Kommentare

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)
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Themen aus cci Branchenticker und aus cci Wissensportal beschäftigen unsere Leser.
Lesen Sie hier Auszüge ihrer Kommentare. Den vollständigen Wortlaut der Kommentare finden Sie bei den genannten Meldungen.

13. Dezember 2024

Luftreiniger-Flaute, HOAI-Reform, Küchenlüftung und politische Schocks

„Warum ist bei Luftreinigern die Luft raus?“ hat sich Torsten Wiegand in seinem Kommentar vom 11. Dezember gefragt (siehe cci287898). Ein kürzlich erschienener Richtlinienentwurf zu Luftreinigern hatte bei ihm die Frage aufgeworfen, ob die Geräte nach Ende der Corona-Pandemie überhaupt noch zum Einsatz kommen. Ein Branchenumfrage zeigte jedoch, die Nachfrage nach mobilen Luftreiniger ist stark zurückgegangen, viele Geräte sind nicht mehr in Betrieb.

Hierzu schreibt Christian Fieberg, Professor für den Fachbereich Maschinenbau, Umwelt- und Gebäudetechnik an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen: „Wer längere Zeit mit einem laufenden Luftreiniger im Raum saß, weiß, dass viele Geräte zu laut sind. Wir messen den Schalldruckpegel der Geräte weiterhin im Praktikum und sensibilisieren die Studierenden für die Anforderungen an gute Luftreiniger. Einige Städte und Kommunen denken über eine Entsorgung der Geräte nach. Da werden vermutlich tausende (!) von Geräten verschrottet, die oft neuwertig sind und mit EC-Ventilatoren betrieben werden, die vor zwei bis drei Jahren händeringend gesucht wurden. Aktuell ist an der Westfälischen Hochschule ein Gruppe von Studierenden dabei, mögliche ‚Second Life‘-Optionen der Geräte zu prüfen. Das Interesse der angefragten Städte ist da auf jeden Fall gegeben.“

Die Meldung „Vorgezogene Bundestagswahl verzögert HOAI-Reform“ (siehe cci287901) greift die laufende Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter den veränderten politischen Randbedingungen auf. Diese war am 5. Dezember auch Teil der AHO-Herbsttagung. Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO), Berlin, hat sich zur Mitgliederversammlung im Ludwig-Erhard-Haus in Berlin eingefunden und unter anderem über die neue HOAI gesprochen, die eigentlich im nächsten Jahr verabschiedet werden soll. Macht das Aus der Ampelkoalition der HOAI-Novelle nun einen Strich durch die Rechnung?

Daraufhin hat sich Reinhard Siegismund zu Wort gemeldet: „Ein Mangel an den Gebührenordnungen, wie HOAI und JVEG (Honorar für Sachverständige), ist, dass diese sich an den Notwendigkeiten der Vergangenheit orientieren und vereinbarte Honorare dann für die Dauer der Bearbeitung oft mehrere Jahre, für die Zukunft gelten. Bei der HOAI wird dies ein wenig durch die „anrechenbaren Herstellkosten“ ausgeglichen, bei der JVEG nicht. – Ich erlebe es als Sachverständiger immer wieder, dass Planer auf die HOAI Nachlässe gewähren oder Teilleistungen, die geleistet wurden, nicht berechnet wurden. Es gibt Planungen für die gesamte Technik von Reinräumen für die Honorarzone II unterer Satz vereinbart wurden, obwohl es hier wirklich hohe Anforderungen an alle Einzelheiten der Technik gab. – Wie soll dann den Planern die Zeit gegeben werden, alles detailliert und sorgfältig zu entwerfen, rechnen, Alternativen bedenken? Am Ergebnis sieht man dann; hier fehlte es an Zeit für eine gute Bearbeitung! Für die Anforderung der Auftraggeber mangelfreie Leistungen zu erhalten, darf bei der Beurteilung der Leistungen der Zeitmangel des Planers nicht berücksichtigt werden. – Zugegeben: Als SV sieht man eher die negative Auslese. Wie wäre es, wenn die Verbände, z.B. der AHO, einfach die notwendigen Regeln für die Kosten von Planungen veröffentlichen, und wer kann, bietet nach diesen an. Zumindest die richtige Honorarzone für bestimmte Anforderungen vorgeschlagen werden und auch, dass hier ein mittlerer oder der obere Satz der Honorarzone empfohlen wird. Dies zu begründen, kann doch von dem Verband formuliert werden und man überschreitet nicht die HOAI.“

Im Beitrag „Auslegungsgrundlagen für die maschinelle Küchenlüftung“ (siehe cci287933) in cci Wissensportal geht es um gewerbliche Küchen. Dort fließt nur ein Teil der eingesetzten Energie in die Zubereitung von Speisen. Der Rest geht in die Küchenluft. Doch angereichert mit fetthaltigen Aerosolen, Wasserdampf und Geruchsstoffen ist diese nicht nur im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften bedenklich, sondern tatsächlich auch brandgefährlich.

Sven Rentschler hat daraufhin unter der Überschrift „Vollmundige Versprechungen oder die Realität der Küchenlüftung?“ Folgendes geschrieben: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel ‚Auslegungsgrundlagen für die maschinelle Küchenlüftung‘ gelesen. Dabei ist mir ein Aspekt besonders ins Auge gefallen, den ich für diskussionswürdig halte: die Gestaltung der Lamellenabstände in Wärmeübertragern. Ihr Hinweis, dass im Hinblick auf fetthaltige Aerosole die Lamellenabstände in Hochleistungs-Kreislaufverbundsystemen (HKVS) mit 3,5 mm relativ groß gewählt werden müssen, ist technisch nachvollziehbar und unterstreicht die Herausforderungen, die in der Praxis auftreten. Es wirft jedoch zugleich eine provokante Frage auf: Wie verträgt sich diese Realität mit den oft vollmundigen Versprechungen vieler Hersteller von Lüftungsdecken und Küchenhauben?
In den Marketingmaterialien wird stets von Abscheideleistungen gesprochen, die nahezu die Perfektion suggerieren – 99,9999 % der fetthaltigen Aerosole werden angeblich zuverlässig abgeschieden, und der Rest wird durch UV-C-Magie in harmlose ‚weiße Flugasche‘ verwandelt. Man könnte fast glauben, die Küchenabluft sei so rein wie Bergluft. Doch wenn diese Versprechungen tatsächlich der Realität entsprächen, warum sind dann spezielle Vorkehrungen wie größere Lamellenabstände überhaupt notwendig, um ein Verstopfen der Wärmeübertrager zu vermeiden? Dieser Widerspruch zwischen Versprechen und Praxis lässt vermuten, dass viele Aussagen über die Leistungsfähigkeit von Abscheidesystemen eher Wunschdenken oder Marketingstrategien entspringen als belastbaren, unabhängigen Tests. Denn wären die Abscheider tatsächlich so effektiv, wie behauptet, dürfte es in der Abluft doch kaum noch Aerosolbelastung geben, die Probleme für Wärmerückgewinnungssysteme verursacht.
Natürlich verstehe ich, dass ein gewisser Pragmatismus in der Planung und Auslegung notwendig ist. Doch sollten wir nicht auch ehrlicher gegenüber Planern und Betreibern sein? Es scheint, dass die Branche dringend mehr Transparenz und realistische Leistungsversprechen braucht. Andernfalls laufen wir Gefahr, dass technische Lösungen in der Praxis scheitern, weil die Planer auf ‚magische‘ Abscheideversprechen vertraut haben, die sich später als haltlos erweisen.
Ihr Artikel hat einen wichtigen Aspekt der Küchenlüftung sehr gut beleuchtet. Ich möchte jedoch anregen, diesen Diskurs weiter zu vertiefen und auch die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis – insbesondere im Bereich der Abscheidungstechnologie – kritisch zu hinterfragen. Denn am Ende des Tages geht es nicht um Marketing, sondern um funktionierende Lösungen für eine saubere und sichere Küchenluft.“

Darauf hat Dennis Rösing, einer der Autoren des Fachbeitrags und Projektmanager bei der Wolf GmbH geantwortet: „Moin, vielen Dank für die Rückmeldung. Das Thema ist immer offen für Diskussionen in allen Bereichen der Gewerblichen Küchenlüftung. Ich denke aber auch, hier sind alle gefragt, die mit dem Thema zu tun haben. Ehrlichkeit ist ein wichtiges Thema auch in Bezug auf Vertrauen in der Technik und ganz wichtig zur Person. Zaubern können wir alle nicht, aber wir können ehrlich mit dem Thema umgehen. Vielleicht sollten die Hersteller ihr Problem mit der Luftmenge und der Geschwindigkeit am Abscheider mehr offenlegen! Denn ein Großteil der Betreiber, Planer und Anlagenbauer, wissen gar nicht, wie groß dieses Problem ist. Ach, nehmen wir einen 3 Stufen- oder doch lieber ein 5 Stufenschalter? Oder gibt es nur An/Aus? Denn kein Koch der Welt kann die Luftmenge bestimmen, die er gerade benötigt. Aufklärungsarbeit ist hier wichtig!“

In seinem Kommentar „Politische Schocks für die Wärmepumpenbranche“ (siehe cci285337) vom 20. November hat Dr. Manfred Stahl das Diskussionspapier „Neue Energie-Agenda für Deutschland“ von CDU/CSU aufgegriffen. Die Unionsparteien kündigen darin an, im Fall einer Regierungsbeteiligung an, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die damit einhergehenden Förderprogramme erheblich ändern zu wollen. Daraufhin hatte Förderexperte Marcel Riethmüller geschrieben: „Die aktuelle Unsicherheit in der Förderpolitik sendet ein fatales Signal an die Industrie, die auf Basis politischer Zusagen massiv in Technologien wie Wärmepumpen investiert hat. Unternehmen, die Milliarden in den Ausbau ihrer Kapazitäten gesteckt haben, dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden.“ Auch Lars Keller, Wärmepumpen-Referent bei cci Schulung, hatte sich gemeldet und sich gefragt, warum eine Technik, die seit Jahrzehnten im Einsatz ist, mit bis zu 70 % gefördert werden muss? „Bei korrekter Installation laufen die Kisten genauso gut durch wie eine Gastherme. Die Preise beim Endkunden sind ziemlich gleich geblieben, die Förderung kommt oft nicht an. Gleiches war beim vorherigen Förderprogramm festzustellen (…). Auch wenn ich mir mit diesen Kommentar in der Branche nicht nur Freunde machen werde, sollte meiner Meinung nach trotzdem die Fördersituation diskutiert werden können. Es wäre zu schade, wenn wir mit der Wärmepumpe verbrannte Erde hinterließen.“
Auch Dirk Lind hatte sich geäußert: „Hallo Herr Stahl, ich habe ihren Artikel gelesen und bin im Sinne der Nachhaltigkeit nicht ganz bei Ihnen. Seit 25 Jahren mache ich nun Energieberatung und möchte zu beachten geben dürfen: Derzeit rechnen sich Wärmepumpen zwar schön, ist der eigentliche CO2-Bedarf im Betriebsfall dabei wahrheitsgemäß abgebildet? Ich hege da Zweifel, wenn zum Heizen alle Wärmepumpen angehen und die Lasten über Kohlekraftwerke geliefert werden müssen weil es mindestens zeitliche, örtliche und Verteilungs-Diskrepanzen bei der Bereitstellung erneuerbarer Energieströme und dem Bedarf an Leistungen gibt.“

Der neuste Kommentar hierzu stammt von Arne Bast. Er schreibt: „Ach Herr Dr. Stahl, wo soll ich anfangen? Ob wir das Ziel „Klimaneutralität“ 2045 oder 2050 reißen werden ist ja eigentlich gar nicht mehr wichtig. Das Verbrennen fossiler Bodenschätze zum Beheizen von Gebäuden bleibt der gute alte Holzweg. Klimaneutrale „Brennstoffe“ irgendwann mal in einem Maßstab zur Verfügung zu haben, um damit den gesamten Heizbedarf zu decken …, das glaubt doch niemand wirklich, oder irre ich da? Wenn uns das Fernziel „Klimaneutralität“ irgendwann in weiter Ferne erreichbar scheint, führt doch kein Weg an der Wärmepumpe vorbei. Schade, dass dieses Thema von der Politik nicht verstanden, von der Kundschaft nicht gesehen und von der Heizungsbranche nicht wirklich gewollt wird.“

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29. November 2024

Politische Schocks, die DIN EN 16798 und Rauchabzugsanlagen

In seinem Kommentar „Politische Schocks für die Wärmepumpenbranche“ (siehe cci285337) vom 20. November hat Dr. Manfred Stahl unter anderem das Diskussionspapier „Neue Energie-Agenda für Deutschland“ aufgegriffen. Darin kündigt die CDU/CSU im Fall einer Regierungsbeteiligung an, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die damit einhergehenden Förderprogramme zugunsten einer „erhöhten Flexibilität im Bereich der Heizungstechnik“ erheblich ändern zu wollen. Aus Sicht von Dr. Stahl dürfte dies die Situation insbesondere in der Wärmepumpenbranche weiter verschärfen. Wie mehrere LüKK-Verbände plädiert er zu einer Kontinuität der Förderung.

Der Förderexperte Marcel Riethmüller hat daraufhin geschrieben: „Die aktuelle Unsicherheit in der Förderpolitik sendet ein fatales Signal an die Industrie, die auf Basis politischer Zusagen massiv in Technologien wie Wärmepumpen investiert hat. Unternehmen, die Milliarden in den Ausbau ihrer Kapazitäten gesteckt haben, dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden. Es ist ein Irrglaube, dass Förderung nur eine Belastung darstellt – jeder Fördereuro schafft auch erhebliche Wirtschaftsleistung und motiviert zu weiteren Investitionen. Oft bringt ein Fördereuro 10 bis 40 € an wirtschaftlicher Wertschöpfung mit sich und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Eine verlässliche Förderpolitik ist daher essenziell, um Industrie, Wirtschaft und Umwelt gleichermaßen zu stärken.“

Lars Keller, Wärmepumpen-Referent bei cci Schulung, meint dazu: „Danke für die Zusammenfassung. Ich persönlich bin von der Wärmepumpe überzeugt und auch ein absoluter ‚Fan‘ dieser Technik. Auf der anderen Seite frage ich mich jedoch auch, warum eine Technik, die seit Jahrzehnten im Einsatz ist, mit bis zu 70 % gefördert werden muss? Bei korrekter Installation laufen die Kisten genauso gut durch wie eine Gastherme. Die Preise beim Endkunden sind ziemlich gleich geblieben, die Förderung kommt oft nicht an. Gleiches war beim vorherigen Förderprogramm festzustellen, wo der Deckel bei 60.000 € war. Aus dieser Sichtweise empfinde ich es als ok, dass die Förderung neu überdacht wird. Auch gibt es genügend Heizungsbauer, die sich auf EFH/DHH spezialisiert haben, (…) innerhalb von 1-2 Tagen ist die alte Heizung draußen und die Wärmepumpe drinnen. Leider ist meine Erfahrung, das hier einige Betriebe noch Luft nach oben haben. Je effektiver gearbeitet wird, umso preiswerter kann angeboten werden und weniger Förderung ist notwendig. Hinzu kommt, dass viele Hersteller aus Asien, die teilweise auch schon für unsere bekannten deutschen Hersteller produziert oder vorproduziert haben (also qualitativ ok), auf den Markt kommen und somit die Einkaufspreise für die Heizungsbauer reduzieren. (…)
Die Lösung, die nun die Politik bietet, ist, das Gas teurer zu machen, um so über die Betriebskosten die Wärmepumpe lohnenswerter darstellen zu lassen. Dies ist meiner Meinung nach der falsche Ansatz. Strom muss billiger werden, wenn wir konstant 20 Cent/kWh haben brauchen wir auch nicht mehr groß diskutieren, ob Gas/Öl oder Wärmepumpe. Mit den kommenden flexiblen Strompreisen, bidirektionales Laden, Sollwertüberfahren und thermischen Einspeichern sind wir auf den richtigen Weg. Auch gibt es mit dem §14a EnWG einen weiteren Bonus für den Anschluss einer Wärmepumpe, bei monovalenter oder monoenergetischer Betriebsweise fällt dann mein Gasanschluss weg und auch der Schornsteinfeger steht nicht mehr vor der Tür, also aus wirtschaftlicher Sicht auch wieder vorteilhaft für die Wärmepumpe. (…)
Richtig interessant aus meiner Sicht ist die Wärmepumpe, wo Heizen und Kühlen gleichzeitig oder auch versetzt benötigt wird (zum Beispiel Brauereien …) und wo Abwärme als Wärmequelle zur Verfügung steht. Gerade in der Industrie gibt es hier sehr viele low hanging fruits, welche die nächsten Jahre geerntet werden können. (…)
Auch wenn ich mir mit diesen Kommentar in der Branche nicht nur Freunde machen werde, sollte meiner Meinung nach trotzdem die Fördersituation diskutiert werden können. Es wäre zu schade, wenn wir mit der Wärmepumpe verbrannte Erde hinterließen.“

Und auch Dirk Lind hat sich geäußert: „Hallo Herr Stahl, ich habe ihren Artikel gelesen und bin im Sinne der Nachhaltigkeit nicht ganz bei Ihnen. Seit 25 Jahren mache ich nun Energieberatung und möchte zu beachten geben dürfen: Derzeit rechnen sich Wärmepumpen zwar schön, ist der eigentliche CO2-Bedarf im Betriebsfall dabei wahrheitsgemäß abgebildet? Ich hege da Zweifel, wenn zum Heizen alle Wärmepumpen angehen und die Lasten über Kohlekraftwerke geliefert werden müssen weil es mindestens zeitliche, örtliche und Verteilungs-Diskrepanzen bei der Bereitstellung erneuerbarer Energieströme und dem Bedarf an Leistungen gibt.
Ich denke, dass in puncto CO2-Emissionen Wärmepumpen da nicht sonderlich gut wegkommen, wenn man die Lastgänge des Strombezuges und der zu diesen Zeiten belasteten Erzeuger wahrheitsgemäß ansetzt. Diesen Nachweis zu erbringen wäre mal einen Sonderbericht wert. Seit Beginn der Förderungen plädiere ich für eine Förderhöhe, die am Ergebnis der umgesetzten Maßnahmen fest gemacht wird. Und zwar am nachgewiesenen. Das ist gerecht und Mittel kommen dort an, wo sie auch etwas bewirkt haben und nicht dort, wo irgendwer irgendwas hingerechnet hat. Und überhaupt … sollte sich die Wärmepumpenindustrie nicht besser auf Marktwirtschaftlichkeit, statt auf die Vereinnahmung unserer Steuergelder konzentrieren?“

Auf die bereits sieben Jahre alte Zusammenfassung, Analyse und Kommentierung der Richtlinie DIN EN 16798 Teil 3 (2017) „Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden. Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden – Leistungsanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme“ (siehe cci63305) von Dr. Manfred Stahl in cci Wissensportal gibt es einen aktuellen Kommentar.

So schreibt Ralf Kamprath von LBBW Immobilien: „Diese Zusammenfassung der Normenreihe DIN EN 16798 und die fachtechnische Kommentierung deren Grundlagen, also früherer Normen vom Ersteller Dr. Manfred Stahl und vom ‚Prüfer‘ Claus Händel sind ‚Gold‘ wert. Obwohl die ehemals wichtigen Normen DIN 13779 und DIN 15251 schon seit mehreren Jahren nicht mehr gelten, beziehen sich immer noch viele Lüftungsplaner bei ihren Planungen auf diese Grundlagen und ‚verkaufen‘ ihre so ermittelten Planungsergebnisse sorglos an ihre Auftraggeber. Dort wird der Fehler leider häufig nicht bemerkt, weil Bauherren oft TGA-fachliche Laien sind.
Das Ergebnis sind im Falle von Planungen ‚ewig Gestriger‘ häufig überdimensionierte Anlagen mit unnötigen Leistungsreserven, die erst zu hohe Baukosten, dann zu hohe Wartungs- und Betriebskosten verursachen und insbesondere zentrale Kälteanlagen unter deren Grundlastfähigkeit betrieben werden. Das wiederum erhöht das Ausfallrisiko durch zu häufige Ein-Aus-Taktung. Infolge der falsch- = überdimensionierter technischer Anlagen wird der Auftraggeber nicht fachgerecht bedient, hat mit unnötigen Problemen gegenüber Nutzern und Mietern zu kämpfen und die gesamte Gesellschaft kommt nicht oder nicht schnell genug auf die beabsichtigen Klimaziele. Frage: Ist den Lesern von cci Branchenticker ein Ranking von TGA-Fachplaner-Büros bekannt? Aus Erfahrung erscheint mir eine Leistungsbewertung in Analogie zu Klassifizierungen von Zuluftqualitäten in den Kategorien von ‚besonders fähig‘ bis ‚total unfähig‘ notwendig zu sein. Ich wäre aber auch in alten Bewertungsmustern wie den Kategorien der DIN EN 15251 einverstanden:
– I hohes Maß an Erwartungen
– II normales Maß an Erwartungen;
– III annehmbares, moderates Maß an Erwartungen
– IV Werte außerhalb der oben genannten Kategorien“

In einem ausführlichen Fachbeitrag zu Ausführungsunterlagen für maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) (siehe cci286978) hat der Brandschutzsachverständige Michael Kinzelbach am 28. November erläutert, welche Anforderungen und welcher Umfang hier zu erfüllen sind.

Daraufhin hat sich Bernd Salamon zu Wort gemeldet: „Guten Tag, aus dem Artikel: Zitat ‚Ferner enthält die VDI 6022 Blatt 1 Vorgaben, welche Unterlagen in welcher Planungsphase …‘ Frage: Wie ist die hier genannt VDI 6022-Blatt 1 (Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte) in dem Kontext einer MRA zu verstehen?“

Anton Tienes schreibt hierzu: „Wichtig ist auch die Einbindung und Abstimmung mit der Elektrofachplanung unn der Planung der BMA. Die Abstimmung der Energieversorgung, Netzersatz, Anordnung von Tastern und Rauchmeldern. Einbindung in die Brandmeldeanlage und die Art der Auslösung der MRA. Das sind unterschiedliche Gewerke, die einzubinden und zu koordinieren sind. Oftmals erfordert die Planung auch eine mehrfache Abstimmung mit dem Brandschutzkonzeptersteller, wobei im Brandschutzkonzept alle Hinweise zur Ausführung der MRA aufgeführt werden müssen, damit der Prüfsachverständige eine Vorgabe hat, was er prüfen und abnehmen soll. Eine frühzeitige Einbindung des Prüfsachverständigen zur Planungsprüfung und Abstimmung der Abnahmeprüfung ist sinnvoll. Manche Bauherren sehen das nicht so, weil es Kosten verursacht. Aber eher Kosten im Vorfeld als Kosten durch eine nicht erfolgte Abnahme.“

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15. November 2024

Änderungen am GEG und nochmals Nicht-Techniker in der LüKK

In der Meldung „CDU/CSU will das Gebäudeenergiegesetz wesentlich ändern“ (siehe cci285095) geht es um das Diskussionspapier „Neue Energie-Agenda für Deutschland“, das CDU/CSU Anfang November veröffentlicht haben. Darin kündigen die Unionsparteien unter anderem an, als künftig mögliche Regierungsparteien das Anfang 2024 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Hinblick auf mehr Technologieoffenheit und eine erhöhte Flexibilität im Bereich der Heizungstechnik erheblich ändern zu wollen.

Ulli Precht schreibt hierzu: „Habecks Heizungsgesetz wiedermal, jetzt will es die CDU/CSU richten. Keiner erinnert sich daran, wer uns das GEG eigentlich eingebrockt hat …. na, wer war’s? Die CDU/CSU, Herr Altmaier, Herr Seehofer, unter Kanzlerin Merkel. Ausgerechnet die Leute, die uns das grundsätzliche Themenwerk GEG unter Federführung des Herrn Altmaier eingebrockt haben, wollen jetzt den Karren aus dem Dreck ziehen? So so. Mit welcher Kompetenz? Da bin ich ja mal gespannt, was für Heizungen ich da dann noch bauen darf. Mal sehen, was von den Versprechungen übrig bleibt, mit den neuen politischen Realitäten der Parteienlandschaft im demnächst neu zu bildenden Bundestag.“

Auch Christian Fieberg hat die Meldung kommentiert. Er stört sich zudem an der Abbildung: „Bevor ich den Inhalt des CDU/CSU-Papiers kommentiere eine Anmerkung zum Symbolbild des Artikels. Wenn das GEG als „Heizungsgesetz“ benannt wird, verkürzt dies die Inhalte wesentlich. Das GEG ist die Antwort der europäischen EPBD und damit deutlich mehr. Beispielsweise müssen bis Ende 2024 (noch knapp sechs Wochen) Gebäude mit mehr als 290 kW Heiz- und Kühlbedarf einen Gebäudeautomationsgrad B und ein Energiemonitoring erhalten (§71a). Außerdem regelt das Gesetz die energetische Inspektion von LÜKK-Anlagen (ehemals EnEV). Und einiges mehr …
Zum Inhalt: Das GEG schreibt keine Technologie vor, sondern fordert beim Heizen 65 % Anteil von Erneuerbaren. Das könnte man auch schlicht als CO2-Reduktion auffassen. Die Wärmepumpe ist in den meisten Fällen die günstigste und zuverlässigste Lösung. Warum hier die Geschäftsmodelle der (deutschen) Hersteller mit immensen Investitionen in Frage gestellt werden, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Die Nutzung alter Kernkraftwerke wird, wenn gesellschaftlich überhaupt konsensfähig, viel Geld kosten. Die CDU-geführte Regierung unter Angela Merkel hat sich mit den Betreibern auf den Ausstieg geeinigt und insbesondere die Kosten der Endlagerung gegen ein „Taschengeld“ von 24 Mrd. € auf den Bund verlagert. Das Hochfahren bestehender Anlagen lassen sich die Energiekonzerne daher sicher reichlich entlohnen – aus Steuergeldern. In diesen schwierigen Zeiten würde ich mir mehr Sachorientierung in der Politik wünschen, statt langfristige Projekte je nach Farbkonstellation der Regierung umzubiegen.“

„Die guten Beispiele“ (siehe cci284097) – das ist der Titel des Kommentars von Thomas Reuter. Er ist am 6. November auf einen Beitrag auf LinkedIn eingegangen, der sich mit der Frage auseinandersetzt, ob unsere Branche technisches Wissen nachhaltig an Nicht-Techniker kommunizieren kann oder nicht. Thomas Reuter, der sich selbst als Nicht-Techniker outet, ist der Ansicht, die LüKK und TGA müssten viel mehr Menschen außerhalb ihrer Kreise erreichen – und dabei vor allem die Nicht-Techniker ins Visier nehmen.

Bernhard Schöner hatte sich direkt im Nachgang gemeldet und geschrieben: „Ihr heutiger Kommentar spricht mir als ehemaligen Marketing- und Kommunikationsverantwortlichen auf Herstellerseite eines LüKK-Unternehmens aus der Seele, vermutlich ebenso, wie der von Ihnen erwähnte Inhalt eines Branchenkollegen auf LinkedIn, den ich jedoch (noch) nicht kenne. (…)’“

Daraufhin hat sich auch Reinhard Siegismund geäußert: „Als Sachverständiger habe ich fast immer Texte zu schreiben, die technisch ungebildete, dafür meist juristisch gebildete Mitmenschen zu lesen haben. Deshalb ist jedes Fach- und Fremdwort genau zu erklären oder zu umgehen. Mehrmals habe ich, da viel technischer Text von Kollegen für Laien aufzubereiten war, ganze Passagen in ChatGPT von deepl.com eingegeben. Das Ergebnis war nach Bearbeitung recht brauchbar und lange Texte waren vereinfacht. Den Juristen war dabei einmal der unterschiedliche Wärmeinhalt (Enthalpie) von normalem überhitzten Dampf und Kondensat bei verschiedenen Drücken zu erklären.“

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8. November 2024

Nicht-Techniker in TGA und LüKK

In seinem Kommentar „Die guten Beispiele“ (siehe cci284097) vom 6. November geht Thomas Reuter auf einen Beitrag auf LinkedIn ein, der sich mit der Frage auseinandersetzt, ob unsere Branche technisches Wissen nachhaltig an Nicht-Techniker kommunizieren kann oder nicht. Die Aussage des Verfassers lautet: Nein, kann sie nicht. Thomas Reuter, der sich selbst als Nicht-Techniker outet, ist der Ansicht, die LüKK und TGA müssten viel mehr Menschen außerhalb ihrer Kreise erreichen – und dabei vor allem die Nicht-Techniker ins Visier nehmen.

Bernhard Schöner schreibt dazu: „Lieber Herr Reuter, Ihr heutiger Kommentar spricht mir als ehemaligen Marketing- und Kommunikationsverantwortlichen auf Herstellerseite eines LüKK-Unternehmens aus der Seele, vermutlich ebenso, wie der von Ihnen erwähnte Inhalt eines Branchenkollegen auf LinkedIn, den ich jedoch (noch) nicht kenne. Nun gebe ich auch immer gerne meinen Senf via Kommentar-Funktion dazu, erinnere mich jedoch gleichzeitig daran, dieses Thema bereits 2023 in einer meiner Kolumnen aufgegriffen zu haben. Erlauben Sie mir, Ihre Meinung unter Verwendung dieses Auszuges zu bestätigen: ‚Wir wollen es präzise, individuell und damit komplex – weil wir es können und uns damit auch von Technik-Stümpern unterscheiden. Können wir es auch einfach? Die Kompetenz der Hersteller, Planer und Fachbetriebe gibt es sicher her. Wollen wir es auch einfach? Ich meine: Das Unterscheidungsmerkmal hat Potenzial, erfordert jedoch auch Investition. Denn wer immer es auch sinngemäß festgestellt hat (Goethe, Kleist, Twain): ‚Habe ich viel Zeit, schreibe ich einen kurzen Brief.‘ Wie wäre es mit einer Kürzungs-Initiative (KI), selbst wenn das ein oder andere technisch korrekte Detail dann sprachlich auf der Strecke bliebe?’“

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25. Oktober 2024

Digitale Messen und nochmals DIN EN 13779

In seinem Meinungsbeitrag „Digitale Messen müssen nicht forciert werden“ (siehe cci283342) vom 23. Oktober greift Technikredakteur Peter Reinhardt das Thema digitale Messeformate auf, die vor allem in der Corona-Pandemie aufkamen. Er glaubt nicht, dass eine digitale Messe auch nur annähernd das ersetzen kann, was es live vor Ort im wahrsten Sinne des Wortes zu begreifen gibt. Digitale Messen bleiben für ihn allenfalls Lückenbüßer, deren Koexistenz mit echten Messen nicht forciert werden muss.

Reinhard Siegismund schreibt dazu: „Ich erlebe jeden Werktag am Morgen, wenn ich den Rechner einschalte eine digitale Messe. Schon mit cci Dialog und dann mit vielen Werbemails! Und so sind schnell die ersten 30 Minuten täglich verbracht – die Löschtaste muss schnell das für mich Unnütze entfernen, denn Zeit ist kostbar! Und manchmal sieht man etwas Neues, kann es speichern, lesen, kennenlernen und Unterlagen anfordern. Digitale Messen, wenn überhaupt noch gewünscht, sollten sich vielleicht besser auf kleine Gebiete eines Fachs beschränken und dann nicht die ganze Lufttechnik zeigen wollen. Zum Beispiel nur ‚Sensoren Luftqualität‘, ‚Wärmerückgewinn aus Abwasser‘ et cetera. eben nur spezielle Teilgebiete mit den Produkten verschiedener Hersteller – dann sehe ich eine Chance, die vielleicht beachtet wird. Und, das Thema sollte schon in der Betreffzeile stehen.“

Auch Bernhard Schöner hat den Meinungsbeitrag kommentiert: „Mutige Messe-Meinung, Herr Reinhardt! Die (Steigerung der) Besucherzahlen bei der Chillventa 2024 haben gezeigt, dass es wohl noch eine nicht unbeträchtliche Anzahl an LüKK-Leuten gibt, die das Live-Erlebnis auch noch schätzen. Mutig zudem auch deshalb, weil es selten geworden ist, digitale Formate und Transformation um jeden Preis auch mal zu hinterfragen. Noch leben wir in einem freien Land und ein jeder möge für sich herausfinden, wie Informationen und Erlebnisse am besten organisiert werden. In diesem Zusammenhang finde ich den Kommentar von Herrn Siegismund interessant, seinen Vorschlag verfolgenswert. Ich für meinen Teil war jedenfalls wieder gerne in Nürnberg und freue mich schon jetzt auf kommende Wiederbegegnungen, nachdem ich meine Erkältung auskuriert habe. An alle, denen es ebenso geht: Gute Besserung. An alle anderen auch viele Grüße“

Im Beitrag „DIN EN 13779 – Normen-Klartext: Außenluft- und Fortluftdurchlässe“ (siehe cci29234), der 2014 in cci Wissensportal erschienen ist, geht es um ein Diagramm zur Positionierung von Außenluft- und Fortluftdurchlässen. Dieses war im Anhang A2 der DIN EN 13779 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“ enthalten, einer technischen Regel zur Auslegung und Projektierung von Lüftungsanlagen für Nichtwohngebäude. Zehn Jahre nach Veröffentlichung des Beitrags ist Thomas Spiess darauf aufmerksam geworden: „Danke. Wir haben uns tatsächlich eine ganze Weile das Hirn ausgerenkt, was sich die Macher der DIN gedacht haben mögen. Jetzt haben wir es verstanden.“

Nun hat sich Harald Luger, seines Zeichens Obmann Technik beim RLT-Herstellerverband, zu Wort gemeldet: „Der Ordnung halber eine Anmerkung zum Thema ‚Außen- und Fortluftöffnungen‘. Die DIN EN 13779 ist seit langer Zeit zurückgezogen. Das besagte Diagramm befindet sich aktuell in der Normenreihe der DIN EN 16798 als technischer Report in Teil 4: ONR CEN/TR 16798-4 (‚Auslegung der Anforderungen in EN 16798-3‘) – nur in englischer Sprache. Zukünftig werden diese Hinweise und Diagramme in den Teil 3 wandern (siehe Entwurf zur DIN EN 16798-3:2024-07). In dieser Norm gibt es auch erstmals Angaben über Positionierung und Abstände von Außen- und Fortluftöffnungen bei außen aufgestellten Lüftungsgeräten.“

Mitglieder von cci Wissensportal können Artikel direkt kommentieren. Nichtmitglieder können uns ihre Anmerkungen zusenden (redaktion@cci-dialog.de). Bei per E-Mail eingesendeten Kommentaren setzen wir Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung voraus. Vielen Dank! Schreiben Sie uns gerne.

18. Oktober 2024

Leser helfen Lesern und die DIN EN 13779

Die DIN EN 13779 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“ ist eine technische Regel zur Auslegung und Projektierung von Lüftungsanlagen für Nichtwohngebäude. Im Anhang A2 „Außenluftansaugungen und Fortluftöffnungen“ befindet sich ein Diagramm, aus dem die benötigten Abstände zwischen der Außenluftansaugung und dem Fortluftdurchlass abgelesen werden können. Da einigen Fachplanern und Anlagenbauern dieses Diagramm zur Positionierung von Außenluft- und Fortluftdurchlässen nicht bekannt war oder sie es aufgrund der „merkwürdigen Darstellung“ nicht anwenden konnten, erfolgte 2014 im Beitrag „DIN EN 13779 – Normen-Klartext: Außenluft- und Fortluftdurchlässe“ (siehe cci29234) in cci Wissensportal eine Erläuterung des selbigen.

Thomas Spiess von der Lübbe + Spiess Ingenieurgesellschaft mbH, Hannover, ist zehn Jahre nach Veröffentlichung des Beitrags darauf aufmerksam geworden und schreibt: „Danke. Wir haben uns tatsächlich eine ganze Weile das Hirn ausgerenkt, was sich die Macher der DIN gedacht haben mögen. Jetzt haben wir es verstanden.“

Für den Bau neuer Nichtwohngebäude mit thermischer Heiz-/Kühlleistung über 290 kW ist im aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Automationsgrad B gefordert. Der Prokurist eines norddeutschen Ingenieurbüros fragt sich, ob dieser nur für die Wärmeversorgung anzuwenden ist oder auch für weitere Gewerke. Mit dem Beitrag „Leser helfen Lesern: Frage zum Automationsgrad B im GEG“ (siehe cci282824) werden daher Leser von cci Branchenticker um Hilfe gebeten.

Hierauf hat sich Detlef Malinowsky gemeldet und zitiert zunächst § 71a Gebäudeautomation des GEG: „(1) Ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 ausgerüstet werden. Satz 1 ist auch für ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung für eine Klimaanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW anzuwenden.“
Des Weiteren geht Malinowski auf Punkt 2 (digitale Energieüberwachungstechnik) und 3 (weitere Anforderungen) dieses Paragrafen ein, bevor er die nacheinander die Fragen des Lesers aufgreift:
„Ihre Frage: Wie verhält man sich hier als Planer?
Meine Meinung: Als Planer beraten Sie den Bauherrn, Sie planen also bei Gebäuden mit einer Heiz-/Kühlleistung über 290 kW Anschlussleistung den Automationsgrad B über alle gebäudetechnischen Systeme.

Ihre Frage: Was muss der Bauherr wissen?
Meine Meinung – sehr plakativ ausgedrückt: Der Bauherr muss ’nichts‘ wissen. Sie als wissender Planer vertreten den Bauerherrn und beraten in allen Fragen der TGA.

Ihre Frage: Welche Risiken bestehen für welche Parteien?
Meine Meinung – sehr plakativ ausgedrückt: Wenn der Bauherr abweichende Entscheidungen der Normen oder Gesetzte trifft, dokumentiert man dies und der Bauherr verantwortet seine Entscheidung.

Ihre Frage: Wie sehen die Bundesländer und der AMEV das Thema?
Meine Meinung: Ich dachte das GEG gilt für die ganze BRD?!

Da wir bereits mehrere 1.000 TGA-Anlagen analysiert und optimiert haben, kann ich aus Erfahrung sagen, dass die Einsparpotenziale in der Regel bei über 30 % liegen. Dies gilt für Alt- und Neubauten.
Ergänzend möchte ich auf das Interview mit Melita Tuschinski und Prof. Michael Krödel „GEG 2024 in der Praxis – Automatisation eines neuen NWG“ hinweisen.“

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27. September 2024

VRF-Anlage für Flex Offices und nochmals DIN EN 12599

In seinem Kommentar „Hier fehlt mir die Toleranz“ (siehe cci281325) hat Dr. Manfred Stahl ein mögliches Versäumnis beim Entwurf der DIN EN 12599 „Übergabe von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden“ angesprochen. Dies könnte seines Erachtens auch weitere technische Regeln der LüKK betreffen. Daraufhin gab es mehrere Leserkommentare, sowohl zum Kommentar von Dr. Manfred Stahl, als auch zum Entwurf der DIN EN 12599 selbst, der im Rahmen des Normentags am 3. September vorgestellt wurde (siehe cci279999). Die Leserkommentare von Reinhard Siegismund, Peter Salzwedel, Beat Frei, Detlef Malinowsky, Marcel Blumenthal und Olaf Mayer haben wir in den Leserstimmen der vergangenen Woche (siehe cci281978) zusammengefasst.

Nun hat sich noch einmal Reinhard Siegismund zu Wort gemeldet: „Hier möchte ich nochmals ergänzen: Richtig sind die von Herrn Salzwedel nach den Regeln zulässigen Toleranzen, die oft erheblich sein dürfen, wenn er schreibt: ‚In dem eingegebenen Beispiel ergibt sich eine Toleranz von +/- 17 %, das heißt bei einem Rohrdurchmesser von 200 mm und einem Luftvolumenstrom von 500 m³/h ergibt sich ein Volumenstrombereich von 415 bis 585 m³/h ….‘. Aber oft habe ich die Situation, dass in vielen Fällen bei allen Messung immer nur der untere zulässige Toleranzwert erreicht wird. Das habe ich dann zu akzeptieren, aber es ist fast ein System zu vermuten? Meist ist eine neue Messung anzuraten. Bei großen Gebäuden wurden mir schon Messprotokolle der ausführenden Firma von Luftvolumenströmen vorgelegt, bei denen die Abweichung vom Sollwert bei hunderten Messungen nur zwischen +/- 3 % war und die Firmen empört waren, wenn ich nachgemessen habe und Abweichungen von -50 % und -70 % und keine einzige Abweichung mit ‚+‘ feststellte. (Praxis eines Sachverständigen)“

Auch Hans Christian Sieber, Sachverständiger für Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen, hat sich geäußert: „Sehr geehrter Herr Stahl, ich habe Ihren Artikel und besonders die Kommentare als Mitglied in den Prüfungsausschüssen für die Prüfung der Prüfsachverständigen in der IHK in Stuttgart und Potsdam verfolgt. Wieder einmal stimme ich dem Kommentar von Herrn Siegismund zu. Wichtig bei den Messungen generell halte ich die Frage der Auswirkungen bei den Abweichungen vom Sollwert für wesentlich. Die DIN EN 12599 gibt dazu einfache und genauere Messarten vor. >>Dazu einen Beitrag von Ihnen zu lesen würde mich freuen.
Bei unseren Prüfkandidaten ist es uns wichtig, dass der Messende weiß und einschätzen kann wie das Profil, zum Beispiel bei einer Volumenstrommessung, in der zu messenden Luftleitung einzuordnen ist – deshalb ist ein einziger Messpunkt dazu nicht geeignet – und, ob durch nicht erkennbare Störungen das Ergebnis verändert ist. Für mich war immer die Erkenntnis wichtig, dass bei starken Abweichungen zwingend die Erhöhung der Messpunkte notwendig wird und das Strömungsprofil genauer abzubilden. Der Messende muss nicht nur die Messung nach DIN EN 12599 vornehmen können, sondern auch verstehen, wozu die richtige Fehlerauswertung notwendig ist.
Ergänzend noch zu den Kommentaren der Hinweis, dass natürlich die Festlegungen zum Luftvolumenstrom mit dem Betreiber/Bauherrn/Nutzer zu beachten sind. Wenn jemand Worte wie ‚Garantiewert‘ oder ’nicht zu unterschreiten‘ in Werkverträgen zu erfüllen hat, wiegt das schwerer. Wenn andererseits Gesundheit oder Leib und Leben davon abhängen, ebenso.“

Das in der Büroarbeitswelt der Trend hin zu sogenannten Flex Offices geht wird im Beitrag „Dezentrale VRF-Anlage für moderne Flex Offices“ (siehe cci278883) angesprochen. Für die Nürnberger Design Offices GmbH plante und projektierte die Amberger Kühltechnik GmbH eine dezentrale Klimaversorgung von Bestandsgebäuden in der Münchner Innenstadt. Lobende Worte für das Projekt gab es bereits von Anton Tienes: „Alles sauber gearbeitet, was auch nicht immer üblich ist. Ich gehe allerdings davon aus, dass die 4 Außeneinheiten mindestens einen Schallpegel von 65 dB haben werden und eventuell eine Belästigung für die angrenzenden Räume sein könnten.“

Hierauf hat nun der zuständige Projektleiter bei Amberger Kühltechnik, Stefan Baumgärtner, geantwortet: „Sehr geehrter Herr Tienes, vielen Dank für Ihren Hinweis. Diese Thematik war eine Aufgabe unseres Kunden. Die Geräte wurden daher im Silent Modus projektiert und werden so auch tagsüber betrieben. Des Weiteren wurde eine Nachtabschaltung realisiert. Der Betreiber und die angrenzende Nachbarschaft sind mit den Betriebsgeräuschen zufrieden.“

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20. September 2024

Immer wieder DIN EN 12599

Dr. Manfred Stahl spricht in seinem Kommentar „Hier fehlt mir die Toleranz“ (siehe cci281325) ein mögliches Versäumnis beim Entwurf der DIN EN 12599 „Übergabe von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden“ an, das seines Erachtens auch weitere technische Regeln der LüKK betreffen könnte: Wie werden bei Komfortparametern messtechnisch ermittelte Abweichungen von geplanten Sollwerten beurteilt? Wie groß darf die Toleranz sein?

Direkt nach Erscheinen des Kommentars hat sich Reinhard Siegismund gemeldet: „Bei meiner Arbeit als Sachverständiger habe ich immer wieder Abweichungen zu beurteilen. Man sollte wissen, dass die Minimal- und Maximalwerte in den Normen und Regelwerken in den meisten Fällen wirklich nicht zu unter- oder überschreitende Werte sind. (…) Die vorgegeben Werte sind Grenzwerte, deren Nichteinhaltung zum schlechteren hin zu beanstanden ist. Wir sollten den Planern empfehlen: diese Werte sind nicht das Ziel der Auslegung und müssen nicht gerade so erreicht werden, sondern sie sollten eher mit einer Abweichung zum Guten hin dimensioniert werden. (…) Wenn ich bei einer Abweichung zum Schlechteren keinen erkennbaren Nachteil für die Sicherheit oder den Menschen erkenne, (…) habe ich allerdings manche Abweichungen als vorhanden, aber ohne Nachteil und zu akzeptieren eingestuft, und konnte meist beide Seiten zu einem einvernehmlichen Abschluss bewegen.“

Nun sind zwei weitere Leserkommentar hinzugekommen.

Peter Salzwedel schreibt: „Sehr geehrter Herr Dr. Stahl, ich habe mich in meiner Berufszeit immer wieder gewundert, dass bei den Messungen der Luftvolumenströme nur ein Messwert je Messstelle in das Protokoll eingetragen wurden, keine Angabe von Fehlertoleranzen. Dabei würde bei Beachtung der Toleranzen der eine oder andere Messwert noch die Vorgaben erfüllen und es müsste nicht nachreguliert werden. Leider bin ich bei den ausführenden Firmen immer wieder auf Unverständnis gestoßen, obwohl die Fehlertoleranzen eigentlich ein Ergebnis in deren Sinne ergeben würden. Ich habe mir eine kleine Excel-Berechnung hinsichtlich der Fehlertoleranzen nach DIN EN 12599 erstellt. In dem eingegebenen Beispiel ergibt sich eine Toleranz von +/- 17 %, das heißt bei einem Rohrdurchmesser von 200 mm und einem Luftvolumenstrom von 500 m³/h ergibt sich ein Volumenstrombereich von 415 bis 585 m³/h, der noch toleriert werden müsste.“

Beat Frei aus der Schweiz meint hierzu: „Sehr geehrter Herr Stahl, besten Dank für Ihren Kommentar. Mein Kollege David Burkhardt und ich beschäftigen uns in der Praxis, in der Forschung, in der Normierung und in der Lehre immer wieder mit dem Thema Messunsicherheiten und Toleranzen bei der Übergabe von LüKK-Anlagen. Wir schätzen es, dass Sie das wichtige Thema Toleranzen im Zusammenhang mit der Revision der EN 12599 aufgenommen haben.
Bei der bald abgeschlossenen Revision unserer nationalen Norm SIA 382/1 Mechanische Lüftung in Gebäuden – Grundlagen und Anforderungen haben wir das Thema Messunsicherheit und Toleranzen grundlegend überarbeitet. Im von der SIA 382/1:2014 verwendeten Begriff „Toleranz der Messunsicherheiten“ waren die Messunsicherheit und die zulässige Sollwertabweichung miteinander ungünstig vereint. Damals konnten die Werte der EN 12599:2012 und der SIA 382/1:2014 nicht eindeutig miteinander verglichen werden. Die Anwendung der SN EN 12599:2012 musste damals mit einem nationalen Vorwort und einem nationalen Anhang geregelt werden, damit die SIA 382/1:2014 maßgeblich blieb. Für Funktionsmessungen haben wir in der revidierten und Anfang 2025 publizierten SIA 382/1 zulässige erweiterte Messunsicherheiten und zulässige Toleranzen vom Sollwert voreinander getrennt und für wichtige Messgrößen tabellarisch ausgewiesen.
In meiner langjährigen früheren Tätigkeit in der akkreditierten Prüfstelle HLK der Hochschule Luzern waren mir die Spezifikation und Konformitätszonen ein Begriff. Bei der Revision der SIA 382/1 haben wir diese Methodik für die Akzeptanz von Ergebnissen bei Funktionsmessungen angewendet. Ich bin im CEN/TC 156 als Schweizer Vertreter engagiert. In der für die EN 12599 zuständigen WG 8 mit Frank Bitter als Convenor sind aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel keine Schweizer Experten aktiv. Während meiner Beobachtertätigkeit im DIN NHRS habe ich Frank Bitter auf unsere obenstehend beschriebenen Arbeiten aufmerksam gemacht – ohne Rückmeldung.
Die Vernehmlassung zur prEN 12599:2024 ist nun im Gang. Wir werden seitens SIA Begleitkommission zu CEN/TC 156 an der Vernehmlassung zur prEN 12599:2024 teilnehmen und das Thema Toleranz und Messunsicherheit einbringen. Ich hoffe, dass Ihnen unsere Arbeiten weiterhelfen, das Thema Messunsicherheiten und Toleranzen nochmals im cci begleitend zur Vernehmlassung zu lancieren.“

Bevor Dr. Manfred Stahl seinen Kommentar zum Entwurf der DIN EN 12599 veröffentlicht hat, hat sich cci Branchenticker im Rahmen des Normentags am 3. September mit der DIN EN 12599 beschäftigt (siehe cci279999).

Hierzu hatte sich bereits Detlef Malinowsky gemeldet, der den neuen Entwurf der DIN EN 12599 unter folgendem Motto sieht: „Warum soll man etablierte, einfache Normen nicht wieder komplizierter, aufwendiger, unübersichtlicher und natürlich teurer machen und das bei 1/3 weniger Seiten.“ Einige Beispiele hat er hinzugefügt.

Die Einschätzung von Herrn Malinowsky hat wiederum Marcel Blumenthal nachdenklich gemacht: „Mein Erfahrungen mit Planenden ist bisher, dass man den aktuellen Stand der DIN EN 12599 schon nicht verstanden oder einfach ignoriert hat. Das hat zu Folge das abweichend der Vorgabe des §7 VOB/A in den seltensten Fälle eine eindeutige und für alle gleich zu verstehende Leistungsbeschreibung (auch) in diesem Kontext erstellt wurde.“

Der neuste Kommentar stammt von Olaf Mayer: „Hallo Herr Malinowsky und Herr Blumenthal, ihr seit schon auf der richtigen Spur. Die Din EN 12599 hat sich jemand zu eigen gemacht, der auch einmal etwas verfassen wollte. Das würde ich jetzt ‚Entbürokratisierung‘ oder doch Entschleunigungsprozess nennen. Ok, das stimmt ja so nicht. Wir machen geradewegs weiter da, wo wir immer aufhören und ändern wollten. Die Bürokratie nimmt seinen Lauf steil nach oben und ein Aufhellen ist da nicht in Sicht. Zitat Herr Blumenthal: ‚Werden meine Besprechungen und Abstimmungen zur Gestaltung und Inhalt von Leistungsverzeichnissen wohl noch umfangreicher werden müssen.‘ Das kann nicht der Sinn einer neuen DIN EN 12599 sein oder? Herr Malinowsky hat es auf die Norm gebracht. Zitat: ‚Wer die Überarbeitung der DIN EN 12599 vorangetrieben hat, aber ‚der die das‘ hat keinen Bezug zur Praxis!‘ Dabei sind die Normen, die ich bis jetzt bei meinen Sachverständigenarbeiten einbezogen habe, völlig ausreichend und doch zu viel. In der ganzen Gestaltung wird der Praxisanteil sehr häufig vernachlässigt oder sogar vergessen. Die Norm sollte auch dafür ausgearbeitet werden, das eine Umsetzung von Handwerk und Co. praxisorientiert umgesetzt werden kann. Aber laut Helmut Bramann (Hauptgeschäftsführer vom ZVSHK) heißt es – Zitat: ‚Wir bauen doch keine Raketen, sondern nur Wärmepumpen‘. Solange wir solche Sätze von uns geben, darf man sich über andere Aussagen oder Norm-Gestaltungen nicht mehr wundern. Das Zitat war total praxisfremd.“

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13. September 2024

Sensorik, eine Verabschiedung, der Kommentar und nochmal DIN EN 12599

In zwei kooperativen Projekten wollen Forscher der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), St. Gallen/Schweiz, belastbare Daten über die Raumluftbedingungen an klimatisierten Arbeitsplatz generieren und analysieren. Dr. Andreas Six, Kommunikation/Teamleitung Redaktion an der Empa, beschreibt im Beitrag „Schweizer Manikins: Sensorik für wohltemperierte Büros und OP-Säle“ auf cci Wissensportal (siehe cci280633), wie hierfür zwei smarte Dummys das Raumklima erfassen. Die Manikins erkennen mittels Sensortechnologie und mathematischer Modellierung, ob Arbeitsplätze auf Wohlfühltemperatur sind, Patienten im OP-Saal kalte Füße bekommen oder Chirurgen unnötig schwitzen müssen. Ziel der Empa-Forscher ist, den Energiebedarf von Klimageräten und Klimaanlagen zu optimieren.

Detlef Malinowsky merkt hierzu an: „Das Forschungsprojekt klingt sehr interessant, aber ich sehe auf allen Bildern, dass nicht mit der operativen Temperatur gearbeitet wird. Die operative Temperatur (gefühlte Temperatur, Empfindungstemperatur) umfasst das Zusammenwirken von Lufttemperatur und mittlerer Strahlungstemperatur der Raumoberflächen und ist der Hauptfaktor für die thermische Behaglichkeit. Wenn wirklich nicht mit der operativen Temperatur geforscht wird, sind meines Erachtens die Ergebnisse kritisch zu bewerten.“

Daraufhin hat sich Dr. Agnes Psikuta von der Empa zu Wort gemeldet: „Die operative Temperatur kann an 46 Stellen auf der Oberfläche der Prüfpuppe berechnet werden. Die in die Oberfläche der Prüfpuppe integrierten Strahlungsflusssensoren liefern auch Strahlungstemperaturwerte und die Temperatursensoren die Lufttemperaturwerte, so dass die operative Temperatur auch unter Berücksichtigung der Luftgeschwindigkeit (Luftgeschwindigkeitssensoren sind an allen Stellen vorhanden) leicht von der HVAC-Manikin ermittelt werden kann.“

Dankbar für das Feedback schreibt Detlef Malinowsky: „Sehr geehrte Frau Psikuta, danke für die Rückmeldung, dann war meine Annahme falsch (habe ich so auf den Bildern nicht gesehen), dass nur die Raumtemperatur am Körper gemessen wird. Es wird also auch die operative Temperatur am Körper gemessen. Könnte man erfahren welcher Temperatursensor hierfür verwendet wird?“

Auch Theodor Straka hat eine Frage zu den Empa-Projekten: „Wird die Messung beziehungsweise werden die Messungen am Arbeitsplatz hinsichtlich und/oder unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 7730 durchgeführt, da diese Norm die Grundlage der PMV-PPD Messung ist?“

Die Antwort von Agnes Psikuta lautet: „Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Forschung. Die vorgestellte HVAC-Manikin zeichnet nicht nur die für die Berechnung des PMV-PPD benötigten Daten auf, sondern noch viel mehr. Die Luft- und Strahlungstemperaturen sowie die Luftgeschwindigkeit können an 46 Stellen des Körpers aufgezeichnet werden. Dies bedeutet, dass nicht nur das globale thermische Empfinden/Komfort geschätzt werden kann, zum Beispiel PMV- und PPD-Werte, sondern auch der lokale Komfort unter Verwendung anderer, komplexerer lokaler Modelle, die in der wissenschaftlichen Literatur verfügbar sind. Darüber hinaus können zwei in die Puppenoberfläche integrierte Strahlungsflusssensoren die eingehende Strahlungswärme quantifizieren und zwischen Sonnenstrahlung und Strahlung von warmen und kalten Oberflächen unterscheiden. Diese Vielzahl von aufgezeichneten Daten liefert nicht nur Basisinformationen zur Abschätzung der thermischen Behaglichkeit oder des Unbehagens, sondern gibt auch Aufschluss über deren Quellen in einer komplexen Umgebung.“

Immer dienstags informiert cci Branchenticker über neue Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus LüKK und TGA. Am 3. September ging es um den im August 2024 erschienenen Entwurf der DIN EN 12599 „Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen und Luftbehandlungssysteme in Nichtwohngebäuden“ (siehe cci279999). Direkt nach Erscheinen des Beitrags haben sich zwei Leser zu Wort gemeldet.

Detlef Malinowsky sieht den neuen Entwurf der DIN EN 12599 „unter folgendem Motto: ‚Warum soll man etablierte, einfache Normen nicht wieder komplizierter, aufwendiger, unübersichtlicher und natürlich teurer machen und das bei 1/3 weniger Seiten‘“ und liefert hierzu einige Beispiele.

