durchgeführt worden ist, kann der Einbau auch nach den „anerkannten Regeln der Technik“ eingebaut worden sein: Die Keime werden sich in diesen Lüftungsanlage immer wohl fühlen.“

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26. September 2025

Noch einmal WC-Abluft

Ein Ingenieurbüro plant derzeit eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für eine Schule. Vorgesehen ist, Abluft aus den WC-Räumen an ein RLT-Zentralgerät anzuschließen. Im Beitrag „Leser helfen Lesern: Anschluss von WC-Abluft an ein RLT-Zentralgerät“ (siehe cci304441) vom 15. September hat sich die Planerin an die Leser von cci Branchenticker gewandt und gefragt, ob es aus der Praxis oder Wissenschaft Berichte über verkeimte RLT-Anlagen mit WC-Abluft gibt. Und, ob das Risiko gegenüber dem technischen Mehraufwand für eine Entkopplung der WC-Abluft vertretbar ist.

Nachdem sich bereits Reinhard Siegismund, Christian von Schwartz, Jörg Findeisen und Georg Tale hierzu geäußert haben (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden), meldet sich nun Hans Christian Sieber zu Wort.
Sieber schreibt: „Eine kritische Verkeimung von WC-Raum-Abluft in die Zuluft der Gesamtanlage halte ich bei ausreichender Kontrolle nach VDI 6022 und Filterung der Zuluft mit der ausreichenden Filterklasse für vernachlässigbar. Dazu sollte die Hygiene-Erstinspektion je nach Anlagenart eine zuverlässige Aussage treffen und Regeln vorgeben. (Wenn Teile der Abluft kondensieren könnten ist das sehr kritisch!)
Unabhängig von der Verkeimung über die Verbindung zwischen der Abluft der WC-Räume und den anderen Räumen ist für mich die Geruchsübertragung entscheidend.
Neben der Kontrolle der Dichtigkeit von PWT in der Wartung und deren Reinigung ist wie G. Tale betont die Lage des PWTs wichtig, bei kritischer Abluft sollte generell der PWT im Unterdruck zur Abluft betrieben werden, egal ob WC- oder sonstiges Abluft. Zusätzlich muss die Übertragung über die Kondensatableitung und die Dichtigkeit der Geräte und Absperrklappen geprüft und beurteilt werden.

Es ist ebenso vorab wichtig zu klären, welchen Anteil der Volumenstrom der WC-Abluft an der Gesamt-RLT-Anlage hat. Wir hatte in meiner Erfahrung immer einen geringfügigen Anteil hier zugelassen, Extremfall: 10.000 m³/h bei 2 WC-Räumen (bis 100 m³/h). Dazu hatte ich auch die Nutzung von Rotos zugelassen.
Auch wird die notwendige Betriebszeit der Räume entscheidend sein, Abluftanlagen sollten auch nach der Betriebszeit „nachlaufen“, ggf. mit geringem Volumenstrom um eine Verschleppung auch innerhalb der Abluftleitung der WCs über die Thermik bei Stillstand zu begrenzen.

Eine verbale Aussage zum Einsatz von Absperrklappen für Hygienezwecke halte ich für unzureichend, denn da fehlt das WO und das WIE! Defätistische Frage: Gibt es keimbegrenzende Absperrklappen?
>>Da bleibt Nichts übrig als dass der erfahrene Fachplaner alle Aspekte zusammenträgt und eine tragfähige Lösung mit Darstellung des möglichen Gefahrenpotential plant, da helfen oft kein Normen und strenge Regeln sondern meine persönliche Normenreihe GMV (Gesunder Menschenverstand) wenn es den noch gibt.
>>Seien Sie sich alle bewusst, dass auch bei Abschaffung von Gesetzen und Regeln oder Prüfern, die Haftung des Planers oder Betreibers immer vorrangig gültig bleibt. (Betreiber = Verkehrssicherungspflicht)“

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19. September 2025

WC-Abluft, Ausschreibungen mit R290 und Hotelklimatisierung

Im Beitrag „Leser helfen Lesern: Anschluss von WC-Abluft an ein RLT-Zentralgerät“ (siehe cci304441) vom 15. September geht es um ein Ingenieurbüro, das derzeit eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für eine Schule plant. Vorgesehen ist, Abluft aus den WC-Räumen an ein RLT-Zentralgerät anzuschließen. Die Planerin möchte wissen, ob es aus der Praxis oder Wissenschaft Berichte über verkeimte RLT-Anlagen mit WC-Abluft gibt. Und, ob das Risiko gegenüber dem technischen Mehraufwand für eine Entkopplung der WC-Abluft vertretbar ist.

Hierzu schreibt Reinhard Siegismund: „In diesem Fall muss auch beachtet werden, dass jede Lüftungsanlage einmal steht. Dann darf es keine Möglichkeit geben, dass Keime von der Abluftseite in die Zuluftseite in stillstehenden Luftraum wechseln. – Bei Restaurants wurde dies auch mehrmals versucht und wurde von den Behörden beanstandet. Auch wenn die Gefahr gering ist, aber wenn nach Jahren doch einmal ein Keim wirklich oder angeblich die Seite wechselte, ist nur schwer zu beweisen, dass dieses kleine Leck nicht ursächlich war. Und wie immer: ,es will keiner gewesen sein‘.“

Christian von Schwartz hat folgenden Vorschlag: „Es könnten für diesen Fall ggf. Rückschlagklappen in den Abluftstrang gebaut werden. Restaurants oder auch Krankenhäuser sind hier sicherlich nochmal gesondert zu betrachten, aufgrund der besonderen hygienischen Anforderungen gegenüber Schulen oder Bürogebäuden.“

Und Jörg Findeisen meint: „Unabhängig von bestehenden Regelwerken fehlt mir hier doch noch die entscheidende Grundlage für eine technische Betrachtung. Welche Keime werden über eine stark verdünnten WC-Abluft besser übertragen als direkt über die Raumluft in einem Großraumbüro, einem Seminarraum oder einen Klassenraum?“

Georg Tale ist der Ansicht: „Ausschlaggebend ist hier tatsächlich die Leckageraten der Plattenwärmeübertragern. Der genannte Wert von <0,5 % wäre aus meiner Sicht nicht zu beanstanden. In der Praxis können aber sehr viel höhere Leckageraten auftreten, besonders dann, wenn die RLT-Geräte auf der Baustelle unter erschwerten oder beengten zusammengebaut werden. Unter Gesichtspunkten der Hygiene ist auch der Installationsort des Abluftventilators entscheidend. Dieser sollte dann immer nach der WRG, also saugend angeordnet sein. Bei ungünstig geplanten und nicht fachgerecht montierten RLT-Geräten wurden schon Leckageraten von mehr als 7 % bei Kreuz-Gegenstrom-WRG nachgewiesen.“

Die F-Gase-Verordnung 2024 enthält klare Vorgaben zum künftigen Einsatz synthetischer Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen. Doch ein mögliches Verbot von PFAS-Chemikalien, die in fast allen synthetischen Kältemitteln enthalten sind, könnte die Branche weitaus stärker treffen. Die Uhr tickt, schreibt Dr.-Ing. Manfred Stahl in seinem „Kommentar: Jetzt handeln oder abgehängt werden“ (siehe cci304860) vom 17. September. Für den Herausgeber von cci Zeitung scheint ein Paradigmenwechsel in der LüKK unvermeidlich.

Daraufhin hat sich Großküchenfachplaner Michael Werner Götze gemeldet und kritisch angemerkt: „Schön, dass die Fachverbände den Einsatz von natürlichen Kältemitteln unterstützen. Jedoch kommt diese Unterstützung nicht bei den Handwerksbetrieben an! Wir haben wieder zwei Ausschreibungen mit R290 für kleine Gastro-Kühl- und Tiefkühlzellen als Direktverdampfung mit allen Sensoren, Ventilatoren, Füllmengen und vorläufige Gefährdungsbeurteilung ausgeschrieben, und nur Rücksendungen auf R513a und R451a angeboten bekommen. Sicher ist das Stand heute noch zulässig, jedoch sollte ein Neubau nicht eine Kälteanlage haben, die ab 2032 keinen Service erlaubt! (Und wir schreiben immer nur Vdkf-Mitglieder im Umkreis von 50-75 km vom Projekt an).“

Was ist zur Konditionierung für Hotelzimmer besser geeignet: Betonkernaktivierung plus Induktionslüftung oder Gebläsekonvektoren? Der Beitrag „Leser helfen Lesern: Dicke Luft wegen Klimatisierung im Hotel“ (siehe cci302771) vom 18. August hat erneut für einen Kommentar gesorgt. Nachdem sich bereits Georg Tale, Arwid Theuer-Kock, Hans Christian Sieber, Christian Schneider, Olaf Mayer und Udo Bergmann zu diesem Thema geäußert haben (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden), meldete sich nun Dirk Kößmeier, Vertriebsleiter Außendienst und Key Account bei der FläktGroup, zu Wort.

Kößmeier schreibt: „Da wir als ein wichtiger Anbieter von Klimakomplettlösungen für Hotels, bezogen auf die Zimmerklimatisierung technologieoffen sind, also sowohl Induktionsgeräte mit patentierter integrierter Volumenstromregelung als auch Gebläsekonvektoren zum Heizen und Kühlen anbieten, möchten wir zu diesem Thema auch über unsere Erfahrungen berichten.
Es gibt als Herausforderung nicht nur den Energieverbrauch, Schall, Behaglichkeit, Heiz- und Kühlleistung, sondern auch der zur Verfügung stehende Platz für den Einbau von Klimalösungen, die optische Einbettung ins Gesamtkonzept, besondere Regelungsanforderungen und nicht zuletzt auch die zu erwartenden Gästeanforderungen.
Bei unseren Auslegungen der beiden Lösungen Induktionsgeräte und Gebläsekonvektoren, können wir festhalten, dass beide Lösungen den gleichen Energieverbrauch hätten, wenn die Lüftungsanlage bedarfsgerecht betrieben werden würde. Dies ist uns in vielen hundert Projekten, sowohl im Business-Hotelbereich über 150 Zimmer oder auch im Luxus-Segment noch nicht untergekommen. Wir hoffen, dass sich dieser Missstand mit der neuen ErP ändern wird.
Oft ist ein wichtiger Grund für die Gebläsekonvektoren die Heiz- und Kühlleistung und wir möchten hier auch gerne sagen warum. Wie ich oben schon erwähnt habe, gibt es oft vom Planer in der Anlaufphase einen hohen bis zu 50%-igen Aufschlag auf die Heiz- und Kühllastberechnung, damit die Zimmer schneller auf die Solltemperatur gebracht werden können. Für die Induktionsgeräte ist dies oft das Ausschlusskriterium, für die Gebläsekonvektoren eine Herausforderung an den einzuhaltenden Schall. Dazu kommen dann aber auch Gästeanforderungen, denn bei sehr hohen Außentemperaturen kann man sich als Hotelbetreiber nicht hinter Vorschriften und Richtlinien zurückziehen, sondern es gelten hier die Gästebewertungen, die auch bei +35 °C und mehr, ein angenehmes Raumklima einfordern und eine Raumtemperatur von 6 K unter der Außentemperatur erfüllt die Gästeanforderung nicht immer. Viele Hotelbetreiber fordern daher die Möglichkeit einer Turbostufe und erhöhen so die Heiz- und Kühlleistung nicht selten um mehr als 100 % bei Gebläsekonvektoren. Dazu steht und fällt die Technologieentscheidung immer durch das Zimmer mit der höchsten Anforderung, denn kein Betreiber möchte Hybridlösungen, also sowohl Induktionsgeräte als auch Gebläsekonvektoren in seinen Hotelzimmern.
Zuletzt der Platzbedarf, dieser ist bezogen auf die Gerätehöhe für Induktionsgeräte kein Nachteil gegenüber Gebläsekonvektoren, die Gerätebreite allerdings schon, da es vor allem in Businesshotels nur einen sehr schmalen Eingangsbereich gibt und dieser gibt die möglichen Abmessungen der Geräte vor.
Fazit: Wir haben bis heute hauptsächlich in skandinavischen Ländern (niedrigere Außentemperaturen) unsere Induktionsgeräte in Hotels im Einsatz, in Deutschland setzen wir Induktionsgeräte beziehungsweise aktive Kühl- und Heizbalken überwiegend in Büroanwendungen ein. Dort sind diese aufgrund der integrierten Volumenstromregler sehr beliebt, da das bedarfsgerechte Lüften in Bürogebäuden aufgrund der Anforderungen der Gebäudezertifizierung, bei Neubauten bereits Einzug erhalten hat und der Platzbedarf in der Regel kein Problem darstellt.“

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12. September 2025

Dicke Luft wegen Klimatisierung im Hotel

Der Beitrag „Leser helfen Lesern: Dicke Luft wegen Klimatisierung im Hotel“ (siehe cci302771) vom 18. August hat erneut für einen Kommentar gesorgt. Es geht dabei zu beurteilen, was für Hotelzimmer die bessere Technik ist: Betonkernaktivierung plus Induktionsgeräte mit Kühl- und Heizungsanschluss oder konventionelle Ventilatorkonvektoren, ebenfalls mit Frischluftversorgung?

Nachdem sich bereits Georg Tale, Arwid Theuer-Kock, Hans Christian Sieber, Christian Schneider und Olaf Mayer geäußert haben (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden), meldete sich nun Udo Bergmann. Dieses Mal auf den Techniktag vom 11. September (siehe cci303974). Dort wird auf eine Zusammenfassung der Thematik und der eingegangenen Antworten in cci Wissensportal (cci303863) hingewiesen. Bergmann schreibt: „Die Nachteile von Fancoils als Heiz/Kühlsystem sind beschrieben: Akustik, Motor als Austauschteil. Dafür sprechen : Schnelle Regelung, kondensierender Betrieb, hohe Leistungsdichte. Die Betonkernaktivierung könnte als Alternative kritisch sein, wenn feuchte Luft aus der Nasszelle in den geringen Aufenthaltsraum dringt und die relative Feuchte im Raum schlagartig erhöht. Ich möchte zur Anregung geben, dass diese Aufgabenstellung auch mit einem Induktionsgerät ohne Betonkernaktivierung über der Eingangstüre des Hotelsraum, dem üblichen Installationsraum für Fancoils, gelöst werden kann. Bei Vordrücken von 100 Pa ist das Gerät quasi nicht hörbar. Durch kondensierenden Betrieb sind Leistungen von 1,5 kW problemlos möglich, die Regelgeschwindigkeit entspricht dem eines Fancoils und die Strömungsform dito. Die erforderliche zusätzliche elektrische Leistung zur Kühlung/Heizung entspricht dem erhöhten Druckverlust im Luftverteilstrang: (+50 Pa bei 100 m³/h und 70 % Wirkungsgrad des zentralen Ventilators = 2 W). Damit sind wir effektiver als jeder Fancoil EC-Antrieb! Und geräuschlos! … nur so als Anregung!“

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5. September 2025

Das Geld sitzt nicht mehr so locker

Welchen Platzbedarf haben Lüftungs- und Kälteanlagen in Technikräumen, inklusive zusätzlichen Flächen, die für Wartungs-, Inspektions-, Prüf- und Messaufgaben benötigt werden? Dazu enthält der im August erschienene Weißdruck der VDI 2050 Blatt 4 „Anforderungen an Technikzentralen – Raumlufttechnik“ auf 22 Seiten (deutsch/englisch) ausführliche Berechnungsgrundlagen. Mit diesem Weißdruck hat sich Dr. Manfred Stahl am 2. September im Beitrag „VDI 2050 ‚Anforderungen an Technikzentralen. Blatt 4: Raumlufttechnik’“ (cci303250) befasst. Und Reinhard Siegismund hat diesen kommentiert: „Liebe Kollegen, bei mir ist das Geld nicht mehr so locker auszugeben. Wenn hier jede Seite mit mehr als 4 € zu bezahlen ist und wenn man gar annimmt, die englische Sprache erfordert den halben Platz, sodass jede Seite mit über 8 € zu bezahlen ist, meine ich: Hier stimmt etwas nicht. Meines Wissens haben die Mitglieder des Ausschusses, der die Regel erarbeitet, ehrenamtlich zu arbeiten. Der einzelne, hier die Technikräume, planende Ingenieur, hat Mühe, diese Kosten zu erbringen. Wie wollen wir erreichen, dass diese Regeln jeder Planer beachtet, wenn er diese sich nicht einmal beschaffen kann? Wir sollten ein berufsständische Regelung schaffen, wie die Regelwerke anders finanziert werden können und die Regeln dann den dafür zertifizierten Personen und Betrieben als Mitglied der Handwerkerinnung, Ingenieur- und Architektenkammer, Industrieverbände, Sachverständige, Hochschulen als Dateien zur Verfügung gestellt werden. Schon das Lesen und verstehen aller Einzelheiten erfordert viel Zeit und damit Geld.“

Erneut hat der Beitrag „Leser helfen Lesern: Dicke Luft wegen Klimatisierung im Hotel“ (siehe cci302771) vom 18. August für einen Kommentar gesorgt. Hier geht es darum zu beurteilen, ob Betonkernaktivierung plus Induktionsgeräte mit Kühl- und Heizungsanschluss oder konventionelle Ventilatorkonvektoren, ebenfalls mit Frischluftversorgung, für Hotelzimmer die bessere Technik sind.

Nachdem sich bereits Georg Tale, Arwid Theuer-Kock und Hans Christian Sieber und Christian Schneider (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden) geäußert haben, meldete sich nun auf den Kommentar von Christian Schneider Olaf Mayer: „Lieber Herr Christian Schneider, es werden viele Energien genannt, die alle ihre Daseinsberechtigungen haben. Was immer wieder auffällig ist, dass wir ständig über Komfortwünsche-Komfortzonen etc. sprechen. Um klimafreundlich zu werden (das hört sich schon wieder so neunmalklug an) sollten wir eigentlich auch die Wünsche und im Besonderen die Komfortwünsche einmal neu betrachten und auch ändern. Welche Möglichkeiten hätten wir denn hier zur Verfügung? Ich denke, eine Menge. An diesem Kernpunkt sollte sich doch die Gebäudetechnik einmal  neu ausrichten.“

Mitglieder von cci Wissensportal können Artikel direkt kommentieren. Nichtmitglieder können uns ihre Anmerkungen zusenden (redaktion@cci-dialog.de). Bei per E-Mail eingesendeten Kommentaren setzen wir Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung voraus. Vielen Dank! Schreiben Sie uns gerne.

29. August 2025

Noch mehr Gesetze? Bloß nicht!

