Leserstimmen: Design, F-Gase-Verordnung, Schulen, Normen und Luftführung

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)
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Das Design von Wärmepumpen, die Novellierung der F-Gase-Verordnung, die Lüftung von Schulen, neue Normen und die Luftführung (Außenluftansaugungen und Fortluftöffnungen) interessieren unsere Leser. Lesen Sie hier Auszüge aus Leserkommentaren zu Meldungen in cci Branchenticker und zu Beiträgen in cci Wissensportal.

In seiner Meinung vom 19. April („Schöner wärmen“, Artikelnummer cci201411) widmet sich Peter Reinhardt dem (unzureichenden) Design von Wärmepumpen. Darauf reagierte Anton Tienes: „Schade, dass Colani nicht mehr lebt. Der würde bestimmt auch Skulpturen für Wärmepumpen machen. Die gleiche Problematik gibt es ja auch bei Außeneinheiten für Splitanlagen. Aktuell habe ich für ein Bürogebäude solch eine Außeneinheit mit einem Schalldämmgehäuse umgesetzt. Die Abmessungen für die Gesamtkonstruktion sind erheblich. Die Kostenerhöhung ebenfalls. Design darf und kann man nicht mehr erwarten. Das sind dann einfach nur noch Würfel. Ob man sie lieben wird?“
Reinhard Siegismund schrieb: „Nicht nur das Design ist wichtig, sondern immer mehr auch der erzeugte Schall! Wir haben als Sachverständige die ersten Fälle, bei denen Besitzer von Reihenhäusern im Erdgeschoss auf der Rasenfläche Außeneinheiten von Wärmepumpen, mit Kühlfunktion im Sommer, aufstellen. Wenn das Grundstück dann gerade mal 5 m breit ist, bringt das viel Ärger für die Nachbarn. Wenn man von der Wärme oder Kühlung selber nichts hat, sieht man dies kritischer und ist dann wirklich ein Ärgernis. – Ich hatte auch schon Fälle, bei denen die 35 dB(A) am Fenster des Nachbarn unterschritten wurden, bei dem man sich genauso stritt. Besonders kritisch ist der Nachbar, wenn er das geräuscherzeuigende Gerät sieht! Auch der Installateur sollte da seinem Auftraggeber Hinweise geben. Ein gutes Gehäuse mit wirkungsvoller Schalldämmung und dann auch einem ansprechenden Gehäuse sollte Standard werden. Auf der Deckplatte des Schalldämmgehäuses könnte auch eine Wanne stehen mit schönen Gewächsen! Diese erhöht auch die Dämmung ein wenig. Die Richtung für den Luftansaug und Luftausblase sollte gut überlegt werden. Der Aufstellort für die Außeneinheit auf der Straßenseite oder auch auf dem Dach, könnte vielleicht auch geeignet sein. Ich hatte ein luftgekühltes Kälteaggregat fast unsichtbar fast an der Grundstücksgrenze zu einem Nachbarn mit einem Geräusch von etwa 30 dB(A) in 1 m Entfernung, dass trotzdem den den Nachbarn störte. Mit Schalldämmkulissen (400 mm dick und 0,8 m lang und Schlitz 100 mm) ist das Gerät jetzt nicht mehr zu hören. Darauf ein tragbarer Tisch mit einer Blumenwanne darauf (Marke Eigenbau).“
Arne Bast schreibt dazu: „Was ist schon ’schön‘ anzusehen? Vergleiche ich eine WP-Außeneinheit mit einem Müllcontainer, einem Briefkasten oder einem Fahrradständer, so wage ich zu behaupten, dass die Wärmepumpe auch nicht hässlicher ist. Oder denken Sie mal an Heizkörper und Brüstungskanäle in Innenräumen. Das stört doch auch keinen. Letztlich liegt es am Bauherrn, das zu bewerten und planerisch zu beurteilen. Mittlerweile sieht man oft Fahrradschuppen mit angeschlossenem Technikabteil, in dem sich die Wärmepumpe befindet. Aber auch entsprechende ‚Tarnfarben‘ können Wunder bewirken.“