Daraufhin hat Marcel Blumenthal geschrieben: „Die Einschätzung von Herrn Malinowsky macht mich sehr nachdenklich. Mein Erfahrungen mit Planenden ist bisher, dass man den aktuellen Stand der DIN EN 12599 schon nicht verstanden oder einfach ignoriert hat. (…) Wenn diese bisher brauchbare Norm sich nun in die beschriebene Richtung entwickeln sollte, werde meine Besprechungen und Abstimmungen zur Gestaltung und Inhalt von Leistungsverzeichnissen wohl noch umfangreicher werden müssen.“

Nun ist ein weiterer Kommentar von Jörg Mez hinzugekommen: „Die Leckageprüfung bei RLT-Anlagen ist zwar in der EN1507 und EN12237 beschrieben, wird dort aber nicht richtig und für die Baustelle anwendbar dargestellt. In der EN12599 nun aber die Leckageprüfung in duct, system & component zu differenzieren, macht an dieser Stelle aus Anwender Sicht keinen Sinn und verkompliziert die Sache unnötig. Nur eine zumindest repräsentative (besser vollständige) Systemprüfung, stellt die tatsächliche Situation hinsichtlich der Leckage einer RLT-Anlage dar. Unter hygienischen und energetischen Gesichtspunkten ist jedoch noch viel schlimmer, dass die Leckageprüfung immer noch eine freiwillige Leistung darstellt und gegebenenfalls gesondert vereinbart werden muss. Solange jedoch Fachverbände immer noch die Dichtheitklasse B als Mindestanforderung betrachten, obwohl aus Sicht der VDI 6022 für die meisten Anlagen C beziehungsweise D gilt, ist hier sicher keine Besserung in Sicht. Der Kunde bekommt in diesen Fällen jedenfalls nicht das was er bestellt hat, was er meistens natürlich gar nicht weiß oder erst beim Betrieb und den Betriebskosten feststellt.“

Das langjährige Vorstandsmitglied des VDMA-Fachverbandes Automation + Management für Haus + Gebäude (VDMA AMG), Karl Heinz Belser, hat sich auf der Vorstandssitzung am 28. August in Berlin in den Ruhestand verabschiedet (siehe cci281037).

Die Meldung hat Benjamin Meißner zu folgendem Kommentar veranlasst: „Lieber Herr Belser, die Branche verliert mit Ihnen einen wahren Geschäftsmann der alten Schule mit süddeutscher Nonchalance. Alles Gute für den weiteren Weg!“

Die Antwort von Karl Heinz Belser: „Lieber Herr Meißner, vielen lieben Dank für Ihre freundlichen Zeilen und die guten Wünsche. Zum Glück bin ich ja noch am Leben. Deshalb werde ich der TGA-Branche und natürlich der Gebäudeautomation weiterhin verbunden bleiben. Unsere Gebäudetechnik finde ich noch immer super spannend. So spannend, dass ich gerne junge Menschen motivieren möchte, in der TGA ihre berufliche Zukunft zu suchen. Mal sehen, was sich da so ergibt. Ihnen auch alles Gute.“

In seinem Kommentar „Hier fehlt mir die Toleranz“ (siehe cci281325) geht Dr. Manfred Stahl auf ein mögliches Versäumnis beim Entwurf der DIN EN 12599 „Übergabe von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden“ aufgefallen, das seines Erachtens auch weitere technische Regeln der LüKK betreffen könnte: Wie werden bei Komfortparametern messtechnisch ermittelte Abweichungen von geplanten Sollwerten beurteilt? Wie groß darf die Toleranz sein?“

Reinhard Siegismund schreibt daraufhin: „Lieber Dr. Stahl, bei meiner Arbeit als Sachverständiger habe ich immer wieder Abweichungen zu beurteilen. Man sollte wissen, dass die Minimal- und Maximalwerte in den Normen und Regelwerken in den meisten Fällen wirklich nicht zu unter- oder überschreitende Werte sind. Wenn eine horizontale Abwasserleitung ohne weitere Entlüftung maximal 3 m lang sein darf, habe ich einmal bei ’nur‘ 3,15 m, das heißt 5 % Überschreitung einen erheblichen Sachschaden feststellen müssen, da dadurch ein kleiner Sifon leer gesaugt wird. Auch mussten aus so einem Grund OPs über einige Tage abgesagt werden.
Ich meine diese vorgegeben Werte (Temperatur, Luftrate, CO2, VOC, Schall, Schwingungen) sind Grenzwerte, deren Nichteinhaltung zum schlechteren hin zu beanstanden ist. Wir sollten den Planern empfehlen: diese Werte sind nicht das Ziel der Auslegung und müssen nicht gerade so erreicht werden, sondern sie sollten eher mit einer Abweichung zum Guten hin dimensioniert werden. Kleinste Mängel bei der Installation, zum Beispiel ein klein wenig höherer Druckverlust, Reduzierung der Leistung durch etwas Schmutz, etwas schlechtere Schalldämpfung, kann oder andere kleine Anpassungsprobleme führen dann nicht zu oft teuren Nachbesserungen.
Natürlich war ich verärgert in Zürich mit 51 km/h statt 50 km/h wegen Geschwindigkeitsüberschreitung einen Strafzettel zu bekommen – international über die Botschaften und die hiesige Polizei übermittelt. Ich muss doch auch auf den Verkehr schauen und nicht nur auf den Tacho. Deshalb, auch da, wären 45 oder 48 km/h richtiger gewesen, aber ich wollte rechtzeitig am Flughafen sein.
Wenn ich bei einer Abweichung zum Schlechteren keinen erkennbaren Nachteil für die Sicherheit oder den Menschen erkenne, (…) habe ich allerdings manche Abweichungen als vorhanden, aber ohne Nachteil und zu akzeptieren eingestuft, und konnte meist beide Seiten zu einem einvernehmlichen Abschluss bewegen – auch wenn sie dabei schon vor Gericht waren. Natürlich muss auch das Messgerät kalibriert sein und nach den Regeln eine Messabweichung beachtet werden. Die Luftqualität darf allerdings nie den maximal zulässigen Wert für langen oder kurzzeitigen Aufenthalt von Menschen oder Explosionsgefahr um keinen einzigen Prozent übersteigen. Das betrifft auch Überschreitungen vom zulässigen Druck , Eisbildung, Wasserabscheidung, Korrosionsschutz. Allerdings sind bei vielen Rechtsstreitigkeiten die Abweichungen vom Sollwert so erheblich, dass weitere Überlegungen sich erübrigen.“

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6. September 2024

Die DIN EN 12599 und nochmals prominente Testimonials

Wie wirksam sind Testimonials wirklich? Das hat sich Torsten Wiegand in seinem Kommentar „Vom Promi-Werbegesicht zum ‚LüKK-Fluencer?’“ (siehe cci280378) gefragt. Seines Erachtens können prominente Werbegesichter in der LüKK nicht die Markenidentifikation und das Kaufinteresse steigern. Vielmehr sollte ein Influencer-Marketing, das zunehmend auch für die Baubranche („Baufluencer“) an Bedeutung gewinnt, betrieben werden.

Direkt nach Erscheinen des Kommentars hat sich Sven Rentschler für die „wertvollen Denkanstöße“ bedankt und darauf verwiesen, dass die Spielregeln, mit Blick auf das Thema Wirksamkeit prominenter Markenbotschafter in der LüKK, in einem B2B-geprägten Umfeld andere sind als im klassischen B2C-Markt. Den „Ansatz, sich mehr auf Influencer und Content Creator innerhalb der Branche – also ‚LüKK-Fluencer‘ – zu fokussieren“ findet er „sehr zeitgemäß. Diese könnten gezielt die technischen Aspekte und Vorteile der Produkte hervorheben und auf diese Weise nicht nur potenzielle Kunden, sondern auch junge Menschen für eine Karriere in der LüKK-Branche begeistern.“ So könnten künftig „technisch versierte Influencer, die ihre Expertise und Leidenschaft für die Branche authentisch vermitteln, (…) tatsächlich eine neue Dimension der Marken- und Nachwuchsbindung schaffen.“

Auch Bernhard Schöner findet: „LüKK-Fluencer? Coole Idee! Alles, was (junge) Menschen in die Branche treibt, ist hilfreich.“ Die nächste Hürde wäre jedoch, „dass in der Branche auch geblieben wird, sprich: die Ausbildung nicht abgebrochen und die Prüfung(en) bestanden werden.“ Testimonials machen sich seines Erachtens auch im B2B-Bereich gut, „wenngleich die Grenzen zwischen B2B und B2C immer fließender werden“ und ergänzt: „Dass die Branche nun auch ‚müllert‘ hilft indirekt auch der Bekanntheit, dem Ansehen, der Sensibilisierung für das Produkt. Das haben zahlreiche Marken bereits vorgelebt.“

Nun ist ein weiterer Kommentar von Christian Fieberg hinzugekommen, der die Fußballthematik aufgreift: „Schon Uwe Seeler pfiff fröhlich für Hattrick im TV. Jetzt kommt Müller. Die Zielgruppe ist dann wohl der (männliche) Häuslebauer. Unsere Branche wird wenig von solchen Testimonials profitieren, wenn sie sich nicht auch in den sozialen Medien tummelt – und das zeitgemäß. Also schnell einen Reel auf Instagram einstellen … ? Ich befürchte, so einfach wird es nicht.“

Immer dienstags informiert cci Branchenticker über neue Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus LüKK und TGA. Am 3. September ging es um den im August 2024 erschienenen Entwurf der DIN EN 12599 „Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen und Luftbehandlungssysteme in Nichtwohngebäuden“ (siehe cci279999).

Hierzu hat sich Detlef Malinowsky gemeldet. Er schreibt: „Den neuen Entwurf der DIN EN 12599 sehe ich unter folgendem Motto: ‚Warum soll man etablierte, einfache Normen nicht wieder komplizierter, aufwendiger, unübersichtlicher und natürlich teurer machen und das bei 1/3 weniger Seiten‘.
Beispiele:
1. Die Luftvolumenstrommessungen werden nun nicht mehr in der DIN EN 12599 beschrieben, hier verweist man nun auf die DIN EN16211, die das ganze Thema aufgeblasen und unübersichtlich darstellt (ach ja, diese Norm kostet natürlich extra Geld).
2. Die aktuelle Norm gilt auch für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, in dem Entwurf werden die Wohngebäude ausgeschlossen. Hier bin ich erst nach wenigen Minuten Überlegung draufgekommen, dass ja die Physik in Wohngebäuden wohl anders funktioniert als in Nichtwohngebäuden. Oder brauchen wir dann für Wohngebäude eine andere kostenpflichtige Norm.
3. Warum macht man aus einer etablierten Vollständigkeitsprüfung eine zusätzliche ‚administrative Prüfung‘, war doch alles in der Vollständigkeitsprüfung enthalten. Öfter mal was Neues oder soll es nur verwirren?
4. Was bedeutet der Zusammenhang ‚Tabelle 3 — Erweiterte Messunsicherheit U von Messgrößen‘ und der Satz ‚Dieses Dokument legt keine Toleranzen für die Bemessungswerte fest‘. Was bedeutet der Begriff ‚Bemessungswerte‘, der stammt doch aus Kranken – und Pflegeversicherung.
5. Zum Thema ‚Sauberkeit der Anlage‘, wir haben doch eine VDI 6022, kann man nicht auf diese verweisen?
6. Die Messung der Luftdichtheit von Luftleitungen wird ebenfalls beschrieben, wir haben aber doch die DIN EN 12237, DIN EN 1507, DIN EN 13180, DIN EN 1751 … Können diese nun entfallen? Warum diese Doppelung an Themenbearbeitung?
7. Das Thema ‚Bestimmung des Umfangs der Funktionsprüfungen beziehungsweise -messungen‘ war kurz und verständlich in der aktuelle DIN EN 12599 beschrieben, nun ist es ein aufgeblähtes, akademisches Kapitel, welches man erst nach einem Studium versteht.
8. ‚Besondere Messungen‘ wurden umbenannt in ‚Zusätzlich Messungen‘, heißt eigentlich ‚Sondermessungen‘ nach der aktuellen DIN EN 12599 (Wahrscheinlich ein Übersetzungsfehler)
9. Die Bestimmung der Messunsicherheit wurde überarbeitet, ‚warum einfach, wenn es auch komplizierter geht‘.
Ich weiß nicht, wer die Überarbeitung der DIN EN 12599 vorangetrieben hat, aber ‚der die das‘ hat keinen Bezug zur Praxis!“

Auf diese Ausführungen hat wiederum Marcel Blumenthal reagiert: „Die Einschätzung von Herrn Malinowsky macht mich sehr nachdenklich. Mein Erfahrungen mit Planenden ist bisher, dass man den aktuellen Stand der DIN EN 12599 schon nicht verstanden oder einfach ignoriert hat. Das hat zu Folge das abweichend der Vorgabe des §7 VOB/A (Anm. d. Red.: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A) in den seltensten Fälle eine eindeutige und für alle gleich zu verstehende Leistungsbeschreibung (auch) in diesem Kontext erstellt wurde. Auch die Tatsache, dass die VOB/C ATV (Anm. d. Red.: Vergabe- und Vertragsordnung Teil C – Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen) DIN 18379 im Punkt 3.5 ‚Abnahmeprüfung‘ direkt auf diese Norm verweist (ohne Datums- beziehungsweise Versionsangabe der Norm!), hält Planende kaum davon ab, diese Norm bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen zu ignorieren. Wenn diese bisher brauchbare Norm sich nun in die beschriebene Richtung entwickeln sollte, werde meine Besprechungen und Abstimmungen zur Gestaltung und Inhalt von Leistungsverzeichnissen wohl noch umfangreicher werden müssen.“

Mitglieder von cci Wissensportal können Artikel direkt kommentieren. Nichtmitglieder können uns ihre Anmerkungen zusenden (redaktion@cci-dialog.de). Bei per E-Mail eingesendeten Kommentaren setzen wir Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung voraus. Vielen Dank! Schreiben Sie uns gerne.

30. August 2024

Promi-Markenbotschafter, „LüKK-Fluencer“ und McDonalds

In seinem Kommentar „Vom Promi-Werbegesicht zum ‚LüKK-Fluencer?’“ (siehe cci280378) geht Torsten Wiegand unter anderem auf die Wirksamkeit von Testimonials ein. Er glaubt nicht daran, dass prominente Werbegesichter in der LüKK die Markenidentifikation und das Kaufinteresse steigern und den (Heizungs)Absatz ankurbeln können. Stattdessen verweist er auf erfolgreiches Influencer-Marketing, das zunehmend für die Baubranche („Baufluencer“) an Bedeutung gewinnt. Außerdem wünscht er sich, dass „LüKK-Fluencer“ mit ihren Aktivitäten in sozialen Netzwerken junge Leute für den Beruf des Mechatronikers für Klima- und Kältetechnik begeistern.

Sven Rentschler meint hierzu: „Lieber Herr Wiegand, vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Kommentar. Sie haben einen wichtigen Punkt angesprochen: Die Wirksamkeit prominenter Markenbotschafter in der Lüftungs-, Klima- und Kältebranche (LüKK) ist sicherlich ein interessantes Thema, doch in einem von Business-to-Business (B2B) geprägten Umfeld sind die Spielregeln andere als im klassischen Business-to-Consumer (B2C)-Markt. In der Tat erscheint es fraglich, ob ein Chefeinkäufer im Großhandel seine Entscheidung von einem prominenten Werbegesicht beeinflussen lässt, während er gleichzeitig technischen Spezifikationen und Effizienzbewertungen höchste Priorität einräumt. Hier sind fundierte, technische Informationen und die Vermittlung von echtem Mehrwert entscheidend, um ähnliche Produkte voneinander abzugrenzen und eine seriöse Beratung bis hin zum Endkunden sicherzustellen.
Ihr Ansatz, sich mehr auf Influencer und Content Creator innerhalb der Branche – also „LüKK-Fluencer“ – zu fokussieren, ist daher sehr zeitgemäß. Diese könnten gezielt die technischen Aspekte und Vorteile der Produkte hervorheben und auf diese Weise nicht nur potenzielle Kunden, sondern auch junge Menschen für eine Karriere in der LüKK-Branche begeistern. Ich teile Ihre Ansicht, dass diese moderne Form der Kommunikation zukünftig eine bedeutendere Rolle spielen könnte, gerade wenn es darum geht, den Nachwuchs für technische Berufe zu gewinnen. Technisch versierte Influencer, die ihre Expertise und Leidenschaft für die Branche authentisch vermitteln, könnten hier tatsächlich eine neue Dimension der Marken- und Nachwuchsbindung schaffen. Vielen Dank für Ihren Beitrag und die wertvollen Denkanstöße, die Sie gegeben haben.“

Auch Bernhard Schöner hat sich zu diesem Thema geäußert: „LüKK-Fluencer? Coole Idee! Alles, was (junge) Menschen in die Branche treibt, ist hilfreich. Was dann noch bleibt ist die Herausforderung, dass in der Branche auch geblieben wird, sprich: die Ausbildung nicht abgebrochen und die Prüfung(en) bestanden werden. Daher plädiere ich auch immer wieder gerne für die gähnend langweilige Botschaft, wenn ich es mit der jungen Genartion zu tun habe: Ohne Fleiß, keinen Preis.
Testimonials? Machen sich auch im B2B-Bereich gut, wenngleich die Grenzen zwischen B2B und B2C immer fließender werden. Das über Jahrzehnte von Viessmann konsequent betriebene Sponsoring im Wintersport machte die Marke bekannt und wertvoll, auch für das verarbeitende und weiterverkaufende Gewerbe. Otto Rehagel tummelte sich auch vor Jaaaaahren mal in der Heizungsbranche, um Markenbewusstsein beim Endverbraucher zu erzeugen.
Letztendlich entscheidet jedoch meist der „Fach-Fluencer“, was eingebaut wird. Dennoch: Dass die Branche nun auch „müllert“ hilft indirekt auch der Bekanntheit, dem Ansehen, der Sensibilisierung für das Produkt. Das haben zahlreiche Marken bereits vorgelebt und sicher nicht in diese Art der Werbemechanik investiert, weil zu viel Budget übrig war. Das ein oder andere LüKK-Unternehmen versucht es jetzt hier und da auch bzw. setzt diese Art von Marketing-Aktivitäten fort und will freilich rasche feine Ergebnisse. Verständlich, dennoch gilt auch hier: Erfolg braucht Geduld.“

Eine Anzeige zur cci Schulung „Küchenlüftung und Abluftreinigung für gewerbliche Küchen“ (siehe hier) hat den Sachverständigen Reinhard Siegismund aus Bad Vilbel beschäftigt, der uns daraufhin folgende E-Mail geschickt hat: „Als ich diese Ankündigung des Lehrgangs ‚Küchenlüftung und Abluftreinigung für gewerbliche Küchen‘ sah, fiel mir eine Aktion in den 70er Jahren ein: Als ich den ersten Auftrag von McDonalds und dann Burger King erhielt, bekam ich zur Auflage, selber einen Tag in der Küche eines solchen Restaurants mitzuarbeiten. Das habe ich auch gemacht, bis zur abendlichen Reinigung der Fettabscheider der Absaugehaube. Das war lehrreich, hat sich gelohnt und ich hatte dann etwa 150 Restaurants und Küchen für Fast-Food-Restaurants und auch Gastronomieküchen in Auftrag (wir planten allerdings die gesamte Technik für alle Gewerke). Das wäre doch vielleicht auch ein Vorschlag, dies zu tun? Allerdings werde ich diesmal nicht teilnehmen. Freundliche Grüße Reinhard Siegismund“

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23. August 2024

Habeck und Entlassungsgerüchte bei Stiebel Eltron sowie ein gutes VRF-Projekt

Die Stiebel-Eltron-Gruppe, Holzminden, steht weiter im Fokus der Öffentlichkeit. cci Branchenticker hat am 19. August in der Meldung „Stiebel Eltron: Habeck-Besuch und Gerüchte um Entlassungen“ (cci279965) über Entlassungsgerüchte in einem Bericht des Handelsblatts und den Unternehmensbesuch von Wirtschaftsminister Robert Habeck berichtet. Laut Handelsblatt steht Stiebel Eltron unter großem wirtschaftlichen Druck.

Dazu meint Detlef Malinowsky: „cci ist für mich eine seriöse Quelle. Solche und andere Sätze von einem Politiker wie Habecks Aussage ‚Auch deswegen bin ich heute hier bei Stiebel Eltron, um damit aufzuräumen‘ sind für mich unerträglich. Bitte lasst die Politik aus ‚unserer‘ cci.“
Jens Herrmann macht sich Gedanken um die schwache Wärmepumpenkonjunktur: „Warum koppelt man den Wärmepumpenstrompreis nicht einfach an den Gaspreis, um den Markt anzuschieben? Liegt es an den nicht vorhandenen Stromnetzen (Stichwort EnWG § 14a)? Der riesige Aufwand des Fördermanagements könnte gleichzeitig reduziert werden und es wäre ein kleiner Schritt in Richtung Entbürokratisierung.“

Lobende Worte für das Projekt „Dezentrale VRF-Anlage für moderne Flex Offices“ (1. August, Artikelnummer cci278883), findet Anton Tienes: „Alles sauber gearbeitet, was auch nicht immer üblich ist. Ich gehe allerdings davon aus, dass die 4 Außeneinheiten mindestens einen Schallpegel von 65 dB haben werden und eventuell eine Belästigung für die angrenzenden Räume sein könnten.“

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16. August 2024

Rechtswidriger Verkauf von Klimageräten und Hitzeschutzsstrategie

Florian Fischer forderte in seinem Meinungsbeitrag vom 17. Juli (siehe cci278894): „Schluss mit dem rechtswidrigen Verkauf von Split-Klimageräten“. Dieser Beitrag hat bereits einige Leser zu Kommentaren veranlasst. Auf den Kommentar von Ulli Precht, der sich eindeutig gegen Verbote in der LüKK ausspricht, bezieht sich nun Norbert Haarmann: „Sie haben in Ihrem Kommentar zum oben genannten Thema mehrfach den sogenannten Nagel auf den Kopf getroffen. Natürlich schmeckt das sicher vielen Beteiligten in der Branche nicht. Aber diese versteckte Form des kleinen Protektionismus in Form von immer mehr Verboten ist keine Lösung! Sie kostet dem Verbraucher und im Zweifelsfall gehen die Märkte in die Knie – wie ja geschehen!
Zertifizierungen hin oder her und ein anderes Beispiel: Wir bearbeiten aktuell ein anderes Gewerk aus dem Baugeschehen. Im Rahmen einer Ausschreibung stellte einer der Bieter seine „konsequente Zertifizierung“ heraus. Das abgegebene Angebot liegt aber ca. 30 % über dem der meisten Bieter und er verlangt Nachweise, Absicherungen in Details, die sachverständig eindeutig sind. Sollen wir nun etwa die nicht zertifizierten Betriebe von der Vorschlagsliste nehmen? Und nun zurück zu unseren Split-Geräten respektive Zertifizierungen generell: Oft genug bedienen Zertifizierungen einen Formalismus, um damit Märkte einzuhegen, Konkurrenz zu reduzieren, Geschäftsmodelle auszubauen: Die einen verdienen besser, die anderen stabilisieren die Geschäftsbasis und genügend Auftraggebende verschanzen sich hinter Sicherheit, denn sie haben nicht nur nach Vorschrift, sondern sogar an einen Zertifizierten vergeben! – Und was geschieht mitunter: Da kommen diese ‚unheiligen‘ Baumärkte und zersprengen die sich doch so selbstsichere Allianz!“

Detlef Malinowsky macht sich indes Gedanken über die Hitzeschutzstrategie des Bauministeriums (cci279580) und fragt: „In Europa und Nordamerika zum Beispiel sterben mehr Menschen an Kälte als an Hitze. Laut einer Studie in The Lancet (2015) sind weltweit etwa 7,7 % aller Todesfälle auf Kälte zurückzuführen, nur etwa 0,5 % auf Hitze. Wenn dies ein Fakt ist, stellt sich für mich die Frage: Warum liegt der Schwerpunkt auf Hitzeschutzplänen und nicht auf Kälteschutzplänen (die es in anderen Ländern schon lange gibt), wenn doch mehr Menschen an Kälte sterben?“

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9. August 2024

Noch einmal rechtswidriger Verkauf von Split-Klimageräten

Die Forderung von Florian Fischer in seinem Meinungsbeitrag vom 17. Juli (siehe cci278894) war deutlich: „Schluss mit dem rechtswidrigen Verkauf von Split-Klimageräten“. VDKF, FGK, BIV und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik hatten darauf hingewiesen, dass der Verkauf von Split-Klimageräten an Endverbraucher gegen geltendes Recht verstößt, da diese nicht die erforderlichen Zertifikate und Kenntnisse für den fachgerechten Einbau besitzen.

Nach Erscheinen des Meinungsbeitrags gab es gleich mehrere Reaktionen von Roland Grün, Axel Kallenbach, Reinhard Siegismund, Sven Marco Lüdicke und Rudi Flohrschütz (siehe Leserstimmen vom 19. Juli). Auch Olaf Mayer hatte sich geäußert (siehe Leserstimmen vom 26. Juli).

Nun ist ein weiterer Kommentar hinzugekommen.

So schreibt Ulli Precht: „Wir haben nun alle lernen müssen, wie allergisch der Deutsche auf Verbote reagiert – ‚Glühbirnenverbot, Heizungsverbot, Verbrennerverbot, …‘ Die Kommunikation betreffend GEG und Wärmewende hat die LüKK und deren Lobbyverbände nach meinem Dafürhalten sträflich vernachlässigt und den Politikern und Zeitungen mit großen bunten Buchstaben überlassen, da war dann nur noch von ‚Heizungsverbot‘ die Rede, alle sind los gerannt und haben den Öl- und Gasheizungsmarkt leer gekauft, weil die Wärmepumpe nicht entsprechend eingeführt, sondern als aufgezwungen empfunden wurde. Die Wärmepumpen-Hersteller sind hinterher gehechelt mit Kapazitäten, was es als Förderung gab, wurde auf die Preise aufgeschlagen und der deutsche Michel fühlt sich wieder betrogen. Jetzt hat sich der Markt beruhigt, und nun ‚gucken sie alle in die Röhre‘. Da Verbote nicht funktionieren, fordert die LüKK jetzt ‚Verbote‘ – was für ein Armutszeugnis. Den deutschen Baumärkten dieses Geschäft/Umsatz abzwingen zu wollen, ist doch auch nicht die Lösung. Der Handel macht doch an der deutschen Grenze nicht mehr halt, da shoppen die Käufer das im Internet, oder es kommt aus den (EU-)Ländern, denen die Meinung der deutschen LüKK völlig egal ist, und von denen, die das nicht interessiert, oder gleich direkt aus China. Verbote, wie bitte? Wie wollt ihr das so aufhalten? Wann lernt ihr endlich euren teuer bezahlten Lobbyvertretern Kommunikation.“

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2. August 2024

Lücken und Tücken der GA, und der Bosch Megadeal

In seinem Fachbeitrag „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an die Gebäudeautomation im Bereich der Heizung und Kühlung“ in cci Wissensportal (siehe cci279091) erläutert und kommentiert Dr. Michael Krödel, Professor für Gebäudeautomation und -technik an der Technischen Hochschule Rosenheim, insbesondere Neuheiten im GEG, die unmittelbar die Gebäudeautomation (GA) und mittelbar damit verbundene Gewerke wie Heiz- und Kühlanlagen betreffen. Wie Krödels Analysen aufzeigen, gibt es zur GA im GEG noch viele offene Fragen – zum Beispiel zum vorgegebenen „Mindestautomatisierungsgrad“ –, die für eine rechtssichere Umsetzung des GEG vom Gesetzgeber dringend beantwortet und geklärt werden sollten.

Claus Händel vom FGK meint hierzu: „Vielen Dank für die gute Zusammenstellung und Interpretation. Vor dem Hintergrund der aktuellen EPBD 2024 und auch die Anforderungen an die Netzdienlichkeit EnWG §14a ergibt sich noch viel Klarstellungsbedarf. Den Ausführungen zur Energetischen Inspektion kann ich nur zustimmen. Mir ist derzeit kein Automatisierungssystem bekannt, das eine Energetische Inspektion ersetzen könnte. Im Beiblatt 1 der DIN SPEC 15240 ‚Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Energetische Inspektion von Klimaanlagen; Beiblatt 1: Hinweise zur energetischen Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz GEG 2020‘ gibt es eine Hinweise zur notwendigen Leistungsfähigkeit und wie die Gebäudeautomation im Zusammenhang mit der Energetischen Inspektion genutzt werden kann. Aber klar ist, hier muss dringend klargestellt werden.“

Auch Detlef Malinowsky hat den Beitrag kommentiert: „Sehr geehrter Herr Krödel, eine super Zusammenfassung rund um ein großes Thema, mit dem wir TGA-Technik entscheidend effizient betreiben können. Ich werde Ihre Ausführungen in unsere Themen (Inbetriebnahme/Inbetriebnahme, Energetische Inspektion von Klimaanlagen, Praktische Optimierung von TGA-Anlagen) in unsere Schulungen und Energieberatungen und praktischen Optimierungsarbeiten einfließen lassen.“

Im Anschluss fragt Detlef Malinowsky noch ergänzend: „Sehr geehrter Herr Krödel, ist die DIN EN 15232 nicht durch die ISO 52120 ersetzt worden?“

Prof. Michael Krödel antwortet darauf: „Im Detail ist die deutsche Version der EN 15232 noch nicht abgekündigt, da es noch keine deutsche Version der ISO 52120 gibt. Aber auch wenn das in den nächsten Wochen oder Monaten zu erwarten ist: In der DIN V 18599-11 wird explizit auf die EN 15232 verwiesen und somit ist das so im Artikel aufgenommen.“

In seinem Meinungsbeitrag „Bosch übernimmt Teile von Johnson Controls – ein schwäbisches Dreierlei“ (siehe cci279379) vom 31. Juli greift Peter Reinhardt die „LüKK-Meldung der vergangenen Woche, wenn nicht gar des ganzen Jahres“ auf. Für rund 7,4 Mrd. € will die schwäbische Bosch-Gruppe Teile des Geschäfts von Johnson Controls, Cork/Irland, erwerben. Für Reinhardt ist dies gleich aus dreierlei Gründen bemerkenswert.

Gerhard Büchele fügt noch einen weiteren Punkt hinzu: „Sehr geehrter Herr Reinhardt, danke für Ihre Infozusammenstellung. Aus meiner Sicht bliebe zu ergänzen – Viertens: Bosch hat schon einmal eine Regelungsfirma übernommen. Die damalige ‚Bauer-Optimierung‘! Und haben, nach anfänglichen Investitionen in den Bereich, es nicht geschafft im Lüftungsmarkt diese sehr vielversprechende Technik zu einem echten Markterfolg zu führen. Als Außenstehender kann ich nur vermuten, dass Boschs ‚Automative-Strukturen‘ nicht geeignet waren, sich diesen Markt zu erschließen. Die Bauer-Optimierung fand ein unrühmliches Ende: Verkauf. (…) Und das in einer Zeit, in der wir auf Fortschritte in Energieeffizienz dringend angewiesen wären. Nach einer Anwendungszeit, in der die Anwendung der Bauer-Optimierung eindrücklich ihre Wirksamkeit bewiesen hatte. (…) In Karlsruhe allein am KIT, im provisorischen BVG, im BVG, im Rathaus, … In Kirchen, Schwimmbädern, in sehr viele erfolgreichen Projekten. Die Gitter-…-Hersteller freuen sich, ok. Haben ja auch der Bauer-Optimierung einigen Widerstand entgegengesetzt. (…) Reicht Herstellerfreude und bessere Gewinne für diese aus, ein wirksames Energieeffizienzmodell auszubremsen, these days?“

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26. Juli 2024

Nochmals Verkauf von Splitgeräten an Endverbraucher

„Schluss mit dem rechtswidrigen Verkauf von Split-Klimageräten“ forderte Florian Fischer in seinem Meinungsbeitrag vom 17. Juli (siehe cci278894). So hatten VDKF, BIV, FGK und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik darauf hingewiesen, dass der Verkauf von Split-Klimageräten an Endverbraucher, die nicht die erforderlichen Zertifikate und Kenntnisse für den fachgerechten Einbau besitzen, gegen geltendes Recht verstößt.

Direkt nach Erscheinen des Meinungsbeitrags gab es mehrere Reaktionen hierzu. Roland Grün, Axel Kallenbach, Reinhard Siegismund, Sven Marco Lüdicke und Rudi Flohrschütz hatten sich geäußert.

Nun ist ein weiterer Kommentar hinzugekommen.

Olaf Mayer schreibt: „Lieber Herr Fischer, diese Gedanken von Ihnen sind bestimmt schon 20 Jahre alt. Heute im Zeitalter der Kältemittel neu Dimensionierung kommt das Thema wieder hoch. Diese Themen wurden auch im Heizungsbau sowie im Solarbau diskutiert. Hier hat doch der Gesetzgeber versagt. Deutsche Wohnsiedlungen sahen schon einmal schöner aus, jetzt hängt irgend so ein PV-Modul am Balkon et cetera. Hier muss der Solarbauer jeden Tag neue Gesetze beachten, der Heimwerker aber nicht. Und warum? Alles nur wegen der Energieeinsparung durch den Gesetzgeber. So geht es uns, den Klimatechnikern, genauso. Immer mehr Bestimmungen, und dann poppt der Baumarkt wieder auf. Der Handel findet immer wieder einen Weg, seine Ware zu verkaufen. Eine Möglichkeit wäre, dass sämtliche Klimaanlagen anmeldepflichtig werden, zum Beispiel beim Stromanbieter. So könnte eventuell festgestellt werden, ob die Anlage vom Heimwerker oder von der LüKK eingebaut wurde. Ja, wir hätte da noch einmal ein Anmeldeformular. So könnte man den negativen Verkauf etwas eindämmen und die Anlagen würden dem Kunden umwelt- und betriebssicherer montiert und damit auch das Restrisiko von Undichtigkeiten sicherstellen. Es bleibt trotz aller Bekundungen schwierig!“

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19. Juli 2024

Rechtswidriger Verkauf von Split-Klimageräten

In seinem Meinungsbeitrag „Schluss mit dem rechtswidrigen Verkauf von Split-Klimageräten“ (siehe cci278894) greift Florian Fischer eine Verbändeinitiative von VDKF, BIV, FGK und der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik auf. Die haben sich ganz aktuell mit dem Handel mit Split-Klimaanlagen in Baumärkten und Online beschäftigt und darauf hingewiesen, dass der Verkauf von Split-Klimageräten an Endverbraucher, die nicht die erforderlichen Zertifikate und Kenntnisse für den fachgerechten Einbau besitzen, gegen geltendes Recht verstößt. Florian Fischer meint, ein vollständiges Verkaufsverbot von Split-Klimageräten an Endverbraucher wäre ein wichtiger und aus vielerlei Hinsicht überfälliger Schritt.

Roland Grün meint hierzu: „Sehr geehrter Herr Fischer, ein Verkaufsverbot an Endverbraucher wäre ein richtiger und wichtiger Schritt. Anfrage nach Montagen, von im Baumarkt oder im Internet bezogenen Geräten, erreichen uns als Fachbetrieb immer wieder. Mit Gewährleistungsproblematik begründete Absagen werden vom Kunden nicht verstanden und im Internet dann als „hochnäsig, – … hat es nicht nötig …“ kommentiert. Leider vergisst das Internet auch solche unqualifizierten und unbegründeten Kommentare nicht.
Es gibt noch weitere Themen die in diesem Sinne mal beleuchtet werden sollten. Hier ein Beispiel:
In der gewerblichen Küchenabluft sind, in Dunstabzugshauben eingebaute Ventilatoren, ganz einfach verboten. Dies ist aus brandschutztechnischen Gründen auch sehr sinnvoll. Über den Küchenfachhandel (Kataloge) oder das Internet werden genau diese Art von Dunstabzugshauben (mit eingebauten Ventilatoren) jedoch munter verkauft. Keiner der Käufer wird jedoch über die rechtlichen Konsequenzen (Entfall des Versicherungsschutzes im Brandfall) informiert. Wir als Fachbetrieb werden dann als „umständlich“ oder kompliziert abgetan. Weitere Themen können gerne noch geliefert werden …“

Axel Kallenbach schreibt: „In der Tat haben Sie Recht, jeden Montag rufen die sogenannten Do-it-you-Selfer an und bitten darum, mal schnell wieder das Kältemittel aufzufüllen. Sie hätten am Wochenende ein im Internet gekauftes Gerät „fachmännisch“ eingebaut, aber leider ist das Kältemittel entwichen. Selbst auf unseren Hinweis, dass man ja erst einmal die Undichtigkeit suchen und beheben müsste, antworten viele, das wäre nicht nötig, einfach auffüllen und es würde schon für ein Jahr reichen. Wenn man ablehnt und auf eindeutige Vorschriften hinweist, wird man angemeckert und der Hörer wird aufgelegt. Das passiert täglich. Aber leider gibt es auch jede Art von Kältemittel im Internet, sodass man uns fragt, wie man die Geräte neu befüllen kann und inwiefern wir das machen würden. Andere möchten sich Anschlüsse oder Schläuche ausleihen. Wie wird das werden, wenn die Geräte mit R290 kommen, dann haben wir nicht nur Undichtigkeiten, dann fliegen die Geräte den Leuten um die Ohren. Das wird spannend und gefährlich auch für unbeteiligte Nachbarn. Da muss der Gesetzgeber ran! Welcher Gegensatz ist es denn, dass es auf der einen Seite zertifizierte Fachleute geben muss und auf der anderen Seite Heimwerker, ohne jegliche Kenntnisse. Mein Fazit wäre grundsätzlich den Internethandel zu verbieten, aber das wird nicht funktionieren, oder was durchaus schon vor 20 Jahren diskutiert wurde, die Splitgeräte ohne Füllung und mit Lötanschlüssen liefern, das wird die Selbstmontage ein wenig einschränken! Aber da werden die Hersteller nicht mitspielen, denn die sind auch an jedem Gerät interessiert, was verkauft wird.“

Auch Reinhard Siegismund stimmt zu: „Sie haben ja so recht! Alternative: Verkauf am Baumarkt ja, aber nur mit Anlieferung und fachgerechter Montage durch einen zertifizierten Kälteanlagen-Installateur – vom Baumarkt beauftragt. Hinweis oder auch gleich auch mit Angebot auf die Abführung von Kondensat (was anscheinend viele nicht wissen: Tropfwasser fließt nur mit Gefälle.) „Kleingedrucktes“ mindestens in Schriftgröße 10pt oder besser 12pt.“

Sven Marco Lüdicke hat den Meinungsbeitrag ebenfalls kommentiert: „Mit Ihrem Bericht haben Sie das Thema voll auf den Punkt gebracht. Ich sehe dies selbst nicht unbedingt nur als ‚radikalen Schritt‘, sondern selbst auch in ‚Qualität, Installation, Funktion und langlebigen Betrieb‘ der Kälte-Klima-Wärmepumpen. Der Onlinehandel an nicht zertifizierten Unternehmen, die vermehrt aus dem Ausland operieren, muss unbedingt gestoppt werden! Gehen wir statistisch sogar noch einen Schritt weiter, dass die meist nicht fachlich installierten Anlagen vermehrt defekt gehen, was dann zum Ärger/zur Enttäuschung des Endkunden einhergeht. Ebenso Schwierigkeiten in der Ersatzteilversorgung, demnach dann auch vom (End-)Kunden vorprogrammierte Wut. Diese Thematik wirft dann auf uns Hersteller ein schlechtes Licht, verantwortlich dafür dennoch am wenigsten können. Meine Kunden, die dem VDKF angehören, würden dieses Verbot in allen Sinnen begrüßen.“

Rudi Flohrschütz äußert sich hierzu wie folgt: „Der Fehler ist die Nichtverfügbarkeit von Kühlgeräten mit einer wasserseitigen Schnittstelle. Damit gäbe es keine Gefahr des Arbeitsstoffverlustes mehr. Die marktverfügbaren Monoblock-Abluft-über-den-Fensterspalt-Geräte sind energetisch nicht tragbar. Es wäre schön, wenn die Hersteller endlich bezahlbare Geräte mit einem Wasseranschluss anbieten würden.“

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12. Juli 2024

Kommentar zur „Öko-LüKK“ weiterhin im Gespräch

In ihrem Kommentar vom 3. Juli (siehe cci278374) hat sich Sabine Andresen gefragt „Wie öko ist die LüKK wirklich?“. Diese Frage geht ihr bereits seit langer Zeit immer wieder durch den Kopf. Andresen meint: Die LüKK ist auf dem richtigen Weg und hat schon viel erreicht. Es ginge ihres Erachtens aber noch mehr, damit man irgendwann mit gutem Gewissen von einer „Öko-LüKK“ sprechen kann.

Daraufhin hatte sich Harald Luger, Obmann Technik beim RLT-Herstellerverband, gemeldet und angemerkt, dass die Frage lauten müsste: „Wie nachhaltig und ökologisch darf die LüKK sein?“ Luger führt weiter aus, dass die Lüftungsgerätehersteller unter der Federführung des RLT-Herstellerverbandes aktuell an einem Bewertungsverfahren zum CO₂-Footprint von projektbezogenen Lüftungsgeräten arbeiten und stellt fest: „Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen sind komplexe Systeme, die Ihren Preis haben. Leider wird auch heute noch viel zu sehr auf die Investitionskosten geachtet. Bauherrn sollten zukünftig ihren Fokus auf den Energieverbrauch und somit auf den CO₂-Ausstoß zu legen. Durch das neue Bewertungsverfahren lässt sich der Energieverbrauch über die ganze Lebenszeit simulieren. Mit diesen Erkenntnissen fällt es leichter, effizientere und somit nachhaltigere Anlagen zu konzipieren (…).“

Nun ist ein weiterer Kommentar hinzugekommen. So schreibt Detlef Malinowsky: „Ich kann den Beitrag von Herrn Luger bis auf den Satz ‚Mit dem neuen Bewertungsverfahren kann der Energieverbrauch über die gesamte Lebensdauer simuliert werden. Mit diesen Erkenntnissen ist es leichter, effizientere und damit nachhaltigere Anlagen zu konzipieren‘ unterstützen. Die meisten Anlagen werden für einen funktionellen Betrieb ausgelegt und mit energieeffizienten Komponenten gebaut. Leider werden diese Anlagen meist nicht effizient betrieben und nach dem Bau nicht an den tatsächlichen Bedarf angepasst, da hilft auch keine theoretische Simulation in der Planungsphase oder während des Betriebs. Wobei ich den Einsatz von Life-Cycle-Costing (LCC) in der Planungsphase befürworte, um den Bauherren aufzuzeigen, dass ‚billige‘ Konzepte und Komponenten über die Laufzeit sehr viel Energiekosten produzieren. Meine Meinung aus vielen optimierten Anlagen ist: Besser im Betrieb optimieren als simulieren. Also: ‚Mehr Praxis und weniger Theorie‘. Unter diesem Motto werden wir in Zukunft Kurse auf http://www.ibdm-training.de anbieten.“

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5. Juli 2024

Wie ökologisch ist die LüKK

„Wie öko ist die LüKK wirklich?“ (siehe cci278374) hat sich Sabine Andresen in ihrem Kommentar gefragt. Seit langer Zeit geht ihr immer wieder diese Frage durch den Kopf. In vielen technischen Fachbeiträgen in cci Zeitung und cci Wissensportal ist beispielsweise von „ökologischer Kälte“ oder von „nachhaltiger Wärmerückgewinnung“ die Rede. Zu recht? Viele LüKK-Unternehmen beschäftigen sich derzeit intensiv damit, ihre Produkte mit Umweltproduktdeklaration (EPDs) zu versehen und tüfteln in diesem Zusammenhang beispielsweise über alternative Baumaterialien und logistische Verbesserungen. Sabine Andresen meint: Die LüKK ist hier auf dem richtigen Weg und hat schon viel erreicht. Es ginge ihres Erachtens aber noch mehr, damit man irgendwann mit gutem Gewissen von einer „Öko-LüKK“ sprechen kann.

Harald Luger, Obmann Technik beim RLT-Herstellerverband, schreibt hierzu: „Die Frage müsste lauten: ‚Wie nachhaltig und ökologisch darf die LüKK sein?‘ Die Lüftungsgerätehersteller unter der Federführung des RLT-Herstellerverbandes arbeiten aktuell an einem Bewertungsverfahren zum CO₂-Footprint von projektbezogenen Lüftungsgeräten. Dabei wird die gesamte Lebensdauer, von der Erzeugung der Materialien, über Bau, Transport, Betrieb bis zum Rückbau der Anlage betrachtet. Aus den ersten Bewertungen von Lüftungsgeräten wissen wir, dass der große Teil des -Fußabdrucks aus der Betriebsphase resultiert. Bei dem von uns betrachteten Zeitraum von 25 Jahren beträgt der Anteil an CO₂-Emissionen durch den Energieverbrauch circa 90 %.
Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen sind komplexe Systeme, die Ihren Preis haben. Leider wird auch heute noch viel zu sehr auf die Investitionskosten geachtet. Bauherrn sollten zukünftig ihren Fokus auf den Energieverbrauch und somit auf den CO₂-Ausstoß zu legen. Durch das neue Bewertungsverfahren lässt sich der Energieverbrauch über die ganze Lebenszeit simulieren. Mit diesen Erkenntnissen fällt es leichter, effizientere und somit nachhaltigere Anlagen zu konzipieren. Als angenehmen Nebeneffekt lassen sich dadurch auch noch Betriebskosten sparen. Die Techniken für einen umwelt- und ressourcenschonenden Betrieb von Lüftungsanlagen sind heute schon vorhanden.“

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28. Juni 2024

Meinungsbeitrag zur LüKK-Planung weiterhin im Gespräch

„Wie detailliert sollte eine LüKK-Planung sein?“ hat sich Dr. Manfred Stahl in seinem Meinungsbeitrag (siehe cci276915) gefragt. Vorausgegangen ist die Ankündigung, dass künftig mehrere technische Regeln zur Projektierung von Lüftungsanlagen um Berechnungen und Simulationen zu deren dynamisch-instationärem Betrieb erweitert werden sollen.

Direkt nach Erscheinen des Meinungsbeitrags gab es mehrere Reaktionen hierzu. Nun sind weitere Kommentare hinzugekommen.

So schreibt Marcel Blumenthal: „Sehr geehrte Herren, auch ich schließe mich den Kommentaren an und möchte auch ein bisschen Prosa loswerden – Zitat: ‚wir sind erkenntnisstark und handlungsschwach‘. Allen am Planungs- und Bauprozess Beteiligten ist klar, das das System krankt. Unzureichende Planungen, Bauüberwachungen und Bauausführungen und IBN sind ein Teil des Problems. Das in Gewerken aufgegliederte Planungssystem, das übergreifende bzw. integrale Planung verhindert ebenso. Das dies dann durch die HOAI entsprechend flankiert wird, ist der Geschichte geschuldet und nur logisch. Aus meinen Gesprächen als Vertreter des Bauherrn und Betreiber von öffentlichen Gebäuden kann ich Ihnen auch bestätigen, das viele Fachplaner überhaupt keine Vorstellung davon haben, wie sich eine reale Anlage der TGA (hier RLT) tatsächlich verhalten und jeden in den technischen Randbedingungen der Anlage möglichen instationären Zustand einnehmen kann und dies auch tut. Technisches Monitoring wie wir und sicher viele andere Betreiber es mittlerweile umsetzen zeigt dies deutlich. Dieses Wissen steht Fachplaner jedoch nicht zur Verfügung! Das kommunale Haushaltsrecht und der Anspruch verantwortungsvoll mit den Steuermitteln und Fördergeldern umzugehen, führt ebenfalls dazu das der billigste Bieter mit dem wirtschaftlichsten verwechselt wird. LCC Betrachtungen finde in Vergaben keine Rolle. Versuchen Sie mal mit einem Fördermittelgeber über dieses Thema zu sprechen und zu erklären, das die Planungs- und Baukosten lediglich 10 bis 15 % der Gesamtkosten eines Gebäudes ausmachen. Sicherlich gibt es Speichermassen Modelle nach VDI 6007, wie sie auch der VDI 2078 zu Grunde liegen. Aber das sind halt Modelle und die Nutzungsprofile sind subjektive Einschätzungen oder einfach normative Vorgaben. Mit der Realität haben diese weniger zu tun. Trotzdem finde ich den genannten Ansatz der Lastverschiebung spannend (wenn man die technischen Anlagen dazu plant und baut). Sollte es gelingen einen kompletten digitalen Zwilling zu schaffen, der nicht einfach nur eine statische IFC Leiche darstellt, der auch das Gebäude in seinem realen städtebaulichen und klimatischen Umfeld abzubilden, nähern wir uns vielleicht der Wahrheit. Die von Herrn Malinowsky aufgezählten und sich alltäglich wiederholenden Punkte können dadurch jedoch nicht beseitigt werden. Es ist eher davon auszugehen, das das noch viel schlimmer wird. Fachkräftemangel und immer schlechtere Schüler, die kaum die Ausbildungsreife erreichen führen dazu, das die Normenwelt tatsächlich zu einem akademischen Wolkenkuckucksheim degradiert, in dem sich Industrielobbyisten austoben dürfen, um aktive Marktgestaltung umzusetzen.“

Ein weiterer Kommentar kommt von Thilo Bauschke: „Guten Tag Herr Stahl, bezugnehmend auf ihre Frage, wie detailliert sollen Lüftungsanlagen projektiert werden, würde ich mich gerne in die Diskussion als HOAI-Sachverständiger (Anm. d. Red.: HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) einschalten.

Technisch:
Um Lüftungsanlagen auf dem Stand der Technik zu planen, sind Simulationen jeglicher Art sehr hilfreich.
Es beginnt jedoch schon bei der grundsätzlichen Auslegung der Vorparameter, also zum Beispiel thermischen Simulationen des Gebäude, der Nutzung, der gesamten Rahmenparameter, die Einfluss auf eine Lüftungsanlage haben können. Und natürlich müssten dann auch die Gebäude in ihrem thermischen und nutzungsspezifischen Bedingungen simuliert werden. Bisher werden Gebäude überwiegend in statischen Betrachtungen bewertet. Aus meiner Sicht gehören auch Strömungssimulationen mit den Raumkonditionen dazu. Denn hier liegt ein erhebliches Einsparpotential, aber auch eine der Quelle für Probleme und Unzulänglichkeiten.
Letztendlich ist jede Information, die eine Gebäude und die technischen Anlagen passgenau machen, aus technischer Sicht zu begrüßen.

Honorar:
Die HOAI ist hier eindeutig. Simulationen jeglicher Art sind besondere Leistungen, müssen zusätzlich vergütet werden. Wenn jetzt Simulationen in die Regelwerke aufgenommen werden, stellen sich mehrere, zum Teil hochkomplexe juristische Fragen:
– Sind die Simulationen dann vertraglich geschuldeter Inhalt einer nach HOAI beauftragten Planung?
– Wird mit einer Novelle von Regelwerken dann die Vergütung „quasi über die Hintertür“ ausgehebelt?
– Wer liefert die Grunddaten und wer kann die Grunddaten einer Simulation überhaupt ermitteln, vorgeben?
Soll dies der Bauherr leisten?
Ist das ein Thema der Bedarfsermittlung, also §650p BGB? Oder wird das ebenfalls zur Grundleistung nach HOAI im Rahmen der Grundlagenermittlung?
-Wer simuliert und wer haftet für die Annahmen einer Simulation. Denn „Simulanten“ sind nicht gleich auch die Projektierenden. Gerade in multikomplexen Zusammenhängen wird es vermutlich früher oder später speziell ausgebildete Fachkräfte geben, die sich um alle Simulationsthemen kümmern (Gebäude, Energieversorgung, Schall, Schwingung, etc. und dann wohl auch Lüftungsanlagen?). Oder sollen die Simulationen, dann losgelöst durch die Lüftungsplaner erfolgen? Wer sorgt dafür, dass die Simulationen dann im multikomplexen Gesamtkontext richtig eingebettet sind. Wird es also einen Simulations-Koordinator geben, ähnlich einem BIM-Koordinator?
– Wo beginnt dann die besondere Leistung nach HOAI und was sind dann die besonderen Leistungen? Denn die Planenden schulden vermutlich weiterhin eine Planung nach den anerkannten Regeln der Technik, also Regelwerken, sowie oftmals nach dem Stand der Technik.

Baurecht:
Spannend wird es, wenn wir die auf Simulationen basierenden baurechtlichen Genehmigungsaspekte ansehen. Wenn eine Anlagenauslegung auf Simulation basiert, die Simulation aber in den baurechtlichen Berechnungsvorschriften (zum Beispiel GEG) nicht ausreichend berücksichtigt ist, hier einfache Näherungen verwendet werden:
– Sind die Annahmen der Simulationen dann baurechtlich bindend, weil sie Gegenstand der Baugenehmigung sind?
– Was ist, wenn die Annahmen der Simulationen sich im realen Betrieb als nicht zutreffend erweisen und im Rahmen der Möglichkeiten dann nachjustiert werden? Sind dann Tekturen in den Baugenehmigungen notwendig?
– Sind dann parallele Berechnungen zu erstellen?
– Werden die parallelen Berechnungen dann als Wiederholung von Grundleistungen zusätzlich zu vergüten sein?

Mein Fazit:
– Die hier aufgeführten Themen sind nur ein subjektives und erstes Blitzlicht auf dieses sehr komplexe Themenfeld.
– Aus meiner Sicht ist es lobenswert, wenn wir die technischen Möglichkeiten ausschöpfen. Überdimensionierte Anlagen werden uns bei der Erreichung der Klimaziele nicht helfen.
– Es hat wenig Sinn, Regelwerke zu verändern, ohne sich das gesamte Spannungsfeld mit allen Wechselwirkungen anzusehen und die sich verändernden Themen ausreichend zu würdigen.
– Die Folgen von unüberlegt eingeführten Regelwerken haben wir in den letzten Jahren deutlich vernommen. Gute Ideen und notwendige Veränderungen haben eine kurze Halbwertszeit, wenn diese von der Fachwelt und den Auftraggebern / Bauherren nicht angenommen werden.
– Durch die immer komplexer werdenden Erwartungen sind viele Planungen bereits jetzt in einer finanziellen Überforderung. Planende können nur begrenzt, im Kontext endlicher Honorare, unentgeltliche Zusatzleistungen trage. Mal ganz abgesehen, dass bereits jetzt die Hausforderungen durch den Fachkräftemangel dadurch nicht geringer werden.

Überlegung:
Seit etlichen Jahren ist es Betreiberpflicht, die energetische Inspektionen an Lüftungsanlagen durchzuführen. Obwohl baurechtlich verpflichtend ist dieses einfache Tool sträflich vernachlässigt. Wie sollen vor diesem Hintergrund angenommen werden, dass die Parameter einer Simulation, dann vor Ort nachgehalten werden. Statt die Regelwerke zu verschärfen, sollte das Augenmerk eher verstärkt auf die Umsetzung im Betrieb der Anlagen gelegt werden.
Es steht bereits jetzt jedem Planenden und jedem Bauherren frei, Simulationen für die Auslegung von Gebäuden und Anlagen einzusetzen. Es können freiwillig, entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. In vielen Projekten werden Simulationen daher bereits jetzt mit Augenmaß und Fachverstand eingesetzt. Wer daher will, der kann jetzt schon und braucht dazu keine weitere, übergeordnete Regulierung.“

Hierauf antwortet wiederum Marcel Blumenthal: „Guten Tag Herr Bauschke, vielen Dank für die Erweiterung des Betrachtungsraumes. Sie beleuchten sehr gut einen weiteren sehr wichtigen Bereich. Spannend finde ich den Exkurs in die Bedarfsplanung. Wenn wir als Stadt eine Schule planen, dann erstellen die Kollegen der Schulverwaltung eine Aufgabenstellung in Bezug auf die Nutzung und wir als Abt. Hochbau eine Aufgabenstellung für die Planung. Wir geben jedoch global das Ziel vor, nicht den Weg dahin. Insofern kann die Notwendigkeit einer Simulation in der Bedarfsplanung ggf. noch gar nicht erkannt werden. Daher fragen wir im Rahmen der VgV Verfahren für Planungsleistungen immer diese besondere Leistung mit ab. Auch Ihre Ausführungen zum Thema Hintertür in die Grundleistungen finde ich sehr spannend. Vor allem wenn man dies in Bezug auf § 633 BGB ‚Sach- und Rechtsmangel‘ betrachtet. Kurz gesagt heißt es dort, dass die Leistung so beschaffen sein muss wie man es normalerweise erwarten kann. Das bedeutet in Bezug auf Planungen die Umsetzung von Gesetzen und auch von a.a.R.d.T. wie z.B. einige DIN Normen es sind. So ähnlich wie auch beim Themenkomplex BIM werden sich hier Juristen darüber auseinandersetzen müssen, was noch einer Grundleistung entspricht und was nicht. Ggf. sollte man die HOAI auch mal novellieren. Abgesehen vom Wegfall von Honoraruntergrenzen ist seit 2013 nicht viel geschehen.“

Olaf Mayer schreibt: „Liebe Kollegen, liebe Fachplaner und Lüftungsbauer, sehr geehrter Herr Stahl, alle meine Vorredner haben sich dafür stark gemacht, dass eine Änderung eintreten sollte. Es wurde viel über HOAI, Projekte, Szenarien, Installationen, Dynamik, BGB, Planer et cetera geschrieben. Alle haben wirklich zielgenau ihr Anliegen vorgetragen zu diesem Thema, dem kann ich mich nur anschließen. Mir sind bei diesen ganzen Thema zwei wichtige Aussagen oder Darstellungen aufgefallen.
Das eine ist die Beschreibung mir dem Wortlaut Planer. Jetzt könnte man sich ja fragen, was das soll. Das habe ich mich auch gefragt. Zu meiner Zeit sprachen wir in unserer Branche immer vom ‚Fachplaner‘ und ich denke, dass hat auch eine besondere Bedeutung. Die in unserer heutigen Zeit kaum noch vorkommt.
Das zweite ist die Beschreibung mit dem Wortlaut Praxis. Jetzt könnte man erneut fragen, was soll denn das jetzt. Zu meiner Zeit wurde für die Praxisarbeiten auch die ‚Basic‘ vermittelt. Dieses findet heute in vielen Branchen nicht mehr statt oder wird nicht als wichtig betrachtet.
Und jetzt legen wir noch eine Schippe oben drauf, anstatt bei der ‚Basic‘ anzufangen. Ich möchte mich mit dem Zitat von Herrn Blumenthal aus der heutigen Diskussionsrunde verabschieden und würde mir wünschen, dass auch wir eines Tages auf die Straße gehen und unser aller Anliegen einmal kundtun. Danke an alle, die Vorgetragen haben. Da brennt gerade was an!“

Der neuste Kommentar stammt von Prof. Achim Trogisch: „Sehr geehrter Dr. Stahl, bezugnehmend auf ihre Fragestellung in cci Branchenticker möchte ich folgendes ausführen.