Über unerträgliche Hitze am Arbeitsplatz hat sich Florian Fischer am 27. August in seinem Kommentar „Arbeiten bei 35 °C? Ein unhaltbarer Zustand!“ (siehe cci303069) ausgelassen. Er meint: „Es ist schlicht realitätsfern anzunehmen, dass bei 33, 34 oder gar 35 °C noch konzentriert und effizient gearbeitet werden kann. Fehler häufen sich, die Leistungsfähigkeit sinkt rapide – und die gesundheitliche Belastung steigt dramatisch. Das ist kein Umfeld, das modernes Arbeiten fördert, sondern ein klarer Rückschritt.“ Fischer bemängelt: „Die aktuellen Vorgaben der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 erlauben es, dass Beschäftigte in Nichtwohngebäuden bis zu 35 °C Raumtemperatur aushalten müssen – und das, ohne dass eine Pflicht zur aktiven Kühlung besteht. Während europäische Normen wie die DIN EN 16798 („Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden“) und die Leitlinien zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) deutlich strengere Empfehlungen geben – maximal 26 °C in gekühlten Räumen und 30 °C in ungekühlten Gebäuden –, bleibt die deutsche Rechtslage weit hinterher. Deutschland braucht deshalb dringend eine Anpassung der gesetzlichen Vorgaben. Der Schutz der Beschäftigten darf nicht nur Mindestanforderungen erfüllen, sondern muss die Grundlage für gesunde und produktive Arbeitsplätze bilden. Dazu gehört eine klare Verpflichtung zur aktiven Raumkühlung.“

Dazu meint David Burkhardt: „Natürlich sind 35 °C Raumtemperatur für produktive Arbeit nicht zumutbar, das zeigen uns die verschiedenen geltenden Standards wie EN 16798-1, EN ISO 7730 und weitere Empfehlungen. Als HLK-Ingenieur in einem Schweizer Planungs-Unternehmen profitiere ich im Büro von einem top Klima in einem Neubau von 2023 mit TABS, maschineller Lüftung, außenliegendem Sonnenschutz, großer Speichermasse usw. Die Forderung nach einer gesetzlichen Verpflichtung der normativen Empfehlungen ist aus meiner Sicht trotzdem nicht sinnvoll – und zwar aus verschiedenen Gründen.
In Deutschland wie in der Schweiz wird es kaum genügend finanzielle und personelle Ressourcen geben, um ein solches Gesetz zu vollziehen. Sie sprechen von „Gebäudetyp E“ und Bürokratie-Abbau, wollen aber eine maschinelle/aktive Kühlung für (Büro-)Arbeitsplätze gesetzlich verankern? Die Umsetzungsprobleme beginnen bereits bei einer korrekten Messung der Raumtemperatur an jedem der betroffenen Arbeitsplätze (nach EN ISO 7726).
Dann müssten die Arbeitgeber praktisch alle Homeoffice-Arbeitsplätze aufheben, weil sie im privaten Bereich keinen Einfluss nehmen könnten auf die baulichen und technischen Gegebenheiten. Ich als Mieter könnte gar keine aktive Kühlung installieren lassen. So müsste ich mich an heißen Tagen wieder fünfmal pro Woche in stickige Züge und Busse setzen.
Die Wärmeabfuhr im Raum (über konvektive Systeme oder Strahlungsflächen) stellt nur den erste Teil einer Klimakälteanlage dar. Wie können Sie in einer gebauten Umgebung (z. B. einer Altstadt) unter Einhaltung aller anderen Vorschriften – insbesondere Schallschutz – die Aufstellung einer Kälteanlage mit Rückkühlung (über Erdsonden, Grundwasser, Oberflächenwasser, Aussenluft, Fernkälte usw.) gewährleisten? Wir sollten unsere Ressourcen eher darauf konzentrieren, dass die geltenden Standards bei Neubauten (und Sanierungen, soweit wirtschaftlich und energetisch sinnvoll und machbar) in die Planungs- und Werkverträge aufgenommen und umgesetzt werden. Ein gesetzlicher „Zwang“ zur aktiven Kühlung aller (Büro-)Arbeitsplätze würde zu unzähligen Rechtsstreitigkeiten führen und die Auftragsbücher von Juristen, Gutachtern und Sachverständigen sowie die Kalender von Gerichten füllen. Beraten, Motivieren und Überzeugen anstatt Vorschreiben wäre meine Empfehlung.“

Tobias Mühlauer sagt: „In der Sache gebe ich Herrn Fischer recht. 35 °C im Büro sind kein tragbarer Zustand. Die Lösung ist allerdings nicht, neue Vorschriften oder Gesetze zu fordern (oder gar zu erlassen). Wenn es eines gibt, wovon wir in Deutschland genug haben, dann sind es gesetzliche Regelungen! Ich habe selbst erlebt, welchen Produktivitätsschub der Einbau einer Klimatisierung bringt. Es ist daher ureigenstes Interesse der Unternehmen, Arbeitsplätze zu schaffen, an denen die Mitarbeiter volle Leistung bringen – und zwar unabhängig von der Jahreszeit. Vertrauen wir doch – gerade als Unternehmen – wieder ein bisschen auf Eigenverantwortung. Auch in Deutschland. Auch in 2025.“

„Überall wird Bürokratieabbau gefordert und jetzt kommt einer daher und will wieder neue Gesetze, Verordungen und Normungen“, moniert Ulli Precht. „Davon gibt es ausreichend, auch für dieses Thema. Wann fassen wir uns in den Interessenverbänden endlich mal an die eignene Nase und sorgen zum Beispiel erst mal dafür, das umgesetzt wird, was jetzt schon geht? Wenn ein Arbeitgeber produktive Arbeitsplätze haben will, wird er sich aus eigenem Interesse selber darum kümmern, dafür gibt es ausreichend Vorlagen, Gesetze, Richtlinien Empfehlungen. Das kann jeder AG/Bauherr bei Sanierungen und Neubauten beachten und – vor allem bei Sanierungen – soweit wirtschaftlich vertretbar nach geltenden Regeln umsetzen. Konzentrieren wir uns doch darauf, erst mal das umzusetzen, oder auch alle dazu anzuhalten, es auch wirklich zu tun, was jetzt schon alles möglich ist, bevor wieder nach neuen Regularien rufen. Meist wird noch nicht mal umgesetzt, – gerne aus Kostengründen – was heute schon möglich ist.
Da der Arbeitgeber über den Privatwohnbereich keinerlei Mitbestimmungsrechte hat, und gegebenfalls diese Vorgaben dort nicht sicherstellen kann, die hier gefordert werden, fällt dann eventuell mit den (neuen) Forderungen das Thema Homeoffice unter den Tisch.“

Udo Jung schließt sich dem Kommentar von David Burkhardt an: „Herr Burkhardt weist zu Recht auf die praktischen Schwierigkeiten einer gesetzlichen Verpflichtung zur aktiven Kühlung hin – angefangen bei der messtechnisch korrekten Erfassung von Raumtemperaturen bis hin zu Vollzugs- und Umsetzungsfragen. Diese Bedenken sind ernst zu nehmen. Dennoch sollten wir die Diskussion nicht auf Temperatur allein reduzieren.
Gesundheit im Arbeitsumfeld bedeutet mehr als die Abwesenheit von Hitze. Das Raumklima wird durch mehrere Faktoren bestimmt: Temperatur, Luftfeuchtigkeit, CO₂-Gehalt, Luftreinheit und Luftbewegung. Aus dieser Perspektive geht es nicht nur um die ‚Zumutbarkeit‘ von 35 °C, sondern um die Grundlage gesunder Arbeitsbedingungen. Räume, in denen Menschen über Stunden konzentriert arbeiten müssen, benötigen nicht nur Kühlung, sondern vor allem eine kontrollierte Frischluftversorgung, eine stabile Luftfeuchtigkeit und eine Begrenzung von Schadstoffen. Moderne Klima- und Lüftungssysteme erfüllen diese Aufgabe: Sie kombinieren Kühlung, Frischluftzufuhr, CO₂-Management und Luftfeuchte-Regelung zu einem hygienischen und produktiven Raumklima. Wenn wir also über Anpassungen von Gesetzen und Regeln sprechen, sollte das Ziel nicht primär ‚aktive Kühlung‘ heißen, sondern ‚ganzheitlicher Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz‘! Hierzu gehören klare Anforderungen an Luftqualität – ähnlich wie in vielen europäischen Ländern, wo Mindestvolumenströme für Außenluft gesetzlich verankert sind. Ein Richtwert von 25 m³/h Außenluft pro Person ist hier ein tragfähiger und wissenschaftlich belegter Mindestwert. Diese Perspektive hilft, die Debatte aus der Ecke von ‚mehr Bürokratie‘ herauszuführen und hin zu einer fachlich fundierten Definition von gesunden Arbeitsumgebungen. Die Debatte über Hitzewellen und Arbeitsstättenrichtlinien sollte daher dringend erweitert werden: von der einseitigen Temperaturgrenze hin zu einer modernen Definition von gesunden und produktiven Innenräumen.“

Florian Fischer hat auf jeden Kommentar reagiert – seine Reaktionen sind unter dem jeweiligen Kommentar zu finden.

Und auch weiterhin hat der Beitrag „Leser helfen Lesern: Dicke Luft wegen Klimatisierung im Hotel“ (siehe cci302771) vom 18. August für Kommentare gesorgt. Hier geht es darum, dass ein Sachverständiger die Klimatisierung eines Hotels beurteilen soll. Was ist für die Gästezimmer des Hotels besser geeignet: Betonkernaktivierung plus Induktionsgeräte mit Kühl- und Heizungsanschluss oder konventionelle Ventilatorkonvektoren, ebenfalls mit Frischluftversorgung? Der verantwortliche Planer bezeichnet letztere Technik als veraltet.

Nachdem sich bereits Georg Tale, Arwid Theuer-Kock und Hans Christian Sieber (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden) geäußert haben, hat Christian Schneider den Beitrag nun wie folgt kommentiert: „Weder konventionelle Ventilatorkonvektoren noch die Betonkernaktivierung halte ich für die geeignete Lösung zur Klimatisierung von Hotelzimmern. Ventilatorkonvektoren gelten zwar als bewährte Technik, bringen aber im Hinblick auf den Raumkomfort erhebliche Nachteile mit sich: Zuglufterscheinungen, Geräuschentwicklung, trockene Luft sowie ein hoher Platzbedarf im Gebäude und Wartungsaufwand. Auch die Energiekosten sind ein nicht zu vernachlässigender Faktor. Die Betonkernaktivierung ist für mich für Hotelzimmer aufgrund ihrer Trägheit ungeeignet. Gäste erwarten eine schnelle und flexible Anpassung an ihre individuellen Komfortwünsche. Zudem entsteht beim Kühlen stets die Notwendigkeit einer Entfeuchtung, die sich mit einer reinen Betonkernaktivierung nicht abbilden lässt, so dass ich die Frischluft über eine Lüftungsanlage vortrocknen muss. Als zukunftsfähige Lösung sehe ich moderne Klimadecken, die neben dem Heizen und Kühlen auch Feuchte zwischenlagern können. Dadurch lässt sich die Lüftungstechnik auf den hygienisch erforderlichen Luftwechsel reduzieren – ohne Zugluft, Geräuschbelastung oder trockene Raumluft.“

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22. August 2025

Klimatisierung eines Hotels, und mehr Praktiker in den Gremien

Im Beitrag „Leser helfen Lesern: Dicke Luft wegen Klimatisierung im Hotel (siehe cci302771) vom 18. August geht es darum, dass ein Sachverständiger die Klimatisierung eines Hotels beurteilen soll. Was ist für die Gästezimmer des Hotels besser geeignet: Betonkernaktivierung plus Induktionsgeräte mit Kühl- und Heizungsanschluss oder konventionelle Ventilatorkonvektoren, ebenfalls mit Frischluftversorgung. Der verantwortliche Planer bezeichnet letztere Technik als veraltet.

Hierzu hat sich Georg Tale geäußert: „Eine Betonkernaktivierung halte ich für Gästezimmer in einem Hotel für ungeeignet, da aufgrund der Trägheit des Systems ein individuelles Ein- oder Abschalten einzelner Zimmer nicht möglich ist. Besonders im Kühlfall halte ich diese Lösung für ungünstig, da nicht belegte Zimmer nicht gekühlt werden müssen. Hochdruck-Lüftungsanlagen habe ich im Komfortbereich seit den 1980er Jahren in Neubauten nicht mehr gesehen. Wer baut denn so etwas?“

Arwid Theuer-Kock schreibt dazu: „Im Kameha Grand am Bonner Bogen ist ein ähnliches System eingesetzt. Die Bauteiltemperierung ist träge, sorgt jedoch auch nur für die Grundtemperierung. In diesem Falle über Grundwasser-Wärmepumpe und direkte Grundwassernutzung zur Grundkühlung im Sommer. Die Komforttemperierung wird dann über Induktionskonvektoren raumweise und individuell geregelt. Bei der Zentralen Lüftungsanlage bin ich nicht im Bilde, ob diese gegebenenfalls zwei Ventilatoren aus Redundanzgründen aufweist.“

Ein weiterer Kommentar kommt von Hans Christian Sieber: „Aus langjähriger Erfahrung in der Planung Raumlufttechnik kann ich Ihnen mitteilen, dass jedwelche Klimaanlage generell als unwirtschaftlich angesehen werden kann, der Verwendungszweck auch einer Lüftungsanlage liegt immer in der bauphysikalischen Mangelplanung des Gebäudes. Innenliegende Räume sind damit überwiegend maschinell zu lüften, Komforträume wie Hotelzimmer für die Gäste zu kühlen, wenn zu warm, da die Speichermassen für die heißen Sommer zu klein sind.
Was bisher noch nicht in den Kommentaren genannt wurde ist insbesondere bei einer Nutzung der Hotelzimmer, dass sobald der Gast vor der Tür des Zimmers steht, der Komfort, also die Raumklimawerte, sofort angenehm sein muss/müssen, dann spielen die ökologischen und wirtschaftlichen Ansichten eine untergeordnete Rolle.
Eine Betonkernaktivierung ist als Grundkühlung für das gesamte Gebäude sinnvoll soweit die Kosten dazu aufgebracht werden können oder dies für die Gäste beworben werden soll. Die kostengünstigste Variante für Hotelzimmer ist nach meiner langjährigen Kostenanalyse eine Grundlüftung (ZU im Zimmer/AB im Du/WC) auch zur Feuchteabführung und die Raumkühlung über Ventilatorkonventoren (Kaltwasser oder Splitsystem). Die Ventilatorkonvektoren können sehr schnell und wenn nötig auch mit mehr Schallbelastung hohe Kühlleistungen abführen. In einigen meiner geplanten Hotels wurde die Steuerung dieser Kühlung direkt mit dem Buchungssystem verbunden, also sobald der Gast eingecheckt hat, arbeitete die Kühlung für kurze Zeit im Vollbetrieb bis die gewünschte Solltemperatur erreicht wurde, danach im leisen Erhaltungsbetrieb. Sobald der Gast das Zimmer oder das Hotel verlassen hat, stellt die Steuerung auf Sparbetrieb um, damit Energie gespart wird.
Die sonstigen Räume des Hotels sind ebenso zu denken. >>Garagenabluft mit Rückkühlfunktion Kälte kann sinnvoll sein. Fazit: Der Bedarf stellt die Planungsaufgabe dar.“

In den „Leserstimmen: Von Kosten und Nutzen und hochkomplexen Normen (siehe cci302723) vom 15. August wurde auch der Kommentar von Christian Fieberg angeführt. Er hatte wiederum auf den „Kommentar zum Entwurf der DIN EN 378: wichtig, verbindlich – aber praxisfern“ (siehe cci302623) von Peter Reinhardt reagiert und gemeint, dass Normen und Richtlinien technische Vorgaben spiegeln, die oft komplex sind. „Hier sind erst einmal die Hochschule gefordert, den angehenden Planern das Wissen praxisnah zu vermitteln. Allerdings möchte ich mich als Mitglied in Richtlinienausschüssen nicht von übertechnisierten und zunächst einmal verwirrenden Formulierungen freisprechen.“ Ein vergleichsweise einfaches Mittel gibt es dennoch: Mitmachen. Jede fachlich kompetente Person ist herzlich eingeladen an der Normen- und Richtlinienarbeit mitzuwirken. Wir sind kein geheimer Zirkel, sondern hier der Transparenz und der Sache verpflichtet.“

Hierzu hat sich Olaf Mayer geäußert: „Guten Tag Herr Fieberg, überall werden fachlich kompetente Personen in den Ausschüssen gesucht. Sie haben recht, wir benötigen mehr Praktiker in den Gremien. Wo wollen sie den diese Person hernehmen, die auch das Wissen, die Lust zum Beruf und auch noch die Zeit hat …? Das ist doch das eigentliche Problem, was Sie gerade angesprochen haben. Ich finde das ist ein toller Entwurf die DIN EN 378, dazu benötigen wir auch das Personal die das Praktikabel umsetzen können. Da klafft die Schere ganz schon auseinander…! Und müssen wir Massiv dran arbeiten. Danke an alle für die Vorträge.“

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15. August 2025

Von Kosten und Nutzen und hochkomplexen Normen

Eine neue Studie von Allianz-Trade zeigt, dass bis 2050 allein in Deutschland rund 1.400 Mrd. € in die Dekarbonisierung des Wohngebäudebestands investiert werden müssen, weitere 103 Mrd. € in Nichtwohngebäude. In seinem Kommentar: Kosten und Nutzen gegeneinander abwägen“ (siehe cci301722) vom 30. Juli fragt sich Thomas Reuter, woher diese Summen kommen sollen, und wie Kosten und Nutzen zueinander stehen.

Hierzu hat sich Christian Fieberg geäußert: „Die Zahlen erschlagen einen durch die schiere Größe. Das scheint dann auch 84 % der Deutschen zu beeindrucken, die den Kampf gegen den Klimawandel oberste Priorität einräumen. Allein, in den Medien nehme ich davon wenig wahr. Die Nachrichtenthemen drehen sich lieber um Zölle und Grenzkontrollen. Zudem ist der Sommer dieses Jahr ähnlich zu Rudi Carells Schlager (die Älteren erinnern sich). Dass es im Mittelmeerraum wieder extreme Hitze und Waldbrände gibt, ist für uns weit weg (bis zum Urlaub in Spanien oder Griechenland). Es müssen wohl erst auch hier wieder Extremwetterlagen aufkommen, bevor wir aus einer Meinungsumfrage zu klaren Handlungen kommen. Der Weg ist noch lang …“

Darauf antwortete Thomas Reuter: „Vielen Dank für Ihren Kommentar, Herr Fieberg. Unser Herausgeber Dr. Manfred Stahl hat sich in der aktuellen Ausgabe von cci Zeitung (9/2025) auch damit befasst – und errechnet, dass laut der Studie bei 20 Mio. Wohngebäuden in Deutschland rund 70.000 € pro Gebäude fällig werden. Das klingt enorm. Rechnet man dies allerdings auf den Zeitraum der anvisierten 25 Jahre, bleiben pro Jahr und Gebäude 2.800 € übrig. Und diese Summe klingt schon nicht mehr ganz so überwältigend.“

In seinem „Kommentar zum Entwurf der DIN EN 378: wichtig, verbindlich – aber praxisfern“ (siehe cci302623) hat Peter Reinhardt angemerkt, dass die Entwürfe zur neuen DIN EN 378 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen“ zwar umfangreich und fachlich fundiert seien, aber kaum praktikabel. Seiner Ansicht nach werden Planer, Anlagenbauer und Betreiber mit hochkomplexen, rechtlich bindenden Vorgaben zur Sicherheit von Kälteanlagen und Wärmepumpen konfrontiert, bei denen Theorie und Praxis weit auseinanderklaffen.

Christian Fieberg dazu: „Normen und Richtlinien spiegeln technische Vorgaben, die (das liegt in der Natur der Sache) oft komplex sind. Hier sind erst einmal die Hochschule gefordert, den angehenden Planern das Wissen praxisnah zu vermitteln. Allerdings möchte ich mich als Mitglied in Richtlinienausschüssen nicht von übertechnisierten und zunächst einmal verwirrenden Formulierungen freisprechen. Ein vergleichsweise einfaches Mittel gibt es dennoch: Mitmachen. Jede fachlich kompetente Person ist herzlich eingeladen an der Normen- und Richtlinienarbeit mitzuwirken. Wir sind kein geheimer Zirkel, sondern hier der Transparenz und der Sache verpflichtet.“

Peter Reinhardt pflichtet ihm bei: „Sie haben Recht, Herr Fieberg. Mitmachen ist immer besser als meckern!“

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25. Juli 2025

Stromsteuer, Dekarbonisierung und Leser helfen Leser

In ihrem Kommentar „Aus der Traum – oder es wird alles doch ganz anders“ (siehe cci301304) vom 16. Juli ist Sabine Andresen darauf eingegangen, dass die geplante Entlastung der Verbraucher bei der Stromsteuer nicht umgesetzt wird – und das, obwohl dies Teil des Koalitionsvertrags ist. Ganz nach dem Motto „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“. Wie der politisch gewünschte Umstieg auf die Wärmepumpe auf diese Weise vorankommen soll bleibt fraglich.