Dr. Manfred Stahl fasste am 18. April wichtige Änderungen zur Neufassung der F-Gase-Verordnung zusammen (Artikelnummer cci201149). Achim Frommann kommentierte: „Eine echte Fleißarbeit und eine tolle Zusammen- bzeziehungsweise Gegenüberstellung der wichtigsten Fakten – bei einem kaum mehr durchschaubaren Thema.“

Thomas Reuter widmete seine „Meinung“ (Artikelnummer cci200855) am 12. April dem Thema Schullüftung: „Sind uns Schulen wieder egal?“ Harald Rudelgass antwortete: „Das Thema wird zwar aktuell etwas an den Rand gestellt, doch sollten wir auch innerhalb der Branche die Bildungseinrichtungen immer wieder auf diese Art der Erhöhung der Luftqualität hinweisen. Sei es mit dezentralen oder Zentralgeräten, ich vertrete hier die Meinung, dass eine ordentliche Lüftung eine erhebliche Steigerung der Leistungsfähigkeit der Schüler fördert und den Virenschutz zusätzlich verbessert.“

Am 11. April erschien der „Überblick im Normenwesen – April 2023“ (Artikelnummer cci200695). Hans Kranz sprach ein Lob aus: „Als ich vor 27 Jahren das ISO TC/205 auf Deutsch sinngemäß ‚Gebäudekonstruktion für Umweltschutz‘ und später (2004) bei deutschen Übersetzung mit deutschem Vorwort der ersten GA-Norm in ‚Umweltgerechte Gebäudeplanung‘ taufte, wäre mir nicht eingefallen, dass so viel später (jetzt) tatsächlich noch Normen mit diesem Titel erstellt werden. – Toll! Danke für die Arbeit, immer die aktuellsten Normen vorzustellen!“

Und nochmal F-Gase-Verordnung: Am 5. April urteilte Dr. Stahl über die Anhörung im EU-Parlament (Artikelnummer cci200501). Falko Gawol sagte dazu: „Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Auch wir sehen hier schwere Zeiten auf uns zukommen. Schon jetzt sind die Preise für Kältemittel sehr hoch und natürliche Kältemittel lassen sich leider nicht überall einsetzen. Man stelle sich nur mal vor, bei einem kompakten Lüftungsgerät mit Direktverdampfer würde NH3 eingesetzt werden. Bei einer Leckage im Kältekreis würde man dies im gesamten Gebäude verteilen.“

In der Rubrik „Leser helfen Lesern“ (Artikelnummer cci199975), gab Dr. Stahl am 31. März eine Leserfrage an die LüKK-Gemeinschaft weiter. Darin geht es um (Mindest)Abstände von Außenluftansaugungen und Fortluftöffnungen, die sich auf einem Gebäudeflachdach befinden. Der Beitrag löste bereits einige Antworten aus. Dipl.-Ing. Georg Tale schrieb zuletzt: „Bei Küchenabluft handelt es sich nach DIN EN 16789-3 um Fortluft der höchsten Kategorie EHA 4. Hierbei handelt es sich um ‚Luft, die Gerüche und Verunreinigungen enthält, deren Konzentrationen deutlich höher liegen, als für die Raumluft im Aufenthaltsbereichen erlaubt ist.‘ Gemäß dieser Normen, aber auch nach VDI-Richtlinie 2052-1 oder der DIN EN 16282-1 muss Küchenabluft über das Dach des Gebäudes abgeführt werden. Die 16789-3 fordert, dass Fortluft so aus dem Gebäude abgeführt werden muss, dass ‚die Luft weder erneut in das Gebäude oder in benachbarte Gebäude eintritt oder schädliche Auswirkungen auf Anwohner in der Nähe des Gebäudes hat (Gehwege, Terrassen usw.)‘. Bei den von genannten Rooftop-Geräten wird eine Vermischung zwischen Fortluft und Außenluft nie ausgeschlossen werden können. Küchengerüche werden damit in die Zuluft gelangen, was auszuschließen ist. (…) Das von Ihnen in der Abbildung gezeigte RLT-Gerät würde ich bei der Verwendung in einer gewerblichen Küche aus den zuvor genannten Gründen bemängeln.“

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