Theorie:
Die bestehenden Richtlinien und Normen sind ausreichend, um eine RLT-Anlage richtig zu dimensionieren und zu planen, auch wenn sie von stationären Randbedingungen (Heizlast, Kühllast, Außenluftbedingungen) ausgehen. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die Randbedingungen seitens des Gebäudes (zum Beispiel Fenster, Speicherfähigkeit), der Belastungen (thermisch, hygrisch, stofflich) und die geplanten Nutzungsbedingungen in der Phase Grundlagenermittlung und Vorentwurf einen Genauigkeitsgrad von 10 bis 15 % aufweisen.
Für den Vorentwurf ist es ausreichend, Vorbemessungsverfahren zu nutzen (siehe auch VDI 2078 ‚Berechnung der thermischen Lasten und Raumtemperaturen‘, Vormessung sommerlicher Wärmeschutz), um unter anderem einen notwendigen Außenluftvolumenstrom oder zu erwartende Raumlufttemperaturen zu bestimmen – siehe dazu auch Beitrag „Zur Vorbemessung des sommerlichen Wärmeschutzes“ in der Anlage. In der Phase ‚Entwurf‘ sind Simulationsprogramme sinnvoll und zweckmäßig, um Variantenuntersuchungen hinsichtlich des Einflusses zum Beispiel von Lasten, Außenluftbedingungen, Außenluftvolumenströmen und Nutzungszeiten durchzuführen. Wobei nicht nur ‚bunte Bilder‘ erstellt werden sollten, sondern verifizierbare Eingangsdaten formuliert und eindeutige Ergebnisse zur Entscheidung für die weitere Planung dokumentiert werden.

Praxis:
Ursachen, dass es in der Praxis anders aussieht, sind vielfältig. Dazu zählen zum Beispiel das (zu geringe) Wissen der Architekten um die TGA, die Ausbildung der Architekten (im Allgemeinen nur Entwerfen), kaum Kenntnisse zum Platzbedarf von RLT-Anlagen (Kanäle möglichst zwischen Putz und Tapete), Ignoranz von Normen und Richtlinien, Reduzierung der TGA-Ausbildung an den Unis und Hochschulen, Dominanz der Kosten (bei Forderung Reduzierung der Kosten im Allgemeinen prozentual gleich für alle Gewerke), Einfluss der Projektsteurer (Terminplanung), Auftragsabhängigkeit des TGA-Planers vom Architekten.“

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20. Juni 2024

Berechnungen zum dynamisch-instationären Betrieb von RLT-Anlagen

In seinem Meinungsbeitrag „Wie detailliert sollte eine LüKK-Planung sein?“ (siehe cci276915) geht Dr. Manfred Stahl darauf ein, dass künftig mehrere technische Regeln zur Projektierung von Lüftungsanlagen um Berechnungen und Simulationen zu deren dynamisch-instationärem Betrieb erweitert werden sollen. Für ihn sind solche dynamischen Simulationen in der täglichen Planungspraxis von Standard-Lüftungsprojekten  verzichtbar. Vielmehr sollte es seines Erachtens möglichst einfache, schnell umsetzbare, aber dennoch ausreichend genaue Planungsgrundlagen für stationäre Auslegungen geben.

Christian Fieberg meint hierzu: „Lieber Herr Stahl, ich bin kein Planer, sondern eher im Lager der akademisch-wissenschaftlich orientierten LüKK-Freunde anzusiedeln. Ich denke daher, dass eine ‚Dynamisierung‘ der Auslegung helfen kann. Im Bereich der Kühllast (VDI 2078) tun wir das schon seit langem und keiner würde sagen, eine pauschale Abschätzung über Watt pro Quadratmeter reicht völlig aus. In der Heizlastberechnung ist es (noch) nicht gefordert, mit Blick auf Wärmepumpen, aber meiner Meinung nach nötig. Die Programme zur Kühllast können meist auch die dynamischen Heizlasten abbilden und geben so einen guten Überblick über Lastspitzen und Ausnutzungsgrade von Speichern et cetera. Zudem lassen sich Regelstrategien testen und bewerten. Diese Daten ermöglichen eine genaue Nachhaltigkeitsberechnung (Energiebedarf) des Gebäudes. Damit lassen sich zukünftig Finanzierungsmodelle verbessern (EU Green Deal). Mit BIM können wir dann auch noch die graue Energie mit einbeziehen. Den Berechnungsaufwand halte ich für überschaubar, da die verfügbaren Softwareprodukte das heute schon können und zum Beispiel die öffentliche Hand dies schon seit Jahren für ihre Projekte einfordert. Es ist daher eher eine Anpassung an gute Projektpraxis.
Letztlich habe ich es vergleichsweise einfach: Ich vermittle die Methoden an unsere Studierenden; die Umsetzung im Projekt müssen Planer machen und dabei Energieeffizienz und die eigene Wirtschaftlichkeit im Blick haben.“

Dazu schreibt Norbert Nadler: „Ich schließe mich den Ausführungen von Herrn Prof. Fieberg an und möchte ergänzen, dass man durch die instationäre Betrachtung auch die Gleichzeitigkeit des Bedarfs im Gebäude besser berücksichtigen kann. Das betrifft nicht nur die Zentrale, sondern auch jede Teilstrecke des Versorgungsnetzes. Außerdem kann man für die Übergangsjahreszeit Heiz-/Kühl-Verschiebungen innerhalb eines Gebäudes planen. Weiterhin können Ein- und Ausschaltszenarien – zum Beispiel nach §14a EnWG – untersucht werden, die Einfluss auf die Dimensionierung haben.“

Detlef Malinowsky äußert sich hierzu wiefolgt: „Ich schreibe jetzt mal aus der Sicht eines Inbetriebsetzers von RLT-Anlagen und spreche aus Erfahrungen von über 10.000 TGA-Anlagen. Sehr geehrter Herr Stahl wenn Sie schreiben: ’sollen künftig mehrere technische Regeln zur Projektierung von Lüftungsanlagen um Berechnungen zu deren dynamisch-instationärem Betrieb erweitert werden‘ bekomme ich eine flaues Gefühl im Bauch. Wir haben sehr viele Probleme RLT-Anlagen in den Planungsauslegungszustand für die Abnahme zu bekommen, da wir hier vor sehr großen Herausforderungen stehen.
Diese sind unter anderem:
– Unvollständige Planungen.
– Planungen die leider nicht systemübergreifend erfolgt sind.
– Planungen aus der Theorie, so dass die Anlagen kaum vom Installateur gebaut werden können.
– Fehlender Hydraulischer Abgleich beziehungsweise Einregulierung von Luftmengen (diese Positionen lässt der Planer einfach weg oder akzeptiert unrealistische Preise). …
Die Liste würde dieses Format sprengen. Und nun schreiben Sie Herr Stahl, die Planer sollen noch genauer und ausführlichere Berechnungen durchführen. Ich bekomme wieder ein Grummeln im Magen. Sollten die Planer nicht erst mal zu über 90 % ihre Hausaufgaben machen und ein Projekt über alle Leistungsphasen der HOAI (Anm. d. Red.: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Erfahrungen erleben um nicht immer die gleichen Fehler einzuplanen. Von daher, Herr Stahl ich stehe voll hinter Ihren Aussagen. Ein Appell an die LüKK: Weniger Bürokratie, mehr Praxis, mehr Systemdenken. Und wenn wir unser Handwerk beherrschen, können wir anfangen, hinter dem Komma zu rechnen. Eine RLT-Anlage wird nicht effizienter, weil wir diese genauer rechnen. Sie wird effizienter, weil wir diese effizient betreiben und dies Bedarf unter anderem praktisches Wissen für eine ausgewogene Planung. Ein Planer ohne ausreichende Praxis auf der Baustelle (alle HOAI Leistungsphasen + Anlagenbetrieb + Optimierungsmaßnahmen) ist eine Beamter und damit haben wir auch hier eine lähmende Bürokratie! Unser Hochschulen können nur Grundwissen vermitteln, da diese zu weit von der Praxis entfernt sind.“

Ein weiterer Kommentar stammt von Dirk Lind: „Hallo Herr Dr. Stahl, Ihr Ansatz gefällt mir zunächst. Aber: – Architekten müssten dann ausreichend Platz zur Installation bereit stellen; mehr Platz = mehr Material = weniger Nachhaltigkeit
– Wenn sie bedarfsgerechte Regelungen fordern, begrüße ich das aus Komfortgründen. Aber jeder Volumenstromregler braucht auch einen Schalldämpfer, Kabel und ISPs – das alle verschlingt Ressourcen, Strom und Unterhaltsleistungen mehr Wartung=mehr Aufwand=mehr Energieaufwand
– Ihre Forderung nach <4m/s ist gut gemeint. Haben sie sich schon mal die Platzverhältnisse in den Fluren der großen Verwaltungsgebäude angesehen …
– Und dann der Versuch der Entfeuchtung und Befeuchtung … ich weiß gar nicht wie die Millionen von Menschen es in ihren unklimatisierten Wohnungen und Häusern aushalten … aber am Arbeitsplatz (meist der öffentlichen Verwaltung) muss alles bestens sein
– Betreibern und Nutzern weniger Komfortrechte zuzusprechen und damit die Vorgaben zu vereinfachen wäre wohl der nachhaltigste aller Ansätze
Gefolgt von Nachweisen der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme und ein qualifiziertes EMS zur Dokumentation der Energieflüsse – dann ginge sogar eine Betriebskostenabrechnung und wer zahlen muss schraubt bekanntlich seine Ansprüche zurück …. Also: lasst uns einfache aber intelligente Anlagen in Gebäuden mit sinnvoll bemessenen Installationsebenen planen und die Dokumentation des wirtschaftlichen Betriebes zum Muss machen. PS: bei der Kälteverschwendung ist es noch schlimmer … und ist ja zumeist auch eine Lufttechnische Maßnahme.“

Und auch Reinhard Siegismund hat den Meinungsbeitrag kommentiert: „Liebe Kollegen und Herr Dr. Stahl, ich meine, Sie haben mit Ihren Bemerkungen Recht! Vor 24 Jahren habe ich mein Planungsbüro abgegeben und wollte nur noch als öffentlich bestellter und vereidigter (öbuv) Sachverständiger (SV) einige Jahre arbeiten und jetzt sind es schon 24 Jahre! Als SV bekomme ich allerdings die Negativ-Auslese von Anlagen und Planungen zu sehen. Ich habe immer mehr Anlagen zu beurteilen, bei denen, angefangen bei der Kühllast, alles nur geschätzt wurde. Es gab Anlagen mit 7 m/s an den letzten Verteilleitungen (in Wohnräumen) und 16 m/s im Untergeschoss, hydraulischer Abgleich sowie bei der Hydraulik als auch bei der Luft fehlte. Nachlässe auf das Honorar sind natürlich dabei auch gewaltig. Der Bauherr suchte den billigsten Planer, nach der Ausschreibung den billigsten Anlagenbauer und für die Abnahme dann den billigsten Sachverständigen – und zum Schluss, ich als Gutachter vom Gericht. Und dann wird von beiden Seiten der Vergütungssatz für den Gerichts-SV kritisiert. Da sind so die negativsten Erlebnisse. 50 % der Luftmengen, die nach den Normen notwendig wären, halten manche für ‚Fachleute‘ vertretbar. Nach meinen Erfahrungen sind die Angaben der Normen- und Regelwerke wirklich als Mindestwert einzuhalten und nicht als der Wert, der die Anlage unter günstigsten Umständen und höchster Drehzahl gerade so erreicht. Ich wäre schon froh, wenn die heutigen Regeln eingehalten werden und auch wirklich gerechnet wird. Sachverständige im Fachbereich TGA sind heute fast alle mit Arbeit überlastet. Wir haben Länder in Europa, bei denen der billigste Anbieter nicht in den Vergleich der Angebote einbezogen werden darf. Wir sollten wirklich überlegen, auch hier anders zu handeln. Wenn wir früher als Planer nicht den billigsten Bieter für die Vergabe vorgeschlagen haben, war viel Aufwand nötig, dies den Auftraggebern, insbesondere den öffentlichen AG, zu begründen. Und fast nie durchsetzbar.“

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6. Juni 2024

Die dicksten Bretter bohren oft die dicksten Geldbeutel

In seinem Meinungsbeitrag „Dicke Bretter bohren“ (siehe cci274308) geht Thomas Reuter darauf ein, dass in der LüKK nicht nur Handwerker, Techniker, Planer, Entwickler und Verkäufer sondern auch Fachkräfte in der Kommunikation gesucht werden. Vor allem die Debatte um Heizsysteme und damit auch um Wärmepumpen habe das gezeigt.

Hierzu meinte Bernhard Schöner: „Als ehemaliger Kommunikationsmensch auf Herstellerseite rennen Sie bei mir offene Scheunentore ein. (…) Vergleichbar mit einem Kältemittelkreislauf empfinde ich stellenweise die Kommunikationsstrukturen innerhalb der Branche als geschlossenes System: Bei Erfolg klopft man sich gegenseitig auf die Schulter. Oder man zuckt gemeinsam mit den Schultern, wenn es mal nicht so läuft. (…) Respekt vor den Bemühungen der Verbände und auch Fachmedien: Dicke Kommunikationsbretter in der breiten Öffentlichkeit laut und wirksam zu bohren bedarf kontinuierlicher Investition (…).“

Olaf Mayer entgegnete: „Kommunikation war und ist immer schon unsere Schwäche. (…) Die Wärmepumpe wurde der Politik überlassen und das war ein schwerer Fehler, der noch weitreichende Folgen für die LüKK und für andere Handwerksbranchen haben wird. (…) es muss hier viel mehr Power von den Verbänden kommen (…) Dicke Bretter bohren finde ich persönlich gut, wenn wir dabei nicht ständig die Bodenhaftung verlieren würden.“

Der neuste Kommentar stammt von Jörg Mez: „Die dicksten Bretter bohren leider oft die dicksten Geldbeutel, mit entsprechendem PR & Lobby-Budget und eben meist nicht die besten Lösungen! Oder habe ich hier ein Brett vor dem Kopf? Mag sein. Dennoch, an der aktuellen Situation ändern auch Kommunikationsexperten in unseren und anderen Branchenverbänden nichts. Zumindest nicht im Sinne unserer Gesellschaft, unserer Umwelt, und vor allem nicht schnell genug. Hier geht es, wie auch bei der Normierung, meist nur um den kleinsten gemeinsamen Nenner, die Interessen der beteiligten Akteure und oft nicht um die technisch beste Lösung. Es gilt vor allem: 1. Persönliche Komfortzone nicht verlassen, 2. vorhandene Pfründe verteidigen beziehungsweise erschließen und 3. darauf hoffen, mit dieser Taktik möglichst lange unter dem Radar zu bleiben. Hier schwingt eine gewisse Frustration mit? Ja, richtig. Nach 22 Jahren mehr oder minder großem Engagement in und für unsere Branche, stellt sich bezüglich diesem Diskurs bei mir eine gewisse Resignation ein. Um unsere LüKK auf die erforderliche Geschwindigkeit zu bringen, Innovation zu fördern und um dadurch die Politik in Europa mitzureißen oder besser noch zum Handeln zu zwingen, bedarf es mehr als die klassischen Mittel der Vergangenheit. Lösung? Sicher einige. Eine davon: Den handlungswilligen Kunden in den Mittelpunkt des eigenen Tuns stellen und die kostbare Zeit somit sinnvoll nutzen. Der Bund und die Länder als Kunde? Naja, das ist ein anderes Thema.“

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29. Mai 2024

Dicke Bretter und Zertifizierungen

Im Meinungsbeitrag „Dicke Bretter bohren“ vom 23. Mai (siehe cci274308) geht Thomas Reuter auf den Fachkräftemangel in der LüKK ein. Seines Erachtens werden nicht nur Handwerker, Techniker, Planer, Entwickler und Verkäufer gesucht, es bestehe auch ein großer Bedarf an Fachkräften in der Kommunikation. Das habe vor allem die umfassende Debatte um Heizsysteme und damit auch um Wärmepumpen gezeigt.

Bernhard Schöner meint hierzu: „Hallo Herr Reuter, danke, dass Sie dieses Thema aufgegriffen haben. Als ehemaliger Kommunikationsmensch auf Herstellerseite rennen Sie bei mir offene Scheunentore ein. Davon werden die Leistungen und Potenziale der LüKK jedoch leider auch nicht bekannter. Vergleichbar mit einem Kältemittelkreislauf empfinde ich stellenweise die Kommunikationsstrukturen innerhalb der Branche als geschlossenes System: Bei Erfolg klopft man sich gegenseitig auf die Schulter. Oder man zuckt gemeinsam mit den Schultern, wenn es mal nicht so läuft. Mit allergrößtem Respekt vor den Bemühungen der Verbände und auch Fachmedien: Dicke Kommunikationsbretter in der breiten Öffentlichkeit laut und wirksam zu bohren bedarf kontinuierlicher Investition, die sich nicht ab dem ersten Euro auszahlt, sondern meist erst nach Jahren. Die Bereitschaft hierzu ist überschaubar. Die Deutungshoheit bei erwähnter Wärmepumpe wurde Politik und Publikumsmedien überlassen, die Resultate sind bekannt. Umso wichtiger nun, trotz aktuell unbefriedigender Umsätze und Kurzarbeit, an reichweitenstarken Kampagnen gemeinsam zu arbeiten, vor denen es kein Entkommen gibt. Herstellerübergreifend. Ist das einfach? Sicher nicht, ist mir bewusst. Weil: Die LüKK ist keine Schön-Wetter-Branche (mehr).“

Darauf entgegnet Olaf Mayer: „Lieber Bernhard Schöner und Herr Reuter, Kommunikation war und ist immer schon unsere Schwäche. Wie auch schon Herr Schöner erwähnt hat, auf Herstellerseite, muss ich diesen Ball auch weiter geben an sämtliche Verbände. Es ist und wird nur danach gesucht oder betrachtet, wo man glaubt, den größten Gewinn zu erzielen. Die Wärmepumpe wurde der Politik überlassen und das war ein schwerer Fehler, der noch weitreichende Folgen für die LüKK und für andere Handwerksbranchen haben wird. Egal welches Thema wir aufrufen, wir neigen nur noch zu Debatten in Form von Zerredung … Es gibt keinen Marshallplan, wo genau diese Eckpunkte angesprochen werden. Das Ganze ist doch in Wirklichkeit ein großes Trauerspiel. Herr Schöner hat es doch gesagt, es muss hier viel mehr Power von den Verbänden kommen und nicht die (wie kann ich mehr Gewinn für mich erzielen) sondern auch hier für die Allgemeinschaft, die wird gar nicht berücksichtigt, als ob es sie gar nicht gäbe. Denn die bzw. der Verbraucher ist unser aller Ziel! Dicke Bretter bohren finde ich persönlich gut, wenn wir dabei nicht ständig die Bodenhaftung verlieren würden. Zitat von Olaf Schubert: Macht was daraus!“

Im Beitrag „Zertifizierung von LüKK-Fachleuten: EU plant neue Anforderungen“ vom 23. Mai (siehe cci274323) geht es um den Mitte Mai veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission, im Rahmen der F-Gase-Verordnung 2024 die Anforderungen an die Zertifizierung und die Ausbildung von Fachpersonen neu zu gestalten. Wenn dieser so umgesetzt wird, ergeben sich daraus Konsequenzen für Kälte-Klima-Fachleute. Die Kommission hat das Dokument den europäischen LüKK-Organisationen vorgelegt und bis 10. Juni um Stellungnahmen gebeten.

Shankar Zd meint hierzu: „ISO 9001 certification offers numerous benefits for businesses in Ireland, contributing to their success and competitiveness in the global market. Enhanced Quality Management: ISO 9001 provides a framework for establishing and maintaining effective quality management systems (QMS). By adhering to ISO 9001 standards, Irish businesses can streamline their processes, improve product or service quality, ISO 45001 Audit in Bosnia and enhance customer satisfaction.“ (Übersetzt ins Deutsche: „Die Zertifizierung nach ISO 9001 bietet Unternehmen in Irland zahlreiche Vorteile und trägt zu ihrem Erfolg und ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt bei. Verbessertes Qualitätsmanagement: ISO 9001 bietet einen Rahmen für die Einführung und Aufrechterhaltung wirksamer Qualitätsmanagementsysteme (QMS). Durch die Einhaltung der ISO 9001-Normen können irische Unternehmen ihre Prozesse rationalisieren, die Produkt- oder Dienstleistungsqualität verbessern, das ISO 45001-Audit in Bosnien durchführen und die Kundenzufriedenheit steigern.“

Darauf entgegnet Olaf Mayer: „Ich finde das immer so toll, wenn einer kommt, egal aus welchem netten Staat in Europa, und findet alles super. Natürlich haben wir ISO 9001, es glaubt doch niemand daran, dass wir das so einfach gelöst bekommen. Wenn hier schon Bosnien angesprochen wird, dann treffen hier Welten aufeinander. Den Standard der noch im ‚Moment‘ in Deutschland besteht, ist schwer einzuholen, auch nicht mir ISO 9001. Aber wir machen doch immer den gleichen Fehler. Wenn einer ruft, versuchen wir alles zu vergessen und wollen gleich etwas Neues erreichen. Dabei haben wir ein super geordnetes LüKK-System, das wird auch 2029 überstehen.“

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16. Mai 2024

Farben der Luftarten, Kurzarbeit, UBA-Bericht, Leser helfen Lesern und Viessmann-Interview

Im Beitrag „Heizen mit dem Split-Klimagerät? Feldstudie zu Raumheizung und Strombedarf“ vom 2. Mai (siehe cci272752) geht es um die Möglichkeiten des Heizens mit einem Split-Klimagerät. Eine Feldstudie unter der Leitung von Prof. Wolfgang Feist am Passivhaus Darmstadt Kranichstein liefert dazu Ergebnisse aus acht Jahren Feldforschung. Zur Meldung wurde auch eine Abbildung gestellt, die einen Schnitt durchs Gebäude mit den verschiedenen Luftarten zeigt.

Theodor Straka hat erkannt, das hier etwas nicht stimmen kann: „Schauen Sie sich mal die Farben der Luftarten in der Grafik an. Diese Farben entsprechen nicht der derzeitigen Norm.“

Technikredakteur Peter Reinhardt hat daraufhin geantwortet: „Vielen Dank für den Hinweis, Herr Straka. Sie haben Recht. Die DIN EN 12792 ‚Lüftung von Gebäuden – Symbole, Terminologie und graphische Symbole‘ definiert Luftarten für die Wohnraumlüftung, die DIN EN 16798 Teil 3 ‚Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden‘ tut dieses für Nichtwohngebäude. Begriffserklärungen und Farbkennzeichnungen unterscheiden sich dabei im Wesentlichen nicht:

  • Außenluft: grün
  • Zuluft: blau bzw. grün, rot, blau oder violett in Abhängigkeit von der Aufbereitung nach DIN EN 12792
  • Abluft: gelb
  • Fortluft: braun.“

Bei unserem Techniktag „F-Gase-Emissionen 2022 in Deutschland um 9,2 % gesunken“ (siehe cci272522) ging es um einen Bericht des Umweltbundesamtes (UBA), der F-Gase-Emissionen für verschiedene Anwendungsbereiche von 1995 bis 2022 bilanziert. Dr. Manfred Stahl hat aus daraus eine Zusammenfassung im Wissensportal erstellt.

Kerstin Martens vom Umweltbundesamt hatte hierzu angemerkt: „In der Zusammenfassung des UBA-Beitrags schreiben Sie: ‚Das UBA nennt in seinem Beitrag stets die ‚jährlich eingesetzten metrischen Tonnen an F-Gasen‘ und berechnet daraus für jedes F-Gas durch Multiplikation mit dessen GWP-Wert das Treibhauspotenzial. Diese Potenziale werden vom UBA als ‚Emissionen‘ (in 1.000 t CO2-Äquivalent, kurz CO2-äq) angegeben.‘ Dies ist nicht korrekt. Im UBA-Bericht ‚Inventarermittlung der F-Gase 2021/2022‘ finden sich lediglich Angaben zur Höhe der Emissionen, angegeben in metrischen Tonnen oder in CO2-Äquivalenten. (…) Die Verbrauchsmengen von F-Gasen (zum Beispiel für die Befüllung neuer Kälte- und Klimaanlagen), sind nicht in diesem UBA-Bericht aufgeführt.“

Dr. Manfred Stahl hatte im Nachgang eingeräumt, dass er möglicherweise bei seinen Bemühungen, aus dem umfangreichen UBA-Beitrag eine kompakte Zusammenfassung zu erstellen, zu stark vereinfacht habe. „Allerdings sind mir mehrere Ihrer Anmerkungen nicht unmittelbar verständlich. Hier verweise ich zum Beispiel auf die Tabelle 4.4 im Anhang des UBA-Berichts ‚Anwendung als ODS-Ersatzstoff‘ (also den Schwerpunktbereich der Kälte- und Klimatechnik), in der die Mengen sämtlicher F-Gase in metrischen Tonnen angegeben werden und daraus letztlich ein Gesamt-GWP-Wert in kt CO2-äq entsteht.“

Dr. Stahl hat außerdem zum Hörer gegriffen und mit Frau Martens persönlich telefoniert. Im Anschluss schreibt er: „Nach einem längeren Telefont hat Frau Martens einen weiteren Kommentar zum Beitrag zugesagt, in dem sie Ihre Anmerkungen nochmals erläutern will.“

Im Beitrag „Leser helfen Lesern: § 71a GEG (Gebäudeenergiegesetz) bereitet Kopfschmerzen“ (siehe cci271488) ging es um einen Mitarbeiter des Hochbauamts Greifswald, der Probleme mit der Auslegung und Anwendung des § 71a „Gebäudeautomation“ im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat. Daraufhin hatte sich Olaf Mayer gemeldet und geschildert, dass aus seiner Sicht eigentlich alles klar geregelt ist.

Detlef Malinowsky meinte nun: „Ich würde empfehlen, die Fragen an Herrn Prof. Dr. Krödel vom Institut für Gebäudetechnologie GmbH (IGT) zu stellen.“

Darauf antwortete Marcel Blumenthal: „Guten Tag Herr Malinowsky, vielen Dank für den Tipp. Prof. Krödel war einer der Ersten, die ich kontaktiert hatte. Zum Teil bestätigte er meine Einschätzungen und hat hier zusätzlich noch eine Rechtsunsicherheit in der Auslegung diese Paragraphen erkannt. Er hat jedoch auch darauf hingewiesen, das dies die Juristen unter sich ausmachen müssten und das nicht sein Fachgebiet ist.“

Am 7. Mai hatten wir in der Meldung „Stiebel Eltron führt Kurzarbeit ein“ (siehe cci273039) darüber berichtet, dass das Heiztechnikunternehmen aus Holzminden für Teile der verschiedenen Gesellschaften Kurzarbeit eingeführt hat. Dr. Kai Schiefelbein, Vorsitzender der Geschäftsführung von Stiebel Eltron, hatte in diesem Zusammenhang angemerkt, dass die Aufgeregtheit um das GEG und die lange unklare Fördersituation dazu geführt hätten, dass viele Endverbraucher verunsichert waren und noch sind.

Uwe Friemel hat Bezug auf diese Aussage genommen: „Ihr Kommentar macht mich nachdenklich. In Auswertung meiner Gespräche mit Bauherren, Auftraggebern, Handwerksbetrieben und Kollegen sehe ich nicht die unklare Fördersituation als Ursache für die Investitionszurückhaltung, sondern die energiepolitischen Fehlentwicklungen und die wirtschaftliche Gesamtlage. Die von dem derzeitigen Wirtschaftsministerium angestrebte Monovalenz in der Wärmeerzeugung kann die breite Masse eben nicht überzeugen.“

Die Meldung „Ein Jahr nach Viessmann-Verkauf an Carrier: ‚Kunden trauen dem Braten nicht’“ (siehe cci273217) fasst die Inhalte eines Interviews zusammen, dass die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) gut ein Jahr nach dem Verkauf von Viessmann an Carrier mit Thomas Heim, Leiter Viessmann Climate Solutions, geführt hat. Es geht es dabei unter anderem um die deutsche Wärmepumpen-Konjunktur und die wirtschaftliche Lage von Viessmann im Wärmeerzeugersegment.

Egbert Tippelt hat hier etwas auszusetzen: „Die Überschrift könnte von Bild stammen – vielleicht sollte man etwas seriöser arbeiten …“

Dieser Aussage widerspricht Uwe Friemel: „Ich finde, die Überschrift ‚trifft den Nagel genau auf den Kopf‘ – und nicht nur, denn der Inhalt ist thematisch sehr gut aufgebaut.“

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2. Mai 2024

Forschungsergebnisse, FGK-Empfehlungen, Korrosionsschutz und UBA-Bericht

In seinem Meinungsbeitrag „Forschungsergebnisse müssen zugänglich sein“ vom 27. März (siehe cci270888) macht Dr. Manfred Stahl den Vorschlag: Jeder Forschungsnehmer sollte im Forschungsvertrag dazu verpflichtet werden, in einer kurzen Zusammenfassung über die wichtigsten Ergebnisse des Projekts zu berichten – via Social-Media, aber auch gezielt an zuständige Verbände und Organisationen sowie an die Fachpresse.

Daraufhin hatte sich bereits Detlef Malinowsky gemeldet: „Ich kann die Verbesserungsvorschläge von Herrn Stahl nur unterstützen. (…) Ich denke, hier gibt es eine große Baustelle, um dass Wissen in unserer Branche zu verbreiten.“

Auch Prof. Klaus Kabitzsch stimmte der Meinung von Dr. Stahl „weitgehend zu. (…) Ich begrüße die Initiative von Dr. Stahl ausdrücklich. Und die Forschungseinrichtungen sollten durchaus den ersten Schritt tun. Dazu müsste diese Möglichkeit zur Erfüllung der Publikationspflicht ’nur‘ stärker in das allgemeine Bewusstsein gerückt werden, z. B. mit einer speziellen Forschungs-Rubrik.“

Günther Mertz bedankte sich für den „ausgezeichneten Kommentar“, in dem zurecht kritisiert wird, „dass viele TGA-Forschungsaktivitäten ‚im stillen Kämmerlein‘ stattfinden und Forschungsergebnisse keinen Zugang in die Praxis finden. Der Vorschlag, (…) Zuwendungsempfänger zur Berichterstattung zu verpflichten, ist sehr gut, in hohem Maße zielführend, unstrittig praktikabel – aber nicht neu. (…)“

Ralf Wagner merkte an: „Unsere Gemeinschaftsforschung leistet einen ganz wesentlichen Beitrag zur Grundlagenforschung in unserer Branche. Diese Forschung wird nicht nur von Fördermitteln getragen, sondern ganz wesentlich vom Engagement, Mitarbeit und den Mitteln der beteiligten Unternehmen. (…) Der Verpflichtung der Veröffentlichung der Ergebnisse kommen wir natürlich nach, indem an öffentlich zentralen Bibliotheken alle Forschungsergebnisse hinterlegt werden. (…) Ihren Hinweis auf mehr Präsenz in den sozialen Medien nehmen wir gerne auf.“

Der neuste Kommentar kommt von Christine Roßkothen (Heinz Trox-Stiftung): „Lieber Herr Dr. Stahl, gut, dass Sie eine starke Wissenschaftskommunikation fordern. Dem stimmen wir zu! Ergebnisse von Forschungsvorhaben, die aus öffentlichen Geldern gefördert werden, sollten den jeweiligen interessierten Fachkreisen öffentlich zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus gerne auch einer interessierten Öffentlichkeit, sofern es diese betrifft oder ihr nützt. Da können wir im Bereich Wissenschafts- und Forschungskommunikation sicherlich noch mehr machen. Als Stiftung sind wir genau an dieser Schnittstelle aktiv. Wir fördern sowohl Forschung als auch Kommunikation, vernetzen Fachleute und Akteure und bieten Wissensplattformen. Mit dem Heinz Trox-Förderpreis fördern wir den wissenschaftlichen Nachwuchs. Außerdem haben wir eine eigene Wissenschafts gGmbH gegründet, die wichtige Sachverhalte erforscht und umfangreiche Studien erstellt. Diese machen wir immer öffentlich zugänglich. Jedoch sind auch unsere Mittel begrenzt. Es lebt also von guter Zusammenarbeit und klugem Einsatz von Ressourcen. Es ist ein Zusammenspiel aus kompetenten Fachjournalisten und kommunikationsstarken Forschern, die dann gemeinsam relevante Themen ausmachen und in die (Fach-)Öffentlichkeit kommunizieren können. Genau dafür sind dann ja Magazine wie die cci da. Gemeinsam können wir was bewegen, wenn sie darüber berichten.“

In der Meldung „FGK: Empfehlungen für die Planung und Installation von Lüftungssystemen“ vom 26. April (siehe cci272578) geht es um Umsetzungstipps des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK) in Bezug auf Lüftungsanlagen. Auf acht Seiten gibt der FGK Tipps zur Dimensionierung, Bedarfsregelung, Wärmerückgewinnung, den Aufstellort und die Inbetriebnahme von Lüftungsanlagen. Auch der Punkt „Kanalnetz“ taucht darin auf.

Sehr zur Verwunderung von Jörg Mez: „Hier waren wieder absolute Profis am Werk! Es war mir nicht bewusst, dass sich der FGK seit Neuestem mit Kanalnetzen und Abwasser beschäftigt. Kann man nicht wenigstens von einem Verband eine ordentliche, fachgerechte Terminologie erwarten? Dann wird da von Hygiene & Energieeffizienz gesprochen sowie von der VDI 6022 und davon, dass Luftleitungen in Gänze ‚dicht sein sollten‘ … Die Arbeitsgruppe Luftleitungen versteht darunter übrigens die Dichtheitsklasse B (ATC4 gemäß DIN EN 16798-3). Hä??? Aus Sicht des Stands der Technik und aus Sicht der VDI 6022 ein Unding (Mindestanforderung ist hier DK C bzw. ATC3!).“

Im März vergangenen Jahres hat Gastautor Michael Buschheuer im Wissensportal-Beitrag „Beschichtung von Kälteleitungen nach aktueller AGI Q 151“ (siehe cci199253) über das „AGI Arbeitsblatt Q 151“ der Arbeitsgemeinschaft Industriebau geschrieben. Das Arbeitsblatt widmet sich sehr detailliert dem erstmaligen Korrosionsschutz durch Beschichtungssysteme für Rohrleitungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung TGA.

Mehr als ein Jahr später hat dies Ralf Kamprath von der Stuttgarter LBBW Immobilien Development GmbH zu folgendem Kommentar bewogen: „Hochachtung Herr Buschheuer! Dass diese Ergänzung notwendig war, ist leider nicht nachvollziehbar, da das Thema sehr relevant für die Lebensdauer und Funktion der CUI-gefährdeten Anlagenteile und damit der gesamten Anlage ist. Daher ist die AGI Q 151 gut und fachlich absolut fundiert aufgestellt! Danke dafür.“

Bei unserem Techniktag „F-Gase-Emissionen 2022 in Deutschland um 9,2 % gesunken“ am 25. April (siehe cci272522) ging es um einen Bericht des Umweltbundesamtes (UBA), der F-Gase-Emissionen für verschiedene Anwendungsbereiche von 1995 bis 2022 bilanziert. Dr. Manfred Stahl hat aus dem UBA-Bericht eine Zusammenfassung im Wissensportal mit dem Schwerpunkt auf Emissionen von HFKW- und FKW-Kältemitteln im Bereich der Kälte- und Klimatechnik erstellt.

Daraufhin hat sich Kerstin Martens vom Umweltbundesamt gemeldet und angemerkt: „In der Zusammenfassung des UBA-Beitrags (cci272189) schreiben Sie: ‚Das UBA nennt in seinem Beitrag stets die ‚jährlich eingesetzten metrischen Tonnen an F-Gasen‘ und berechnet daraus für jedes F-Gas durch Multiplikation mit dessen GWP-Wert (Global Warming Potential) das Treibhauspotenzial. Diese Potenziale werden vom UBA als ‚Emissionen‘ (in 1.000 t CO2-Äquivalent, kurz CO2-äq) angegeben.‘ Dies ist nicht korrekt. Im UBA-Bericht ‚Inventarermittlung der F-Gase 2021/2022‘ finden sich lediglich Angaben zur Höhe der Emissionen, angegeben in metrischen Tonnen oder in CO2-Äquivalenten. Die Emissionen in CO2-Äquivalenten werden durch Multiplikation der Emissionen in metrischen Tonnen mit dem GWP-Wert aus dem 5. Sachstandsbericht des IPCC berechnet. Die Verbrauchsmengen von F-Gasen (zum Beispiel für die Befüllung neuer Kälte- und Klimaanlagen), sind nicht in diesem UBA-Bericht aufgeführt. Sie sind aber Ausgangspunkt für die Berechnung der hier beschriebenen Emissionen. Zur Berechnung der Kältemittelemissionen werden je nach Anlagen- und Gerätetyp unterschiedliche Emissionsraten verwendet, die alle deutlich unter 100% liegen. Die entsprechenden Emissionsraten sind unter anderem im Nationalen Inventarbericht Deutschlands in Kapitel 4.7 zu finden.“

Dr. Manfred Stahl hat hierzu geantwortet: „Sehr geehrte Frau Martens, vielen Dank für Ihre Anmerkungen und Korrekturen. Möglicherweise habe ich bei meinen Bemühungen, aus dem umfangreichen UBA-Beitrag eine kompakte Zusammenfassung zu erstellen, zu stark vereinfacht. Allerdings sind mir mehrere Ihrer Anmerkungen nicht unmittelbar verständlich. Hier verweise ich zum Beispiel auf die Tabelle 4.4 im Anhang des UBA-Berichts ‚Anwendung als ODS-Ersatzstoff‘ (also den Schwerpunktbereich der Kälte- und Klimatechnik), in der die Mengen sämtlicher F-Gase in metrischen Tonnen angegeben werden und daraus letztlich ein Gesamt-GWP-Wert in kt CO2-äq entsteht.“

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18. April 2024

Leser helfen Lesern und eine Neuausrichtung

Im Beitrag „Leser helfen Lesern: § 71a GEG (Gebäudeenergiegesetz) bereitet Kopfschmerzen“ vom 8. April (siehe cci271488) geht es dieses Mal um einen Mitarbeiter des Hochbauamts der Hansestadt Greifswald, der Probleme mit der Auslegung und Anwendung des § 71a „Gebäudeautomation“ im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat. Mit seinen Fragen hat er sich hilfesuchend an cci Branchenticker gewandt. Er schreibt, dass im Augenblick kein Fachplaner den mittleren Automationsgrad gemäß DIN V 18599 einer geplanten Anlage angeben und diesen mit dem gesetzlichen Grenzwert abgleichen könne. Und das ist nicht sein einziges Problem mit dem GEG.

Daraufhin hat sich Olaf Mayer gemeldet: „Sehr geehrter Mitarbeiter im Hochbauamt, Sie sind nicht der erste und werden auch nicht der letzte sein, der mit dem GEG 2024 zu kämpfen hat. Aus meiner Sicht ist es eigentlich klar geregelt … Es gilt für alle Gebäude (Nichtwohngebäude die nach 01.01.2024 beantragt worden sind) und (zwar von mehr als 290 kW).

Frage 1: § 71a Gebäudeautomation
(1) Ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 ausgerüstet werden. Satz 1 ist auch für ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung für eine Klimaanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW anzuwenden.

§ 111 Allgemeine Übergangsvorschriften
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind nicht anzuwenden auf Vorhaben, welche die Errichtung, die Änderung, die größere Renovierung, die Erweiterung oder den Ausbau von Gebäuden zum Gegenstand haben, falls die Bauantragstellung oder der Antrag auf Zustimmung oder die Bauanzeige vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgte.

Frage 2: Nur für beheizte Räume und nicht für Kellerabgänge und Kellervorräume sind keine beheizten Geschosse im Sinne dieser Regelung, soweit sie nur indirekt beheizt sind.
Anlage 2 (zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1769 – 1773) für Gebäudeautomation Klasse C nach DIN V 18599-11: 2018-09

Frage 3: Die DIN V 18599 schuldet diesen Dienst. Im Umkehrschluß fällt diese Berechnung nicht ein.
Anlage 11 (zu § 88 Absatz 2 Nummer 2)
Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen (Fundstelle: BGBl. I 2020, 1791 – 1792)

Anlage 6 (zu § 32 Absatz 3)
Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für
ein zu errichtendes Nichtwohngebäude (Fundstelle: BGBl. I 2020, 1782)

Das wären so die Anhaltspunkte, um den Primärausstoß zu berechnen. Über diesen Weg wäre die ‚Primärenergie-Klammer‘ zur Zeit so aufzulösen.
Mit gutachterlichen Gruß Olaf Mayer“

Am 17. April haben wir in der Meldung „Mitsubishi Electric: Neuausrichtung des Führungsteams“ (siehe cci272050) über die personellen Veränderungen bei Mitsubishi Electric berichtet. Die hatten ihr Führungsteam neu ausgerichtet, um der wachsenden Division „Living Environment Systems“ mit ihrem Produktprogramm rund um die Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Kältetechnik gerecht zu werden.

Lars Brunken, Geschäftsführer der KLK Kundendienst und Montage GmbH sowie der KLK Handel und Planungs GmbH, gratuliert zu diesem Schritt: „Mitsubishi Electric (ME) hat mit seiner jüngsten Neuausrichtung erneut bewiesen, dass der langjährige Aufbau einer stabilen Managementebene entscheidend ist. Dieses Managementteam besteht aus erfahrenen und kompetenten Mitarbeitern, die nicht nur die Märkte und Kunden exzellent verstehen, sondern auch auf Marktgeschehnisse effektiv reagieren können. In der LüKK wird man lange suchen müssen, um einen Hersteller mit einem ähnlichen Produktportfolio zu finden, der so auf die eigenen Stärken setzt, oftmals wird lieber der Personalberater beauftragt, solche wichtigen Stellen zu besetzen. Das Management-Team, bestehend aus drei deutschen Branchenprofis, war verantwortlich für das herausragende Ergebnis von 2023 – das beste in der Geschichte von ME. Dieses Ergebnis wurde maßgeblich durch ein hervorragendes Produktangebot unterstützt, das die Qualität und Innovationskraft von Mitsubishi Electric unterstreicht. Der gleitende Übergang in der Führung, und die zukünftige Unterstützung durch Herrn Thiesens beratende Funktion, demonstriert, wie optimaler Wandel beziehungsweise Zukunft gestaltet werden kann. Herzlichen Glückwunsch an Herrn Thiesen für diese strategisch wichtige Entscheidung sowie an Herrn Schuhmann, Herrn Peled und Herrn Hofer.“

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11. April 2024

Schornsteinfeger mit neuen Aufgaben

In ihrem Meinungsbeitrag „Endlich neue Aufgaben für den Schornsteinfeger“ vom 10. April (siehe cci271612) zeigt sich Sabine Andresen positiv überrascht über die Vereinbarung zwischen BIV und ZIV. Schornsteinfeger und Kälteanlagenbauer wollen künftig enger zusammenarbeiten. So sollen in Zukunft qualifizierte Schornsteinfegerbetriebe im Rahmen der Effizienzprüfung an Wärmepumpen auch die Dichtheit des Kältemittelkreislaufs überprüfen. Andresen findet dieses „Joint Venture“ wunderbar, denn „es reißt auch Mauern ein und lässt ganz neue Möglichkeiten der sinnstiftenden Zusammenarbeit zu“.

Dem pflichtet Daniel Lübeck bei: „Gute Initiative aus meiner Sicht. Die Frage, die sich mir stellt, ist ob die Berufsbezeichnung ‚Schornsteinfeger‘ dann noch einen Sinn macht oder hier nicht eine neue Bezeichnung gefunden werden sollte, wenn diese sich vom Berufsbild entfremdet. Andere Branchen haben es ja schon vorgemacht (KFZ-Mechatroniker …).“

Boris Mahler findet es grundsätzlich gut, „Schornsteinfeger in Kältetechnik zu qualifizieren (…) – aber die Initiative geht leider in die falsche Richtung! Ich brauche keinen Schornsteinfeger, der jährlich überprüft, ob meine Anlage dicht ist – und dann aber das Problem nicht beseitigt. Die Prüfung kann man mit einem Blick auf die Arbeitszahl/Effizienz genauso gut hinbekommen (hier wäre es viel wichtiger mehr Aufmerksamkeit drauf zu lenken und ein zentrales Übersichtsportal zu schaffen). Die allermeisten Anlagen haben über viele Jahre überhaupt kein Problem mit Dichtheit- und dann passiert das gleiche wie bei meinem (modernen) Kachelofen: Der Schornsteinfeger besteht jährlich darauf, diesen zu überprüfen, um dann festzustellen, dass seit mittlerweile 7 Jahren alles in Ordnung ist und er nicht ein Krümel Asche rausholen muss … Dr. Boris Mahler Geschäftsführer EGS-plan“

Auch Christoph Brauneis hat sich dazu geäußert: „Es werden aus meiner Sicht nicht allzu viele Wärmepumpen betroffen sein, an denen ein Schornsteinfeger eine Dichtheitskontrolle machen wird. Vorweg meine grundsätzliche Position zum Thema: Kooperationen zwischen einzelnen Gewerken der Gebäudetechnik sind aus meiner Sicht absolut sinnvoll und sollten auf Verbändeebene und im Einzelfall vor Ort zwischen Fachbetrieben zum Beispiel aus dem SHK- und Kältehandwerk weiter ausgebaut werden. Dass jetzt Schornsteinfeger mit dem Segen ihres Dachverbands und des BIV Dichtheitsprüfungen an Wärmepumpen machen dürfen, ist also ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser Segen heißt übrigens nicht, dass Schornsteinfeger aufgrund ihrer Berufsbezeichnung einfach so die Erlaubnis erhalten, Dichtheitskontrollen durchzuführen, sondern sie müssen wie andere auch eine Sachkundequalifikation erwerben. Das dürfen übrigens auch Betreiber und Servicemitarbeiter. Das heißt aber jetzt nicht, dass sich Schornsteinfeger ein riesiges neues Geschäftsfeld erschlossen hätten. Ich empfehle hier die Lektüre der novellierten F-Gase-Verordnung, in der ja die regelmäßigen Dichtheitsprüfungen beschrieben werden. Propan-Wärmepumpen müssen genauso wenig auf Dichtheit kontrolliert werden wie hermetisch geschlossene Wärmepumpen mit fluorhaltigen Kältemitteln, wenn sie in Privatgebäuden installiert sind und weniger als 3 kg Füllmenge haben (was bei den meisten Anlagen der Fall sein wird). Und bei anderen Wärmepumpen gelten die bekannten Grenzen (Füllmenge mit mehr als 5 t CO2-Äquivalent oder mehr als 1 kg HFO-Kältemittel). Das betrifft im Privatsektor auch nur Anlagen mit Hoch-GWP-Kältemitteln. Da bleibt dann nicht mehr viel übrig für den Kaminkehrer. Fazit: Die Verbände-Kooperation ist begrüßenswert, zeugt von der Bereitschaft zur Zusammenarbeit, hat aber eher eine politische als eine praktische Bedeutung.“

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4. April 2024

Forschungsergebnisse, Insolvenz, Entlassungen und ein Aprilscherz

In seinem Meinungsbeitrag „Forschungsergebnisse müssen zugänglich sein“ vom 27. März (siehe cci270888) macht Dr. Manfred Stahl den Vorschlag: Jeder Forschungsnehmer sollte im Forschungsvertrag dazu verpflichtet werden, in einer kurzen Zusammenfassung über die wichtigsten Ergebnisse des Projekts zu berichten – via Social-Media, aber auch gezielt an zuständige Verbände und Organisationen sowie an die Fachpresse.
Dem pflichtet Detlef Malinowsky bei: „Ich kann die Verbesserungsvorschläge von Herrn Stahl nur unterstützen. Wir haben in den letzten acht Jahren vier Forschungsprojekte aus der TGA-Technik als Industriepartner begleitet. Nur bei unserem aktuell abgeschlossenen Projekt RLT-Opt gab es eine Veröffentlichung über cci Dialog. Wir haben aber auch Fachverbände, die sich mit diesen Ergebnissen auseinandersetzen sollten. Ich denke, hier gibt es eine große Baustelle, um dass Wissen in unserer Branche zu verbreiten.“

Prof. Klaus Kabitzsch stimmt der Meinung von Dr. Stahl „weitgehend zu. In den Zuwendungsbescheiden für öffentliche Fördermittel ist eine Publikationspflicht explizit verankert. Die Berichte sind öffentlich zugänglich. Dies betrifft aber nur Übersichtsdarstellungen. Für Verwertungsrechte und technische Details gibt es zentral eigene Richtlinien und danach wird so etwas jeweils in Verträgen geregelt. In diesem Sinne sind die Ergebnisse also nicht automatisch ‚Allgemeingut‘. Hier geht es also mehr darum, WO die Ergebnisse publiziert werden. (…) Das Problem beruht auf Gegenseitigkeit, weil Forscher und Praktiker in unterschiedlichen Kanälen kommunizieren. (…) In anderen Branchen (Automobil-, Halbleiterindustrie) funktioniert diese Kommunikation in beide Richtungen besser, dort ist auch das Interesse der Industrie an Forschungsergebnissen stärker. (…). Ich begrüße die Initiative von Dr. Stahl ausdrücklich. Und die Forschungseinrichtungen sollten durchaus den ersten Schritt tun. Dazu müsste diese Möglichkeit zur Erfüllung der Publikationspflicht ’nur‘ stärker in das allgemeine Bewusstsein gerückt werden, z. B. mit einer speziellen Forschungs-Rubrik. (…) In der Halbleiterindustrie gibt es z. B. ‚umgekehrte Konferenzen‘. Dort berichten nicht Anbieter (Forscher) über ihre Ergebnisse, sondern Praktiker über ungelöste Probleme. Auch das kann ein Einstieg in interessante Diskussionen sein und würde zum Namen ‚cci Dialog‘ gut passen.“

Auch Günther Mertz hat sich hierzu geäußert: „Lieber Manfred, vielen Dank für Deinen ausgezeichneten Kommentar, in dem Du zurecht kritisierst, dass viele TGA-Forschungsaktivitäten ‚im stillen Kämmerlein‘ stattfinden und Forschungsergebnisse keinen Zugang in die Praxis finden. Dein Vorschlag, (…) Zuwendungsempfänger zur Berichterstattung zu verpflichten, ist sehr gut, in hohem Maße zielführend, unstrittig praktikabel – aber nicht neu. Schon vor vielen Jahren wurde, vom damaligen Bundesforschungsministerium finanziert und vom FGK entwickelt und organisiert, das FIA-Projekt Forschungs-Informations-Austausch betrieben. Zuwendungsempfängern wurde seitens des Forschungsministeriums in den Nebenbestimmungen auferlegt, regelmäßig an FIA über den Stand des laufenden Forschungsprojektes zu berichten, Zwischenberichte und der Abschlussbericht wurden über FIA veröffentlicht. Über die regelmäßig herausgegebenen FIA-News wurde die Fachwelt laufend über die vielen TGA-Forschungsaktivitäten informiert, in FIA-Workshops und -Veranstaltungen (…) wurden ausgewählte Themen vertieft behandelt. (…) Nach Wechsel bzw. Ausscheiden der verantwortlichen Personen im Forschungsministerium wurde das FIA-Projekt leider eingestellt. Ein Wiederbeleben wäre angezeigt und wünschenswert.“

Ralf Wagner schreibt als Vertreter der FLT Forschungsvereinigung für Luft- und Trocknungstechnik: „Neben der von Ihnen genannten Optimierung von Produkten, Systemen und Verfahren leistet unsere vorwettbewerbliche Gemeinschaftsforschung seit 1964 einen ganz wesentlichen Beitrag zur Grundlagenforschung in unserer Branche. Diese Forschung wird nicht nur von Fördermitteln getragen, sondern ganz wesentlich vom Engagement, Mitarbeit und den Mitteln der beteiligten Unternehmen. Diese gehen dadurch in Vorleistung, dass sie ergebnisoffene Forschung, deren Nutzen ggf. Jahre in der Zukunft liegt, aktiv unterstützen. Der Nutzen der Forschungsarbeit liegt dabei nur teilweise in den Ergebnisberichten, sondern eben auch in der Praxisorientierung der Forschung, dem Aufbau eines starken Forschungsnetzwerkes (…), der Ausbildung von gutem Nachwuchs (…) und der Finanzierung von Forschungsstellen. (…) Zudem bietet eine Gemeinschaftsforschung auch kleineren Unternehmen die Möglichkeit, an der Spitzenforschung aktueller Aufgabenstellungen teilzuhaben bzw. diese mitzugestalten. Der Verpflichtung der Veröffentlichung der Ergebnisse kommen wir natürlich nach, indem an öffentlich zentralen Bibliotheken alle Forschungsergebnisse hinterlegt werden. (…) Ihren Hinweis auf mehr Präsenz in den sozialen Medien nehmen wir gerne auf. Aktuelle Berichte aus den laufenden Projekten bereiten wir bereits auf einem eigenen Kanal vor. Ein Beitritt und Mitarbeit in den Forschungsprojekten der FLT steht jedem Unternehmen offen und ist stets willkommen.“

Die Windhager Zentralheizung GmbH Deutschland hat einen Insolvenzantrag gestellt (siehe cci270729). Am 15. März hat das Amtsgericht Augsburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Heizlösungsherstellers angeordnet.
Detlef Malinowsky findet „es sehr schade, dass ein solches Traditionsunternehmen sich aus dem Markt zurückziehen muss“.

Die schwächere Nachfrage auf dem europäischen Wärmepumpenmarkt hat die schwedische Nibe Group veranlasst, Massenentlassungen anzukündigen – nach eigener Aussage zur „konsequenten, verantwortungsvollen Bewältigung der Situation“ (siehe cci270748).
Hierzu meinte Detlef Malinowsky: „Ich kenne Nibe als ein Unternehmen mit Qualitätsprodukten und -dienstleistungen, wir haben wirklich sehr gute Erfahrungen gemacht. Kann mir bitte jemand erklären, wie ein Unternehmen in der Wärmepumpen (WP)-Branche sich von einer dreistelligen Zahl von Mitarbeitern trennen muss, und das in einer Zeit, in der der WP-Markt boomt.“

Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) hat sich einen ganz besonderen Aprilscherz (siehe cci271308) einfallen lassen: Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene bekanntermaßen legal möglich. Das brachte den Verband auf die Idee, einen Cannabis-Club für seine Mitglieder zu gründen – den Verband Deutscher Kiffender Kälte-Klima-Fachleute (VDKKF).
Bernhard Schöner findet das lustig: „Gechillte Atmosphäre auf der Messe beim VDKF Dank eigenem Hanf-Anbau … Ich schmeiß mich weg! Kompliment zu so viel Humor. Am morgen ein Joint, und der Tag ist Dein Freund!“

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21. März 2024

Smarte Gebäude, Ausbildungsvergütung und Geräuschemissionen

Unter dem Motto „Smart Building – Nützlich oder kann das weg?“ (siehe cci266626) hat Hosch das achte Wissensforum veranstaltet. Unser Hauptstadtkorrespondent Benjamin Meißner war vor Ort und berichtete über die Skepsis der Forumsteilnehmer bezüglich Aufwand und Nutzen beim Betrieb smarter Gebäude. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die hohen Anforderungen sowie die Komplexität der Programmierung verwiesen, und dass aktuell noch die Kosten überwiegen würden.

Hierzu meinte IMB-Institutsleiter Werner Wittauer: „Wir haben hier in Deutschland bereits eine bundesweit verfügbare, hervorragende Lösung bezüglich der Befähigung von Betreibern, smarte Gebäude wirklich wirkungsvoll zu betreiben: Fachwirt für Gebäudemanagement und Facility Management (www.fm-hwk.de, ca. 300 Absolventen pro Jahr) und Fachwirt für Gebäudeautomation (www.fachwirt-ga.de, ca. 100 Absolventen pro Jahr). Mit den vermittelten Kompetenzen managen die Absolventen die technischen und infrastrukturellen Assets und Services im Spannungsfeld von Kosten, Qualität und Zeit. Das führt zu Standort- und Wettbewerbsvorteilen auf betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Ebene. Daher wird der Lehrgang zu 100 % staatlich gefördert.“

In seinem Meinungsbeitrag „Der lange Weg in die Top 10“ vom 13. März (siehe cci269963) hat sich Torsten Wiegand Gedanken darüber gemacht, wieso die Ausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik in der aktuellen Rangliste der Ausbildungsberufe auf Platz 62 steht und nicht weiter vorne. Ob es eventuell mit der Ausbildungsvergütung zu tun hat, die unter dem gesamtdeutsche Durchschnittswert liegt?