Hierzu hat sich bereits Christian Fieberg geäußert und den Heizungsbauern geraten, die Wärmepumpe umso stärker technisch und preislich attraktiv zu gestalten „und nicht wieder Gasheizungen ins Schaufenster zu stellen mit den Hinweis, dass die Gasumlage ja wegfällt.“

Der neuste Kommentar kommt von Detlef Malinowsky. Er schreibt: „Die Ampelregierung spricht von Wärmepumpen, E-Mobilität, dezentraler Stromerzeugung, „Freiheit durch Erneuerbare“. Doch wer seine Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht oder sein Verbrennerauto durch ein E-Auto ersetzt, erhöht seinen Stromverbrauch drastisch – und zahlt nun volle Stromsteuer. Die Botschaft: Wer sich klimafreundlich verhält, wird bestraft. Der Entfall der Stromsteuerentlastung für private Haushalte ist ein energiepolitischer Rückschritt und ein sozialer Zündstoff. Er bremst Klimainvestitionen, verstärkt soziale Ungleichheit und untergräbt das Vertrauen in die Fairness der Energiewende.
Wer ernsthaft eine klimaneutrale Gesellschaft will, muss Strom als Energieträger der Zukunft entlasten – und nicht belasten.
Ich habe mal einen Blick ins böse Orbán-Land Ungarn geworfen: Seit dem Amtsantritt der Fidesz-Regierung unter Viktor Orbán wurde der Strompreis für private Haushalte gesetzlich gedeckelt. Ziel war es, die Lebenshaltungskosten künstlich niedrig zu halten – und gleichzeitig politische Zustimmung zu sichern. Der Strompreis für private Haushalte liegt bei ca. 10–11 Cent/kWh brutto (Stand 2024) – deutlich unter dem EU-Durchschnitt und weit unter dem deutschen Niveau (30 bis 40 ct/kWh).
Ich frage mich, was treibt Herrn Orbán an und was treibt Herrn Merz an?“

Im Beitrag „Leser helfen Lesern: Außenluftansaugung an einer erwärmten Fassade“ (siehe cci301519) vom 24. Juli geht es um die Frage eines Planers mit Blick auf die Außenluftansaugungen von RLT-Anlagen. Wenn die Sonne auf die Fassade strahlt, bildet sich dort eine warme Grenzschicht, die erwärmte Luft wird in das Lüftungsgerät angesaugt und erhöht den Energiebedarf zur Luftkühlung. Auf welche Weise kann man diesen unerwünschten Effekt vermeiden?

Daraufhin hat sich Reinhard Siegismund gemeldet: „Zunächst die Frage: Wie hoch ist die Fassade und in welcher Höhe soll angesaugt werden? In einem Fall haben wir die Luft tiefer angesaugt, als nach den Regeln empfohlen, haben eine gute Reinigungsfähigkeit am Boden sichergestellt. Auch eine adiabate Abkühlung der Luft durch Wasserdüsen waren einmal die Lösung mit Tropfenabscheider. Zum Abstand vor dem Haus haben wir einmal 0,8 bis 1 m vor der Fassade vorgeschlagen. Wie genau sich dies ausgewirkt hat, haben wir nicht untersucht. Vielleicht ist auch ein Beschattung ganzer Flächen möglich, und die Farbe der Fassade sollte nicht schwarz und matt sein. Aber wissenschaftlich begründete Erkenntnisse haben wir nicht. Ansaugung auf der Nordseite oder über Dach ist sicher besser.“

Und Olaf Mayer meint hierzu: „Guten Morgen, habe gerade den Kommentar von Reinhard Siegismund gelesen. Eigentlich wurde da schon alles gesagt. Wir schlagen in diesem Fall dem Kunden eine Beschattung und eine durchgängige Dämmung der Rohrleitungen min. 100 % vor. So wird vermieden, dass noch mehr Fremdwärme aufgenommen wird. Wie weit diese Art in diesem Fall sinnvoll zum Tragen kommen könnte, fehlen mir einfach die örtlichen Details.“

Um in Deutschland den Bestand an Wohngebäuden bis 2050 zu dekarbonisieren, sind laut einer neuen Allianz-Trade-Studie Investitionen in Höhe von rund 1.400 Mrd. € notwendig. Aus der Meldung „Studie: Dekarbonisierung der deutschen Wohngebäude kostet 1.400 Mrd. €“ (siehe cci301454) vom 22. Juli geht hervor, dass zum Erreichen der Dekarbonisierung des Immobilienbestands hohe CO2-Preise und staatliche Anreize wesentlich seien.

Georg Tale schreibt dazu: „ ,Erst Preise deutlich über 300 € pro t CO2 würden dazu führen, dass die erwarteten Kosteneinsparungen die hohen Vorlaufkosten decken‘ – Das klingt ja nach einer tollen Idee. Wir machen das CO2 so teuer, damit eine ansonsten unwirtschaftliche bauliche Veränderung plötzlich zu einer tollen Investition wird. Auch so kann man den Wohlstand der Immobilienbesitzer vernichten.“

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18. Juli 2025

Keine Stromsteuerentlastung

Die geplante Entlastung der Verbraucher bei der Stromsteuer wird nicht umgesetzt – obwohl sie Teil des Koalitionsvertrags ist. Was sich die Regierung bei diesem Hin und Her denkt, ist auch für Sabine Andresen nur schwer nachzuvollziehen. In ihrem Kommentar „Aus der Traum – oder es wird alles doch ganz anders“ (siehe cci301304) vom 16. Juli schreibt sie, dass der politisch gewünschte Umstieg auf die Wärmepumpe auf diese Weise garantiert nicht vorankommen wird.

Dazu meint Christian Fieberg: „Die Deutschen lieben Kontinuität. Daher scheint sich die aktuelle Koalition an der Arbeitsweise der Ampel zu orientieren. Wenn die Politik hier ausfällt, hoffe ich, dass die Industrie einspringt. Die Heizungsbauer sollten nun umso stärker die Wärmepumpe technisch und preislich attraktiv gestalten und nicht wieder Gasheizungen ins Schaufenster stellen mit den Hinweis, dass die Gasumlage ja wegfällt und es dann nochmal günstiger werde.“

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11. Juli 2025

Wärmepumpen-Absatzzahlen und Lüftungsplanung

Der Europäische Wärmepumpenverband (EHPA) hat eine neue Statistik zur Anzahl der in Europa installierten Wärmepumpen veröffentlicht. Die Zahl des Wärmepumpenbestands im Verhältnis zur Einwohnerzahl fällt in den europäischen Ländern laut EHPA sehr unterschiedlich aus. Die Meldung „Wärmepumpen-Absatzzahlen des EHPA: Skandinavien liegt vorne“ (siehe cci300909) vom 8. Juli zeigt, dass Norwegen der Spitzenreiter  ist, mit 48 verkauften Wärmepumpen pro 1.000 Haushalte (im Jahr 2024). In Deutschland wurden im gleichen Zeitraum lediglich fünf Wärmepumpen pro 1.000 Haushalte verkauft.

Dazu meint Olaf Pielke: „Das Deutschland beim Wärmepumpenabsatz unter 19 untersuchten Ländern in Europa auf Platz 16 liegt zeigt, dass wir bei der häuslichen und industriellen Wärmewende nicht vorne, sondern ganz weit hinten liegen in Europa. Technologietransformation sieht anders aus.“

Auch Rudolf Flohrschütz scheint diese Statistik nicht zu überraschen: „Deutschland ist Gasland und Frau Reiche pampert die Gasindustrie und ihre Kunden weiterhin in eine technologieoffene Zukunft. Prima Plan.“

Der ältere Beitrag „DIN 1946 Teil 6: Lüftungsplanung in sieben Schritten“ (siehe cci85366) in cci Wissensportal vom 17. März 2020 hat auch nach über fünf Jahren einen Leserkommentar erhalten. Der Beitrag zeigt, wie einfach die DIN 1946 Teil 6 für Standard-Wohnungslüftungssysteme umgesetzt werden kann.

Nun ist Detlef Malinowsky voll des Lobs: „Dr. Stahl liefert mal wieder ab – top zusammengestellt!“

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4. Juli 2025

Gehaltstransparenz im Handwerk

Das Handwerk zahlt gut – das zeigen aktuellen Vergütungsstudien. Allerdings kommunizieren viele Handwerksbetriebe kommunizieren ihre Gehaltsstrukturen kaum. Im Kommentar „Gute Gehälter sind kein Geheimnis – oder sollten es nicht sein“ (siehe cci300721) vom 2. Juli macht Torsten Wiegand deutlich, dass dieses Vorgehen seines Erachtens eine vertane Chance ist – gerade im Wettbewerb um Fachkräfte.

Eher skeptisch hingegen sieht es Bernhard Schöner: „Lieber Herr Wiegand, delikates Thema, bin auf die Anzahl und Inhalte der Reaktionen gespannt, mache mal den Anfang und komme gleich mit etwas anderen Ansichten um die Ecke. In der Zusammenarbeit mit Fachhandwerksbetrieben und Gesprächen mit Geschäftsführern und Personalverantwortlichen wurde mir häufig eher folgendes vermittelt:
1. Der gesuchten Fachkraft ist bewusst, was sie wert ist.
2. Für Gehalts- bzw. Lohn-Transparenz sorgt reger Austausch auf Baustellen, natürlich auch gewerkeübergreifend.
3. Dies bringt auch immer wieder gerne gegenseitige muntere Abwerbungsaktivitäten innerhalb der Branche in Gang.
4. Dass auf Industrieseite nicht mehr alles Gold ist, was glänzt, ist inzwischen bekannt, der lahmenden Konjunktur sei Dank.
5. Dennoch: Auf Industrieseite ist die Fachkraft nicht tagelang auf Montage, hat keinen Notdienst, eine geregelte Arbeitszeit, klare Organisationsstrukturen. Dies treibt in manchem Fall die Fachkraft weg vom Handwerk. Nicht unbedingt die Unkenntnis über mögliche Bezüge und der Glaube, dass es auf Industrieseite mehr gibt.
Und: Das Fachhandwerk ächzt durchaus hier und da über die steigende Gehalts- und Lohnspirale aufgrund des Fachkräftemangels. Ob hier mehr offene Kommunikation und Promotion gewollt und hilfreich ist? Ich bin da skeptisch, so sehr ich Ihre Worte über Vertrauen und Wertschätzung auch wirklich gut heiße. Mal sehen, was andere noch meinen.“

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27. Juni 2025

Ökodesign-Verordnung, Direct Liquid Cooling und Verdampfer

Der Entwurf zur Neufassung der Ökodesign-Verordnung 1253/2014 zur umweltgerechten Gestaltung von Lüftungsanlagen sieht gegenüber der gültigen Verordnung stark veränderte Nachweisverfahren für RLT-Geräte und deren Komponenten vor. Im Beitrag „Beispielrechnungen zum Entwurf der Neufassung der Ökodesign-Verordnung 1253/2014 für zentrale RLT-Geräte“ (siehe cci298332) vom 17. Juni zeigen die Autoren Dr.-Ing Manfred Stahl und Claus Händel anhand von Beispielrechnungen, wie der Entwurf zur Verordnung in der Praxis umgesetzt wird.

Marcel Blumenthal hat hierzu noch eine Frage: „Sehr geehrter Herr Dr. Stahl, ich habe in Bezug auf den Faktor 2: ,Der Kontroll-Bonus‘ noch eine Verständnisfrage. Dürfen Gerätehersteller nach der neue ERP-RL auch RLT Geräte ohne eigene Anlagenautomation in Verkehr bringen? Hintergrund ist folgender: Wir kaufen seit Jahren RLT Geräte explizit ohne eigene Regelung, da wir nicht unerhebliche Investition in die GA (Gebäudeautomation) tätigen und das Thema bedarfsgerechte Regelung der RLT mittels Raumluftqualität-Regelkreisen und VVR (variablen Volumenstromregler) seit 2013 planen und bauen lassen. Die Umsetzung der Anforderungen des §71a GEG erfolgt somit bereits seit mehr als 10 Jahren. Wie viele andere öffentliche AGs haben wir im Bereich der GA genaue Bedarfe entwickelt, die unter anderem auf der AMEV BacNet und AMEV GA basieren, zum Beispiel das alle Automationskomponenten dem AMEV Profil B in Bezug auf das BacNet Protokoll entsprechen müssen. Auch haben wir genau wie viele andere öffentliche AGs, ein Lastenheft für die GA-Hardware, welche genaue Vorgaben zur Ausstattung von Schaltschränken macht.
Wenn nun der RLT Geräte Hersteller und der RLT Anlagen-Errichter diese vielfältigen und projektspezifischen AG-Vorgaben umsetzen müssen, um Geräte zu verkaufen, ergeben sich ganz neue Herausforderungen für die RLT Branche und neue Schnittstellen zum GA Integrator, in Form von vielen Anforderungen und GA Datenpunkten die nun gemeinsam in Betrieb genommen und getestet werden müssen. Nicht nur das die Abnahme der Werkleistungen diffiziler werden, auch wird das Thema Mangelerkennung und Zuordnung unübersichtlich. Braucht dann jeder RLT Errichter auch eigenes GA Personal?
Wäre es nicht zielführender gewesen auf §71a GEG abzustellen oder weil es ja EU Recht ist auf die EBPD? Wenn der AG eine GA nach gesetzlichen Vorgaben plant, erhält das Gerät für C1 und C2 volle Punktzahl? Oberhalb der noch 290 kW (bald 70 kW?) Grenze aus dem GEG gäbe es dann eine klare Regelung, da theoretisch niemand davon abweichend planen und bauen darf. Unter der Grenze bleibt das Schnittstellenproblem auch bestehen, hier gibt es aber keine bestehende gesetzliche Regelung zur Automationsausstattung und zum TMON der Gebäude. In jedem Fall müssen der AG und der Fachplaner RLT gemeinsam eine klare Aussage im Leistungsverzeichnis zu diesem Thema machen. Es wäre aber sehr hilfreich, wenn man nicht gezwungen wäre etwas zu kaufen, was man nicht haben will.“

Als einer der Autoren des Beitrags hat Claus Händel (FGK und EVIA) geantwortet: „Lieber Herr Blumenthal, vielen Dank für Ihre Anmerkungen die ich versuche gemäß dem aktuellen Stand zu beantworten. Grundsätzlich ist natürlich eine bessere Verknüpfung zwischen Ecodesign und EPBD wünschenswert. Aus EU Sicht wird das bereits gefordert EPBD Anhang I 2.: ,Enthalten produktspezifische Vorschriften für energieverbrauchsrelevante Produkte, die gemäß der Richtlinie 2009/125/EG erlassen wurden, spezifische Anforderungen an die Produktinformationen für die Zwecke der Berechnung der Gesamtenergieeffizienz und des Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzials gemäß der vorliegenden Richtlinie, so dürfen die nationalen Berechnungsmethoden keine zusätzlichen Informationen verlangen.‘ Insoweit ist hier eher der nationale Gesetzgeber gefordert.
Konkret aber zu Ihrer Frage. Es ist ein Lieferung ohne Regelung möglich. Die EU 1254/2014 und auch die Neufassung dazu gelten beim Inverkehrbringen oder beim Inbetriebsetzen:
Article 1 Subject matter and scope: 1. This Regulation establishes ecodesign requirements for the placing on the market or the putting into service of ventilation units and spare part filters for NRVU.
Das bedeutet in der Praxis folgendes: 1. Der Hersteller erklärt die Konformität des RLT-Gerätes: a.) Ohne Regelung und damit dann auch ohne SFP Bonus C1 und C2, b.) Mit Regelung und dann unter Berücksichtigung des SFP Bonus C1 und C2 je nach Ausführung. 2. Der Inbetriebsetzer, also meist der Anlagenbauer erklärt die Konformität wenn er das RLT-Gerät mit eine separaten Regelung in Betrieb setzt: a.) Er bestellt ein RLT-Gerät ohne Berücksichtigung des Regelungsbons, dann erhält er schon eine Konformitätserklärung vom Hersteller, muss also nichts weiter tun. Es ist ja dann ordnungsgemäß in Verkehr gebracht (oder Verknüpfung). b.) Er bestellt ein RLT-Gerät mit Berücksichtigung des Regelungsbonus C1 und C2 aber ohne Regelung, dann erhält er keine Konformitätserklärung des Herstellers. Das RLT-Gerät ist ja dann nicht konform.
Der Installateur ist dann für die Einhaltung der Anforderung an die Regelung für C1 und C2 in Kombination mit dem RLT-Gerät verantwortlich und stellt stellt die Konformität fest und erklärt (beim Inbetriebsetzen).
Im Grunde ist es ähnlich wir früher bei der fertigen und unfertigen Maschine. Der Hersteller des RLT-Gerätes kann natürlich bei der Erstellung behilflich sein, aber verantwortlich ist derjenige der zusammenbaut.“

Darauf hat noch einmal Marcel Blumenthal reagiert und geschrieben: „Guten Morgen Herr Händel, ich werde diesbezüglich mit den Herstellern von RLT-Geräten in Kontakt treten und frühzeitig das Prozedere für die zukünftige Beschreibung von RLT-Geräten in Leistungsverzeichnissen abstimmen. Hilfreich wäre hier ein für den ,Handwerker‘ einfach gehaltenes Verfahren zur ,nachträglichen‘ Konformitätserklärung der unfertigen Maschine. Von unserer aktuellen Generalforderung an die Planer und Errichter ausschließlich A+ Geräte nach Eurovent/RLT-Richtlinie planen und bauen zu lassen, werden wir ein Stück weit abrücken müssen beziehungsweise der Weg dahin wird dann etwas umständlicher, aber bleibt weiter möglich. Vielen Dank für Ihre Erläuterungen.“

Der abschließende Kommentar stammt von Claus Händel: „Guten Morgen Herr Blumenthal, das ist ein guter Vorschlag. Schicken Sie mir bitte Ihre Daten an haendel@fgk.de. Ich werden dann mit dem RLT-Herstellerverband abstimmen. Nur ein Aspekt zur Zeitachse: Wir gehen davon aus, dass die Neufassung der EU 1253/2014 Ende 2026 veröffentlicht wird. Danach 2 Jahre Übergangszeit, also werden die Anforderungen nicht vor Ende 2028 wirksam werden.“

Im Beitrag „Direct Liquid Cooling: Paradigmenwechsel in der Rechenzentrumskühlung“ (siehe cci300339) vom 26. Juni geht es darum, dass Direct Liquid Cooling (DLC) das Potenzial hat, die Effizienz, Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit der gesamten IT-Branche fundamental zu verändern.

Hierzu schreibt Sven Rentschler: „Sehr Interessanter Artikel. Ergänzend hierzu gibt es auch ein tolles neues YouTube-Erklärvideo auf Englisch, das die Potenziale dieser Technologie sehr gut erläutert und beschreibt was dies im Hinblick auf die Wärmerückgewinnung und den Platzbedarf bedeutet: https://youtu.be/HvW2JryocTg?si=0qDNN4hwzIoosaA_

Die Ochsner Wärmepumpen GmbH hat die Luft/Wasser-Wärmepumpenserie in Split-Bauweise „Air Hawk“ um das Gerät „Air Hawk 726“ erweitert. Bei Air Hawk-Außengeräten sind die Wärmeübertrager horizontal angeordnet, wobei die Außenluft die Geräte von unten nach oben durchströmt. Zu lesen in der Meldung „Ochsner: Wärmepumpe mit horizontalem Verdampfer“ (siehe cci295416) vom 16. Mai.