Olaf Mayer stimmt dem zu und hat eine Erklärung: „Lieber Torsten, da hast du wirklich Recht. Warum wird in den Bereichen SHK und Kältetechnik – und generell im Handwerk – unterdurchschnittlich vergütet? Viele Betriebe haben einfach Angst davor, die Lehrlingsstunde zu vergüten, die Monteurstunde neu anzupassen. Da geht aber schon seit mehr als 30 Jahren so. Das Problem ist: Keine eigene Wertschätzung, kein Selbstvertrauen etc. Mehr kann man dazu auch gar nicht mehr sagen. Jedes Gespräch über eine Azubi-Erhöhung im 1. Lehrjahr auf 1.250 € stößt auf Widerstand. Da wir im Handwerk keinen Widerstand haben möchten, bleiben wir bei dem Alt hergebrachten. Nach dem Motto: das war schon immer so …“

Der Beitrag „Geräuschemissionen von Wärmepumpen: Wann ist leise leise genug?“ (siehe cci269801) in cci Wissensportal beschäftigt sich mit den Entwicklungen und Möglichkeiten zur Verringerung der Schallleistungen von Monoblock-Wärmepumpen und Außengeräten von Split-Wärmepumpen. Dadurch sollen Lärmbelästigungen besonders von Nachbarn vermieden und die Vorgaben der TA Lärm eingehalten werden.

Anton Tienes meint hierzu: „Das ist natürlich auch ein Problem bei Split/VRF-Anlagen, die ja auch zum Kühlen und Heizen genutzt werden können. In einem aktuellen Projekt habe ich für die Außeneinheit einer VRF-Anlage für eine Büroetage eines größeren Bürogebäudes mit etwa 35 kW ein Schalldämmgehäuse vorgesehen: Die Aufstellung der Außeneinheit erfolgt in einem Innenhofbereich. Die Außeneinheit ist vom Hersteller Stulz. (33,5 kW Kühlung / 37,5 kW Heizen / Schalldruckpegel 63 dB(A)). Das Schalldämmgehäuse ist vom Hersteller Keller Engineering. Das Gehäuse hat eine angegebene Schalldämpfung von etwa 21 dB(A). Der Abstand zum Nachbargrundstück ist entsprechend der Landesbauordnung zu beachten. Vielleicht ist dieser Hinweis für Fachkollegen interessant.“

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29. Februar 2024

Leser helfen Lesern

Im Beitrag „Leser helfen Lesern: Messwerte Erdwärmenutzung und Sole/Wasser-Wärmepumpen“ (siehe cci268854) geht es dieses Mal um oberflächennahe Erdwärmenutzung und Sole/Wasser-Wärmepumpen. Im Rahmen seiner Sachverständigentätigkeit befasst sich ein Leser von cci Branchenticker intensiv mit diesen Themen. Er ist auf der Suche nach entsprechenden Messwerten bereits installierter Anlagen und hat daher Leser von cci Branchenticker um Hilfe gebeten.

Siegfried Delzer antwortete darauf: „Eine gute Frage ist das. Auf diesem Gebiet gibt es viele Spekulationen und wenig Fachwissen. Wir haben viele Anlagen mit Erdwärmenutzung und Sole/Wasser-Wärmepumpen mittels dynamischer Simulation optimiert. Messdaten liegen teilweise vor oder könnten bei den Kunden nachgefragt werden. Für eine Analyse sind Messdaten und ein Simulationsmodell aus der Planungsphase verfügbar, die je nach Interesse mit mehr oder weniger Aufwand bereitgestellt werden könnten.“

Auch Wolfgang Hausmann hat einen Tipp: „In Gelsenkirchen bei Gelsenwasser wurde eine Sole/Wasser-Wärmepumpe mit einer Leistung von 400 kW Heizen und 320 kW Kühlen sowie Freier Kühlung installiert. Die Anlage wurde 2004 gebaut. Über die Redaktion von cci Branchenticker lasse ich gerne den Kontakt zum Fragesteller herstellen.“

Ein weiteres Angebot stammt von Rudi Flohrschütz: „Bei uns im Haus läuft seit 2008 eine Grundwasser-Wärmepumpe (Fabr. Weider) mit 12 kW. Dafür hätte ich auch einiges an Betriebsdaten. Falls Interesse daran besteht …“

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22. Februar 2024

Treibhausgasemissionen und Schmuckbilder

Im Beitrag „Treibhausgasemissionen 2022 um 10 Mio. t CO2 gesunken“ (siehe cci268222) geht es um die Berechnungen des Umweltbundesamts (UBA), wonach im Jahr 2022 in Deutschland 750 Mio. t Treibhausgase emittiert wurden. Das Schmuckbild, dass die Redaktion von cci Branchenticker zur Meldung gestellt hat, hat allerdings nicht ganz den Geschmack eines Lesers getroffen.

Anton Tienes findet die Bildauswahl unglücklich: „Warum wird auch in der cci ein Foto genutzt, das in erster Linie Kühltürme mit den zugehörigen Kondensationsfahnen zeigt und bei weniger informierten Lesern den Eindruck erweckt, dass dies alles Schadgase sind. Auf dem Foto erkenne ich im Vordergrund zwei Schornsteine, aus denen Schadgase entweichen können. Im Hintergrund sind nochmals zwei Schornsteine zu sehen. Bei solchen Fotos sollte dabeistehen, dass die Kühltürme nicht zur CO2-Belastung beitragen. Solche Fotos sehe ich oft in der Tagespresse. Damit wird vermittelt, dass technische Anlagen CO2-Schleudern sind. Hinweise, was auf den Fotos zu sehen ist, gibt es kaum.“

Darauf entgegnete Dr. Manfred Stahl als Verfasser der Meldung: „Hallo Herr Tienes, das von Ihnen kritisierte Foto zeigt, wie auch in der Bildunterschrift beschrieben, ein mit Kohle betriebenes Kraftwerk. Es dient zur Verdeutlichung, dass insbesondere solche Kraftwerke 2022 stark zu einem Anstieg der CO2-Emissionen beigetragen haben. Dass die Schwaden aus den Kühltürmen Wasserdampf sind und nicht CO2 (das ist bekanntlich unsichtbar), haben wir dabei stillschweigend vorausgesetzt und nicht mehr extra erwähnt. Sorry für die mögliche Verwirrung, die das Foto ausgelöst haben könnte.“

Anton Tienes meldete sich noch einmal zu Wort: „Hallo Herr Stahl, danke für Ihre Antwort. Sie haben Recht: Man kann davon ausgehen, dass cci-Leser wissen, dass aus einem Kühlturm nur Wasserdampf kommt, außer, wenn die Schornsteinanlage im Kühlturm integriert ist. Aber das Bild zeigt ja, dass es auch Schornsteine gibt. Ich wollte keine Verwirrung stiften, sondern nur einen Hinweis geben.“

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15. Februar 2024

Leser helfen Lesern und Trendmonitor

Der Beitrag „Leser helfen Lesern: Luftvermischung bei Rooftop-Lüftungsgeräten“ (siehe cci267034) hat folgenden Fall aufgegriffen: Ein Sachverständiger hat bei einer Begutachtung beanstandet, dass bei Rooftop-Lüftungsgeräten für eine gewerbliche Küche plus angeschlossener Gastronomie damit zu rechnen ist, dass Fortluft als Umluft wieder angesaugt wird. Der Gerätehersteller bestreitet dies. Der Sachverständige hat daraufhin Leser von cci Branchenticker um Mithilfe gebeten.

Martin Törpe ist dieser Bitte nachgekommen und meint: „Grundsätzlich würde ich die Bedenken des Sachverständigen unterstützen. Die Fortluft sollte eigentlich bevorzugt immer nach oben ausgeblasen werden. Die Gerätehersteller im RLT-Herstellerverband haben einen Vorschlag erarbeitet, der zukünftig in die DIN EN 16798-3 integriert werden soll. Dabei wurden für RLT-Dachgeräte Abstände zwischen Außen- und Fortluft definiert, die eine Luftrezirkulation verhindern soll. Aktuell gibt es in den gültigen Normen keine Fundstellen dazu. Wenn in dem konkreten Fall die Außenluft direkt über Fortluftöffnung angesaugt wir, wird dieses zwangsläufig zu einer Rezirkulation führen, da die Fortluft wärmer als die Außenluft sein wird. In der alten mittlerweile ungültigen Norm EN13779 wären Anstände zwischen Außen- und Fortluft unter diesem Fall (ohne Berücksichtigung der Attika) von 2 bis 3 m (Abluftqualität 2) einzuhalten. Die umlaufende Attika wird ihren Beitrag zur Ansaugung belasteter Luft leisten. Meine Empfehlung wäre die Fortluft über einen Luftkanal nach oben auszublasen und die Luftgeschwindigkeit dabei erhöhen.“

Laut Energie-Trendmonitor 2024 haben 67 % der Verbraucher das Vertrauen in staatliche Heizungsförderung verloren. In der Meldung „Laut Trendmonitor: Verbraucher verlieren Vertrauen in staatliche Heizungsförderung“ (siehe cci267153) sind weitere Ergebnisse der Umfrage eines Marktforschungsinstituts im Auftrag des Heiztechnikunternehmens Stiebel Eltron aufgeführt.

Hierzu hat sich Peter Kröplin gemeldet: „Ich bin mir sicher, dass die Situation vor fünf Jahren nicht grundsätzlich anders war, nur dass sie jetzt durch die Medien negativ gepuscht wird und gleichzeitig die Notwendigkeit zu handeln deutlich präsenter ist. Vielleicht sollten wir mal mehr darauf sehen, was Deutschland im Vergleich zu den Nachbarländern verschlafen hat, daran sachlich arbeiten und darauf achten nicht diejenigen zu hofieren die den Dornröschenschlaf aus wahltaktischen Gründen fortsetzen wollen.“

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1. Februar 2024

Mutig oder Marketing – oder beides?

Florian Fischer bezieht sich in seinem Meinungsbeitrag „Mutig oder Marketing – oder beides?“ vom 31. Januar (siehe cci265957) auf eine von Stiebel Eltron ausgesprochene Fördergarantie für Wärmepumpen (cci Branchenticker hat berichtet: cci265708) und fragt: „Was ist davon zu halten?“

Dazu meint Manfred Krüger: „Insgesamt halte ich ja die Wärmewende durchaus für sinnvoll. Ich frage mich allerdings, woher der Strom für all die elektrischen Verbraucher kommen soll. Elektroautos sollen aufgeladen werden. Wärmepumpen müssen im Winter nachts laufen. Früh müssen die Menschen zur Arbeit. Derzeit ist das Leitungsnetz derart überfordert, das die Windräder herunter geregelt werden. Was die Wärmepumpenhersteller betrifft: Die Firmen haben mit der Forderung gutes Geld verdient. Jetzt werden die Gewinnmargen halt etwas geringer. Aber bei bei einem mehr oder weniger gesetzlich gesichertem Absatz spielt das keine allzu große Rolle. Es wird weiter Geld damit verdient. (…)“

„Mutig oder Marketing, das ist hier die Frage. Mutiges Marketing, würde ich sagen“, kommentiert Bernhard Schöner. „Und das ist immer gut, denn es bringt Marken und Branchen (wieder) verstärkt und positiv in die öffentliche Wahrnehmung. Einem grundsoliden bundesdeutschen Unternehmen steht die Kampagne auch gut zu Gesicht. Mal sehen, wer noch wie mit weiteren Ideen zum Abverkauf nachziehen wird. Der Endkunde wird sich sicher verstärkt mit dem Unternehmen aus Holzminden auseinander setzen. Insbesondere in einem Markt, wo neben Installationsverfügbarkeit der Preis ausschlaggebend ist. Noch.“

Auch Förderexperte Marcel Riethmüller äußert sich: „Ich möchte dem Unternehmen nicht zunahetreten, aber wenn man es ganz nüchtern betrachtet, dann ist es ein gutes Marketing mit einem kalkulierbaren Risiko. Spannend… dachte ich! Es erweckt den Anschein: Komme was wolle, du bekommst dein Geld!. Als ich dann die Bedingungen gelesen habe, kam gleich die Ernüchterung. Wenn sich die Antragssteller/-in an die Regeln hält, dann bekommen diese auch auf normalen Wegen die Förderung, solang es der Bundeshaushalt zulässt. (…) Und jetzt kommt das 5-seitige Kleingedruckte: Es gelten die Voraussetzungen und Bedingungen für die Fördergarantie. Was man besonders positiv hervorheben sollte: Falls jemand wegen der oben genannten Punkte einen Ablehnungsbescheid bekommt, dann wird dies nochmals überprüft und es wird sich darum gekümmert. Wie richtig geschrieben, kann das einen hohen Verwaltungsaufwand bedeuten.
An sich ist es eine Fördermittelbegleitung. Und ich drücke die Daumen, dass es für diese Unternehmen nicht nach hinten losgeht. (…)“

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25. Januar 2024

Nochmals Dichtheit von Kälteanlagen sowie die neue BEG

Sabine Andresen hat in ihrem Meinungsbeitrag „Der ewige Sündenbock“ vom 17. Januar (siehe cci264957) die Veröffentlichung des Statistisches Bundesamt (Destatis) zu Verbräuchen von F-Gasen in Deutschland aufgegriffen. An der Darstellung hatte bereits der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) Kritik geäußert und Destatis um eine Richtigstellung gebeten. Andresen hat mittlerweile den Eindruck gewonnen, „Kälte- und Klimatechnik ist der ‚ewige Sündenbock‘, den man immer wieder an den Hörnern aus dem Stall ziehen kann.“

Daraufhin hat sich Frank Börsch gemeldet, der Andresens „Interpretation vollständig zustimmt“. Er ist der Ansicht: „Aus ideologischen und politischen Gründen wird unsere Branche traditionell seit Jahrzehnten stellvertretend für alle möglichen Auswirkungen in Bezug auf den Klimaschutz verantwortlich gemacht. Das wichtigste unserer Gegenargumente ist tatsächlich der geschlossene, überwiegend dichte Kältekreislauf, der von unseren Fachbetrieben bis hin in die Kreislaufwirtschaft an der Anlagentechnik sehr verantwortungsvoll bearbeitet wird.“

Christoph Brauneis, stimmt Andresen ebenfalls zu: „Der Kommentar spricht mir aus der Seele.“ Brauneis hat auch ein Update parat: „Mittlerweile hat sich die Presseabteilung von Destatis bei uns im VDKF gemeldet. Zitat: ‚Aus unserer Sicht widerspricht unsere Formulierung in der Pressemitteilung nicht Ihrer Darstellung. Eine Korrektur der Pressemitteilung halten wir für nicht erforderlich.‘ “

Heinz Herbert Scheiffarth lobt: „Eine vollkommen richtige Darstellung, die Sie da vertreten. Vor Jahrzehnten war es auch die Kältebranche, die das Ozonloch verursachte, aber die Schaumstoffindustrie war eigentlich wesentlich schlimmer.“

Olaf Mayer hat sich auch eine Meinung dazu: „Der Sündenbock ist halt kein Lobbyist. So läuft das halt einmal in Deutschland. Alles überstürzt und ohne jeglichen fundierten praktischen Lösungsansatz. Man erstellt sich eine Exceltabelle, schiebt die Zahlen von CO2 und F-Gasen hin und her, siehe da; Ein ‚Sündenbock‘ ist gefunden. Ansonsten muss ich feststellen, tolle Darstellung von Frau Andresen und tolle Meinungen von Frank Borsch, Christoph Brauneis, Heinz Herbert Scheiffarth und Norbert Hengstermann. Vielen Dank für euren Sachverstand. Mit fluorierten Gruß Olaf Mayer.“

Dr. Manfred Stahl hat am 23. Januar den Beitrag „Die neue Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG-EM) 2024“ (siehe cci265347) verfasst.

Dazu meint Jörg Mez: „Wir und derzeit 17 Unternehmen in Deutschland begrüßen, dass die Abdichtung von Luftleitungen mit dem Aeroseal-Verfahren weiterhin zu den geförderten Maßnahmen zählt. Es gilt jedoch anzumerken, dass die Erfüllung der Dichtheitsklasse B beziehungsweise ATC4 alles andere als den Stand der Technik darstellt und die Dichtheitsklassen ATC2 (D) und teilweise ATC1 (Z) mit der entsprechenden Technologie garantiert und vollumfänglich nachgewiesen werden kann. D.h. nicht nur von im Idealfall 10 % der Leitungsoberfläche, die zudem in der Regel alles andere als repräsentativ ist. Aus energetischer Sicht werden hier zudem wertvolle Einsparungspotenziale verschenkt, nicht nur bei den Luftleitungen, sondern auch beim Betrieb von entsprechenden Ventilatoren die im Zuge eines Retrofits erneuert werden. (…) Es ist mehr als bedauerlich, dass unsere Fachverbände sich hier nicht zuständig oder verantwortlich fühlen, die Verfasser der Fördermittelrichtlinie im Vorfeld nicht vollumfänglich und fachlich richtig zu informieren. Aber was will man von Förderungen, die vor dem Projektbeginn genehmigt beziehungsweise erteilt werden müssen, schon erwarten? Bis die Genehmigung durch wäre, steht das Gebäude und die Anlage schon längst, trotz Fachkräftemangel. Oder hat hier jemand andere Erfahrungen gemacht?“

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18. Januar 2024

Der ewige Sündenbock

In ihrem Meinungsbeitrag „Der ewige Sündenbock“ vom 17. Januar (siehe cci264957) hat Sabine Andresen die Veröffentlichung des Statistisches Bundesamt (Destatis) zu Verbräuchen von F-Gasen in Deutschland aufgegriffen. An der Darstellung hatte der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) Kritik geäußert und Destatis um eine Richtigstellung im Hinblick auf potenzielle Emissionen von Kältemitteln gebeten. Andresen erinnert sich an viele ähnlich lautende Behauptungen von Destatis bezüglich Kältemittel-Leckagen und hat den Eindruck, „Kälte- und Klimatechnik ist der ‚ewige Sündenbock‘, den man immer wieder an den Hörnern aus dem Stall ziehen kann.“

Frank Börsch ist der gleichen Meinung: „Ich stimme ihrer Interpretation vollständig zu. Aus ideologischen und politischen Gründen wird unsere Branche traditionell seit Jahrzehnten stellvertretend für alle möglichen Auswirkungen in Bezug auf den Klimaschutz verantwortlich gemacht. Das wichtigste unserer Gegenargumente ist tatsächlich der geschlossene, überwiegend dichte Kältekreislauf, der von unseren Fachbetrieben bis hin in die Kreislaufwirtschaft an der Anlagentechnik sehr verantwortungsvoll bearbeitet wird.
Wer spricht denn eigentlich über die direkten CO2-Emissionen, die bei jedem Verbrenner-Auto mit dem Start-Knopf sofort in der Atmosphäre wirksam werden? Wer entrüstet sich, dass 2023 um die 900.000 neue Gasheizungen zugebaut wurden, obwohl die damit verbundenen direkten Emissionen hinreichend bekannt sind. Das sind nur zwei Beispiele aus unserem täglichen direkten, aber nicht ausreichend thematisierten CO2-Ausstoß, der wie selbstverständlich jeden Tag weiter wirksam wird. Stattdessen werden in Studien und anschließend in der Presse theoretische GWP-Berechnungen bezogen auf die Kältemittel angestellt, während dabei vielfach das gut beheizte Büro zeitgleich fossile Energieträger für die Heizung verbrennt.“ Börsch fände es hilfreich, „diese Zusammenhänge objektiv und mit Zahlen hinterlegt, der Öffentlichkeit zu erläutern. Dann würde man auf einen Blick erkennen, wie gering der Anteil unserer Branche über die tatsächlichen Leckraten unserer Anlagen ist.“

Auch Christoph Brauneis, der beim VDKF Beauftragter für Politik und Medien ist, stimmt Andresen zu und kommt mit einem Update daher: „Der Kommentar spricht mir aus der Seele. Mittlerweile hat sich übrigens die Presseabteilung von Destatis bei uns im VDKF gemeldet. Zitat: ‚Aus unserer Sicht widerspricht unsere Formulierung in der Pressemitteilung nicht Ihrer Darstellung. Eine Korrektur der Pressemitteilung halten wir für nicht erforderlich.“ Destatis schreibt in seiner Antwort aber auch: ‚Wann und in welchem Umfang diese F-Gase in die Atmosphäre gelangen, sagen die Zahlen aus der Erhebung nicht aus.‘ Und damit wird indirekt die VDKF-Kritik bestätigt, dass nämlich ohne Kenntnis der tatsächlichen Menge an in die Atmosphäre emittierten F-Gasen behauptet wird, dass sie mittel- bis langfristig dort landen.“

Heinz Herbert Scheiffarth lobt Sabine Andresen für diesen „sehr guten und detaillierten Artikel. Eine vollkommen richtige Darstellung, die Sie da vertreten. Vor Jahrzehnten war es auch die Kältebranche, die das Ozonloch verursachte, aber die Schaumstoffindustrie war eigentlich wesentlich schlimmer (Kaltschaum). Zum Abschluss würde ich sogar noch anhängen: Klimaanlagen, sprich Kälteanlagen und Wärmepumpen, werden pauschalisiert als Umweltsünder verdammt. Aber für wen arbeiten diese? Internet, Mobilfunk, Whatsapp, … Gut, kommen wir in die 50er Jahre zurück, da hatte jeder im Ruhrgebiet einen Taubenstall hinterm Haus! Woanders wurde getrommelt oder geräuchert! Wasch mir den Buckel, aber mach mich nicht nass!“

Und Norbert Hengstermann sagt dazu: „Nicht oft, aber heute dann doch einmal: Danke für diesen Artikel. Cool gemacht.“

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11. Januar 2024

Habecks ökologischer Weihnachtswunsch

Im Beitrag „Habecks ökologischer Weihnachtswunsch und die überraschenden Folgen“ (siehe cci264386) erfüllt Dr. Manfred Stahl in der Theorie den (fiktiven) Wunsch unseres Wirtschaftsministers Robert Habeck, dass spontan je eine Million Gasheizungen und Diesel-Pkw auf Wärmepumpen und Elektro-Pkw umgestellt werden. Um zu erfahren, wie stark zusätzliche Wärmepumpen und Elektro-Pkw die Stromversorgung tatsächlich belasten würden und welche Auswirkungen der Wechsel von fossilen Energien auf Strom und den Klimaschutz hat, wurden beispielhaft verschiedene Szenarien durchgerechnet.

Aus Sicht von Michael Reh ist jedoch „folgende Betrachtung falsch. ‚Wenn man nun annimmt, dass üblicherweise täglich zwischen 7 und 21 Uhr (= 14 h pro Tag) getankt wird, ergeben sich daraus 7 Tage/Woche x 14 h/Tag = vereinfacht gerundet 100 h ‚Tankstunden‘ pro Woche.‘
Die meisten werden ihr Auto in der Zeit zwischen 16 und 6 Uhr laden, wenn das Auto nach der Arbeit wieder zu Hause steht. Also in einem Zeitraum in dem die Stromnetzte nicht so stark belastet sind. Mit einem Timer könnten die meisten Nutzer die Ladezeit sogar komplett in die Nachtstunden verlegen.“

Darauf antwortete Dr. Manfred Stahl: „Hallo Herr Reh, vielen Dank für Ihre Anmerkungen und Korrekturen zu meinen Rechnungen. Aus Ihrem Ansatz, dass ein großer Teil (wie groß dieser auch immer sein mag) der Elektro-Pkw in den Nachtstunden geladen werden, ergeben sich – ohne die Berechnungen nun neu durchzuführen – aus meiner Sicht folgende Schlussfolgerungen:
– die Belastung des Stromnetzes in den Tagstunden sinkt, und dadurch verringert sich auch die Gefahr von Störungen der Netze durch mögliche Überlastungen.
– die weiteren Berechnungen zum gesamten jährlichen Strombedarf (elektrische Arbeit) und den damit einhergehenden CO2-Emissionen der Elektro-Pkw dürften sich dadurch aber nicht ändern.
Beste Grüße Dr. Manfred Stahl“

Claudia Mayer findet lobende Worte: „Ein toller Artikel und ich wünsche mir fürs neue Jahr, dass dieser ganz oft publiziert und verbreitet wird, auch in anderen Medien. Vielleicht eine einfache, leicht verständliche Zusammenfassung für BILD etc. Und eine öffentlich zugängliche Version wäre super, dann könnte man sie einfach teilen und verbreiten.
Es sind ja gerade beim E-Auto eher Worst-Case-Annahmen. Aus eigener Erfahrung mit über 3 Jahren E-Auto kann ich sagen, dass ich vorwiegend im Alltag am Wochenende daheim mit PV-Strom lade, je nach aktuellem Ertrag mit 2, 3,5 oder 11 kW. Meine Wärmepumpe mit 7 kW th läuft meistens mit 2,5 kW el.“

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14. Dezember 2023

Geförderte Unsicherheit und Absatzzahlen von Wärmepumpen

In seinem Meinungsbeitrag „Im Moment wird nur die Unsicherheit gefördert“ vom 6. Dezember (siehe cci263380) hat Torsten Wiegand die Auswirkungen des gekippten Nachtragshaushalts und der daraus resultierenden Haushaltssperre auf die Förderprogramme betrachtet. Vor allem der Förderstopp für Energieberatungen ist ihm ein Dorn im Auge, zumal Energieberater mit ihren Maßnahmenanalysen und Sanierungsfahrplänen dafür sorgen, dass Sanierungswillige ganzheitlicher und umfangreicher energetisch sanieren.

Markus Werner hat dies wie folgt kommentiert: „Vielen Dank, Herr Wiegand, für die präzise Beschreibung der Sachlage. Sie zeigt, wie anfällig unsere Branche von der Kompetenz der Vertreter des Gesetzgebers ist. Gerne möchte ich Ihren Beitrag zum Anlass nehmen einen generellen Punkt zu thematisieren: Wann hören wir endlich auf uns immer auf Fördermittel zu fixieren, um unsere wirtschaftlichen und ökologischen Ziele zu realisieren? Wann begreifen wir endlich, dass die Fördermittel letzten Endes aus unseren Steuerzahlungen resultieren, also von uns selbst generiert werden? Gute nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz tragen sich selbst – ohne Fördermittel – und machen das hartnäckige Prinzip ‚linke Tasche rechte Tasche‘ obsolet.“

Der Beitrag „Nachbarländer hängen Deutschland bei Wärmepumpen ab“ (siehe cci263832) zeigt, dass Deutschland beim Wettlauf um klimafreundliches Heizen in Europa hinterherhinkt. Laut einer Statistik der European Heat Pump Association (EHPA) liegt die Bundesrepublik bei den Absatzzahlen von Wärmepumpen pro 1.000 Haushalte mit nur 6,7 Geräten auf dem drittletzten Platz. Die Nase vorn haben hingegen die skandinavischen Länder wie Finnland, Norwegen und Schweden, deren günstiges Verhältnis von Strom- zu Gaspreis Wärmepumpenheizungen für die Verbraucher attraktiv macht.

Für Anton Tienes ergeben sie in diesem Zusammenhang einige Fragen: „Interessant wäre ein Hinweis, wo der Strom herkommt, wie der Strom erzeugt wird und wie sich parallel die Infrastruktur zur Stromversorgung entwickelt. Wie viele WP-Anlagen müssen noch einen Spitzenlastkessel haben? Wie integrieren sich die WP-Anlagen in das Umfeld und wie belastend ist es für das Umfeld, wenn zum Beispiel Wärme aus dem Erdreich entnommen wird. (Vereisung des Bodens).“

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30. November 2023

Mindestabstände bei Wärmepumpen und erneut Klimaresilienz

In seinem Meinungsbeitrag „Meinung: Ohne Klimaresilienz geht es nicht“ (siehe cci261911) hat Thomas Reuter am 22. November die Bedeutung von Wetterextremen für die Planung von Gebäuden aufgegriffen.
Norbert Nadler hatte den Beitrag kommentiert und angemerkt, dass eigentlich mit zukünftigen Klimadaten für extrem heiße Sommer am Projektort projektspezifisch gerechnet werden müsse. Darüber hinaus müssten Bauämtern den sommerlichen Wärmeschutznachweis nach dieser Norm ernster nehmen. Nadler empfiehlt, „dass die TGA-Fachplaner eine Berechnung und Beratung des Bauherrn bezüglich Überhitzung der Räume vornehmen. Zumindest wäre eine Bedenkenanmeldung zu erwägen, wenn nicht ohnehin gekühlt werden soll. Eine erhöhte Nachtlüftung mittels Lüftungsanlage in nicht genutzten Räumen wäre schon ein Ansatzpunkt.“

Olaf Mayer stimmt Norbert Nadler zu und betont: „Genau, das ist das Problem. Wir haben viele Gesetze und Verordnungen und keiner hat aber daran wirklich ein Interesse! Vielen Dank für die Wortmeldungen.“

In seinem Meinungsbeitrag „Mindestabstände für Wärmepumpen bundesweit aufheben“ vom 8. November (siehe cci260104) hat Peter Reinhardt die Änderung der Landesbauordnung in Nordrhein-Westfalen aufgegriffen und beklagt, dass es Sache der Länder sei, die Mindestabstände von Wärmepumpen zum Nachbarn zu bestimmen. Ein Flickenteppich, der seiner Ansicht nach den Wärmepumpenhochlauf durch fragwürdige Abstandsregeln ins Stocken geraten lässt.

Reinhard Siegismund hat als Sachverständiger immer wieder zu laute Außeneinheiten von Wärmepumpen zu beurteilen, bei denen der Installateur sich weigert nachzubessern. Er empfiehlt Installateuren, in ihrem Angebot – mit einem Mehrpreis – Maßnahmen vorzuschlagen, den Schall zu reduzieren. „Oft werden aber bei der Installation Vibrations- und Schwingungsdämpfende Maßnahmen missachtet. Diese Installateure müssen geschult werden.“

Olaf Mayer stimmt dem zu: „Hallo Herr Siegismund, Sie haben vollständig Recht mit dem Hinweis, dass die Wärmepumpen zu laut sind. Der Installateur wird hier in den meisten Fällen allein gelassen bzw. es fehlt eigentlich auch die Ausbildung. Wenn man aber so die Verbände hört, bauen wir ja keine Raketen! Mit gutachterlichen Gruß Olaf Mayer“

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23. November 2023

Das Thema Klimaresilienz von Gebäuden und die Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen

In seinem Meinungsbeitrag „Meinung: Ohne Klimaresilienz geht es nicht“ vom 22. November (siehe cci261911) greift Thomas Reuter die Bedeutung von Wetterextremen für die Planung von Gebäuden auf.
Norbert Nadler kommentiert den Beitrag: „Bezüglich sommerlicher Extremhitze sollte die DIN 4108 Teil 2 ‚Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz‘ (2013) Abschnitt 8, eine Überhitzung der Räume verhindern (siehe auch GEG §14). Dazu müsste aber projektspezifisch gerechnet werden und vor allem mit zukünftigen Klimadaten für extrem heiße Sommer am Projektort. Weiterhin müsste der sommerliche Wärmeschutznachweis nach dieser Norm von den Bauämtern ernster genommen werden. Ein Bauphysiker berichtete, dass er über 300 sommerliche Wärmeschutznachweise durchgeführt hat. Nicht einmal haben die Bauämter Unterlagen der Berechnung angefordert oder irgendetwas nachgefragt. In einigen Bundesländern muss man nur ein Kreuz beim Antrag machen, dass der sommerliche Wärmeschutznachweis erfüllt ist. Bei der Berechnungsmethodik der DIN 4108 Teil 2 ist es allerdings auch verständlich, dass die Ergebnisse nicht sehr aussagekräftig sind. Es wird dabei zwischen Wohngebäude und Nichtwohngebäude unterschieden. Für Nichtwohngebäude wird eine standardisierte Nutzung und innere Wärmegewinne angenommen, die eher nur mit Bürogebäude vergleichbar ist. (…) Daher kann ich nur empfehlen, dass die TGA-Fachplaner eine Berechnung und Beratung des Bauherrn bezüglich Überhitzung der Räume vornehmen. Zumindest wäre eine Bedenkenanmeldung zu erwägen, wenn nicht ohnehin gekühlt werden soll. Eine erhöhte Nachtlüftung mittels Lüftungsanlage in nicht genutzten Räumen wäre schon ein Ansatzpunkt.“

Ein etwas älterer Wissensportal-Beitrag von Dr. Manfred Stahl befasst sich mit der Richtlinie VDI 6022 Blatt 1.1 ‚Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und Geräte. Prüfung von Raumlufttechnischen Anlagen (2012)‘ (siehe cci12792). Sie beschreibt sehr detailliert besonders anhand von Checklisten die bei der Hygiene-Erstinspektion einer RLT-Anlage auszuführenden Aufgaben, Tätigkeiten und Kontrollen bis zur Ausstellung der Prüfbescheinigung und der Hygiene-Kennzeichnung der Anlage. Die Zusammenfassung dient als Orientierungshilfe, auf deren Basis der Nutzer beurteilen kann, welche Bedeutung die behandelte technische Regel für seinen beruflichen Alltag hat.

Michael Andre Schneiker ist auf diesen Beitrag gestoßen und fragt sich indes: „Wo werden die Durchführungen dokumentiert und wer prüft dies? Weder Veterinäramt noch WKD (Anmerkung der Redaktion: ehemaliger Wirtschaftskontrolldienst. Heute sind für die Lebensmittelüberwachung die Bundesländer verantwortlich) haben das Fachwissen, um uns Handwerker zu unterstützen.“ Daraufhin antwortete Dr. Stahl: „Hallo Herr Schneiker, wie im Vorspann zu diesem Beitrag aufgeführt, wurde die VDI 6022 Blatt 1.1 mit Wirkung Januar 2018 vom VDI zurückgezogen, sie ist also nicht mehr gültig. Die noch in cci Wissensportal enthaltene Zusammenfassung dieser Richtlinie hat wesentlich einen ‚archivarischen‘ Hintergrund. Das ehemalige Blatt 1.1 – zumindest einige wichtige Inhalte davon – wurde in die im Januar 2018 erschienene Neufassung der VDI 6022 Blatt 1 übernommen. Ich möchte Sie bitten, zur Beantwortung Ihrer Frage somit in der aktuellen VDI 6022 Blatt 1 nachzuschauen.“

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16. November 2023

Mindestabstände für Wärmepumpen

In seinem Meinungsbeitrag „Mindestabstände für Wärmepumpen bundesweit aufheben“ vom 8. November (siehe cci260104) greift Peter Reinhardt die Änderung der Landesbauordnung in Nordrhein-Westfalen auf und beklagt, dass Wärmepumpen bundesweit abstandsflächenrechtlich zu privilegieren sind. Es ist also Sache der Länder, die Mindestabstände von Wärmepumpen zum Nachbarn zu bestimmen. Ein Flickenteppich, der seiner Ansicht nach den Wärmepumpenhochlauf durch fragwürdige Abstandsregeln ins Stocken geraten lässt.

Reinhard Siegismund kennt das Problem: „Als Sachverständige haben wir immer wieder zu laute Außeneinheiten von Wärmepumpen zu beurteilen, bei denen der Installateur sich weigert nachzubessern. Oft ist er dann im Nachteil, muss nachbessern und den Rechtsstreit bezahlen. Zum Empfehlen ist, dass er grundsätzlich in seinem Angebot schon Maßnahmen vorschlägt, den Schall zu reduzieren, mit einem Mehrpreis. Oft werden aber bei der Installation Vibrations- und Schwingungsdämpfende Maßnahmen missachtet. Diese Installateure müssen geschult werden. Unterschiedliche Anforderungen in verschiedenen Bundesländern sind eine Zumutung – wie wollen wir einmal technische Regeln für Europa schaffen?“

Siegfried Schlott schreibt dazu: „Sehr geehrter Herr Reinhardt, ich habe mit Interesse Ihren Beitrag am 08.11.2023 zum Thema Abstand von Wärmepumpen gelesen und bin 100 % Ihrer Meinung, dass auch diese Frage bundeseinheitlich geregelt werden sollte. 16 Bundesländer sind eben auch dafür ganz schlecht. Ich würde mir eben deswegen auch nur ein Bundesland wünschen. Der Abstand der Wärmepumpe vom Gebäude, also meistens außenstehende Luft/Wasser-Wärmepumpen, ist nicht die alleinige Frage. Es gibt auch noch die Frage zum Standsicherheitsnachweis. Auch dieser Nachweis sollte bundesseinheitlich vorgegeben werden, zumal in den 16 Bauordnungen zur Standsicherheit steht: ‚… jede bauliche Anlage muss im Ganzen und ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein …‘ Aber auch die Wärmepumpen-Hersteller könnten da ihre Handwerker entlasten und nicht nur in den technischen Unterlagen schreiben ‚… die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten …‘ und die ‚… örtlichen Gegebenheiten sind zu beachten …‘. Vielleicht wäre ein Hinweis dazu in der cci auch ein kleiner Anstoß.“

Ein weiterer Kommentar kommt von Hans Kranz: „Hallo Herr Reinhardt, ich hab‘ da mal ’ne Frage: Gibt es eine Studie, wie sich Luft-Wärmepumpen in kommenden Neubaugebieten (mit nur noch Wärmepumpenheizung) auf die Außentemperatur im Winter auswirken? In bestimmten Lagen bildet sich durch die Wärmepumpe ein Kaltluft-See, der immer kälter und bei Windstille auch immer höher wird. Dadurch brauchen die Gebäude meines Erachtens erheblich mehr Heizenergie: 1. durch die höheren Transmissionsverluste, und 2. durch den immer schlechter werdenden Wirkungsgrad der Wärmepumpen. Sagt den Leuten jemand, dass sie sich für Spaziergänge viel wärmer anziehen müssen als bisher? Ist das gut für das Erdklima? Es ist sicher gut gegen Insekten, die durch die Erwärmung aus Afrika hierher migriert sind.“

Reinhard Siegismund antwortet darauf: „Hinweis zu Nachteilen: Inzwischen hatten wir einen Fall zu begutachten, bei dem die Wärmepumpen ihre Wärme nicht aus der Außenluft, sondern durch nicht tief genug verlegte Rohrbündel aus dem Erdreich bezieht = oberflächennahe Geothermie. Wie toll und fortschrittlich! Der Vorgarten ist bei Außenluft unter +8 °C und der Bürgersteig vor dem Haus vereist und es gab Unfälle. Der Rasen gedeihte, aber Blumen kamen nicht zur Blüte. – Gegen kalte Luft kann man sich warm anziehen, aber Eis bei einer Außenluft von +8 °C ist böse. (Dass dann das vereiste Erdreich auch noch die Kelleraußenwand mit Rissen demolierte, war eine weitere Folge.) Durch ein schön beheiztes Schwimmbecken war hier der Bedarf an Heizleistung sehr hoch. – Wie immer fühlten sich alle Beteiligten – Bauherr, Architekt und Installateur – unschuldig, es war immer der ‚andere‘ Schuld. Bei Wärmegewinn aus der Luft gibt es Leute, die das Abtauen nicht richtig vorsehen! Ein horizontaler Verdampfer in der Außenluft etwa 80 cm über dem Boden erzeugte einen Eisblock bis zur Unterkannte Verdampfer und stellte dann seinen Dienst ein! So macht sich unsere Branche nicht beliebt! In unserem Fach sollte man viel Beachten!“

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2. November 2023

Nochmals Normenflut

In seiner „Meinung: Plus eins ist gleich minus zwei“ vom 25. Oktober (siehe cci258926) lässt sich Florian Fischer über die unzähligen Bauvorschriften und Normen in Deutschland aus, die Baukosten unnötig in die Höhe schnellen lassen: „Ich finde, wir müssen zuerst ein klares Ziel definieren wie: Neue Normen, Vorschriften oder Standards oder ihre Weiterentwicklungen, die keine Vereinfachung oder Kostenreduktion darstellen, dürfen nicht mehr in Kraft treten. Und diesem Ziel muss alles untergeordnet werden.“

Bernhard Schöner ist gespannt, „ob es (ausgerechnet) der aktuellen Regierung gelingt, den Auswuchs an Normen und Richtlinien zu reduzieren. Schon allein aus gesundem Menschenverstand.“

Hans Kranz ist der Ansicht, dass Florian Fischer „ein wichtiges Thema richtig angesprochen (hat). Mit der Normung sollen Planungs-, Kosten- und Rechtssicherheit kommen. Aber nur, wenn es für ein Produkt oder Gewerk keine unterschiedlichen und sich widersprechenden Normen gibt. In der TGA haben wir zu viele solche schlechten und widersprüchlichen Normen und Regelwerke. Im Fall der Gebäudeautomation wurden die zutreffenden Standards in den letzten 30 Jahren für alle am Bau Beteiligten durch ein kleines, internationales, harmonisch arbeitendes Team koordiniert. (Quelle cci70301) Voraussetzung war natürlich, dass alle interessierten Kreise mitwirken konnten – und wollten. Aber es gibt Normen, deren zugeordnete Produkte im stillen Kämmerlein eines Unternehmens entwickelt und vielleicht sogar patentrechtlich geschützt wurden. Dann bringt man dieses Produkt auf den Weg in eine Norm. Das vertrauenserweckende Image von Normen wird genutzt, um eine weitere Verbreitung des Produkts zu erreichen. Das Normungs-Logo wird für Marketing missbraucht. Das funktioniert, wenn man im Markt genügend Mitstreiter findet, die in der Regel vom ‚Erfinder‘ in irgendeiner Weise abhängig sind. Ob Bauprodukte, die so den Status einer Norm erreicht haben, für den Bauherrn die vermutete Investitionssicherheit bieten, stellt sich meist erst nach der Garantiezeit heraus. Man kann den Normen nicht ansehen, wie sie entstanden sind. Ausnahmen sind sogenannte ‚DIN SPEC‘-Dokumente, die nicht im Konsens und ohne öffentliche Entwurfsphase entstanden sein können. Es gilt, dass durch das Anwenden von Normen sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln entziehen kann. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. Allerdings ist man im Streitfall vom Gutachter und Richter abhängig der gemäß der ‚zutreffenden Norm‘ entscheidet. (Obiger Text ist aus dem Wachbuch ‚Bauwesen-BauUnwesen‘ von Lauber, Hanke, Kranz)“

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26. Oktober 2023

Gebäudeautomation, Energieeffizienzgesetz und Normenflut

Am 18. Oktober haben wir in der Meldung „VDMA AMG wählt Vorstand und will Gebäudeautomation „sexy“ machen“ (siehe cci258210) über die Mitgliederversammlung des VDMA-Fachverband Automation + Management für Haus + Gebäude (VDMA AMG), Frankfurt, berichtet. Der VDMA-Vorsitzende Werner Ottilinger (Geschäftsführer der Sauter-Cumulus GmbH) hatte gegenüber den Delegierten in Hamburg betont, dass es wichtig wäre, die Gebäudeautomation (GA) attraktiver zu machen. Hintergrund ist der Nachwuchskräftemangel, der alle Branchen betrifft, so auch die GA.

Volker Margenfeld kennt diese Thematik nur zu gut und wirft einen Blick zurück: „Ich habe vor ziemlich genau 40 Jahren mit dem Studium der Versorgungstechnik an einer norddeutschen Fachhochschule begonnen. Die Hörsäle waren mit 160 Kommilitonen brechend voll und bis auf den letzten Platz belegt. DDC-Technik steckte damals zwar noch in den Kinderschuhen, Gebäudeautomation war aber auch in jenen Tagen schon sehr ’sexy‘. Kommilitonen mit Vertiefung in Sachen GA wurden von den Regelungsfirmen mit Kusshand genommen. Heutzutage scheint diese Spezies auszusterben und man kennt kaum noch jemanden, der sich mit sowas auskennt. In Zeiten, deren Herausforderungen in Sachen Nachhaltigkeit und all electric jeden Tag zunehmen, scheint sich der Nachwuchs trotzdem für andere Dinge als MINT zu interessieren. Hier ist Verbands- und Lobbyarbeit gefragt, hier müssen Nachwuchs aus- und Fachkräfte fortgebildet werden.“

Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus der LüKK und TGA. Am 24. Oktober ging es um das vom Bundestag im September an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie weitergeleitete „Energieeffizienzgesetz (EnEfG)“ (siehe cci258827). Für Betreiber von Rechenzentren impliziert dieses, Abwärme künftig nutzen zu müssen.

Dazu meinte Christian Fieberg: „Das EnEfG zielt darauf ab, Effizienzpotenziale zu heben. Das wird in einer ersten Phase sicherlich flächendeckend funktionieren und gegebenenfalls in manchen Branchen den möglichen Industriestrompreis ersparen (Stromsparmaßnahmen umsetzen, statt Preissubvention). Allerdings zielt das Gesetz auch darauf ab, Energie zu deckeln. Wenn dann die Effizienzsteigerung nicht mehr Schritt hält, bedeutet das, dass der Energieverbrauch eingeschränkt wird – überspitzt formuliert kommt dies einem Produktionsverbot gleich. Das kann nicht im Sinne der deutschen Wirtschaft sein, so dass hier vermutlich noch nachgeschärft werden muss.“

In seiner „Meinung: Plus eins ist gleich minus zwei“ vom 25. Oktober (siehe cci258926) lässt sich Florian Fischer über die unzähligen Bauvorschriften und Normen in Deutschland aus, die Baukosten unnötig in die Höhe schnellen lassen: „Ich finde, wir müssen zuerst ein klares Ziel definieren wie: Neue Normen, Vorschriften oder Standards oder ihre Weiterentwicklungen, die keine Vereinfachung oder Kostenreduktion darstellen, dürfen nicht mehr in Kraft treten. Und diesem Ziel muss alles untergeordnet werden.“

Bernhard Schöner kommentiert: „Sicher ist Ihnen ein hoher Grad an Zustimmung gewiss und wir dürfen gespannt sein, ob es (ausgerechnet) der aktuellen Regierung gelingt, den Auswuchs an Normen und Richtlinien zu reduzieren. Schon allein aus gesundem Menschenverstand. Interessant ist in meinen Augen auch die Frage, was diesen Normen-Fetischismus all die Jahre genährt und unterstützt hat. Ein „Rückbau“ des Regelwerkes wird sicher auch mit der ein oder anderen Qualitätsdiskussion einhergehen. In unserem Land gibt es nun mal auch eine nicht zu unterschätzende Mentalität, eventuell rutschenden Hosen mit Gürtel UND Hosenträger Einhalt zu gebieten. Dennoch: Die Zeit ist reif für eine Entlastung der LüKK.“

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12. Oktober 2023

Immer wieder F-Gase-Verordnung

Am 6. Oktober haben wir in der Meldung „EU trifft vorläufige Entscheidung über Novellierung der F-Gase-Verordnung“ (siehe cci257093) über die vorläufige Einigung von EU-Parlament und -Rat zur Reduzierung der Emissionen fluorierter Gase berichtet. In einer offiziellen Pressemitteilung des EU-Parlaments heißt es, dass die Einigung einen vollständigen F-Gase-Ausstieg bis 2050 enthält.

Joachim Gerstel hat hierzu einen Einwand und korrigiert: „Die Aussage, ‚dass die Einigung einen vollständigen F-Gase-Ausstieg bis 2050 enthält‘, ist nicht korrekt. Die sich in der Revision befindende F-Gas-VO schließt unter dem Begriff ‚F-Gase‘ alle Substanzen in Annex I, II und III ein. Der Ausstieg, wie auch korrekt in der Presse-Info des EU-Rates mitgeteilt, bezieht sich jedoch nur auf HFKWs (Annex I).“

Auch Sabine Andresen hat in ihrem Meinungsbeitrag „Novellierung der F-Gase-Verordnung – Die Phasen der Trauer und die Resilienz“ (siehe cci257377) vom 11. Oktober den Kompromiss der EU-Gremien zur Novellierung der F-Gase-Verordnung aufgegriffen. Sie fragt sich, was solch eine einschneidende Entscheidung mit den Akteuren der LüKK macht. „Was geht nun vor in den Köpfen? Und damit meine ich nicht nur die ,Oberen’, sondern die Kälteanlagenbauer in den Kälte-Klima-Fachbetrieben.“

Ein „Kopf“ hat sich auch prompt dazu gemeldet. Stefan Plücker schreibt in seinem Kommentar: „Ich verstehe das Geheule um die F-Gase nicht wirklich, wir können uns doch als Kälte-Klima-Fachbetriebe glücklich schätzen, dass unsere Arbeit in Zukunft mehr und nicht weniger wird. Es gibt doch heute auch schon alternative Systeme, die den Ausstieg aus den F-Gasen ermöglichen, zum Beispiel Monoblock-Wärmepumpen mit R290. Und wenn der Mechatroniker für Kältetechnik als selbsternannte Spitze des deutschen Handwerks den Umgang mit natürlichen Kältemitteln nicht hinbekommt, wer bitte dann?“

Michael Gockeln widerspricht Herrn Plücker: „Am Thema vorbei: Es geht hier nicht um die Stellung des Mechatronikers für Kälte oder um dessen Fähigkeiten, sondern um die Menge derselben und die dazu notwendigen Schulungen. Als wenn sich jemand in unserer Branche über zu viel Arbeit beschweren würde! Das sehr übersichtliche Beispiel mit dem sehr übersichtlichen Angebot mit R290 WP-Geräten mag hier allenfalls als Machbarkeitsstudie oder als erster Einstieg in die neue Materie dienen. ‚Geheule‘ gibt es dann auf der Auftraggeberseite, wenn eben genau diese zusätzlichen Maßnahmen und Kosten durchschlagen. Darauf zielte eine vorgeschlagene längere Übergangsfrist und nicht auf die Befindlichkeiten der Kältetechnik.“

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28. September 2023

GEG, Insolvenz, Berufe-Europameisterschaft und ein „falsches“ Bild

Zum unlängst verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz hat Dr. Manfred Stahl, Herausgeber von cci Branchenticker, gestern den dafür Verantwortlichen seine „Meinung gegeigt“ (siehe cci256639). Da Wärme aus der Wärmerückgewinnung von RLT-Geräten nur noch als regenerative Energie gilt, wenn sie als Wärmequelle für eine Wärmepumpe genutzt wird, wirft er Politikern vor, sowohl die Physik als auch die Ökologie und die Ökonomie zu ignorieren.

Dem stimmt Falko Gawol zu: „Ich bin der gleichen Meinung. Es ist leider nicht neu, dass Politiker an der Realität vorbei Entscheidungen treffen. Vermutlich steht dieses Mal das Ankurbeln des Wärmepumpenverkaufs im Vordergrund. Dass es Probleme mit der elektrischen Versorgung gibt und das Thema Kältemittel auch in der Schwebe ist, wird gekonnt ignoriert …“

Volker Margenfeld schreibt dazu: „Auch ich bin der gleichen Meinung: Wärmerückgewinnung muss auch ohne …pumpe anerkannt werden. Im aktuellen GEG sofort, nicht erst eventuell oder vielleicht in der nächsten Fassung.“

Deutliche Worte findet auch Reinhard Siegismund: „Wie von mir schon mehrfach festgestellt: Sachverstand ist in der Politik unerwünscht! Wer Sachverstand zu einem Thema hat, gilt in der Politik unseres Landes als ,befangen’ und darf an diesem Thema nicht mitwirken. Nur Juristen dürfen ihren Sachverstand in der Politik anwenden. Deshalb sind auch Menschen mit technischem Sachverstand in der Politik wenig beteiligt. Können wir das ändern? Als ich vor Jahrzehnten als Planer im Fach TGA einem Minister seines Bauministeriums die Vorzüge einer Lüftung mit Wärmerückgewinn erklärte, war die Antwort etwa so: ,Die Planer wollen doch nur die Baukosten erhöhen, weil sie dann mehr Honorar für ihre Planung bekommen.’“

Derweil hat Bernhard Schöner noch Hoffnung auf Nachbesserungen: „Wer Haare hat, rauft sie sich, alle anderen langen sich einfach nur an den Kopf: Das Thema und (aktuelle) Ergebnis ist in der Tat ein Trauerspiel, wo der Vorhang hoffentlich noch nicht gefallen ist. Es wäre nicht das erste Mal, wenn Politik Ignoranz auf die Füße fällt. Lüftungsanlagen, mit oder ohne WRG, waren vor einer gewissen Pandemie vor allem in öffentlichen Gebäuden unwerwünscht, bis dann plötzlich zahlreiche Volksvertreter ,Filter sofort und überall an den Schulen!’ skandierten. Eine Wiederholung dieses Aktes wünsche ich mir freilich in Sachen WRG nicht, gebe aber die Hoffnung nicht auf, dass im Zuge der Brisanz dieses Themas doch noch der Groschen fallen wird. Insofern: Ja, Aufgeben ist keine Option.“

Am 18. September konnten wir in der Meldung „Efficient Energy: Käufer für Patente und Vermögenswerte steht fest“ (siehe cci255636) vermelden, dass sich mit der Vertiv S.r.l. ein Käufer für die Patente und Vermögenswerte der insolventen Efficient Energy GmbH, Feldkirchen, gefunden hat. Das Unternehmen hatte im Juni Insolvenz anmelden müssen und wurde Ende August in gemeinsamer Entscheidung der Geschäftsleitung und des Insolvenzverwalters eingestellt.

Prof. Christian Fieberg bedauert dies: „Es ist sehr schade, dass Efficient Energy so enden muss. Die Produkte und das Konzept sind zukunftsweisend. Unternehmerische Hürden hätten vielleicht anders gemeistert werden können. Damit fällt eine THG-neutrale Technologie aus Deutschland weg und wird gegebenenfalls außerhalb Europas vermarktet statt in Deutschland.“

An der EuroSkills 2023 (Europameisterschaft der Berufe) in Danzig kämpften unter anderem im Skill 38 – Kälte- und Klimatechnik – zehn Kältetechniker um den Europameistertitel. Die Silbermedaille ging nach Deutschland an Frederik Stiegen (Rainer Stiegen Kälte- und Klimaanlagen, Bad Harzburg), der eine technisch einwandfreie Kälteanlage baute und in Betrieb nehmen konnte. Stiegen erhielt als deutscher Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl auch noch die Medaille ,Best of Nation’ (siehe cci256331) .

Sehr zur Freude von Rüdiger Geier: „Herzlichen Glückwunsch Frederik Stiegen, klasse Leistung. Schade dass solch eine Leistung nicht in der breiten Masse bekannt gemacht wird und der Jugend nahe gebracht werden kann. Unter einem Mathe- oder Sportwettbewerb kann sich jeder was vorstellen, welch eine Leistung im Bereich der Kältetechnik erbracht werden muss, ist leider nur Insidern bekannt.“

Am 19. September stellte Dr. Manfred Stahl den Entwurf der neuen VDI-Richtlinie 3803 Blatt 6 „Raumlufttechnik. Luftleitungssysteme – Druckverluste und wärmetechnische Berechnungen“ vor (siehe cci255710). Für das gewählte Schmuckbild gab es allerdings Kritik.

Jan Behrens war nicht sehr angetan: „Bitte erlauben sie mir einen Hinweis über Ihre schlechte Bildwahl. Diese Meldung wird mit einem Bild eingeleitet, was dem Text-Inhalt leider nicht gerecht wird. Luftleitungen müssen heute in einer Dichtheitsklasse abgeliefert werden, die durch Abkleben der Einsteckenden nicht mehr erreicht werden kann. Lippendichtungen sind schon seit einigen Jahren der Standard. Insbesondere bei sichtbaren Installationen wird, denke ich, keine Installationsfirma mehr darauf verzichten wollen. Auch die Verarbeitung unterschiedlicher Zinkfarben (silber oder blaustichig) ist bei der dargestellten Anlage äußerst ungewöhnlich und weist auf eine mindere Qualität der Waren hin, gleiches gilt für die Segmentbögen in den kleinen Dimensionen. (…) Gutes Bildmaterial zu finden ist schwer, aber im Hinblick auf den Bau guter Lüftungssystem habe ich mir diesen Hinweis (mit einem kleinen Schmunzler) erlaubt.“

Darauf entgegnete der Verfasser der Meldung Dr. Manfred Stahl: „Vielen Dank für Ihre Kritik zu der begleitenden Abbildung, die offensichtlich eine schlechte oder zwischenzeitlich technisch überholte Qualität einer Luftleitungsinstallation darstellt. Wir haben dieses Foto in Ergänzung zu dem Beitrag aus einer führenden Fotodatenbanken ausgesucht, sozusagen als reines ‚Schmuckbild‘. Bei solchen Meldungen, zum Beispiel über technische Regeln oder bei Artikeln, in denen es nicht um technische Details, sondern um ein übergeordnetes Thema (wie hier Luftleitungen) geht, verwenden wir stets ’neutrale‘ Abbildungen und nicht solche von Herstellern. Wenn wir ein Herstellerbild verwenden würden (mit entsprechendem Quellenhinweis), könnte uns vorgeworfen werden, dass wir den entsprechenden Hersteller bevorzugen. Dass das hier verwendete Foto aus heutiger Sicht eine wie von Ihnen beschriebene mangelhafte Ausführungsqualität aufweist, dürften wohl nur ausgewiesene Experten für Luftleitungen wie Sie entdecken.“

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14. September 2023

Deutscher Heizungsmarkt, ein Brandbrief und Nachwuchsförderung

Am 6. September wurden in der Meldung „BDH: Deutscher Heizungsmarkt hat deutlich zugelegt“ (siehe cci254488) zentrale Ergebnisse der Marktstatistik des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) vorgestellt. Mit Blick auf das Gesamtjahr geht der Verband davon aus, über eine Million Geräte absetzen zu können – das erste Mal seit den 1990er-Jahren. Gründe für den positiven Marktverlauf sieht der BDH unter anderem in verschiedenen Sondereffekten durch den Ukraine-Krieg und die langwierige Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Entsprechend schiebe man derzeit noch eine Modernisierungswelle vor allem bei den Wärmepumpen vor sich her, die sich aber langsam abschwäche.

Uwe Friemel wird dadurch eines ganz klar: „Hier sieht man deutlich, dass durch die politische Verunsicherung und unzureichende gesamtenergetische Aufklärung immer noch ein gutes Geschäft gemacht wird.“

25 Unternehmen der deutschen TGA-Branche haben sich in einem offenen Brief als „Unternehmensinitiative GEG“ an die Bundesregierung gewandt. Darin warnen sie vor erheblichen Konsequenzen durch das Gesetz. In unserer Meldung „Schmähbrief zerreißt Luft/Luft-Wärmepumpen in der Luft“ vom 7. September (siehe cci254581) haben wir die Kernaussagen des Briefs aufgegegriffen. Am Ende der Meldung erfolgt ein Kommentar von Christoph Brauneis, Beauftragter für Politik und Medien beim VDKF, der feststellen musste, dass der offene Brief von Firmen unterzeichnet wurde, die ihre Geschäfte vor allem mit wasserführenden Systemen machen. Brauneis: „Dass es den unterzeichnenden Firmen vor allem um die Absicherung des eigenen Geschäftsmodells geht, wird insbesondere dadurch deutlich, dass als Folge des GEG auch vor einem massiven Auftragseinbruch für die Sanitärindustrie gewarnt wird, weil die Endkunden vor dem Hintergrund der mutmaßlichen hohen Investitionen für den Austausch des Wärmeerzeugers kein Geld für die Badezimmer-Renovierung übrig hätten. Mit der gleichen Argumentation hätten auch Reiseveranstalter oder Automobilhersteller unterzeichnen können.“

Diese Aussage hat bei Prof. Konstantinos Stergiaropoulos Stirnrunzeln ausgelöst: „Lieber Herr Brauneis, normalerweise halte ich mich mit Kommentaren zurück. Nachdem ich aber Ihren Kommentar gelesen habe und den Sachverhalt den Sie monieren im Brief nicht gefunden habe, frage ich mich, wie Sie zu dieser Aussage gekommen sind?“

Für Aufklärung sorgte sodann Christoph Brauneis selbst: „Sehr geehrter Herr Prof. Stergiaropoulos, die Aussage entstammt der Pressemitteilung zum Brandbrief, die am 24. August versandt wurde. In der Pressemitteilung werden die Kernaussagen des Brandbriefs zusammengefasst. Die Aussagen in der Pressemeldung hatten mich zu meinem Kommentar veranlasst. Dort heißt es: ‚Hinzu kommt, dass als Folge des GEG-Entwurfs ein massiver Auftragseinbruch für die Sanitärindustrie zu beobachten ist, weil die Endkunden vor dem Hintergrund der mutmaßlichen hohen Investitionen für den Austausch des Wärmeerzeugers kein Geld für die Badezimmer-Renovierung übrig haben‘, so Dr. Roger Schönborn, CEO der Rehau Division Building Solutions. Ich hoffe, das hilft als Erklärung weiter.“

In seinem Meinungsbeitrag „Kleine Hände, große Zukunft“ vom 13. September (siehe cci255396) hat sich Torsten Wiegand für eine aktive Nachwuchsförderung ausgesprochen. Eine wichtige Chance, schon heute die Fachkräfte von morgen zu gewinnen. Er ist der Meinung, dass Kinder möglichst früh ans Handwerk herangeführt werden sollten und, dass Eltern dies mit dem notwendigen Freiraum und der Förderung geistiger als auch manueller Fähigkeiten unterstützen sollten.

Hierzu merkte Bernhard Schöner an: „Natürlich gebe ich Ihnen recht: Je früher, desto besser! Bedenken müssen wir jedoch auch den Trend der letzten Jahrzehnte, bloß nicht im Geringsten den Anschein erwecken zu wollen, dem Kind und damit Nachwuchs etwas vorzuschreiben. Es soll sich frei und ungezwungen entwickeln. Das geht bekanntermaßen in Einzelfällen so weit, dass es Ideen gibt, grundsätzlich auch die Wahl des Geschlechtes und der Religion auf einen Zeitpunkt zu verschieben, wo die Person selbst entscheiden kann. Somit ist ‚bedenken‘ durchaus doppeldeutig zu sehen, denn Ihr lobenswerter Vorschlag trifft eben auch auf Kitas, wo selbst das Basteln für ein Muttertagsgeschenk als bedenklich eingestuft wurde und abgeschafft werden sollte. Das Umdenken muss nach wie vor auch gesellschaftlich und von Seiten der Eltern stattfinden. Zwar unterstütze ich durchaus Freiheit und Selbstbestimmung, sehe aber die Auswüchse in den letzten Jahren auch als Grund für den Fachkräftemangel. Natürlich nur als Teilaspekt und nicht verallgemeinernd, aber eben auch als stellenweise hausgemachte Orientierungslosigkeit einer heranwachsenden Generation, mit welchem Buchstaben des Alphabets man sie auch immer versehen mag.“

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7. September 2023

Nochmal Normen und Berücksichtigung der WRG

Am 30. August hatte Thomas Reuter in seinem Meinungsbeitrag „Normen frei für alle“ (siehe cci253777) dafür plädiert, künftig zumindest die Entwürfe von DIN-Normen und anderen normativen Texte frei anzubieten.

Zustimmung erhielt er unter anderem von Stavros Theodossiou und Ralf Weikert die der Ansicht sind, dass die Normen leicht zugänglich sein sollten, wenn sie befolgt werden sollen.

Von seiner Arbeit in einem schweizer Gebäudetechnik-Planungsbüro kennt David Burkhardt diese Thematik. Er versteht den Wunsch nach kostenlosem Zugang zu den Normen aber nur bedingt, „weil die Gratismentalität auf verschiedenen Ebenen gesellschaftlich fortschreitet, auf der anderen Seite die Bereitschaft, sich mehrere Jahre im Normen- und Richtlinienwesen in Front zu engagieren, eher abnimmt.“ Burkhardt stellt eine (rhetorische) Frage an alle, die sich nicht bei der Erarbeitung von Normen und Richtlinien engagieren und gerne kostenlosen Zugriff auf diese hätten: „Soll ein Handwerker auch gratis sein Werkzeug im Baumarkt erhalten?“ Seine Antwort: „Normen und Richtlinien sind unsere ‚Werkzeuge‘ für die Planung, Errichtung und den Betrieb von TGA-Anlagen. Egal, ob große oder kleine Firmen: Kosten für die im Alltag notwendigen Werkzeuge müssen irgendwann auf die Kunden abgewälzt werden.“

Als früherer Planer findet Reinhard Siegismund die Preispolitik ungerecht und stellt bei Rechtsstreitigkeiten immer wieder fest, „dass ein Planer eine neuere Norm – oft bei einer Kleinigkeit, aber manchmal mit großer Auswirkung – nicht beachtet hat. Insbesondere kleinere Ingenieurbüros werden sich die ständigen Neuerscheinungen von Normen nicht leisten können. Und das betrifft sicher auch den Handwerker.“ Weiter führt er aus: „Dass die Mitarbeit an Normen nicht bezahlt wird, führt dazu, dass vor allem die durch die Norm betroffenen Hersteller intensiv mitarbeiten und Freiberufler kaum vertreten sind. Die Mitarbeit der Hersteller ist gut und wichtig – ohne diese geht es nicht – aber die weiteren durch die Norm betroffenen Berufe müssen mitwirken und sich das leisten können. (…) Wir brauchen eine Lösung, wie die Erstellung einer Norm finanziert wird und wer diese Normen zu geringen Kosten erhält.“

Der gleichen Ansicht ist Harald Luger: „Wenn die Mitwirkung an Normen nicht vergütet wird, werden Fachleute an Normen nur Mitarbeiten, wenn sie von ihren Arbeitgebern (Hersteller, Institute, etc.) dorthin entsendet werden. Dadurch, dass in der DACH-Region die Kosten auf die Teilnehmer der Normenkomitees und deren Arbeitgeber abgewälzt werden, sinkt die Bereitschaft zur Mitarbeit. Das hat wiederum die Folge, dass wir in den europäischen Gremien unterrepräsentiert sind und somit immer mehr EU-Richtlinien vorgesetzt bekommen, die nicht ganz in unserem Sinne sind. Warum ist es in einem Land wie Deutschland nicht möglich, dass interessierte Fachleute an Normen mitarbeiten und der Einsatz von der öffentlichen Hand vergütetet wird. Wenn dann noch Normen für eine überschaubare Pauschale zum Download bereit stehen, wäre uns allen geholfen. Ich sehe hier den Staat in der Pflicht, da sonst zukünftig noch mehr Normen von stark vertretenen Ländern oder potenten Herstellern gestaltet werden und nicht von den besten Fachleuten und Experten.“

Olaf Mayer fordert mehr Planungssicherheit für alle: „Alle meine Vorredner haben das gleiche Problem und dazu sollte endlich eine Lösung gefunden werden. Bei jedem Bauobjekt sollten die Kosten für die Normen und Richtlinien für die einzelnen Arbeitsgänge aufgeschlüsselt und berechnet werden. Somit hat doch jeder (im Dschungel der Normen, die ständig neu angepasst werden, ob richtig oder falsch) eine Planungssicherheit, ob als Verbraucher oder Unternehmer. Für uns als Sachverständige würde auch dabei die Arbeit etwas erleichtert und im Vorfeld könnten Unstimmigkeiten mit den Parteien ausgeräumt werden. Mehr Transparenz für die Kostenverteilung wäre hierdurch erreicht. Das Bauen wird damit zwar nicht kostengünstiger, aber wir würden endlich einmal in den einzelnen Gewerken mehr Klarheit bekommen. Ob uns das gelingt, hängt mit von den Verbänden, aber auch von uns selbst ab. Indem wir jetzt anfangen und die Position ‚Normen und Richtlinien‘ mit in das Angebot samt Kostendarstellung darstellen.“

In einem offenen Brief setzen sich 17 TGA-Professoren führender Hochschulen und Institute dafür ein, dass die Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen auch künftig im GEG als regenerative Energie oder als Nutzung unvermeidbarer Abwärme anerkannt wird. Auf unsere Meldung „TGA-Professoren: Lüftungs-WRG muss als regenerativ gelten“ (cci253056) vom 22. August meldete sich Reinhard Siegismund, der den Eindruck gewinnt, „dass technischer Sachverstand in der Politik unerwünscht ist. Es ist nicht gut, wenn unter den Abgeordneten nur wenige Berufsstände vertreten sind und technische Berufe fast gar nicht vertreten sind. Wir sollten fordern, dass bei solchen Gesetzesvorhaben, außer Juristen und Berufspolitikern, auch Fachleute gefragt werden.“

Andreas Linck stimmte dem zu: „Es scheint, als wären technische Themen weder bei den Grünen noch bei den anderen Parteien angekommen. Es ist halt etwas anderes, von der Oppositionsbank zu mäkeln, als selbst in der Verantwortung zu sein.“

Auch Volker Margenfeld ist dieser Meinung: „Die in den meisten Fällen relativ einfache technische Umsetzung einer Wärmerückgewinnung ist schon viele Jahr(zehnt)e Stand der Technik, hat sich aber wohl noch nicht in die Gesetzgebung rumgesprochen.“

Der neuste Kommentar stammt von Andreas von Thun: „Vielen Dank, liebe Hochschulprofessoren für den guten Beitrag. Es bleibt zu hoffen, dass es die richtigen Adressaten in Berlin findet. Grundsätzlich kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass ein komplexer Sachverhalt GEG, zu einem ‚Heizungsgesetz‘ zusammengedampft wurde. Anders ist es nicht zu erklären, dass regenerative Wärmerückgewinnung augenscheinlich keine Anwendung im Gesetzesentwurf findet. Die Energie die ich erst gar nicht erzeugen muss, ist doch die ökologisch und ökonomisch sinnvollste Form! Ich kann nur hoffen, dass in einem Technologieland wie Deutschland, diese Einsicht auch den verantwortlichen Politikern verständlich gemacht werden kann.“

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31. August 2023

Normen und Rückkühlerprüfungen

In seinem Meinungsbeitrag „Normen frei für alle“ (siehe cci253777) vom 30. August wünscht sich Thomas Reuter, dass zumindest die Entwürfe von DIN-Normen und anderen normativen Texte frei angeboten werden. Um die in ihnen steckende Arbeit dennoch angemessen zu entlohnen, müsste seines Erachtens andere Arten der Monetarisierung gefunden werden. Bei Bauvorhaben, in denen bestimmte Normen angewendet werden und bindend sind, könnte beispielsweise ein Kostenanteil für die Normenerstellung vorgesehen werden.

Zustimmung erhält er dabei von Stavros Theodossiou: „Ich denke auch, dass die Normen leicht zugänglich sein sollten, wenn sie befolgt werden sollen. Die Preise sind exorbitant. Dies ist tatsächlich die beste Abschreckung für jeden, der bereit ist, sie zu berücksichtigen. Der Großteil der Ausgaben sollte aus anderen Quellen gedeckt werden.“

Auch David Burkhardt ist diese Thematik bekannt: „Ich lebe und arbeite zwar in der Schweiz in einem Gebäudetechnik-Planungsbüro, darf aber sagen, dass bei uns die Situation genau gleich ist wie in Deutschland. Als Mitarbeiter in diversen Richtlinienprojekten, aber auch als Sachbearbeiter in einzelnen Normenprojekten, arbeite ich mehrere hundert Stunden pro Jahr für Technische Regeln. Als Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule kenne ich den Vorteil der Dozierenden und Studierenden einer Campus-Lizenz für alle maßgeblichen Normen und teilweise auch Richtlinien. Der Wunsch nach ‚Gratiszugang‘ wird auch immer wieder an mich getragen. Ich verstehe das nur bedingt, weil die Gratismentalität auf verschiedenen Ebenen gesellschaftlich fortschreitet, auf der anderen Seite die Bereitschaft, sich mehrere Jahre im Normen- und Richtlinienwesen in Front zu engagieren, eher abnimmt. Das gleiche passiert seit Jahren im Musik- und Filmbusiness, oder auch bei der Literatur. (…)
Wie bei uns in der Schweiz können Sie in Deutschland an den öffentlich zugänglichen Hochschulbibliotheken alle DIN- und VDI-Regeln einsehen. Die DIN-Normentwürfe sind, soviel ich weiß, gratis online einsehbar. Leider sind die Gründrucke des VDI kostenpflichtig; das ist bei uns in der Schweiz anders mit den SIA- und SWKI-Regeln. (…) Entwürfe sollten meiner Meinung nach gratis zugänglich sein. Aber ich kenne Leute, die deshalb nur mit Entwürfen arbeiten und sich die finalen gültigen Dokumente ’sparen‘. Einmal mehr wird hier auch wieder verwechselt zwischen Vorschriften (Gesetzen, Verordnungen) und Technischen Regeln. Die sind zum größten Teil nicht in Vorschriften eingebunden und grundsätzlich freiwillig in der Anwendung. Jedoch werden sie über Dienstleistungs- oder Werkverträge auf privatwirtschaftlicher Ebene (…) verbindlich für die Vertragspartner. Gesetzliche Vorschriften sind in der Schweiz (wie bei Ihnen) jedoch immer gratis zugänglich.
Zum Schluss eine rhetorische Frage an alle, die sich nicht bei der Erarbeitung von Normen und Richtlinien engagieren und gerne gratis Zugriff auf diese hätten: Soll ein Handwerker auch gratis sein Werkzeug im Baumarkt erhalten? Normen und Richtlinien sind unsere ‚Werkzeuge‘ für die Planung, Errichtung und den Betrieb von TGA-Anlagen. Egal, ob große oder kleine Firmen: Kosten für die im Alltag notwendigen Werkzeuge müssen irgendwann auf die Kunden abgewälzt werden. Das macht ein Dachdecker indirekt mit seinem Hammer auch.“

Reinhard Siegismund stimmt der Meinung von Thomas Reuter zu: „Ja, liebe Kollegen, das ist auch voll meine Meinung. Wenn Entwürfe, nicht nur beim VDMA, kostenlos herunterladbar (wären), wäre das schon ein erster Fortschritt. Aber anwenden soll man dann aber den Weißdruck. Von vielen VDMA-Regeln habe ich nur den Entwurf und hoffe, dass dieser fast vollständig dem Weißdruck entspricht. Als Sachverständiger darf ich, wenn ich die Norm für ein Gutachten brauche, diese kostenlos (…) in einer Auslegestelle kopieren. Aber als früherer Planer finde ich die Preispolitik ungerecht. Immer wieder stelle ich bei Rechtsstreitigkeiten fest, dass ein Planer eine neuere Norm – oft bei einer Kleinigkeit, aber manchmal mit großer Auswirkung – nicht beachtet hat. Insbesondere kleinere Ingenieurbüros werden sich die ständigen Neuerscheinungen von Normen nicht leisten können. Und das betrifft sicher auch den Handwerker.
Dass die Mitarbeit an Normen nicht bezahlt wird, führt dazu, dass vor allem die durch die Norm betroffenen Hersteller intensiv mitarbeiten und Freiberufler kaum vertreten sind. Die Mitarbeit der Hersteller ist gut und wichtig – ohne diese geht es nicht – aber die weiteren durch die Norm betroffenen Berufe müssen mitwirken und sich das leisten können. Die Vertreter der Hochschule erhalten ihr Gehalt und bekommen die Spesen ersetzt. (…) Wir brauchen eine Lösung, wie die Erstellung einer Norm finanziert wird und wer diese Normen zu geringen Kosten erhält. Vielleicht wäre dann die Beschränkung auf Herausgabe nur als pdf-Datei eine erste kleine Hilfe. Wenn man Gesetze im Internet kostenlos herunterladen kann, warum sollte das nicht auch für unsere Regelwerke möglich sein? Regelwerke einiger Verbände sind alle oder zum Teil bereits im Netzwerk herunterladbar.“

Ralf Weikert meint hierzu: „Früher gab es weniger Regeln, dafür einen inneren Kompass, der uns richtig und falsch aufzeigte. Wenn die neue Welt von ‚vielen‘ Regeln bestimmt wird, dann sollten diese Regeln auch für alle frei zugänglich sein. Das Motto ‚Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!‘ ist für mich ein falscher Ansatz. Letztendlich geht es auch um Kosten und Angebotspreise. Einer versucht vieles einzuhalten und der andere macht einen günstigen Preis – finde den Fehler.“

Unter dem Titel „Prüfungen von Rückkühlern nicht vergessen“ (siehe cci253160) haben wir am 24. August darauf hingewiesen, dass auch Rückkühlwerke (Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme) bei Legionellenausbrüchen immer wieder als Quelle für Infektionen ausgemacht werden. Aus diesem Grund müssen Betreiber von Rückkühlwerken nach Vorgaben der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ihre Bestands- und Neuanlagen in einem Kataster (KaVKA-42.BV) anmelden und alle fünf Jahre eine Prüfung durchführen. Die Überprüfung muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einer akkreditierten Inspektionsstelle Typ A durchgeführt werden.

Ergänzend hierzu merkt Georg Tale an: „Hierbei sollten auch die adiabaten Rückkühler in RLT-Geräten nicht vergessen werden, die nach der 42. BImSchV als Verdunstungskühler eingestuft werden und damit prüfpflichtig sind.“

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24. August 2023

Berücksichtigung der WRG und die Wärmepumpennachfrage

Zustimmung erfuhr die Meldung vom 22. August „TGA-Professoren: Lüftungs-WRG muss als regenerativ gelten“ (Artikelnummer cci253056). In einem offenen Brief setzen sich 17 TGA-Professoren führender Hochschulen und Institute dafür ein, dass die Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen auch künftig im GEG als regenerative Energie oder als Nutzung unvermeidbarer Abwärme anerkannt wird.
Reinhard Siegismund sagt dazu: „Diesen offenen Brief kann man nur unterstützen. Leider verstärkt sich hier wieder einmal mein Eindruck, dass technischer Sachverstand in der Politik unerwünscht ist. Es ist nicht gut, wenn unter den Abgeordneten nur wenige Berufsstände vertreten sind und technische Berufe fast gar nicht vertreten sind. Wir sollten fordern, dass bei solchen Gesetzesvorhaben, außer Juristen und Berufspolitikern, auch Fachleute gefragt werden.“
Andreas Linck sieht dies ähnlich: „Vielen Dank an die Damen und Herren des TGA-Professoren-Teams, das Thema erneut aufgegriffen zu haben. Es scheint, als wären technische Themen weder bei den Grünen noch bei den anderen Parteien angekommen. Es ist halt etwas anderes, von der Oppositionsbank zu mäkeln, als selbst in der Verantwortung zu sein. Weiterhin scheinen dort noch immer keine Fachleute in den Gremien zu sitzen, oder zumindest Politiker, die einen halbwegs technischen Hintergrund und Überblick haben.“
Und auch Volker Margenfeld schließt sich an: „Dem offenen Brief muss man sich (bitte auch in Berlin) anschließen. Die in den meisten Fällen relativ einfache technische Umsetzung einer Wärmerückgewinnung ist schon viele Jahr(zehnt)e Stand der Technik, hat sich aber wohl noch nicht in die Gesetzgebung rumgesprochen. Hier ist jetzt mehr pragmatisches Vor- und Weiter- als theoretisches Nach- und Querdenken gefragt.“

Als Fachbetrieb für die Installation und Wartung von Wärmepumpen und Klimaanlagen zeigt sich die KlimaShop! GmbH, Friedberg, verwundert über Medienberichte, nach denen die Nachfrage nach Wärmepumpen nachgelassen habe. Darum ging es in der Meldung „Gegen den Trend: KlimaShop! meldet steigende Wärmepumpen-Nachfrage“ (cci252854) vom 21. August. Herbert Piergalski meint hierzu: „Hier werden nun die bisherigen Klimaanlagen mit dem Wärmepumpenzuschuss installiert. Die Klimaanlagen kühlen und heizen, es liegt nur daran, wie der Antrag gestellt wird. Die wären ja ungeschickt, das nicht auszunützen.“

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17. August 2023

Akustische Sanierung, Gehalt für Planungsingenieure und mit dem Klimawandel leben

Bei unserem Techniktag am 10. August (siehe cci252385) ging es um die akustische Sanierung von RLT-Anlagen in einer Papierfabrik in Thüringen. Ausgelöst durch die Beschwerde eines Anwohners über einen zu hohen Schalldruckpegel, der durch Messungen des TÜV bestätigt wurde, mussten umfangreiche Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden. So bestand für die Berliner Luft Technik GmbH die Aufgabe, durch Nachrüstungen von Schalldämpfern den Schallleistungspegel der Anlagen von 120 dB(A) auf 90 dB(A) zu verringern.

Für David Burkhardt blieben am Ende noch Frage zur technischen Umsetzung offen: „Besten Dank für diesen spannenden Einblick. Da konnten doch erhebliche Pegelreduktionen erreicht werden. Inwiefern haben sich durch diese Maßnahmen die Druckverluste der Anlagen erhöht und wie wurden diese kompensiert? Durch eine Reduktion der Volumenströme oder durch Erhöhung der Ventilatorenleistungen? Oder war die Erhöhung im Vergleich mit dem Gesamtdruckverlust der Anlagen marginal?“

Daraufhin hat das Team von cci Branchenticker den zuständigen Ansprechpartner bei Berliner Luft, Achim Rockel (Vertrieb und Produktmanagement Schallsysteme), kontaktiert und gebeten, sich Herrn Burkhardts Fragen anzunehmen. Urlaubsbedingt hat Jacqueline Hoernicke an seiner Stelle wie folgt geantwortet: „In den vorhandenen Anlagen waren zum Teil schon Schalldämpfer verbaut, die allerdings durch Verschmutzungen durch den Betrieb ihre ursprüngliche Leistung nicht mehr erbringen konnten. Durch die neue akustische Auslegung und die Anpassung der Außenabmessungen mit strömungsgünstigen Übergängen, konnten wir die maximal zulässigen Druckverluste der jeweiligen Anlagen bei gleichbleibenden Volumenströmen einhalten. Weitere Änderungen an den Ventilatoren und Anlagenteilen waren somit nicht notwendig.“

„Planungsingenieure verdienen unterdurchschnittlich schlecht“ (siehe cci252491) lautete der Titel einer Meldung auf cci Branchenticker vom 11. August, die eine aktuelle Gehaltsumfrage des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), Düsseldorf, aufgreift. Demnach steige zwar das Gehaltsniveau von Ingenieuren aufgrund des eklatanten Fachkräftemangels. Planungsunternehmen könnten ihren Mitarbeitern jedoch nur Gehälter anbieten, die weit unter den Verdienstmöglichkeiten anderer Branchen liegen. Im Vergleich zu den Spitzenreitern wie Maschinen- und Anlagenbauern, Ingenieuren aus dem Fahrzeugbau oder der Chemie- und Pharmaindustrie, erhielten Planungsingenieure – auch mit mehrjähriger Berufserfahrung – teilweise nur 50 bis 60 % von deren Bruttojahresgehältern. Untermauert wird dieses Ergebnis von der Branchenanalyse 2023 des Verbands Beratender Ingenieure (VBI), Berlin.

Anton Tienes meinte hierzu: „Die Planung von TGA-Anlagen steht oft hinter der Leistung von Architekten und wird daher von vielen Architekten als notwendiges Übel angesehen, durch das die Architektur nur verschandelt wird. Platzbedarf für Technikzentrale und auch für Schächte für die Verteilung innerhalb von Gebäuden wird wegdiskutiert und der Fachplaner darf sich dann mit zu wenig Platz rumschlagen. Mehrfachplanungen und Anpassungsplanungen an geänderte Architektur sind bei den Honorarkosten meist nicht vorgesehen, werden aber im Rahmen des Gesamtprojektes gefordert. Honorarermittlungen nach HOAI (Anmerkung der Redaktion: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) werden oftmals nicht akzeptiert. Stundensätze sind meist recht niedrig. Die Baukammer Berlin hat Vorschläge für Stundensätze. Wenn man diese Stundensätze vorlegt oder anspricht, erntet man nur ein Lächeln oder eine Absage.“

In seiner Meinung vom 16. August sagt Peter Reinhardt „Wir sollten nicht mehr über den Sinn von Klimaanlagen diskutieren, sondern trotz des Kampfes gegen den Klimawandel auch dessen Auswirkungen entgegenwirken.“ (Siehe cci252676)

Volker Margenfeld kommentiert das wie folgt: „Für das, was früher mit Pullover im Winter und T-Shirt im Sommer funktioniert hat, braucht man im 21. Jahrhundert Wärmepumpe und Klimaanlage. Eigentlich schade, dass Menschen erst aufmerksam werden, wenn es sie selbst betrifft oder jeden Abend in Fernsehnachrichten von irgendwelchen Inzidenzzahlen oder 300 Toten, wie zu Coronazeiten, berichtet wird.“

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10. August 2023

Eigentumsförderung und nochmals Potenziale der Wohnungslüftung

In seinem Meinungsbeitrag „Eigentumsförderung“ (siehe cci251738) vom 2. August hat Florian Fischer die in der Politik diskutierten Ideen gesprochen, den Erwerb von privatem Wohneigentum gezielt zu unterstützen. Die Streichung der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohnungseigentum würde seiner Ansicht nach sicher helfen – und letztendlich wohl auch der LüKK in die Karten spielen, wenn die Baukonjunktur wieder anzieht.

Michael Kauffeld meint hierzu: „Zwei gute Ansätze in Ihrem Branchenticker-Beitrag. Aber was machen wir mit Personen/Familien, die beruflich oder privat bedingt umziehen wollen/müssen? Die wären dann entweder lebenslang an die zuerst erworbene Immobilie gebunden oder müssten bei ihrem Umzug auf Miete umsteigen.“

Darauf antwortete Florian Fischer: „Danke für Ihr Feedback. Sie nennen da einen wichtigen Punkt: Was ist mit der Grunderwerbsteuer, wenn man aus welchen Gründen auch immer umzieht? Das kann man lösen, indem die Länder generell (nicht nur beim Ersterwerb) beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum auf die Grunderwerbsteuer verzichten. Ich befürchte aber, dass das den Ländern zu viel ‚Verzicht‘ ist.“

Rüdiger Geier äußerte sich zum Meinungsbeitrag wie folgt: „Ich kann Ihrem Artikel nur beipflichten. Es müsste ein staatliches Ziel sein, so vielen Menschen wie möglich Wohneigentum zu verschaffen. Als einer der wichtigsten Gründe wird immer wieder die Kostenreduzierung im Alter genannt, um einer Mietzahlung zu entgehen. Das ist allerdings nur teilweise richtig, denn teure nicht aufschiebbare Reparaturen am Haus (Erneuerung der Heizung, Fenster, Dach, etc.) können das schnell konterkarieren. Für mich gibt es da noch andere wichtige Ziele, gerade jüngere Menschen betreffend. Erstens muss es möglich sein, mit seiner Hände Arbeit auf eine eigene Immobilie hinzuarbeiten, diesen Traum haben viele, werden aber frustriert sein, wenn ein Ehepaar trotz zweier Vollzeitjobs es sich nicht leisten kann. Und der zweite Punkt ist ein erzieherischer Faktor, nämlich Verantwortung zu übernehmen. Wer sich ein Haus kauft, muss damit unweigerlich Verantwortung übernehmen in vielerlei Hinsicht. Am Anfang liegt die Verantwortung in der Planung und Durchführung eines Hausbaus, dann darin Rechnungen zu bezahlen (…). Außerdem ist ein Hausbesitzer in seine Umgebung eingebettet und hat auch dort Verantwortung in Form von Straßenreinigung oder Mitspracherecht bei der Bebauung von Nachbarschaftsgrundstücken automatisch übernommen. Der alte Spruch ‚Eigentum verpflichtet‘ ist die komprimierte Aussage für all dies. Vor allem führt die Anschaffung einer Immobilie auch dazu, dass die Denkweise eines Menschen auf Verantwortung gedreht wird, und zwar dahingehend, dass er selbst für sich und sein Handeln verantwortlich ist. (…)“

Florian Fischer stimmt Herrn Geier zu: „Ich bin da ganz bei Ihnen: Das Thema ‚Verantwortung übernehmen‘ wird durch den Bau von Wohneigentum nochmal besonders gefördert.“

Bei unserem Techniktag am 20. Juli (siehe cci250514) ging es um die Kurzstudie „Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung als nachhaltige Schlüsseltechnologie der Wärmewende“ des Verbands für Wohnungslüftung (VfW), Berlin, und um die Potenziale der Wohnungslüftung mit WRG bei Bestands- und Neubauten.

In Bezug auf KWL-Anlagen mit WRG hatte Rudolf Rabe unter anderem angemerkt: „Richtig kritisch wird es bei der Errichtung der Anlagen: von 133 überprüften Anlagen wiesen 133 Hygienemängel auf. Und die Wartung: findet bei fast allen Anlagen nicht statt, trotz der Empfehlung in der DIN 1946-6. (…)“

Ralf Lottes zeigte sich bezüglich dieser Aussagen sehr skeptisch: „Wer hat das geprüft und welche Anlagen wurden geprüft? Zentral, dezentral? Quelle? Wenn man solch starke Thesen in den Raum stellt, sollte man wissenschaftlich genau sein und die Quellen offenlegen. (…)“

Daraufhin hatte sich Rudolf Rabe wieder zu Wort gemeldet: „Vielen Dank, Herr Lottes, für Ihre kritischen Anmerkungen! Nun ja, mein Kommentar war ja keine wissenschaftliche Abhandlung, vielmehr wollte ich kurz und knackig die Botschaft rüberbringen, dass beim Einbau von KWL-Anlagen sehr häufig Hygiene-Standards nicht beachtet werden, so dass tatsächlich von 133 Anlagen, die mein Kollege und Sachverständiger Vinzenz Weber untersucht hatte, 133 Hygienemängel aufwiesen. Ich habe bei Herrn Weber jetzt noch einmal nachgefragt: Die Zahl der untersuchten Anlagen liegt inzwischen deutlich höher – nur bei der Mängelrate hat sich leider nichts geändert.
Hier sehe ich großen Handlungsbedarf in Form von Schulungen insbesondere bei den Monteuren, die meistens aus dem Heizungsbauer-Gewerbe kommen und mit den Hygieneanforderungen an die Lüftungstechnik noch keinen Kontakt hatten. (…)“

Auch der Sachverständige Vinzenz Weber hat sich geäußert: „Guten Tag Herr Lottes, (…) ich beschäftige mich seit vielen Jahren aktiv, ja auch intensiv mit dem Thema ‚Hygiene und technische Ausführung Raumlufttechnischer Anlagen‘. Meine besondere Aufmerksamkeit richte ich dabei, und das hat einen besonderen Hintergrund, auf die KWL-Anlagen, von denen allein in Deutschland inzwischen nahezu zwei Millionen Anlagen installiert wurden. Gerne möchte ich von meiner Seite aus zu dem Kommentar von Herrn Dr. Rabe und zum Thema KWL-Anlagen in Ergänzung, meine Stellungnahme abgeben: Ja, ich bin ein großer Befürworter von Wohnraum-Lüftungsanlagen, ich unterstütze auch Ihre Auffassung, dass allein über die Luftwechselrate, die Luftqualität in den Aufenthaltsräumen wesentlich verbessert werden kann. Dazu gibt es auch Studien, die dies belegen.
Was Herr Dr. Rabe allerdings anspricht, ist ein ganz anderes Thema. Hierbei geht es nicht um Wirkleistung von KWL-Anlagen, es geht um die handwerkliche Leistung, wie die Anlagen in den Wohngebäuden und Eigentumswohnungen installiert vorzufinden sind. Die perfekt designten Hochglanzprospekte der Hersteller kompensieren nicht die handwerklich mangelhaften Ausführungen und Installationen beim Verbraucher. Ich selbst habe inzwischen weit mehr als die angesprochenen 133 Anlagen inspiziert. Die festgestellten Mängel habe ich zusammengefasst und in einem 16-Punkte-Plan priorisiert. Bedauerlicherweise wiederholen sich die festgestellten Mängel immer wieder in vergleichbarem Umfang. Mehr als die Hälfte der von mir inspizierten KWL-Anlagen sind hygienisch absolut nicht reinigbar, sollte tatsächlich eine Reinigung notwendig sein. Zumindest nicht mit den im Markt als Standard zur Verfügung stehenden Equipments. Auch die Administration und Verweise der Normen DIN-1946-6 zu der VDI 6022 helfen den Betreibern von KWL-Anlagen nicht weiter, eine Anlage nach „Stand der Technik“ installiert zu bekommen.
Auch die Handwerksinnungen hätten die Möglichkeit, ihren Mitgliedern mit Rat und Aufklärung zur Seite zu stehen. Das Argument, die Heizungsbauer sind alle Meisterbetriebe, schließt offensichtlich nicht die erkennbare Aufklärungslücke. (…) Das Thema Normen, Stand der Technik, Schulungen und Aufklärung der Monteure, kommuniziere ich seit Jahren mit verschiedenen Herstellern, mit Großhändlern, auch mit Installationsunternehmen selbst, dabei stoße ich immer wieder auf volles Verständnis – bei den Installateuren auf große Verwunderung, wenn sie mit ihren eigenen Montagefehler, mit Blick auf die DIN 1946-6, konfrontiert werden. Jeder zeigt sich verständnisvoll, verweist in der Verantwortung allerdings immer auf den Nächsten in der Aufbauorganisation. Am Ende bleibt der Verbraucher, der eine Lüftungsanlage in seiner Liegenschaft eingebaut hat, die den gewünschten und erhofften Anforderungen leider nicht gerecht wird. Meine Behauptung halte ich aufrecht – von zehn Anlagen weisen neun bauliche Mängel auf.“

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3. August 2023

Potenziale der Wohnungslüftung

Bei unserem Techniktag am 20. Juli (siehe cci250514) ging es um die Kurzstudie „Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung als nachhaltige Schlüsseltechnologie der Wärmewende“ des Verbands für Wohnungslüftung (VfW), Berlin, und um die Potenziale der Wohnungslüftung mit WRG bei Bestands- und Neubauten.

Hierauf hatte sich Rudolf Rabe gemeldet und angemerkt: „Keine Frage: KWL-Anlagen mit WRG können ein wichtiger Beitrag zur Energieeinsparung und somit zum Klimaschutz sein. Jedoch gibt es am Markt auch KWL-Geräte ohne WRG: da bleibt die Energieeffizienz auf der Strecke. Aber auch bei den Geräten mit WRG gibt es solche und solche: Die DIN 1946-6 unterscheidet zwei Ausführungsvarianten: Variante G, die die Grundanforderungen erfüllt und Variante H, die die Hygieneanforderungen der VDI 6022 an die Herstellung der Geräte erfüllt. Variante H wird von der DIN 1946-6 zwar empfohlen, ist aber nicht verbindlich vorgeschrieben für die Wohnungslüftung. Somit haben wir schon bei den meisten Geräten, die in der Praxis eingebaut werden, ein erhebliches Hygiene-Defizit.“
Weiter führt er aus: „Richtig kritisch wird es bei der Errichtung der Anlagen: von 133 überprüften Anlagen wiesen 133 Hygienemängel auf. Und die Wartung: findet bei fast allen Anlagen nicht statt, trotz der Empfehlung in der DIN 1946-6. Hier ist Aufklärung bei den Verantwortlichen dringend angesagt. (…)“

Ralf Lottes ist anderer Meinung und schreibt: „Ich habe einige Anmerkungen und Fragen zum Kommentar von Rudolf Rabe zur Hygiene bei KWL-Anlagen: Die DIN 1946-6 unterscheidet zwischen G und H, das stimmt. Hier geht es in erster Linie aber nur um den verwendeten Filter im Gerät. Die Behauptung, dass man ohne F7 Filter ein erhebliches hygienisches Defizit habe, trifft meines Erachtens nicht zu. Hier geht es ja nur darum, wie stark die Außenluft gefiltert wird. Hygiene wird in erster Linie durch den Luftaustausch selbst gewährleistet und nicht durch den Filter!“
In Bezug auf die Behauptung von Herrn Rabe „Von 133 überprüften Anlagen wiesen 133 Hygienemängel auf“ drängt sich für Herrn Lottes nun die kritische Nachfrage auf: „Wer hat das geprüft und welche Anlagen wurden geprüft? Zentral, dezentral? Quelle? Wenn man solch starke Thesen in den Raum stellt, sollte man wissenschaftlich genau sein und die Quellen offenlegen. Vielleicht aber auch ein Redaktionsversehen? Hat man Herrn Rabes Kommentar an der falschen Stelle (um die Quellenangabe) gekürzt? Ich bitte um Aufklärung und Substantiierung!“

Die Aufklärung erfolgte prompt, da sich ein Redaktionsversehen laut Torsten Wiegand aus der Redaktion von cci Branchenticker ausschließen lässt: „Guten Tag Herr Lottes, vielen Dank für Ihren Kommentar. Ein Redaktionsversehen liegt hier allerdings nicht vor. Wir haben den Kommentar von Herrn Rabe an dieser Stelle nicht gekürzt und somit auch keine Quellenangaben weggelassen.“

Weiter stellte Ralf Lottes fest: „Ich kann allen Leser:innen versichern, dass die Lüftungsbranche das Thema Hygiene ernst nimmt. So hat sich der VfW in seiner Satzung gesunde Innenraumluft zum Ziel gesetzt: ‚Neben dem Wärmeschutz und der Energieeinsparung bildet die Verbesserung des Innenraumklimas im Interesse der Gesundheit und der Hygiene des Menschen einen weiteren Schwerpunkt.‘ Diskutieren müssen wir etwaige Bedenken aber auf der Grundlage von belegten Fakten mit Quellen.“

Auch die Antwort von Rudolf Rabe ließ nicht lange auf sich warten: „Vielen Dank, Herr Lottes, für Ihre kritischen Anmerkungen! Nunja, mein Kommentar war ja keine wissenschaftliche Abhandlung, vielmehr wollte ich kurz und knackig die Botschaft rüberbringen, dass beim Einbau von KWL-Anlagen sehr häufig Hygiene-Standards nicht beachtet werden, so dass tatsächlich von 133 Anlagen, die mein Kollege und Sachverständiger Herr Vinzenz Weber untersucht hatte, 133 Hygienemängel aufwiesen. Ich habe bei Herrn Weber jetzt noch einmal nachgefragt: Die Zahl der untersuchten Anlagen liegt inzwischen deutlich höher – nur bei der Mängelrate hat sich leider nichts geändert. Hier sehe ich großen Handlungsbedarf in Form von Schulungen insbesondere bei den Monteuren, die meistens aus dem Heizungsbauer-Gewerbe kommen und mit den Hygieneanforderungen an die Lüftungstechnik noch keinen Kontakt hatten. Hier weiß ich mich mit Herrn Lottes einig, der das Interesse des Verbandes VfW an der „Verbesserung des Innenraumklimas im Interesse der Gesundheit und der Hygiene des Menschen …“ betont. Während der VfW das Problem von der Herstellerseite aus beleuchtet, ist es mein Ansatz als Leiter der Hygiene Akademie, dass über entsprechende Weiterbildung der Monteure und der Bauleiter im Laufe der Zeit immer mehr Anlagen hygienisch sicher errichtet werden.“

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27. Juli 2023

Humor und Superhelden, Förderung, Leserfrage und Techniktag

„Über Humor und Superhelden“ heißt die Überschrift des gestrigen Meinungsbeitrags von Sabine Andresen (siehe cci251176). Darin geht sie auf persiflierte „Nachwuchskampagnen“ für LüKK-Berufe ein, die aufgrund der humoristischen Darstellung oftmals besonders viel Aufmerksamkeit erreichen. Um auch das noch jüngere Publikum zu erreichen, könnte sie sich auch einen SHK-Anlagenbauer-Superhelden vorstellen.

Dazu meinte Arne Bast: „Mit Humor geht alles. Ich persönlich bemerke allerdings, dass unser Hauptthema Fachkräftemangel fast immer die Hauptpointe liefert und bei mir die Frustration wieder hervorholt, die ich eigentlich ausblenden wollte. Besonders sarkastisch ist das zu sehen beim Youtube-Video ‚Der letzte Handwerker‚. Viel besser und positiver ist doch eines meiner All Time Favourites, nämlich der Auftritt von John Goodman in (der Serie) ‚Community‘. Das Video findet man unter dem Suchbegriff ‚Klimaanlagentechniker Traumberuf‚.“

Und Bernhard Schöner schrieb: „Hallo Frau Andresen, Humor unterhält und weckt mehr Interesse, als betulicher, missionarischer Eifer. Allmählich kommen verschiedene Branchen (wieder) auf den Geschmack, sich dieses Stilmittels in der Kommuniktion zu bedienen. Dazu gehört es manchmal auch, dass einem das Lachen im Halse stecken bleibt, gleichzeitig werden dennoch Inhalte lieber erinnert, als ohne Spaß. Ob dies bei Kampagnen, oder bei Satire zum Einsatz kommt: Egal! Spaß ist nicht die Lösung für alle Herausforderungen der Branche, aber alles was Spaß macht, ist schon ein Erfolg. Insofern: Danke fürs Entdecken und Aufgreifen. Das LüKK-Leben ist ernst genug!“

In seinem Meinungsbeitrag „Wohnungslüftung endlich attraktiv fördern“ (siehe cci250389) vom 19. Juli hatte Dr. Manfred Stahl über ein Beispiel aus NRW zur Förderung von Lüftungsanlagen mit WRG geschrieben. Auch, wenn er diese für lobenswert erachtet, finden seiner Meinung nach in der Politik und in der Öffentlichkeit die Maßnahmen zum Energiesparen in Gebäuden bislang viel zu wenig Beachtung.

Christian Fieberg meinte hierzu: „Eine Förderung der Wohnraumlüftung ist überfällig. Aus energetischer Sicht sinnvoll, verbesserte Raumluftqualität on top. Aber, meist wirtschaftlich nicht attraktiv. Der Einbau und die Wartungskosten fressen die monetären Einsparungen auf, so dass sich die Anlagen (insbesondere zentrale KWL) oft nicht rechnen oder aber erst nach Jahrzehnten. ‚Schuld‘ sind die vergleichsweise gut gedämmten Gebäude. Hier hilft aus meiner Sicht die Kombination von Fördergeldern (bei Nachrüstung) und gesetzlichen Vorgaben bei Neubauten.“

Im Rahmen unseres Formats „Leser helfen Lesern“ hatten wir am 10. Juli die Frage einer Planungs- und Ausführungsfirma im Bereich prozesslufttechnischer Anlagen weitergereicht, ob bei der Lüftungsanlage für eine Produktionshalle der Einbau einer Wärmerückgewinnungseinrichtung (WRG) vorgeschrieben sei oder nicht (siehe cci249921). Mehrere Leser hatten sich bereits gemeldet. Nun kam ein weiterer Kommentar hinzu.

So schrieb Hans Christian Sieber: „Ich bin zwar der Ansicht, dass wirksame Energieeinsparungsmaßnahmen generell den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen – diese Ansicht hatte ich schon im Jahr 1985 bei der Planung von WRG in einem Glasfaserwerk. Hier wurde es damit möglich, die Leistung der Heizkessel von 100 % auf 10 % zu reduzieren. Also bitte immer auch die Einsparung der Infrastruktur mit berechnen. Aber wenn ich das GEG aufmerksam lese, steht dort unter §2: Der Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden ist nicht Gegenstand dieses Gesetzes, da nur ‚Klimaanlagen‘ und ‚raumlufttechnische Anlagen‘ gemeint sind, auf die sich die Forderung nach Wärmerückgewinnung §68 bezieht. Aber in § 3 ‚Begriffsbestimmungen‘ steht (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. ‚Abwärme‘ die Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen und aus baulichen Anlagen stammenden Abluft- und Abwasserströmen entnommen wird. Was das genau bedeutet, verstehe ich noch nicht ganz und stellt auch keine Forderung nach Wärmerückgewinnung dar. Dennoch kann abgeleitet werden, dass durch eine besondere Energieeinsparung auch die anderen Bereiche eines Industriegebäudes, für die das GEG gilt, sparsamer zu betreiben [sind]. Die EU-Richtlinie 1253/2014 (ERP) Artikel 1 beschreibt leider nur ‚Lüftungsanlagen‘. Prozesstechnik ist da nicht beschrieben, aber möglicherweise damit gemeint.“

Bei unserem Techniktag am 20. Juli (siehe cci250514) ging es um die Kurzstudie „Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung als nachhaltige Schlüsseltechnologie der Wärmewende“ des Verbands für Wohnungslüftung (VfW), Berlin, und um die Potenziale der Wohnungslüftung mit WRG bei Bestands- und Neubauten.

Rudolf Rabe äußerte sich hierzu wie folgt: „Keine Frage: KWL-Anlagen mit WRG können ein wichtiger Beitrag zur Energieeinsparung und somit zum Klimaschutz sein. Jedoch gibt es am Markt auch KWL-Geräte ohne WRG: da bleibt die Energieeffizienz auf der Strecke. Aber auch bei den Geräten mit WRG gibt es solche und solche: Die DIN 1946-6 unterscheidet zwei Ausführungsvarianten: Variante G, die die Grundanforderungen erfüllt und Variante H, die die Hygieneanforderungen der VDI 6022 an die Herstellung der Geräte erfüllt. Variante H wird von der DIN 1946-6 zwar empfohlen, ist aber nicht verbindlich vorgeschrieben für die Wohnungslüftung. Somit haben wir schon bei den meisten Geräten, die in der Praxis eingebaut werden, ein erhebliches Hygiene-Defizit. Richtig kritisch wird es bei der Errichtung der Anlagen: von 133 überprüften Anlagen wiesen 133 Hygienemängel auf. Und die Wartung: findet bei fast allen Anlagen nicht statt, trotz der Empfehlung in der DIN 1946-6. Hier ist Aufklärung bei den Verantwortlichen dringend angesagt. (…)“

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20. Juli 2023

Hitzeschutz und ein Nachtrag zur Leserfrage

In seinem Meinungsbeitrag „Hitzeschutz statt hitzefrei“ (siehe cci250040) vom 12. Juli hatte Torsten Wiegand über steigende Temperaturen gesprochen und die notwendigen Maßnahmen, um auch an Schulen in Hitzephasen einen kühlen Kopf zu bewahren. Da es kaum noch hitzefrei gäbe seien Schulbehörden und Kommunen gefordert, für die nötige Abkühlung im Unterricht zu sorgen.

Ralph Langholz meinte hierzu: „Mit Interesse las ich heute Morgen zum Start in den Tag Ihre Meinung zum Thema Schulen und sommerliche Temperierung. Dazu habe ich auch eine, seit 17 Jahren in diesem Bereich aktiv geformte und entwickelte Meinung: Wenn ich von Herr Heinz-Peter Meidinger höre oder Kommentare lese, freut es mich immer besonders. Denn im Robert-Koch-Gymnasium in Deggendorf, in welchem er als Direktor bis zu seiner Pensionierung wirkte, arbeitet seit 2017 ein dezentrales Lüftungssystem von Drexel und Weiss in den 58 Klassen- und Fachklassenräumen. Die ausgefeilte automatische Nachtauskühlung in Verbindung mit einer modernen, intelligenten Beschattung schafft es hier zuverlässig, selbst in Rekord-Hitzesommern wie 2018 oder aktuell, den Temperaturanstieg am Tag in den Klassenräumen auf max. 28° C um die Mittagszeit zu begrenzen. Und das bei morgendlichen Starttemperaturen nach tropischen Sommernächten mit Raumtemperaturen von 24° C. (…) Warum also Klimatisieren? Wo übrigens die CO2-Raumluftkonzentrationen in den mit der Lüftung ausgestatteten Klassenräumen zuverlässig unterhalb 1000 ppm verharrt und auch dank Enthalpietauscher trockene Raumluft zum Beispiel in kalten Wintertagen der Vergangenheit angehören. Es sind alle Optionen verfügbar. (…) Der Komfortgewinn mit einer guten Lüftungslösung gegenüber der klassischen Fensterlüftung ist in jedem Fall erheblich. Wie auch der Gewinn für das Klima und die Nachhaltigkeit.“

Bernhard Schöner äußerte sich wie folgt: „Bezugnehmend auf Ihren heutigen Kommentar im Branchenticker wird es Sie nicht überraschen, dass ich Ihnen grundsätzlich beipflichte. Das oft geäußerte Halbwissen von Fachleuten auf anderen Gebieten ist haarsträubend, wenngleich die Forderungen berechtigt und verständlich sind. Erlauben Sie mir noch einen weiteren Aspekt als fossiles Öl ins Heizungsfeuer zu gießen: Bei dem größten Teil der von Ihnen beschriebenen Schulen handelt es sich um öffentliche Gebäude, die geplante Installationen EU-weit auszuschreiben haben. Die wenigsten deutschen Fachfirmen beteiligen sich an LVs dieser Art, aufgrund Auslastung und Auftragslage. Dies gilt auch für den nachgelagerten Service. Damit ich nun nicht nur das Problem bewundere, empfehle ich auch hier, für Handlungsbedarf zu werben, nicht nur bei Schulen.“

Außerdem erreichte uns von einer Planungs- und Ausführungsfirma im Bereich prozesslufttechnischer Anlagen die Frage, ob bei der Lüftungsanlage für eine Produktionshalle der Einbau einer Wärmerückgewinnungseinrichtung (WRG) vorgeschrieben ist oder nicht (siehe cci249921).

Harald Luger beantwortete die Frage, mit einem klaren „JEIN. Die EU-Richtlinie 1253/2014 (ERP) legt fest, dass jedes Lüftungsgerät >1.000 m³/h eine Wärmerückgewinnung haben muss. Allerdings gibt es Ausnahmen, die hier vermutlich angewendet werden könnten: ‚toxische, hochgradig korrosive oder zündfähige Umgebungen oder Umgebungen mit abrasiven Stoffen‘. Die Frage, die sich meiner Meinung stellt ist, ob es sinnvoll ist, auf eine WRG zu verzichten (…).“

Reinhard Siegismund gab zu bedenken, dass es ein jahrzentelanger Planungsfehler und eine Sünde sei, Fortluft mit 35°C ohne Wärmerückgewinn fortzublasen. Er ergänzt: „Eigentlich amortisiert sich Wärmerückgewinn fast immer während der Lebensdauer der Anlage und dann müsste diese auch aus wirtschaftlichen Gründen gebaut werden!“

Auch Sven Rentschler hat sich hierzu geäußert: „Ich bin da ganz bei Herrn Siegismund! Auch die Argumente einer Nicht-Wirtschaftlichkeit bzw. Ausnahmen bei extremer Abluftbelastung sehe ich nicht wirklich. Man muss nur mal die herkömmlichen 0815-Filter und Abscheider in der Abluft durch wirklich effiziente Aerosolabscheider ersetzen, dann ist so gut wie immer ein wirtschaftlicher WRG-Betrieb möglich. In einem erst kürzlich von uns veröffentlichten Blog-Artikel (…) haben wir das im Detail untersucht und dabei bestätigte sich eben exakt das, was auch Herr Siegismund in seinem Kommentar zusammengefasst hat. Also eher klares JA als Jein oder Nein!“

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13. Juli 2023

Techniksünde, Leser helfen Lesern und GEG-Novelle

cci-Branchenticker-Leser Wolfgang Greiner-Mai hat der Redaktion ein „Techniksünden-Juwel“ geschickt, das er nach eigener Aussage selbst „verbrochen“ hat (siehe cci249814). Bei dieser äußerst kreativen Lösung handelt es sich um ein Deckensegel für vierseitig ausblasende Umluftkühlung „Marke Eigenbau“.

Die erste Frage dazu kommt von Anton Tienes: „Sieht interessant aus. Wie erfolgt die Luftführung? Oberhalb oder unterhalb des Segels?“

Die schnelle Antwort von Wolfgang Greiner-Mai lautet: „Die Ansaugung erfolgt im freien Quadrat in der Mitte des Segels. Die konditionierte Luft tritt bei den Geräten vierseitig, seitlich aus und wird durch das Segel weitergeleitet (kalte Luft also oberhalb des Segels). Deshalb ist es auch wichtig, dass sich das Segel ‚trichterförmig‘ spannt und die Außenkanten tiefer als die Innenkanten liegen.“

Til Brandi ergänzt: „Durch Induktion wird auch warme Raumluft aus der Öffnung in der Mitte angesaugt. Hierdurch steigt die Temperatur der aus dem Umluftkühlgerät strömenden Luft oberhalb des Segels, wodurch die Gefahr von Zugerscheinungen erniedrigt und die Behaglichkeit erhöht wird.“

Von einer Planungs- und Ausführungsfirma im Bereich prozesslufttechnischer Anlagen erreichte uns die Frage, ob bei der Lüftungsanlage für eine Produktionshalle der Einbau einer Wärmerückgewinnungseinrichtung (WRG) vorgeschrieben ist oder nicht (siehe cci249921). Daraufhin haben sich prompt sechs Leser zu Wort gemeldet.