Bei dem Sachverständigen Reinhard Siegismund kommen dabei Erinnerungen hoch: „Vor vielen Jahren war es im Winter einmal mehrere Wochen unter 0 °C! Da hatte ich von einem Gericht den Auftrag die fehlende Heizleistung einer Wärmepumpe zu beurteilen. Der Auftrag sei dringlich zu erledigen. Vor Ort sah ich genau das gleiche Modell, wie in obigem Beitrag. Da man die Beheizung der Tropfwasserableitung vergessen hat, bildete sich ein stabiler Eisblock vom Boden bis zum Verdampfer, der Verdampfer war auch vereist und die Wärmepumpe wurde vom Druckschalter ausgeschaltet. Das Haus bewohnte ein Oberbürgermeister einer schönen größeren Stadt in unserem Land und war außerhalb der Kernstadt am Beginn des Gebirges am Waldrand hoch gelegen. Zum Glück gab es noch eine andere Heizmöglichkeit, sodass, bis der Termin zu Stande kam, einige Tage vergehen konnten und alles zufrieren konnte. Der Eisblock war genauso breit und lang, wie der Verdampfer.
So gewinnt man keine Freunde für die Wärmepumpe. Abhilfe war natürlich möglich mit Heißgasabtauung und beheizter Ablauf. Aber der Installateur hatte, außer der Beseitigung des Mangels, auch Gerichts- und Anwaltskosten und einen Sachverständigen zu bezahlen, der einige km anreisen musste, da es dort keinen SV für dieses Fach gab. Deshalb ein Hinweis: Regelung für das Abtauen und sicheres Ableitung des Kondensats nicht vergessen! Und Pufferspeicher für die Abtauzeit! Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es wieder mehrere Tage mit Frost gibt! Insbesondere im Gebirge.“

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13. Juni 2025

Nochmals Potenziale der Abwärmenutzung

Das Institut für Gebäudeausrüstung (ITG) Dresden hat in einer neuen Studie das Potential von Abluft-Wärmepumpen und klassischer Luft/Luft-Wärmerückgewinnung gegenübergestellt. Unter der Fachleitung von Prof. Thomas Hartmann wurden unter anderem die Deckungsanteile am Wärmebedarf dieser zwei Lüftungsarten im Wohnungsbau untersucht. Die Studie wird in cci Wissensportal vorgestellt. Mitarbeiter des ITG Dresden und der Aereco GmbH, Hofheim, haben den Fachbeitrag „Potenziale der Abwärmenutzung mit Abluft/Wasser-Wärmepumpen und mit Luft/Luft-Wärmerückgewinnung in Wohngebäuden“ (siehe cci293667) vom 22. Mai gemeinsam erstellt. Anhand von Simulationsrechnungen werden Potenziale und Deckungsbeiträge zur Heizwärmeerzeugung und Trinkwassererwärmung verglichen, die alternativ beim Verwenden von Abluft als Wärmequelle zum Betrieb einer Abluft/Wasser-Wärmepumpe oder in der Wärmerückgewinnung einer Lüftungsanlage erzielt werden können.

Hierzu hat es bereits einige Leserstimmen in Form eines Austauschs zwischen dem Prüfsachverständigen Hans Christian Sieber und einem der Autoren des Fachbeitrags, Daniel Bentz, gegeben.

Ein weiterer Kommentar ist nun von Frank Benndorf hinzugekommen. Er schreibt: „Sehr geehrtes Redaktionsteam, im Branchenticker 02.06.2025 hatte ich die Anzeige „Abluft-Wärmepumpen: Lüftungsabwärme für Heizung & Warmwasser nutzen“ und die verlinkte Kurzstudie der ITG Dresden gelesen. (Anmerk. d. Red.: Dieser Beitrag in cci Wissensportal stellt die Studie vor, daher haben wir den von Herrn Benndorf per E-Mail zugesendeten Kommentar an dieser Stelle platziert) Grundsätzlich halte ich jede Innovation zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich der Gebäudetechnik für sinnvoll und erforderlich. Einige Abschnitte haben mich jedoch dazu veranlasst, einen Kommentar zu schreiben.
Im Rahmen dieser Kurzstudie wird das Energiepotenzial von Lüftungsabwärme auf Basis idealisierter Annahmen zur Abluftbeschaffenheit berechnet. Insbesondere wird von heizperiodenmittleren Abluftverhältnissen von 21 °C und 50 % relativer Luftfeuchtigkeit ausgegangen. Diese Annahmen erscheinen aus praktischer Sicht jedoch nicht realistisch und bedürfen einer kritischen Bewertung. In der Heizperiode liegt die Raumluftfeuchte typischerweise deutlich unterhalb der in der Studie angenommenen 50 %. Das gilt insbesondere für Gebäude ohne aktive Luftbefeuchtung. Die Luftfeuchtigkeit sinkt infolge des kalten Außenklimas und der trockenen Zuluft häufig auf Werte zwischen 35 % und 20 %, teilweise sogar auch darunter. Die Annahme einer ganzjährig konstant hohen Abluftfeuchte verzerrt somit die tatsächlichen energetischen Verhältnisse erheblich und führt zu einer Überschätzung des nutzbaren Energiepotenzials aus der latenten Wärme. Außerdem erweckt diese Aussage beim Leser den falschen Eindruck, dass eine Luftbefeuchtung in Gebäuden niemals notwendig ist.
Darüber hinaus ist nicht erkennbar, ob berücksichtigt wurde, dass die der Abluft entzogene Energie – etwa zur Nutzung für die Trinkwassererwärmung – in der energetischen Bilanz der Raumheizung fehlt. Wenn die Abluftenergie zurückgewonnen wird, ohne sie zur Erwärmung der Zuluft zu nutzen, führt dies zwangsläufig zu einer Absenkung des Temperaturniveaus in der Zuluft oder der nachströmenden Außenluft. Diese Wechselwirkungen sollten in einer energetischen Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden, um realistische Aussagen zur Effizienz solcher Systeme treffen zu können. Insgesamt empfiehlt sich eine Überprüfung und Anpassung der zugrunde gelegten Rechenannahmen anhand praxisnaher Messdaten. Nur so kann das reale Einsparpotenzial unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen innerhalb des Gesamtsystems korrekt eingeschätzt werden.“

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6. Juni 2025

Potenziale der Abwärmenutzung, GEG, TGA-Kongress und Gasanschluss

In seinem Kommentar „Nicht die beste technische Lösung“ (siehe cci298269) vom 4. Juni ist Thomas Reuter auf seinen früheren Kommentar zu den Aufgaben der neuen Bundesregierung eingegangen. Seinerzeit war er gespannt auf die Pläne der neuen Wirtschaftsministerin hinsichtlich der Energiewende – und voller Hoffnung, dass die Politik auf die besten technischen Lösungen im Sinne der Dekarbonisierung setzen wird.

Dazu meint Olaf Mayer: „Sehr geehrter Herr Reuter, schön dass sie sich die Mühe machen und am GEG 2024 herumschrauben. Einen offiziellen Zwang gibt so nicht, aber der Bürger empfindet das aber so nicht, und ich meine mit Recht. Als Beispiel: Ein Rentner (65 Jahre oder älter) der eine funktionierende Gasheizung hat, die vielleicht circa 10-20 Jahre jung ist, rechnet und denkt hier ganz anders. Der sagt sich: 50.000 € kostet mich der Umstieg und wenn ich den CO2-Preis dagegenrechne, bleibe ich lieber bei meiner jetzigen Heizung. Auch die jüngeren Bürger haben teilweise dieses Schema. Dann kommt noch dazu, dass halt doch viele glauben, dass der Strom nicht ausreichend wäre. Hier sind der Stromanbieter und die Wirtschaft gefordert, sich noch schneller zu bewegen. Das können die leider nicht, weil unser Datenschutz alles immer noch blockiert. Hier muss rigoros etwas mehr getan beziehungsweise abgestellt werden. Das geht durch die ganze Branche durch, ob Autohaus, Handwerker, Stadtverwaltung. Wenn diese Weichen wieder richtig gestellt werden, wird es auch ein neues Bewusstsein geben. Auch die Wirtschaft kann dann anders handeln und das wäre gut. Der Wärmepumpen Einbau ist sehr sinnvoll. Leider haben sich einige wenn nicht sogar viele Firmen nur darauf eingelassen und ihr eigentliches Kerngeschäft zur Seite geschoben. Das Ergebnis beschreiben Sie gerade. Wir haben technische Lösungen, nur sollten wir dabei step by step verfahren. Dafür hätte doch jeder Verständnis und die Qualität der Einbauten würde sich um ein Vielfaches verbessern. Man könnte bestimmt noch mehr darüber nachdenken und schreiben, die Zeit drängt aber und wir sollten endlich einmal mit der Theorie (ist sehr gut) aufhören und das Ganze einfach pragmatischer angehen. Nur so ist es auch möglich, alle Bürger und auch die Wirtschaft in ein Boot zu bekommen, und das GEG 2024 könnte wieder in einer anderen Form weiter für den Bürger da sein. Das ist wohl auch von der Politik gefordert, nur an der Umsetzung muss noch etwas gefeilt werden.“

Rund 200 Teilnehmer haben sich am 21. und 22. Mai zum TGA-Kongress in Berlin getroffen, um sich über technisch-wissenschaftliche, gesellschaftliche und politische Aspekte der Technischen Gebäudeausrüstung auszutauschen. In der Meldung „TGA-Kongress 2025: Blick aufs große Ganze und Impulse für die Zukunft“ (siehe cci298013) vom 26. Mai ist zu lesen, dass Prof. Martin Kriegel, Leiter Hermann-Rietschel-Institut, Technische Universität Berlin, kritische Grußworte für die TGA-Branche parat hatte. „Zu häufig dienen Räume nicht dem Wohlbefinden der Menschen darin“, bemängelte er die Diskrepanz zwischen Expertenmeinung und Nutzerempfinden. Kriegel forderte die Branche zu einem Perspektivwechsel auf: „Der Mensch ist keine Störgröße, sondern muss im Zentrum jeder Planung stehen“. Technik müsse einfach, verständlich und akzeptierbar sein. Seine provokante These: „Die Komplexität muss sinken und die Nutzerakzeptanz muss steigen – notfalls auch auf Kosten der Effizienz.“

Detlef Malinowsky gehen „die Worte von Prof. Kriegel runter wie Öl: ,Technik müsse einfach, verständlich und akzeptabel sein‘ – das ist meiner Meinung nach eine hervorragende Zusammenfassung eines der zentralen Probleme in der TGA-Technik. Ich bin grundsätzlich offen für Innovationen. Aber wenn diese auf einer mangelhaften Basis aufbauen, ist der Erfolg bestenfalls suboptimal – und schlimmstenfalls führt er in die völlig falsche Richtung. Ein Beispiel aus der Praxis: Ich behaupte, die meisten RLT-Anlagen in Deutschland werden geplant, gebaut und einfach eingeschaltet – ohne eine ordentliche lufttechnische Inbetriebnahme. Damit meine ich: Es fehlt häufig an einer vollständigen Einregulierung des Luftsystems. Die Reaktionen? Der Hersteller der Volumenstromregler sagt: ,Mit unseren Komponenten ist das kein Problem.‘ Die MSR-Firma meint: ,Wir regeln doch alles.‘ Der Anlagenbauer erklärt: ,Für die Einregulierung des Luftverteilsystems haben wir keine Leistungsposition und kein Budget.‘ Das Ergebnis? Eine suboptimal arbeitende Anlagen mit unnötig hohem Energieverbrauch. Beschwerden der Nutzer: ,Es ist stickig!‘. ,Es zieht!‘. ,Die Klimaanlage macht mich krank!‘ Und dann wird eine neue, vermeintlich bessere Technik auf den Markt gebracht – die nächste Innovation, die alles besser machen soll. Aber was ist mit dem unglücklichen Kunden? Der hat immer noch das alte Problem. Prof. Kriegel spricht mir hier aus der Seele. Meine Bitte: Lasst uns erst einmal unsere Hausaufgaben machen, bevor wir nach Höherem streben. Denn: Einfach ist manchmal mehr.“

In welchem Umfang kann die Nutzung von Abwärme den Endenergieverbrauch in einem Mehrfamilienhaus verringern? Diese Frage beantwortet ein Fachbeitrag, den Mitarbeiter des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung (ITG), Dresden, und der Aereco GmbH, Hofheim, gemeinsam erstellt haben. Der Beitrag „Potenziale der Abwärmenutzung mit Abluft/Wasser-Wärmepumpen und mit Luft/Luft-Wärmerückgewinnung in Wohngebäuden“ (siehe cci293667) vom 22. Mai vergleicht anhand von Simulationsrechnungen Potenziale und Deckungsbeiträge zur Heizwärmeerzeugung und Trinkwassererwärmung, die alternativ beim Verwenden von Abluft als Wärmequelle zum Betrieb einer Abluft/Wasser-Wärmepumpe oder in der Wärmerückgewinnung einer Lüftungsanlage erzielt werden können.

Der Artikel hat den Prüfsachverständigen Hans Christian Sieber auf den Plan gerufen: „Leider schreiben die Verfasser nicht zu der Thematik, dass nach MLüAR (Anmerk. d. Red.: Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie) für Anlagen nach DIN 18017-3 generell keine Wärmerückgewinnung vorgesehen werden darf. Wie verhält sich das nach Ihrer Meinung?“

Die Frage von Herrn Sieber hat cci Branchenticker an das Autorenteam weitergeleitet. Daniel Bentz, einer der Autoren des Fachbeitrags und Leiter des Produktbereichs Abluftwärmenutzung bei Aereco, hat umgehend geantwortet: „Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Sieber. Aufgrund der Fokussierung auf allgemeine Energiebilanzen von WRG-Systemen haben wir in unserem Beitrag bewusst keine Details zu Brandschutzanforderungen oder ähnlichem genannt. Ich möchte aber gerne den Hinweis nachholen, dass die im Beitrag abgebildeten Schemata unvollständig sind und darin unter anderem keine brandschutztechnisch erforderlichen Komponenten enthalten sind. Die MLüAR in der Fassung vom 29.09.2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 03.09.2020, stellt für Lüftungsanlagen nach DIN 18017-3 auf die Eignung der eingesetzten Absperrvorrichtungen ab. Diese ergibt sich jeweils aus den allgemeinen baurechtlichen Zulassungen durch das DIBt. Die MLüAR sagt zum Begriff der Wärmerückgewinnung in diesem Kontext: ,Bei Wärmerückgewinnungsanlagen ist die Brandübertragung zwischen Abluft und Zuluft durch installationstechnische Maßnahmen (zum Beispiel getrennter Wärmeaustausch über Wärmeträger bei Zu- und Abluftleitungen, Schutz der Zuluftleitung durch Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtungen oder durch Rauchschutzklappen) oder andere geeignete Vorkehrungen auszuschließen.‘ Die Wärmerückgewinnung mittels Wärmepumpen aus monodirektionalen Abluftsystemen von Aereco arbeiten jedoch alle mit dezentralen raumweisen Zuluftlösungen über bedarfsgeregelte Durchlässe in Fenster, Wand oder Rollladenkasten. In solchen Systemen ist die befürchtete Rauchübertragung von Ab- auf Zuluft am Ort der zentralen Wärmerückgewinnung grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Anforderung aus den abZ der DIN 18017-Absperrvorrichtungen ist jedoch durchaus zu berücksichtigen: Bei Stillstand des Ventilators oder im Brandfall muss eine freie Abströmung gewährleistet sein. Dies ist durch Filter und Kühlregister teilweise nicht per se gegeben, weshalb Aereco-Produkte in diesen Fällen integrierte Bypass-Vorrichtungen vorsehen, welche die freie Abströmung im Bedarfsfall gewährleisten. Es gibt also kein Hindernis für den Einsatz von Aereco-Abluftwärmepumpen in Lüftungssystemen nach DIN 18017-3. Es wurden bereits viele hundert Projekte in dieser Kombination umgesetzt. Bei Bedarf können wir zu dieser Thematik gerne entsprechende Sachverständigen-Gutachten zur Verfügung stellen.“

Dies veranlasste Hans Christian Sieber zu weiteren Anmerkungen. Er schreibt: „Sehr geehrter Herr Bentz, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es ist schade, dass Sie den Artikel nicht mit zusätzlichen Hinweisen ergänzen wollen, aber auch Anlagen nach DIN 18017-3 und DIN 1946-6 bedürfen der Einhaltung der Vorschriften oder eher der Schutzzielbetrachtung auch über den Brandschutz hinaus. Wir sind derzeit in der Fachwelt mit Prozessen konfrontiert in denen die Fachkundigen eher gering über die Tragweite ihrer Planung im Klaren sind, und es damit zu erheblichen Gerichtsstreits kommt, da wesentliche Hinweise an den Nutzer und Betreiber nicht vorhanden waren. Insofern sehe ich es als meine Aufgabe an auf einige Dinge hinzuweisen, die ich später auch so vor Gericht darstellen werde.
– Der Punkt 7 der MLüAR 2020 ist als zulässige Abweichung zu den allgemeinen Vorgaben der Lüftungsanlagen anzusehen, mit besonderen Einschränkungen, die wenn nicht zutreffend dazu führen, dass bestimmte Produkte nach den Regeln der MVVTB 2025-1 für Lüftung im Anhang 14 Punkt 6 Lüftung zu bewerten sind!
– Diese Anlagen nach DIN 18017-3 gelten nach MLüAR 2020 für Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 200 m2 Fläche und wenn der Querschnitt der luftführenden Hauptleitung max. 2.000 cm2 beträgt und eine vollständige Inspektion und Reinigung erfolgen kann, (…) (Anmerk. d. Red.: Den Kommentar von Hr. Sieber finden Sie in voller Länge unter dem Artikel, cci293667).
– Die sonstigen Anforderungen an die Anlagen nach DIN 18017-3 sind nicht alle in der MLüAR sondern über die Verwendung in Anlagen der DIN 18017-3 in den Verwendbarkeitsnachweisen der Hersteller festgelegt.
Wenn also die Anwendungsbedingungen nicht mehr zutreffen, gelten die Verwendbarkeitsnachweise der Hersteller nicht mehr.Übergeordnetes Schutzziel des DiBt war, die einfachere Konstruktion anstelle der EN 1366 und dass der Querschnitt oben offen bleibt. Dies ist mit Bauteilen wie Filter etc. nicht immer gewährleistet. Der von Ihnen zitierte Satz als der MLüAR gilt nur für alle Lüftungsanlagen und schränkt bei Anlagen nach DIN 18017-3 nicht ein, dass die dort verwendet werden dürfen, das sagt wiederum nur der Verwendbarkeitsnachweis der Brandschutzklappe. Nicht geklärt ist, wie Sie mit dem ALDs die Forderung der MLüAR in Punkt 5.1.2 immer sicherstellen können, da Mündungen auch Außenluftmündungen beinhalten. Hier ist der Fachplaner gefordert!“

Darauf antwortete Daniel Bentz wiederum: „Vielen Dank für Ihre Hinweise, Herr Sieber. Es ist sicher wertvoll, das Bewusstsein für das Thema Brandschutz allgemein und im Speziellen zu schärfen. Wir tun dies unter anderem im Rahmen unserer kostenlosen Web-Seminare, in Produktkatalogen oder im Rahmen der persönlichen Projektbetreuung. Zu einzelnen Themen haben wir auch in Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen entsprechende Handreichungen und Gutachten anfertigen lassen, die wir unseren Kunden gerne zur Verfügung stellen.“

Wie werden die Kosten gerecht verteilt, wenn der Gasnetz-Anschluss zugunsten einer umweltfreundlichen Einzelheizung weichen muss? Die Meldung „Wer zahlt, wenn der Gasanschluss stillgelegt wird?“ (siehe cci296032) vom 7. Mai stellt das vom BWP beauftragte Gutachten vor, das hier erhebliche Regelungslücken und Risiken nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Netzbetreiber sieht.

Dazu meint Dietmar Rossbruch: „Ich kann mir eine andere Lösung vorstellen: Durch den Wechsel auf eine Wärmepumpe wird der Stromverbrauch signifikant ansteigen. Der Stromanbieter profitiert davon. Warum kann man die Kosten der Stilllegung des Gasanschlusses nicht auf den Stromanbieter umlegen? Er wird doch über Jahre am verkauften Strom verdienen. In einigen Städten ist das sogar der gleiche Anbieter. Ich halte diesen Ansatz für sehr pragmatisch und unkompliziert.“

Dem stimmt Olaf Mayer zu: „Das sehe ich genau wie Dietmar Rossbruch. Wenn die Netzgelder wieder ins Spiel kommen, zahlt das Bund, d.h. der Steuerzahler. Die Stromanbieter könnten jetzt zeigen ob sie auch Klima wollen. Ich komme immer mehr zu dem Entschluss, das wir immer noch vieles neu Schreiben müssen, damit wir glauben, wir hätten was neues ausgedacht. Es fehlt immer noch der Einfache pragmatische Weg der zum Ziel führt. Jeder muss hier Federn lassen.“

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16. Mai 2025

Illegaler Kältemittelhandel und politische Klarheit

Peter Reinhardt ist in seinem Kommentar „Mitkämpfen gegen den illegalen Kältemittelhandel“ (siehe cci296775) vom 14. Mai auf ein „florierendes Geschäft mit fatalen Folgen“ eingegangen: Den illegalen Handel mit Kältemitteln. Während die Quotenregelung der F-Gase-Verordnung den Preisdruck auf Betreiber, Errichter und Wartungsbetriebe erhöht, boomt der Schwarzmarkt. Reinhardt ist der Ansicht, es wird Zeit, dass die Branche zusammensteht – gegen organisierte Kriminalität, gegen Umweltgefährdung und für mehr Rechtssicherheit.

Daraufhin hat sich Christoph Brauneis, Beauftragter für Politik und Medien beim VDKF und LIK, gemeldet und darauf hingewiesen: „Wer sich für die Aktivitäten des hessischen Umweltministeriums gegen den illegalen Kältemittelhandel interessiert, dem sei ein kostenloses Online-Seminar der Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg empfohlen: am 3. Juni, um 16:00 Uhr. Unter dem Titel, „Gemeinsam gegen den illegalen Handel mit F-Gasen!“ (kostenloses „Kälteblick live“-Online-Seminar) beleuchten Dr. Jens Martin König und Peter Hanisch (Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt) den illegalen Handel mit F-Gasen. Sie berichten, was Hessen dagegen unternimmt, welche Änderungen es noch braucht, um den Kampf zu gewinnen, und wie diese gemeinsam erreicht werden können. Zugangsdaten: https://us06web.zoom.us/j/83147831062 (Kenncode: 299729).“

In seinem Kommentar „Wärmepumpen-Absatz zieht an – jetzt zählt politische Klarheit“ (siehe cci295660) vom 30. April ist Florian Fischer auf die jüngsten Wärmepumpen-Marktzahlen des Bundesverbands Wärmepumpe eingegangen. Demnach scheint mit einem Absatzplus von 35 % im ersten Quartal 2025 und einer außergewöhnlich hohen Kundenzufriedenheit die Talsohle durchschritten. Fischer schreibt, dass es statt ideologischer Grabenkämpfe zügige, pragmatische Entscheidungen brauche – und vor allem: keine weiteren Irritationen.

Dazu meint Olaf Mayer: „Hallo ihr Wärmepumpenbauer, ich verstehe die Diskussion über die Wärmepumpe nicht. Es ist doch klar geregelt. Der Verbraucher kann frei entscheiden und das BEG EM kann abgerufen werden. Was sollen diese endlosen Diskussionen und Ratschläge. So wie das GEG 2025 aufgestellt ist, kann doch die Wärmewende für den Verbraucher laufen. Ich sehe im Moment keinen Grund für Grabenkämpfe et cetera.“

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25. April 2025

Weiterer Kommentar zur GEG-Novelle

Noch vor der Einigung auf einen Koalitionsvertrag hatte Frank Ernst, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin, Bezug auf Medienberichte genommen, wonach sich Koalitionsarbeitsgruppen von Union und SPD auf die Abschaffung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verständigt hätten. Zu lesen in der Meldung „TGA-Repräsentanz kommentiert mögliche Abschaffung der GEG-Novelle“ (siehe cci293534) vom 26. März.

Daraufhin hatte sich Sawula Kantzeloglou, Volker Rech und Daniel Lübeck zu Wort gemeldet.

Der neuste Kommentar kommt von Olaf Mayer. Er schreibt: „Hallo cci Team, keiner will das GEG abschaffen. Das sind alles nur KI-Märchen. Wir müssen und werden das GEG so umzurüsten, dass die Pflicht entfällt Heizungen oder ähnliches einzubauen. Somit wird der Gedanke gestärkt, selber mehr und vielleicht eine Wärmepumpe einzubauen. Der Bürger wird und muss mit der neuen Änderung mitgekommen werden in seiner Verantwortung. Nur so geht Klima. Nach meiner heutigen Sitzung könne man davon ausgehen, dass es ein GEG für den Verbraucher gibt.“

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4. April 2025

Debatte um das so genannte „Heizungsgesetz“

In seinem „Kommentar: Es gibt kein Heizungsgesetz – oder etwa doch?“ vom 2. April (siehe cci294025) geht Torsten Wiegand auf den Begriff „Heizungsgesetz“ ein. Dieser taucht zwar tatsächlich im Duden auf und wird häufig in den Medien, in der Politik und in Herstellerkreisen verwendet – oft auch als Synonym für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) –, das Gesetz selbst gibt es offiziell jedoch nicht. Auf den Kommentar haben viele Leser von cci Branchenticker zustimmend reagiert.

So schreibt Olaf Pielke: „Hallo Herr Wiegand, Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen. Diejenigen Politiker, Nachrichtensprecher, Journalisten oder Redakteure die vom ’so genannten Heizungsgesetz‘ erzählen oder schreiben zeigen doch nur, dass sie sich zu etwas äußern, was sie intellektuell gar nicht verstanden haben. Mit Sicherheit hat sich keiner dieser ‚Meinungsmacher‘ die 114 Paragraphen überhaupt einmal angesehen. Wir leben leider in einer Welt der ’sozialen Medien‘ – hier sind Halbwahrheiten, Unwahrheiten, Polemik und Meinungsmache ‚en vogue‘. Das GEG ist im Grundsatz nicht schlecht. Leider ist die ordnungspolitische Bevormundung im derzeitigen GEG übergroß und die marktwirtschaftliche Rahmensetzung zu gering. Wenn eine neue Regierung dieses korrigieren sollte, würde die Diskussion vielleicht wieder sachlicher werden. Aber im Rahmen der Pariser Klimaschutzziele und der Vorgabe zur nationalen Umsetzung der EPBD-Novelle bis 2026 führt am Gebäude-Energie-Gesetz kein Weg vorbei.“

Auch Bernhard Schöner hat sich zu Wort gemeldet: „Hallo Herr Wiegand, so recht Sie haben: Mit dem Begriff muss die Öffentlichkeit wohl weiter leben und die Branche auch. Immerhin hat sich ‚Heizhammer‘ nicht durchgesetzt. Ein Wort, das (auch) die Zeitung mit den großen Buchstaben ins Leseleben gerufen hat. Gebäudeenergiegesetz klingt aber auch nicht prickelnder, die Endung ‚Gesetz‘ ist irgendwie nicht positiv besetzt. Elektromobilität klingt da schon etwas besser, Verbrenner-Aus hingegen wieder nach Endzeit, auch ohne Gesetz. In den Achtzigern hat das Wirtschaftsministerium Herausforderungen dieser Art noch mit einem Aufkleber (‚Ich bin Energiesparer‘) gelöst, manch einer erinnert sich vielleicht. Mein Vorschlag an Politik und diejenigen, die Meinungshoheit mit verantworten wollen: Probiert’s mal mit ‚Ich heize gern‘. Funktioniert darüber hinaus nicht nur für Wärmepumpen, sondern auch fürs E-Auto. Und wer nicht kleben will, bekennt sich über Social Media und/oder E-Mail-Signatur dazu. Was immer auch im neuen Text (nicht mehr) stehen mag: Es wird sich weiter primär um die Heizung drehen, auch wenn es beim GEG beziehungsweise EPBD um mehr gehen mag.“

Hans Christian Sieber schreibt: „Sehr geehrter Herr Wiegand, vielen Dank für Ihren Kommentar. Auch ich bin immer etwas angefressen, wenn der Fachbegriff (GEG) mit Kraftausdrücken gleichgesetzt wird, da hilft auch der Duden nicht, der die Umgangssprache (‚Heizungsgesetz‘) zitiert. Die Frage ist aber noch umfangreicher. Warum wählt jemand den Begriff Heizungsgesetz? Offenbar will man lautschreierisch, wie derzeit oft üblich, Bevölkerungsteile, die nicht den kompletten Text und den Sinn des GEGs lesen wollen, mit Überschriften Meinungen verkaufen, die dann lauthals als Fakt verbreitet werden können. Diese Art der Falschinformationen wird dummerweise auch von einigen Politikern oder sogar von Präsidenten großer Nationen gezielt verbreitet, damit diese Halb- und Falschwahrheiten gesellschaftsfähig werden. Damit wird auch im Duden geködert. Hier fehlt mir im Duden der Hinweis, dass der Begriff Heizungsgesetz nicht das gesamte GEG mit allen Inhalten darstellt!
Leider kennen viele, auch namhaften, Politiker nicht mehr den Grundsatz von Walter Scheel: ‚Es kann nicht die Aufgabe eines Politikers sein, die öffentliche Meinung abzuklopfen und dann das Populäre zu tun. Aufgabe des Politikers ist es, das Richtige zu tun und es populär (dann) zu machen.‘ Weiterhin stelle ich die Frage, was denn ‚abgeschafft‘ werden soll. Sind es der Sinn der Energieeinsparung oder soll nur eine Anpassung in Teilen der Texte erfolgen, um dem mündigen Bürger das klarer zu stellen? Ich denke dazu sollten Sie noch einen Artikel verfassen. Denn an der Energieeinsparungserfordernis zum Klimaschutz geht aus technischer und wissenschaftlicher Sicht kein Weg vorbei. Deshalb halte ich die grundsätzlichen Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD für richtig, auch wenn viele europäische Regeln auch teilweise ungerecht kritisieren. Ich appelliere an alle Europäer, nicht auf unsere gemeinsamen Werte zu verzichten.“

Und Claudia Mayer hat folgendermaßen kommentiert: „Hallo Herr Wiegand, ich kann Ihnen nur voll zustimmen. Ich frage mich schon die ganze Zeit, wann mal jemand der vermutlich zukünftigen Regierung sagt, dass das Heizungsgesetz und GEG das gleiche sind. Denn offensichtlich wissen sie das nicht, denn in dem Entwurf der Arbeitsgruppe 4 steht nach dem Satz ‚Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen‘ zwei Sätze weiter: ‚Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG werden mit unseren Nachbarländern harmonisiert‘ und ‚GEG und kommunale Wärmeplanung werden enger verzahnt.‘ Wie es mit dem GEG weitergehen muss, ist für Fachleute keine Frage. Das wurde auf der ISH unter anderem in diversen Vorträgen deutlich. Es wäre schön, wenn jemand den verantwortlichen Personen diesbezüglich mal Nachhilfe geben könnte. Vielleicht müsste man das Thema auch mal medial weiter streuen.“

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28. März 2025

GEG-Novelle, GWP-Werte, Brandschutzklappen und mehr

Unter der Überschrift „Heizungsgesetz: Union und SPD verunsichern Bürger, Investoren und Unternehmen“ hat Frank Ernst, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin, Bezug auf aktuelle Medienberichte genommen, wonach sich Koalitionsarbeitsgruppen von Union und SPD auf die Abschaffung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verständigt hätten. Zu lesen in der Meldung „TGA-Repräsentanz kommentiert mögliche Abschaffung der GEG-Novelle“ (siehe cci293534) vom 26. März.

Daraufhin hat sich Sawula Kantzeloglou zu Wort gemeldet: „Ich lese jeden Morgen den cci Branchenticker, um das Neuste aus der Baubranche zu erfahren. Ich finde es toll die Informationen hier gebündelt zu bekommen und auf dem Laufenden zu sein, dafür vielen Dank. Heute morgen bin ich jedoch erstaunt über diese Pressemitteilung. Ich habe die letzten Monate vor der Wahl immer wieder mitgenommen, dass die Branchenverbände das Heizungsgesetz abschaffen wollen, es wurde regelrecht verteufelt. Der Pressemitteilung entnehme ich nun die Empfehlung, es beibehalten zu wollen, auf der Basis eine Novellierung mit Anpassungen für die Zukunft zu schaffen. Ich finde diese Aussage ist erstaunlich und wäre sicherlich eine gute Stellungnahme schon vor der Bundestagswahl gewesen, um auch der Verbreitung der populistischen kurzfristig gedachten Meinungsverbreitung entgegen zu wirken. So kann man auch Stabilität schaffen. Wir werden nicht umhin kommen auch unangenehme Entscheidungen zum Wohle aller zu treffen.“

Und Volker Rech schreibt: „Ich stimme dem Kollegen im Vortext genau zu. Besser ist es auch die Wahrheit rechtzeitig zu sagen, damit man auch den Rechten was entgegensetzt ohne sie zu verunglimpfen. Nur so geht es. Vieles an dem Gesetz ist doch gut oder?“

Daniel Lübeck stimmt Herrn Kantzeloglou in Teilen zu: „Investitionen in (notwendige) Gebäudetechnik sind immer mit Unsicherheiten (zum Beispiel bezüglich der Betriebskosten) behaftet. Die Unsicherheit ist in den letzten Jahren unter anderem  wegen des Ukrainekriegs gewachsen und die Politik hat nicht gerade dazu beigetragen, Planungssicherheit bei den Bürgern und Verbrauchern herzustellen (freundlich formuliert). Leider gibt es in großen Teilen der Politik den Wunsch über Ver- und Gebote zu regeln, anstatt die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Markt regeln kann. Wärmepumpen werden von den einen verteufelt, von anderen als Allheilmittel verschrien.
– Leider wohnen wir nicht alle in freistehenden Einfamilienhäusern, die mit Wärmepumpen aus hauseigenem PV-Strom versorgt werden können.
– Niemand kann abschätzen, wo bei den Energiepreisen die Reise hingeht (mein Eindruck ist, dass wir bei den Strompreisen, wo wir europaweit mit den Belgiern am Teuersten sind, auf ein niedrigeres Niveau kommen) und wie sich die Situation in der Ukraine entwickelt.
Es wäre aus meiner Sicht wünschenswert weniger statt mehr staatlicher Eingriffe in die Energiepreisgestaltung vorzunehmen, aber dann wird das wieder – zum Teil von den gleichen Leuten, die die Elektrifizierung der Gesellschaft beschwören – als unsozial abgetan. Gebäude unter Denkmalschutz, Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte alt, sollen plötzlich von Wärmepumpen beheizt werden. Gleichzeitig werden Einfamilienhäuser neueren Baujahrs, die problemlos von Wärmepumpen beheizt werden könnten, mal eben schnell noch mit Gas- oder Ölheizungen ausgerüstet, bevor der ‚böse Zwang zur Wärmepumpe‘ kommt.“

Auch der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hat sich zu den Koalitionsverhandlungen und den Heizungsregeln im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geäußert. Wie in der Meldung „BWP-Appell an Koalitionäre: Sensible Entscheidungen beim GEG“ (siehe cci293685) vom 27. März zu lesen, erwartet der Verband, dass Entscheidungen zum Gebäudeenergiegesetz mit höchster Ernsthaftigkeit und Sensibilität getroffen werden.

Ulli Precht richtet sich in seinem Kommentar wiederum direkt an den Bundesverband: „Liebe BWP, ihr müsste doch langsam und schmerzlich gelernt haben, das die das nicht können. Das erste Heizungsgesetz von Altmaier CDU haben alle ignoriert, bei Habecks Variante habt ihr die Kommunikation und Diskussion den falschen Propheten überlassen und sträflich gepennt. Und jetzt appelliert ihr an Merz, der nach meinem Dafürhalten beim GEG schon immer eher skeptisch war? Erst hasst ihr das GEG, jetzt wollt ihr es behalten. Wer soll euch bei dem Bäumchen-wechsel-dich-Spiel, das ihr da macht, noch ernst nehmen? 3 Jahre Geschreie gegen ‚Habecks Heizungsgesetz‘ – ursprünglich eine Merkel-CDU-Geburt. Jetzt bekommt ihr endlich euren Willen, jetzt findet ihr das GEG doch toll. – Puuh. Ihr macht etwas falsch, aber ich weiß nicht was? Zum Glück ist das nicht mein Job.“

In der Meldung „Zu beachten: GWP-Werte von Kältemitteln gemäß F-Gase-Verordnung“ (siehe cci291969) vom 11. März geht es darum, dass in der F-Gase-Verordnung für Kältemittel GWP-Werte angegeben sind, die teils von den bisher gängigerweise verwendeten Werten abweichen.

Hierzu Kerstin Martens vom Umweltbundesamt (UBA) gemeldet: „Liebes cci-Team, eine umfangreiche Tabelle mit den für die F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 geltenden GWP-Werten aller bekannten Kältemittel-Blends findet sich auf den Seiten des Umweltbundesamtes (Link).“

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Berlin, hat das webbasierte Kurznachschlagewerk „Kältemittelreferenz“ entwickelt. In der Meldung „BWP: Kurznachschlagewerk zu Kältemitteln“ (siehe cci292055) vom 12. März erfährt man, dass es Fachplanern und -handwerkern sowie Betreibern von LüKK-Anlagen Regelungen rund um das Thema Kältemittel leicht zugänglich machen soll.

Sehr zur Freude von Olaf Mayer: „Danke, dass ist doch einmal eine vernünftige Ausgabe von Daten an das Handwerk. Vielen Dank auch an den ‚Bundesverband Wärmepumpe‘ für das Kurznachschlagewerk.“

„Wärmepumpen: In UK um die Hälfte billiger als in Deutschland“ (siehe cci293053) lautet die Überschrift einer Meldung vom 24. März. Demnach sind die Kosten für die Installation einer Wärmepumpe in Deutschland teilweise fast doppelt so hoch wie in Großbritannien – ein Ergebnis einer aktuellen Studie von Octopus Energy und dem Lehrstuhl für Gebäude- und Raumklimatechnik der RWTH Aachen.

Bernd Wittenberg ist der Ansicht: „Na endlich: Lasst uns über den deutschen Tellerrand hinausgucken und handeln! Gute Dinge können wir ‚einfach‘ übernehmen. Die ‚deutsche Lösung‘ braucht oft länger und ist – wie wir leider immer wieder später erfahren – nicht immer besser.“

Wie in den Vorjahren sind auch 2024 in Deutschland an weniger als einem Prozent der inspektionspflichtigen Klima- und Kühlanlagen mit Leistungen über 12 kW energetische Inspektionen durchgeführt worden. Die katastrophalen Ergebnisse einer Statistik des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) geht die Meldung „Seit 17 Jahren ein Trauerspiel: Energetische Inspektionen in der LüKK“ (siehe cci293482) vom 25. März ein.