Wolfgang Greiner-Mai meint hierzu etwas süffisant: „Moin aus Hamburg. Sorry, aber da regt mich allein schon die Frage auf. Wer sagt denn, dass Lüftung vorgeschrieben ist? Lassen Sie doch die Lüftung ganz weg, das ist noch sparsamer (Ironie!).“

Torsten Höninger äußert sich wie folgt: „Der Leser sollte vielleicht auch darüber nachdenken, nach welcher Laufzeit sich seine Investitionskosten durch eine effizient eingesetzte WRG zurückzahlen und dann für seine Firma im laufenden Betrieb effektiv Kosten einspart. Langfristigeres Planen ist hier durchaus sinnvoll, statt nur die Erstinvestition zu sehen.“

Reinhard Siegismund gibt zu bedenken: „Fortluft mit 35°C ohne Wärmerückgewinn fortzublasen ist seit Jahrzehnten ein Planungsfehler und heute eine Sünde. Nur wenn die nachzuliefernde Lufterneuerung unbeheizt nachströmen kann, wäre das vielleicht noch vertretbar. Aber bei dieser Luftmenge würde danach diese warme Abluft besser für andere Verbraucher zu nutzen sein. Irgendwo habe ich gelesen, dass nach einem Gesetz aus dem Jahr 2016 Wärmerückgewinn aus Abluft Pflicht sei, ich kann das zeitlich aber jetzt nicht recherchieren. Aber manchmal reicht schon Google, um das zu ergründen. Seit den 60er Jahren haben wir bei der Planung immer Wärmerückgewinn aus Abluft vorgeschlagen und nur bei sehr belasteter Fortluft wurde diese manchmal nicht gebaut. (…) Eigentlich amortisiert sich Wärmerückgewinn fast immer während der Lebensdauer der Anlage und dann müsste diese auch aus wirtschaftlichen Gründen gebaut werden! (…)“

Uwe Friemel verweist in seinem Kommentar auf die EU-Richtlinie 1253/2014 aus dem Jahr 2016 und ergänzt: „Wir versuchen ebenfalls bei jedem Industrie- Projekt eine WRG beim Auftraggeber zu positionieren, jedoch sollten die von Ihnen angesprochenen Schadstoffe und der Ex-Schutz ebenfalls wichtige Kriterien sein.“

Ein weiterer Kommentar stammt von Martin Törpe: „Wir haben grundsätzlich verschiedene Betrachtungen, die den Einbau einer Wärmerückgewinnung in Lüftungsgeräten regeln. Das alte GEG (früher EEG) hat immer eine Wärmerückgewinnung bei Luftmengen > 4000 m3/h gefordert, außer man führte den Nachweis der ‚Nicht-Wirtschaftlichkeit‘, was in dem beschriebenen Fall wahrscheinlich wäre. Im aktuellen Entwurf zum Heizungsgesetz findet sich leider der grundsätzliche Energieeinspargedanke durch eine Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen nicht mehr wieder. Wird in der Produktionshalle ein kombiniertes Zuluft-/Abluftgerät eingebaut, darf der Gerätehersteller nur noch ein Lüftungsgerät mit einer integrierten Wärmerückgewinnung liefern. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass solch ein Gerät eingeplant wurde, da die abgesaugte Raumluft auch wieder ausgeglichen werden muss. Eine Besonderheit besteht darin, wenn die Außenluftmenge im Winter <10% der Gesamtluftmenge beträgt, dann könnte der Gerätehersteller auf den Einbau einer WRG verzichten. In diesem Fall würde das Lüftzungsgerät als Umluftgerät gelten. Man muss aber annehmen, dass dieses hier nicht zutrifft, da die belastete Raumluft ganzjährig entsteht. (…)“

Harald Luger führt hierzu aus: „Die bisherigen Antworten gehen alle in die gleiche Richtung – eine WRG lohnt sich (fast) immer. Zuerst möchte ich aber auf die eigentliche Frage eingehen: Ist eine WRG vorgeschrieben? Hierzu ein klares JEIN. Die EU-Richtlinie 1253/2014 (ERP) legt fest, dass jedes Lüftungsgerät >1.000 m³/h eine Wärmerückgewinnung haben muss. Allerdings gibt es Ausnahmen, die hier vermutlich angewendet werden könnten: ‚toxische, hochgradig korrosive oder zündfähige Umgebungen oder Umgebungen mit abrasiven Stoffen‘. Die Frage, die sich meiner Meinung stellt ist, ob es sinnvoll ist, auf eine WRG zu verzichten. Sie sprechen von einer Kostensteigerung von 50 % mit WRG, diese sehe ich nicht bei einer vollständigen Lüftungsanlage. Wenn Sie nur einen Abluftventilator ohne Filter und eine Außenluftnachströmung etc. einplanen, mag das stimmen. (…) Ich sehe hier in jedem Fall eine Amortisation, daher sollten Sie eher darüber nachdenken wie ein Gerät mit WRG einzuplanen wäre anstatt diese Lösung umgehen zu wollen. Alle Mitglieder des RLT-Herstellerverbandes können Ihnen anhand von Lebenszykluskosten sagen, wo die Reise hingeht.“

Derweil ging es im Beitrag „GEG-Novelle vorerst ausgebremst: ‚Einziges Fiasko!‘ – und weitere Reaktionen“ (siehe cci249866) um die zweite und dritte Lesung der Novelle des Gebäudeenergieeffizienzgesetzes (GEG), die das Bundesverfassungsgericht untersagt hatte. cci Branchenticker hatte erste Reaktionen auf die neuerliche Verzögerung in Sachen GEG-Novelle zusammengefasst und im Anschluss hierzu auch Leserstimmen erhalten.

Torsten Höninger: „Vielleicht sollte man die Wärmepumpe nicht so in den Fokus als Heilmittel hochleben lassen. Was Herr Ernst und Herr Hild ansprechen, finde ich sehr richtig.“

Der Kommentar von Peter Roth dazu: „Die Reaktionen aus unserer Branche zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur GEG-Novelle, die Sie dankenswerterweise eingesammelt haben, sind alle sachlich und teilweise sehr differenziert. Dass beim Beitrag von Herrn Brauneis das Wort ‚Fiasko‘ fällt, ist zwar korrekt, charakterisiert seine detaillierten Bemerkungen aber nur sehr unzureichend. Erst recht trifft Ihre Überschrift: ‚GEG-Novelle vorerst ausgebremst: ‚Einziges Fiasko!‘ – und weitere Reaktionen‘, überhaupt nicht den Stil und den Inhalt der Zitierten. Je sachlicher alle Beteiligten, auch die Presse, mit dem für unsere Zukunft so wichtigen Thema umgeht, desto schneller ist auf Fortschritte zu hoffen.“

Sven Rentschler entgegnet wiederum: „Dreht es sich bei allem wirklich ’nur‘ um Dinge wie Rechtssicherheit, Planungssicherheit, Verunsicherung und Investitionsentscheidungen? Wenn in den kommenden Jahren Millionen von elektrischen Wärmepumpen installiert werden sollen und genauso viele elektronische Autos auf die Straßen kommen, dann kommt in vielen Gemeinden und Städten das Stromnetz an seine Belastungsgrenze. Oder in anderen Worten: Nicht nur in unseren Heizräumen muss modernisiert werden, sondern auch unter unseren Straßen und Gehwegen müssen vielerorts die Stromkabel modernisiert werden! Wenn diese Stromnetze genauso ’schnell und effizient‘ ausgebaut werden, wie unsere Glasfasernetze, dann ergibt dieser übereilte Aktionismus zur Novelle des Gebäudeenergieeffizienzgesetzes überhaupt keinen Sinn. Deshalb finde ich auch die Headline ‚Einziges Fiasko“ von Peter Reinhardt mehr als getroffen und richtig!“

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6. Juli 2023

Leser helfen Lesern und PFAS-Verbot

Im Rahmen unserer Rubrik „Leser helfen Lesern“ reichten wir eine Frage zum „Geltungsbereich von Technischen Regelwerken und Normen des VDMA“ (siehe cci249454) an die Leser von cci-Branchenticker weiter, die uns ein Energiemanagementbeauftragter eines Fahrzeugherstellers gestellt hatte. Der wollte wissen: „Wenn wir VDMA-Normen bei uns im Hause in Anwendung und Umsetzung haben, entsprechen wir als Firma dann auch allen nötigen gesetzlichen Vorgaben? Beziehungsweise sind die technischen Regelwerke und Normen des VDMA so ausgelegt, dass wir all unseren Betreiberpflichten nachkommen, wenn diese Anwendung finden?“

Wolfgang Greiner-Mai schrieb hierzu: „Das kann man aus meiner Sicht mit einen ganz klaren Nein beantworten. Der VDMA stellt mit seinem Leitfaden ein Bauteil zur komplexen Thematik zur Verfügung. Für den Betreiber bleiben jedoch noch viele weitere Aufgaben, wie zum Beispiel Einhaltung von Herstellervorschriften, eine Gefährdungsbeurteilung, energetische Inspektion, (…), Meldepflichten (…), Dichtheitsprüfung (…) etc.“

Hierzu meinte Reinhard Siegismund: „Wolfgang Greiner-Mai hat das bereits beantwortet. Ergänzend aus meiner Sicht: Die VDMA-Regelwerke stellen oft die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar, deshalb zitiere ich auch diese. Gesetzliche Regeln und Normen müssen eingehalten werden. Sie haben auch Vorrang, aber ich habe bisher keinen Verstoß einer VDMA-Regel gegen gesetzliche Regeln festgestellt. Leider ist es so, dass viele kleinere Betrieb und Planungsbüros sich die vielen teuren Regelwerke gar nicht alle leisten können und dann manchmal dagegen verstoßen – und wir als Sachverständige haben dies dann festzustellen. Aus dieser Sicht sollten Regelwerke leichter und preisgünstiger zugänglich gemacht werden. (…) Vielleicht sollten wir Regelwerke einfach zum Herunterladen als pdf-Datei anbieten.“

Auch auf den Beitrag „PFAS-Verbot sorgt für großes Interesse beim VDMA: Verband fordert risikobasierten Ansatz“ (siehe cci249147) reagierten unsere Leser.

Olaf Mayer kommentierte: „Da kann man ja nur zustimmen zu diesem Textausschnitt. ‚Der VDMA fordert daher einen strikt risikobasierten Ansatz der Regulierung. Es gibt PFAS-Stoffe, die kein relevantes Risiko für Mensch und Umwelt darstellen, aber die Langlebigkeit und Sicherheit vieler industrieller Produkte und Produktionsprozesse garantieren.‘ Die Evolution/Entwicklung, die schon seit langem von Mutter Natur in Gang gesetzt wurde, die natürlich auch von uns mit angefeuert worden ist, werden wir durch Verbote und Klimagesetzte leider nicht mehr aufhalten bzw. ändern. (…) Klimaschutz und Änderungen in der Teilgruppe der PFAS ist richtig, nur die Art und Weise, wie man sich erlaubt damit umzugehen, ist schon sehr sonderbar. In der Politik sollten einmal die Verantwortlichen eine Lehre im Fach Wärmepumpen und Klimaanlagen ausüben und mit dem Fachwissen den Klimaschutz neu anstoßen, und damit praktikabel Vorschlägen zur Bearbeitung von Klimaschutzzielen und Gesetzen vorlegen.“

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29. Juni 2023

Flexiblere Ausbildungskonzepte

In seinem gestrigen Meinungsbeitrag „Flexible Konzepte statt starrer Ausbildungspläne“ (siehe cci249317) hat Peter Reinhardt die Themen Fachkräftemangel und Ausbildungsmodelle betrachtet. Die Branche müsse sich seiner Meinung nach bewegen, um den Fortbestand an Fachkräften zu sichern. In erster Linie hieße dies, starre Ausbildungspläne aufzubrechen und stattdessen flexiblere Konzepte einzuführen, die auch eine kürzere Ausbildungszeit ermöglichten.

Hierzu meinte Bernhard Schöner: „Gut, dass die größte Herausforderung Erwähnung findet: alte Zöpfe und neue Wege! Das fordern viele bis alle, aber sobald die Schere nur ein Stückchen aus dem Etui genommen, oder mal abgebogen wird, macht sich Nervosität wegen zahlreicher neuer Konsequenzen breit. Wir alle kennen die Ausrufe: ‚Wo kommen wir denn da hin!?‘ ‚Das geht mir alles viel zu schnell!‘ ‚Das dauert mir alles viel zu lange und bringt doch eh nichts!‘ ‚Da müssen sich die Hersteller drum kümmern!‘ Motto: Lieber bekanntes Leid, als unbekanntes Glück. Hoffnung macht, dass das Bewusstsein zu diesem Thema medial/exponentiell zugenommen hat. Gut so, weiter so. Und den Anfang machen. Zöpfe und Scheren gibt es genug. Unglaublich, aber wahr: Es macht sogar Spaß.“

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22. Juni 2023

Erneuter Anstoß zur Selbstreflexion

In ihrem Meinungsbeitrag „Wer bin ich – und wenn ja, wie viele?“ (siehe cci205419) vom 14. Juni hatte Sabine Andresen darüber nachgedacht, wie sehr man sich eigentlich über den Beruf, die Tätigkeit und die Rolle beispielsweise in der LüKK definiert. Ihr Frage „Wie viel Beruf, wie viel ‚Ansehen‘ (Rolle), wie viel Privatleben, wie viel Hobby, wie viele Interessen machen uns anteilig aus?“ sollte als „Anstoß zu einer interessanten Selbstreflexion“ dienen.

Arne Bast und Olaf Mayer sind der Aufforderung gefolgt und haben in ihren Kommentaren über die „Geheimcodes“ der Branche gesprochen und darüber, was denn nun der beste Beruf der Welt sei (siehe unten).

Katrin Schöner zeigte sich begeistert: „Liebe Frau Andresen, mit großem Interesse habe ich Ihre Kolumne gelesen. Ein tolles Thema, mit dem ich mich schon länger beschäftige. Sie haben es sehr greifbar und verständlich dargelegt. Jede Zeile Ihrer Kolumne hat Lust auf mehr gemacht.“

Ein weiterer Kommentar stammt von Torsten Höninger: „Liebe Frau Andresen, heute gibt es ja einen schönen Begriff dafür: Work-Life-Balance. Menschen, die eine gewisse Position oder berufliche Aufgabe benötigen, um sich damit zu definieren, gibt es ja schon immer. Auch mitunter als Napoleon-Komplex bekannt. Aber es gibt auch Menschen, die den Erfolg für sich brauchen, ohne den Schein nach außen zu leiten. Stichwort: Stiller Erfolg. Oder auch die Ermüdung über die Anstrengung, die meist dahintersteckt, und das ewige Ringen ‚Erster‘ oder ‚Bester‘ zu sein, oder einfach seine Arbeit zu 150 % perfekt zu machen – heute nennt man die Ermüdung eben Burnout.
Und das Idealbild des Mitarbeiters, der sich mit seiner Firma und dem Produkt identifiziert, ist sicherlich für Firmen wünschenswert. Ob es für den Mitarbeiter erstrebenswert ist? Aus meiner Sicht sollte sich ein guter Mitarbeiter mit seinem Talent und Können identifizieren. Wenn dies dann zum Produkt, zur Marke und zum Firmenleitbild passt – perfekt. Persönlich bin ich da bei Bloch [Anmerkung der Redaktion: Ernst Bloch, deutscher Philosoph]: ‚Ich bin. Aber ich habe mich nicht. Darum werden wir erst.‘ Meine Interpretation: Immer weiter an seiner eigenen Persönlichkeit arbeiten und ihr die Freiheit lassen, sich weiterentwickeln zu können. […] Danke für Ihre wirklich gute Meinung. Ach ja, ich habe ebenfalls einen Freund im Freundeskreis, der über seinen Job nicht sprechen darf. Offiziell ist er nur bei der Bundewehr.“

Detlef Malinowsky schrieb: „Zunächst einmal vielen Dank Frau Andresen, ich lese immer wieder mit großem Interesse Ihre Impulstexte, die zum Nachdenken anregen. Ich bin jetzt seit ca. 30 Jahren in der LüKK als Inbetriebnehmer, Gutachter, Planer, Optimierer und jetzt als Komponentenentwickler für die TGA-Technik tätig. Mich treibt es fast jeden Tag aus dem Bett zur Arbeit, um Dinge umzusetzen, die mir einfach Spaß machen. Durch diese Einstellung gab es aber auch Zeiten, in denen ich unsere Familie vernachlässigt habe. Aber hier habe ich den Weg zurück gefunden. Mein Beruf ist eigentlich zu meinem Hobby geworden und ich brauche heute, neben meiner Familie, Freunden und meinem Sport, nur wenig zusätzliche Zeit für mich. Auch im Unternehmen pflege ich den persönlichen Kontakt zu meinen Mitarbeitern und genieße unser zwischenmenschliches ‚Wohlfühlklima‘. Das ist nicht nur ein physikalischer Zustand. Das ist meine Wok-Life-Balance-Formel.“

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15. Juni 2023

Selbstreflexion, Wärmerückgewinnung, Blick in die LüKK-Zukunft und noch einmal Ausbildung

In ihrem gestrigen Meinungsbeitrag „Wer bin ich – und wenn ja, wie viele?“ (siehe cci205419) hat sich Sabine Andresen gefragt, wie sehr man sich eigentlich über den Beruf, die Tätigkeit und die Rolle beispielsweise in der LüKK definiert?

Zu diesem Anstoß zur Selbstreflexion meint Arne Bast: „Hallo Frau Andresen, eine immer wiederkehrende Erfahrung mache ich auf Seminaren, wenn die Vorstellungsrunde startet. ‚Ich leite im Konzern die Abteilung Soundso und ich habe 35 Leute unter mir‘, manche halt nur zehn, manche aber auch 100. Das scheint so eine Art Währung zu sein, wie wichtig man ist. Ich stelle mich immer vor mit ‚Ich bin Klimatechniker‘. Wie die meisten cci-Leser wissen, ist das so eine Art Geheimcode. Wir gehören damit zu einer Bruderschaft eines der besten Berufe der Welt.“

Olaf Mayer entgegnete darauf: „Hallo Frau Andresen, hallo Herr Bast, das passt irgendwie gut. Jeder hat so seinen Geheimcode. Bei mir lautet der Geheimcode, wenn ich in der Vorstellungsrunde gefragt werde: ‚Ich bin Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister‘. Das ist mit Verlaub gesagt, lieber Herr Bast, der beste Beruf der Welt, vor dem Klimatechniker.“

In seinem Meinungsbeitrag „WRG – die vergessene Effizienz im GEG?“ (siehe cci204913) hat Dr. Manfred Stahl am 7. Juni angemerkt, dass er in den Diskussionen zur Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes die Berücksichtigung einer weiteren, seiner Meinung nach wichtigen Effizienz- und Energieeinspartechnik vermisst: die maschinelle Lüftung mit Wärmerückgewinnung.

Darauf gab es prompt Zustimmung von Torsten Höninger: „Top Kommentar! Danke für Ihren Einsatz für die WRG!“

Auch Ralf Lottes stimmte dem zu: „Sehr geehrter Herr Dr. Stahl, vielen Dank; Sie sprechen dem VfW und mir aus der Seele! Schon länger argumentieren wir, dass jede Kilowattstunde, die wegen aus Lüftung mit WRG rückgewonnener Wärme nicht neu erzeugt werden muss, als erneuerbar behandelt werden sollte. Seit dem Leak des Referentenentwurfes setzen wir uns gegenüber der Politik dafür ein, die Lüftung mit WRG noch in die jetzige GEG-Novelle hineinzubekommen. Gerade, weil durch weitergehende Ausnahmen und Einschränkungen des Anwendungsbereiches die Zielerreichung nicht leichter wird, sollte man jetzt alle Optionen nutzen, die in der Praxis hilfreich sind, um Energie und CO2 im Gebäudesektor zu sparen. Nur dann werden wir die Wärmewende schaffen!“ Und weiter schreibt er: „Das BMWK argumentiert, Lüftung mit WRG sei keine Heizungstechnologie. Daher sei sie nicht vom aktuellen GEG erfasst. Mit Effizienztechnologien, wozu man sie zähle, wolle man sich bei der nächsten GEG-Novelle befassen, die ja unter anderem die EPBD-Novelle umsetzen wird. Dem setzen wir neben den oben genannten Argumenten entgegen, dass die WRG durch die direkte Rückgewinnung der erzeugten Heizungswärme der Heizungstechnologie besonders nahe ist. Vermeidbare Lüftungswärmeverluste müssen wir einfach reduzieren. Die von Ihnen gegenüber der Fensterlüftung zitierten ‚Einsparungen durch WRG auf etwa 20 % (unsaniertes Gebäude) bis 70 % (KfW 40-Neubau)‘ stammen übrigens aus einer ITG-Kurzstudie für den VfW, die wir im Mai veröffentlicht haben und die in der Fachpresse bereits wieder ein großes Echo findet. (…) Bis 2045 könnten wir um die 10% des Minderungszieles (um die 10 Mio. t/a.) schaffen, wenn bis dahin 45% Ausstattungsgrad des Wohnungsbestandes mit Lüftung mit WRG erreicht würden. Dazu müssten jährlich 775.00 Wohnungen damit ausgerüstet werden. (…)“

Derweil ging es im Beitrag „Blick in die LüKK-Zukunft: Mobile Einheiten sollen Räume Heizen und Kühlen“ (siehe cci204534) um ein an der FH Köln gestartetes Forschungsprojekt, dessen Ziel darin besteht, die Grundlagen für den Prototyp einer mobilen Anlage zur individuellen Erwärmung und Kühlung von Räumen zu entwickeln.

Hierzu meinte Robert Funcke: „Das finde ich extrem spannend. Was ich in der ersten schnellen Durchsicht nicht finden konnte, war der Aspekt der Raumluftfeuchte. Wenn wir in der Pandemie etwas (neu) gelernt haben, dann die hohe Bedeutung der richtigen Feuchte für das Wohlempfinden und die Virenreduzierung. Ich hoffe also, dass das Vorhaben das nicht vernachlässigt und wünsche ganz viel Erfolg.“

Anton Tienes gab zu bedenken: „Ohne stationäre Grundtechnik wird auch dieses System nicht auskommen. Geht man bei dem Projekt davon aus, dass in Gebäuden immer nur wenige Einheiten genutzt werden und der Rest leer steht? Gibt es dann für die angedachte ‚Verschiebetechnik‘ auch flexible Wärmebedarfs- und Kühllastberechnungen als Auslegungsgrundlage? Wie sieht es mit dem Brandschutz aus? Ich bin gespannt auf die Lösungsansätze und ob/wie sich das Ganze wirtschaftlich darstellen lässt.“

Die Rückmeldung von Dr. Manfred Stahl dazu: „Zur kurzen Beantwortung der Fragen von Herrn Tienes und Herrn Funcke: Bei dem Beitrag handelt es sich und die Ankündigung eines dreijährigen Forschungsprojekts, das soeben erst gestartet ist. Inwieweit die (fahrende) BuildON-Unit auch in der Lage sein könnte, eine zweifellos wichtige Luftbefeuchtung zu übernehmen, ist für mich fraglich – zumindest steht zu diesem Punkt bislang nichts in den öffentlich zugängigen Projektvorstellungen. Dort wird nur die Funktion der Luftreinigung im Sekundärluftprinzip erwähnt. Und wie viele solche Units dann zum Beispiel durch eine Büroetage fahren, um in den einzelnen Räumen eine – zumindest bezogen auf die Temperatur – angenehme Atmosphäre zu schaffen, ist ebenso offen. Auch, ob – wie von Herrn Tienes angemerkt – die Units die Aufgabe der Raumtemperierung allein übernehmen (können) oder ob dazu noch eine zentrale RLT-Anlage benötigt wird.“

In seinem Meinungsbeitrag „Ausbildungsberatung, kostenlose Meisterausbildung und mehr“ hatte Florian Fischer am 31. Mai unter anderem die mangelnde Unterstützung durch das allgemeinbildende Gymnasium seines Sohnes beklagt (siehe cci204483).

Hierzu meinte Olaf Mayer: „Da fehlt doch schon die eigene Meinungsbildung für einen Beruf. Es hat sich auch eine Abnormität eingeschlichen. Der Respekt und die Wertschätzung für das Handwerk ist doch gänzlich verloren gegangen. Dass die Meisterausbildung kostenfrei sein sollte, halte ich persönlich für keine gute Idee. Man muss sich sein Handwerk schon verdienen, so wie viele andere Meisterschüler vorher. Wo bleibt da die Wertschätzung für diesen Handwerksberuf, wenn es denn auch noch ‚kostenlos‘ gibt? Das kann doch bestimmt nichts Wertvolles sein! Es fehlt an Bildung, Lust und Motivierung der Schüler. Die Botschaft ist schon da, nur will es keiner hören, dann würde der eigene Traum vom Nichtstun zerstört. Wir könnten noch mehr darüber schreiben, es ist aber im Moment niemand da, der erstens zuhören würde und zweitens den Ernst der Lage begreift.“

Darauf antwortete Florian Fischer: „Hallo Herr Mayer, ich bin sonst auch kein Freund von ‚kostenlos‘. Aber die Berufsausbildung im Handwerk steht im starken Wettbewerb zum Studium und da denke ich, dass finanzielle Aspekte eine Rolle spielen.“

Ein weiterer Kommentar zum Meinungsbeitrag von Florian Fischer stammt von Detlef Malinowsky: „Unsere jüngste Tochter ist eine der wenigen in der 10. Klasse, die eine Ausbildung als technische Systemplanerin beginnen wird. Sie ist froh, ihr erstes Geld zu verdienen und dass nach ihrer Ausbildung der Weg zum Abitur oder Studium offen ist. Ich selbst sehe hier nur Vorteile für unser Tochter, zum Beispiel: Selbstständigkeit und Selbstvertrauen steigern, natürlich ihr erstes Geld verdienen, unabhängiger werden, das ‚wahre‘ Leben kennenlernen, einen gesunden Menschenverstand und einen gesunden Sinn für das Leben entwickeln. Ihr jüngerer Bruder wird übrigens gleich nach der 9. Klasse mit dem Ausbildungsberuf Mechatroniker für Kältetechnik durchstarten, da er ein Praktiker und die Schule für ihn ein Graus ist. Und auch ihm stehen nach der Ausbildung alle Wege offen, dass sehe ich übrigens nicht bei ’nur‘ Studierten. Ich habe die Meinung, dass jeder eine Ausbildung zur persönlichen Entwicklung machen sollte und das gilt besonders für Menschen, die später in einer gesellschaftlichen Verantwortung stehen (Lehrer, Politiker, …). Ich wäre dankbar, wenn es wieder mehr Praktiker als Theoretiker geben würde.“

Der Beitrag „BIV: Verbändevereinbarung zum gewerkeübergreifenden Arbeiten“ (siehe cci204922) wurde von Achim Frommann wie folgt kommentiert: „Eine nette Idee, diese Jahrzehnte alte Verbändevereinbarung wieder einmal ‚abzustauben‘ und aufzufrischen. Ohne das SHK-Handwerk und den ZVSHK als Dritten im Bunde wird das Handwerk den anstehenden Aufgaben klimarelevanter Gewerke – Stichwort ‚Wärmepumpen‘ – nur leider nicht gerecht werden. Hinzu kommt der Fachkräftemangel. Laut jüngsten Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit gehören alle drei Gewerke inzwischen zu den Top-Ten-Engpassberufen! Darum bitte das ‚Bündnis für klimarelevante Gewerke‘ schnell erweitern. Ansonsten wird es tatsächlich eng.“

Zudem merkte Ralf Knof zum Beitrag „Stiftung Warentest: Split-Klimageräte unter der Lupe“ (siehe cci203704) an: „Gemäß dem Motto ‚aus den Augen – aus dem Sinn‘. Keines der getesteten Geräte entspricht der VDI6022, keines der Geräte darf in Bereichen, in denen sich Menschen mehr als 3 Sunden/ Tag oder 30 Tage pro Jahr aufhalten, installiert werden. Es wundert doch sehr, dass Hygieneaspekte offenbar schon wieder keine Rolle mehr spielen. Vielleicht braucht es noch die eine oder andere Pandemie.“

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1. Juni 2023

Fehlanzeige bei der Ausbildungsberatung, noch einmal Subventionen

In seinem gestrigen Meinungsbeitrag „Ausbildungsberatung, kostenlose Meisterausbildung und mehr“ hat Florian Fischer unter anderem die mangelnde Unterstützung durch das allgemeinbildende Gymnasium seines Sohnes beklagt (siehe cci204483).

Darauf gab es prompt Zustimmung von Stefan Plücker, der den Beitrag wie folgt kommentiert hat: „Ich bin da ganz Ihrer Meinung, mein Betrieb hat letztes Jahr bei fünf Gymnasien in unserer Nähe angefragt ob die Schüler eine Berufsberatungen bekommen oder wir als Ausbildungsbetrieb unseren Beruf „Mechatroniker für Kältetechnik“ vorstellen dürfen, dies wurde von allen fünf Gymnasien mit der Begründung abgelehnt oder verneint „das Gymnasium ist eine Vorbereitung auf das Studium“, eine Berufsausbildung im Handwerk ist nicht das Ziel.

Auch gesellschaftlich ist es nicht anerkannt mit den Händen zu Arbeiten. Solange die Eltern Ihren Kindern vermitteln, dass man ohne ein Abi nichts ist oder wird, können wir nicht damit rechnen, dass sich junge Menschen mit gutem Bildungsstand im Handwerk einfinden. Die Eltern vergessen oder verdrängen dabei, dass es wesentlich mehr Akademiker gibt, die nur Praktika, Zeitverträge oder gar keine Arbeit bekommen als im Handwerk. Unser aller Wohlstand bricht ohne das Handwerk zusammen.“

In seinem Meinungsbeitrag „Überflüssige Subvention oder gezielter Impuls?“ (siehe cci203982) hatte Thomas Reuter am 17. Mai geschrieben: „Subventionen sind von der öffentlichen Hand gewährte Zuschüsse zur Unterstützung bestimmter Wirtschaftszweige und/oder einzelner Unternehmen. (…) Solche Vergünstigungen (…) sind notwendig und sind nicht zwangsläufig ein Merkmal von Planwirtschaft. So auch in der LüKK.“ Hierzu meinte Markus Werner: Ich teile ganz klar die Auffassung, dass Förderung mit wirtschaftlichen und ökologischen Ziele verknüpft sein muss, sprich: eine Fördersumme X nur so hoch, wie der messtechnische Nachweis erbracht wird (…).“

Dem hat daraufhin Marcel Riethmüller widersprochen: „Leider teile ich die Auffassung von Herrn Markus Werner nicht, dass die Fördersumme X nur so hoch sein darf, wie der messtechnische Nachweis später erbracht wird. Solche Forderungen haben sehr große rechtliche und bürokratische Folgen.
Ich teile aber die Auffassung, dass eine Förderung wirtschaftliche und ökologische Ziele verknüpft seinen sollten. Das ist tatsächlich sogar die Grundlage für eine Förderung aus dem Beihilferecht. Wir von der ecogreen betreuen jährlich über 2.000 Energieeffizienz- und Förderprojekte und wenn wir jetzt überall anfangen erstmal alles zu messen, dann brauchen wir nicht mit der Energie- und Wärmewende anfangen. Es gibt bei einer Förderung immer erhöhte Effizienzanforderungen an die Anlagentechnik. Jedes Unternehmen, welches hier investiert, möchte auch eine Einsparung erzielen und macht das nicht, weil es eine Förderung gibt. Denn wenn diese Unternehmen 200.000 € für eine Lüftungsanlage investieren und dann 30.000 € Förderung bekommen, dann kann mir keiner Erzählen, dass die Unternehmen die Investition tätigen, weil es eine Förderung abgreifen möchte. Und wenn wir mal im privaten Bereich auf das Thema Wärmepumpen schauen. Wir möchten 500.000 Wärmepumpen jährlich bauen. Wer soll denn bitte das nachhalten, ob die Wärmepumpe wirklich die Einsparung bringt. Klar gibt es schwarze Schafe, aber wollen wir deswegen alle unter Generalverdacht stellen? Was passiert, wenn wir 2-3 harte Winter haben und die gewünschten Einsparungen nicht erzielt werden??? Wo ist die Grenze für die Einsparung? 10 %, 20 %, oder 30 %? Und was ist, wenn die Wärmepumpe nur 29,9 % und nicht die 30 % einspart, wie hoch ist der Ermessensspielraum? Die Förderung wurde ausgezahlt und wer fordert das zurück? Steht die mögliche Rückforderung der Förderung im Verhältnis zum Bürokratieaufwand? Wer ist dafür verantwortlich, wenn Förderung zurückgefordert wird? Der Energieberater, der Planer, der Anlagenbauer, der Hersteller oder sogar der Kunde? Solch ein Massen-Förderprogramm so zu gestalten, dass eine Förderung nach tatsächlichen Messwerten und tatsächlichen Einsparungen bewertet wird, ist einfach ein Bürokratiemonster und eine Spielwiese für Rechtsanwälte. Und ansonsten ist es ja nicht so, dass dort nicht gemessen oder einfach so irgendwas gefördert wird, z. B. bei Wärmepumpen: Die Wärmepumpen müssen eine hohe Energieeffizienz haben, SG Ready sein, eine Energie- und Effizienzanzeige haben, die JAZ muss nachgewiesen werden, es muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden etc.. Ich wünsche mir einfach, wenn solche Forderungen, wie z. B. messtechnische Nachweise, gestellt werden, dass die Leute sich einfach auch mal vorher mit dem Thema beschäftigen und sich über die Folgen Gedanken machen. Vielleicht gibt meine Antwort ja auch einen kleinen Denkanstoß, sich mit den Folgen von manchen pauschalen Forderungen im Vorfeld zu beschäftigen.“

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25. Mai 2023

Subventionen und Großwärmepumpen

In seinem Meinungsbeitrag „Überflüssige Subvention oder gezielter Impuls?“ (siehe cci203982) hat Thomas Reuter am 17. Mai geschrieben: „Subventionen sind von der öffentlichen Hand gewährte Zuschüsse zur Unterstützung bestimmter Wirtschaftszweige und/oder einzelner Unternehmen, so steht es in einer Definition. Solche Vergünstigungen dienen dazu, bestimmte politische, wirtschaftliche, ökologische oder soziale Ziele zu erreichen. Und ich meine: Subventionen sind notwendig und sind nicht zwangsläufig ein Merkmal von Planwirtschaft. So auch in der LüKK.“

Hierzu meint Markus Werner: „Ich teile ganz klar die Auffassung, dass Förderung mit wirtschaftlichen und ökologischen Ziele verknüpft sein muss, sprich: eine Fördersumme X nur so hoch, wie der messtechnische Nachweis erbracht wird, dass mit der geförderten Maßnahme das oder die Ziele erreicht worden sind. Am besten durch jährliche Steueranreize während der Laufzeit. Wenn aber pauschale Förderprogramme nur dazu führen, dass das Preisniveau der Hersteller angehoben wird, sind die Förderprogramme fehl am Platz.“

Derweil ging es im Beitrag „Großes Interesse an der Wärmepumpen-Schulung in Karlsruhe“
um Großwärmepumpen und Hochtemperaturanwendungen (siehe cci204114).

Hierzu hat Horst Bernauer geschrieben: „… konnte leider nicht teilnehmen. Gibt’s Unterlagen zum Nachlesen? Oder ein Video?“

Darauf antwortete Thomas Reuter: „Hallo Herr Bernauer, von dieser Veranstaltung gibt es keine Aufzeichnung oder Unterlagen. Aber wir bieten diese Schulung im Herbst (Oktober, der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest) erneut an und Sie können sich für diese Veranstaltung gerne hier anmelden.“

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11. Mai 2023

Kritik an der aktuellen Wärmepumpenförderung

In seiner „Meinung“ vom gestrigen Mittwoch kritisierte Dr. Manfred Stahl die derzeitige Wärmepumpenförderung. „Angesichts dieses ganzen aktuellen Hin und Her der Vorschläge und Alternativen zur Förderung frage ich mich: durch wen und wie soll das alles organisatorisch und administrativ umgesetzt werden? Bau-, TGA- und LüKK-Verbände beklagen bei der Umsetzung des GEG zu wenig Fingerspitzengefühl und Realitätsverlust bei zu viel Bürokratie – ich schließe mit deren Meinung an“, so Dr. Stahl. (Nachzulesen unter der Artikelnummer cci203542)

Hierzu meint Detlef Malinowsky: „Ich finde Ihren Vorschlag sehr gut, aber ich denke, Vereinfachungen sind nicht gewollt. Die komplizierten Förderprozesse haben nämlich unter anderem folgende Effekte: abschreckende Wirkung, zusätzlicher Aufwand, zusätzliche Kosten (werden auch gefördert), zu wenig kompetente Energieberater, hoher bürokratischer Aufwand, Fristen müssen eingehalten werden (…). Durch die vielen Förderhindernisse werden weniger Förderungen ausgezahlt. Durch die vielen Förderhindernisse gehen Privatpersonen und Gewerbebetriebe ein hohes finzielles Risiko ein. Ich wäre für eine Förderung, die nur die praktischen Ergebnisse fördert, und zwar in Höhe der tatsächlichen Einsparung!“

Ein weiterer Kommentar kommt von Prof. Manfred Norbert Fisch: „Dem kann ich nur zustimmen – bereits Ende 2021 haben wir in unserem Gutachten ‚Verantwortung übernehmen – Gebäudesektor auf dem Weg zur Klimaneutralität‘ – Auftrag vom ZIA, Berlin, in zwölf Thesen konkrete Empfehlungen gegeben. Die BReg (BMWK) haben die Empfehlungen von vier Thesen mehr oder weniger berücksichtigt beziehungsweise in der Umsetzung – freut uns natürlich. Beigefügt die Kurzfassung der Machbarkeitsstudie. Trotzdem verlassen wir mehr und mehr die Marktwirtschaft und werden zur Planwirtschaft – dies bedauere ich sehr. In dem beigefügten Vortrag von letzter Woche auf dem IW 2050 Kongress habe ich unter anderem zum Thema Wärmepumpen auch meine Haltung präsentiert – insgesamt kamen meine Thesen bei den GF der Immobilienwirtschaft sehr gut an.(…) Mein Vorschlag, die Gebäude nach CO2- Emissionen pro m² zu labeln – CO2 (A) für die grauen Emissionen und CO2 (B) für den Betrieb – wurde bisher nicht aufgenommen – selbst die DGNB rechnet die grauen Emissionen weiter verteilt über 50 Jahre – vollkommener Blödsinn! Die Emissionen entstehen jetzt beim Errichten oder Sanieren der Gebäude!“

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4. Mai 2023

Viessmann-Verkauf und die verbrauchsgerechte Erfassung von Lüftungskosten

Vergangene Woche hat cci Branchenticker ausführlich über über den geplanten Verkauf von Viessmann an Carrier (Artikelnummer cci202046) berichtet. Sabine Andresen hat sich dazu eine Meinung gebildet: „Meinung: Kommunikatives Fingerspitzengefühl“(cci202740). Dazu schrieb Frank Petelka: „Vielen Dank für Ihren (finde ich) sehr treffend formulierten Artikel. Ich finde es sehr gut von Ihnen und Ihrem Unternehmen, dass Sie diesen Punkt aus dieser Sichtweise betrachten und das kommunikative Vorgehen von Max Viessmann so positiv hervorheben. Denn genau dieses, wie Sie es nannten: ‚Fingerspitzengefühl‘ – wäre heute in vielen Situationen sehr wünschenswert. Aber es tut gut zu sehen, dass die Wirtschaft in Deutschland dazu in der Lage ist, was politisch sehr oft leider sehr wünschenswert wäre. Von daher teile ich Ihre Meinung und finde die 100 von 100 Punkten voll gerechtfertigt. Ich zolle der Firma Viessmann auch meinen vollen Respekt für diese unternehmerische Entscheidung.“

Der Beitrag „Verbrauchsabhängige Abrechnung der Energiekosten von RLT-Anlagen“ (Artikelnummer cci201436) führte zu folgendem Kommentar von Markus Späth: „Der vorliegende Artikel gibt vor, Neues zur verbrauchsgerechten Erfassung der Lüftungskosten zu bringen, bei der keine zusätzlichen Geräte installiert werden müssten. Jeder fachkundige Leser weiß, dass eine solche Erfassung von Interesse ist, wenn eine verbrauchsbasierte Lüftungskosten-Abrechnung erfolgen soll, bei der eine RLT-Anlage an mehrere wirtschaftliche Parteien die aufbereitete Luft liefert. Eine solche Abrechnung ist nach geltendem Eichrecht ausschließlich mit Hilfe eichzugelassener Zähler möglich, und da Luftzähler nicht eichfähig sind (es gibt hierzu keine Eichgröße), begrenzt sich dies auf Luftenergiezähler mit Eichzulassung (aktuell nur bei der Firma. Luftmeister erhältlich). Eine Erfassung, wie hier vorgeschlagen, der Volumenströme aus Volumenstromreglern kann gegebenenfalls energetischen Einschätzungen dienen, aber keiner rechtssicheren Abrechnung. Da hilft es auch nicht, dass der Artikel am Ende darauf hinweist, dass eine Abstimmung mit dem Betreiber notwendig sei. Kein Betreiber oder Eigentümer wird das Risiko eingehen, eine rechtlich falsche und damit nicht gerichtsfeste Methode zur Lüftungskosten-Abrechnung einzusetzen. Technisch-inhaltlich sei noch erwähnt, dass Volumenstrom-Regler gerade im unteren Strömungsbereich (von 0,7 bis 2,5 m/s) den Volumenstrom entweder gar nicht messen oder mit hoher Ungenauigkeit, was noch verschlechtert wird, wenn nur kurze Einlaufstrecken vorliegen. Gerade diese Performance aber ist es, auf welche die Eichbehörden im Zuge der Luftenergiezähler-Eichzulassung zurecht Wert legen.“
Thomas Reuter antwortete: „Sehr geehrter Herr Späth, vielen Dank für Ihren Kommentar. Wie der Text mehrfach beschreibt, ist das vorgestellte Verfahren ein Vorschlag und behauptet an keiner Stelle, ein rechtssicheres Verfahren darzustellen, siehe: ‚Dieses Verfahren ist vereinfacht, denn es berücksichtigt nicht alle energetischen Einflüsse im Anlagenbetrieb. […] Die in dem beschriebenen Anlagendesign und Abrechnungsverfahren vorgeschlagenen Produkte sind heutzutage aber nur teilweise im Sinne einer von einer Eichbehörde zertifizierten Lösung kommerziell erhältlich. […] Aufgrund der nicht vollständig zertifizierten Lösung benötigt dieses Verfahren somit stets eine vertragliche Regelung zwischen dem Betreiber und den Nutzern des Gebäudes.‘ Daher soll der Beitrag einen Anstoß in dieser Debatte geben. Wir freuen uns auf die Fortführung des Themas.“

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27. April 2023

Viessmann-Verkauf, der deutsche Wärmepumpenmarkt, GEG-Novelle

cci Branchenticker berichtete über den geplanten Verkauf von Viessmann an Carrier (Artikelnummer 202046). Dazu schrieb Reinhard Siegismund: „Ich war über diese Nachricht erstaunt und denke heute, das ist für unser Land und unser Europa vielleicht nicht das Beste. Allerdings, hörte ich, dass der Kaufinteressent Carrier in der Branche als seriös und leistungsfähig gut bekannt sei. Eine solide Firma, und meine Luftwärmepumpe von Carrier, allerdings im Sommer zum Kühlen, habe ich schon seit 2007 und bin seit vielen Jahren zufrieden. Als Planer und Sachverständiger kann ich über Carrier nicht schlecht berichten. Carrier gehört zu den weltweit ersten und technisch überzeugenden Herstellern im Fachgebiet Kälte- und Klimatechnik. Aber trotzdem, wir verkaufen viel technisches Wissen ins Ausland. Muss das immer wieder sein? Wenn bei uns einfach so große wichtige Produzenten einfach von Jedermann, der das Geld hat, gekauft werden können, ist das für den Bürger nicht so leicht zu verstehen. Eigentlich will ich diese Entwicklungen global und positiv sehen, auch fachlich für unsere Branche ist dies vielleicht gut.“

In seiner Meinung (Artikelnummer cci202040 brachte Florian Fischer am 26. April seine Überraschung zum Ausdruck, wie sehr Deutschland beim Thema Wärmepumpen zurückliegt.
Anton Tienes kommentierte: „Hier werden Äpfel mit Birnen und sogar mit Erdbeeren verglichen. Ich vermisse immer wieder eine echte Aufklärung über den sinnvollen Einsatz von Wärmepumpen. Ich habe interessehalber gerade mal bei Daikin reingeschaut. Es werden Luft/Luft-Wärmepumpen angeboten. Das sind die normalen sogenannten Klimaanlagen (Splitanlagen). Luft/Wasser-Wärmepumpen werden als Zusatz zu bestehenden Gas/Öl-Heizungen mit Ergänzung durch Solar für die WW-Bereitung angeboten. Weitere Artikel zum Einsatz von Wärmepumpen in Norwegen weisen darauf hin, dass Anlagen mit Brunnensonden genutzt werden und dass Strom für etwa 4 Ct/kW genutzt werden kann. In Deutschland höher als 30 Ct/kW. In den nordischen Ländern wird traditionell mit Elektro geheizt, weil Strom preiswert ist. Wo bleibt der Vergleich mit Deutschland, wo traditionell mit Öl und dann staatlich mit gefördert mit Gas geheizt wird. Bis vor Kurzen sollten wir auf Klein-BHKW umsteigen, das wurde ebenfalls gefördert. Ein falscher Weg. Es ensteht der Eindruck, dass Fördergelder ohne besonderen Hintergrund und nur aus politischer Sicht gegeben werden. Ob die Förderung sinnvoll ist, stellt sich dann von alleine raus …“

Zur Meldung „Bundeskabinett hat GEG-Novelle beschlossen“ (Artikelnummer cci201491) vom 20. April sagte Olaf Mayer Folgendes: „Was soll der Bürger dazu sagen? Im Gründe müsste jetzt die Regierung gestürzt werden. Es ist für die Bürger nicht nachvollziehbar. Da die Deutschen keine Eier in der Hose haben (siehe Frankreich) gehen die auch nicht auf die Straße. Wir nehmen es wieder einmal so hin. Mein Kommentar dazu: Gute Nacht, Deutschland.“

In seiner Meinung vom 19. April („Schöner wärmen“, Artikelnummer cci201411) widmete sich Peter Reinhardt dem (unzureichenden) Design von Wärmepumpen. Dieser Beitrag löste unmittelbar einige Kommentare aus. Bernhard Schöner kommentierte auch noch: „Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu und erlaube mir die Ergänzung folgender Aspekte:

  1. Aktuell spielt das Design eher eine untergeordnete Rolle. Verfügbarkeit und rasche Installation einer Anlage haben Priorität. Das wird sich jedoch auch wieder ändern und schlau sind die Hersteller, die auf optische Emotionen setzen.
  2. Seinerzeit wurde ich von den Produktverantwortlichen immer gefragt: „Wieviel Geräte verkaufen wir mehr, wenn wir sie ansprechender gestalten?“ Meine Antwort lautete: „Weiß ich nicht, aber wir können sie hochpreisiger anbieten.“
  3. Letztendlich entscheidet der Endkunde: Bei so manchem Anblick eines Schottergartens denke ich mir, dass ein Außengerät hier auch nichts mehr versauen kann, wie immer es auch aussieht. Doch es geht auch anders, keine Frage.
  4. Hier und da wird auch dazu geraten, die Außeneinheit zum Umbauen, zu verstecken, Thema (Schall)Schutz. So haben sich Nachbarn schon über Lärmbelästigung von Außengeräten beschwert, die noch gar nicht in Betrieb genommen waren, Stichwort Optischer Schall, den es wirklich gibt und der wohl um die 3 dB(A) liegt. Optische Beleidigungen des Auges gibt es natürlich auch …

Toll, dass Sie dieses Thema aufgegriffen und zudem auch auf die Klimaanlagen-Thematik hingewiesen haben. Die Branche, insbesondere die Hersteller, müssen von Unternehmen lernen die sich vom reinen Effizienz-Pragmatismus erfolgreich verabschiedet haben und so lange Zeit einzigartige Trends und Begehrlichkeiten erzeugt haben. Allen voran: Apple, als auch Tesla. Warum sollen künftig in diesem Atemzug nicht auch mal Unternehmen der LüKK genannt werden?“

In der Rubrik „Leser helfen Lesern“ (Artikelnummer cci199975) gab Dr. Manfred Stahl am 31. März eine Leserfrage an die LüKK-Gemeinschaft weiter. Darin geht es um (Mindest)Abstände von Außenluftansaugungen und Fortluftöffnungen, die sich auf einem Gebäudeflachdach befinden. Der Beitrag erzeugte bereits einige Antworten. Olaf Mayer schrieb zuletzt: „Das ist schon eine tolle Sache bei Carrier/Eurovent. Ich kann hier nur meinen Vorrednern, insbesondere Georg Tale, zustimmen. Bei der Montageanleitung wird darauf hingewiesen, die Örtlichkeiten zu überprüfen. Die meinen aber damit, die Abstände zwischen Zu- und Fortluft zu überprüfen und dementsprechend die bzw. den Kanal neu anzupassen.“

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20. April 2023

Design, F-Gase-Verordnung, Schulen, Normen und Luftführung

In seiner Meinung vom 19. April („Schöner wärmen“, Artikelnummer cci201411) widmet sich Peter Reinhardt dem (unzureichenden) Design von Wärmepumpen. Darauf reagierte Anton Tienes: „Schade, dass Colani nicht mehr lebt. Der würde bestimmt auch Skulpturen für Wärmepumpen machen. Die gleiche Problematik gibt es ja auch bei Außeneinheiten für Splitanlagen. Aktuell habe ich für ein Bürogebäude solch eine Außeneinheit mit einem Schalldämmgehäuse umgesetzt. Die Abmessungen für die Gesamtkonstruktion sind erheblich. Die Kostenerhöhung ebenfalls. Design darf und kann man nicht mehr erwarten. Das sind dann einfach nur noch Würfel. Ob man sie lieben wird?“
Reinhard Siegismund schrieb: „Nicht nur das Design ist wichtig, sondern immer mehr auch der erzeugte Schall! Wir haben als Sachverständige die ersten Fälle, bei denen Besitzer von Reihenhäusern im Erdgeschoss auf der Rasenfläche Außeneinheiten von Wärmepumpen, mit Kühlfunktion im Sommer, aufstellen. Wenn das Grundstück dann gerade mal 5 m breit ist, bringt das viel Ärger für die Nachbarn. Wenn man von der Wärme oder Kühlung selber nichts hat, sieht man dies kritischer und ist dann wirklich ein Ärgernis. – Ich hatte auch schon Fälle, bei denen die 35 dB(A) am Fenster des Nachbarn unterschritten wurden, bei dem man sich genauso stritt. Besonders kritisch ist der Nachbar, wenn er das geräuscherzeuigende Gerät sieht! Auch der Installateur sollte da seinem Auftraggeber Hinweise geben. Ein gutes Gehäuse mit wirkungsvoller Schalldämmung und dann auch einem ansprechenden Gehäuse sollte Standard werden. Auf der Deckplatte des Schalldämmgehäuses könnte auch eine Wanne stehen mit schönen Gewächsen! Diese erhöht auch die Dämmung ein wenig. Die Richtung für den Luftansaug und Luftausblase sollte gut überlegt werden. Der Aufstellort für die Außeneinheit auf der Straßenseite oder auch auf dem Dach, könnte vielleicht auch geeignet sein. Ich hatte ein luftgekühltes Kälteaggregat fast unsichtbar fast an der Grundstücksgrenze zu einem Nachbarn mit einem Geräusch von etwa 30 dB(A) in 1 m Entfernung, dass trotzdem den den Nachbarn störte. Mit Schalldämmkulissen (400 mm dick und 0,8 m lang und Schlitz 100 mm) ist das Gerät jetzt nicht mehr zu hören. Darauf ein tragbarer Tisch mit einer Blumenwanne darauf (Marke Eigenbau).“
Arne Bast schreibt dazu: „Was ist schon ’schön‘ anzusehen? Vergleiche ich eine WP-Außeneinheit mit einem Müllcontainer, einem Briefkasten oder einem Fahrradständer, so wage ich zu behaupten, dass die Wärmepumpe auch nicht hässlicher ist. Oder denken Sie mal an Heizkörper und Brüstungskanäle in Innenräumen. Das stört doch auch keinen. Letztlich liegt es am Bauherrn, das zu bewerten und planerisch zu beurteilen. Mittlerweile sieht man oft Fahrradschuppen mit angeschlossenem Technikabteil, in dem sich die Wärmepumpe befindet. Aber auch entsprechende ‚Tarnfarben‘ können Wunder bewirken.“

Dr. Manfred Stahl fasste am 18. April wichtige Änderungen zur Neufassung der F-Gase-Verordnung zusammen (Artikelnummer cci201149). Achim Frommann kommentierte: „Eine echte Fleißarbeit und eine tolle Zusammen- bzeziehungsweise Gegenüberstellung der wichtigsten Fakten – bei einem kaum mehr durchschaubaren Thema.“

Thomas Reuter widmete seine „Meinung“ (Artikelnummer cci200855) am 12. April dem Thema Schullüftung: „Sind uns Schulen wieder egal?“ Harald Rudelgass antwortete: „Das Thema wird zwar aktuell etwas an den Rand gestellt, doch sollten wir auch innerhalb der Branche die Bildungseinrichtungen immer wieder auf diese Art der Erhöhung der Luftqualität hinweisen. Sei es mit dezentralen oder Zentralgeräten, ich vertrete hier die Meinung, dass eine ordentliche Lüftung eine erhebliche Steigerung der Leistungsfähigkeit der Schüler fördert und den Virenschutz zusätzlich verbessert.“

Am 11. April erschien der „Überblick im Normenwesen – April 2023“ (Artikelnummer cci200695). Hans Kranz sprach ein Lob aus: „Als ich vor 27 Jahren das ISO TC/205 auf Deutsch sinngemäß ‚Gebäudekonstruktion für Umweltschutz‘ und später (2004) bei deutschen Übersetzung mit deutschem Vorwort der ersten GA-Norm in ‚Umweltgerechte Gebäudeplanung‘ taufte, wäre mir nicht eingefallen, dass so viel später (jetzt) tatsächlich noch Normen mit diesem Titel erstellt werden. – Toll! Danke für die Arbeit, immer die aktuellsten Normen vorzustellen!“

Und nochmal F-Gase-Verordnung: Am 5. April urteilte Dr. Stahl über die Anhörung im EU-Parlament (Artikelnummer cci200501). Falko Gawol sagte dazu: „Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Auch wir sehen hier schwere Zeiten auf uns zukommen. Schon jetzt sind die Preise für Kältemittel sehr hoch und natürliche Kältemittel lassen sich leider nicht überall einsetzen. Man stelle sich nur mal vor, bei einem kompakten Lüftungsgerät mit Direktverdampfer würde NH3 eingesetzt werden. Bei einer Leckage im Kältekreis würde man dies im gesamten Gebäude verteilen.“

In der Rubrik „Leser helfen Lesern“ (Artikelnummer cci199975), gab Dr. Stahl am 31. März eine Leserfrage an die LüKK-Gemeinschaft weiter. Darin geht es um (Mindest)Abstände von Außenluftansaugungen und Fortluftöffnungen, die sich auf einem Gebäudeflachdach befinden. Der Beitrag löste bereits einige Antworten aus. Dipl.-Ing. Georg Tale schrieb zuletzt: „Bei Küchenabluft handelt es sich nach DIN EN 16789-3 um Fortluft der höchsten Kategorie EHA 4. Hierbei handelt es sich um ‚Luft, die Gerüche und Verunreinigungen enthält, deren Konzentrationen deutlich höher liegen, als für die Raumluft im Aufenthaltsbereichen erlaubt ist.‘ Gemäß dieser Normen, aber auch nach VDI-Richtlinie 2052-1 oder der DIN EN 16282-1 muss Küchenabluft über das Dach des Gebäudes abgeführt werden. Die 16789-3 fordert, dass Fortluft so aus dem Gebäude abgeführt werden muss, dass ‚die Luft weder erneut in das Gebäude oder in benachbarte Gebäude eintritt oder schädliche Auswirkungen auf Anwohner in der Nähe des Gebäudes hat (Gehwege, Terrassen usw.)‘. Bei den von genannten Rooftop-Geräten wird eine Vermischung zwischen Fortluft und Außenluft nie ausgeschlossen werden können. Küchengerüche werden damit in die Zuluft gelangen, was auszuschließen ist. (…) Das von Ihnen in der Abbildung gezeigte RLT-Gerät würde ich bei der Verwendung in einer gewerblichen Küche aus den zuvor genannten Gründen bemängeln.“

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13. April 2023

Schullüftung, Nachtauskühlung und Abstände bei Außenluft und Fortluft

Thomas Reuter widmete seine „Meinung“ (Artikelnummer cci200855) am 12. April dem Thema Schullüftung: „Sind uns Schulen wieder egal?“ Ralph Langholz antwortet: „Vielen Dank, dass Sie das Thema Schullüftung immer wieder in den Fokus nehmen und ansprechen. Ihr persönlicher Eindruck täuscht erfreulicherweise. Denn aktuell wie auch zukünftig steht die Schullüftung immer noch als wichtiges Thema auf der Agenda bei vielen in Planung und in Ausführung befindlichen Sanierungen oder Neubauten von Bildungseinrichtungen in Deutschland. In meiner täglichen Arbeit in diesem Bereich vermerke ich erfreulicherweise keinen Rückgang an Anfragen oder Aufträgen. Das mag regional sehr unterschiedlich sein. So war München schon immer eine ‚Hochburg der Lüftungsverweigerer‘ mit dem Argument, dass die Fenster geöffnet werden können. Prof. Pettenkofer würde sich vermutlich im Grab umdrehen, wenn er das wüsste. Aber in anderen Regionen gilt es inzwischen als gesetzt, dass in Verbindung mit baulichen Maßnahmen immer eine Lüftung zu planen und einzubauen ist. (…) Der Fokus steht jetzt auf Leistungsverbesserungen beim Lernen und der nachhaltigen Energieeinsparung und Umweltschutz.“

Auf den Beitrag „Simulation zeigt: So effizient ist die Nachtauskühlung in einem Bürogebäude“ (Artikelnummer cci200408), bearbeitet von Dr. Manfred Stahl (6. April), reagierte Prof. Christian Fieberg: „Ein großes Problem der Nachtauskühlung in städtischer Bebauung sind Urban Heat Islands (städtische Wärmeinseln). Diese sind in den hier verwendeten TRY-Daten für 2045 nicht enthalten, da die Auflösung „nur“ 1 km² beträgt. Schon heute liegen die Temperaturen in Berlin (Messstelle Alexanderplatz) deutlich über den Werten bei freier Bebauung (Beispiel Flughafen Berlin-Brandenburg). Der Unterschied von bis zu 6 K ist insbesondere zwischen 19 und 5 Uhr sichtbar. Also genau dann, wenn die Nachtauskühlung arbeiten soll. Gleichwohl ist die Nachtauskühlung ein guter Schritt zur (passiven) Kühlung und damit zur gesteigerten Energieeffizienz und Behaglichkeit.“

In der Rubrik „Leser helfen Lesern“ (Artikelnummer cci199975), gab Dr. Manfred Stahl am 31. März eine Leserfrage an die LüKK-Gemeinschaft weiter. Darin geht es um (Mindest)Abstände von Außenluftansaugungen und Fortluftöffnungen, die sich auf einem Gebäudeflachdach befinden. Der Beitrag löste bereits einige Antworten aus. Roland Kaiser schrieb zuletzt: „Gibt es nicht eine Norm für die Entlüftung der Abwasserleitung, welche Abstände regelt?“

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6. April 2023

Fossile Heizungsrallye, Mindestabstände, Luftführung und die ISH

In der Rubrik „Leser helfen Lesern“ (Artikelnummer cci199975), gab Dr. Manfred Stahl am 31. März eine Leserfrage an die LüKK-Gemeinschaft weiter. Darin geht es um (Mindest)Abstände von Außenluftansaugungen und Fortluftöffnungen, die sich auf einem Gebäudeflachdach befinden.
Martin Törpe antwortete: „Ich denke, keine Norm kann verbindliche Abstände von Zu- und Abluftöffnungen für alle Einbausituationen behandeln. Grundsätzlich helfen Normen aber, Empfehlungen zu definieren, die hilfreich sind, aber für die praktische Anwendung zusätzlich noch zu bewerten wären. (…) Versuchen wir mal, die Empfehlungen aus den aktuellen Normen zusammenzufassen. VDI 6022: Hier findet man im Kapitel 6.3.1 die Empfehlung, dass bei der Planung der Luftöffnungen eine Rezirkulation zu verhindern ist sowie an welchen Stellen Außenluft vorzugsweise anzusaugen ist. Hier werden auch Hinweise zu Geruchsquellen gegeben ohne feste Abstandsregeln zu definieren. Die DIN 13779 ist nicht mehr gültig, allerdings ist man derzeit bemüht, die ‚alten‘ Inhalte zu den Abstandsregeln in eine überarbeitete DIN 16798 Teil 3 (2022) in den informativen Anhang zu überführen beziehungsweise zu ergänzen. Im Entwurf (2022) der 16798 Teil 3 findet man die Grafik aus der 13779 wieder. Daraus ergeben sich Abstände von mindestens 3 m zwischen Abluft und Zuluft. (…)“
Zur „Meinung: Eine echte Besuchermesse“ (Artikelnummer cci199786) von Sabine Andresen (29. März) sagte Andreas Kloidt: „Vielen Dank für diesen Beitrag. Ein interessanter – wenn auch einfacher – Ansatz, die Performance einer Messe zu messen. Ich teile Ihre Sichtweise und Meinung über die ISH 2023. Ich selbst war auch dort und fand die Messe gewinnbringend.“
Michael Reh hat noch auf die „Meinung: Fossile Heizungsrallye“ vom 22. März von Florian Fischer (Artikelnummer cci199215) reagiert. Er hat eine Frage zum Thema Reihenhäuser und Mindestabstand von Wärmepumpen. Sein Kommentar lautet: „Ich frage mich, wie es möglich sein soll, alle Häuser auf Wärmepumpen umzustellen und die gesetzlichen Vorschriften zur Abstandregelung gleichzeitig einzuhalten. Nach den mir vorliegenden Infos muss eine Wärmepumpe mindestens 6 m Abstand zum Nachbargrundstück/Haus einhalten. Reihenhäuser und deren Grundstücke sind jedoch, oftmals nicht breiter wie 6 m. Gibt es hier Ausnahmeregelungen?“
Dr. Peter Rietschel kommentierte die „Techniksünde: ‚Geniale‘ Luftführung“ von Anton Tienes (Artikelnummer cci196894), 24. Februar: „Auch wenn das vielleicht gar keine Lüftung ist, so bleibt es doch eine schöne Illustration, was auf diesem Sektor alles so gebaut wird. Wir (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) hatten auch schon einen Casablanca-Deckenventilator in einer gewerblichen Küche oder auch einen 90° Rohrbogen, der aus dem Boden ragte und ebenfalls in einer Küche für Zuluft sorgen sollte. Leider kann ich Ihnen diese Bilder nicht zu Verfügung stellen, da das der Datenschutz nicht zulässt.“

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30. März 2023

Der Run auf die Wärmepumpe und dessen Konsequenzen

Heute steht die „Meinung: Fossile Heizungsrallye“ vom 22. März von Florian Fischer (Artikelnummer cci199215), Geschäftsführer und Inhaber der cci Dialog GmbH, im Fokus. Sie wurde von einigen Lesern kommentiert.
Prof. Udo Gieseler stimmte zu: „Mit abenteuerlichen Zeitplänen gegen die Menschen zu arbeiten und dabei auf nur eine einzige Technologie zu setzen, ist meines Erachtens buchstäblich Irrsinn.“
Ebenso Hans Kranz: „Sie haben ja so Recht. Dass diese unausgegorene Gesetzesvorlage überhaupt an die Öffentlichkeit gelangte, war ein Eigentor der Ampel in Berlin sondergleichen. Meine Frau – und sicher nicht nur sie – war einem Nervenzusammenbruch nahe, als sie das Ansinnen gelesen hatte. Als Alleinverdiener der Familie mit 3 Kindern in den 70er bis 90er Jahren haben wir unser Häusle bei dem damaligen Zins (um die 10 %) mehr als 3-fach bezahlt. Es ist wirtschaftlich kaum „Wärmepumpen-geeignet“, noch dazu mit einer Einrohrheizung (die wir uns nicht ausgesucht hatten). (…)“
Darauf reagierte Thomas Reuter, Corporate Communications cci Dialog: „Wurde nicht das Vorhaben, sich von den fossilen Heizsystemen zu verabschieden, bereits vor einigen Jahren von der CDU-geführten Regierung beschlossen? Sind die aktuellen Entscheidungen nicht ’nur‘ die Folge von vor Jahren getroffenen Beschlüssen? (…)“
Reiner Lins schrieb: „Der Bestand wird eben so wenig kritisch betrachtet wie die Wirtschaftlichkeit erneuerter Heizsysteme sich für den Verbraucher darstellt. So wie der Industrie muss auch dem Bürger das Recht eingeräumt werden, seine Investition nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzuwägen. Ich unterstütze jegliche Anstrengung, teure Energie einzusparen. Dies hat mich auch während meines Berufslebens immer begleitet. Es wurden jedoch auch Grenzen deutlich, die dazu führten, dass Maßnahmen aus unterschiedlichen Umständen nicht sinnvoll umgesetzt werden konnten. (…) Die Wärmepumpe hat den Vorzug, bestehende Heizsystem zu ersetzen. Hier wird nicht darüber berichtet, ob ausreichend Strom vorhanden ist. Neben der Verfügbarkeit von Strom fehlt eine klare Aussage, ob die Netze, und hier spezifisch die lokalen Netze in den Kommunen so ausgelegt sind, dass sie den Strombedarf decken können. Diese Beurteilung ist vor dem Hintergrund der steigenden E-Mobilität noch kritischer zu hinterfragen. (…) Ab einem bestimmten Alter erhält man aber unter Umständen keinen Kredit mehr, um Möglichkeiten zur Energieeinsparung in Angriff nehmen zu können. (…)“
Florian Fischer reagierte auf die Kommentierungen von Hans Kranz und Reiner Lins: „Lieber Herr Kranz, wir haben zuhause auch ein Einrohrsystem, man hat das vor gut 40 Jahren gemacht, um Kosten zu sparen. Inwieweit dieses Einrohrsystem kompatibel mit einer Wärmepumpe ist, ist die große Frage. Ich befürchte, dass mir auch Experten mangels Erfahrungen damit keine seriöse Antwort geben können.“ Gerichtet an Lins: „Sie beleuchten die wirtschaftlichen und technischen Aspekte beim Wechsel des Heizsystems sehr gut. Allein daran erkennt man, dass man dies wohl kaum alles in einem Gesetz berücksichtigen kann. Sinnvoller ist es vielmehr, mit klaren Anreizen die Menschen zu motivieren, in die richtige Richtung zu gehen.“
Das bisherige Schlusswort hatte Prof. Gieseler: „Lieber Herr Fischer, ein Einrohrsystem ist nicht grundsätzlich inkompatibel mit Wärmepumpen, es gibt aber doch einen entscheidenden Nachteil. Da das Heizwasser von Heizkörper zu Heizkörper abkühlt, muss, damit die Heizleistung am letzten Heizkörper noch ausreicht, die Vorlauftemperatur entsprechend höher als im Zweirohrsystem sein. Und genau darunter leidet die Effizienz (Leistungsziffer) der Wärmepumpe. (…) Meiner Meinung nach sollte man die Wärmepumpe in Neubauten unterstützen. Wenn nach dem Abschalten der ganzen konventionellen Kraftwerke und dem Betrieb von Elektroautos das Stromnetz noch stabil läuft und der Strom noch bezahlbar ist, könnte man den Einsatz von Wärmepumpen in Altbauten in Erwägung ziehen.“

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23. März 2023

Der Run auf die Wärmepumpe, eine technische Frage zur Dachaufstellung von RLT-Geräten

In seiner „Meinung: Fossile Heizungsrallye“ vom 22. März meint Florian Fischer: Viele Fragen rund um die Wärmepumpe sind noch lange nicht geklärt. Artikelnummer cci199215. Hier bestätigt Prof. Udo Gieseler: „Ich stimme Ihnen voll zu. Mit abenteuerlichen Zeitplänen gegen die Menschen zu arbeiten und dabei auf nur eine einzige Technologie zu setzen ist meines Erachtens buchstäblich Irrsinn.“
Hans Kranz ergänzt: „Lieber Herr Fischer, Sie haben ja so Recht. Dass diese unausgegorene Gesetzesvorlage überhaupt an die Öffentlichkeit gelangte, war ein Eigentor der Ampel in Berlin sondergleichen. Meine Frau – und sicher nicht nur sie – war einem Nervenzusammenbruch nahe, als sie das Ansinnen gelesen hatte. Als Alleinverdiener der Familie mit drei Kindern in den 70er bis 90er Jahren haben wir unser Häusle bei dem damaligen Zins (um die 10 %) mehr als dreifach bezahlt. Es ist wirtschaftlich kaum wärmepumpengeeignet, noch dazu mit einer „Einrohrheizung“ (die wir uns nicht ausgesucht hatten). Man musste bei den ersten Berichten über das Gesetz annehmen, das man es uns nun „einfach so“ wegnehmen will – zumal man von einigen Grünen hört, dass „Einfamilienhäuser verboten gehören“. Hoffen wir für alle, dass in Berlin rechtzeitig die Vernunft gewinnt, denn so erweist man dem Klimaschutz eher einen Bärendienst. (…)“

Eine fachliche Diskussion stieß die Meldung „Leser helfen Lesern: Pflicht zur Überdachung von Dachklimageräten?“ vom 17. März an (Artikelnummer cci198931). Hierbei ging es um die Frage, inwiefern auf dem Dach aufgestellte RLT-Geräte überdacht werden müssen.
Darauf antworteten Peter Salzwedel, Olaf Mayer, Martin Törpe, Peter Vogelsang und Hans Christian Sieber. Hier ein paar Auszüge, bevor es morgen im Branchenticker dazu mehr gibt:
– „Es kann im Einzelfall immer mal Fälle geben, in denen eine Überdachung notwendig und aus Gründen der allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich wird.“ (Sieber)
– „Die Forderung nach einer Überdachung ist normativ nicht begründet.“ (Vogelsang)
– „Ich kann bestätigen, dass es bezüglich der Überdachung von RLT-Dachgeräten keinerlei Anforderungen gibt.“ (Törpe)
– „Als Sachverständiger für Lüftungsanlagen sehe ich hier keinen Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik.“ (Mayer)
– „Ich bin wieder einmal erstaunt, was man aus technischen Regeln alles herauslesen kann um sich neue, eigene Regeln zu erschaffen. RLT-Geräte im Freien werden allgemein ohne verpflichtende Decken und Wände aufgestellt.“ (Salzwedel)

Die Branchenticker-Meldung „Reven hat die Nase voll von Verbandsarbeit“ (7. März) (cci197936) provozierte einige Leserkommentare, die bereits am 9. März zusammengestellt wurden – bis auf einen „finalen“ Austausch zwischen Sven Rentschler und Udo Jung, der schrieb: „Bevor ich Geschäftsführer der Trox Group wurde, war ich 25 Jahre in unterschiedlichen Positionen bei Trox X-Fans in Bad Hersfeld beschäftigt. Dort hatten wir immer zwischen 100 und 150 Mitarbeiter und auch zu dieser Zeit haben wir intensiv und erfolgreich Verbandsarbeit betrieben. Es geht also auch bei ‚kleineren‘ Unternehmen und trägt auch dort durchaus Früchte. (…) Ich habe in der Vergangenheit durchaus beobachtet, dass sich Unternehmen zusammentun und gemeinschaftlich in Verbänden auftreten, um für das ‚große Ganze‘ zu arbeiten. Gleichzeitig musste ich aber auch lernen, dass immer dann, wenn ein Verband mit seinen Interessen nicht vorankommt, ziemlich schnell ein neuer gegründet wird. Gerade dieser Umstand hat schlussendlich auch zu der sehr heterogenen Verbandslandschaft in Deutschland geführt. In meinen Augen kann es daher nur heißen: Kräfte bündeln, um gemeinsam über die Verbände an den großen gemeinsamen Zielen der Branche zu arbeiten. (…) Auch wenn ich ihre Frustration in Teilen nachvollziehen kann – aufgeben ist für mich keine Option!“
Darauf reagierte Sven Rentschler wie folgt: „Ok und zur Kenntnis genommen, auch wenn ich da nicht bei Ihnen bin. Die Denke ‚wir müssen uns zusammentun und nur zusammen sind wir stark und am besten in einem ‚Verein‘ oder Industrieverband, da bin einfach nicht bei Ihnen. Muss ja Gründe haben, warum viele kleine Startups fast die ganze industrielle Welt mit deren Disruption auf den Kopf stellen, oder? Wenn unsere deutschen und europäischen Verbände so schlagkräftig wären, müsste es ja gerade umgekehrt sein und Kalifornien auf uns schauen und wir hier im Herzen von Europa die industriellen Entwicklungen vorgeben und die Meilensteine setzen. Aber ob Sie und ich das noch erleben werden, auch mit Hilfe von Verbänden? Sorry, habe da meine Zweifel. Da schau ich lieber, dass ich meinem Team einen Startup-Spirit und Mindset einimpfe, als dass wir uns in typisch deutscher Verbandsarbeit verstricken, deshalb: Nein, wir werden uns da nicht mehr von unserem Weg abbringen lassen, auch wenn ich da nicht von allen Seiten Applaus ernten werde.“

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9. März 2023

Der Austritt der Rentschler Reven GmbH, Sersheim, aus sämtlichen Industrieverbänden und zwei „Meinungen“ der Redaktion

Die Branchenticker-Meldung „Reven hat die Nase voll von Verbandsarbeit“ (7. März) (cci197936) provozierte einige Kommentare. Bernd Neupert schreibt: „Es kann jeder machen was er will und eine schlechte Meinung zur Verbandsarbeit haben. Ich finde es nur schade, wenn dabei alles schlecht gemacht wird, um PR-mäßig zu glänzen.“
Reven-Geschäftsführer Sven Rentschler reagierte: „Es war nicht meine Absicht, aus dieser Entscheidung eine PR-Aktion zu machen. (…) Ich notiere ja in meinem Artikel und den damit verbundenen Erläuterungen, dass es in Deutschland sicherlich auch moderne, zeitgemäße und fortschrittlich agierende Verbände gibt, leider kann ich dies jedoch zumindest in den Bereichen, wo wir seit Jahrzehnten tätig sind – der industriellen Luftreinhaltung und Küchenlüftung – in den überwiegenden Fällen so nicht beobachten. Das, was Sie so nun behaupten, entspricht a) nicht den Tatsachen und ist b) eine viel zu einfache Verkürzung des Sachverhalts zu unserer Entscheidung. (…)“
Reinhard Siegismund schaltet sich ein: „Auch ich finde manche Aktionen oder fehlende Aktionen meiner Berufsverbände immer wieder nicht ausreichend genug. Aber als Fachleute zusammen können wir ganz bestimmt mehr erreichen als allein. Als Mitglied kann man doch sagen: ‚Wir sind der Verband‘ und wir wollen unsere Anliegen durchsetzen. (…) Normen und Richtlinien können, auch für die Küchen und andere Erzeuger von belastender Abluft, besser gemeinsam mit der Wissenschaft, Herstellern, Anwendern, Planern und Gutachtern erarbeitet werden. Allein ist das sehr schwer.“
Sven Rentschler antwortet: „Ja, da haben Sie vollkommen Recht und in der Theorie ist das ganz exakt so wie Sie das hier notieren. Leider ist dann aber die gelebte Praxis eine ganz andere Realität. (…) Zumindest in den Branchen, in denen ich aktiv bin, liegt der ganz ganz große Fokus auf dem eigenen persönlichen und wirtschaftlichen Vorteil. Es mag andere Branchen geben, wo das nicht so ist, leider kann ich es für unsere Bereiche so nicht bestätigen.“
Udo Jung ergänzt: „Den Beitrag im Branchenticker und Ihr Statement habe ich mit Interesse – und auch ein wenig Bedauern – gelesen. Natürlich kann man über die Verbandsarbeit unterschiedlicher Meinung sein. Aber: Es geht dabei nicht nur um die Interessen des Einzelnen, sondern immer um das große Ganze. Gerade in der heutigen Zeit und in so großen Verbänden wie dem VDMA. Wenn man sich für Nachhaltigkeit und den Klimaschutz einsetzen möchte, ist es meiner Meinung nach ein Muss, sich in Verbänden zu engagieren. Gerade hier gilt das Motto „gemeinsam sind wir stark“! Alleine wird man, außer einer kurzen Meldung im Branchenticker und dem Versuch, die von anderen gestalteten Branchenregeln zu erfüllen, nichts tun können. (…)“

Zur Meinung „Die beste Nachwuchskampagne überhaupt“ von Sabine Andresen vom 1. März, cci197359 hat Prof. Udo Gieseler, FH Dortmund folgenden Kommentar: „Das klingt super, passt in unsere Zeit, auch sicher eine schöne Erfahrung für die ‚Zukunftshelden‘. Ich persönlich, als technisch interessierter Messebesucher, möchte gerne über die Produkte auch technische Details erfahren. Das funktioniert schon heute mit dem überwiegend dort vertretenen vertriebsorientierten Personal nicht wirklich gut. (…)“

Olaf Mayer kommentierte die „Meinung: Schickt die EU die LüKK in die Vollkatastrophe?“ (22. Februar, cci196584) von Dr. Manfred Stahl folgendermaßen: „Heute haben wir Gesprächsstoff über PFAS und morgen über Propan. Wir werden immer weiter versuchen unsere Kälteanlagen so zu verbessern und damit den sicheren Umgang im Einklang mit der Umwelt fortzusetzen. Das stand schon immer auf der Agenda der Fachbetriebe für Klima- und Wärmepumpenanlagen. (…)“

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2. März 2023

Die F-Gase-Verordnung der Wärmepumpenhochlauf und eine besondere Nachwuchskampagne

Zur Meinung „Die beste Nachwuchskampagne überhaupt“ von Sabine Andresen vom 01. März, cci197359 hat Achim Frommann folgenden Kommentar: „Hallo Frau Andresen, im ersten Moment ging es mir wie Ihnen, als ich diese Meldung las. Wer aber die Entscheider (in diesem Fall des Marketings) bei ebmpapst wirklich kennt, weiß, dass man in Mulfingen konsequent seinen ganz eigenen Weg geht. Der verdient Respekt und Anerkennung! (…).“

Außerdem meint Alfred Freitag dazu: „Liebe Frau Andresen, gratuliere zu dem Beitrag, vor allem, dass Sie die geniale Idee von ebm-papst publik machen, vielen Dank dafür. Frage: Wer hat auf die Berufswahl von Jugendlichen den grössten Einfluss? Wohl das familiäre Umfeld oder? (…)“

Ebenfalls dazu sagt Bernhard Schöner: „Hallo Frau Andresen, mit Ihrem heutigen Kommentar sprechen Sie uns aus der Seele! Auch uns hat diese Meldung sehr beeindruckt. Sie ist Wasser auf unsere Mühlen und unterstützt auch unsere Beratungsphilosophie. Bis die Tage und beste Grüße aus Wittlich, Bernhard Schöner.“

Zum Branchentickerbeitrag „BMWK veröffentlicht mehr als 100 Maßnahmen zum Wärmepumpenhochlauf“ vom 28. Februar von Peter Reinhardt cci197262 schreibt Anton Tienes: „Ich habe das Papier gelesen. Deutschland das Land, in dem Fachkräfte seit vielen Jahren einfach so nachwachsen, und wenn nicht genügend nachgewachsen sind, nutzt man die neuen Fachkräfte, die seit vielen Jahren aus verschiedenen Ländern der Erde eingereist sind. Vielleicht sollte man mal überlegen, wie man jungen Menschen der neuen Generation ALPHA nahelagen kann, was es bedeutet zu arbeiten. Mit der generation Z hat es ja nicht so recht geklappt. Nun hat unser Minister für viel Fantasie auch noch angedeutet, dass Gas-und Ölheizungen ab 2024 verboten werden. Wo bleiben die Fachbereiche mit den Professoren und die Fachfirmen, die das alles umsetzen sollen? (…)“

Zum Artikel „F-Gase-Verordnung: VDKF-Argumente finden keinen Widerhall im ENVI-Ausschuss“ vom 23. Februar von Peter Reinhardt cci196855 sagt Olaf Mayer: „Das ist doch einmal eine schöne Nachricht (ok-Karneval ist ja schon fast vorbei). Ein Parlament was nicht, wie alle Parlamente zuhören kann oder möchte(Blindgänger). Ich glaube die leben auf einen anderen Stern. Natürlich sind wir doch alle für ein Ende mit F-Gasen. Nur bitte nicht mit dem Beil, Kopf ab!! Hier muss sich die Industrie was einfallen lassen, was sie auch schon unternimmt. Nur geht das alle nicht so schnell. wie sich manch einer so Vorstellt. Ich bin einmal gespannt auf die neue ENVI Regelung im März. Ob dann alle Klima- Wärmepumpen die mit R32 betrieben würden und vor allem die jetzt bis 2024 noch eingebaut werden, „Entsorgt“ werden müssen?? (…)“

Mitglieder von cci Wissensportal können Artikel direkt kommentieren. Nichtmitglieder können uns ihre Anmerkungen zusenden (redaktion@cci-dialog.de). Schreiben Sie uns gerne.

22. Februar 2023

Meinung: Schickt die EU die LüKK in die Vollkatastrophe?

Anton Tienes schreibt zur Meinung “Schickt die EU die LüKK in die Vollkatastrophe?” von Dr. Manfred Stahl vom 22. Februar 2023, cci196584: „

Die Problematik mit den Kältemitteln und den zugehörigen Kältemaschinen besteht seit längerer Zeit.
Es macht Probleme einem möglichen Auftraggeber und späteren Nutzer zu erklären, dass es eine Unsicherheit bei der Auswahl einer Kältemaschine oder eines VRF/VRV-Systems mit Zukunftssicherheit gibt. Ein Besuch der Chillventa konnte auch keine echten Hinweise geben.“

Und Arne Bast kommentiert: „Moin Herr Dr. Stahl, ich vermute das tragische Missverständnis zwischen Politik und Wirtschaft liegt darin, dass die EU vermutet, wir würden aus „wirtschaftlichen Interessen“ mit der „alten“ Technik mehr Geld verdienen wollen und uns deshalb Innovationen sperren. Das Gegenteil ist der Fall. Jede Gesetzesänderung macht die Anlagentechnik aufwendiger und teurer. Wir werden verdammt zum Geld verdienen. Wären wir noch in den 90ern könnten wir uns lächelnd zurücklehnen und uns auf das rasante Wachstum freuen. Leider fehlen uns dafür aber ein paar unwichtige Kleinigkeiten, nämlich jede Menge Menschen auf dem Arbeitsmarkt.“

Meinung: Sind 0,7 % Emissionsüberschreitung ein Desaster?

Rüdiger Geier schreibt zur Meinung “Meinung: Sind 0,7 % Emissionsüberschreitung ein Desaster?” von Dr. Manfred Stahl vom 18. Januar 2023, cci193121: „Ich kann nicht verstehen wie man um 0,7% solch ein Drama machen kann. Nur mal so am Rande. Etwas mehr als 95 % aller CO2 Emissionen auf der Welt kommen aus den Weltmeeren, der Mensch hat also bei nicht einmal 4 % die Finger im Spiel. Weitere Quellen sind Vulkane etc.! Die großen CO2 Emittenten sind China, USA und Indien. Unser Anteil liegt weltweit betrachtet bei weniger als 2%. Und manchmal frage ich mich bei aller Hysterie, ob sogenannte Klimaretter überhaupt wissen worüber sie denn reden? Der Anteil von CO2 in der Luft hat sich in den letzten 250 Jahren von 0,032 % auf 0,04 % erhöht, worüber reden wir? Der Großteil unserer Troposphäre besteht zu 78 % aus Stickstoff und 21 % Sauerstoff, daran wird sich auch kaum was ändern.
Und noch was. CO2 ist ein lebenswichtiges Gas, jeder tut so als ob es ein Gift wäre aber unsere Pflanzen brauchen es um lebenswichtigen Sauerstoff herzustellen. Ich denke hier wird viel zu oft Panik gemacht und die Fakten außer Acht gelassen.
Wenn jetzt jemand kommt und das Unglück im Ahrtal der Klimaveränderung zuzuschreiben dann sollte er mal die letzten Jahrhunderte sich anschauen was da so alles passiert ist. Klimaveränderungen gab es schon immer und wird es immer geben.“

Weiter dazu sagt Peter Rietschel: „Woher kommt denn die Idee, 95 % aller CO2-Emissionen kämen aus dem Meer? Aktuell ist das Meer eine CO2-Senke. Das hat u. a. zur Folge, dass es versauert und z. B. den Korallen der Garaus gemacht wird.
Und was Deutschlands CO2-Emissionen betrifft, so liegen wir auf Platz 4 von 194 Ländern, wenn man alle Emissionen seit 1750 aufsummiert. Aktuell liegen wir immerhin noch auf Platz 6!!! (Sven Plöger: Zieht euch warm an, es wird heiß, Westendverlag 2020).
Und natürlich gab es auch schon ganz andere Klimata auf der Welt. Aber da lebte hier nichts! Und wenn noch mehr solche Querdenker kommen, dann wird in absehbarer Zeit auch nicht mehr viel leben hier.“

Und Uli Spindler hat folgende Meinung dazu: „Lieber Herr Stahl, leider lässt Ihr Kommentar erkennen, dass Ihnen die Klimaschutzproblematik noch nicht so richtig bewußt ist. ich kann dem anonymen Kommentar nur aufs tiefste Beipflichten. Deutschland hält seit Jahren seine Klimaschutzziele nicht ein, es sei denn es gibt „Sondereffekte“ wie Corona oder Ukrainekrieg, die sich auf die Wirtschaft und Verkehr auswirken.
Die eigentliche viel größere Problematik ist aber, das die Klimaschutzziele nicht ausreichen, um die Paris-Ziele zu erreichen, d.h. wir überschreiten regelmäßig, die gesetzten Ziele, die per se schon zu niedrig sind.
Nun zu dem was Ihnen und den wenigsten anderen klar zu sein scheint:
Wir sprechen von einem CO2-Budget, das wir noch zur Verfügung haben, um eine bestimmte Erderwärmung einzuhalten, da sich CO2 nicht verflüchtig, sondern immer weiter in der Atmosphäre anreichert. Jedes kg das wir ausstoßen erhöht die Gleichgewichtstemperatur der Erde ein bisschen. Wir haben weltweit insgesamt noch 247 GT, die wir für die 1,5 K Grenze emittieren können – ca. 42 GT emittiert die Menschheit derzeit pro Jahr.
Praktisch heißt das, die 0,7% die wir letztes Jahr zu viel ausgegeben haben, müssen wir dieses Jahr zusätzlich einsparen. Wir müssen zur planmäßigen Reduzierung also nochmal 1,4% drauf packen (0,7% um das letzte Jahr auszugleichen + 0,7% die wir ja zu hoch waren). Dazu kommen noch die ganzen verfehlten Jahre davor, die sehr oft wesentlich höher waren….
Wie wir inzwischen auch gelernt haben, ist Mutter Natur eine sehr harte Schuldeneintreiberin, wir sollten es uns also nicht mit Ihr verscherzen!“

Ein Leser, der anonym bleiben will (Verfasser ist der Redaktion bekannt) dazu: „

Hallo Herr Stahl, eigentlich bin ich weder ein Mensch der Artikel kommentiert, noch jemand der sich an der Straße fest klebt. Dennoch hat mich Ihr Artikel derart angetriggert, dass ich Ihnen nun schreibe.
Vielleicht haben wir das Ziel „nur“ um 0,7% verfehlt. Das sind aber 0,7%. Zu schnell gefahren und geblitzt ist auch zu schnell gefahren und geblitzt. Da gibt’s nix dran zu beschönigen. Das entscheidende ist aber, dass es das MAXIMAL zulässige Limit ist. Es ist nicht ein Mittelwert. Es ist nicht eine Orientierung. Das Maximum ist Überschritten!
Ich bin im Katastrophenschutz seit über 20 Jahren aktiv und sehe an meinen Einsatzstunden die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels sehr konkret. Hier einen beschönigenden Artikel zu verfassen, der die 0,7 % Überschreitung versucht zu relativieren, erwarte ich nicht aus der gesellschaftlichen Mitte.
Solche Artikel sind das Öl ins Feuer. Sie müssen nicht in Lützerath demonstrieren oder auf der Straße kleben. Aber Faktenrelativierende Artikel müssen Sie bitte in der Öffentlichkeit unterlassen.
Die Klimaveränderung ist derart extrem und schnell, dass Sie dafür werben sollten das Klimaziel eher um 50% zu unterschreiten.“

Außerdem hat Arne Bast folgende Bemerkung: „Moin Herr Dr. Stahl, das Desaster ist eher die zunehmend tendenziöse Berichterstattung. Auch wenn es suggestiv ist: Wo wären unsere Emissionen gelandet, wenn Russland die Ukraine nicht angegriffen hätte?
Die Tatsache, dass wir unseren Gesamtenergieverbrauch um fast 5% gemindert haben ist meiner Auffassung nach ein dickes Brett, das unsere Gesellschaft 2022 gebohrt hat. Dass wir in Deutschland in weniger als einem Jahr ein Flüssiggas Terminal gebaut haben ist ebenfalls ein Brett. Ich glaube es war Dieter Nuhr, der mal gesagt hat: „Unter der Weltrettung tut’s der Deutsche nicht.“

Und Christian Fieberg meint: „In Deutschland (und Europa) haben wir bisher sehr viel über Reduktionsziele gesprochen und uns in den letzten Jahren mit Steigerungen überboten (fit for 55, CO2-neutral bis 2050, 2045, Kohleausstieg 2030, …).
Alleine, durch die Formulierung der Ziele wird kein Gramm CO2 eingespart. Daher ist ein kritischer Blick auf die realen Zahlen sehr wichtig. Die Fehlertoleranz ist vermutlich in allen untersuchten Jahren ähnlich, so dass der relative Trend schon ziemlich genau sein dürfte. Ich verfolge in den letzten Jahren, dass vergleichsweise wenig passiert und alle sagen bis 2030 (nächstes Zwischenziel) ist es ja noch lange hin. Dadurch müssten wir die momentan sehr flache Reduktionskurve zum Ende des Jahrzehnts ziemlich stark nach unten „biegen“. Das erfordert dann harte Einschnitte, die sich Politik und Gesellschaft zutrauen und verdauen müssen. Daher ist es wichtig, jetzt schon sehr kritisch auf den Pfad zu schauen und verfehlte Werte klar zu benennen. Das ist noch keine Panik, aber eine große Sorge um unsere Energiewende. cci hat ja schon an mehreren Stellen aufgezeigt, dass der Weg kein Spaziergang wird (Fachkräftemangel, F-Gas-Verordnung, Materialverfügbarkeit, Akzeptanz,…).“

Manfred Müller verstorben

Alexander Biehl schreibt zur Meldung “Manfred Müller verstorben“ von Katja Heil vom 17. Januar 2023, cci193070: „R.I.P. Musste viel zu früh gehen! ?“.

11. Januar

Meinung: Wir müssen länger arbeiten

Anton Tienes schreibt zur Meinung “Meinung: Wir müssen länger arbeiten“ von Peter Reinhardt vom 11. Januar 2023, cci192673: „Sehr geehrter Herr Reinhardt. Schöne Fantasien von jemand, der das Rentenalter noch nicht erreicht hat. Wenn sie es erreicht haben, werden sie bestimmt anders darüber denken.
Ich bin mittlerweile 74 Jahre alt und arbeite immer noch als TGA-Fachplaner und Sachverständiger. Mir macht das noch Spaß, das ich noch gebraucht werde und dabei auch noch etwas Geld in die Kasse kommt. Um einen Teil meiner Rente wurde ich betrogen. Als ich mir vor etwas 30 Jahren die Rentenhöhe habe ausrechnen lassen, sollte es noch 73 % sein und das ohne diesen Betrag versteuern zu müssen. Das war die Basis für meine Lebensplanung. Aktuell Aktuell liegen wir bei etwa 48 % Rentensatz und dieser ist dann noch zu versteuern. Arbeitskräftemangel haben wir auch, weil viele Menschen die hier her kommen keine Qualifikation haben und sich auch ungerne qualifizieren lassen wollen, obwohl es solche Angebote gibt. Unser Staat bietet einfachere Möglichkeiten, eine Lebensgrundlage zu erhalten. Ich spreche aus Erfahrung. Lesen Sie mal etwas zur Lebensplanung der Generation Z. Dann merken Sie vielleicht auch, dass Arbeit kein Lebensziel mehr ist. Spaß und Freizeit ist angesagt… .“

Peter Reinhardt antwortet darauf: „Sehr geehrter Herr Tienes,
Sie haben recht. Entscheidungen vorauszudenken ist etwas anderes als sie zum Tage X zu treffen. Bis es soweit ist, mag sich der Fokus verschieben. Dass die Altersvorsorge nicht verbindlich planbar ist, ist indes mehr als ein Ärgernis. Hier braucht es Verlässlichkeit! Und die setzt auch voraus, dass auch die die Generationen Z und Co. ihren Teil dazu beitragen. Anders funktioniert das nicht. Vier-Tage-Woche, Work-Life-Balance, Sabbatical, Vorruhestand – das alles klingt verlockend, muss aber auch finanzierbar sein.
Schön, dass Sie auch mit 74 Jahren noch Spaß an der Arbeit haben!
Peter Reinhardt“

Weiter dazu fragt Georg Stiglmaier:
„Sehr geehrter Herr Reinhard,
mich würden mal die Fakten zum Thema Rente im europäischen Vergleich interessieren.
– Wer zahlt wieviel % vom Gehalt in die Rentenkasse?
– Wer erhält wieviel % vom Nettogehalt als Rente?
– Wer geht mit welchem Alter ohne Abzüge in Rente?
– Wieviel Jahre sind notwendig um ohne Abzüge in die Rente zu gehen?
– Was wird in welchem Land zur Rente angerechnet? (Studium; …)
– Wie hoch ist die Rente im Verhältnis zur Kaufkraft? (…)“

Peter Reinhardt antwortet darauf: „Sehr geehrter Herr Stiglmaier,
Fragen über Fragen. Und jede davon ist berechtigt. Aber cci Dialog kann darauf nicht die Antworten liefern. Daran dürfen sich die Kollegen der Wirtschafts- und Tagespresse versuchen. Wir werden das zwar beobachten, schauen aber weiterhin vor allem, auf die Themen der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik – und freuen uns über den Austausch mit unseren Lesern.
Peter Reinhardt“

Weiter dazu meint Reinhard Siegismund: „Guten Morgen Herr Reinhardt,
Sie haben ja so recht! Man muss es nicht so anstellen wie ich, der als Jahrgang 1934 immer noch voll arbeitet. Aber wenn gesunde und rüstige Mitmenschen ab 65 oder 67 oder vielfach auch „vorzeitig“ ausscheiden, empfinde ich das schon für unsere Gesellschaft belastend. – Sicher sollte der ältere, viel zitierte Dachdecker, nicht mehr auf Dächer steigen müssen, aber mit seinem Wissen könnte er auch andere Leistungen bieten. Sicherlich wird man zwischen körperlicher und geistiger Arbeit unterscheiden müssen.
Bis heute habe ich keine aus meiner Sicht umsetzbaren Vorschläge gelesen, wie wir diese Fehlentwicklung einvernehmlich, gesundheitlich und sozial gerecht in den Griff bekommen können. Die Parteien wollen keine Wähler vergraulen, auch die Gewerkschaften wollen das Renteneintrittsalter eher verjüngen. Ein totalitärer „Herrscher“ könnte das, vielleicht sogar nach Beratung mit Wissenschaftlern, richtig und gerecht anordnen. Die Demokratie bringt diese Vernunft nicht, aber auch ich will in einer Demokratie leben, auch wenn diese immer wieder Nachteile hat. (…).“

Peter Reinhardt antwortet darauf: „Hallo Herr Siegismund,
vielen Dank, dass Sie mich als Reaktion auf meinen Meinungsbeitrag vom 11. Januar 2023 an Ihren Gedanken teilhaben lassen. Ich bin da komplett bei Ihnen: Man muss es nicht so anstellen wie Sie und mit deutlich über 80 Jahren noch voll arbeiten – aber wenn man kann und will, dann darf man natürlich. Sie bekommen das hoffentlich gedankt. Wenn nicht sollen Sie auf jeden Fall wissen, dass ich Ihnen dafür allergrößten Respekt zolle.
Die Demokratie halte ich übrigens genau wie Sie nicht für die einfachste Form, um das gesellschaftliche (Zusammen)Leben zu organisieren. (…)“

Außerdem sagt dazu Harald Schulmeyer: „Hallo Herr Reinhardt,
„Ist es nicht heuchlerisch, diesen vorzuwerfen, dass sie die Work-Life-Balance wichtig nehmen, aber als älterer Arbeitnehmer selbst vorzeitig die schaffensfähigen Hände in den Schoß zu legen? Ich finde schon – und bin gespannt, was Sie dazu sagen.
mit Ihrem Zitat fange ich meine Meinung zu Ihrem unverschämten Artikel an.
– bilden Sie aus?
– gibt es Fluktuation in Ihrem Betrieb – haben Sie Kontakt zu „jüngeren Kollegen“?
Man kann und darf es nicht verallgemeinern, aber die Generationen nach 1970 sehen nur noch sich selbst. Die Work Life Balance steht hier über allem. Eine Loyalität gegenüber dem Unternehmen besteht nicht mehr. (…).“

Peter Reinhardt reagiert darauf: „Hallo Herr Schulmeyer,
vielen Dank für Ihre Reaktion auf meinen Meinungsbeitrag vom 11. Januar 2023. Auch wenn ich nach den ersten Zeilen zunächst einmal tief durchatmen musste, bin ich doch froh, dass Sie mich an Ihren Gedanken teilhaben lassen. Letztlich sieht es für mich so aus, dass unsere Meinungen zum Thema Lebensarbeitszeit gar nicht allzu weit auseinanderliegen. (…)“

Desweiteren kommentiert Frank Börsch: „Guten Morgen,
Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen! Allein fehlt seit Jahrzehnten die politisch notwendige Umsetzung.
Ich erinnere mich an Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, als der Vorruhestand sogar befördert wurde. Das hat sich in den Köpfen der Leute festgesetzt. Richtig ist, dass die Rechnung dafür der Solidargemeinschaft von heute unter völlig anderen Bedingungen weiterhin präsentiert wird. Die Solidargemeinschaft zahlt für individuelle Lebensentscheidungen des Einzelnen???? Das ist nicht die so viel beschworene soziale Gerechtigkeit.
Diese offensichtliche Schieflage und andere politisch falsche Weichenstellungen werden auf Dauer den sozialen Frieden gefährden. Jede Form von übertriebener Umverteilung auf Kosten anderer gehört auf den Prüfstand und gegebenenfalls abgeschafft. Stattdessen sollte wieder der Grundgedanke der Eigenverantwortung gelten. An erster Stelle muss man zunächst etwas erwirtschaften, um es dann persönlich so einzusetzen, wie der Einzelne das für richtig hält. Das bedeutet die Verantwortung für die eigene Lebenssituation muss wieder zur Regel werden. Die Sozialsysteme treten dann ein, wenn es vorgesehen, durch Beitragszahlung erworben oder als Not-Ersatzleistung temporär notwendig ist. Die Sozialsysteme dürfen nicht länger missbraucht werden um eigene Leistung und Anstrengung zu ersetzen. Zur Ehrlichkeit gehört auch dass sich unsere Gesellschaft inzwischen zunehmend in der Tendenz immer mehr Leistungsempfänger und immer weniger Leistungsgeber leistet. (…)“

21. Dezember

Meinung: Das Jahr der Wärmepumpe

Anton Tienes kommentiert die Meinung „Das Jahr der Wärmepumpe“ von Florian Fischer vom 21. Dezember cci192213 folgendermaßen: „Es entsteht der Eindruck, dass viele Investitionen nur wirtschaftlich oder sinnvoll sind, wenn sie staatlich gefördert werden.
Vor etwa 40 Jahren wurden in Berlin Klein-BHKW mit einem FIAT-Automotor gefördert und als die Zukunft gepriesen. Bis man dann festgestellt hat, dass die problemlose Lautzeit nur relativ kurz war, weil man eine km-Leistung nicht mit einer Stunden-Laufzeit vergleichen konnte. Das Projekt wurde als unwirtschaftlich beendet.“

Florian Fischer reagiert darauf: „Hallo Herr Tienes, ich bin da ganz bei Ihnen. Investitionen müssen auch sinnvoll sein, ohne dass sie staatlich gefördert werden. Wenn der Staat sich aber für eine Förderung entscheidet, muss diese einfach, wirksam und angemessen sein.
Frohe Weihnachten, bleiben Sie gesund!
Florian Fischer“

20. Dezember

DIN EN 16798 Teil 3 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“

Thorsten Stoffel schreibt zur Meldung „DIN EN 16798 Teil 3 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“ von Dr. Manfred Stahl vom 20. Dezember cci192102: „Sehr geehrte cci-Redaktion,
die 16798 Teil 3 enthält eine Matrix zur richtigen Filterauswahl. Seitens der Eurovent Produktgruppe für Filter wurde ein Kommentar zur Überarbeitung der ISO 16789 Teil 3 eingereicht. In diesem Kommentar wird darauf hingewiesen, dass es gemäß der neuen ISO 10121-3 ein Klassifizierungsystem für Aktivkohlefilter global verabschiedet wurde. Somit sollten u.a. vor dem Hintergrund der WHO Grenzwerte für Gasbelastung, auch Empfehlungen zur Molekularfiltration in die ISO 16798 Teil mit aufgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Stoffel
Produktmananger Delbag GmbH“

10. Oktober

Meinung: Jammern auf hohem Niveau

Marco Tiedemann schreibt zur Meinung „Jammern auf hohem Niveau“ von Katja Heil vom 5. Oktober cci183498: „Hallo Frau Heil,
ich habe gerade Ihren Artikel gelesen und bin sehr überrascht von Ihrer Zuversicht oder dem kompletten Ausblenden der Realität. Die „Bild“-Zeitung überhaupt als Quelle zu nennen, zeigt mir das das Niveau Ihrer Recherche. Das die Gasspeicher zwar über 90% gefüllt sind ist ja ganz toll, aber derzeit wird mittlerweile mehr Gas entnommen als 2021. Die Gasspeicher werden vielleicht noch bis zum Januar ausreichen und dann? Wo soll dann das Gas herkommen? Meinen Sie, weil dann der Frühling kommt, dass Deutschland kein Gas mehr benötigt? Lagebericht Bundesnetzagentur (Stand 07.10.2022; 13 Uhr)
Seit dem 23.06.2022 gilt die Alarmstufe des Notfallplans.
Die Lage ist angespannt und eine weitere Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Der wöchentliche Verbrauch der Haushalts- und Gewerbekunden ist weiter angestiegen und liegt über dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten 4 Jahre. Die Großhandelspreise schwanken stark, bewegen sich aber weiterhin auf sehr hohem Niveau. Unternehmen und
private Verbraucher müssen sich auf deutlich steigende Gaspreise einstellen. Hier können Sie sich ja mal informieren: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasversorgung/start.html Zu glauben das wir auf hohen Niveau jammern kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, in welcher Realität leben Sie? Und selbst, wenn wir Gas irgendwo anders beziehen können, wer soll das noch bezahlen können? Deutschland wird in den nächsten Zeit immer mehr Unternehmen durch diese Energiepolitik in die Insolvenz treiben oder die Unternehmen wandern rechtzeitig ins Ausland ab.

Olaf Mayer kommentiert: „Moin Frau Heil, ihre Zahlen sind auch für 2019 – 2021 bekannt. Also sparen sieht doch anders aus. Die 8% und ca. 40% verschmutzen die Umwelt und es stinkt dazu. Alles mit Billigung der Obrigkeiten. Jetzt können Sie sich vorstellen was wirklich eingespart wird und wie weit wir mit dem Umweltschutz sind. Natürlich ein großes Lob an alle, die wirklich sparen können und wollen. Der Krieg bringt vielleicht den Aufbruch. Leider verstehen einige in der Politik nicht, wie ernst die Lage wirklich ist. Man denkt schon wieder ans Verkaufen. Auch wenn einmal das WORT nein weh tut. Für unsere Ziele sollte man im Moment keine Verträge oder Verkäufe tätigen, auch wenn das Wählerstimmen kostet. Der Zug ? hat mir gerade mein WLAN gekappt. Ich wünsche Ihnen einen sonnigen und herbstlichen Montagmorgen. Olaf Mayer(sv).“

4. Oktober

Erhebliche Heizkosten sparen mit Luft/Luft-Wärmepumpen

Ralf Lottes schreibt zur Meldung „Erhebliche Heizkosten sparen mit Luft/Luft-Wärmepumpen“ von Dr. Manfred Stahl vom 04. Oktober cci183426 „Dass die Öl -oder Gasheizung noch später anspringt und man länger auf die Wärmepumpe zurückgreifen kann, erreicht man ferner durch den Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Diese kann um die 90% der Wärme zurückgewinnen und die Heizlast des Gebäudes stark senken. Am besten gleich zusammen planen, da so auch die Wärmepumpe kleiner dimensioniert werden kann, was die Investition in die Lüftung erleichtert – von anderen Vorteilen wie besserer Innenraumluft, größerer Behaglichkeit, weniger Außenlärm und der Vorbeugung von Schimmel ganz zu schweigen.
Wie effizient die kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung tatsächlich ist, können Sie genauer in der Kurzstudie „Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung als nachhaltige Schlüsseltechnologie zur Erreichung der Klimaziele“ des ITG et al. für den VfW (Bundesverband für Wohnungslüftung e.V.) unter https://wohnungslueftung-ev.de/ (direkt auf der Eingangsseite) nachlesen.
Ralf Lottes, Geschäftsführer VfW (Bundesverband für Wohnungslüftung e.V.)“

23. September

Umfrage zur Nachhaltigkeit von Unternehmen in der TGA

Bernd Neupert schreibt zur Meldung „Umfrage zur Nachhaltigkeit von Unternehmen in der TGA“ von Sabine Andresen vom 23. September cci182857: „Wir begrüßen diese Masterarbeit und würden uns darüber freuen, uns zu diesem Thema auszutauschen. Die airleben Gruppe beschäftigt sich seit einigen Jahren mit dieser Thematik. Als Ausgangspunkt haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, den CO2-Fußabdruck für die Produktion von 1m2 Luftkanal aus verzinktem Blech zu ermitteln.
Das Ergebnis finden Sie unter diesem Link: Umweltbewusstsein (airleben.de)

Nichtdestotrotz sind wir davon überzeugt, dass das Thema „Nachhaltigkeit“ nicht auf den Umweltschutz reduziert werden soll. Der Kern für eine nachhaltige Gesellschaft und für nachhaltige Unternehmen sind und werden immer die Menschen bleiben. In diesem Sinne sind wir der starken Überzeugung, dass die Weiterbildung der Menschen und die Sensibilisierung unseres Nachwuchses die Vorrausetzungen sind, um eine nachhaltige Gesellschaft zu erreichen.

Und Sie, was verstehen Sie unter „Nachhaltigkeit“?

#bluegoesgreen #airleben
airleben GmbH“

Darauf kommentiert Nicole Raiss: „Vielen Dank für Ihren Kommentar Herr Neupert! Mit der Nachhaltigkeit am Menschen, am Mitarbeiter, sprechen Sie mir vom Herzen. Wenn ich diesen Aspekt in den letzten Jahren angesprochen habe, wurde ich oft belächelt. Nun gibt es einen massiven Fachkräftemangel und es wird sich über die Generation Z aufgeregt, welche nur Teilzeit arbeiten möchte. Aber die Generation Z hat die Generation X beobachtet und weiß, dass der Mensch bei vielen Unternehmen nicht wahrgenommen wird. Überspitzt gesagt: „Das Leiden wird auf ein Minimum heruntergeschraubt.“ Wenn wir aber beginnen, unsere Mitarbeiter als Treiber des Erfolgs zu sehen und verstehen, dass wir Bedürfnisse auch wahrnehmen müssen, können wir den Herausforderungen der Gegenwart besser begegnen.“

21. September

Luftqualität in Spielstätten kostenfrei prüfen

Zur Meldung „Luftqualität in Spielstätten kostenfrei prüfen“ von Peter Reinhardt vom 21. September, cci182649 schreibt Jörg Mez: „Steuermittel verbrannt oder ganz einfach: ‚viel Lärm um Nichts‘ (William Shakespeare).“

Martin Törpe verlässt Al-Ko Therm

Anton Tienes schreibt zum Beitrag „Martin Törpe verlässt Al-Ko Therm“ von Dr. Manfred Stahl vom 21. September, cci182673: „Ich wünsche eine angenehme neue Zeit.“

14. September

GLT-Anwendertagung beginnt

Karl Heinz Belser schreibt zum Beitrag „GLT-Anwendertagung beginnt“ von Thomas Reuter vom 14. September, cci182196: „Liebe cci Readktion, vielen Dank für die Erinnerung.
Heute werde ich in Leipzig viele Weggefährten, Freunde und Bekannte zu treffen.
Darauf freue ich mich sehr. Morgen dann um 17:00 Uhr, der historische Moment, mit der Gründung der Working Group Facility Management innerhalb der BACnet Interest Groupe Europe. Damit werden wir unseren Teil dazu beitragen, wie mit mehr Systemintegration und Digitalisierung, die Gebäude in Europa weniger Energie verbrauchen und damit auch weniger CO2 produzieren werden.
Den Veranstaltern der GLT Tagung danke ich für ihr Engagement und wünsche allen Teilnehmern einen interessanten Tagungsverlauf.
Beste Grüße
Karl Heinz Belser
Präsident BACnet Interest Group Europe.“

Dazu bemerkt Benjamin Meißner:
„Lieber Karl Heinz Belser,
vielen Dank für die netten Grüße und die Teilhabe an diesem besonderen Moment. Persönlich finde ich es immer sehr erwähnenswert, wenn sich solche langjährigen Fachleute wie Du einer bist über ihre eigentliche Tätigkeit hinaus für ihre Branche engagieren und auch neue Wege beschreiten sowie neue Brücken schlagen. Ein schönes Event und weiterhin viel Erfolg in diesen spannenden Tätigkeiten.“

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Benjamin Meißner
Freiberuflicher Mitarbeiter und
Hauptstadtkorrespondent von cci Zeitung und cci Branchenticker

13. September

R32 als Kältemittel für VRF-Systeme

Andreas Harnacke zum Beitrag „R32 als Kältemittel für VRF-Systeme“ von Thomas Reuter vom 13. September, cci182125: „Wie kann es sein, ein Kältemittel wie R32 heute noch als innovativ zu bezeichnen. Immerhin mit einem GWP von 675 ausgestattet und nach F – Gase Verordnung noch bis 2025 ! im Anforderungsbereich. Wir setzen auf einen konsequenten Umstieg auf natürliche Kältemittel für unsere Kunden. Trotz aller gegenteiliger Behauptungen funktioniert das gut. Man muss es im Sinne der Klimawende und Nachhaltigkeit auch wollen.“ Andreas Harnacke, Leiter TGA Systeme – GOLDBECK GmbH

30. August

Meinung: Tolle Technik, tolle Menschen. Tolle Zukunft?

Philipp Josef Daum meint zur Meinung „Meinung: Tolle Technik, tolle Menschen. Tolle Zukunft?“ von Andreas Graf-Matzner vom 30. August, cci181360: „Herr Graf-Matzner spricht mir aus dem Herzen!“

30. August

Leser helfen Lesern: Rauchmelder in der Außenluft von RLT-Anlagen

Reinhard Siegismund schreibt zum Beitrag „Leser helfen Lesern: Rauchmelder in der Außenluft von RLT-Anlagen“ von Thomas Reuter vom 30. August, cci181304: Wir haben als Planer etwa ab 1978 bei Lüftungsanlagen immer auch Rauchmelder in den Ansaugkanal vor dem Zuluft-Gerät gesetzt. Wenn wir, aus Kostengründen, keinen Kanalrauchmelder genommen haben wurde eben ein Raumrauchmelder eingesetzt, da wir auch die Außenlufttemperatur gemessen haben, gab es dafür dann eine gemeinsame Inspektionstür. Bei Lüftungsanlagen für öffentliche Räume (Post, Banken, Theater, Parlamente, Schulen, Gastronomie) war das auch ein Schutz vor Attentaten oder vor „Spaßvögeln“ die soetwas machten. Die Lüftung wurde ausgeschaltet und es gab Alarm. Das hat sich bewährt. Es war immer eine Stelle ohne Einfluss von Regen und hohe relative Feuchte haben wir nicht als Störung erlebt. Rauchmelder geben auch bei Schleifstaub Alarm, oder wenn „Tester“ ihren Zigarettenrauch dahin blasen.“
Freundliche Grüße Reinhard Siegismund

Erik Huse ergänzt: „Hallo Herr Thimm, wir als Hersteller von Kanalrauchmeldern bekommen diese Fragen häufiger gestellt. Hierzu teilen wir gerne unsere Erfahrungen mit Ihnen ?Funktionell können Kanalrauchmelder nach EN 54-27 auch direkt in der Außenluft eingesetzt werden. Da diese auch für Luftströmungen von 1-20 m/s getestet und zugelassen sind.Wie bereits korrekt bemerkt ist allerdings das Thema der Verschmutzung und des Kondensats verstärkt zu beachten.Folgende Hinweise für die Verwendung der Kanalrauchmelder:

1.) Hohe Luftfeuchtigkeit und große Temperaturunterschiede können Kondensat im Kanalrauchmelder bilden. Diese Feuchtigkeit kann die Elektronik/Platine und auch die optische Kammer des Rauchmelders beeinflussen und eventuell einen „Falschalarm“ auslösen. Daher sollte hier im Wartungsintervall verstärkt auf Feuchtigkeitsrückstände im Kanalrauchmelder geachtet werden. Alternativ kann dieser auch nach dem Lüftungsgerät angeordnet werden. Die behandelte Luft sollte somit in einem für Technik und Mensch optimalen Bereich liegen!

2.) Kanalrauchmelder können und werden auch nach Filtern eingesetzt. Das wird in der Praxis erfolgreich umgesetzt/ eingesetzt. Eine pauschale Aussage, mit welchen und wie vielen Filtern das möglich ist, gibt es nicht da Rauch nicht gleich Rauch ist – die Partikelgröße variiert je nach Material von ca. 0,01 –10 μm. Unseren Erfahrungen nach funktioniert die Raucherkennung auch mit F9-Filtern (ISO ePM2,5) einwandfrei.

Noch ein kleiner Hinweis dazu:
Wenn kein Filter vor dem Kanalrauchmelder genutzt wird, kann dieser je nach Rahmenbedingung und Qualität der Außenluft, schneller verschmutzen. Das kann zu einem erhöhten oder kürzeren Wartungsintervall führen. Hierzu gibt es aber Kanalrauchmelder, die eine Verschmutzungsüberwachung haben. Diese geben, ab einem Verschmutzungsgrad von ca. 70 %, eine Meldung (wie z.B. KRM-X). Damit kann dann der Rauchmelder des Kanalrauchmelders im nächsten Wartungsintervall vorsorglich getauscht werden, bevor ein Falschalarm erzeugt wird. Da ab einem zu großen Verschmutzungsgrad (99 %) der Kanalrauchmelder schaltet de Alarmkontakt schaltet.