Hier kann Arwid Theuer-Kock nur zustimmend nicken: „Das deckt sich eindeutig auch mit meiner Erfahrung. Allein wenn man die Frage nach den inspektionspflichtigen Anlagen in einer Liegenschaft für die einfache Erstellung eines Energie-Verbrauchsauweises stellt und dann noch nach dem Datum der letzten Inspektion fragt, wird es still auf der anderen Seite. Meist ist dem Eigentümer oder dem FM diese nunmehr gesetzliche Vorgabe gar nicht bekannt. Dennoch sind die meisten nach ISO 9001 oder auch ISO 14001 zertifiziert. Da sollte man eine Kenntnis der ‚interessierten Parteien‘ und ein aktuelles Rechtskataster sowie die Kenntnis der Inhalte doch voraussetzen können.“

In der Produktvorstellung „Trox: Küchenabluftklappe für 10.000 Bewegungszyklen“ (siehe cci292061) vom 14. März geht es um eine neue, auf der ISH vorgestellte Küchenabluftklappe für den Brandschutz in gewerblichen Küchen. Die Besonderheit ist laut Hersteller, dass diese schätzungsweise im April die Zulassung durch das Deutsches Institut für Bautechnik (DIBT) für 10.000 geprüfte Bewegungszyklen erhalten soll. Bisher üblich seien lediglich Prüfungen für 300 Zyklen.

Christian Peters von Wildeboer schreibt hierzu: „In der Fachwelt ist bekannt, dass viele Anlagen in gewerblichen Küchen einen täglichen Lüftungsbetrieb haben, bei dem die Brandschutzklappen zum Betriebsschluss der Küche täglich geschlossen werden. Dafür ist im Rahmen des DIBt-Zulassungsverfahrens der Klappen ein Nachweis erforderlich, für den die Brandschutzklappe über einen Zyklentest mit 10.000 Schließungen geprüft wird. Unsere Brandschutzklappe FK90 für gewerbliche Küchen wurde schon vor vielen Jahren vom DIBt dementsprechend zugelassen. Sie schließt – je nach Situation vor Ort – entweder sanft (täglicher Lüftungsbetrieb) oder extrem schnell und sehr kraftvoll (Sicherheitsverschluss im Fettbrandfall).“

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7. März 2025

Eine Würdigung, Millionen-Investitionen in China und der Kommentar

Nach kurzer, schwerer Krankheit ist am 24. Januar Uwe Großmann gestorben. Wie in der Meldung „Meteoviva und VDMA AMG betrauern plötzlichen Tod von Uwe Großmann“ (siehe cci289640) zu lesen, wurde der Geschäftsführer des Systemanbieters für das Gebäude- und Energiemanagement Meteoviva und frühere Vorsitzende des Fachverbandes AMG im VDMA 65 Jahre alt. Die Gesellschafter, die Geschäftsführung und die Belegschaft von Meteoviva haben angekündigt, Großmanns eingeschlagenen Kurs in seinem Sinne fortzuführen.

Nun hat sich Benjamin Meißner, der ihn posthum würdigen möchte: „Uwe Großmann war ein großartiger Kämpfer für die Digitalisierung unserer Branche, der stets versuchte, alle Stakeholder an einen Tisch zu bekommen und für seine Visionen zu begeistern. Als Hauptstadtkorrespondent habe ich ihn einige Male getroffen sowie interviewt und kann sagen, dass er ein unvoreingenommener und offener Gesprächspartner und im Namen seiner Verbände auch hervorragender Gastgeber war. Seinen Tod empfinde ich persönlich als Verlust und bin in Gedanken bei seinen Angehörigen.“

In der Meldung „ebm-papst investiert 30 Mio. € in chinesisches Ventilatoren-Werk“ (siehe cci291535) vom 3. März geht es darum, dass der Ventilatorenhersteller ebm-papst den Ausbau seines Werks in Xi’an/China vorantreibt. Mitte des Jahres soll die 27.000 m² große Erweiterung der 2019 in Betrieb genommenen Produktionsstätte abgeschlossen sein. Das Projekt ist Teil der „Local for Local“-Strategie des Unternehmens und wird voraussichtlich 30 Mio. € kosten.

Hierzu schreibt Anton Tienes: „Noch eine Firma die ihr Wissen kostenlos den Chinesen zur Verfügung stellt? Anscheinend hat man nicht gelernt, wie es bei den Autobauern abgezapft wurde und wir nun preiswertere chinesische Autos kaufen sollen …“

In seinem Kommentar „Auf keinen Fall nachlassen“ (siehe cci291636) vom 5. März geht Thomas Reuter auf die Bundestagswahl, die Verpflichtung gegenüber gesetzlichen Regelungen und den Green Deal ein.

Christian Fieberg hat sich daraufhin zu Wort gemeldet: „Die Pflicht zur Gebäudeautomation ab 290 kW Heiz- / Kühlleistung ist ein ähnlich ’scharfes‘ Schwert wie die energetische Inspektion für RLT- und Kälteanlagen ab 12 kW und 10 Jahren Alter – ebenfalls im GEG festgelegt. Solange es keine Überprüfung und Pönalen für die Missachtung des GEG gibt, wird hier wenig passieren. Da können die Einspareffekte noch so groß sein. Nur, wer soll das bei den knapp 2 Mio. Nichtwohngebäuden prüfen? Der Zoll, die Polizei, der TÜV, eine neue (Landes-) Behörde, …? Der EU Green Deal ist hier deutlich schlauer unterwegs und knüpft günstige Kreditlinien an die Nachhaltigkeit des Gebäudes (Smart Readiness Indicator). Hier sollte die neue Regierung einmal genauer hinschauen und lernen.“

Und Olaf Pielke schreibt: „Die neue Regierung muss die ideologisch motivierten Inhalte im GEG wieder in einen technologie-offenen Kontext stellen. Weiterhin ist es ein Skandal, dass das GEG im Hinblick auf die Energieeffizienzanforderungen von Wärmepumpen keinerlei Vorgaben mehr macht (Ausnahme im Verhältnis Mieter/Vermieter). Hier besteht wirklich Handlungsbedarf!“

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28. Februar 2025

Leser helfen Lesern: Überholte Regeln der Technik

Im Beitrag „Leser helfen Lesern: Planen mit überholten Regeln der Technik?“ (siehe cci291277) vom 25. Februar geht es um ältere technische Regeln, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Auf der Website von DIN Media steht, dass spätestens alle fünf Jahre Normen auf den Stand der Technik hin überprüft werden. Gleiches gilt für Richtlinien des VDI. Viele Beispiele aus der regelmäßig von der Redaktion aktualisierten „Übersicht: Normen, Richtlinien, Verordnungen aus der LüKK“ zeigen jedoch, dass diese „Fünf-Jahres-Regel“ bei DIN und VDI aber offensichtlich ein Papiertiger sind.

Nun hat die Redaktion von cci Branchenticker folgende Leserfrage erreicht: „Muss oder sollte ich eine LüKK- oder TGA-Anlage dennoch auf Basis offensichtlich überholter technischer Regeln planen, auch wenn diese zweifellos nicht mehr den aktuellen Stand der Technik darstellen? Wie behandeln Sie solche Problemfälle?“

Hierzu schreibt Olaf Pielke: „Eingeführte DIN- Normen oder VDI- Richtlinien stellen zunächst die allgemein anerkannten Regeln der Technik da. Sofern aber jemand der Ansicht ist, dass die dort abgebildeten Empfehlungen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, so gilt doch: ‚besser geht immer‘ – nur nicht schlechter! Jedoch sollte man so fair sein, seinen Auftraggeber über die möglichen Mehrkosten zu informieren.“

Und er Sachverständige Prof. Helmut Feustel schreibt: „’Alte‘ Normen und Richtlinien sind solange planungsrelevant, bis diese durch neue technische Regeln ersetzt werden. Allerdings gilt bei Gericht, dass jede Norm oder Richtlinie vertraglich ausgeschlossen werden kann. Falls also eine Norm oder Richtlinie ausgeschlossen werden soll, ist dies vertraglich (schriftlich!) zu vereinbaren. Das gilt auch dann, wenn Teile einer Norm oder Richtlinie ausgeschlossen werden sollen. Auch eine ‚allgemein anerkannte Regel der Technik‘ könnte vertraglich ausgeschlossen werden, allerdings ist nicht jede Norm oder Richtlinie eine ‚allgemein anerkannte Regel der Technik‘. Diese müsste sowieso mindestens zwei Bedingungen erfüllen; sie müsste theoretisch richtig sein (warum dann also ausschließen?) und sie müsste dem Planer und gegebenenfalls der ausführenden Firma bekannt sein. Übrigens: Gesetze können vertraglich nicht ausgeschlossen werden! Falls also bekannt ist, dass Räume oder bestimmte Raumgruppen beispielsweise den Arbeitsstättenrichtlinien unterliegen können, dürfen die Arbeitsstättenrichtlinien nicht ausgeschlossen werden, auch nicht vertraglich!“

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21. Februar 2025

Wärmepumpenförderung, Stromtarife, Trendmonitor, Eurovent-Studie und Verbändeempfehlung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die derzeitigen Rahmenbedingungen zur Förderung von Wärmepumpen als ineffizient und verbraucherfeindlich. In der Meldung „Deutsche Umwelthilfe fordert Reform der Wärmepumpenförderung“ (siehe cci290638) wird ein Statement der DUH an politische Entscheider aufgegriffen, wonach die Umwelthilfe eine Reform der Förderungsmodalitäten für Wärmepumpen fordert und einen garantierten Förderungs-Festbetrag vorschlägt.

Hierzu schrieb Hans-Martin Weber von Ziehl-Abegg: „Ich kann das Statement der DUH dahingehend unterstützen, dass jegliche Förderungen nicht über öffentliche Programme erfolgen sollten, deren Entlastungen dadurch sofort einkalkuliert (eingepreist) werden können. Abweichend zum DUH vertrete ich die bestenfalls ausschließlich nur nachgelagerte und individuelle Entlastung des Steuerzahlers für getätigte Investitionen in der Einkommensteuererklärung. Dann kommt die Entlastung dort an, wo die Investition belastet. Die Mitnahmeeffekte der Einpreisung von Fördermitteln aus Förderprogrammen wurden bereits wissenschaftlich bei Fördermaßnahmen für Eigenheim und Wohnraum (10.000 €-Förderung) nachgewiesen. Warum also nochmals dieselben Erfahrungen machen?“

Der neuste Kommentar hierzu stammt von Marcel Riethmüller, Geschäftsführer der Ecogreen GmbH: „Wir sind seit über 15 Jahren als Energieeffizienz- und Fördermittelexperten in Deutschland tätig und sehen die Entwicklung etwas anders. Das gesamte Thema ‚Fördermittel für Energieeffizienz‘ wird durch die Wärmepumpenförderung über einen Kamm geschoren. Früher führte jeder investierte Euro zu einer zusätzlichen Wirtschaftsleistung von 10 bis 40 € in Deutschland (je nach Förderprogramm). Durch die höheren Anforderungen konnten wir oft erreichen, dass deutlich energieeffizientere Anlagen verbaut wurden. Gleichzeitig wurden Hersteller dazu motiviert, ihre Produkte weiterzuentwickeln, um die erhöhten Förderkriterien zu erfüllen.
Ich bin vollkommen bei denen, die sagen, dass man eine Technologie nicht pauschal – und dann noch mit bis zu 70 % – fördern sollte. Bevor der Wärmepumpen-Förderwahnsinn begann, war die Förderung darauf ausgerichtet, Investitionen in höhere Energieeffizienz zu belohnen. Die Anforderungen lagen stets über dem Standard. Doch durch die aktuelle Entwicklung wird das gesamte Thema Fördermittel für Energieeffizienz in ein falsches Licht gerückt. Warum Wärmepumpen mittlerweile so teuer sind, lässt sich gut erklären: Die technischen und verwaltungsrechtlichen Anforderungen, die für eine Förderung erfüllt werden müssen, sind enorm gestiegen. Das verursacht bereits bei den Herstellern erhebliche Mehrkosten, die sich bis zum Endkunden durchziehen. Fördermittel in diesem Bereich sollten dazu dienen, mehr Energieeffizienz sowie CO2– und THG-Einsparungen in den Markt zu bringen – und nicht, um eine bestimmte Technologie zu finanzieren! Wer mit uns mal in den Dialog gehen möchte, kann sich gerne melden.“

In seinem Meinungsbeitrag „Variable Stromtarife verursachen Energie-Stress“ (siehe cci291001) vom 19. Februar geht Peter Reinhardt darauf ein, dass Stromversorger seit Anfang 2025 gesetzlich dazu verpflichtet sind, variable Stromtarife anzubieten. Laut Reinhardt könnten Verbraucher zwar profitieren, stehen aber auch vor neuen Herausforderungen wie steigende Preise, technische Hürden und „Energie-Stress“. Er fragt sich, ob flexible Tarife wirklich der Schlüssel zur Energiewende sind oder ob die nächste Kostenfalle droht.

Hierzu schreibt Arne Bast: „Moin Herr Reinhardt, erstens, man kann alles erfassen, messen, analysieren was man so möchte. Man kann es aber auch ganz einfach haben: Wenn die Sonne scheint, wird Strom günstig. Zweitens, der gemeine Deutsche Feld-, Wald- und Wiesenkonsument ist weniger dumm als wir denken. Meine Meinung: Bieten die EVUs vernünftige variable Stromtarife an, wird es nicht an Smart Metern scheitern. Man kann seine Wasch- und Spülmaschinen ab 10:00 Uhr starten und wer mag, kann seine Wärmepumpe nachts absenken. Jeder der eine PV-Anlage auf dem Dach hat, sieht seine Chancen. Leider sieht er aber auch die ausbleibenden Erträge in der Dunkelflaute.“

Und Daniel Lübeck liefert dazu gleich ein Praxisbericht: „Vor sechs Monaten wurde mein Smartmeter installiert. Seitdem gibt es „Probleme mit der Umstellung des Messstellenbetreibers, Probleme mit der Marktkommunikationssoftware…“, kurzum: der Nutzen meines Smartmeters ist gleich null. Gleichwohl betreibe ich (als PV-Anlage angemeldet) ein Balkonkraftwerk (600 W Direkteinspeisung) sowie eine 1,6 kWp-PV-Anlage mit 3 kWh Batteriespeicher DC-seitig und steuere das ganze mit einem Shelly Dreiphasen-Messgerät. Ich bin also sehr wohl in der Lage meinen aktuellen Hausverbrauch und die PV-Produktionen einzusehen, aber nicht via eichrechtkonformer Messtechnik. Die Theorie dahinter ist spitze, setzt aber eine gewisse technische Afinität und Begeisterung für solche (technischen) Zusammenhänge voraus. Wenn jetzt noch die wirtschaftlichen Zusammenhänge durch smarte Tarife dazukommen, denke ich nicht, dass das einer breiten Öffentlichkeit vermittelbar ist. Auch denke ich nicht, dass der Zwang zu solcher Smarten Technik vermittelbar ist und er würde mit Sicherheit zu grundsätzlicher Ablehnung in der Bevölkerung führen, da er die ohnehin hohen Baukosten weiter in die Höhe treibt. N.B. die Haushaltsverbräuche sind ein Witz gegenüber den 11 kW und mehr, die ein E-Fahrzeug beim Laden zieht. Elektroauto fahre ich seit drei Jahren. Netzdienliches Laden ist ganz sicher der erste Ansatz, wo smarte Tarife sinnvoll sind. Dafür muss aber erstmal die Umsetzung (s.o.) funktionieren. Im bürokratischen Deutschland anno 2025 habe ich da erhebliche Zweifel.“

In der Meldung „Energie-Trendmonitor: Strompreise als Hindernis für Heizungswechsel“ (siehe cci291005) vom 19. Februar geht es darum, dass gut drei Viertel der Verbraucher in Deutschland zu hohe Strompreise als Grund angeben, weshalb sie derzeit nicht auf eine Wärmepumpenheizung umsteigen. Im Auftrag des Heiztechnikunternehmens Stiebel Eltron wurden insgesamt 1.000 Bundesbürger von einem Marktforschungsinstitut bevölkerungsrepräsentativ befragt.

Hierzu meint Jens Herrmann: „Der entsprechende Strompreis würde die aufwendige Förderpolitik, für die Wärmepumpe, de facto überflüssig machen. Im Wahlkampf gibt es eine Partei, die die Besteuerung von Elektrischer Energie deutlich reduzieren will. Der Witz an der Sache wäre, Regierungsverantwortung vorausgesetzt, dass dieses den Effekt hätte, den Wärmepumpen-Markt wieder zu beleben. Das würde, kurioserweise, die gesamte Energiestrategie der selben Partei völlig auf den Kopf stellen.“

Die neue Eurovent-Studie zur „Energieklassifizierung von Lüftungsgeräten“ vergleicht Energie- und Betriebskosten von RLT-Geräten mit unterschiedlichen Energieeffizienzen von A+ bis C, die in Bürogebäuden, Mehrfamilienhäusern, Schulen und Restaurants in 18 europäischen Städten eingesetzt werden. Der Beitrag „Eurovent-Studie: Betriebskosten von RLT-Geräten verschiedener Effizienzen“ (siehe cci291065) vom 20. Februar zeigt auch in diesem Zusammenhang mögliche Einsparpotenziale auf.

Detlef Malinowsky findet die Studie „recht anspruchsvoll zu lesen, daher vielen Dank für den kleinen Einblick in die Ergebnisse. Allerdings erscheinen mir die Betriebskosten erstaunlich gering – möglicherweise wurden hier vorwiegend Anlagen mit weniger als 5.000 m³/h betrachtet. Das ist natürlich nur mein Eindruck.“

Im Beitrag „Verbändeempfehlung zum Umsetzen der Raumqualitätskriterien gemäß EPBD“ (siehe cci290796) wird ein von drei europäischen LüKK-Verbänden erstelltes Dokument vorgestellt, in dem diese Anforderungen der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD 2024 im Hinblick auf Parameter der Raumqualität erläutern und dazu auch konkrete Werte empfehlen.

Hierzu schreibt Detlef Malinowsky: „Die Werte und Empfehlungen zur Raumluftqualität sind weitgehend bekannt und bieten keine neuen Erkenntnisse. Allerdings halte ich die Schallpegelempfehlungen von bis zu 40 dB(A) in Klassenzimmern für deutlich zu hoch.“

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14. Februar 2025

Erneut Trumps Energiepolitik, Wärmepumpenförderung, Stromtarife und Lüftungstechniktage

In seinem Meinungsbeitrag „Trumps Energiepolitik – Gefahr für die Energiewende in Europa?“ (siehe cci290181) hat Florian Fischer, geschäftsführender Gesellschafter von cci Dialog, am 5. Februar einen Blick auf die amerikanische Politik geworfen. Der neue Präsident Donald Trump hatte vor seiner Wahl angekündigt, die Öl- und Gasförderung in den USA massiv auszubauen. Dies könnte zu einem erheblichen Preisverfall fossiler Energieträger führen – mit weitreichenden Folgen für die europäische Energiewende, für die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und für das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Direkt nach Erscheinen des Meinungsbeitrags haben sich bereits Detlef Malinowsky, Olaf Pielke, Bernhard Schöner und Daniel Lübeck zu Wort gemeldet.

Nun sind zwei weitere Kommentare dazugekommen. Ulli Precht schreibt: „Hier wird wieder auf den vermeintlichen Problemen herumgeritten, alles bekannt, alles alter Wein in neuen Schläuchen. Immer die anderen sind schuld, alle warten auf …. zum Beispiel die Politik, wie bitte? Mehr Technologieoffenheit ist sehr wünschenswert. Punkt 8 (‚Mehr Verantwortung an die Verantwortlichen übergeben‘) und 9 (‚Den Preiswettbewerb mit fossilen Energieträgern aufnehmen‘) des Herrn Malinowsky geht ohne Warten. Aber eines ist mal klar, so ‚billig‘ wie vor dem Ukrainekrieg wird erstens Energie nie mehr werden. Zweitens, was eventuell auch geopolitisch viel interessanter im Umgang mit ‚Energieerpressern‘ aus dem Ausland für Deutschland ist, unabhängig von solchen vermeintlichen ‚Freunden‘ zu werden. Klar nehmen wir Öl und Gas noch, aber wenn wir die Energiewende vorantreiben, bleiben wir Technologieführer (? oder nur die Chinesen) und werden vor allem viel unabhängiger, und dann kann man den Putins, Scheichs und Trumps dieser Welt, wenn sie den Gasahn zudrehen, halt auch mal sagen, ‚passt schon, mach ruhig, halt deine Föderanlagen an‘. Das hier jeder wirtschaftlich Tätige nach seinem eigenen Portemonnaie guckt ist klar, aber vergessen sollten wir die Deutschland AG als gesamtes auch nicht. Und ja, diesen Stimmen stimme ich zu, in der Diskussion um Energiewende-Themen ist auch durch Unterlassung von wirtschaftlich Tätigen, die diese Diskussion den falschen Propheten überlassen haben, auch viel selbst versaubeutelt worden. Der Führer der freien Welt ist ein trotziges Mecker-Kind und kümmert sich nur noch um sich, dem sind alle Wurscht, sogar die eigenen Leute. Endlich sind wir gezwungen, da selbst was zu tun.“

Reinhard Siegismund ist der Ansicht: „Dieser ‚Führer der freien Welt‘ darf nicht mehr die freie Welt führen! Wir und alle anderen Europäer sollten grundsätzlich nur demokratische Parteien wählen und uns zu freien demokratischen ‚vereinigten Staaten von Europa‘ verbinden, um gemeinsam Europa als Vorbild für die Welt nachhaltig zu einem energetisch autarken Staat zu entwickeln. Wichtig wird es sein, wenn dabei mindestens drei und besser mehr freie demokratische Parteien im Parlament sind, sodass ein wirksame Kontrolle der Regierenden wirksam bleibt. Leider ist das wohl noch ein langer Weg, wenn in so vielen Ländern Autokraten und Diktatoren gewählt werden und danach ohne freie Wahlen so weiter machen. Ich möchte positiv über die Zukunft denken – auch wenn vieles nicht danach aussieht.“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die derzeitigen Rahmenbedingungen zur Förderung von Wärmepumpen als ineffizient und verbraucherfeindlich. In der Meldung „Deutsche Umwelthilfe fordert Reform der Wärmepumpenförderung“ (siehe cci290638) wird ein Statement der DUH an politische Entscheider aufgegriffen, wonach die Umwelthilfe eine Reform der Förderungsmodalitäten für Wärmepumpen fordert und einen garantierten Förderungs-Festbetrag vorschlägt.

Hierzu schreibt Hans-Martin Weber von Ziehl-Abegg: „Ich kann das Statement der DUH dahingehend unterstützen, dass jegliche Förderungen nicht über öffentliche Programme erfolgen sollten, deren Entlastungen dadurch sofort einkalkuliert (eingepreist) werden können. Abweichend zum DUH vertrete ich die bestenfalls ausschließlich nur nachgelagerte und individuelle Entlastung des Steuerzahlers für getätigte Investitionen in der Einkommensteuererklärung. Dann kommt die Entlastung dort an, wo die Investition belastet. Die Mitnahmeeffekte der Einpreisung von Fördermitteln aus Förderprogrammen wurden bereits wissenschaftlich bei Fördermaßnahmen für Eigenheim und Wohnraum (10.000 €-Förderung) nachgewiesen. Warum also nochmals dieselben Erfahrungen machen?“

In der Meldung „Wärmepumpennutzer profitieren: Stromversorger müssen variable Tarife anbieten“ (siehe cci288890) vom 20. Januar ging es darum, dass alle Stromversorger in Deutschland seit Jahresbeginn  verpflichtet sind, variable Stromtarife anzubieten.

Daniel Lübeck hatte sich skeptisch gezeigt und gemeint: „Ob Wärmepumpennutzer per se davon profitieren, wird sich erst noch erweisen. (…)“

Frank Börsch ist der Ansicht: „Variable Stromtarife in der bisherigen Ausprägung werden sehr oft als generelle Einsparmöglichkeit dargestellt. Diese Tarife sind allerdings eben keine Einbahnstraße zu günstigen Tagespreisen der verbrauchten KWh. Vielmehr zeigt die praktische Erfahrung in den Wintermonaten, dass es durchaus Preisspitzen gibt, die Faktor 2 oder 3 auf den Durchschnittspreis eines fest vereinbarten Stromtarifs ergeben. (…)“

Laut Helmar Huebel ist es „völliger Unsinn an einen sparenden Strompreis zu glauben. Ein Wärmepumpen-Stromtarif rechnet sich heute schon weder nach COP, noch mit eigenen Zählergrundpreis und Abschaltzeiten. Variable Stromtarife verändern die Fahrweise und verschlechtern die Jahresarbeitszahl!“

Der neuste Kommentar hierzu stammt von Christoph Brauneis vom VDKF: „Die Pflicht für Stromversorger, variable Stromtarife für Privathaushalte anzubieten, ist ein wichtiger Schritt, um die Energiekosten für Wärmepumpen zu reduzieren und gleichzeitig die Stromnetze stabil zu halten. Was für Wärmepumpen gilt, ist auch für den Betrieb von Klimaanlagen in Wohnungen sinnvoll – bei Luft/Luft-Wärmepumpen, die auch kühlen können, gelten die variablen Tarife ja auch schon. Viele Kühlprozesse in Industrie und Gewerbe erlauben jedoch nur im begrenzten Umfang einen zeitlichen Aufschub, so dass das Warten auf günstigere Tarife für den Betreiber nur schwer möglich ist. Und eine zeitlich begrenzte Leistungsdrosselung durch den Stromanbieter wie bei privat genutzten Wärmepumpen ist oft inakzeptabel. Insofern sind variable Stromtarife für den Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Wo es möglich ist, haben Betreiber dies mit ihrem Energieversorger aber individuell vereinbart.“

Die ältere Meldung „Abluftreinigung in der Gastronomie“ (siehe cci181589) bezieht sich auf die OnLive-Fachtagung powered by cci Dialog GmbH „Lüftungstechniktage“ vom 21. und 22. September 2022 und den Vortrag „Abluftreinigung in der Gastronomie“. Dabei ging es darum, wie eine effiziente Abluftreinigung einer Gastronomieansiedlung auch in Innenstadtlagen möglich ist.

Nun, mehr als zwei Jahre später, ist Ralf Kamprath von LBBW Immobilien auf die Meldung gestoßen und fragt: „Sehr geehrtes cci-Dialog-Team, gibt es zufällig einen Live-Mitschnitt der oben erwähnten Veranstaltung? Diese liegt in der Vergangenheit und kann somit nicht mehr gebucht werden. Ich bin an den Ergebnissen und Erkenntnissen aber interessiert. Ein sehr wichtiges Thema, das viel Ärger macht, wenn es im Betrieb nicht oder nicht gut genug funktioniert. Davon sind wir auch betroffen.“

Die Antwort von Florian Fischer: „Hallo Herr Kamprath, ich recherchiere gerne für Sie, ob wir die Aufzeichnung noch zur Verfügung stellen können.“

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7. Februar 2025

Trumps Energiepolitik

In seiner „Meinung: Trumps Energiepolitik – Gefahr für die Energiewende in Europa?“ (siehe cci290181) vom 5. Februar hat Florian Fischer, geschäftsführender Gesellschafter der cci Dialog GmbH, die amerikanische Politik aufgegriffen. Donald Trump hat angekündigt, im Falle seiner Wiederwahl die Öl- und Gasförderung in den USA massiv auszubauen. Dies könnte zu einem erheblichen Preisverfall fossiler Energieträger führen – mit weitreichenden Folgen für die europäische Energiewende, für die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und für das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Detlef Malinowsky kommentiert dies: „Ihr Fazit hat mir besonders gefallen, insbesondere der Ausdruck ‚wirtschaftlich erfolgreiche Klimapolitik‘. Die Wirtschaftlichkeit sollte dabei an erster Stelle stehen, denn ohne solide finanzielle Grundlage wird uns irgendwann das Geld ausgehen. Auch der Begriff ‚erfolgreich‘ ist sehr treffend, da wir dadurch unsere internationale Vorbildfunktion zurückgewinnen könnten – ein Hebel, der weltweit Nachahmer finden sollte. Allerdings würde ich den Begriff ‚Klimapolitik‘ gerne durch ‚Nachhaltigkeitsstrategie‘ ersetzen, da meiner Meinung nach nicht die Politik die Lösung ist, sondern eher das Problem darstellt. Ich würde unter anderem folgende Maßnahmen vorschlagen:

  1. Vom Energiesystem her denken, nicht nur von der Energieanlage:
    Wir sollten grundsätzlich in ganzheitlichen Energiesystemen denken – vom Energieerzeuger bis zum Energienutzer. Dabei ist es essenziell, sektorübergreifend zu handeln: Strom, Wärme und Kälte als ein zusammenhängendes Konzept betrachten. Auch die Mobilität muss hier integriert werden. Ein Beispiel: Rechenzentren blasen heute noch enorme Mengen Wärmeenergie ungenutzt in die Umwelt, anstatt diese sinnvoll weiterzuleiten.
  2. Energieeffizienz verbessern
    Die Energieeffizienz energietechnischer Anlagen lässt sich um etwa 30 % steigern.
    Wichtig ist dabei, dass diese Maßnahmen nicht primär gefördert werden müssen – sie finanzieren sich durch Einsparungen oft selbst innerhalb weniger Jahre. Allerdings benötigen wir hierfür geschultes Fachpersonal, das zielgerichtet aus- und weitergebildet werden muss.
  3. Technologieoffener Einsatz energiesparender Anlagen
    Natürlich ist der Einsatz von energiesparenden Technologien unverzichtbar, aber dies sollte tatsächlich technologieoffen und systemübergreifend geschehen. Nur so lassen sich die besten Lösungen finden, ohne potenziell vielversprechende Ansätze auszuschließen.
  4. Smarte Energienetze als weiterer Erfolgsschlüssel
    Smarte Energienetze im Bereich Strom und in Wärme- und Kältenetzen – werden eine zentrale Rolle spielen. Sie ermöglichen, Energiemengen und -ströme sichtbar und verständlich zu machen und diese effizient zu steuern.
  5. Die Nutzung heimischer Energieressourcen intensivieren
    Wir sollten unsere eigenen Ressourcen – Sonne, Wind, Tiefengeothermie und andere – noch stärker nutzen. Gleichzeitig ist es wichtig, die Energiespeicherung weiterzuentwickeln und diese intelligent zu verknüpfen. Lösungen auf kleiner und großer Ebene: Von innovativen Hausbesitzern mit integrierten Speichern bis hin zu großflächigen Projekten zeigt sich bereits, was möglich ist.
  6. Wohldosierte Förderung neuer Technologien
    Förderungen sollten gezielt und sinnvoll eingesetzt werden. Wasserstoff ist aus meiner Sicht zwar eine interessante Option, aber noch nicht kurzfristig umsetzbar. Ein Durchbruch könnte gelingen, wenn wir neben jeder PV- oder Windkraftanlage Elektrolyseure installieren, um überschüssige Energie in Wasserstoff umzuwandeln. Derzeit scheinen jedoch Batteriespeicher das Rennen zu machen.
  7. Kein Zwang durch übermäßige Bürokratie
    Wir brauchen keine zusätzlichen bürokratischen Hürden durch neue Gesetze, sondern sollten den Naturgesetzen folgen und die Kräfte des Marktes und der Innovation nutzen.
  8. Mehr Verantwortung an die Verantwortlichen übergeben
    Verantwortliche in Unternehmen und Projekten sollten größere Entscheidungsspielräume erhalten und entsprechend monetär gefördert werden, wenn sie nachweisbare Erfolge liefern.
  9. Den Preiswettbewerb mit fossilen Energieträgern aufnehmen
    Wir sollten den Wettbewerb mit fossilen Energien nicht scheuen, denn der Markt wird letztlich entscheiden, wer sich durchsetzt.
    Der Gewinner wird die Richtung der Energiewende vorgeben.

Das sind natürlich nur grobe Ansätze, aber ich freue mich auf einen offenen und konstruktiven Gedankenaustausch, gerne auch konträr – aber bitte ohne Ideologie oder politische Grabenkämpfe.“

Die Meinung von Olaf Pielke lautet: „Wir Deutschen sollten nicht bei jeder Eilmeldung aus Amerika in Hysterie verfallen. Erstens hat noch die Regierung Biden über das IRA-Gesetz mit 2 Mrd. US-$ viele erneuerbare Technologievorhaben angeschoben und diese laufen weiter. Zweitens hat die amerikanische ‚Fracking-Industrie‘ bereits im Jahre 2008 unter dem Motto ‚Drill baby, drill‘ durch die Marktüberschwemmung und dem anschließenden Preisverfall selbst sehr negative Erfahrungen gemacht; viele Unternehmen mussten aufgeben. Daraus hat dieser Industriezweig gelernt. Drittens wird auch das Opec-Kartell durch Fördermengenanpassung einem Preisverfall verhindern. Außer den üblichen großen Ankündigungen wird sich auch der Transformationsprozess in den USA fortsetzten und es wird zu keinem signifikanten Preisverfall kommen.“

Bernhard Schöner schreibt: „Kluge Kolumne, kluge Kommentare, richtiges und berechtigtes Thema. Dennoch erlauben Sie mir, fossiles Öl ins Feuer zu gießen und mich zu der Behauptung zu versteigen: Die Energiewende (beziehungsweise deren Ruf) haben wir bis jetzt ziemlich gut alleine versaubeutelt. Begonnen hat es zu einem Zeitpunkt, wo die deutsche Regierung sich noch nicht mit einem möglichen Sieg Trumps auseinandergesetzt hat oder auseinandersetzen wollte. Sicher macht es der aktuelle Anführer der freien Welt uns allen nicht leichter, zuvor haben wir es uns jedoch auch schon gründlich schwer gemacht. Daher: Einfacher werden und vor allem die von Herrn Malinowsky beschriebenen Punkte 8 und 9 sich zu Herzen nehmen. Denn deren Umsetzung lassen sich auch ohne Politik bewerkstelligen.“

Zum Abwarten rät Daniel Lübeck: „Sehe ich eher unproblematisch. Die Preise für Öl, Gas und Benzin sind ja politische Preise und wenn die Amerikaner die ‚Produktion‘ ankurbeln, heißt das ja noch lange nicht, dass das ‚billige‘ Öl und Gas auch bei Verbrauchern und Industrie in der EU und in Deutschland ankommen. Außerdem kann es ja durchaus sein, dass die Erhebung von Zöllen durch die Amerikaner (‚Handelskrieg‘) eine europäische Antwort bedingen.“

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31. Januar 2025

Sommerliche Auslegungszustände, EPBD, Planen im Bestand und Wärmepumpen

Der Normentag „Auslegungszustände für Luftkühler im Sommerbetrieb nicht definiert“ (siehe cci289191) vom 28. Januar hat die Frage eines Lesers aufgegriffen, auf Basis welcher technischen Regel die Leistung von Luftkühlern in zentralen RLT-Geräten für den sommerlichen Auslegungszustand geplant und ausgelegt werden sollte.

Die erste Reaktion darauf kam von Eduard Köhler, der auch gleich ein PDF „Sommerlicher Auslegungszustand für Krankenhausprojekt in Heidelberg“ mitlieferte: „Wir haben uns im Planungsbüro Waidhas bereits mit dieser Thematik beschäftigt und diese für ein Bauvorhaben eines großen Krankenhauses in Heidelberg untersucht. Dabei haben wir insbesondere die Vorgaben aus der VDI 2078 (Kühllastberechnung, 2015), der DIN 4710 (Wetterdaten, 2003) und der DIN 1946 Teil 4 (RLT-Anlagen für Gebäude des Gesundheitswesens, 2018) für das Projekt berücksichtigt und diese analysiert. Die Ergebnisse stehen in der Anlage zu diesem Beitrag. Wir haben daraus folgende Schlussfolgerungen gezogen. Ein höherer Wert für die Auslegungsfeuchte sehen wir aus nachfolgenden Gründen nicht gerechtfertigt: Beitrag zur Energieeinsparung (weniger Betriebskosten), keine gravierende Abweichung von zulässiger Abweichung gemäß DIN 1946-4, Anlagentechnik hat immer kleinere Reserven, gesamte Anlagentechnik läuft in seltensten Fällen mit Gleichzeitigkeit 1, Trend der Wetterdaten zeigt eher wärmer statt feuchter, sensible Feuchteanforderungen nur im OP-Bereich. Dort besteht die Möglichkeit, die Kühler mit etwas größerer Reserve auszustatten.“

Der öbuv-Sachverständige Olaf Pielke schreibt hierzu: „Die Auslegung eines Luftkühlers ergibt sich aus den Normen nach DIN 4710 (Meteorologische Grundlagen) in Korrelation mit der VDI 2078 (Kühllastregeln). Richtig ist, dass heute die Wahrscheinlichkeit für höhere Außenlufttemperaturen gegeben ist. Wer dafür gewappnet sein will, kann in Abstimmung mit dem AG den Auslegungspunkt auf 38° – 41° C – je nach Klimazone – verschieben. Ob es tatsächlich Sinn ergibt, von diesem neuen Auslegungspunkt dann entlang der Enthalpie auch Vorsorge für eine größere Entfeuchtungsleistung zu generieren, sollte man über die Stundenhäufigkeit im Einzelfall entscheiden. Beide Themata sollten bezogen auf das jeweilige Projekt individuell entschieden und mit dem AG abgestimmt werden.“

Hans Christian Sieber, Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen, ist der Ansicht: „Wie bei der Bemessung des notwendigen Außenluftvolumenstromes nach DIN EN 16798-1 mit der von mir immer benannten ‚Stinkkurve‘ der Unzufriedenen, sollten generell Planer sich nicht immer auf feste Werte einer Norm verlassen, sondern die Auslegungsdaten der Anlagen im Rahmen der HOAI Lph 1 oder 2 mit dem Nutzer abstimmen. Der Nutzer kennt sowieso nicht die Details der Norm genau, erst später beim Richter werden die Sachverständigen dann dazu genötigt, alle Eventualitäten archäologisch zu untersuchen. Das geht eigentlich ganz einfach. Man bemisst die Anlagen und gibt nach einer richtigen Kühllastberechnung oder Heizlast bekannt, wann die Leistungen der Geräte erschöpft sind und die erzielbaren Raumkonditionen nicht mehr zu erreichen sind. Das war und ist ja auch bei den Wert der alten DIN 1946-2 so, dass sich die Raumtemperaturen (auch die -feuchten) dann verschieben und die Garantiewerte nicht mehr zu erreichen sind. Wichtig sind hier die auch für Laien verständlichen Hinweise auf Beschwerden und Hindernisse sowie Schäden deutlich zu benennen! Wozu brauche ich dann eine Norm, wenn ich dies fest vereinbare?“