Mit freundlichem Gruß

Planerberater
Erik Huse

29. August

Nicht unumstritten: Wärmepumpen

Olaf Mayer bemerkt zur Meldung „Nicht unumstritten: Wärmepumpen“ von Peter Reinhardt vom 29. August, cci181247: „Das ist schon sehr merkwürdig. Vor 40 Jahren habe ich schon Absorptionswärmepmpen eingebaut. Jetzt tauchen die Artikel wieder auf??? Wer macht eigentlich die Energie und benötigen wir überhaupt diese Energiequelle??? Auf einmal stellen wir alles auf dem Kopf. So bald wird diese Art von Bedarfsorientirung wohl zur Pharst. Anscheinend hat man mehr Angst vor dem Wirtschaftszusammenbruch (Gewinnverluste) als vor dem Klimaschutz. Wenn das so weitergeht ist nichts mit Klimaschutz. Im Grunde sollte man garnicht mehr schreiben, es liest bzw. Hört doch keiner dieser sogenannten Energiekenner zu. Also alles beim Alten,wir werden weiter ohne Klimaschutz versuchen zu überleben.
Mit sonnigen Grüßen
Olaf Mayer (sv)

24. August

Wir müssen reden

Olaf Mayer kommentiert zur Meinung „Wir müssen reden.“ von Thomas Reuter vom 24. August, cci181048: „Lieber Herr Reuter, sitze gerade im Flughafen und wollte eigentlich diesem Wahnsinn entfliehen. Nun kommen Sie mit #wir müssen reden#. Dieses Ministerium versagt von Tag zu Tag immer mehr. Wer hat denn diesen Mist verzapft? Jeder, aber jeder, der kein Geld ? benötigt, bekommt Geld. Klimaschutz sieht aber anders aus !!! Man sollte die Herren einmal zu einem klärenden Gespräch einladen. Jetzt muss ich los, der Flieger wartet nicht.
Gruß Olaf Mayer sv

22. August

Leser helfen Lesern: Jalousie- oder Rauchschutzklappe

Hans Christian Sieber schreibt zum Branchenticker-Beitrag: „Leser helfen Lesern: Jalousie- oder Rauchschutzklappe“ von Thomas Reuter vom 22. August, cci180908: „Ich stimme den Aussage des Kollegen Lippe für den beschriebenen Anwendungsfall der Skizze unumwunden zu, allerdings gibt es Systeme, in welchen in der Zuluft keine feuerbeständigen oder feuerhemmenden ogl. durchdrungen werden müssen, auch hier ist die Rauchübertragung ins Gebäude zu verhindern. Luftdichte Klappen haben gegenüber Brand- und Rauchschutzklappen nicht nur die Unterschiede in der technischen Prüfung der Bauprodukte mit AbZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ) sondern auch die automatische Auslösung (= stromlos geschlossen). Brand- und Rauchschutzklappen sind grundsätzlich mit Antrieben mit Federzug auszustatten, die auch bei Stromausfall sicher schließen. Die Produkteinheiten benötigen dazu keine externe Schaltanlagen, da die Steuereinheiten der Brand- und Rauchschutzklappe direkt zugeordnet sind und auch sicher schließen. Das können in der Regel die luftdichten Klappen nicht, und das wird auch von den Kollegen gegebenenfalls nicht richtig geprüft. Der Brandfall an einer Schaltanlage RLT kann dazu führen, dass die Stromversorgung eher unterbrochen wird, als die Klappenschließfunktion wirkt, da hilft nur der Federzugantrieb, der stromlos ohne Hilfsenergie schließt..“

17. August

Mit LPG an die Ostsee

Prof. Dr. Detlef Orth schreibt zur Meinung „Mit LPG an die Ostsee“ von Katja Heil vom 17. August, cci180559: „Guten Abend Frau Heil, ich denke als Redaktor ist man es gewohnt einen Blick ‚hinter‘ die Kulissen zu werfen. Dies ist auch beim Thema Energiepreise an der Tankstelle von Vorteil! Denn LPG als Produkt frei Erzeuger weicht im Preis je Energieeinheit nicht so erheblich vom Preis für Benzin ab. Der Preisunterschied an der Tankstelle ergibt sich hauptsächlich durch die unterschiedliche Besteuerung! Das heisst wer LPG (und auch LNG) tankt wird bezüglich der von Kraftfahrzeugen erbrachten Steuer vom Staat subventioniert. Subventionen bedeuten im Klartext, man selbst wird auf Kosten andere Steuerzahler “entlastet”!“

12. August

Bedeutung der ventilatorgestützten Wohnungslüftung im GEG stärken

Volker Margenfeld meint zur Meldung: „Bedeutung der ventilatorgestützten Wohnungslüftung im GEG stärken“ von Dr. Manfred Stahl vom 12. August, cci180409: „Dass Wärmerückgewinnung aus der Gebäude-Abluft als erneuerbare Energie anerkannt werden sollte, steht sicherlich außer Frage. … Aber doch bestimmt auch für Nichtwohngebäude. (Anm: Passt der COP-Wert von >5 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit FBH?)“

10. August

Droht der LüKK ein Bashing, wie es die Kunststoffindustrie erlebt?

Peter Rietschel schreibt zur Meinung „Droht der LüKK ein Bashing, wie es die Kunststoffindustrie erlebt?“ von Peter Reinhardt vom 10. August, cci180225 „Ein weises Wort. Und da es mit der Vernunft der Menschheit, wie allenthalben zu sehen ist, nicht so besonders weit her ist, können hier nur zwei Dinge helfen: ganz radikale gesetzliche Regelungen (Stichwort Ökodiktatur) oder richtig, richtig hohe Preise für die Energie. Die aktuell aufgerufenen reichen noch nicht aus, um diesen Auswüchsen an Klimatisierung auch noch der letzten Ecken Einhalt zu gebieten. Nachdem wir nun im Winter schon im Freien unsere Terrassen heizen, kommen sonst sicher bald die ersten auf die Idee, diese im Sommer eben auch mal zu kühlen, oder gleich den ganzen Garten auf Wunschtemperatur zu klimatisieren, warum nicht? Technisch alles kein Problem. Warum nicht mal eine Schneebar im Sommer in Katar? Natürlich im Freien. Wäre doch cool.
Verbieten oder 10€ die kWh? Wir könnten ja mal abstimmen.“

Manuela Binder ergänzt „Pauschal die Energiepreise zu erhöhen ist gewiss nicht die Lösung, immerhin müssen solche Maßnahmen oft die falschen tragen. Aber es ist durchaus richtig, dass nicht jeder Haushalt eine Klimaanlage benötigt, nur weil es mal ein paar Tage heiß ist im Jahr. Behördliche Vorgaben würden zumindest zunächst, dem einen Riegel vorschieben, aber final hilft nur Aufklärung und Vernunft oder ein Hinweis auf energetisch und umwelttechnisch bessere Alternativen.
Für Eigenheime oder auch Mietwohnungen sollte die Fußbodenheizung zumindest in der Neuplanung aber auch Sanierung und Renovierung durch Deckenheizungen ersetzt werden. Diese kann für einen ausreichenden Beitrag zur besseren Temperierung an extremen Sommertagen sorgen und das auch in einem verträglichen, umweltgerechten und gesundheitsbewussten Maß.“

03. August

Dringend gesucht: Azubis

Rüdiger Geier kommentiert die Meinung: „Dringend gesucht: Azubis“ von Florian Fischer vom 3. August, cci179869.
„Handwerkliche Berufe haben ein massives Imageproblem. Die Gründe dafür sind sicher vielfältig und einer der wichtigsten dürfte das Einkommen sein. Tatsächlich war es früher oft so, dass im Handwerk oft weniger Geld verdient wurde als in studierten Berufen. Dem ist aber wohl schon länger nicht mehr so. Die Einstiegsgehälter von Bachelor-Absolventen dürften sich kaum von denen unterscheiden die eine Lehre gemacht haben.“

Fit Klingler ergänzt:
„Dass es zu viele offene Stellen gibt, ist für mich auf ein Versagen der Politik in den letzten Jahren zurückzuführen. Das grundlegende Problem ist, dass sich Arbeit in einigen Bereichen nicht mehr lohnt, wie Sie selbst schreiben!! Klar habe ich als Handwerker immer einen sicheren Job, der zugegeben auch nicht schlecht bezahlt wird – in etwa auch das Gehalt was nach einem guten Studium rausspringt…“

Rüdiger Geier sagt dazu:
„Ich denke wir sollten Mal von unserem hohen Ross runterkommen und unsere Schule insgesamt auf den Prüfstand stellen. Wir haben zu viele Schüler, die dem System nicht mehr folgen und irgendwo oftmals ohne Ausbildung unterkommen.“

02. August

Förderung für Schullüftung erhitzt die Gemüter

Volker Margenfeld äußert zur Meldung „Förderung für Schullüftung erhitzt die Gemüter“ von Sabine Andresen vom 2. August, cci179827.
„Den Beitrag kann man nur bestätigen. Für Ausschreibungen mit mehr als 50 Geräten bekommt man keine Angebote, Geräte werden gegen Vorkasse ohne Ventilatoren ausgeliefert, Lieferzeiten werden von Herstellern bei heutiger Bestellung mit 12 Monaten ,plus’ angegeben. Das Ganze ist aber oftmals der Situation geschuldet. Kommunen versuchen Ihre Liegenschaften in größeren Aufträgen für zig Schulen zu bündeln.“

Detlef Malinowsky schreibt:
„Ich traue es mich gar nicht zu fragen, da ich Angst vor der Steinigung habe.
Wie haben frühere Generationen eigentlich unsere Schulzeit überlebt? Wenn die von unserer Branche verbauten Lüftungssysteme, wirklich das Leisten was wir versprechen, würde ich ganz kleinlaut werden und aussprechen, dass die Realität leider anders aussieht.“

27. Juli

Meinung: Elektromobiliät – mein Selbstversuch

Detlef Malinowsky sagt zur „Meinung: Elektromobiliät – mein Selbstversuch“ von Dr. Manfred Stahl vom 27. Juli, cci179515.
„Sehr geehrter Herr Stahl, ich freue mich richtig, dass Sie solche ersten positiven Erfahrungen mit der E-Mobilität gemacht haben. Ich fahre selbst seit 3 Jahren ausschließlich mit dem E-Auto durch Europa, mittlerweile sind es über 160.000 km.
Meine Erfahrungen sind ebenfalls positiv:
• Sehr geringe Stromkosten (Spritkosten) (…)“

Martin Ugi ergänzt:
„Guten Tag Herr Dr. Stahl, selbst fahre ich einen Hybriden seid 3 Jahren mit ca. 40 km Reichweite, kann hier aber die Strecken im Umfeld (meist zwischen Ettlingen und Karlsruhe) rein elektrisch zurücklegen mit ca. 12-14 KW/h je 100km. (…)“

Harald Schulmeyer schreibt:
„Guten Morgen Herr Dr. Stahl, mit Interesse habe ich Ihren ‚Mein Selbstversuch‘ gelesen. Mein Chef hat mir einen Ford Kuga Plug-in-Hybrid mit sehr guter Ausstattung zur Verfügung gestellt. Ihre Begeisterung, die Sie sehr schön beschrieben haben, kann ich nur teilen.
Elektro ist ein neues Fahrerlebnis. Die Reichweite jedoch lässt sehr zu wünschen übrig. (…).“

Elke Seidel kommentiert:
„Guten Tag Herr Stahl,
Ich las eben Ihren Bericht und mußte schmunzeln – ja das Fahren mit Elektroenergie ist wirklich einfach relaxter.Bin eingefleischter Kleinwagenfahrer und sehr kritisch der Elektromobilität gegenüber gestanden, wegen der Batteriethematik, erhielt aber, wie sie, als mein VW-UP in KD musste einen E-UP. Nach 2 Tagen rief ich in der Werkstatt an um zu sagen, dass sie sich ruhig ganz lange Zeit lassen können mit der Reparatur (…)“

K. Geißler sagt:
„Sehr geehrter Herr Stahl, ich wundere mich gerade über Ihren Kommentar im cci Branchenticker. Für mich ist Ihr Ende nicht so überraschend, sondern genau das, was Expert:Innen seit Jahren argumentieren. Ich frage mich, warum Sie die Stimmen bisher bei Ihnen nicht verfangen, den Selbstversuch aus einer Notsituation heraus unternommen und Sie das Resultat überrascht hat. (…)“

Claudia Mayer meint:
„Hallo Herr Stahl, ich musste gerade schmunzeln über Ihren Artikel, echt genial. Ich fahre seit 2 Jahren ZOE, war von Anfang an begeistert und bin es immer noch. Meistens lade ich zu Hause über die eigene PV. Jeder Sonnenstrahl wird ausgenutzt und ich habe bisher erst 2mal auswärts geladen (Gesamt ca 16.000 km). (…)“

Hans kranz kommentiert:
„Lieber Manfred, liebe Claudia Mayer,
@Manfred: Deine Begeisterung kann ich gerne teilen. Derzeit fahren wir zwar noch hybrid (weil es vor 6 Jahren elektrisch noch nicht so ‚toll‘ war) – aber nächsten Monat kommt der erste E-SUV unseres Wahl-Herstellers auf den Markt. Ich bin sicher, dass die Probefahrt uns beide überzeugen wird. Es ist jedenfalls herrlich so leise durch die Ortschaften zu ’schnurren‘ – man fährt automatisch viel vorsichtiger, weil man weiß, dass Fußgänger (und Kinder) einen kaum hören können. Weniger Bremsabrieb heißt auch weniger Feinstaub.“

Olaf Mayer schreibt:
„das war oder ist doch einmal ein Erlebnis. Super das ihr Auto in die Werkstatt musste. Das sollte, wenn ich meinen Vorrednern verstanden haben öfter passieren, damit der ‚Mündige Bürger‘ einen anderen Blickwinkel zum E-Auto bekommt.“

26. Juli

Mit Luft/Luft-Wärmepumpen Gas zum Heizen einsparen

Peter Rietschel meint zu „Mit Luft/Luft-Wärmepumpen Gas zum Heizen einsparen“ von Dr. Manfred Stahl vom 26. Juli, cci179468.
„Lieber Herr Stahl, die Idee zur Einsparung von Gas ist gut. Aber haben Sie bei der Kalkulation der Einsparung von CO2 auch berücksichtigt, dass der zum Betrieb der Luft/Luft-Raumklimageräte erforderliche Strom auch irgendwo herkommen muss? Und ich hielte es hier für unseriös, (…)“

Uli Spindler meint:
„Sehr geehrter Herr Rietschel, Sie haben prinzipiell recht, dass hier eine differenzierte Betrachtung nötig ist, die wurde aber auch schon von vielen gemacht. Wärmepumpenstrombedarf korreliert relativ gut mit der Windstromerzeugung, auch wenn ab und zu Flauten überwunden werden müssen. Das heißt für mehr Wärmepumpen brauchen wir auch mehr Windräder. Ich habe mal eine sehr konservative Abschätzung gemacht: (…)“

22. Juli

Leser helfen Lesern: Filtervorwärmung

Ralf Knof sagt zu „Leser helfen Lesern: Filtervorwärmung“ von Peter Reinhardt vom 22. Juli, cci179389: „Interessante Frage, aber letztendlich – wer will hier antworten geben, oder – noch einen Schritt zurück – was haben sich die Verfasser der Richtlinien gedacht? Am Ende des Tages stellt sich die Frage, was will der Planer? (…)“

21. Juli

Leserstimmen: Ventilatortauschkampagne des FGK und die Stunde der Wärmerückgewinnung

Reinhard Siegismund meint zu den Leserstimmen „Leserstimmen: Ventilatortauschkampagne des FGK und die Stunde der Wärmerückgewinnung“ von Katja Heil am 21. Juli, cci179332.
„Nur zwei Hinweise zur Geschichte: Die Energiekrise begann Dezember 1972. Wie ich gelesen habe, wurde in den 30er Jahren, des letzten Jahrhunderts für die Beheizung vom Rathaus in Zürich eine Wärmepumpe, mit Seewasser als Wärmequelle eingebaut. (etwa 1949 im ReaderDigest berichtet) In den 60er Jahren (…)“

Bundesregierung ändert Pläne in Bezug auf Heizungen mit regenerativen Energien

Anton Tienes schreibt zur Meldung „Bundesregierung ändert Pläne in Bezug auf Heizungen mit regenerativen Energien“ von Katja Heil vom 21. Juli, cci179318.
„Die Technologie der Wärmepumpe ist doch schon recht lange bekannt. Auch die Einsatzgrenzen der Technologie sind bekannt. Ein Allheilmittel ist die Wärmepumpe auf keinen Fall. Sie ist eine von mehreren möglichen Lösungen. Und so sollte es mit allen Vor- und Nachteilen (Systemgrenzen) dargestellt werden.“

Olaf Mayer kommentiert:
„Sehr geehrter Herr Anton Tienes, Sie hätten besser Politiker werden sollen, dann dürften Sie auch so einen Unsinn verzapfen. Alles ist berechenbar nur die Politik nicht. Es dürften halt keine Politiker ohne fachlichen Abschluss für die Praxis mehr aufgestellt werden.“

20. Juli

Meinung: Was macht eigentlich der Schornsteinfeger?

Jörg Mez zur „Meinung: Was macht eigentlich der Schornsteinfeger?“ von Sabine Andresen vom 20. Juli, cci179231.
„Hurra, es wäre schön, wenn die LÜKK endlich einmal aufschreien würde, dann würde sie auch mal gehört werden und zur Steigerung der lächerlichen Anzahl energetischer Inspektionen, würde es nebenbei auch noch helfen! In einigen Bundesländern sind die Kaminfeger z.B. bereits verantwortlich für die Inspektion der Küchenabluftleitungen z.B. in Hamburg und somit schon irgendwie in der Lüftungsbranche aktiv. Bei diesem Thema wäre übrigens eine länderübergreifende Richtlinie & Gesetzgebung zielführend, interessiert aber leider kein Mensch.Hersteller im Umfeld der Lüftungstechnik haben Schornsteinfeger übrigens schon lange auf dem Schirm (…).“

Ebenfalls dazu meint Hans-Stefan Selikovsky:
„Sehr geehrte Frau Andresen, der Kaminkehrer dient mit seiner Tätigkeit traditionell vorrangig der Sicherheit. Dabei sollte es bleiben. (…)“

Olaf Mayer antwortet:
„Hallo Herr Mez, ich fand den Kommentar vom ersten Abschnitt sehr interessant. Im zweiten Abschnitt (Meine Forderung lautet daher – kein Scherz:) war der Vortrag für unser Handwerk sehr niederschmetternd. Sie haben schon die richtigen Punkte angesprochen:“

Jörg Mez antwortet Herrn Mayer:
„Ohne fundierte Ausbildung geht natürlich in der Energieberatung nichts und da stimme ich Ihnen absolut zu.“

11. Juli

Geschäftsführerwechsel bei Viessmann Kältetechnik

Daniel Mühlhaus bemerkt zur Meldung in cci Branchenticker „Geschäftsführerwechsel bei Viessmann Kältetechnik“ von Sabine Andresen vom 11. Juli cci178776.
„Ein neuer Chef für die Kältetechnik hilft hoffentlich die Liefertermine besser, das heißt überhaupt verlässlich zu nennen. Bei einem unserer Projekte im Raum Stuttgart sind drei Liefertermine verstrichen, inzwischen werden keine Liefertermine mehr genannt. (…)“

29. Juni

Meinung: Schul-(Lüftungs)-Alltag

Detlef Malinowsky kommentiert die „Meinung: Schul-(Lüftungs)-Alltag“ von Florian Fischer vom 29. Juni cci178058.
„Sehr geehrter Herr Fischer, ich habe persönlich ähnliche Erlebnisse in der Schule gemacht.
Wir haben praktische Erfahrung in der Beratung von Luftreinigern für Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen. Unsere Aufgabe war am Anfang eine Recherche zum Thema Luftreiniger in allen Varianten (technischen Lösungen). Und ich kann Ihnen sagen, hier gibt es sehr viel Spreu aber wenig Weizen. (…)“

28. Juni

Habeck neuer Schirmherr der Ventilatortausch-Kampagne

Anton Tienes meint bei „Habeck neuer Schirmherr der Ventilatortausch-Kampagne“ von Sabine Andresen vom 28. Juni cci177845:
„Und schon hat man mit dem Auftraggeber ein Problem, weil die angedachten Kosten nicht mehr passen. Bitte nicht zu viel versprechen, mit dem Hinweis, dass ein Ventilatortausch alles löst.“

22. Juni

Meinung: Wärmepumpe – realisierbare Klimalösung, ja oder nein?

Anton Tienes schreibt zur „Meinung: Wärmepumpe – realisierbare Klimalösung, ja oder nein?“ von Nora Falkenstein vom 22. Juni cci177389.
„Vielen scheint die Funktion einer Wärmepumpe und deren Einsatzmöglichkeiten mit den damit verbundenen Voraussetzungen nicht klar zu sein.“

Miguel Franco sagt:
„Zu diesem Thema gibt es bestimmt mehr Antworten als Ja oder nein. In einem Mehrfamilienhaus ist sicherlich zu differenzieren, ob jede Wohnung für sich oder das gesamte Haus über eine zentrale Anlage beheizt wird.“

Ralph Langholz kommentiert:
„In diesem Fall verhält es sich wie bei ärztlichem Rat. Fragt man 3 Ärzte nach ihrer Meinung erhält man 4 Standpunkte. Die solide Grundlage für den Ersatz einer fossilen Heizanlage durch eine Wärmepumpe kann und muss eine ausführliche Gebäudebestandsanalyse vor Ort und durch einen qualifizierten Fachmann sein. Ich empfehle hier stets einen eingetragenen und zertifizierten Energieberater zu beauftragen.“

15. Juni

Meinung: Ab jetzt soll Deutschland richtig Energie sparen

Arne Bast kommentiert die „Meinung: Ab jetzt soll Deutschland richtig Energie sparen“ von Dr. Manfred Stahl vom 15. Juni cci176939.
„Na klar, Energiesparen macht immer Sinn und hat in der aktuellen geopolitischen Lage enorm an Bedeutung gewonnen. Wir hatten unseren Kunden empfohlen ab sofort (also noch in der Heizsaison), in allen klimatisierten Räumen sämtliche Heizkörper auf ‚0‘ zu drehen und die Heizaufgabe nur noch mit den Klimageräten zu lösen.“

Olaf Mayer ergänzt:
„Ups…auf einmal ist das Energiesparen wieder da!!!! Herr Bast hat es doch schon gesagt, bitte drehen Sie Ihre Heizkörperventile auf ‚0‘. Da fängt es doch schon an. Es hatte doch bis heute niemand für nötig gehalten, wirklich Energie einzusparen. Im Gegenteil, wenn einige unserer Mitbürger der Meinung waren, sie benötigen noch mehr Unterstützung, damit sie ihre Wohnung weiter schön auf 22 °C halten können, wurde das doch vom Amt abgenickt und die Mehrkosten wurden bezahlt.“

09. Juni

RLT-Geräte mit integrierter Regelungstechnik bieten viele Vorteile

Frank Eichelberger fragt bei der Meldung „RLT-Geräte mit integrierter Regelungstechnik bieten viele Vorteile“ von Martin Mehringer vom 09. Juni cci174506.
„Vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag. Welche Erfahrungen können Sie zu intergrierter Regelungstechnik bei wetterfesten Geräten in Außenaufstellung weitergeben. Welche Vorkehrungen sind für eine angemessene Temperierung der Regelungstechnik zu treffen?“

Martin Mehringer antwortet:
„Auch bei Outdoor-Geräten hat Wolf über die letzten Jahrzehnte viel Erfahrung gesammelt. In Abhängigkeit der klimatischen Bedingungen (Temperatur und Feuchte) und der Position des Schaltschranks (Im Gerät, Am Gerät,…an der Abluft, Zuluft,…) stehen unterschiedliche Lösungen parat, um im Einsatzbereich der verbauten Komponenten zu bleiben (Temperaturen… und vor allem Feuchtigkeit durch Taupunktunterschreitung).“

08. Juni

Meinung: Sicher ist sicher (aber nicht unbedingt energieeffizient)

Detlef Malinowsky schreibt zur „Meinung: Sicher ist sicher (aber nicht unbedingt energieeffizient)“ von Sabine Andresen vom 08. Juni cci176242.
„Sie sprechen mir aus der Seele. Hier wird eine Energieverschwendung seines gleichen Betrieben, aber kein ‚Experte-/in‘ merkt es. Gott sei Dank, dass es eine Redakteurin gibt, die sehr wichtige Fragen stellt. Chapeau Frau Andresen.“

Norbert Nadler sagt:
„Zu der volumenstrombasierten Auslegung bin ich der Meinung, dass diese ‚out‘ ist. Eine Auslegung nach CO2 ist bedarfsorientierter, weil sie nicht nur die Emissionen der Personen sowie die Soll-CO2-Konzentration berücksichtigt, sondern auch im instationären Fall das Raumluftvolumen.“

Ralph Langholz äußert:
„Seit inzwischen mehr als 16 Jahren beschäftige ich mich mit dem Thema Schullüftung. Habe hier sehr viel positives gesehen und erlebt. Leider noch mehr negative Akzente und Seiten. So erfuhr ich bis zum Jahr 2020 (irgendwie schien da ein Umdenkprozess erfolgt sein…was war wohl der Grund?) oft mals eine Abfuhr und die Lüfungsansätze und -lösungen wurden zugunsten geöffneter Fenster und repräsentabler Fassaden oder abstrakter Schulhofkunstwerke renommierter Künstler aus der Planung gestrichen. Die Begründung: Kein Geld.“

Norbert Nadler antwortet daraufhin:
„Im Paket für MindLW ist als Beispiel auch ein real gebauter Klassenraum enthalten. MindLW berechnet für 30 Schüler auf 69 m² Fußbodenfläche mit 3 m lichter Höhe für eine Unterrichtszeit von 45 min 467,2 m³/h (15,6 m³/(h Pers.)) für die Jahrgangsstufe 1-4 nach VDI 6040-2 (1000 ppm im Mittel). Für die Jahrgangsstufe 5-13 ergibt sich 677,7 m³/h (22,6 m³/(h Pers.)). Der Unterschied zwischen diesen beiden Schularten beträgt also schon ca. 31 % weniger Volumenstrom in Grundschulen. Möchte man coronabedingt für 800 ppm im Mittel einer Unterrichtseinheit auslegen, ergibt sich ein Unterschied von ca. 23 %.“

02. Juni

Stiftung Warentest: Gute Noten für Split-Klimageräte

Joerg Gollub äußert bei „Stiftung Warentest: Gute Noten für Split-Klimageräte“ von Dr. Manfred Stahl vom 02. Juni cci175954.
„Dazu kommt der Strom aus Kohle, Gas und Kernenergie. Und die Kühlmittel, die eigentlich vollständig verboten gehören, wenn man ans Klima denkt. Klimaanlagen für private Nutzung. Ein klares Nein, wenn wir unsere klimaschutzziele erreichen wollen.“

19. Mai

CO2-Gehalt plus Maske: Diagramm zur Corona-risikolosen Aufenthaltsdauer in Räumen

Detlef Malinowsky kommentiert den Beitrag „CO2-Gehalt plus Maske: Diagramm zur Corona-risikolosen Aufenthaltsdauer in Räumen“ von Dr. Manfred Stahl vom 19. Mai cci175202.
„Welche CO2-Konzentration entsteht eigentlich dauerhaft, unter einer der beiden Maskentypen, über eine Zeit von 1 bis 8 Stunden?“

Ein einfacher Zusammenhang zwischen der CO2-Konzentration in der Raumluft, dem Infektionsrisiko und der Aufenthaltsdauer

Peter Rietschel schreibt bei „Ein einfacher Zusammenhang zwischen der CO2-Konzentration in der Raumluft, dem Infektionsrisiko und der Aufenthaltsdauer“ von Prof. Martin Kriegel und Dr. Manfred Stahl vom 19. Mai cci172399.
„Und bei dem derzeit in der Praxis üblichen Mix von gar keiner Maske über OP-Maske bis zur FFP2-Maske wird eine Abschätzung der Infektionswahrscheinlichkeit leider auch sehr schwer.“

Olaf Mayer fügt hinzu:
„Fakt ist: Die Wissenschaft kann noch so tief in die Infektionswahrscheinlichkeit von Räumen eindringen, solange nicht alle Personen durchgeimpft sind, wird es wohl kein optimales Lösungskonzept für Covid geben. Vielleicht könnte man einmal überprüfen, wie viel CO2-Konzentration in der FFP2-Maske eigentlich vorhanden ist.“

18. Mai

Meinung: Die Wärmepumpen-Dominanz steigt unaufhaltsam

Bernd Wittenberg schreibt zur „Meinung: Die Wärmepumpen-Dominanz steigt unaufhaltsam’“ von Dr. Manfred Stahl vom 18. Mai cci175125.
„Sie sprechen mir aus dem Herzen, die Frage stelle ich auch seit Jahren.
Nur fehlen mir die Antworten, während Wärmepumpen und E-Autos ohne Ende gepuscht werden.“

Marcel Blumenthal sagt:
„Ich teile Ihre Einschätzung voll und ganz. Hinzu kommt die Fragestellung der F-GaseVO. Wenn man sich die Seiten der ‚großen‘ Hersteller anschaut, findet sich immer noch R410a als Kältemittel der Wahl. Es kann doch nicht ernsthaft so sein, das heute noch WP verkauft werden, deren Wartung und Reparatur ab 2025 und erst Recht ab 2030 derzeit ungelöst erscheint. Die heute verkauften Maschinen sind 2030 8 Jahre alt.“

Dietmar Rossbruch schließt sich an:
„Ich schließe mich der allgemeinen Meinung an, dass die Verfügbarkeit von elektrischem Strom zum Problem werden könnte. PV Anlagen liefern in der kalten Jahreszeit, sagen wir zwischen November und Februar, wegen der verkürzten Tage, dem häufiger bewölkten Himmel und dem tieferen Sonnenstand nur einen Bruchteil ihrer Leistung.“

12. Mai

Messungen belegen: Sehr gute Luftqualität auch bei großen Präsenzmessen

Detlef Malinowsky kommentiert den Beitrag „Messungen belegen: Sehr gute Luftqualität auch bei großen Präsenzmessen’“ von Dr. Manfred Stahl vom 12. Mai cci172424.
„Ohne die Studie jetzt gelesen zu haben, kann man aus den Ergebnissen auch ablesen:
Die RLT-Anlagen werden mit viel zu viel Luftvolumenstrom betrieben, was einen viel zu hohen Energieverbrauch zur Folge hat. Für eine gute Luftqualität (< 1000% ppm CO2-Konzentration) reicht in diesem Fall eine viel geringere Außenluftmenge aus, als eine dauerhafte CO2 Konzentration nahe CO2 Außenluftkonzentration.“

11. Mai

Norm-Neufassung ermöglicht größere Propan-Füllmengen in LüKK-Geräten

Olaf Mayer kommentiert den Beitrag „Norm-Neufassung ermöglicht größere Propan-Füllmengen in LüKK-Geräten“ von Dr. Manfred Stahl vom 11. Mai cci174644.
„Das wird auch endlich Zeit, dass hier aufgestockt wird. Im Handwerk wird schon seit über 100 Jahren mit Propan gearbeitet, sei es bei der Verbrennung, beim Tanken und in Küche (Privat oder Gastronomie) etc.“

Vorab lesen: Heftige Verbändekritik am F-Gase-Verordnungsentwurf

Olaf Mayer schreibt bei „Vorab lesen: Heftige Verbändekritik am F-Gase-Verordnungsentwurf“ von Nora Falkenstein vom 11. Mai cci174689.
„Das sollte eigentlich der Weg der Wege sein, dass man aus Alt wieder Neu macht. Das wäre wirklich 100% Nachhaltigkeit und somit könnten die Phase-down-Quoten der F-Gase eingedämmt werden.“

10. Mai

Überblick im Normenwesen – Mai 2022

Olaf Mayer sagt bei „Überblick im Normenwesen – Mai 2022“ von Dr. Manfred Stahl vom 10. Mai cci173770.
„War wieder ein toller Normentag. Die DIN 18017 schlägt wieder zu. Die Toilettenlüftung unser Stiefkind. Nun ja, lassen wir uns überraschen was die Praxis bringt.“

05. Mai

Untersuchungen zu Stoffübertragungen in Rotationswärmeübertragern

Olaf Mayer schrieb bei „Untersuchungen zu Stoffübertragungen in Rotationswärmeübertragern“ von Dr. Manfred Stahl vom 05. Mai cci174077.
„Ich würde sagen, ein sauberer Vortrag. Man hat viel Mühe unternommen, um das Aerosolübertragungsverhältnis mit dem Abluftübertragungsverhältnis zu messen.“

03. Mai

Referentenentwurf zur Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes 2023 (April 2022)

Jörg Walter kommentiert den Beitrag „Referentenentwurf zur Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes 2023 (April 2022)“ von Dr. Manfred Stahl vom 03. Mai cci173602.
„Sind diese zulässigen Anlagenkonzepte so zu interpretieren, dass diese Vorgaben ausschließlich in den in Anlage 5 des GEG für das vereinfachte Nachweisverfahren gesetzten Grenzen gilt?“

Volker Jochems antwortet:
„Die Frage lässt sich aus dem vorliegenden Entwurf nicht ohne weiteres beantworten. Wir gehen der Frage nach. cci Dialog GmbH, Redaktion.“

Eine Milliarde für Wärmepumpen

Olaf Mayer äußert bei „Eine Milliarde für Wärmepumpen“ von Sabine Andresen vom 05. Mai cci174083.
„Das werde ich mir dann in den nächsten Wochen genauer betrachten, ob hier das Handwerk überhaupt noch mitspielt. Bei fehlenden Fachkräften wird die Industrie auch andere Lösungen anbieten, die aber mit Handwerk nicht mehr viel im Sinn haben.“

20. April

Meinung: Optimierung erzwingen?

Volker Margenfeld kommentiert die “Meinung: Optimierung erzwingen?“ von Thomas Reuter vom 20. April cci172354.
„In anderem Zusammenhang wurde ich aber heute vom Gewerk Elektro darüber informiert, dass mit ‚Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im September 2016 eine grundsätzliche Neuordnung des Messwesens vorgenommen wurde.’“

06. April

Meinung: Die neue Gebäude-Energieeffizienz

Jörg Mez sagt zur “Meinung: Die neue Gebäude-Energieeffizienz“ von Dr. Manfred Stahl vom 06. April, cci171555.
„Das von Ihnen beschrieben, absolut stimmige Konzept zur Effizienzsteigerung, ist meiner Auffassung nur etwas Wert, wenn gleichzeitig die maximale Dichtheit (gemeint ist mindestens DK C bzw. ATC3) dieser Lüftungsanlagen mit WRG vollständig geprüft, nachgewiesen und sichergestellt wird, da sonst weiterhin bei Neubauten eine Überdimensionierung der RLT-Anlagen gängige Praxis sein wird, um Leckagen an Leitungen und Geräten (u.a. hat Prof. Kaup ja interessante Berechnungen zu Geräteleckagen angestellt) auszugleichen.“

05. April

So entstehen neue Normen: Durchblick im Dschungel der technischen Regeln

Hans Kranz kommentiert “So entstehen neue Normen: Durchblick im Dschungel der technischen Regeln“ von Dr. Manfred Stahl vom 05. April, cci146779.
„Lieber Manfred, herzlichen Dank für diese schöne, kompakte Übersicht zur Normung. Es ist immer wieder erforderlich, insbesondere für die jüngeren LüKK und TGA Mitarbeiter, den Prozess deutlich zu machen. Das ist hier bestens gelungen. Eine Kleinigkeit könnte man ergänzen: auch unter CEN-Führung können in paralleler Arbeit EN-ISO-Normen entstehen (Beispiel: DIN EN ISO 16484-x, Gebäudeautomation).“

22. März

Verschärfung der F-Gase-Verordnung behindert Wärmepumpen-Ausbau

Uli Spindler kommentiert die Meldung “Verschärfung der F-Gase-Verordnung behindert Wärmepumpen-Ausbau“ von Dr. Manfred Stahl vom 22. März, cci169962.
„Jetzt muss ich wirklich emotinal werden: Wo bitte ist das Problem? Propan gibt es reichlich und sicher ohne Mengenbeschränkung, es hat für Wärmepumpen sehr gute Eigenschaften – die effizientesten Luftwärmepumpen arbeiten durchweg mit Propan. Und Vorlauftemperaturen von bis zu 70 °C sind offenbar auch kein größeres Problem (außer bei der Effizienz natürlich).“

21. März

Luftreiniger mit UV-C: Welche Geräte geeignet sind

Robert Funcke äußert bei “Luftreiniger mit UV-C: Welche Geräte geeignet sind“ von Sabine Andresen vom 21. März, cci169860.
„Und bevor jetzt wieder der große Aufschrei der Lieferantenseite kommt, empfehle ich den Podcast von Reven Rentschler zur Funktionsweise der Lufterfassung. Zentrale oder dezentrale Lüftung ja unbedingt – Sekundärluftreinigung eher nicht. Innovation gerne.“

Peter Rietschel ergänzt:
„Lieber Herr Funcke, eben. Das Problem liegt im ‚Mehr oder Weniger‘. Und zum Teil gibt es da noch andere unerwünschte Nebenwirkungen, wie z. B. Ozon. Außerdem wird in der zitierten Broschüre auch ganz eindeutig auf die Präferenz für die Lüftung hingewiesen (s. unten stehendes Zitat). Aber es gibt eben Fälle, da geht das nicht oder reicht nicht aus.“

16. März

Gebäudesektor verfehlt Klimaziele – Vorschlag der IG Bau

Heinz Herbert Scheiffarth schreibt bei “Gebäudesektor verfehlt Klimaziele – Vorschlag der IG Bau“ von Dr. Manfred Stahl vom 16. März, cci169641.
„Zu Ihrem Artikel kann man nur sagen: schöne Idee der IG Bau! Leider führt das nicht zum Erfolg. Der richtige Ansatz ist der Besitzer der Immobilie, bzw. der Architekt.“

09. März

Meinung: Preisschock

Prof. Dieter Liepsch kommentiert die “Meinung: Preisschock“ von Florian Fischer vom 09. März, cci169105.
„Es ist aber ein Unding jetzt alle noch verfügbaren Kernkraftwerke abzuschalten. Es sind ja nur noch drei im Betrieb, die bis Ende des Jahres abgeschaltet werden.
Argumente wegen der Gefahr der Zerstörung oder des nuklearen Abfalls sind nicht stichhaltig.“

Florian Fischer antwortet daraufhin:
„Ich bin ganz bei Ihnen: Weitreichende Planungen sind leider in der Politik völlig unbekannt. Wir können nicht alle ‚Energiequellen‘ abschalten, ohne auch nur annährend Alternativen zu haben.“

Hans Kranz ergänzt:
„Lieber Herr Fischer, Ihre ‚Meinung‘ ist prinzipiell schon richtig, nur bereits vor dem Krieg stieg der Benzinpreis auf fast 1,80 €. Wenn ich mir den internationalen Preisvergleich ansehe, meine ich, dass unser Preis (der 8. höchste in der Welt) nicht nur vom Krieg verursacht ist, denn die Einstandspreise für die Öl-Unternehmen blieben relativ gleich.“

02. März

Meinung: Das wichtigste Lebensmittel

Ehrenfried Heinz kommentiert die „Meinung: Das wichtigste Lebensmittel“ von Sabine Andresen vom 02. März, cci147431.
„Es wurde in der Vergangenheit in Veröffentlichungen schon häufig darauf hingewiesen, dass ‚Luft‘ gar kein Lebensmittel sei. Klarheit könnte hier die ‚Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittelbasisverordnung)‘ im Artikel 2 zum Lebensmittelrecht liefern […]“

Prof. Michael Kauffeld sagt zur „Meinung“:
„Wenn Wasser unser wichtigstes Lebensmittel ist, sollten wir alles dafür tun, die natürlichen Trinkwasservorkommen zu schützen. 98 % des weltweiten Wassers sind als Trinkwasser ungeeignet, weil es zu salzig ist (u.a. ist TFA enthalten). Von den restlichen 2 % ist die Hälfte nur unter sehr großem Aufwand zu erreichen. Das heißt, wir können nur ca. 1 % des weltweiten Wasservorrats unseres blauen Planeten direkt, d.h. (nahezu) unbehandelt, als Trinkwasser verwenden. Dieses eine Prozent gefährden wir momentan durch die atmosphärischen Abbauprodukte der HFO. Keine gute Idee. Unsere Kinder und Enkelkinder werden uns einmal fragen, warum wir dies zugelassen haben.“

Georg Thesz ergänzt:
„Es ist also erkennbar, dass unser ‚Lebensmittel Nr.1‘ auch gleichzeitig die ‚Nr. 1‘ ist , mit der wir die Energiewende meistern werden. Kurzfristig und dauerhaft für Menschen, Häuser und für die Umwelt.“

24. Februar

Arbeitskreis Klima: Schullüftung unter Pandemiebedingungen

Joerg Gollub schreibt bei „Arbeitskreis Klima: Schullüftung unter Pandemiebedingungen“ von Dr. Manfred Stahl vom 24. Februar, cci147059.
„Guter Artikel mit ein paar nützlichen Hinweisen. Aus der Sicht der Schulträger sind RLT-Anlagen sehr kostenintensive Langzeitprojekte, am Ende stehen Ausschreibungen. Sie nutzen uns also als Eltern in der kommenden Herbst-/Wintersaison nichts.“

23. Februar

Wohnungslüftung: Potenziale müssen gehoben werden

Christian Fieberg äußert bei „Wohnungslüftung: Potenziale müssen gehoben werden“ von Sabine Andresen vom 23. Februar, cci146837.
„Das reicht aber heute als Anreiz noch nicht aus. Und solange unsere Kinder bei Fensterlüftung in der Schule sitzen, werden sie den Komfort durch eine KWL kaum vermissen.“

Meinung: Rückbesinnung oder den Mangel verhindern

Sven Rentschler kommentiert die „Meinung: Rückbesinnung oder den Mangel verhindern“ von Thomas Reuter vom 23. Februar, cci146822.
„Bevor wir auch nur ein erstes Angebot von einem europäischen Hersteller erhielten, erhielt ich von zwei in Übersee angefragten Herstellern, komplett funktionsfähige Prototypen mit einem einfachen Angebot und Doku per UPS geliefert! Ja ich höre schon die Anmerkungen […]“

17. Februar

Swegon Germany hat einen neuen Chef

Hans Kranz komentiert den Beitrag „Swegon Germany hat einen neuen Chef“ von Dr. Manfred Stahl vom 17. Februar, cci146457.
„Gerne hatte ich Nils schon bei der Gründung der BACnet Interest Group
unterstützt, in den Vorstand zu kommen. Ich hatte ihn als sehr loyalen und anständigen Kollegen nach der Siemens- L&S-Fusion kennenlernen dürfen.“

14. Februar

Marktentwicklung der deutschen Heizungsindustrie 2021

Hans Kranz kommentiert den Beitrag „Marktentwicklung der deutschen Heizungsindustrie 2021“ von Sabine Andresen vom 14. Februar, cci146227.
„Man könnte den Verdacht hegen, dass die Dieselverbote nicht das gewünschte Ergebnis brachten. Jetzt werden die neuen WHO-Werte als Grundlage für die nächsten Verbote genommen. Damit will man die Leute mit sanftem ‚Zwang‘ zur Wärmepumpe drängen.“

08. Februar

Reven: Partikelmessungen zur Lufthygiene in der Großküche

Peter Rietschel ergänzt den Beitrag „Reven: Partikelmessungen zur Lufthygiene in der Großküche“ von Zoltan Kiss vom 08. Februar, cci144754.
„Die genannten WHO-Luftgrenzwerte beziehen sich auf die Außenluft und haben mit den Luftverhältnissen in Küchen gar nichts zu tun. Dort gilt das Gefahrstoffrecht mit gänzlich anderen Grenzwerten. In Küchen spielen als relevante Komponenten verschiedene Aldehyde, vor allem Acrolein sowie Fettaerosole eine entscheidende Rolle.“

Sven Rentschler antwortet darauf:
„Ihre Anmerkungen sind sicher alle richtig und sicher hätten wir in unserem Text etwas ausführlicher die von Ihnen angesprochenen Punkte erläutern müssen. Deshalb vielen Dank für Ihre Anmerkungen, da war unsere Presseabteilung leider nicht besonders genau und hat das vieles vermischt und nicht sauber auf den Punkt gebracht.“

Peter Rietschel ergänzt daraufhin:
„Und es ist leider auch richtig, dass in manchen Küchen noch immer richtig „dicke Luft“ herrscht, und dass das für das Personal (unsere Versicherten) gar nicht gesund ist. Insofern ist unsere gemeinsame Aufgabe, Aufklärung über die Bedeutung der korrekten Küchenlüftung zu betreiben und damit für gesunde Arbeitsplätze für gesunde Beschäftigte zu sorgen.“

07. Februar

DGWZ: Planerhandbuch „Raumlufttechnische Anlagen“

Ralf Knof kommentiert den Beitrag „DGWZ: Planerhandbuch ‚Raumlufttechnische Anlagen'“ von Dr. Manfred Stahl vom 07. Februar cci145654.
„Es ist wirklich eine bodenlose Frechheit – ein Tütchen mit Prospekten mit einem Leporello auf dem ‚Planerhandbuch‘ steht. Ich fühle mich hinters Licht geführt […]“

Volker Jochems antwortet:
„Ich verstehe, wenn Ihre Erwartungen an das „Planerhandbuch“ nicht erfüllt werden. Im Zusammenhang mit den weiteren Inhalten der Webseite finde ich den Ansatz, einen Überblick zu Lüftungsanlagen zu geben, sehr ordentlich gelöst.“

01. Februar

Meinung: „Bundesanleihe Klimaschutz? Ich wäre dabei!“

André Preuß kommentiert die „Meinung: ‚Bundesanleihe Klimaschutz‘? Ich wäre dabei!“ von Dr. Manfred Stahl vom 01. Februar, cci145309.
„Gute Idee! Scheint schlüssig. Wäre interessant, ob das Finanzexperten auch so sehen.“

Werner Bauer schreibt:
„Interessanter Ansatz – jetzt wäre die Validierung seitens der Volkswirte gefragt.“

Detlef Malinowsky merkt an:
„Es geht eher darum, für was unsere Steuergelder ausgegeben werden. Hier gilt es alte und neue Zöpfe abzuschneiden, um unser aller Zukunft positiv zu gestalten.“

Roland Koenigsdorff antwortet:
„Sehr geehrter Herr Stahl, eine Antwort auf die Schnelle: Das ist eine gute Idee, da wäre ich auch dabei!“

Uli Spindler schreibt:
„Das wie war sicher nicht ganz glücklich, aber wenn ansonsten die Fördertöpfe für was verschwendet werden, das heute eigentlich Standard sein muss, finde ich es zumindest nachvollziehbar, dass man die Notbremse zieht. Verursacht hat das Dilemma ja die Vorgängerregierung[…]“

26. Januar

Mein Leben als Bürohund

Walter Hugentobler kommentiert den Beitrag “Mein Leben als Bürohund” von Nora Falkenstein vom 26. Januar, cci144956.
„Sehr geehrte cci Redaktion, herzliche Gratulation zum Entscheid, diesen Hund in den Redaktionsräumen zuzulassen. Er wird nicht nur wie geschildert die Stimmung in den Büroräumen wesentlich verbessern sondern auch viel beitragen zu einen gesünderen, diversifizierten Mikrobiom in den Räumlichkeiten.“

Nora Falkenstein antwortet daraufhin:
„Jascha gibt sich größte Mühe bei seinen täglichen Spaziergängen in der Natur. Schön dass auch Sie die Vorteile mit Hunde-Mikrobenjägern kennen und mit ihnen leben.“

25. Januar

Die VDI 2052 Blatt 2 ‚Reinigung von Küchen-Abluftanlagen

Georg Tale kommentiert den Beitrag “Die VDI 2052 Blatt 2 ‚Reinigung von Küchen-Abluftanlagen’“ von Dr. Manfred Stahl vom 25. Januar, cci144803.
„Mit Erscheinen der Richtlinie VDI 2052 Blatt 2 werden höhere Anforderungen an die Planung von Abluftanlagen für gewerbliche Küchen gestellt. Abschnitt 7 der Richtlinie fordert bereits während der Planungsphase die Erstellung eines Reinigungskonzeptes.“

VDI 2052: Raumlufttechnik. Küchen. Blatt 2: Reinigung von Abluftanlagen

Jens-Haijo Heiken ergänzt den Beitrag „VDI 2052: Raumlufttechnik. Küchen. Blatt 2: Reinigung von Abluftanlagen“ von Dr. Manfred Stahl vom 25. Januar, cci143601.
„Ich hinterfrage jedoch den sinnhaften Gebrauch von Desinfektionsmitteln im ‚Anwendungsbereich von Abluftanlagen in gewerblichen Küchen‘. Schimmelpilz- und Biofilmwachstum und Verbreitung von Krankheitserregern in einem Habitat von Aerosolaten (PAK, Amine, Aldehyde) wären mir neu.“

20. Januar

Zusammenfassung der Studie ‚SARS-CoV-2 Aerosol Transmission Indoors

Joerg Gollub kommentiert den Beitrag “Zusammenfassung der Studie ‚SARS-CoV-2 Aerosol Transmission Indoors’” von Dr. Manfred Stahl vom 20. Januar, cci143669.
„Ganz wunderbar sinnlos und zu spät. Mit Omikron sind wir bei Faktor 3,5 im Gegensatz zu Delta. Somit würde ca. 30 Viruskopien pro ml/Atemluft ausreichen.“

David Burkhardt antwortet Herrn Gollub:
„Lieber Herr Gollub, ich nehme an, Sie forschen somit viel schneller und ‚günstiger‘ als die genannten Kollegen, wenn Sie sich herausnehmen, die Studie mit einem Zweizeiler als ’sinnlos‘ und ‚zu spät‘ zu beurteilen.“

Volker Jochems antwortet Herrn Burkhardt:
„Danke für den Hinweis. Haben wir korrigiert.“

Robert Funcke äußert:
„Was uns wieder zu der Frage bringt, warum wir uns in der Forschung nicht eher mit Verfahren der Deaktivierung der belasteten Aerosole in der Raumluft beschäftigen, als auf deren Erfassung, Abtransport und Ausfilterung zu setzen.“

Zuzanna Busch beantwortet die Frage von Herrn Funcke:
„Sehr geehrter Herr Funcke, die Fa. Fläkt Group GmbH fertigt bereits einen Luftreiniger mit dem Namen APBIO, welcher mittels einem biologischen Layer (AirFend genannt) auf dem HEPA Filter, Viren und Bakterien innerhalb kurzer Zeit deaktiviert. Das Verfahren ist patentiert und geprüft.“

Robert Funcke antwortet auf den Kommentar von Frau Busch:
„Auch Ihr Gerät kann nicht zielgerichtet Viren aus der Luft erfassen, sondern reinigt und desinfiziert die durchströmende Luft. Es bleibt also eher Zufall, was von den in die Raumluft emittierten Erregern erfasst wird und was nicht. Ich rede da von ganz anderen Konzepten.“

Olaf Mayer merkt an:
„Guten Abend zusammen, da waren wohl einige nicht richtig ausgeschlafen heute Morgen. Es ist schön einmal eine Studie zu bekommen, die den Kern des Pudels trifft. Gottlob können wir immer einen darauf hauen, wenn dann bitte mit Verstand.“

18. Januar 2022

Meinung: Wer hätte es gedacht…

Volker Margenfeld kommentiert die „Meinung: Wer hätte es gedacht…“ von Sabine Andresen vom 18. Januar, cci144213.
„Hmmh, das kann ich in der Form nicht ganz bestätigen. Dass wenig Mittel bis letzten November abgerufen wurden, mag sein. Planung und Umsetzung benötigen noch etwas, nämlich Zeit. Vor allem Lieferzeit.“

Dr.- Ing. G. Bredenbeck ergänzt:
„Warme, feuchte und belastete Luft steigt halt nach oben, wenn keine Querströmungen erzeugt werden. Diesen Sachverhalt haben die meisten Hersteller der Luftreiniger leider nicht beachtet, denn fast alle Geräte blasen die gereinigte Luft oben, quer zum Raum aus , und erzeugen dadurch mit der gereinigten Luft im Klassenraum Querströmungen. Damit werden aber die ansteckenden Aerosole im Raum von Einem zum Anderen verteilt. Die Luft ist zwar gereinigt, aber der eigentliche Zweck wird nicht erreicht. Hinzu kommt, HEPA- Filter sind Sondermüll, der Hausmeister darf sie nicht wechseln!!“

13. Januar 2022

Unsichtbare UVC-Viren-Schutzwand gegen Corona-Aerosole

Michael Davin ergänzt den Beitrag vom 13. Januar „Unsichtbare UVC-Viren-Schutzwand gegen Corona-Aerosole“ von Dr. Manfred Stahl, cci143850.
„In erster vorsichtiger Wertung und ohne abschließendes Urteil muss gesagt werden: Hier bleiben essentielle Fragen offen. Inwieweit das Modell Realität abbilden kann, ist an Hand des Materials nicht prüfbar.“

Hartmut Engler äußert hierzu (cci143572) auch:
„Ohne jetzt auf Details einzugehen wie praktikabel das im Alltag ist, würde mich mal interessieren, was der Arbeitsschutz und die Berufsgenossenschaft dazu sagt.“

Peter Rietschel merkt an:
„UV-C Strahlung ist auf alle Fälle eine gefährliche unsichtbare Strahlung, die hier offen im Raum mit Personen eingesetzt werden soll. Insofern ist der sichere Einsatz sehr genau zu prüfen. Betriebe, die das in Arbeitsstätten verwenden wollen, sollten sich zuvor sicherheitshalber mit ihrem Unfallversicherungsträger abstimmen.“

Rüdiger Geier bedenkt folgendes:
„Im ersten Moment fand ich die Idee richtig gut, aber mit ein bisschen Überlegung kamen bei mir schnell Fragen bezüglich der Sicherheit und auch der Wirksamkeit. Was soll diese Wand denn schützen?“

Detlef Malinowsky fügt hinzu:
„Kann mir jemand einen reinen Luftfilter-Hersteller nennen, der mit echten Viren den Nachweis der Vieren-Reduzierung erbracht hat?“

12. Januar

Eurovent-Empfehlung „MSR-Ausstattung von RLT-Geräten“

Hans Kranz kommentiert den Beitrag vom 12. Januar „Eurovent-Empfehlung ‚MSR-Ausstattung von RLT-Geräten'“ von Dr. Manfred Stahl, cci143791.
„In dieser Norm ist auch die Kommunikation der Gebäudeautomation festgelegt: BACnet. Wenn nun die HLK-Hersteller ‚Komplettsysteme‘, die wirklich durchdacht und mit hoher Qualität auch die Automation umfassen, ist das wunderbar (auch für die Energieeffizienz).“

11. Januar 2022

Meinung: Negative Energiewende 2021 – jetzt bitte politischer Klartext!

Volker Margenfeld kommentiert die „Meinung: Negative Energiewende 2021 – jetzt bitte politischer Klartext!“ von Dr. Manfred Stahl vom 11. Januar, cci143624.
„Die (politischen) Zeiten der Aufschieberitis nach dem Motto ‚Was du heute kannst besorgen, das verschiebe ruhig auf morgen‘ sind hoffentlich vorbei. Die selbst eingebrockte Suppe löffeln ansonsten unsere Kinder und Enkelkinder aus.“

Ralf Kätzel ergänzt:
„Mich haben die Ergebnisse der Agora-Studie ebenfalls frustriert. Die Sache scheint mir komplexer als angenommen und sie ist mit Annahmen, die auf Linearitäten beruhen, wohl nicht zu lösen. Entweder die Ziele ändern sich oder der Weg!“

Gerhard Metz führt fort:
„Ich gebe beiden Kommentarschreibern Ralf Kätzel und Volker Margenfeld recht, die Zeit den Kopf in den Sand zu stecken ist vorbei. Und ich weiß, ihr hört Ratschläge aus anderen Ländern nicht gerne, schon gar nicht von den Össis.“

Hans Kranz schreibt:
„Der Anstieg des CO2 (2 tiefgestellt)-Gehalts der Luft (Treibhausgas), ist gleichlaufend mit der Anzahl der Menschen auf der Erde – entweder sorgt CO2 für die von der Bibel geforderte Fruchtbarkeit („seid fruchtbar und mehret euch“) oder es ist umgekehrt… ?“

7. Januar 2022

AGEB: Bericht zum Energieverbrauch 2021 in Deutschland

Marcel Blumenthal hinterfragt den Energieverbrauch „AGEB: Bericht zum Energieverbrauch 2021 in Deutschland“, cci143531.
„Gut das wir schon dabei sind Kraftwerke abzuschalten. Wann kommen denn die Ersatzleistungen? Oder beziehen wir dann ‚grüne‘ Atomenergie aus Frankreich oder Braunkohlestrom aus Polen, weil wir ja ein europäisches Verbundnetz haben?“

31. Dezember 2021

Übersicht: Normen, Richtlinien, Verordnungen aus der LüKK

Olaf Mayer kommentiert die „Übersicht: Normen, Richtlinien, Verordnungen aus der LüKK“, cci924.
„Die Wärmepumpe wird kommen und keine Fachkräfte, die den Verbraucher sinnvoll unterstützen können und würden.“

21. Dezember 2021

Meinung: Kommt nun endlich der Durchbruch für die Wärmepumpe?

Marcel Blumenthal ergänzt die „Meinung: Kommt nun endlich der Durchbruch für die Wärmepumpe? von Sabine Andresen“, cci143218.
„Wenn es denn dazu kommt, dass der Primärenergiefaktor für Strom noch weiter abgesenkt wird, bleibt dem modernen Häuslebauer bald nichts anderes als die WP übrig. Die Frage, ob das immer die richtige Wahl ist, braucht dann bald nicht mehr gestellt werden. Alternative? Vielleicht ja doch, wenn die EU Atomkraft und auch Erdgas als nachhaltige/grüne Energiequelle deklariert.“

Reinhard Siegismund stellt fest:
„Ich stelle fest, dass viele Installateure über Schallausbreitung und Weiterleitung von Vibrationen zu wenig Ahnung haben. Ständig müssen wir reklamieren: Den nicht gedämmten Anschluss, die nicht gedämmte Aufstellung auf dem Fundament und die Außengeräusche.“

15. Dezember 2021

Meinung: Planbarkeit

Sven Rentschler kommentiert „Meinung: Planbarkeit von Florian Fischer“, cci142583.
„Für uns als kleiner Mittelständler haben große Branchenmessen wie die ISH erheblich an Relevanz verloren. Der Kosten-Nutzen Aspekt und die Sinnhaftigkeit solcher Messeaufwendungen sind für mich fragwürdiger denn je. Wo hat sich denn beispielsweise ein ISH-Messe Konzept an den Bedürfnissen kleinerer Mittelständler aus der Lüftungsbranche orientiert?“

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