Auch Prof. Helmut Feustel, Sachverständiger für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, hat sich zu Wort gemeldet: „Prinzipiell kann man durch geeignete Verträge nahezu alle Probleme lösen. Wichtig ist nur, dass die Auswirkungen der vertraglichen Vereinbarungen dann deutlich erklärt werden, falls der Vertragspartner die Konsequenzen gar nicht erfassen konnte. Da man mit vielen WRG zwar die erhöhten Temperaturen kompensieren kann, nicht aber die erhöhten Feuchten, ist die Feuchteüberschreitung der Außenluft über den gewählten Grenzwert in der Regel wichtiger einzuschätzen, als hohe Außentemperaturen. Die verfügbaren Normen und Richtlinien sind leider schon etwas betagt; die VDI 2078 ist zehn Jahre alt; die DIN 4710 gar 22 Jahre und selbst die neuesten TRY sind mit sieben Jahren leicht angestaubt. Angeblich ist das Jahr 2024 das bisher wärmste Jahr der Temperaturaufzeichnung und auch die Feuchtebeladung ist höher, als in den Jahren zuvor. Die Frage bleibt, woher ein sieben Jahre altes TRY die Temperaturen und die Feuchtebeladung abschätzen kann, wenn die beiden Kennwerte bezüglich der im letzten Jahr gemessenen Werte die Meteorologen ’staunen‘ ließen? Ich bin der Meinung, dass die Planer (unter anderem) in der wichtigen Frage der sommerlichen Außenluft-Auslegungszustände allein gelassen werden und würde mich freuen, wenn es Up-to-Date-Werte für die einzelnen Klimaregionen, die als ‚allgemein anerkannte Regel der Technik‘ gelten für die Auslegung von RLT-Anlagen geben würde.“

Der neuste Kommentar stammt von Marcel Blumenthal, Sachbearbeiter Haustechnik bei der Stadtverwaltung Greifswald: „Kleine Anmerkung in diesem Zusammenhang: Zusätzlich zu der Problematik der klimatisch bedingten, sich ändernden Außenluftzustände und der Suche nach nutzbaren Auslegungsparametern beim Auslegen von Kühlern, kommt neben den Vorgaben der Normen (keinen gesetzlichen Charakter) die ASR 3.6 dazu, die eine Richtlinie zur Umsetzung des Arbeitstättenrechtes in Deutschland ist. Sie ist also immer umzusetzen, egal was man in der Grundlagenermittlung mit dem AG abgestimmt hat, wenn man Objekte plant, die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fällt und wird gerne mal vergessen. Die Tabelle 5 der ASR 3.6 gibt Maximalwerte der rel. Feuchte entlang der „Schwülegrenze“ vor, die einer abs. Feuchte von 11,5g/kg entsprechen. Die Wertepaare der Tbl. 5 ASR 3.6 liegen sowohl unter den Werten der DIN EN 16798-1 Tbl. B.16 Kat. I & II (Kat. III steht nicht zur Debatte) und passen auch nicht zum Außenluftzustand der VDI 4710-3 Tbl. 1.1.3.-5, bei uns z.B. für die Referenzstation Rostock mit T(AUL) 30°C / 61 kJ/kg = 12 g/kg. Eine Luftbehandlung, die einer senkrechten im h,x Diagramm entspricht (also trockene Kühlung) ist somit nie möglich, wird aber trotzdem geplant. Dabei ist das Einsetzen der AUL/ODA- Werte im Gewitterfall nicht mal betrachtet. Bei Gesprächen mit Auftraggebern sollte dieser Aspekt dringend in der LPH1 (HOAI) besprochen und geklärt werden.“

Die Meldung „Umsetzung der EPBD macht GEG unverzichtbar“ (siehe cci289137) vom 24. Januar bezieht sich auf einen Gastbeitrag von BTGA-Hauptgeschäftsführer Frank Ernst im Meinungs- und Debattenmagazin „The European“. Ernst geht dabei auf die europäische Klimapolitik und deren zentrales Element – die EU-Gebäuderichtlinie 2024 (EPBD) – ein. Zudem erklärt er, wieso das GEG nicht abgeschafft werden darf.

Ralf Lottes vom Bundesverband für Wohnungslüftung (VfW) ist der gleichen Ansicht: „Lieber Frank Ernst, deinen im Branchenticker aufgegriffenen Gastbeitrag kann ich nur vollstens unterstützen und allen bundespolitischen Entscheidungstragenden im Bereich der Gebäudeenergie zur Lektüre empfehlen. Danke für die Klarstellung der europarechtlichen Realitäten! Wir beim VfW setzen uns, genau wie ihr, stattdessen für eine ambitionierte Umsetzung der EPBD ein. Im Bereich Energie sowieso, aber nun auch und gerade bei den Anforderungen an Gesundheit und Innenraumluftqualität. Denn die neue Fassung der EPBD bietet hierfür reichlich Ansatzpunkte. Diese kann man, wenn man sie ernst nehmen will, nur mit Lüftungsanlagen – am besten gleich mit Wärmerückgewinnung – erfüllen.“

Beim Techniktag „Planen im Bestand: Schichtlüftung für ein bereits im Bau befindliches Bad“ (siehe cci288956) vom 23. Januar ging es um das Aloha-Aqualand in Osterode. Dort war ursprünglich eine Luftführung „von oben nach oben“ vorgesehen. Nach Prüfung der Planung durch numerische Simulation und aufgrund von Erfahrungen aus anderen Bädern wurde diese durch ein Schichtlüftungssystem mit Luftführung „von oben nach unten“ ersetzt.

Für Sascha Fuchs von der e-con TGA Ingenieure GmbH hat sich hierbei eine Frage ergeben: „Hallo Zusammen, hört sich nach der Idee von Bauer-Optimierungstechnik (BAOPT) oder OPENdynamics von Deos an?! Mit welchem Regelfabrikat wurde das umgesetzt?“

Darauf antwortete Dr.-Ing. Eckehard Fiedler vom I.F.I. Institut für Industrieaerodynamik Aachen: „Hallo Herr Fuchs, im vorliegenden Projekt hat Hansa meines Wissens eine Saia eingesetzt, das spielt aber auch gar keine Rolle. Das System wurde unabhängig von uns auch schon von anderen Planern und in einigen anderen Projekten umgesetzt. In Bädern sind die Anforderungen etwas höher weil wir – anders als in der Industrie – mit kleineren Temperaturdifferenzen arbeiten müssen. Bei einigen Komponenten ist es auch nicht so einfach, den ganzen Regelbereich abzudecken. Aber ansonsten ist das überhaupt kein Zauberwerk, nur ganz normale Regelungstechnik. Alle wichtigen Infos stehen in der Funktionsbeschreibung, da gibt es keine geheimen Zutaten.“

In ihrem „Kommentar: Die Talsohle ist erreicht“ (siehe cci289002) vom 22. Januar hat Sabine Andresen Bezug auf die Meldung des Bundesverbands Wärmepumpe zum Wärmepumpenabsatz genommen und sich gefragt, welche Alternative es zur Wärmepumpe gäbe.
Darauf antwortete bereits Jörg-Ulrich Bunge: „Hoch effiziente, innovative Gebäude lassen sich teilweise aus der Abwärme der Bewirtschaftung kühlen und heizen. Die Installation einer Wärmepumpe zu dem Preis eines Mittelklassewagens, scheint mir keine zukunftsweisende Lösung.“

Nun ist eine weitere Leserstimme von Dirk Lind, Geschäftsführer der Energieplanung Deutschland GmbH, Gotha, hinzugekommen: „Sehr geehrte Frau Andresen, ist der unbedingt vorgegebene Einsatz von Wärmepumpen nicht die gleiche Idee wie die der Elektroautos – eher so etwas nicht zu Ende Gedachtes, welche vom Markt ihre notwendige Würdigung erfahren wird (und 24 auch hat). Und selbst die zitierte Marktreaktion kann, ob der unsäglichen Verschwendung von Steuergeldern als ‚Förderinstrument‘, lediglich als nichtssagend betrachtet werden. Ich bin seit 30 Jahren auch Energieberater und kann das allgemein Bekannte, dass es das eine Konzept nicht geben kann, nur noch einmal wiederholen. Wärmepumpen und E-Autos haben absolute Berechtigung – bleiben aber wohl doch eher Nischen vorbehalten. Es wäre nach 50 Jahren an der Zeit, zu erkennen, dass ein belastbares Energiekonzept zu erstellen, überfällig ist. Und zwar eines, welches nicht einen Energieträger favorisiert, den man weder in der Herstellung noch in der Verteilung absolut sichern – und noch schlechter bevorraten kann. Diese eine – unabhängig von allen Lobbyinteressen – kluge Energiestrategie zu Papier zu bringen, wäre mal ein Anfang, den ich nicht erkenne … Also hoffe ich auf wahrheitsgemäße Angaben der CO2-Belastungen durch Wärmepumpen zum Heizen – seitens der Verordnenden. … wo doch allgemein bekannt ist, dass im Winter – wenn diese zusätzlichen Stromverbraucher die Netze belasten, sich vergleichsweise wenig regenerative Energieflüsse in den Netzen nachweisen lassen.“

In der Meldung „Wärmepumpennutzer profitieren: Stromversorger müssen variable Tarife anbieten“ (siehe cci288890) vom 20. Januar geht es darum, dass alle Stromversorger in Deutschland seit Jahresbeginn  verpflichtet sind, variable Stromtarife anzubieten.
Daniel Lübeck hatte sich skeptisch gezeigt und gemeint: „Ob Wärmepumpennutzer per se davon profitieren, wird sich erst noch erweisen. Dazu müssten ein paar Voraussetzungen gegeben sein: 1. Die Heizungsregelung benötigt eine gewisse ‚Intelligenz‘ und muss die Stromkosten in Ihrer Regelung einbeziehen können. 2. Das System benötigt einen gewissen Puffer, also entweder Pufferspeicher die groß genug sind, um über ein paar Stunden Wärme speichern zu können oder Baumasse (Estrich,….) die genug Wärme speichern kann um auch mal in Spitzenpreisstunden die Wärmepumpe abzuschalten. (…)“

Frank Börsch schreibt hierzu: „Variable Stromtarife in der bisherigen Ausprägung werden sehr oft als generelle Einsparmöglichkeit dargestellt. Diese Tarife sind allerdings eben keine Einbahnstraße zu günstigen Tagespreisen der verbrauchten KWh. Vielmehr zeigt die praktische Erfahrung in den Wintermonaten, dass es durchaus Preisspitzen vornehmlich zu den Tageszeiten gibt, die Faktor 2 oder 3 auf den Durchschnittspreis eines fest vereinbarten Stromtarifs ergeben. Einer hohen Nachfrage stehen also gerade dann Höchstpreise gegenüber, wenn man selbst oder der Markt allgemein den größten Bedarf benötigt. Wer also ein Lastprofil hat, welches sich jeweils an der allgemein hohen täglichen Nachfrage orientiert, der zahlt unter Umständen im Jahresgang in € sogar mehr wie zuvor mit einem festen Tarif. Die Lösung wird dann mit Photovoltaik und/oder Stromspeicher mit intelligenter Hausautomation angeboten. Leider verbraucht die Wärmepumpe saisonal gerade dann den überwiegenden Teil der KWh, wenn eben die Eigenerzeugung gering ist oder ganz ausfällt. Das wiederum bedeutet, dass erhebliche eigene Investitionen in Anlagentechnik nötig sind, deren Amortisation in vielen Fällen fraglich ist.“

Und auch Helmar Huebel möchte hierzu etwas sagen: „Werte WP-Gemeinschaft, es ist doch völliger Unsinn an einen sparenden Strompreis zu glauben. Ein Wärmepumpen-Stromtarif rechnet sich heute schon weder nach COP, noch mit eigenen Zählergrundpreis und Abschaltzeiten. Variable Stromtarife verändern die Fahrweise und verschlechtern die Jahresarbeitszahl! Da jeder weiß, die entscheidende Größe bei einer WP ist der Temperaturhub. Wenn bei vergünstigen Stromtarif die WP die Puffertemperatur um x° anhebt, sinkt der COP gleicher Massen im besten Falle. Also Mehrkosten! Redet Euch es weiterhin schön. So wird es nichts.“

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24. Januar 2025

Variable Stromtarife und Wärmepumpenabsatz

Seit Jahresbeginn sind alle Stromversorger in Deutschland verpflichtet, variable Stromtarife anzubieten. Damit werden Preisschwankungen an der Strombörse weitergegeben. Hauseigentümer mit einer Wärmepumpe könnten somit Kosten sparen, geht aus der Meldung „Wärmepumpennutzer profitieren: Stromversorger müssen variable Tarife anbieten“ (siehe cci288890) vom 20. Januar hervor.

Daniel Lübeck ist da eher skeptisch: „Ob Wärmepumpennutzer per se davon profitieren, wird sich erst noch erweisen. Dazu müssten ein paar Voraussetzungen gegeben sein:
1. Die Heizungsregelung benötigt eine gewisse „Intelligenz“ und muss die Stromkosten in Ihrer Regelung einbeziehen können.
2. Das System benötigt einen gewissen Puffer, also entweder Pufferspeicher die groß genug sind, um über ein paar Stunden Wärme speichern zu können oder Baumasse (Estrich,….) die genug Wärme speichern kann um auch mal in Spitzenpreisstunden die Wärmepumpe abzuschalten.
Im Grunde ist es erfreulich, dass mit den variablen Strompreisen die Verfügbarkeiten auch wirtschaftlich dargestellt werden, wenn diese Tarife in der breiten Masse kommen, wird das aber mit Sicherheit auch Auswirkungen auf den Markt haben. Wenn entsprechende Speicherkapazitäten ausgebaut werden, werden die Preisschwankungen niedriger ausfallen und negative Strompreise sollte man nicht auf Dauer erwarten. Auch ist damit zu rechnen, dass die Kosten für die Infrastruktur steigen, da die Energieversorger die Netze ausbauen und vorhalten müssen, deren Kosten also steigen, gleichzeitig durch den PV-Ausbau und die damit verbundene Dezentralisierung der Stromversorgung die verbrauchsabhängigen Einnahmen sinken.“

Die Meldung „Wärmepumpenmarkt 2024: Absatz geht um 46 % zurück“ (siehe cci288997) vom 22. Januar liefert aktuelle Marktzahlen des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP). Gründe für den Absatzeinbruch seien laut BWP vor allem Unsicherheiten rund um die kommunale Wärmeplanung sowie die verbesserungswürdige Bekanntheit der Heizungsförderung.

Hierzu hat sich Christoph Brauneis, Beauftragter für Politik und Medien beim VDKF, zu Wort gemeldet: „Man sollte darauf hinweisen, dass in den Zahlen die Luft/Luft-Wärmepumpen nicht berücksichtigt beziehungsweise nicht ausgewiesen werden. Die BWP-Zahlen spiegeln also zwar den größten, aber doch nur einen Teil des Wärmepumpenmarktes wider. Der Anteil der Luft/Luft-Wärmepumpen bei den BEG-Förderanträgen betrug 2024 knapp 23 % (Zeitraum 27. Februar – 31. Dezember 2024, siehe hier). Wenn die Gesamt-Absatzzahlen in etwa der Verteilung bei den Förderanträgen entsprechen, müsste man entsprechend 44.000 Luft/Luft-Wärmepumpen addieren.“

Eine weitere Leserstimme kommt von Ulli Precht: „Diese unsägliche Diskussionen über Wärmepumpen, diese Diskussions-Auf-und-Ab führt weiterhin nur dazu, das die Investoren, und da vor allem auch ‚der Häuslebauer‘, der ein Bestandsgebäude hat, sich weiterhin zurückhalten, genervt die Augen rollen, allergisch ja ablehnend auf das Thema Wärmepumpe reagieren, sich belogen, überrumpelt, genötigt fühlen. Und von der Förderung, die von jedem Steuerzahler mitfinanziert wird, haben diese nix. Die geht in aller Regel immer voll in den Preis ein und der Kunde merkt nichts davon in seinem Portemonnaie, die geförderten Produkte sind genau um das teurer, was die Förderung ausmacht. Außer ein gutes Gewissen für die Umwelt bekommt der nichts. Amortisation über die Energieeinsparung bis ‚anno duz‘ irgendwann mal. So schlägt einem das entgegen. Wärmepumpe finden Kunden mit Bestand nicht ‚geil‘, für sehr viele ist es nach wie vor ein Aufregerthema. Im Neubau ist das Thema durch, aber in Bestandsimmobilien.
Jetzt wollt ihr wieder warten, was die Politik – nach der Wahl – tut? Ihr habt die Diskussion über Wärmepumpen schon mal der Politik überlassen und irgendwelchen Propheten, die die Wärmepumpe als alleiniges ersatzloses Heilmittel propagiert haben, und jetzt und sofort, und alles andere ist verboten. Damit seit ihr voll auf die Nase gefallen. Nach der Wahl brauchen die erst mal bis mindestens Sommer, bis eine Regierung steht, dann haben die eventuell ihrer Meinung nach wichtigere (internationale) Themen zu lösen, da passiert eventuell dieses Jahr nicht viel – Wahlversprechen hin oder her.
Was tut ihr denn als wirtschaftlich Tätige clevere Geschäftsleute? Ach ja, Warten, – auf die Politik. Warten ist wie Schaukeln, irgendwas tut sich, aber es geht nicht voran und man macht keine Gewinne.“

Sabine Andresen hat sich in ihrem „Kommentar: Die Talsohle ist erreicht“ (siehe cci289002) vom 22. Januar auf die BWP-Meldung zum Wärmepumpenabsatz bezogen und sich gefragt, was eigentlich die Alternative zur Wärmepumpe wäre.

Darauf antwortet Jörg-Ulrich Bunge: „Sehr geehrte Frau Andresen, auf Ihre Frage zur Alternative einer Wärmepumpe, bleibt mir nur die derzeitigen Dimensionen zu den Haushalten zu erwähnen. Hoch effiziente, innovative Gebäude lassen sich teilweise aus der Abwärme der Bewirtschaftung kühlen und heizen. Die Installation einer Wärmepumpe zu dem Preis eines Mittelklassewagens, scheint mir keine zukunftsweisende Lösung.“

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10. Januar 2025

LüKK-Podcast-Sammlung und Luft als Lebensmittel

Im Dezember hat die Redaktion die LüKK-Community dazu aufgefordert, Podcasts rund um TGA- und LüKK-Themen zu empfehlen. Die Meldung „Die LüKK-Podcast-Sammlung ist da“ (siehe cci288271) in der Weihnachtsausgabe von cci Branchenticker wartet mit zahlreichen interessanten Podcasts aus „unserer“ Branche auf.

Sehr zur Freude von Dan Hildebrandt, der selbst noch einen Podcast beisteuern möchte: „Hallo Frau Andresen, über die Podcast-Sammlung habe auch ich mich sehr gefreut. Ich hätte noch eine Ergänzung. Der Podcast ‚Der Kältekreisläufer‘ ist sehr lehrreich und es gibt ihn bereits seit 2021. Hier ein Link dazu. Vielleicht können Sie diesen noch mit in die Sammlung aufnehmen.“ (Anm. d. Red.: Wir haben die LüKK-Podcast-Sammlung um den „Kältekreisläufer“ ergänzt).

In einem älteren Meinungsbeitrag „Das wichtigste Lebensmittel“ (siehe cci147431) hatte Sabine Andresen 2022 die Kampagne „Lebensmittel Luft“ des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK) aufgegriffen. Auf der Startseite der Kampagne ist auch heute noch zu lesen: „Luft ist unser wichtigstes Lebensmittel! Rund 80 % unserer Zeit verbringen wir in Innenräumen. Und deshalb müssen wir peinlich genau darauf achten, an die Innenraumluftqualität höchste Ansprüche zu stellen!“

Fast drei Jahr nach dem Erscheinen des Meinungsbeitrags hat sich nun Jens-Haijo Heiken zu Wort gemeldet und angemerkt: „Zieht man die lexikalische Bedeutung des Begriffs ‚Lebensmittel‘ heran, bezeichnet man damit die Ernährung des Menschen, also die Zufuhr von Lebensmitteln (Nahrungsmittel, Getränke, Trinkwasser). Strenggenommen ist ‚Luft ist ein Lebensmittel‘ eine dankbare Metapher für unsere Branchen, Umweltüberwachung und WHO. Ernstgenommen sollte man den ernährungsbezogenen Begriff ‚Lebensmittel‘ auf die Qualität unserer Atemluft erweitern. Im Lexikon und in den EU-Richtlinien.“

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